Seit heute gelten die scharf kritisierten Änderungen. Messerverbot für Veranstaltungen und öffentlichen Personenfernverkehr sind direkt wirksam. DJV prüft juristische Schritte.

Das neue Waffengesetz tritt heute in Kraft, nachdem die im Rahmen des Sicherheitspaketes beschlossenen Änderungen gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL), der Deutsche Schützenbund (DSB) und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht und wirkungslos gegen Terrorismus. Die Verbände haben auch das Hau-Ruck-Verfahren kritisiert, das eine effektive Einbeziehung der Länder und der betroffenen Kreise unmöglich gemacht hat. In der kommenden Woche wird sich der Deutsche Jagdrechtstag mit dem Gesetz und den verfassungsrechtlichen Aspekten befassen. Der DJV prüft juristische Schritte gegen die Verschärfungen.

Messerverbote ausgeweitet

Ein zentrales Anliegen der Waffengesetzänderung ist die Ausweitung des Waffenverbots. Es gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort für sämtliche Messer. Das Verbot erstreckt sich auch auf den öffentlichen Personenfernverkehr – also beispielsweise Busse, Bahnen oder "seitlich umschlossene Einrichtungen" wie Wartehäuschen an Haltepunkten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Messer nicht zugriffsbereit oder zu einem allgemein anerkannten Zweck mitgeführt wird. Hierzu sind eine Reihe von Beispielen im neuen § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes aufgeführt, zum Beispiel das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Jagd. Allerdings bleibt in sehr vielen Fällen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Möglichkeiten der Länder, Messerverbotszonen auszuweisen werden erweitert. Erweitert werden außerdem die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden. Nicht nur Verbände und Experten, sondern auch Abgeordnete der Ampelkoalition haben im Gesetzgebungsverfahren Zweifel an der Wirksamkeit von Messerverboten gegen islamistische und extremistische Terroranschläge geäußert. Einige Aspekte – so etwa die Durchsuchungsbefugnisse oder die vorläufige Sicherstellung von Waffen beim bloßen Verdacht der Unzuverlässigkeit – werden von Experten auch verfassungsrechtlich äußerst kritisch gesehen.

Mehr Behörden überprüfen Zuverlässigkeit

Weitere Änderungen im Waffengesetz betreffen die ohnehin engmaschig auf ihre Zuverlässigkeit und Eignung überprüften legalen Waffenbesitzer. So wird der Kreis der Behörden deutlich erweitert, die bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgefragt werden. Zudem wird die Nachberichtspflicht ausgeweitet.

Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht verfehlen das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, Extremismus und Terrorismus zu bekämpfen. Der DJV und andere Verbände legaler Waffenbesitzer betonen, dass es in Deutschland ein Vollzugsproblem gibt und kein Gesetzesproblem.

Der DJV hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht.

Tiere wie Igel oder Hase kommen häufiger unter die Räder als gedacht, zeigen Daten aus dem Tierfund-Kataster. In jede zweite Kollision ist ein Reh verwickelt – Spitzenplatz. Wissenschaftler haben über 74.000 Datensätze ausgewertet.

Unterschätztes Risiko für Tier- und Artenschutz: Knapp ein Drittel (31 Prozent) der gemeldeten Tierfunde entlang von Straßen entfallen insgesamt auf kleinere Säugetiere wie Hase oder Igel. Für das Wildtier des Jahres, den Igel, werden Straßen von Juni bis August besonders oft zur tödlichen Falle – 55 Prozent aller registrierten Unfälle passieren dann. Wildunfallschwerpunkt für den Waschbär sind September und Oktober mit 36 Prozent aller registrierten Fälle. 35 Prozent sind es im Oktober und November für das Damwild, eine mittelgroße Hirschart. Diese Daten hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht. Grundlage sind über 74.000 Datensätze, die Verkehrsteilnehmer zwischen 1. April 2017 und 31. März 2024 eingegeben haben.

Über das Jahr gesehen führt das Reh die traurige Wildunfall-Liste an – mit der Hälfte aller gemeldeten Fälle. Danach folgen die Gruppe der Raubsäuger Fuchs, Waschbär, Dachs und Marderhund (14 Prozent) und die Pflanzenfresser Hase und Kaninchen (10 Prozent). Die gefährlichsten Zeiten im Tagesverlauf sind Morgen- und Abenddämmerung. Dann sind besonders viele Tiere auf Futtersuche und queren Straßen.

