Aktueller FFH-Bericht basiert auf veralteten Monitoringdaten aus dem Jahr 2022/23 und weist den Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland teilweise als "unbekannt" aus. DJV kritisiert Aufteilung der Population in biogeografische Regionen als Hinhaltetaktik.

Das Bundesumweltministerium hat heute den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland an die EU-Kommission gemeldet. Demnach wird dieser für die atlantischen biogeographischen Region als "günstig" eingestuft, für die kontinentale allerdings als "unbekannt". Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass die jetzt vorliegende Bewertung auf der Grundlage veralteter Daten erfolgt ist. Die überfällige Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes wird zudem durch die Aufteilung der Population auf einzelne biogeographische Regionen bewusst verhindert. "Seit Jahren werden in der Wolfspolitik die Nöte der Menschen im ländlichen Raum ignoriert und die Bestände systematisch heruntergerechnet", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. 

Der Bericht beruht auf Daten aus dem Monitoringjahr 2022/2023 – seither sind drei Generationen von Wolfswelpen hinzugekommen. Mindestens die im Jahr 2023 zur Welt gekommene Generation hätte noch berücksichtigt werden müssen, kritisiert der DJV. Der Bericht ist also schon zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung veraltet und gibt nicht die aktuelle Bestandssituation des Wolfs in Deutschland wieder. Der Vergleich der Daten aus dem Monitoringjahr 2022/2023 und aktuellen Zahlen für Niedersachsen verdeutlicht die Diskrepanz: Aktuell gibt es dort 54 Rudel – rund 40 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Der DJV kritisiert außerdem, dass durch die Bewertung auf der Ebene der biogeographischen Region erfolgt und nicht auf der Ebene der Population – wie es die Definition des günstigen Erhaltungszustandes eigentlich verlangen würde. Dadurch wird der Erhaltungszustand weiter verschleiert. Zwar verlangt die EU, dass im FFH-Bericht nach den einzelnen biogeographischen Regionen unterschieden wird, aber nach Ansicht des DJV bezieht sich dies nur auf die Angabe im Bericht, aber nicht auf die Bewertung selbst.

Diese getrennte Bewertung führt auch zu vollkommen widersprüchlichen Aussagen: Die Wölfe in der atlantischen und der kontinentalen Region gehören zu ein und derselben Wolfspopulation, die sich über das Baltikum hinaus bis nach Russland erstreckt. Auf dieser Grundlage sind sich die weitaus meisten Wissenschaftler einig, dass der Erhaltungszustand als günstig bewertet werden müsste. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 12. Juni 2025 festgestellt, dass es auch auf den Bestand ankommt – unabhängig von Verwaltungsgrenzen. Die biogeographischen Regionen spielen für den EuGH überhaupt keine Rolle.

Die Bewertung des Erhaltungszustands in der kontinentalen biogeographischen Region als "unbekannt" ist auch aus Sicht des DJV überhaupt nicht nachvollziehbar. Ungefähr drei Viertel der Landesfläche Deutschlands gehören zu dieser Region. Auch wenn dort noch nicht flächendeckend Wölfe leben, sind die Kriterien für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes erfüllt. Der DJV kritisiert, dass das Bundesumweltministerium seit Jahren wahrheitswidrig behauptet, für den günstigen Erhaltungszustand müssten alle geeigneten Lebensräume besiedelt sein. Das verlangt weder die Definition des günstigen Erhaltungszustandes noch die EU-Kommission.

Der DJV weist auch darauf hin, dass manche Regionen eine extrem hohe Wolfsdichte aufweisen. So gehört auch Brandenburg zur kontinentalen biogeographischen Region. Dort gibt es eine der weltweit höchsten Wolfsdichten. Das Bundesland ist mit 58 Rudeln, acht territorialen Paaren und zwei territorialen Einzeltieren (im Monitoringjahr 2023/24) flächendeckend besiedelt.

