Verschärfte Kontrollen legaler Waffenbesitzer als Antwort auf islamistischen Terror: DJV kritisiert Vorhaben der Bundesregierung scharf. Stattdessen fordert der Verband umfängliche Waffenverbote für Asylsuchende.

Mit Unverständnis und scharfer Kritik reagiert der Deutsche Jagdverband (DJV) auf das gestern präsentierte, sogenannte Sicherheitspaket der Bundesregierung. Nach dem Terrorakt in Solingen soll zum wiederholten Mal reflexartig das Waffenrecht verschärft werden – obwohl nachweislich ein illegales Messer in einer bereits vorhandenen Verbotszone eingesetzt wurde. Geprägt ist der Entwurf von tiefem Misstrauen gegenüber legalen Waffenbesitzern, insbesondere Jägern: Für die Zuverlässigkeitsprüfung legaler Waffenbesitzer sollen jetzt die Abfragemöglichkeiten deutlich erweitert werden, die ohnehin schon häufig überlasteten Waffenbehörden sollen zusätzlich belastet, Jagdbehörden geschwächt werden. "Verschärfte Kontrollen von Jägerinnen und Jägern bringen im Kampf gegen islamistischen Terror rein gar nichts.", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Die Bundesregierung verkenne die Lage, es gebe kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsproblem, so Niestroj weiter.

Der DJV fordert praktikable individuelle Lösungen statt einer pauschalen Gängelung legaler Waffenbesitzer. Mit Blick auf die Terrorakte in Mannheim und Solingen muss es ein vollumfängliches Waffenverbot für Asylsuchende geben, das alle Arten von Messern einschließt. Zudem müssen alle Erstaufnahmestellen und Asylunterkünfte zu Waffenverbotszonen erklärt werden. Für den Handel muss es verboten werden, Messer über 4 Zentimeter Klingenlänge an Asylsuchende abzugeben.

Die personelle Stärkung von Polizei und Ordnungsbehörden ist im Sicherheitspaket nicht vorgesehen, was der DJV kritisiert. Bereits heute können Polizei und Ordnungsbehörden oftmals die Einhaltung geltender Verbote und Regelungen nicht kontrollieren oder durchsetzen. Weitere geplante bürokratische Hürden und die Konzentration der Kräfte auf die verstärkte Kontrolle legaler Waffenbesitzer verschärfen die Sicherheitslage nur noch weiter.

Namibias Regierung will Hunderte Wildtiere erlegen lassen. Ziel: eine Hungersnot abwenden. Bevölkerung und Wild leiden unter einer anhaltenden Dürre.

1,4 Millionen Menschen leiden in Namibia laut Informationen der Vereinten Nationen (UNO) unter Hunger. Wie das Namibische Umweltministerium mitteilt, sollen in Nationalparks und auf Gemeindeland deswegen insgesamt 723 Wildtiere zusätzlich von Gast- und Berufsjägern erlegt werden. Das Fleisch und die Einnahmen gehen an die namibischen Gemeinden. Deutscher Jagdverband (DJV) und Internationaler Jagdrat (CIC) in Deutschland betonen den Wert der Jagd für die Ernährungs- und Jobsicherheit im südlichen Afrika.

Unter den Wildarten, die das Ministerium zur Bekämpfung der Hungersnot vorsieht, sind Antilopen, Nilpferde, Büffel und Elefanten. Die Bejagung ist in Namibia möglich, da das Land seit Jahrzehnten eine Artenschutzstrategie mit nachhaltiger, kontrollierter Jagd verfolgt. Die Wildbestände sind auf hohem Niveau stabil oder wachsen an. Neben der Bekämpfung der Hungersnot werden Wildbestände zur Eindämmung von Mensch-Tierkonflikten, zum Schutz der Landwirtschaft, der Vegetation und der knappen Wasservorräte bejagt.

Ein von DJV und CIC in Deutschland in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass nationale Alleingänge rechtswidrig sind. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass solche Verbote ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen.

Die Analyse einer führenden Wirtschaftskanzlei beweist, dass Einfuhrbeschränkungen aus Drittländern in die Europäische Union Instrumente der Außenhandelspolitik sind. Ein generelles Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen ist daher alleine Sache der EU. Länder, die solche Verbote erlassen haben oder anstreben, verstoßen gegen den EU-Vertrag. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat (CIC) in Deutschland begrüßen das Ergebnis.

Auch ein weiteres juristisches Memorandum bewertet die rechtlichen Grundlagen eines möglichen Trophäenimportverbots und kommt zu dem Schluss, dass Verbote einzelner EU-Mitgliedsstaaten nicht mit EU-Recht vereinbar sind und weitere, international bindende Handelsabkommen verletzen. In Deutschland hatte es zuletzt im Frühjahr 2024 Bestrebungen gegeben, Importbeschränkungen und Verbote zu erlassen. Botswanas Präsident Masisi hatte daraufhin angeboten, 20.000 Elefanten nach Deutschland zu schicken.

