Hürde für Hirsche: Solarpark in Mettlach gefährdet Wildtier-Wanderstrecken. Deutscher Jagdverband und Deutsche Wildtier Stiftung protestieren – und erklären, wie Photovoltaikanlagen barrierearm funktionieren. Klar ist: Wildtierfreundliche Photovoltaikanlagen haben keine Zäune.

Autofahrer, die viel im Saarland unterwegs sind, kennen vermutlich den rund 600 Meter langen Autobahntunnel Pellinger Berg – er ist Teil der Autobahn 8 und befindet sich in der Nähe der luxemburgischen Grenze. Über den begrünten Tunnelrücken wandern Wildtiere, allen voran Rothirsche, nach Frankreich und wieder zurück nach Deutschland. Wiesen, Hecken, Gehölze und Waldbänder bilden für sie die leitenden Strukturen. Der Abschnitt der A8 ist damit Teil einer noch verbliebenen lückenlosen Verbindung zwischen dem saarländischen Hochwald und dem französischen Massif de la Canner.

Solarstrom auf Kosten der Artenvielfalt – ein Schildbürgerstreich

Nun ist genau auf diesem Tunnelrücken der Bau einer rund 29 Hektar großen Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant – der sogenannte „Solarpark Wehingen“ in der Gemeinde Mettlach. Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Deutsche Jagdverband (DJV) protestieren gegen dieses Vorhaben. „Käme der Park tatsächlich, wären vor allem die Rothirsche ausgebremst, denn eine alternative Wanderroute werden sie nicht finden“, sagt Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Der Solarpark würde die letzte durchgängige Verbindung zwischen dem Saarland und Frankreich unterbrechen – mit gravierenden Folgen für den genetischen Austausch der Rothirsche. Immer mehr aktuelle Studien weisen auf den dramatischen Verlust der genetischen Vielfalt und damit der Anpassungsfähigkeit von Rothirschen hin. Durch den „Solarpark Wehingen“ würden Inzucht und Krankheiten weiter zunehmen. Josef Schneider, DJV-Präsidiumsmitglied aus dem Saarland, sagt: „Dieser überregional bedeutsame Wanderkorridor wurde außerdem mit Steuermitteln geschaffen. Ein Solarpark wäre eine unüberwindbare Barriere für Tiere – was für ein törichter Schildbürgerstreich.“ 

3,5 Meter hohe Zäune machen Wanderkorridor unbrauchbar

Laut Planung soll das Gebiet des „Solarparks Wehingen“ mit zahlreichen Solar-Modulen bestückt und wilddicht eingezäunt werden – mit bis zu 3,5 Meter hohe Konstruktionen, die sich beidseitig über das Ostportal des Autobahntunnels erstrecken. Damit gingen 60 bis 70 Prozent der nutzbaren Breite der alten Wildtierpassage verloren, warnen Gutachter. Hinzu kämen Störungen durch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Solarparks wildtierfreundlich gestalten

„Wir begrüßen den Ausbau erneuerbarer Energien zwar ausdrücklich. Gerade Solarparks bieten Potenzial für eine wildtierfreundliche Gestaltung. Aber am Tunnel Pellinger Berg funktioniert es so nicht“, sagt Kinser. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert beim Bau von Solarparks mehr Rücksicht auf Wildtiere: In ihrem Positionspapier Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Artenschutz zeigt sie, wie Solarparks in einer Kulturlandschaft funktionieren können. Die Anlagen sollten beispielsweise so gestaltet sein, dass sie keine Barrieren für Wildtiere darstellen. Vor allem Umzäunungen zerschneiden die Landschaft und schaden wandernden Wildtierarten wie dem Rothirsch. Zudem muss ein Effekt von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die sie umgebenden Ökosysteme noch intensiver untersucht werden. „Es kann nicht sein, dass in Ausschüssen die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen auf den Straßenverkehr diskutiert wird, wildtiersichere Wege aber völlig außen vor bleiben“, sagt Kinser.

