DJV und CIC kritisieren anlässlich der 20. CITES-Generalversammlung erfolglose Handelsverbote für Elefanten, Nashörner und Antilopen. Sie fordern dazu auf, die Zuständigkeit demokratisch gewählter Regierungen im Artenschutz anzuerkennen. Tierrechtsgruppen gefährden Erfolge – zum Beispiel in Afrika und Asien.

Vor der 20. Mitglieder-Versammlung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) Ende November in Usbekistan fordern Deutscher Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat in Deutschland (CIC) einen grundlegenden Richtungswechsel im weltweiten Artenschutz. Die Verbände unterstützen die Selbstbestimmung von demokratisch gewählten Regierungen wie Namibia, Südafrika, Botswana und Simbabwe, die jetzt Handelsbestimmungen für Wildtiererzeugnisse lockern wollen. Der wachsende Einfluss von westlichen sogenannten Tierschutzgruppen ist laut CIC und DJV besonders schädlich für den funktionierenden Artenschutz in Afrika.

"Trotz jahrzehntelanger Handelsverbote für Elfenbein werden Elefanten und Nashörner unvermindert gewildert", kritisieren CIC und DJV in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Zeit der "weltanschaulich begründeten Handelsverbote" müsse durch wissenschaftlich belegte, nachhaltige Nutzungsansätze ersetzt werden. Nur durch wirtschaftliche Anreize für örtliche Gemeinschaften könne langfristiger Artenschutz finanziert und gewährleistet werden.

Elefant: Musterbeispiel für gescheiterte Politik

Elefanten werden im südlichen Afrika zu einer wachsenden Herausforderung: Die Bestände steigen oder sind auf hohem Niveau stabil, während den betroffenen Ländern rechtmäßige Handelseinnahmen zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen verwehrt werden. Elefanten zerstören ihren eigenen Lebensraum und den zahlreicher anderer Tier- und Pflanzenarten. Für Menschen, die mit ihnen leben müssen, sind Elefanten eine Gefahr: Menschen werden von Elefanten verletzt, getötet oder verlieren ihre Lebensgrundlage durch den Verlust von Ernten.

Erfolge bei Giraffe und Saiga-Antilope werden übersehen

Besonders auffällig ist die Fehleinschätzung bei der Giraffe: Ihre Hochstufung durch CITES gegen den Willen der Länder, in denen sie heimisch ist, steht im Widerspruch zur positiven Bestandsentwicklung in acht afrikanischen Ländern. Auch bei der asiatischen Saiga-Antilope zeigt sich das Dilemma: Kasachstans Bestände sind von einem Tiefstand auf 2,9 Millionen Tiere angewachsen. Doch das Land darf seine Hornvorräte nicht rechtmäßig verkaufen, obwohl die Nachfrage aus Asien unvermindert hoch ist. Der südafrikanische Buntbock ist ebenfalls ein Musterbeispiel für erfolgreichen Artenschutz: Sein Bestand ist dank nachhaltiger Nutzung und Jagd in den vergangenen 10 Jahren um zweitausend Prozent angestiegen. CIC und DJV begrüßen deshalb die Anträge der afrikanischen Länder und Kasachstans zur Herabstufung der Schutzbestimmungen. Diese Erfolge müssen durch das CITES-Abkommen Anerkennung finden und als Vorbild für andere Arten dienen.

CITES wird zum Verbotsabkommen

Die Verbände warnen in ihrem Grundsatzpapier vor einem bedenklichen Trend: Das Washingtoner Artenschutzabkommen verkehre sich durch den Einfluss von Tierrechtsgruppen schleichend in sein Gegenteil. Durch deren Ablehnung nachhaltiger Nutzung werde dem Artenschutz geschadet. CITES müsse stattdessen ein Handelsabkommen bleiben, das weltweiten Handel ermögliche, um Artenschutz zu fördern, und nur regeln sollte, wo es nötig ist.