Der Wolf ist im Anhang V der FFH-Richtlinie aufgeführt. Für diese geschützten Arten gilt, dass der günstige Erhaltungszustand Voraussetzung für eine Bejagung ist. Der EuGH hat in einem weiteren Urteil vom 29. Juni 2024 herausgestellt, dass hierfür aber nicht die Bewertung des Erhaltungszustandes im FFH-Bericht entscheidend ist, sondern es maßgeblich auf die neuesten wissenschaftlichen Daten ankommt.

DJV und CIC kritisieren anlässlich der 20. CITES-Generalversammlung erfolglose Handelsverbote für Elefanten, Nashörner und Antilopen. Sie fordern dazu auf, die Zuständigkeit demokratisch gewählter Regierungen im Artenschutz anzuerkennen. Tierrechtsgruppen gefährden Erfolge – zum Beispiel in Afrika und Asien.

Vor der 20. Mitglieder-Versammlung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) Ende November in Usbekistan fordern Deutscher Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat in Deutschland (CIC) einen grundlegenden Richtungswechsel im weltweiten Artenschutz. Die Verbände unterstützen die Selbstbestimmung von demokratisch gewählten Regierungen wie Namibia, Südafrika, Botswana und Simbabwe, die jetzt Handelsbestimmungen für Wildtiererzeugnisse lockern wollen. Der wachsende Einfluss von westlichen sogenannten Tierschutzgruppen ist laut CIC und DJV besonders schädlich für den funktionierenden Artenschutz in Afrika.

"Trotz jahrzehntelanger Handelsverbote für Elfenbein werden Elefanten und Nashörner unvermindert gewildert", kritisieren CIC und DJV in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Zeit der "weltanschaulich begründeten Handelsverbote" müsse durch wissenschaftlich belegte, nachhaltige Nutzungsansätze ersetzt werden. Nur durch wirtschaftliche Anreize für örtliche Gemeinschaften könne langfristiger Artenschutz finanziert und gewährleistet werden.

Elefant: Musterbeispiel für gescheiterte Politik

Elefanten werden im südlichen Afrika zu einer wachsenden Herausforderung: Die Bestände steigen oder sind auf hohem Niveau stabil, während den betroffenen Ländern rechtmäßige Handelseinnahmen zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen verwehrt werden. Elefanten zerstören ihren eigenen Lebensraum und den zahlreicher anderer Tier- und Pflanzenarten. Für Menschen, die mit ihnen leben müssen, sind Elefanten eine Gefahr: Menschen werden von Elefanten verletzt, getötet oder verlieren ihre Lebensgrundlage durch den Verlust von Ernten.

Erfolge bei Giraffe und Saiga-Antilope werden übersehen

Besonders auffällig ist die Fehleinschätzung bei der Giraffe: Ihre Hochstufung durch CITES gegen den Willen der Länder, in denen sie heimisch ist, steht im Widerspruch zur positiven Bestandsentwicklung in acht afrikanischen Ländern. Auch bei der asiatischen Saiga-Antilope zeigt sich das Dilemma: Kasachstans Bestände sind von einem Tiefstand auf 2,9 Millionen Tiere angewachsen. Doch das Land darf seine Hornvorräte nicht rechtmäßig verkaufen, obwohl die Nachfrage aus Asien unvermindert hoch ist. Der südafrikanische Buntbock ist ebenfalls ein Musterbeispiel für erfolgreichen Artenschutz: Sein Bestand ist dank nachhaltiger Nutzung und Jagd in den vergangenen 10 Jahren um zweitausend Prozent angestiegen. CIC und DJV begrüßen deshalb die Anträge der afrikanischen Länder und Kasachstans zur Herabstufung der Schutzbestimmungen. Diese Erfolge müssen durch das CITES-Abkommen Anerkennung finden und als Vorbild für andere Arten dienen.