Flächendeckende Erfassung 2023: 54 Prozent der Reviere melden ein Vorkommen. Eine Zunahme um knapp die Hälfte in sechs Jahren. DJV fordert Regulierung der Bestände durch Bejagung nach einheitlichen Standards – und erhält hohe Zustimmung in der Bevölkerung.

Die gebietsfremde invasive Nilgans ist in Deutschland inzwischen weiter verbreitet als die heimische Graugans: Sie kommt in 54 Prozent der Jagdreviere vor – eine Zunahme um knapp die Hälfte seit 2017. Die Graugans kommt lediglich auf 51 Prozent, Zunahme hier: etwa ein Viertel. Die Brutvorkommen der Nilgans steigen zudem rasant: 2023 meldeten bereits 26 Prozent der Reviere ein solches, eine Steigerung um mehr als das 2,5-fache seit 2009. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) jetzt nach Auswertung von bundesweiten Daten (ohne Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein) aus der Flächendeckenden Erfassung 2023 für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD). Knapp 24.000 Reviere deutschlandweit haben sich beteiligt, das entspricht etwa einem Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Der DJV fordert für die Nilgans eine bundesweite Bejagung nach einheitlichen Standards als wesentlichen Teil des Managements, um weitere ökologische und ökonomische Schäden nachhaltig zu verhindern.

8 von 10 Deutschen befürworten Jagd zur Regulation von Beständen

"Vor 10 Jahren hatten wir ein riesiges Gänseproblem in den Niederlanden, verursacht durch ein komplettes Jagdverbot. Die Gänsebestände und damit die Schäden sind explodiert. Zehntausende Tiere wurden schließlich zusammengetrieben und mit Gas getötet. Das ist ethisch fragwürdig, da das Fleisch anfänglich vernichtet wurde und die Tiere einen qualvollen Erstickungstod erleiden mussten", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Es brauche in der Kulturlandschaft eine Regulation durch Jagd. Ein Großteil der Deutschen befürwortet das: In einer aktuellen repräsentativen Civey-Umfrage haben 8 von 10 Menschen angegeben, dass Jagd ethisch vertretbar ist, wenn Bestände von Tierarten reguliert werden. Über ethische Grundsätze bei der Jagd diskutieren auf dem Bundesjägertag in Bonn am 21. Juni 2025 rund 400 Delegierte sowie Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verbänden.

Verbreitungsschwerpunkt im Nordwesten

Den Verbreitungsschwerpunkt hat die Nilgans laut den jetzt vorliegenden WILD-Daten im Nordwesten Deutschlands. Von dort aus breitet sie sich nach Osten und Süden aus. In Bremen haben knapp unter 100 Prozent der teilnehmenden Reviere ein Vorkommen gemeldet, ebenfalls viele Meldungen gibt es in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen liegt der Wert unter 25 Prozent. Die Graugans kommt schwerpunktmäßig in der Norddeutschen Tiefebene vor, die geringste Verbreitung hat die heimische Gans in Baden-Württemberg, Saarland und Thüringen.

Nilgans verdrängt sogar Greifvögel vom Nest

Im Jahr 2017 hat die EU die Nilgans in die Liste der gebietsfremden invasiven Arten aufgenommen. Damit einher geht für Deutschland die Verpflichtung, ihren Bestand einzudämmen. Die Gans ist sehr konkurrenzstark und kann heimische Wasservogelarten verdrängen, sogar Störchen und Greifvögeln macht sie den Brutplatz streitig. Im Siedlungsbereich sorgt die Nilgans durch Verkotung von Liegewiesen und Badegewässern für Konflikte, zudem durch Fraß auf landwirtschaftlichen Flächen.

 

EU-Rat stimmt für die Herabstufung des Schutzstatus vom Wolf. DJV begrüßt die entscheidende Weichenstellung hin zum angepassten Wolfsmanagement: kein Verstecken der Politik mehr hinter EU-Recht. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die notwendigen Schritte auf der Bundesebene zu gehen.