Europäische Doppelmoral beim Aal

Besonders scharf kritisieren die Verbände die europäische Haltung beim Europäischen Aal: "Die EU versagt beim Schutz dieser Art in vollem Umfang", stellen DJV und CIC fest. Während die EU regelmäßig über schärfere Schutzbestimmungen für Arten im globalen Süden entscheidet, versagt sie beim Schutz von Arten vor der eigenen Haustür.

Hier gibt es die vollständige Stellungnahme von CIC und DJV anlässlich der CITES-Tagung in Usbekistan.

Fakten & Zahlen, Schlaglichter und Schwerpunktthemen: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des DJV. Ab sofort als Internetseite, als interaktives PDF und als gebundene Ausgabe verfügbar.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt seinen Verbandsbericht für das Jagdjahr 2024/25 vor. Er enthält acht ausführliche Schwerpunktthemen, unter anderem Bundestagswahl, Wolf und Waffenrecht. Wichtige Meilensteine sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Es gibt Fakten & Zahlen, etwa zu Wildbretverbrauch, Wildunfallstatistiken oder Reichweiten von Presseveröffentlichungen. Übersichten über das Präsidium, die Geschäftsstelle und die Landesjagdverbände – inklusive Kontaktinformationen – ergänzen den Verbandsbericht.

Der Bericht ist verfügbar als responsive Internetseite mit zusätzlichen Informationen, animierten Grafiken, Fotos und Videos, als PDF mit direkt klickbaren Links sowie als 42-seitige, gebundene Ausgabe, erhältlich im DJV-Shop. Bis zu zwei Einzelexemplare der gedruckten Ausgabe können ab sofort kostenfrei im DJV-Shop per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Ab drei Stück fallen Versandkosten an.


Kontakt:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer Straße 194a
53175 Bonn
Telefon: (0228) 38 72 90-0
Fax: (0228) 38 72 90-25
info@djv-service.de

Auf dem Bundesjägertag in Bonn überraschte Bundeskanzler Friedrich Merz mit deutlichen Worten. Neben Waffenrecht und Wolf war Jagdethik ein zentrales Thema. Auch ein Bundesminister sprach zu den Delegierten und Gästen.

Bundeskanzler Friedrich Merz überraschte vor wenigen Tagen die rund 400 Delegierten und Gäste auf dem Bundesjägertag in Bonn mit einer Videobotschaft und versicherte: "In dieser Bundesregierung stoßen Sie mit Ihren Anliegen auf offene Ohren". Er kündigte an, dass die Bundesregierung das Waffenrecht überprüfen werde, um es zielgenauer, anwenderfreundlicher und vor allem weniger bürokratisch zu machen. "Über das Wie werden wir vorab mit allen Beteiligten sprechen und natürlich auch die Stimme der Jägerschaft mit einbeziehen", so Merz.

Bundeslandwirtschaftsminister: schnelle Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sprach per Videobotschaft zu den Delegierten und Gästen – und versprach eine unverzügliche Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf. Rainer nannte es ein prioritäres Vorhaben des Koalitionsausschusses, "für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen zu sorgen". Dafür werde das Bundesnaturschutzgesetz geändert und der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. "Wir setzen auf Ihre Kompetenz und auf Ihre regionale Erfahrung", sagte Rainer mit Bezug auf das geplante regionale Bestandsmanagement.

Themeninseln zu Wolf, Waffenrecht und ländlichem Raum

Erstmals gab es auf dem Bundesjägertag sogenannte Themeninseln mit Politikern und Verbändevertretern, die positiv ankamen. Zu Wolf, Waffenrecht und ländlichem Raum diskutierte Moderator Thomas Wagner, Journalist bei Sky, RTL und Magenta TV, mit unterschiedlichen Gästen. Unter anderem dabei: Isabel Mackensen-Geis MdB (Berichterstatterin Jagd der SPD-Bundestagsfraktion), Artur Auernhammer MdB (agrarpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe) und Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland. Ebenfalls zu Wort kamen Hans-Heinrich von Schönfels, Präsident des Deutschen Schützenbundes und Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands.  