CITES wird zum Verbotsabkommen

Die Verbände warnen in ihrem Grundsatzpapier vor einem bedenklichen Trend: Das Washingtoner Artenschutzabkommen verkehre sich durch den Einfluss von Tierrechtsgruppen schleichend in sein Gegenteil. Durch deren Ablehnung nachhaltiger Nutzung werde dem Artenschutz geschadet. CITES müsse stattdessen ein Handelsabkommen bleiben, das weltweiten Handel ermögliche, um Artenschutz zu fördern, und nur regeln sollte, wo es nötig ist.

Europäische Doppelmoral beim Aal

Besonders scharf kritisieren die Verbände die europäische Haltung beim Europäischen Aal: "Die EU versagt beim Schutz dieser Art in vollem Umfang", stellen DJV und CIC fest. Während die EU regelmäßig über schärfere Schutzbestimmungen für Arten im globalen Süden entscheidet, versagt sie beim Schutz von Arten vor der eigenen Haustür.

Hier gibt es die vollständige Stellungnahme von CIC und DJV anlässlich der CITES-Tagung in Usbekistan.

In diesem Jahr fand die Europameisterschaft im jagdlichen Schießen zum 17. Mal statt. Gastgeber 2025: Kroatien. Eine Medaille auf der Bzenica Shooting Range macht die deutschen Schützen besonders stolz.

Insgesamt 162 Jagdschützinnen und -schützen aus 15 Nationen trafen sich Ende vergangener Woche zur 17. Europameisterschaft im jagdlichen Schießen. Gastgeber Kroatien stellte mit 23 Jägern das größte Team, für die Niederlande ging nur ein einziger Schütze an den Start. Aus dem Deutschen Jagdverband (DJV) nahmen insgesamt 16 Schützen und 2 Schützinnen teil.

Finnland ganz vorn

Gesamtsieger bei der 17. Europameisterschaft wurde der Finne Pekka Seppä (786 Punkte), gefolgt vom Slowenen Bostjan Sadek (782) und Tomasz Szymanski (780) aus Polen. Bester Deutscher in der Gesamtwertung war Philipp Zerfass mit 760 Punkten. Die deutsche Mannschaft erzielte ihr bestes Ergebnis mit der Büchse: Hier konnte das Team den fünften Platz belegen.

Stefan Geus gewinnt Silber

Edelmetall gab es für Stefan Geus im Einzel mit der Büchse: Im Stechen um den zweiten Platz musste der Thüringer mit fünf Schüssen fünfmal die Zehn treffen, um seinem finnischen Konkurrenten Kalle Makinen haarscharf überlegen zu sein. Die perfekte Runde verschaffte ihm einen einzigen Punkt Vorsprung – und den Sprung zur Silbermedaille.

Alles wie zu Hause?

Im Gegensatz zu heimischen Schießwettbewerben läuft bei der Europameisterschaft einiges anders: Während jagdliche Schützen in Deutschland bei Turnieren auf 30 Wurfscheiben schießen, zielen sie bei der EM auf gleich 100. Mit der Büchse treten die Schützinnen und Schützen je zweimal in vier Disziplinen an. Dort schießen sie in der ersten Runde je fünfmal auf Bock-, Fuchs-, Gamsscheibe vom losen Zielstock und den Überläufer auf 100 Meter freihändig. In der zweiten Runde wird der Überläufer vom laufenden Keiler auf 50 Meter abgelöst. Besonderheit: Bei der Europameisterschaft läuft der Keiler je einmal von rechts nach links und einmal von links nach rechts. Mit welcher Seite sie beginnen, dürfen sich die Schützen aussuchen. Der Wettkampf verlief über zwei Tage.

Ihre Titel verteidigen können die Gewinnerinnen und Gewinner bei der nächsten Europameisterschaft: 2026 in Estland.