Der Rat der EU hat heute zugestimmt, dass der Schutzstatus des Wolfes in der Europäischen Union herabgestuft wird. Damit ist die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen, jetzt steht nur noch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt aus. Diese wird voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen. Der Wolf ist dann in der FFH-Richtlinie nicht mehr in Anhang IV (streng geschützt), sondern in Anhang V (geschützt) aufgeführt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits seit Jahren tritt der Verband in einer Allianz mit dem Bauernverband, den Weidetierhaltern und zuletzt mit dem Landkreistag für ein Bestandsmanagement ein. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Wolfsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum besser begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der DJV fordert die Bundesregierung auf, umgehend auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist die wichtigste Voraussetzung für den Einstieg in eine regional differenzierte Regulierung des Wolfsbestandes – um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Auch im Bundesnaturschutzgesetz sollten Änderungen erfolgen, zumindest um Rechtsklarheit zu schaffen. Ungeachtet der Herabstufung müssen die EU-Mitgliedstaaten auch bei Anhang-V-Arten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb ist es wichtig, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umzusetzen. Maßgebliches Kriterium ist die gesellschaftliche Akzeptanz durch ein jagdliches Management - unter anderem mit der zügigen Erlegung auffälliger Wölfe oder ganzer Rudel.

Dabei fordert der DJV einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist. Dies sollte auch im Rahmen der turnusmäßigen Berichte an die EU-Kommission, die im Juli 2025 wieder anstehen, berücksichtigt werden. Der DJV weist zugleich darauf hin, dass die Feststellung des Erhaltungszustandes im Rahmen dieses Berichtes für das Wolfsmanagement nicht entscheidend sind. Die Bericht beruht auf über zwei Jahre alten Daten, für die Umsetzung von Maßnahmen durch die Mitgliedsstaaten müssen aber aktuellere Daten berücksichtigt werden, wie im vergangenen Jahr auch der Europäische Gerichtshof festgestellt hat.

8 von 10 Deutschen befürworten Jagd zur Bestandsregulierung. Ebenso unter den ethischen Top 5: Jagd zur Eindämmung von Tierseuchen oder zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf. Kurz vor dem Bundesjägertag veröffentlicht der DJV jetzt weitere Ergebnisse einer repräsentativen Civey-Umfrage.

Welche Gründe für das Töten bei der Jagd halten die Deutschen für ethisch vertretbar? Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Civey befürworten 8 von 10 Menschen die Jagd zur Bestandsregulierung von Tierarten. In dünn besiedelten Regionen liegt die Zustimmung sogar bei 83 Prozent – 10 Prozentpunkte höher als in Ballungszentren. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die repräsentative Umfrage mit über 2.500 Teilnehmern im Vorfeld des Bundesjägertags in Auftrag gegeben. 

"Wir sind positiv überrascht von der großen Zustimmung in der Bevölkerung. Die Deutschen sind sich offensichtlich bewusst, wie wichtig die Jagd ist, um Artenvielfalt zu schützen weil sich die Natur eben nicht selbst reguliert. Wir freuen uns auf konstruktive Diskussionen auf dem Bundesjägertag", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Am 20. und 21. Juni 2025 treffen sich in Bonn rund 400 Teilnehmer aus ganz Deutschland. Experten aus Wissenschaft, Verbänden und Medien diskutieren mit den Delegierten über Achtung gegenüber Natur und Tieren sowie ethische Verantwortung bei der Jagd. Dazu gibt es Workshops und Podiumsdiskussionen. 

Ethisch vertretbar: Jagd zur Eindämmung von Tierseuchen und für Artenschutz

Die Eindämmung von Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest wählten die Deutschen auf Platz 2 der wichtigsten Gründe für Jagd: Zwei Drittel der Deutschen halten das mit ihrem Wertekompass vereinbar, gefolgt von Jagd für den Artenschutz mit 54 Prozent Zustimmung. In dünn besiedelten Regionen lag dieser Wert sogar bei 63 Prozent. 

Mehrheit für Schutz von Weidetieren vor dem Wolf durch Jagd

Den Schutz von Weidetieren vor dem Wolf durch Jagd halten 51 Prozent der Deutschen für vertretbar. Das ist Platz 4 bei der repräsentativen Civey-Umfrage. In einer weiteren zeitgleichen Befragung von Civey befürworteten 50 Prozent der Teilnehmer, dass die Jagd auf den Wolf in der EU erleichtert werden soll. 