Jagdethik: Mit besseren Argumenten bestehen

Jagdethik war das große inhaltliche Thema des Bundesjägertags, zu dem es zwei Workshops gab und das ARD und ZDF aufgegriffen haben. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sagte dazu: "Wir haben einen Prozess angestoßen. Das wird es uns in Zukunft erleichtern, gegenüber einer in Tierschutzfragen zunehmend kritischen Gesellschaft zu bestehen. Es reicht nicht allein, die besseren Argumente zu haben. Wir müssen sie auch verständlich rüberbringen.“ Bereits am Vortag der Delegiertenversammlung protestierten rund drei Dutzend Tierrechtler mit einer Mahnwache gegen die Jagd vor dem Kölner Dom. An der Hubertusmesse anlässlich des Bundesjägertags nahmen rund 1.200 Menschen teil. 

Videos und Fotos auf den Social-Media-Kanälen 

Eindrücke vom Bundesjägertag 2025 gibt es über die Social-Media-Kanäle des DJV auf Facebook und Instagram.

Repräsentative Imagebefragung: 77 Prozent der Deutschen befürworten Jagd und 64 Prozent sehen darin sogar wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Für die Top-3-Gründe gibt es bis 80 Prozent Zustimmung. Einen Unterschied zwischen Stadt und Land gibt es aber.

Über drei Viertel der Deutschen (77 Prozent) sind überzeugt: Jagd ist in heutiger Zeit notwendig. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) sehen darin sogar einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Top-3-Gründe: Wildbestände werden reguliert (80 Prozent), Wildtiere in Not im Winter gefüttert (78) ebenso Felder und Wälder vor Wildschäden geschützt (72). Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung, die der Deutsche Jagdverband (DJV) heute anlässlich des Bundesjägertags in Bonn veröffentlicht hat. Das Meinungsforschungsinstitut Civey hat hierfür über 2.500 Menschen befragt.

"Das ist ein überraschend positives Ergebnis. Damit hat die Jagd auch in Zeiten von Social Media ihren festen Platz in der Gesellschaft", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Immer mehr Menschen interessierten sich heute für ethische Fragen und Tierschutz, so Dammann-Tamke und weiter: "Mit unserem Wertekompass können wir uns guten Gewissens kritischen Fragen zur Jagd stellen und wissen eine Mehrheit der Deutschen hinter uns." Es sei wichtig, auf dem Land und in der Stadt ins Gespräch zu kommen – runter vom Hochsitz, rein in die Öffentlichkeit. Laut Civey-Umfrage haben über die Hälfte (57 Prozent) der Deutschen bereits Kontakt mit Jägerinnen und Jägern gehabt – auf dem Land sogar über zwei Drittel (69), in der Stadt allerdings weniger als die Hälfte (43).

Dialog zu Ethik bei der Jagd

Auf der Fährte – zusammen für mehr Verantwortung: Unter diesem Motto findet der diesjährige Bundesjägertag am 20. und 21. Juni in Bonn statt. Jagdethik wird ein zentrales Thema der Veranstaltung sein. Der DJV wird per Livestream von den Podiumsdiskussionen am 21. Juni ab 15 Uhr berichten.

 

Freudentränen inklusive: Auf dem Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen gewannen die Bläsergruppe Mildetal-Gardelegen (Sachsen-Anhalt), das Jagdhornbläserkorps des KJV Gelnhausen (Hessen) und die Gruppe aus Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Bundesbläserobmann Jürgen Keller erhält eine besondere Auszeichnung.

Fast 1.000 Jagdhornbläserinnen und -bläser aus ganz Deutschland haben mit ihrer Leistung auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV) begeistert. Bereits zum zweiten Mal fand dieser am 14. und 15. Juni im Park des Barockschlosses Fasanerie in Eichenzell bei Fulda statt – im Anschluss an den hessischen Landeswettbewerb. Am Bundeswettbewerb, den der DJV alle zwei Jahre ausrichtet, nahmen 58 Gruppen mit rund 1.000 Jagdhornbläsern teil.

