Für die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz besteht ab sofort Rechtssicherheit beim Einsatz von Wildkameras. Der Landesjagdverband und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) einigen sich auf Richtlinien für den Einsatz der Wildbeobachtungs-Technik.

„Nach sehr konstruktiven Gesprächen mit dem LfDI konnten wir eine Einigung bezüglich des Einsatzes von Wildkameras erzielen und somit Rechtssicherheit für die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern schaffen“, sagt LJV-Vizepräsident und Justitiar Dieter Mahr. „Mit den gemeinsam erarbeiteten Regeln zum Einsatz der Technik, enden die zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen der Vergangenheit. Die Richtlinien, die ab sofort für Rheinland-Pfalz gelten, heben sich wohltuend von den teilweise sehr viel stringenteren Vorgaben in anderen Bundesländern ab.“

Waidmänner und -frauen dürfen Wildkameras nutzen, wenn sie diese auf Einzelbildmodus (nicht auf Videomodus) einstellen. Der Bildfrequenz-Zeitabstand ist so einzustellen, dass ein durchschnittlicher Waldbesucher das von der Kamera überwachte Gebiet durchqueren kann, ohne mehrfach fotografisch erfasst zu werden.

Prinzipiell ist der Einsatz von Wildkameras auf jagdliche Einrichtungen sowie Wildwechsel – also in der Regel abseits von Wegen – beschränkt. Um die Wahrscheinlichkeit von Aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, zu minimieren, sind die Wildkameras entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren. Sollten dennoch einmal Personen abgelichtet worden sein, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Ausnahmen sind von Wildkameras aufgenommene Straftaten. Diese Bilder dürfen zwecks Aufklärung an die Ermittler weitergegeben werden.

Die vollständigen gemeinsamen Richtlinien zum Einsatz von Wildkameras sind auf der Homepage des LJV zu finden: www.ljv-rlp.de.

Jäger engagieren sich beim Wolfsschutz

11. Februar 2015 (ljv rp) Gensingen
Am Mittwoch, 11. Februar 2015, stellt die rheinland-pfälzische Landesregierung den neuen Entwurf eines Wolfsmanagementplans vor. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) hat intensiv mitgearbe...

Hinweise zur Verwendung von Wildkameras

3. Dezember 2014 (djv) Berlin
Wildkameras dienen ausschließlich der Wildtierbeobachtung und keinesfalls der Ermittlung personenbezogener Daten. Der DJV positioniert sich zum korrekten Einsatz von Wildkameras.

DJV positioniert sich zum Einsatz von Wildkameras

3. Dezember 2014 (djv) Berlin
Wildkameras stehen derzeit im Fokus der Öffentlichkeit. Wie man sie korrekt einsetzt, erklärt der DJV im Positionspapier „Hinweise zur Verwendung von Wildkameras“.
Wildkamera abonnieren