Funfacts zum Tierfund-Kataster

  • Bis Ende September 2024 sind im Tierfund-Kataster 161.934 Meldungen eingegangen, von denen 159.562 nach Bundesländern auswertbar sind.
  • Ende September 2024 waren 30.188 Nutzer registriert.
  • Von 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurden im Mittel über 50 Funde täglich gemeldet.

Das Tierfund-Kataster im Überblick

Nutzer erfassen mit dem Tierfund-Kataster im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Totfunde erstmals bundesweit systematisch. Die gesammelten Daten können helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell eingeben. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Alle Funde gibt es in interaktiven Karten und Diagrammen auf der Internetseite. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Konfliktpotenzial für Herdenschutz und Jagd steigt weiter. DJV fordert regional differenziertes Bestandsmanagement für Deutschland. Bundesregierung muss vollen jagdlichen Handlungsrahmen ermöglichen.

Ein Wolf hat mutmaßlich einen Jagdhund in Brandenburg getötet - während einer Nachsuche auf einen Rothirsch nach einem Wildunfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die zuständigen Behörden auf, den Fall schnellstmöglich und lückenlos aufzuklären. Die Attacke zeigt einmal mehr, dass durch die Präsenz des Wolfs neben dem Herdenschutz auch die praktische Jagdausübung zunehmend schwieriger wird. Der Dachverband der Jäger fordert deshalb die zügige Einführung eines regional differenzierten Wolfsmanagements in Deutschland, wie es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgeschrieben ist.

"Die Bundesregierung ist aufgefordert, der Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in Europa zuzustimmen, damit wir in Deutschland den vollen Handlungsspielraum nutzen können. Es geht jetzt um Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik und am Ende um die Akzeptanz für den Wolf im ländlichen Raum", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Bundesregierung müsse den eigenen Koalitionsvertrag umsetzen, der Anhangsänderung im Rahmen der europäischen FFH-Richtlinie zustimmen und parallel die nationale Rechtsangleichung über das Bundesnaturschutzrecht angehen, damit der volle jagdrechtliche Handlungsrahmen über das Bestandsmanagement ermöglicht werde, so Dammann-Tamke weiter.

Ein erster Schritt hin zu einem aktiven Wolfsmanagement ist die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Fünf Bundesländer haben diesen Schritt bereits gemacht: Sachsen (2008), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (2023) und zuletzt Hessen (2024). Die Aufnahme des Wolfs ins brandenburgische Jagdrecht wäre ein folgerichtiger Schritt. Nach offiziellen Angaben lebten dort im Frühjahr 2023 bundesweit die meisten Rudel. Entsprechend hoch ist das Konfliktpotenzial.

Das ausführliche Interview mit dem Hundebesitzer zur mutmaßlichen Wolfsattacke finden Sie hier.

DJV will juristische Schritte prüfen gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Änderungen im Waffengesetz. Keine Verbände- oder Länderanhörung im Vorfeld: Verband kritisiert Vorgehen der Ampelregierung. Ziel wird verfehlt, islamistischer Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen.

Der Deutsche Bundestag stimmt für das selbst in der Ampelkoalition umstrittene Sicherheitspaket. Mit großer Enttäuschung hat der Deutsche Jagdverband (DJV) auf das Ergebnis reagiert und kündigt an, juristische Schritte gegen die in Teilen sogar verfassungsrechtlich bedenklichen Waffengesetzänderungen zu prüfen. Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung. "Dieser Vorgang ist beispiellos und zeigt, dass die Ampelfraktion kein Interesse hatte, sich mit konkreten Vorschlägen der Betroffenen auseinanderzusetzen", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Das eigentliche Ziel, islamistischen Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen, werde komplett verfehlt.

Der DJV geht davon aus, dass sich die Situation bei den ohnehin schon überlasteten Sicherheitsbehörden in den Ländern durch die Umsetzung des Sicherheitspakets weiter verschärfen wird. Der Dachverband der Jäger bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als Bärendienst an der Inneren Sicherheit, weil das eigentliche Problem, der Vollzug bestehender Gesetze, überhaupt nicht angegangen wird. Beispielsweise fanden die Attacken in Mannheim und Solingen mit bereits illegalen Messern in bestehenden Messerverbotszonen statt. Fokus der Politik muss es laut DJV sein, den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen. Denn nicht das Messer ist das Problem, sondern der, der es in Händen hält.