Fakten & Zahlen, Schlaglichter und Schwerpunktthemen: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des DJV. Ab sofort als Internetseite, als interaktives PDF und als gebundene Ausgabe verfügbar.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt seinen Verbandsbericht für das Jagdjahr 2024/25 vor. Er enthält acht ausführliche Schwerpunktthemen, unter anderem Bundestagswahl, Wolf und Waffenrecht. Wichtige Meilensteine sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Es gibt Fakten & Zahlen, etwa zu Wildbretverbrauch, Wildunfallstatistiken oder Reichweiten von Presseveröffentlichungen. Übersichten über das Präsidium, die Geschäftsstelle und die Landesjagdverbände – inklusive Kontaktinformationen – ergänzen den Verbandsbericht.

Der Bericht ist verfügbar als responsive Internetseite mit zusätzlichen Informationen, animierten Grafiken, Fotos und Videos, als PDF mit direkt klickbaren Links sowie als 42-seitige, gebundene Ausgabe, erhältlich im DJV-Shop. Bis zu zwei Einzelexemplare der gedruckten Ausgabe können ab sofort kostenfrei im DJV-Shop per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Ab drei Stück fallen Versandkosten an.


Kontakt:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer Straße 194a
53175 Bonn
Telefon: (0228) 38 72 90-0
Fax: (0228) 38 72 90-25
info@djv-service.de

Auf dem Bundesjägertag in Bonn überraschte Bundeskanzler Friedrich Merz mit deutlichen Worten. Neben Waffenrecht und Wolf war Jagdethik ein zentrales Thema. Auch ein Bundesminister sprach zu den Delegierten und Gästen.

Bundeskanzler Friedrich Merz überraschte vor wenigen Tagen die rund 400 Delegierten und Gäste auf dem Bundesjägertag in Bonn mit einer Videobotschaft und versicherte: "In dieser Bundesregierung stoßen Sie mit Ihren Anliegen auf offene Ohren". Er kündigte an, dass die Bundesregierung das Waffenrecht überprüfen werde, um es zielgenauer, anwenderfreundlicher und vor allem weniger bürokratisch zu machen. "Über das Wie werden wir vorab mit allen Beteiligten sprechen und natürlich auch die Stimme der Jägerschaft mit einbeziehen", so Merz.

Bundeslandwirtschaftsminister: schnelle Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sprach per Videobotschaft zu den Delegierten und Gästen – und versprach eine unverzügliche Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf. Rainer nannte es ein prioritäres Vorhaben des Koalitionsausschusses, "für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen zu sorgen". Dafür werde das Bundesnaturschutzgesetz geändert und der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. "Wir setzen auf Ihre Kompetenz und auf Ihre regionale Erfahrung", sagte Rainer mit Bezug auf das geplante regionale Bestandsmanagement.

Themeninseln zu Wolf, Waffenrecht und ländlichem Raum

Erstmals gab es auf dem Bundesjägertag sogenannte Themeninseln mit Politikern und Verbändevertretern, die positiv ankamen. Zu Wolf, Waffenrecht und ländlichem Raum diskutierte Moderator Thomas Wagner, Journalist bei Sky, RTL und Magenta TV, mit unterschiedlichen Gästen. Unter anderem dabei: Isabel Mackensen-Geis MdB (Berichterstatterin Jagd der SPD-Bundestagsfraktion), Artur Auernhammer MdB (agrarpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe) und Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland. Ebenfalls zu Wort kamen Hans-Heinrich von Schönfels, Präsident des Deutschen Schützenbundes und Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands.  

Jagdethik: Mit besseren Argumenten bestehen

Jagdethik war das große inhaltliche Thema des Bundesjägertags, zu dem es zwei Workshops gab und das ARD und ZDF aufgegriffen haben. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sagte dazu: "Wir haben einen Prozess angestoßen. Das wird es uns in Zukunft erleichtern, gegenüber einer in Tierschutzfragen zunehmend kritischen Gesellschaft zu bestehen. Es reicht nicht allein, die besseren Argumente zu haben. Wir müssen sie auch verständlich rüberbringen.“ Bereits am Vortag der Delegiertenversammlung protestierten rund drei Dutzend Tierrechtler mit einer Mahnwache gegen die Jagd vor dem Kölner Dom. An der Hubertusmesse anlässlich des Bundesjägertags nahmen rund 1.200 Menschen teil. 

