(Quelle: Kauer/DJV)

DJV positioniert sich zum Einsatz von Wildkameras

3. Dezember 2014 (djv) Berlin

Wildkameras stehen derzeit im Fokus der Öffentlichkeit. Wie man sie korrekt einsetzt, erklärt der DJV im Positionspapier „Hinweise zur Verwendung von Wildkameras“.

Wildkameraaufnahme Wolf bei Nacht
Wildkameraaufnahme Wolf bei Nacht (Quelle: LJN)

Der Einsatz von Wildkameras im Wald durch Privatpersonen wird derzeit kontrovers diskutiert. Er ist rechtlich in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Um den korrekten Umgang mit Wildkameras zu gewährleisten, hat der Deutsche Jagdverband (DJV) das DJV-Positionspapier „Hinweise zur Verwendung von Wildkameras“ erstellt.

Datenschützer klagen, dass von den Kameras nicht nur Wildtiere, sondern auch Wanderer und Pilzsammler, Spaziergänger und Jogger erfasst würden. Anders als von Datenschutzbehörden dargestellt, geht es beim Einsatz von Wildkameras ausschließlich um die Wildtierbeobachtung und keinesfalls um die Ermittlung personenbezogener Daten. Wildkameras werden vornehmlich in Gebieten angebracht, in denen sich keine Waldbesucher aufhalten. Durch den Einsatz im jagdlichen Bereich können sie einen wertvollen Beitrag zur Hege, der störungsarmen Jagd sowie zum Artenschutz leisten.

Da die Rechtsgrundlagen zum Einsatz von Wildkameras je nach Bundesland sehr verschieden sind, setzen sich die Landesjagdverbände und der DJV im Moment für eine Klärung der Rechtslage ein. Sind Revierinhaber mit Forderungen der Datenschutzbehörden konfrontiert sollten sie ihren Landesjagdverband informieren.

Fischotter im Entwässerungsgraben zwischen zwei Maisfeldern

Wildschweine vor der Wildkamera bei Nacht

3. 12. 2014, Berlin

Hinweise zur Verwendung von Wildkameras

Wildkameras dienen ausschließlich der Wildtierbeobachtung und keinesfalls der Ermittlung personenbezogener Daten. Der DJV positioniert sich zum korrekten Einsatz von Wildkameras.

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