DJV und DSB senden Brandbrief an die Abgeordneten der Ampelkoalition: Trotz Fraktionszwang und parteiinternen Drohungen sollten sie morgen gegen Gesetzentwurf stimmen. Dieser ist handwerklich schlecht gemacht und in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Sicherheitsgewinn: null.

Vor der für Freitag geplanten Verabschiedung des sogenannten Sicherheitspaketes im Bundestag haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Schützenbund (DSB) in einem gemeinsamen Schreiben auf massive Probleme und schwere handwerkliche Fehler hingewiesen. Die beiden Spitzenverbände appellieren darin an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die vielfache Kritik von Experten ernst zu nehmen. Den Medienberichten über Fraktionszwang und Androhung von Konsequenzen zum Trotz sollten die Abgeordneten morgen gegen das in Teilen verfassungsrechtlich höchst bedenkliche und gleichzeitig wirkungslose Gesetz stimmen, so DJV und DSB. Die beiden Verbände machen in dem Schreiben deutlich, dass das Ziel, islamistischen Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen, komplett verfehlt werde. Stattdessen würden rund 2 Millionen legale Waffenbesitzer kriminalisiert.

Die geplanten Änderungen hätten die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht verhindert, so DJV und DSB. Beide Attentate hätten in einer Waffenverbotszone stattgefunden – mit Messern, die heute schon verboten seien. Dies zeige zweierlei: Es gebe bereits ausreichende Verbote und Regeln im Waffengesetz, diese könnten aber durch die unterschiedlichsten Behörden nicht wirkungsvoll vollzogen werden. Die Gründe hierfür seien vielschichtig und benötigten eine umfassende Betrachtung.

Die beiden Verbände fordern eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Eine Verschärfung von Gesetzen, an die sich Kriminelle und Terroristen ohnehin nicht halten, bringe keinen Sicherheitsgewinn, betonten die Verbände. In der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss vor einigen Tagen gab es von den geladenen Sachverständigen so viel Kritik wie zu kaum einem anderen Gesetz zuvor. Die anschließend gemachten geringfügigen Änderungen am Gesetzentwurf bezeichnen DJV und DSB als Augenwischerei.

Innenausschuss des Bundestages beschließt Änderungen des Waffengesetzes. DJV und DSB kritisieren schwere handwerkliche Fehler. Das Sicherheitspaket bringt keinen Mehrgewinn an innerer Sicherheit, dafür Mehrbelastung für Behörden und Gängelung rechtstreuer Bürger.

Die Bundesregierung peitscht das kritisierte Sicherheitspaket mit den geplanten Änderungen des Waffengesetzes weiter durch das Gesetzgebungsverfahren: Heute hat der Innenausschuss des Bundestags das Paket beschlossen, am Freitag soll der Bundestag es verabschieden. Noch am selben Tag soll der Bundesrat das Gesetz abnicken. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Schützenbund (DSB) lehnen die Änderungen des Waffengesetzes vehement ab, da sie trotz einzelner Nachbesserungen handwerklich schlecht gemacht, voller Unklarheiten und vor allem wirkungslos gegen islamistischen Terror oder Extremismus sind. Ohne Gewinn für die Innere Sicherheit kommt es zu Mehrbelastung der Behörden und Gängelung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger.

"Die Waffenrechtsänderung ist nicht mehr als Augenwischerei. Die Ampelparteien verspielen damit endgültig ihr Vertrauen ein Jahr vor der Bundestagswahl, zumindest bei gut 2 Millionen legalen Waffenbesitzern", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. DSB-Vizepräsident Recht Walter Wolpert ergänzt: „Als Vertreter der Legalwaffenbesitzer fordern wir den Gesetzgeber stattdessen auf, sich um das wahre Problem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terror und Kriminalität zu kümmern – die illegalen Waffen.“

DJV und DSB kritisieren, dass weder betroffene Verbände noch für die Umsetzung zuständige Behörden und Polizei in geeigneter Form eingebunden waren. Selbst die Kritik der Experten aus der öffentlichen Anhörung im Bundestag wurde ignoriert. Im gesamten Verfahren wurde beispielsweise mehrfach – auch von Vertretern der Regierungsfraktionen – betont, dass Messerverbotszonen nichts gegen islamistischen Terror ausrichten könnten. Die jetzt vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind aus Sicht von DJV und DSB nicht ausreichend, um unbescholtene Bürger in Alltagssituationen vor einem versehentlichen Verstoß gegen kaum erkennbare Verbote zu schützen.