Videos und Fotos auf den Social-Media-Kanälen 

Eindrücke vom Bundesjägertag 2025 gibt es über die Social-Media-Kanäle des DJV auf Facebook und Instagram.

Repräsentative Imagebefragung: 77 Prozent der Deutschen befürworten Jagd und 64 Prozent sehen darin sogar wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Für die Top-3-Gründe gibt es bis 80 Prozent Zustimmung. Einen Unterschied zwischen Stadt und Land gibt es aber.

Über drei Viertel der Deutschen (77 Prozent) sind überzeugt: Jagd ist in heutiger Zeit notwendig. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) sehen darin sogar einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Top-3-Gründe: Wildbestände werden reguliert (80 Prozent), Wildtiere in Not im Winter gefüttert (78) ebenso Felder und Wälder vor Wildschäden geschützt (72). Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung, die der Deutsche Jagdverband (DJV) heute anlässlich des Bundesjägertags in Bonn veröffentlicht hat. Das Meinungsforschungsinstitut Civey hat hierfür über 2.500 Menschen befragt.

"Das ist ein überraschend positives Ergebnis. Damit hat die Jagd auch in Zeiten von Social Media ihren festen Platz in der Gesellschaft", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Immer mehr Menschen interessierten sich heute für ethische Fragen und Tierschutz, so Dammann-Tamke und weiter: "Mit unserem Wertekompass können wir uns guten Gewissens kritischen Fragen zur Jagd stellen und wissen eine Mehrheit der Deutschen hinter uns." Es sei wichtig, auf dem Land und in der Stadt ins Gespräch zu kommen – runter vom Hochsitz, rein in die Öffentlichkeit. Laut Civey-Umfrage haben über die Hälfte (57 Prozent) der Deutschen bereits Kontakt mit Jägerinnen und Jägern gehabt – auf dem Land sogar über zwei Drittel (69), in der Stadt allerdings weniger als die Hälfte (43).

Dialog zu Ethik bei der Jagd

Auf der Fährte – zusammen für mehr Verantwortung: Unter diesem Motto findet der diesjährige Bundesjägertag am 20. und 21. Juni in Bonn statt. Jagdethik wird ein zentrales Thema der Veranstaltung sein. Der DJV wird per Livestream von den Podiumsdiskussionen am 21. Juni ab 15 Uhr berichten.

 

Freudentränen inklusive: Auf dem Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen gewannen die Bläsergruppe Mildetal-Gardelegen (Sachsen-Anhalt), das Jagdhornbläserkorps des KJV Gelnhausen (Hessen) und die Gruppe aus Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Bundesbläserobmann Jürgen Keller erhält eine besondere Auszeichnung.

Fast 1.000 Jagdhornbläserinnen und -bläser aus ganz Deutschland begeisterteten mit ihrer Leistung auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Bereits zum zweiten Mal fand dieser am 14. und 15. Juni im Park des Barockschlosses Fasanerie in Eichenzell bei Fulda statt – im Anschluss an den hessischen Landeswettbewerb. Am Bundeswettbewerb, den der DJV alle zwei Jahre ausrichtet, nahmen 58 Gruppen mit rund 1.000 Jagdhornbläsern teil.

Mildetal-Gardelegen ist Bundessieger in der Klasse Es

Als einzige ostdeutsche Gruppe im Wettbewerb gewann Mildetal-Gardelegen aus Sachsen-Anhalt die Klasse Es, geblasen mit Parforcehörnern. Das Ergebnis: 847 Punkte von 855 möglichen. Die Jagdhornbläsergruppen des KJV Groß-Gerau (Hessen) und Das Große Freie (Niedersachsen) folgten auf den Plätzen zwei und drei.

