(Quelle: Wagner/DJV)

Rechtliche Situation und Planungsprozess

Für den Bau eines Solarparks bedurfte es in Deutschland bis vor kurzem grundsätzlich einer Baugenehmigung. Mittlerweile ist in manchen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen auch ein genehmigungsfreier Bau möglich. Seit Januar 2023 können Solarparks in einem 200-m-Korridor entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken nach § 35 BauGB privilegiert genehmigt werden. Der Antrag erfolgt beim Landratsamt, nötig sind Planunterlagen sowie Nachweise etwa zu Natur-, Arten- und Immissionsschutz. Die Kommune hat kein Mitspracherecht; die Genehmigung darf nur bei entgegenstehenden öffentlichen Belangen abgelehnt werden. Weiterhin können zum Beispiel Agri-PV-Anlagen bis 2,5 Hektar ebenfalls privilegiert genehmigt werden, wenn ein funktionaler Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht. Pro Hofstelle ist nur eine Anlage zulässig. Die übliche Grundlage für Solarparks ist ein Bebauungsplan, den die Kommune aufstellt. In einigen Bundesländern sind Solarparks dabei genehmigungsfrei, wenn Bebauungsplan oder Privilegierung vorliegen. Entscheidet der Gemeinderat gegen einen Bebauungsplan, ist eine Freiflächen-PV-Anlage außerhalb der genannten Privilegierungen nicht möglich.

 

Bebauungsplan

Im Bebauungsplanverfahren werden alle Gestaltungsvorgaben festgelegt, z. B. Modulhöhe, Reihenabstände, Einzäunung und Begrünung. Weiterhin werden Baugrenzen festgelegt, innerhalb derer die Solarmodule errichtet werden dürfen. Die sogenannte Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt den maximal mit Modulen überstellbaren Anteil. Dieser beträgt bei Solarparks meist 0,50–0,80, das bedeutet 50 bis 80 Prozent der Fläche dürfen mit Modulen bestellt werden. Alle zentralen Festsetzungen stehen im textlichen und im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans: dem Lageplan mit Nutzungsschablone.

Möglichkeiten der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren

Eine Möglichkeit der Beteiligung der Jägerschaft besteht in aller Regel über den Landesjagdverband. Als anerkannte Naturschutzverbände werden sie üblicherweise an allen Bebauungsplanverfahren beteiligt. Sie können sich grundsätzlich zu allen Bebauungsplanverfahren äußern und dabei die Belange einer wildtiergerechten PV-Anlage einbringen. In den meisten Bundesländern erfolgt die Information über anstehende Planungsverfahren über den Dachverband der Naturschutzverbände (LNV) zum LJV. Dieser leitet die geplanten Vorhaben an die zuständige Kreisjägervereinigung weiter.

In der frühen Beteiligungsphase besteht der größte Spielraum, die Gestaltung und Pflege eines Solarparks mitzugestalten. Darum sollte man sich früh mit den Planunterlagen befassen. Stellungnahmen sollten möglichst in dieser Phase eingereicht werden. Bei Fragen helfen die zuständige Kommune oder die beauftragten Planungsbüros weiter. Die Kontaktdaten stehen in den Unterlagen oder können bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfragt werden. In diesem Planungsstadium sollten Anmerkungen gemacht werden zu:

  • Hinweise auf Wildwechsel/Wanderrouten
  • Hinweise auf konkrete Artenvorkommen
  • Hinweise auf zu erhaltende Lebensräume
  • Vorschläge zur Eingrünung und Begrünung
  • Hinweise auf Wildunfallschwerpunkte
  • Hinweise auf eine mögliche Verschärfung von Wildschäden durch Einengung, Verlust von Äsungsflächen

Stellungnahmen, die nicht umsetzbare, völlig überzogene oder sehr pauschale Forderungen enthalten und für die es zugleich kein rechtliches Erfordernis gibt, werden in der Regel nicht weiter berücksichtigt. Mit solchen unverhältnismäßigen Forderungen (zum Beispiel die Schaffung von Wildwechselkorridoren alle 50 Meter) geht unter Umständen auch die Glaubwürdigkeit von weiteren, sinnvollen Anregungen verloren. Hingegen werden Stellungnahmen mit zielorientierten, sinnvollen und umsetzbaren Vorschlägen – basierend auf dem Fachwissen und der Revierkenntnisse des Jägers vor Ort – von vielen Planern, Betreibern und Kommunen gerne aufgenommen.

Der Grundsatz für Anregungen, Vorschläge und Bedenken sollte immer sein: An den Bedürfnissen der Wildtiere ausgerichtet, auf den Einzelfall und die konkrete Situation vor Ort bezogen – zielorientiert, pragmatisch und umsetzbar.