Gesunde Ernährung landet auf Platz 5

Auf Platz 5 der Umfrage landet Wildfleisch als ethisch korrekter Grund für die Jagd  mit immerhin 37 Prozent Zustimmung. "Dieser Wert überrascht und hat noch Potenzial in der Ethik-Rangliste nach oben zu klettern, zumal sich knapp 90 Prozent Deutschen zum Fleischkonsum bekennen", sagte Dammann-Tamke. Wildbret sei ein gesundes und natürliches Lebensmittel. Diese Einschätzung teilen knapp 70 Prozent der Deutschen in derselben repräsentativen Civey-Befragung im Auftrag des DJV.

 

Der Bundesrat hat heute über die hessische Initiative beraten. Demnach sollen künftig fest montierte Nachtzielgeräte ebenso wie Infrarot-Aufheller oder Lichtquellen an Waffen erlaubt sein. Der DJV begrüßt den Vorstoß – als Teil der geplanten Reform des Waffengesetzes.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bundesratsinitiative Hessens, das Waffengesetz zu ändern: Künftig sollen fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels ebenso für Jäger erlaubt sein wie die Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen. Dies würde laut Ministerium die Handhabung bei der Nachtjagd erleichtern, insbesondere auf Wildschweine. Der Fokus liegt auf einer wirksamen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und gleichzeitiger Steigerung des Tierschutzes.

Der DJV fordert, dass die Änderungsvorschläge aus Hessen jetzt Einfluss finden in die geplante Evaluierung und die umfassende Reform des Waffengesetzes. Darauf hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Die hessische Initiative wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten, bevor das Plenum darüber entscheiden wird. Über eine tatsächliche Änderung des Waffengesetzes müsste schließlich der Bundestag entscheiden.

Schon 2020 wurden durch eine Änderung des Waffengesetzes die Möglichkeiten von Jägern, Nachtzieltechnik bei der Jagd einzusetzen ausgeweitet, in dem Vorsatz- und Aufsatzgeräte zugelassen wurden. Dabei wurden allerdings künstliche Lichtquellen außen vor gelassen, sodass Geräte mit Infrarot-Aufheller nach wie vor nicht bei der Jagd auf der Waffe montiert eingesetzt werden dürfen. Sie sind nur zur Beobachtung von Wild zugelassen. Auch Nachtzielgeräte, bei denen die Nachtsichttechnik und die Visiereinrichtung in einem Gerät kombiniert sind, sind bislang nicht zugelassen.

Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Waffengesetz im Frage-Antwort-Papier zu Jagdwaffen, Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

Länderübergreifendes Projekt Wilde Feldflur zeigt: Artenschutz und intensive Landwirtschaft sind kein Widerspruch. Doch was sind geeignete Maßnahmen? Die ersten Zwischenergebnisse aus dem Erfurter Becken liegen jetzt vor.

Das Leuchtturmprojekt Wilde Feldflur im Erfurter Becken zeigt auf 30 Quadratkilometern Fläche: Artenvielfalt lässt sich selbst in einer Landschaft mit intensiver Landwirtschaft fördern. Lebensraum verbessernde Maßnahmen für Leitarten wie Feldhase, Feldhamster und Rebhuhn werden kombiniert mit der Bejagung räuberischer Arten. Allen voran: der heimische Fuchs und der invasive Waschbär. Innerhalb von nur drei Jahren konnte so die Zahl der Feldhasen im Projektgebiet bis zum Frühjahr 2025 verdoppelt werden, der Bestand an Rebhühnern ist gleichzeitig um die Hälfte angestiegen.

Diese Ergebnisse haben die Kooperationspartner Deutscher Jagdverband (DJV), Landesjagdverband Thüringen (LJVT) und Verein Stiftung Lebensraum Thüringen im Vorfeld der morgigen Fachtagung in Gierstädt veröffentlicht. Erwartet werden rund 100 Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Jagd und Wissenschaft. Ein weiteres Projektgebiet von Wilde Feldflur liegt in der Magdeburger Börde. Projektpartner ist dort der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt.