Laut einer Umfrage befürworten 53 Prozent aller Befragten aus Italien, Dänemark, Polen, Spanien und Deutschland Jagdreisen, wenn diese positive Effekte haben. Deutsche Teilnehmer an der Umfrage liegen mit einer Zustimmungsrate von 55 Prozent sogar über dem EU-Durchschnitt.

Beitragssteigerung wegen neuer Berufskrankheit. DJV hält die Art und Weise für rechtswidrig.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt derzeit ihre jährlichen Beitragsbescheide für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Die leistungsbezogenen Beiträge sind dabei erneut – und in diesem Jahr besonders drastisch – angestiegen. Dies begründet die SVLFG in erster Linie mit Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson (wegen des Verdachts der Verursachung durch Pflanzenschutzmittel) als Berufskrankheit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert nicht die Bildung von Rücklagen an sich, fordert aber, dass damit keine Quersubventionierung anderer Bereiche stattfinden dürfe. Denn die gebildeten Rücklagen werden nicht zur Beitragssenkung verwendet, wenn die Mittel nicht für den eigentlichen Zweck – die Absicherung der Liquidität bei zu erwartenden Ausgaben – benötigt werden. Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang auch die fehlende Transparenz.

Nach einer vorläufigen Prüfung hält der DJV diese Beitragsgestaltung für rechtswidrig. Betroffene, die sich dagegen wehren wollen, müssen jedoch rechtzeitig Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist rückwirkend nur in bestimmten Fällen noch abzuändern. Der Widerspruch kann schriftlich oder elektronisch erfolgen (Details dazu im Beitragsbescheid) unter Nennung des entsprechenden Bescheides, er bedarf aber ansonsten keiner besonderen Form und auch keiner Begründung.

Der DJV wird die Beitragsgestaltung noch einer genaueren juristischen Prüfung unterziehen und ggf. ein Musterverfahren unterstützen. Über alles weitere informiert der DJV in seinem wöchentlichen Newsletter, der unter www.jagdverband.de/newsletter bestellt werden kann. Dort berichten wir auch über das Ergebnis der Prüfung und die weitere Entwicklung.

Sondierungsgespräch mit Interessenvertretern und Landnutzern auf Gut Klepelshagen. Langfristig angelegte Studie soll Vereinbarkeit von waldbaulichen und wildökologischen Faktoren zeigen.

Rund 30 Vertreter von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd trafen sich am 7. August 2024 zum Workshop Wildökologische Raumplanung. Die Veranstaltung in Vorbereitung eines Pilotprojektes fand auf dem Gut der Deutschen Wildtier Stiftung in Klepelshagen im Landkreis Vorpommern-Greifswald statt – ein Wildschwerpunktgebiet in diesem Landkreis bietet für das Projekt die passenden Bedingungen.

Ziel des Workshops war es, den Teilnehmern die Wildökologische Raumplanung zu erläutern und den aktuellen Stand der waldbaulichen und wildökologischen Situation vor Ort zu vermitteln. Es gab Kurzvorträge und Diskussionsrunden. Wildtierökologe Florian Kunz von der Universität für Bodenkultur Wien stellte ein Referenzprojekt aus Österreich vor. Klaus Hackländer, Professor für Wildtierbiologie und Jagdwirtschaft, moderierte den Workshop.

Die Wildökologische Raumplanung, kurz WÖRP, ist ein Planungs- und Steuerungsinstrument für das Wildtiermanagement. Ziel ist es, Wildtier-Mensch-Nutzungskonflikte in unserer Kulturlandschaft zu lösen. Im Kontext Klimawandel bietet WÖRP Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Lösung der Wildschadensproblematik. WÖRP unterstützt damit den Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern bei Berücksichtigung von wildbiologischen Erkenntnissen für den Erhalt von gesunden Wildbeständen.

Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands: Europäischer Gerichtshof stellt klar, dass Berichte im 6-Jahres-Turnus nicht ausreichen. DJV begrüßt die Entscheidung. Bundesumweltministerin muss handeln.

(Berlin, 2. August 2024) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Urteil zur Bejagung des Wolfes in Spanien zum "günstigen Erhaltungszustand" geäußert (Urteil vom 29.7.2024, C-436/22):  Entscheidend sind demnach nicht allein die turnusmäßig nur alle sechs Jahre abzugebenden Berichte der Mitgliedsstaaten, sondern auch die jeweils neuesten wildbiologischen Daten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Klarstellung. Seit Jahren hat der DJV immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung nicht hinter Berichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie verstecken darf, sondern auch die weitere Entwicklung berücksichtigen muss. Dies hat der EuGH jetzt in aller Deutlichkeit bestätigt.