Mildetal-Gardelegen ist Bundessieger in der Klasse Es

Als einzige ostdeutsche Gruppe im Wettbewerb gewann Mildetal-Gardelegen aus Sachsen-Anhalt die Klasse Es, geblasen mit Parforcehörnern. Das Ergebnis: 847 Punkte von 855 möglichen. Die Jagdhornbläsergruppen des KJV Groß-Gerau (Hessen) und Das Große Freie (Niedersachsen) folgten auf den Plätzen zwei und drei.

Klasse A: Gelnhausen ganz vorn

In der Klasse A werden die Stücke mit Fürst-Pless Hörnern vorgetragen. Hier setzte sich die Bläsergruppe des KJV Gelnhausen (Hessen) mit 973 von 975 möglichen Punkten an die Spitze – und es gab die ein oder andere Freudenträne bei der Siegerehrung. Den zweiten Platz belegte die Gruppe des Hegerings Kronsberg (Niedersachsen), gefolgt von Hubertus Gießen (Hessen).

Hameln-Pyrmont stößt Krefeld vom Thron

In der Klasse G blasen Fürst-Pless Hörner und Parforcehörnern gemeinsam. Die letzten beiden Bundeswettbewerbe hatte das Bläserkorps der Kreisjägerschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen) gewonnen. In diesem Jahr landeten sie jedoch knapp hinter dem neuen Bundessieger Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Die Gruppe konnte den Wettbewerb mit 972 von 975 möglichen Punkten für sich entscheiden. Den dritten Platz belegte die Jagdhornbläsergruppe des KJV Groß-Gerau (Hessen).

Bundesbläserobmann Jürgen Keller erhält Gold

Ein besonderer Höhepunkt: das Abschlussblasen vor der Siegerehrung. Unter Leitung von Bundesbläserobmann Jürgen Keller bliesen die Gruppen gemeinsam einige Jagdsignale, die bei den Besuchern für Gänsehaut sorgten. Bevor die Sieger verkündet wurden, erhielt Jürgen Keller die DJV-Ehrennadel in Gold von DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. DJV-Präsidiumsmitglied Ludwig Gunstheimer und Jürgen Keller vergaben am Samstag gemeinsam mit Helmut Dammann-Tamke die Preise. Am Sonntag wurden sie von Professor Dr. Jürgen Ellenberger (LJV Hessen) und dem hessischen Saatssekretär Michael Ruhl unterstützt.

Ausführliche Informationen, Ergebnisse und Fotos vom Wettbewerb gibt es im Internet auf jagdverband.de.

 

Jagdethik steht im Zentrum des 2-tägigen Bundesjägertags. Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland werden erwartet. DJV wird Ergebnisse einer Civey-Umfrage zur Jagd vorstellen.

Auf der Fährte – zusammen für mehr Verantwortung: Unter diesem Motto lädt der Deutsche Jagdverband (DJV) am 20. und 21. Juni 2025 zum Bundesjägertag nach Bonn ein. Erwartet werden insgesamt rund 400 Delegierte sowie Gäste aus Wissenschaft, Politik und Verbänden. Jagdethik wird ein zentrales Thema der Veranstaltung sein – mit Workshops und Podiumsdiskussionen.

"Wir müssen unseren Wertekompass immer wieder kritisch überprüfen und setzen uns schon deshalb mit ethischen Fragen auseinander. Lebenslanges Lernen ist Jägerpflicht. Das gilt gleichermaßen für unser Wissen über Tiere und Pflanzen, Demut und Achtung vor dem Leben sowie die Verantwortung dafür", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. 