Fangjagd ist wichtige Stellschraube für Artenvielfalt

Die Zahl der Feldhasen im Projektgebiet Erfurter Becken ist seit 2022 von 15 (Mittelwert: 15,3) auf 32 (32,2,) Tiere pro Quadratkilometer im Jahr 2025 angestiegen. Das Rebhuhn startete im selben Zeitraum mit 3 (2,5) Tieren pro Quadratkilometern und liegt jetzt bei 4 (3,81). Eine wichtige Stellschraube ist die Bejagung von Raubsäugern: Im Projektgebiet haben Jägerinnen und Jäger allein in der Saison 2024/25 125 Füchse und 123 Waschbären erlegt – das entspricht 11 Raubsäugern pro Quadratkilometer. Als besonders effektiv hat sich die Fangjagd gezeigt: Über 95 Prozent der Waschbären kamen damit zur Strecke.

Drei zentrale Forderungen an die Politik

Die Projektpartner leiten aus den Ergebnissen zentrale Forderungen an die Politik im Bund und in den Ländern ab:

  • Ökologische Trittsteine schaffen: Mehrjährige Maßnahmen wie Blühstreifen und Brachen müssen ein gleichmäßiges Netz von Ganzjahreslebensräumen bilden – an gleichbleibenden Standorten in der landwirtschaftlichen Fläche.
  • Wichtiges Instrument für den Artenschutz: Die Politik muss sich generell zur Jagd auf alle Beutegreifer bekennen – inklusive Fangjagd.
  • Bürokratie abbauen, Förderung attraktiver gestalten: Ausgleichszahlungen für freiwillige Naturschutzmaßnahmen müssen für Landwirte mindestens kostendeckend sein. 

Erfolg messen mit wissenschaftlichen Methoden

Im Projektgebiet Erfurter Becken sind wissenschaftliche Monitoringverfahren Grundlage für die Erfolgsmessung. Dazu gehören die Zählung von Rebhuhnpaaren mit Hilfe von Klangattrappen oder die nächtliche Scheinwerferzählung beim Feldhasen. Für die Projektfläche liegen bereits wissenschaftliche Daten aus mehr als einem Jahrzehnt vor – unter anderem über das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD).

 

Das neue Bundeslandwirtschaftsministerium stockt den Fördertopf auf – um 1 Million Euro. Förderantrag kann bis 17. Juni gestellt werden. Vereine sind antragsberechtigt.

Aufgrund hoher Nachfrage vergrößert das jetzt CSU-geführte Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den Fördertopf für Drohnen zur Rehkitzrettung. Zu den 1,5 Millionen Euro, die das ehemals grün geführte Ministerium bereits bewilligt hat, kommt eine weitere Million hinzu. Durch die Aufstockung will das BMLEH sicherstellen, dass alle Berechtigten gefördert werden können. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören – sogenannte Kitzrettungsvereine. Anträge zur Förderung können bis 17. Juni 2025 gestellt werden.

Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, deren erste Lebenswochen in die erste Mähperiode des Grünlands fallen. Laut einer aktuellen Umfrage investiert jedes Drohnenteam allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich für Tier- und Artenschutz. Pro zehn Hektar wird ein Kitz gefunden. Auch seltene Arten wie Wiesen- oder Rohrweihe werden entdeckt.

Zehnte Flächendeckende Erfassung im Frühjahr 2025. 18 Arten werden abgefragt. Revierinhaber können erstmals selbst ihre Daten in die neue WILD-Datenbank eingeben – auch per Smartphone und Tablet.

Wie steht es um die Dachspopulation in Deutschland? Wo gibt es noch Rebhuhnvorkommen? Und in welchen Regionen gibt es bestimmte Wasserwildarten, wie etwa die Stockente? Antworten soll die zehnte Flächendeckende Erfassung für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) liefern. Jägerinnen und Jäger erfassen dafür ab Frühjahr 2025 bundesweit die Wildtierbestände von insgesamt 18 Arten in ihren Revieren. Die Landesjagdverbände und der Deutsche Jagdverband (DJV) rufen alle Revierinhaberinnen und Revierinhaber auf, sich zu beteiligen.