Die Bundesregierung hat den Erhaltungszustand des Wolfes zuletzt im Jahr 2019 auf einer veralteten Datengrundlage als ungünstig eingestuft. Dem widersprechen DJV und namhafte Wildbiologen. Nach den letzten vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten Daten gab es Ende April 2023 in Deutschland 185 Rudel, 45 Paare und 22 Einzeltiere. Aufgrund dieser zeitverzögerten Systematik wird die Bundesregierung im Juli 2025 einen Wolfsbestand melden, der auf zwei Jahre alten Bestandszahlen basiert. Auf Basis der bisherigen Zuwachsraten geht der DJV von 250 Rudeln zum Ende des Sommers 2024 aus. 

Selbst wenn der Erhaltungszustand nicht als günstig einzustufen sein sollte, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des EuGH, dass Ausnahmen vom strengen Schutz möglich sind, wenn dadurch das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes nicht beeinträchtigt wird. Der EuGH hat darüber hinaus festgestellt, dass eine Population, die lediglich nach Anhang V geschützt ist  - wie die Wölfe in Nordspanien -, nicht bejagt werden darf, wenn sie sich nach der Bewertung der zuständigen Behörden in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Die Wölfe in Deutschland sind jedoch wie in den meisten EU-Ländern noch in Anhang IV aufgeführt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der rasanten Entwicklung der Population kann es für die Bundesregierung nur eine Handlungsoption geben, um das im Koalitionsvertrag selbst gesteckte Ziele eines regional differenzierten Bestandsmanagements zu erreichen: Sie muss sich vorbehaltlos für den Vorschlag der EU-Kommission auf Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention einsetzen. Dazu ist die Bundesumweltministerin laut DJV offensichtlich nicht bereit. 

LJV Brandenburg gewinnt Mannschaftswertung mit überragenden 1.357 Punkten, ebenso den Damenwettbewerb. Insgesamt 143 Schützen traten in Großdobritz an. Ausrichter war der LJV Thüringen.

(Berlin, 31. Juli 2024) Sieger im Mannschaftswettbewerb der Ostdeutschen Meisterschaften ist der Landesjagdverband Brandenburg mit überragenden 1.357 Punkten vor Mecklenburg-Vorpommern mit 1.335 Punkten und Sachsen-Anhalt mit 1.304 Punkten. Jeder Brandenburger Schütze hat im Schnitt 339 Punkte erzielt – einen Punkt mehr als der letztjährige Sieger der Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen. Ausrichter der Meisterschaft war der Landesjagdverband Thüringen, stattgefunden hat der Wettbewerb im sächsischen Großdobritz. Insgesamt nahmen 143 Schützinnen und Schützen am Wettkampf teil, davon 41 zusätzlich am Kurzwaffenschießen.

Bei den Junioren hat die Mannschaft aus Mecklenburg-Vorpommern mit 1.165 Punkten vor Thüringen (1.154) und Brandenburg (1.114) gewonnen. Siegermannschaft in der Altersklasse/Senioren wurde Thüringen mit 1.284 Punkten vor Brandenburg (1.279) und Sachsen (1.262). Siegermannschaft bei den Damen wurde Brandenburg mit 1.160 Punkten vor Sachsen (1.091) und Thüringen (1.015).

Gesamtsieger und damit Ostdeutscher Meister wurde Bernd Mattke aus Mecklenburg-Vorpommern mit 343 Punkten, vor Björn Schleweis (Brandenburg) 343 Punkte und Alexis Kania (Brandenburg) 340 Punkte. Bernd Mattke gewann auch die Altersklasse. In der Offenen Klasse war Björn Schleweis (Brandenburg) mit 343 Punkten nicht zu schlagen. Bei den Junioren wurde Richard Hertel (Sachsen-Anhalt) mit 324 Punkten Sieger. Bei den Damen war Laura Quooß (Brandenburg) mit 328 Punkten erfolgreich. In der Seniorenklasse siegte der Brandenburger Roland Ueckermann mit 323 Punkten. Sieger im Kurzwaffenschießen wurde Stefan Geuß (Thüringen) mit 192 Punkten. Bei der Kurzwaffe siegte die Mannschaft aus Thüringen mit 753 Punkten.

Die Siegerehrung fand mit den beiden LJV-Präsidenten Ludwig Gunstheimer aus Thüringen und Dr. Dirk-Henner Wellershoff aus Brandenburg statt. Dr. Wellershoff ist zudem im DJV-Präsidium zuständig für das Schießwesen. Neben Urkunden und Medaillen konnten insgesamt 11 Schießleistungsnadeln vergeben werden, darunter je 1 Mal Bronze und Silber, 3 Mal Gold sowie jeweils 3 Mal Sonderstufe 1 und Sonderstufe 2. 