Klasse A: Gelnhausen ganz vorn

In der Klasse A werden die Stücke mit Fürst-Pless Hörnern vorgetragen. Hier setzte sich die Bläsergruppe des KJV Gelnhausen (Hessen) mit 973 von 975 möglichen Punkten an die Spitze – und es gab die ein oder andere Freudenträne bei der Siegerehrung. Den zweiten Platz belegte die Gruppe des Hegerings Kronsberg (Niedersachsen), gefolgt von Hubertus Gießen (Hessen).

Hameln-Pyrmont stößt Krefeld vom Thron

In der Klasse G blasen Fürst-Pless Hörner und Parforcehörnern gemeinsam. Die letzten beiden Bundeswettbewerbe hatte das Bläserkorps der Kreisjägerschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen) gewonnen. In diesem Jahr landeten sie jedoch knapp hinter dem neuen Bundessieger Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Die Gruppe konnte den Wettbewerb mit 972 von 975 möglichen Punkten für sich entscheiden. Den dritten Platz belegte die Jagdhornbläsergruppe des KJV Groß-Gerau (Hessen).

Bundesbläserobmann Jürgen Keller erhält Gold

Ein besonderer Höhepunkt: das Abschlussblasen vor der Siegerehrung. Unter Leitung von Bundesbläserobmann Jürgen Keller bliesen die Gruppen gemeinsam einige Jagdsignale, die bei den Besuchern für Gänsehaut sorgten. Bevor die Sieger verkündet wurden, erhielt Jürgen Keller die DJV-Ehrennadel in Gold von DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. DJV-Präsidiumsmitglied Ludwig Gunstheimer und Jürgen Keller vergaben am Samstag gemeinsam mit Helmut Dammann-Tamke die Preise. Am Sonntag wurden sie von Professor Dr. Jürgen Ellenberger (LJV Hessen) und dem hessischen Saatssekretär Michael Ruhl unterstützt.

Ausführliche Informationen, Ergebnisse und Fotos vom Wettbewerb gibt es im Internet auf jagdverband.de.

 

Jagdethik steht im Zentrum des 2-tägigen Bundesjägertags. Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland werden erwartet. DJV wird Ergebnisse einer Civey-Umfrage zur Jagd vorstellen.

Auf der Fährte – zusammen für mehr Verantwortung: Unter diesem Motto lädt der Deutsche Jagdverband (DJV) am 20. und 21. Juni 2025 zum Bundesjägertag nach Bonn ein. Erwartet werden insgesamt rund 400 Delegierte sowie Gäste aus Wissenschaft, Politik und Verbänden. Jagdethik wird ein zentrales Thema der Veranstaltung sein – mit Workshops und Podiumsdiskussionen.

"Wir müssen unseren Wertekompass immer wieder kritisch überprüfen und setzen uns schon deshalb mit ethischen Fragen auseinander. Lebenslanges Lernen ist Jägerpflicht. Das gilt gleichermaßen für unser Wissen über Tiere und Pflanzen, Demut und Achtung vor dem Leben sowie die Verantwortung dafür", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. 

Mehrheit befürwortet Jagd

"Das Erlegen von Tieren wird besonders in einer modernen, naturfernen Gesellschaft zunehmend kontrovers diskutiert. Wir stellen uns sachlicher Kritik, fordern aber auch Respekt für unsere Haltung", sagte Dammann-Tamke. Eine deutliche Mehrheit befürworte Jagd und sei sich bewusst, dass sich die Natur eben nicht selbst reguliere, so Dammann-Tamke weiter. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey befürworten 83 Prozent der Deutschen auf dem Land die Jagd zur Bestandsregulierung von Tierarten als ethisch korrekt. In der Stadt sind es immerhin 73 Prozent. Die Wolfsjagd zum Schutz von Weidetieren sehen 51 Prozent als ethisch vertretbar – ohne Unterschied zwischen Stadt und Land.