Mehrheit befürwortet Jagd

"Das Erlegen von Tieren wird besonders in einer modernen, naturfernen Gesellschaft zunehmend kontrovers diskutiert. Wir stellen uns sachlicher Kritik, fordern aber auch Respekt für unsere Haltung", sagte Dammann-Tamke. Eine deutliche Mehrheit befürworte Jagd und sei sich bewusst, dass sich die Natur eben nicht selbst reguliere, so Dammann-Tamke weiter. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey befürworten 83 Prozent der Deutschen auf dem Land die Jagd zur Bestandsregulierung von Tierarten als ethisch korrekt. In der Stadt sind es immerhin 73 Prozent. Die Wolfsjagd zum Schutz von Weidetieren sehen 51 Prozent als ethisch vertretbar – ohne Unterschied zwischen Stadt und Land.

Auf dem Bundesjägertag wird der DJV weitere Ergebnisse der Imagebefragung durch das Meinungsforschungsinstitut Civey vorstellen. Unter anderem geht es dann um die allgemeine Einstellung zur Jagd. Das vollständige Programm für den Bundesjägertag gibt es hier

Europäischer Gerichtshof stellt fest: Für Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes ist die Population maßgeblich. DJV fordert Bundesregierung auf, eine realistische Einschätzung des Wolfsbestandes vorzunehmen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem heute verkündeten Urteil mit der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes beschäftigt und klärende Aussagen getroffen. Demnach ist für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes die Einstufung in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) nicht maßgeblich, sondern in erster Linie der Bestand im jeweiligen Mitgliedsstaat. Ausschlaggebend ist der Zustand der Population: Deshalb könne laut EuGH auch der Wolfsbestand in benachbarten Mitgliedsstaaten – sogar Staaten außerhalb der Europäischen Union – berücksichtigt werden. Biogeographischen Regionen haben für den EuGH keine Bedeutung für die Beurteilung des Erhaltungszustands.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese klaren Aussagen des höchsten Gerichts in der Europäischen Union. "Wir fordern das Bundesumweltministerium jetzt auf, den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf endlich auf Populationsebene und grenzübergreifend zu beurteilen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. In der Folge bliebe nur eine Option für die Bundesregierung: den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes für ganz Deutschland an die EU-Kommission zu melden, so Dammann-Tamke weiter. Das sei eine schallende Ohrfeige für das Bundesumweltministerium und seine Hinhaltetaktik.

Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten einen Bericht über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume, die der FFH-Richtlinie unterliegen, an die EU-Kommission abgeben. Dieser steht im Juli 2025 wieder an. Das Bundesumweltministerium plant erneut, veraltete Zahlen nach Brüssel zu melden und zwar aus dem Monitoringjahr 2022/23. Damit fehlen die neuen Rudeljahrgänge aus den Sommern 2023 bis 2025, kritisiert der DJV. Unabhängig von der konkreten Meldung des Erhaltungszustands hat die Bundesregierung mit der Herabstufung des Schutzstatus von streng geschützt (Anhang IV) auf geschützt (Anhang V) in der FFH-Richtlinie alle Handlungsoptionen, um die Wolfspopulation über das Jagdrecht zu managen. 

Das Bundesumweltministerium argumentiert derzeit fälschlicherweise, dass Wölfe in sämtlichen geeigneten Lebensräumen vorkommen müssten, um den günstigen Erhaltungszustand feststellen zu können. Das verlangen jedoch weder die verbindliche Definition des Erhaltungszustandes in der FFH-Richtlinie, noch die zugehörigen Leitfäden der EU oder die Rechtsprechung des EuGH.

Das aktuelle EuGH-Verfahren geht zurück auf die Vorlage des obersten estnischen Verwaltungsgerichts, das dem Gericht europarechtlich klärungsbedürftige Fragen zum günstigen Erhaltungszustand vorgelegt hat, um in einem Verfahren um die Wolfsjagd in Estland zu entscheiden. In Estland unterlag der Wolf auch bisher schon den Regelungen des Anhangs V der FFH-Richtlinie, die zwar einen gewissen Schutz fordern, aber eine Bejagung zulassen, sofern der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Künftig wird der Wolf europaweit im Anhang V geführt, wie Europäisches Parlament und Rat in den letzten Wochen entschieden haben. Die Regierungskoalition in Deutschland hat sich außerdem die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorgenommen, um künftig ein besseres Wolfsmanagement zu ermöglichen. Auch diesen Schritt begrüßt der DJV ausdrücklich.