Das nächste Vergleichsschießen findet auf der Spießsport Arena Aga in Gera (Thüringen) statt. Ausrichter ist dann wieder der Landesjagdverband Thüringen.

Knapp 17.100 Tonnen heimisches Wildbret haben die Deutschen 2023 gegessen. Das entspricht etwa 131 Millionen Patties. 52 Prozent essen Wild inzwischen mindestens einmal jährlich. DJV gibt Zubereitungstipps anlässlich der Grill-Weltmeisterschaft.

Insgesamt 17.082 Tonnen Wildbret von Reh, Wildschwein und Hirsch aus der Region haben die Deutschen im vergangenen Jahr verzehrt. Umgerechnet wären dies 131,4 Millionen Wildburger – also anderthalb pro Person in Deutschland. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute anlässlich der Wild-Grillmeisterschaft veröffentlicht, die am 27. und 28. Juli 2024 in Stuttgart stattfindet. Der Dachverband der Jäger präsentiert dort die Kampagne Wild auf Wild auf rund 400 Quadratmetern (Stand F3B). Jäger, Metzgermeister und Fleischsommelier Michael Keller zeigt vor Ort live, wie aus einem Reh oder Wildschwein Leckeres für den Grill entsteht.

Was viele noch nicht wissen: Auf dem Grill lässt sich Wildbret sehr gut zubereiten – zum Beispiel als Burger, Nackensteak oder Keule. Es wird jedenfalls wilder in Deutschlands Küchen: Von 2008 bis 2020 ist die Zahl der Menschen, die mindestens einmal im Jahr Wild essen, um über zwei Drittel gestiegen – auf 52 Prozent. Bei der repräsentativen DJV-Umfrage haben 82 Prozent zudem angegeben, dass sie Wild für ein gesundes natürliches Lebensmittel halten. Frisches Wildbret ist das ganze Jahr über verfügbar, pro Art variiert das Angebot je nach gesetzlich festgelegten Jagdzeiten. Es ist eine echte Alternative für Verbraucher, die Tierethik einen hohen Stellenwert geben.

 

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) warnt davor, das aktuelle EuGH-Urteil für Forderungen nach einem strengeren Schutz des Wolfes in Deutschland zu missbrauchen. Rechtsexperten sehen darin für Deutschland keine strengeren Anforderungen als sie ohnehin schon gelten.

Max von Elverfeldt erläutert: „Mitnichten führt das aktuelle EuGH-Urteil vom 11.07.2024 zu einer neuartigen Rechtsauffassung, wenn es um die rechtlich zulässige Entnahme von Wölfen geht, die unter dem strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie stehen.“ Der von Juristen des AFN erarbeitete Faktencheck findet sich unter folgendem Link: www.forum-natur.de/neuigkeiten.

 

 

 

 

Kontakt:

Aktionsbündnis Forum Natur

Geschäftsführerin Friederike Schulze Hülshorst, c/o Deutscher Bauernverband e.V.

Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin

Tel: 030-31904-292, Fax: 030-31904-496

Mail: info@forum-natur.de

Internet : www.forum-natur.d

Auslegungshinweise aktualisiert: Für Erntejagden sind Drückjagdböcke nicht zwingend notwendig - ein sicherer Kugelfang schon. DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) hat in Bezug auf Erntejagden klargestellt, dass die Verwendung von Drückjagdböcken nicht immer zwingend ist. Damit bestätigt sie die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Der Verband hat sich bereits bei der Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift Jagd im vergangenen Jahr entsprechend geäußert. Der DJV weist gleichzeitig auf die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen bei Erntejagden hin und ruft zur strikten Beachtung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf. Für den notwendigen Kugelfang ist in der Regel eine erhöhte Ansitzeinrichtung notwendig. Erntejagden sind effektiv, um den regionalen Bestand des Schwarzwildes zu reduzieren. Das dynamische Geschehen während einer Erntejagd auf relativ kleiner Fläche stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beteiligten.

Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt, dass ein Schuss erst abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Im vergangenen Jahr hatte die SVLFG in den unverbindlichen Auslegungshinweisen dazu geschrieben: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Der DJV hat anschließend darauf hingewiesen, dass die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen zwar immer empfehlenswert, aber nicht immer zwingend erforderlich ist – etwa, wenn kupiertes Gelände ausreichend Kugelfang bietet. In den aktuellen Auslegungshinweisen heißt es jetzt allgemeiner, dass eine Gefährdung beispielsweise dann gegeben ist, „wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwendung erhöhter Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden jedoch gesetzlich vorgeschrieben, Abweichungen davon sind trotz der geänderten Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es hier.

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