Auf dem Bundesjägertag wird der DJV weitere Ergebnisse der Imagebefragung durch das Meinungsforschungsinstitut Civey vorstellen. Unter anderem geht es dann um die allgemeine Einstellung zur Jagd. Das vollständige Programm für den Bundesjägertag gibt es hier

Europäischer Gerichtshof stellt fest: Für Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes ist die Population maßgeblich. DJV fordert Bundesregierung auf, eine realistische Einschätzung des Wolfsbestandes vorzunehmen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem heute verkündeten Urteil mit der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes beschäftigt und klärende Aussagen getroffen. Demnach ist für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes die Einstufung in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) nicht maßgeblich, sondern in erster Linie der Bestand im jeweiligen Mitgliedsstaat. Ausschlaggebend ist der Zustand der Population: Deshalb könne laut EuGH auch der Wolfsbestand in benachbarten Mitgliedsstaaten – sogar Staaten außerhalb der Europäischen Union – berücksichtigt werden. Biogeographischen Regionen haben für den EuGH keine Bedeutung für die Beurteilung des Erhaltungszustands.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese klaren Aussagen des höchsten Gerichts in der Europäischen Union. "Wir fordern das Bundesumweltministerium jetzt auf, den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf endlich auf Populationsebene und grenzübergreifend zu beurteilen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. In der Folge bliebe nur eine Option für die Bundesregierung: den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes für ganz Deutschland an die EU-Kommission zu melden, so Dammann-Tamke weiter. Das sei eine schallende Ohrfeige für das Bundesumweltministerium und seine Hinhaltetaktik.

Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten einen Bericht über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume, die der FFH-Richtlinie unterliegen, an die EU-Kommission abgeben. Dieser steht im Juli 2025 wieder an. Das Bundesumweltministerium plant erneut, veraltete Zahlen nach Brüssel zu melden und zwar aus dem Monitoringjahr 2022/23. Damit fehlen die neuen Rudeljahrgänge aus den Sommern 2023 bis 2025, kritisiert der DJV. Unabhängig von der konkreten Meldung des Erhaltungszustands hat die Bundesregierung mit der Herabstufung des Schutzstatus von streng geschützt (Anhang IV) auf geschützt (Anhang V) in der FFH-Richtlinie alle Handlungsoptionen, um die Wolfspopulation über das Jagdrecht zu managen. 

Das Bundesumweltministerium argumentiert derzeit fälschlicherweise, dass Wölfe in sämtlichen geeigneten Lebensräumen vorkommen müssten, um den günstigen Erhaltungszustand feststellen zu können. Das verlangen jedoch weder die verbindliche Definition des Erhaltungszustandes in der FFH-Richtlinie, noch die zugehörigen Leitfäden der EU oder die Rechtsprechung des EuGH.

Das aktuelle EuGH-Verfahren geht zurück auf die Vorlage des obersten estnischen Verwaltungsgerichts, das dem Gericht europarechtlich klärungsbedürftige Fragen zum günstigen Erhaltungszustand vorgelegt hat, um in einem Verfahren um die Wolfsjagd in Estland zu entscheiden. In Estland unterlag der Wolf auch bisher schon den Regelungen des Anhangs V der FFH-Richtlinie, die zwar einen gewissen Schutz fordern, aber eine Bejagung zulassen, sofern der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Künftig wird der Wolf europaweit im Anhang V geführt, wie Europäisches Parlament und Rat in den letzten Wochen entschieden haben. Die Regierungskoalition in Deutschland hat sich außerdem die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorgenommen, um künftig ein besseres Wolfsmanagement zu ermöglichen. Auch diesen Schritt begrüßt der DJV ausdrücklich.

Pressemitteilung abonnieren