Hürde für Hirsche: Solarpark in Mettlach gefährdet Wildtier-Wanderstrecken. Deutscher Jagdverband und Deutsche Wildtier Stiftung protestieren – und erklären, wie Photovoltaikanlagen barrierearm funktionieren. Klar ist: Wildtierfreundliche Photovoltaikanlagen haben keine Zäune.

Autofahrer, die viel im Saarland unterwegs sind, kennen vermutlich den rund 600 Meter langen Autobahntunnel Pellinger Berg – er ist Teil der Autobahn 8 und befindet sich in der Nähe der luxemburgischen Grenze. Über den begrünten Tunnelrücken wandern Wildtiere, allen voran Rothirsche, nach Frankreich und wieder zurück nach Deutschland. Wiesen, Hecken, Gehölze und Waldbänder bilden für sie die leitenden Strukturen. Der Abschnitt der A8 ist damit Teil einer noch verbliebenen lückenlosen Verbindung zwischen dem saarländischen Hochwald und dem französischen Massif de la Canner.

Solarstrom auf Kosten der Artenvielfalt – ein Schildbürgerstreich

Nun ist genau auf diesem Tunnelrücken der Bau einer rund 29 Hektar großen Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant – der sogenannte „Solarpark Wehingen“ in der Gemeinde Mettlach. Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Deutsche Jagdverband (DJV) protestieren gegen dieses Vorhaben. „Käme der Park tatsächlich, wären vor allem die Rothirsche ausgebremst, denn eine alternative Wanderroute werden sie nicht finden“, sagt Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Der Solarpark würde die letzte durchgängige Verbindung zwischen dem Saarland und Frankreich unterbrechen – mit gravierenden Folgen für den genetischen Austausch der Rothirsche. Immer mehr aktuelle Studien weisen auf den dramatischen Verlust der genetischen Vielfalt und damit der Anpassungsfähigkeit von Rothirschen hin. Durch den „Solarpark Wehingen“ würden Inzucht und Krankheiten weiter zunehmen. Josef Schneider, DJV-Präsidiumsmitglied aus dem Saarland, sagt: „Dieser überregional bedeutsame Wanderkorridor wurde außerdem mit Steuermitteln geschaffen. Ein Solarpark wäre eine unüberwindbare Barriere für Tiere – was für ein törichter Schildbürgerstreich.“ 

3,5 Meter hohe Zäune machen Wanderkorridor unbrauchbar

Laut Planung soll das Gebiet des „Solarparks Wehingen“ mit zahlreichen Solar-Modulen bestückt und wilddicht eingezäunt werden – mit bis zu 3,5 Meter hohe Konstruktionen, die sich beidseitig über das Ostportal des Autobahntunnels erstrecken. Damit gingen 60 bis 70 Prozent der nutzbaren Breite der alten Wildtierpassage verloren, warnen Gutachter. Hinzu kämen Störungen durch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Solarparks wildtierfreundlich gestalten

„Wir begrüßen den Ausbau erneuerbarer Energien zwar ausdrücklich. Gerade Solarparks bieten Potenzial für eine wildtierfreundliche Gestaltung. Aber am Tunnel Pellinger Berg funktioniert es so nicht“, sagt Kinser. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert beim Bau von Solarparks mehr Rücksicht auf Wildtiere: In ihrem Positionspapier Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Artenschutz zeigt sie, wie Solarparks in einer Kulturlandschaft funktionieren können. Die Anlagen sollten beispielsweise so gestaltet sein, dass sie keine Barrieren für Wildtiere darstellen. Vor allem Umzäunungen zerschneiden die Landschaft und schaden wandernden Wildtierarten wie dem Rothirsch. Zudem muss ein Effekt von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die sie umgebenden Ökosysteme noch intensiver untersucht werden. „Es kann nicht sein, dass in Ausschüssen die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen auf den Straßenverkehr diskutiert wird, wildtiersichere Wege aber völlig außen vor bleiben“, sagt Kinser.

