(Quelle: Wagner/DJV)

Wildtiergerechte Gestaltung von Freiflächen-PV-Anlagen

Freiflächen-PV-Anlagen werden aus sicherheitstechni­schen Gründen in aller Regel eingezäunt. Derzeit versu­chen Naturschutzverbände und einige Landesjagdver­bände, diese strenge Regelung zu ändern. Alternative Möglichkeiten sind zum Beispiel eine Einfriedung mit dornentragenden Sträuchern oder Wassergräben. Beide verhindern für Menschen einen einfachen Zutritt zur Anlage ebenso effektiv wie eine Zäunung, bleiben aber für Wildtiere durchlässig.

Nach heutigem Kenntnisstand sind Zäunungen wei­terhin das Mittel der Wahl für die Betreiber. Je nach Bauweise des Zauns und Dimension der umzäunten Fläche ergeben sich für Wildtiere gewisse Vorteile. Für größere Säugetiere aber auch gravierende Nachteile bis hin zur Unterbrechung wichtiger Wanderrouten. Um die Flächen als Lebensraum für kleine und mittel­große Säuger weiterhin zugänglich zu halten, werden verschiedene Bauweisen umgesetzt und Durchlässe in der Einzäunung verwendet – bei vielen Anlagen bereits standardmäßig.

 

Niederwild-Durchlässe von mindestens 15 mal 15 Zentimetern alle 10 bis 15 Meter.  (Quelle: Wagner/DJV)
Niederwild-Durchlässe von mindestens 15 mal 15 Zentimetern alle 10 bis 15 Meter. (Quelle: Wagner/DJV)
Bodenabstand des Zauns: Der gesamte Zaun wird mit einem Bodenabstand von 15 bis 20 Zentimeter ausgeführt. (Quelle: Wagner/DJV)
Bodenabstand des Zauns: Der gesamte Zaun wird mit einem Bodenabstand von 15 bis 20 Zentimeter ausgeführt. (Quelle: Wagner/DJV)
Rehwildeinlässe: In die Einzäunung werden in regelmäßigen Abständen, insbesondere in der Nähe der Zaunecken, Metallrahmen mit Gitterstäben in ausreichenden Abständen (mindestens 20 Zentimeter) montiert.  (Quelle: Wagner/DJV)
Rehwildeinlässe: In die Einzäunung werden in regelmäßigen Abständen, insbesondere in der Nähe der Zaunecken, Metallrahmen mit Gitterstäben in ausreichenden Abständen (mindestens 20 Zentimeter) montiert. (Quelle: Wagner/DJV)

Wanderrouten und Wildtierkorridore

Entlang bekannter Wanderrouten, insbesondere bei weit wandernden und bereits von genetischer Verar­mung bedrohten Arten wie dem Rotwild, ist besondere Rücksicht geboten. Gleiches gilt für vorhandene oder ausgewiesene Wildtierkorridore, zum Beispiel nach dem Generalwildwegeplan Baden-Württemberg oder den vom BfN veröffentlichten Verbundachsen für wald­gebundene Großsäuger.

An Grünbrücken und Querungshilfen sollte grundsätzlich auf jede Form von Freiflächen-PV verzichtet werden. Die erforderlichen Abstände richten sich nach den örtlichen Bedingungen und lassen sich nicht pauschal festlegen und. Als Orientierung kann ein Mindestabstand von ca. 300 m zu Grünbrücken, Verbundachsen und Wanderrouten gelten. Bei größeren Solarparks, besonders an bekannten Wildwechseln oder zwischen Wald- und Äsungsflächen, sollen Wildwechselkorridore freigehalten werden, indem Bereiche nicht mit Modulen überstellt und von der Einzäunung ausgespart werden. Zwischen den Einzäunun­gen kann das Wild weiterhin wechseln. Lage, Breite und Größe dieser Korridore ergeben sich aus der Situation vor Ort und der Planung der Anlage. Grundsätzlich gilt: Je länger die umzäunte Fläche, desto mehr Wildtierkorridore sind erforderlich.

Wildtiergerechte Gestaltung von Freiflächen-PV-Anlagen und des Umfeldes

(Wagner/DJV) (Quelle: Wagner/DJV)

Das großflächige Anlegen von Freiflächen-PV-Anlagen kann zum Verlust von Lebensräumen unserer Wildtiere führen, ist gleichzeitig aber auch eine einmalige Chance, neue, wild­tiergerechte Lebensräume in großem Umfang zu schaffen.

Um die Chancen für eine Umsetzung der Vorschläge zu erhöhen, sollten diese immer frühzeitig im Bebauungs­planverfahren – also möglichst bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffent­licher Belange – eingebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Spielräume und Möglichkeiten noch groß, den Bebauungsplan zu ergänzen und anzupassen. Erfolgen die Vorschläge erst zur Offenlage des Bebauungsplans, würden wesentliche Änderungen dazu führen, dass der Bebauungs­plan erneut ausgelegt werden müsste.

Ob und in welchem Umfang für einen Solarpark eine Ein­grünung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beurtei­len. Besonders bei Solarparks in der offenen Feldflur, an exponierten Standorten oder in der Nähe von Siedlungen und Straßen sind Eingrünungen sinn­voll – und oft auch notwendig – um Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Eingriffe in die Natur zu verringern. Niedrigwach­sende Hecken im Wechsel mit Blühflächen, Hochstauden­fluren oder Brachestreifen sind häufig das Mittel der Wahl. Hoch- oder Baumhecken sind für den Betreiber wegen Be­schattung der Module ungeeignet. Für die meisten Wildtiere und insbesondere das Niederwild können sie sogar negativ wirken – etwa als Ansitzwarten für Beutegreifer.

Als Alternative eignen sich Totholz- bzw. Benjeshecken: Diese Strukturen bieten sofort Deckung und Lebensraum für Niederwild und Kleintiere und werden von Vögeln wie Goldammer, Heckenbraunelle oder Neuntöter oft schon im ersten Jahr zur Brut genutzt.

Grenzen Solarparks an Gewässer oder feuchte Standorte, sind klassische Feldhecken und Blühstreifen oft ungeeignet. In feuchten Randstreifen, Moorstandorten oder nassen Flächen ist das Samenpotenzial im Boden hoch, sodass sich Hochstaudenfluren, Schilf oder Feuchtgebüsche meist von selbst entwickeln. Mit richtiger Pflege und gezielten Initialpflanzungen lässt sich die Entwicklung in die gewünschte Richtung lenken.

Auf trockenen Standorten bieten sich meist ähnliche Maßnahmen wie auf mittleren Standorten an, die Auswahl des Pflanzmaterials und Saatguts muss sich jedoch an den standörtlichen Bedingungen orientieren. Solche Standor­te sind interessant für die Entwicklung von artenreichen Grünlandbeständen oder zur Entwicklung von Lebensräumen für Reptilien – insbesondere, wenn sie bisher in ackerbaulicher Nutzung waren.