Innerhalb eines Monats haben knapp 130.000 Menschen eine Petition des Bundesverbands zivile Legalwaffen (BZL) gegen die geplanten Waffenrechtsverschärfungen auf der Plattform openPetition unterschrieben. DJV und DSB haben die Petition unterstützt, die mit dem Ergebnis zu den vier erfolgreichsten überhaupt gehört.

Weitere Informationen gibt es hier: jagdverband.de/verschaerfung-waffengesetz-stoppen.

Vor einem Jahr kündigte Bundesumweltministerin Steffi Lemke an: Verhaltensauffällige Wölfe können künftig rechtssicher und schnell entnommen werden. Es blieb bei leeren Worten. Der DJV macht mit Aktionen in Berlin auf die Missstände aufmerksam.

Lösungsorientiert, schnell umsetzbar und rechtssicher: So kündigt Bundesumweltministerin Steffi Lemke vor genau einem Jahr sogenannte Schnellabschüsse für verhaltensauffällige Wölfe an. Bisher haben die Maßnahmen allerdings den Praxistest nicht bestanden, Gerichte haben alle Anträge zu Fall gebracht, kritisiert der Deutsche Jagdverband (DJV) die Wolfspolitik. "Den leeren Worten müssen schleunigst Taten folgen, über 4.400 Nutztierrisse allein im Jahr 2022 sind ein neuer trauriger Rekord. Die Bundesministerin hat vor einem Jahr bei den Nutztierhaltern Hoffnung auf schnelle Hilfe geweckt und sie anschließend bitter enttäuscht", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Mit zwei aufmerksamkeitsstarken Aktionen in Berlin anlässlich des Jahrestags bringt der DJV die deutschlandweiten Konflikte mit dem Wolf zurück auf die politische Agenda in der Bundeshauptstadt. 

Das bekannte Stadtwappen, der ikonische Berliner Bär, wurde in einen Wolf verwandelt – begleitet von Kamera- und Filmteams. Danach folgte dann die direkte Konfrontation. Mit mobilen Großleinwänden vor Bundesumweltministerium und Bundestag hat der DJV Bundesministerin Lemke mit ihren eigenen Worten aus der Pressekonferenz im Oktober 2023 konfrontiert und gefragt: "Frau Umweltministerin, wann halten sie ihr Wort?". Dr. Anja Weisgerber, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Karlheinz Busen, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, waren bereit, die DJV-Fragen zum Wolf vor der Kamera zu beantworten. Das Video zur Aktion und die Antworten gibt es in Kürze auf den Social-Media-Kanälen des DJV.

Damit Mensch und Wolf möglichst konfliktfrei zusammenleben können, braucht es ein echtes Wildtiermanagement. In Kombination mit Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen oder Herdenschutzhunden ist die Jagd ein wichtiges Instrument. Der DJV fordert von der Bundesumweltministerin, endlich und zügig einen sicheren Rechtsrahmen für ihr selbst propagiertes Schnellabschussverfahren zu schaffen. Parallel dazu müssen die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement zügig entwickelt und in Kraft gesetzt werden – zumal es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung so verankert ist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.jagdverband.de/wolf.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten aber zum Teil schwierige jagdethische Fragen

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt seine Position zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd veröffentlicht. Sie werden beispielsweise seit Jahren erfolgreich zur Jungwildrettung eingesetzt. Das Einsatzspektrum ist jedoch potenziell größer, etwa für Nachsuchen oder Seuchenbekämpfung. Der DJV hält den Einsatz von Drohnen für sinnvoll, wenn jagdliche Mittel im Sinne des Tier-, Arten- und Hochwasserschutzes unterstützt werden. Der Einsatz von Drohnen, um Wild zu treiben, anzurühren sowie die Treiberwehr oder einen pirschenden Schützen zu dirigieren, verstößt allerdings gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.