Flächendeckende Erfassung 2023: 54 Prozent der Reviere melden ein Vorkommen. Eine Zunahme um knapp die Hälfte in sechs Jahren. DJV fordert Regulierung der Bestände durch Bejagung nach einheitlichen Standards – und erhält hohe Zustimmung in der Bevölkerung.

Die gebietsfremde invasive Nilgans ist in Deutschland inzwischen weiter verbreitet als die heimische Graugans: Sie kommt in 54 Prozent der Jagdreviere vor – eine Zunahme um knapp die Hälfte seit 2017. Die Graugans kommt lediglich auf 51 Prozent, Zunahme hier: etwa ein Viertel. Die Brutvorkommen der Nilgans steigen zudem rasant: 2023 meldeten bereits 26 Prozent der Reviere ein solches, eine Steigerung um mehr als das 2,5-fache seit 2009. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) jetzt nach Auswertung von bundesweiten Daten (ohne Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein) aus der Flächendeckenden Erfassung 2023 für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD). Knapp 24.000 Reviere deutschlandweit haben sich beteiligt, das entspricht etwa einem Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Der DJV fordert für die Nilgans eine bundesweite Bejagung nach einheitlichen Standards als wesentlichen Teil des Managements, um weitere ökologische und ökonomische Schäden nachhaltig zu verhindern.

8 von 10 Deutschen befürworten Jagd zur Regulation von Beständen

"Vor 10 Jahren hatten wir ein riesiges Gänseproblem in den Niederlanden, verursacht durch ein komplettes Jagdverbot. Die Gänsebestände und damit die Schäden sind explodiert. Zehntausende Tiere wurden schließlich zusammengetrieben und mit Gas getötet. Das ist ethisch fragwürdig, da das Fleisch anfänglich vernichtet wurde und die Tiere einen qualvollen Erstickungstod erleiden mussten", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Es brauche in der Kulturlandschaft eine Regulation durch Jagd. Ein Großteil der Deutschen befürwortet das: In einer aktuellen repräsentativen Civey-Umfrage haben 8 von 10 Menschen angegeben, dass Jagd ethisch vertretbar ist, wenn Bestände von Tierarten reguliert werden. Über ethische Grundsätze bei der Jagd diskutieren auf dem Bundesjägertag in Bonn am 21. Juni 2025 rund 400 Delegierte sowie Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verbänden.

Verbreitungsschwerpunkt im Nordwesten

Den Verbreitungsschwerpunkt hat die Nilgans laut den jetzt vorliegenden WILD-Daten im Nordwesten Deutschlands. Von dort aus breitet sie sich nach Osten und Süden aus. In Bremen haben knapp unter 100 Prozent der teilnehmenden Reviere ein Vorkommen gemeldet, ebenfalls viele Meldungen gibt es in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen liegt der Wert unter 25 Prozent. Die Graugans kommt schwerpunktmäßig in der Norddeutschen Tiefebene vor, die geringste Verbreitung hat die heimische Gans in Baden-Württemberg, Saarland und Thüringen.

Nilgans verdrängt sogar Greifvögel vom Nest

Im Jahr 2017 hat die EU die Nilgans in die Liste der gebietsfremden invasiven Arten aufgenommen. Damit einher geht für Deutschland die Verpflichtung, ihren Bestand einzudämmen. Die Gans ist sehr konkurrenzstark und kann heimische Wasservogelarten verdrängen, sogar Störchen und Greifvögeln macht sie den Brutplatz streitig. Im Siedlungsbereich sorgt die Nilgans durch Verkotung von Liegewiesen und Badegewässern für Konflikte, zudem durch Fraß auf landwirtschaftlichen Flächen.

 

Pressemitteilung abonnieren