Ab sofort können sich Revierinhaber auch digital an der Flächendeckenden Erfassung beteiligen. Auf wild.jagdverband.de können Jägerinnen und Jäger ab sofort selbst ihr eigenes Revier anlegen und dort Wildtierdaten eingeben – auch von unterwegs über Smartphone oder Tablet. Bis Ende 2025 wird die Feldhasenzählung in Referenzgebieten ebenfalls über die neue WILD-Datenbank möglich sein. Zusätzliche Erweiterungen sind geplant. In der Übergangsphase ist die Teilnahme auch weiterhin über den Standard-Papierbogen möglich.

Bestimmte Bundesländer nutzen eine eigene Plattform für die Datenerfassung. Die interaktive Karte auf der Startseite der neuen Datenbank zeigt die Übersicht. Ein Klick auf das jeweilige Bundesland leitet entweder zur Registrierung für die neue Datenbank weiter oder zum ländereigenen Wildtierportal. Ansprechpartner ist der jeweilige WILD-Länderbetreuer.

DJV begrüßt die Entscheidung. Es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Die neue Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, im Rat zuzustimmen.

Das Europäische Parlament hat heute der Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zugestimmt. Dieser soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits seit Jahren tritt der Verband in einer Allianz mit dem Bauernverband, Weidetierhaltern und zuletzt auch mit dem Landkreistag für ein Bestandsmanagement ein. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Wolfsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der Vorschlag der EU-Kommission, dem das Parlament nun zugestimmt hat, wurde möglich, nachdem im März eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, muss nun ebenfalls noch zustimmen, bevor die Änderung in Kraft treten kann.

Der DJV fordert die neue Bundesregierung auf, der Änderung im Rat zuzustimmen und zugleich auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wäre die wichtigste Voraussetzung für den Einstieg in eine regional differenzierte Regulierung des Wolfsbestandes – um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten auch bei Anhang-V-Arten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb ist es wichtig, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umzusetzen. Maßgebliches Kriterium ist die gesellschaftliche Akzeptanz ebenso wie die zügige Entnahme auffälliger Wölfe oder ganzer Rudel. Dabei fordert der DJV einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist.

Im Jahr 2024 dritthöchster Wert für die staatliche Prüfung seit 75 Jahren. Gut ein Fünftel fällt im ersten Anlauf durch. Jeder vierte drückt die Schulbank in Niedersachsen – auch im Süden viele Prüflinge.

Insgesamt 21.104 Frauen und Männer haben 2024 bundesweit die staatliche Jägerprüfung gemacht – der dritthöchste Wert seit 75 Jahren. Innerhalb der vergangenen 20 Jahre hat sich die Teilnehmerzahl am sogenannten Grünen Abitur nahezu verdoppelt (plus 94 Prozent). Spitzenreiter war 2024 Niedersachsen mit über 5.400 Teilnehmern. Es folgten Baden-Württemberg mit über 3.200 und Bayern mit fast 2.400. Die Jägerprüfung in Deutschland ist anspruchsvoll: Mehr als ein Fünftel (21 Prozent) der Prüflinge fallen im ersten Anlauf durch. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Die mehrtägige Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Stundenumfang der Ausbildung: etwa 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis. Fachbereiche auf dem Stundenplan sind zum Beispiel Wildbiologie, Jagdpraxis, Waffenkunde, Hundewesen, Fleischhygiene sowie Jagd-, Waffen-, Tier- und Naturschutzrecht. Durchschnittlich 2.200 Euro kostet die Jägerausbildung.

Die bestandene Prüfung ist nur eine Voraussetzung für den Jagdschein, der bei der Behörde beantragt werden muss. Es folgen unter anderem Abfragen der Zuverlässigkeit bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, ebenso auf Anfrage ein Zeugnis zur persönlichen Eignung.

Weitere Infos zur Jägerausbildung gibt es in der Broschüre "Der Weg zum Jagdschein".

 

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