Das Positionspapier soll als Entscheidungsgrundlage dienen. Die Geschwindigkeit der technischen Entwicklung ist allerdings hoch. Es ist deshalb kaum absehbar, welche weiteren Einsatzmöglichkeiten es für Drohnen geben wird – und welche jagdethischen Herausforderungen. Deshalb müssen Richtlinien laufend weiterentwickelt werden. Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit sollten jeweils die tragenden Pfeiler für den möglichen Drohneneinsatz sein – auch wenn kein ausdrückliches Verbot besteht.

Die DJV-Position zum Drohneneinsatz gibt es hier: https://www.jagdverband.de/djv-position-zum-einsatz-von-drohnen-bei-der-jagd.

Bundesverkehrsministerium erlaubt Geräte ohne EU-Zertifizierung weiterhin. DJV und DWR begrüßen Entscheidung. Kritikpunkt: Einsatzbereich ist weiterhin eingeschränkt.

Das Bundesverkehrsministerium hat eine unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz von älteren Drohnen für die Kitzrettung beschlossen. Damit können die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen am 1. Januar 2024 beschafften Drohnen für einen breiten Einsatzbereich dauerhaft genutzt werden – obwohl eine EU-Zertifizierung fehlt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Regelung, die einer Forderung der Verbände entspricht und dem Tierschutz dient.

Die Verbände kritisieren jedoch, dass die Regelung nicht weit genug geht. Gewisse Beschränkungen können Jungwildretter in der Praxis vor erhebliche Probleme stellen. Die Bestandsdrohnen müssen nach wie vor größere Abstände zu Straßen und Infrastruktur einhalten als neuere, zertifizierte Drohnen. Zudem dürfen sie nicht außer Sichtweite fliegen.

Die neue Regelung ersetzt ab dem 20. November 2024 eine zunächst befristete Ausnahmeregelung. Bei den neueren Drohnen, die bereits über eine EU-Zertifizierung verfügen, ist das mögliche Einsatzspektrum weiter. Hintergrund der Ausnahme für die Bestandsdrohnen ist unter anderem die Förderung der Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ohne Ausnahmeregelung wäre der Einsatzbereich älterer Drohnen so stark eingeschränkt gewesen, dass ein Einsatz für die Jungwildrettung kaum noch möglich wäre. Die Jungtierrettung ist ein wichtiges Einsatzgebiet von Drohnen mit Wärmebildkameras.

In den Herbstmonaten sind Wildtiere besonders aktiv – auf der Suche nach Futter und Partnern. Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung ist Aufmerksamkeit geboten. Der DJV gibt Tipps, wie sich Wildunfälle vermeiden lassen und was zu tun ist, wenn es kracht.

Rutschige Straßen, schlechte Sicht und geschäftige Wildtiere: Im Herbst steigt das Unfallrisiko auf Straßen merklich an. Viele Wildtiere sind jetzt intensiv auf Nahrungssuche, um sich auf die kargen Wintermonate vorzubereiten. Auf dem Weg zu Futterplätzen müssen sie häufig Straßen überqueren. Hinzu kommt als Unfallrisiko bei den Arten Wildschwein und Damhirsch die Paarungszeit: Im Oktober und November sind sie besonders aktiv. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt Tipps, wie sich Wildunfälle vermeiden lassen und was nach einem Zusammenstoß zu tun ist.

Der DJV appelliert an Autofahrer, vor allem an in der Morgen- und Abenddämmerung wachsam zu sein. Dann sind viele Wildtiere unterwegs. Sehr risikoreich: Straßen durch den Wald oder entlang der Wald-Feld-Kante. Angepasste Geschwindigkeit hilft, Wildunfälle zu vermeiden, Tempo 80 statt 100 verkürzt den Bremsweg bereits um etwa 25 Meter.

Große Säugetiere können erheblichen Schaden am Auto anrichten. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein bei 60 Kilometern pro Stunde wirken Kräfte, als würde sich ein dreieinhalb Tonnen schweres Nashorn unsanft auf die Motorhaube setzen.

 

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