Viele Schwanen-, Gänse- und Entenarten, die in Deutschland Jagdzeit haben, weisen stabile Bestände oder positive Trends auf. Ihre Bejagung als Form der nachhaltigen Nutzung gefährdet den Bestand der Arten deshalb nicht.

Als gute fachliche Praxis für die waidgerechte Bejagung von Gänsen, die an die Jägerinnen und Jäger besondere Ansprüche stellt, gelten folgende Empfehlungen:

  • Eine Bejagung von Gänsen zur Schadensabwehr sollte nach Möglichkeit mit einem Konzept aus Vergrämungs- und Ruheflächen erfolgen.
     
  • Gänsejagden sollten vorrangig morgens an Schad- und Äsungsflächen abseits der Schlafgewässer stattfinden. Da Gänse sehr scharf äugen und insbesondere kleinste Bewegungen wahrnehmen können, ist auf besondere Tarnung zu achten.
     
  • Im Hinblick auf die Effizienz der Bestandsreduzierung, sollten revierübergreifende Gänsejagden durchgeführt werden, die eine gewissenhafte Planung und Vorbereitung verlangen:
    - die Flugrouten und aufgesuchten Äsungsflächen sind kurz vor dem Jagdtag auszukund-schaften. Die vorkommenden Gänsearten sind zu bestimmen, wobei auf gefährdete Arten besonders zu achten ist.
    - abgeerntete Getreide- oder Maisfelder sind als Jagdflächen zu bevorzugen
    - soweit zulässig, sind die Monate August bis November am erfolgversprechendsten (gegen Ende der Jagdzeit sind die Gänse deutlich vorsichtiger geworden, was eine Tarnung schwieriger macht)
     
  • Besonders bewährt hat sich die Jagd mit künstlichen Lockvögeln, akustischen Gänselockern und sogenannten Gänseliegen. Dabei platziert man ca. 20 bis 60 Halbschalen oder faltbare Lockgänse in U-Form, um einfallenden Gänsen einen Landeplatz vorzugeben. Die Liegen (mit geeignetem Material der Umgebung verblendet) werden direkt ins Lockbild integriert. Erlegte Gänse können – gut platziert – die Wirkung des Lockbildes verbessern.
     
  • Bei der Gänsejagd ist schnelles und präzises Ansprechen gefordert. Neben dem äußeren Erscheinungsbild sollten auch die Gänserufe zur sicheren Identifizierung der Gänsearten herangezogen werden.
     
  • Zu beachten ist, dass Gänse stets gegen den Wind einfallen und man sich am besten mit Rücken- bzw. Seitenwind ansetzt. Sofern die Gänse über Kopf einfliegen, ist Erfahrung bzw. Zurückhaltung geboten, um ein Krankschießen zu vermeiden!
     
  • Die maximale Schrotschussentfernung beträgt in der Regel 25 bis 30 Meter. Das bedeutet, erst dann schießen, wenn die beim Fliegen anliegenden Ständer der Gänse deutlich erkennbar sind! Bei der Lockjagd sollte keine Attrappe weiter als 30 Meter von den Liegen platziert werden – dies erleichtert das Einschätzen der Entfernung.
     
  • Beim Schrotschuss auf Wasserfederwild geht Deckung vor Schrotgröße (Kopf- und Halsbereich sollte als Trefferfläche bevorzugt werden). Bei Verwendung bleifreier Schrot-munition sind Schrotgrößen ab 3,0 mm zu wählen, je nach Jagdart und Schussentfernung. Bei der Verwendung ist auf den jeweiligen Beschuss der vorhandenen Flinte zu achten.
     
  • Beim Einzelabschuss aus kleinen Gänsetrupps zur Vergrämung auf Schadflächen mit der kleinen Kugel, muss auf ausreichenden Kugelfang geachtet werden.
     
  • Brauchbare Jagdhunde sind in ausreichender Anzahl je nach gewählter Jagd- und Wildart mitzuführen.
     
  • Es ist sicherzustellen, dass Nachsuchen unverzüglich und auch revierübergreifend durch-geführt werden können.
     
  • Insbesondere bei der Sommerjagd auf Gänse, ist für ein rechtzeitiges Versorgen und Kühlen des Wildbrets Sorge zu tragen.
     
  • Es ist eine artengenaue Streckenstatistik zu führen.
     
  • Sofern Gänse beringt sind, sollten die Ringdaten, insbesondere zur Unterstützung der wildbiologischen Forschung, an die entsprechenden Vogelschutzwarten gemeldet werden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die länderspezifischen Regelungen bzgl. Jagd-barer Arten und deren Jagdzeiten sowie auf § 1 (3) der Bundesjagdzeitenverordnung, nach dem innerhalb der Jagdzeit die Jagd nur Zeiträume und Tageszeiten umfassen darf, in denen nach örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist.

Der Wolf erschließt sich mit hoher Geschwindigkeit neue Lebensräume und hat sich insbesondere in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fest etabliert. Der Wolf gehört zur heimischen Fauna. Deutschland ist zu seinem Schutz international verpflichtet (u.a. FFH-Richtlinie Anhänge II und IV).

Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz umfasste der Wolfsbestand im Monitoringjahr 2020/21 (01.05. - 30.04.) 157 Rudel, 27 Paare und 19 territoriale Einzeltiere. Die meisten Rudel leben demnach in Brandenburg (49), gefolgt von Niedersachsen (35) und Sachsen (29) (BfN 2021). Die Population nimmt seit vielen Jahren exponentiell zu. Der jährliche Zuwachs liegt bei etwa 30 Prozent, wobei es große regionale Unterschiede gibt (Reinhardt et al. 2021). Pro Wolfsrudel leben europaweit durchschnittlich etwa acht Tiere. Nach Schätzungen des DJV werden im Frühsommer 2022 insgesamt etwa 2.000 Wölfe in Deutschland leben. Der DJV fordert in Ergänzung der Monitoringstandards die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle, um die Anzahl von den in Deutschland lebenden Wölfen realitätsgetreu und zeitnah abzubilden.

Die deutsch-westpolnische Subpopulation lebt nach Ansicht zahlreicher Experten an der Westgrenze des zusammenhängenden nordosteuropäisch/baltischen Wolfsvorkommens, welches sich zügig ausbreitet und dessen günstiger Erhaltungszustand nie in Frage stand (u. a. Czarnomska et al. 2013, Herzog & Guber 2018). Der DJV fordert die Bundesregierung auf, die Schwellenwerte für die Populationsentwicklung zu definieren, wonach der günstige Erhaltungszustand festzustellen ist. Ein genetischer Austausch zwischen Subpopulationen innerhalb des nordosteuropäischen/baltischen Vorkommens ist vielfach nachgewiesen, auch besteht Austausch mit anderen Populationen wie der apenninisch-alpinen Population und in Polen mit weiteren (Sub)-Populationen (Szewczyk 2019, 2021). Der DJV fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass transparent offen gelegt wird, ob bereits ein signifikant positiver Effekt auf die genetische Vielfalt nachgewiesen werden kann.

Sichtbeobachtungen und Nahbegegnungen nehmen mit steigender Zahl der Wölfe zu, auch Nutztierrisse häufen sich (DBBW 2021). Damit kommt es zu mehr Konflikten. Der Wolf hat keine natürliche Scheu vor dem Menschen (BfN 2017). In unserer Kulturlandschaft wird er sich nicht selbst regulieren, solange seine Lebensraumkapazität nicht erreicht ist. Der DJV weist ausdrücklich darauf hin, dass nach allen bisherigen Erfahrungen die wirtschaftlich-soziale Akzeptanzgrenze sicher vor der biologischen Akzeptanzgrenze des Wolfes erreicht sein wird bzw. in einigen Regionen des Landes bereits erreicht ist. In Deutschland mit der weltweit höchsten Wolfsdichte ist dieser Aspekt wichtiger denn je.

Geeignete Vergrämungsmaßnahmen fehlen. Eine Aufrüstungsspirale beim Herdenschutz kann nicht länger zu Lasten der Betroffenen gehen. Weidetierhaltung ist ein wichtiges Instrument der Landschaftspflege, z.B. für den Erhalt von Heideflächen oder Trocken- und Magerrasen. Auf Küstendeichen und hoch gelegenen Almen sind Weidetiere durch Zäunung jedoch nicht zu schützen, wodurch sich erhebliches Konfliktpotential ergibt. Gleiches gilt für Grünlandregionen mit hoher Weidetierdichte oder die Lebensräume des ebenfalls heimischen Muffelwildes. So ist in der niedersächsischen Göhrde das Muffelwildvorkommen, das eines der ältesten und genetisch wertvollsten war, nach Rückkehr der Wölfe in diese Region nunmehr erloschen.

Der DJV bewertet die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anfang 2020 lediglich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der DJV begrüßt den Passus im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, den Bundesländern künftig „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen“. Auf dieser Basis fordert der DJV die politischen Akteure auf, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zentrale Fragen zu klären und dann umgehend zu handeln:

  • Wie sieht ein „europarechtskonformes“ Bestandsmanagement in Deutschland aus? Anders als Deutschland regulieren Frankreich oder Schweden den Wolfsbestand bereits erheblich, obwohl er dort ebenfalls über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist.
     
  • Was bedeutet ein „regional differenziertes Management“ des Wolfs in Deutschland? Die Bundesregierung muss Stellung beziehen, ob dafür die Herabstufung des Schutzstatus für Deutschland oder einzelne Bundesländer notwendig ist.
     

Darüber hinaus fordert der DJV:

  • Ein regional differenziertes, aktives Bestandsmanagement auf Grundlage ökologischer und sozioökonomischer Kriterien. Das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf sowie die Verantwortung gegenüber anderen Wildtieren muss so ausgestaltet sein, dass trotz fortschreitender Ausbreitung der Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten.
     
  • Den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten des Bundesjagdgesetzes aufnehmen. Es braucht abschließende Regelungen für den Umgang mit dem Wolf, um die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht aufrecht zu erhalten.
     
  • Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen. Artikel 16 bietet den EU-Mitgliedsstaaten Möglichkeiten, die Deutschland bislang auf Bundesebene ignoriert und in Frage stellt.
     
  • Initiative zur Lockerung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene ergreifen. Der Wolf sollte baldmöglichst aus Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (Schutz mit erweiterten Möglichkeiten des aktiven Managements) der FFH-Richtlinie überführt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch die Kriterien für die regelmäßigen Monitoringberichte überarbeitet werden. Diese berücksichtigen artspezifische Eigenschaften nur unzureichend. Die aktuellen Kriterien lassen kaum valide Bewertungen für reproduktionsfreudige, anpassungsfähige und weit wandernde Arten wie den Wolf zu. 
     
  • Ein umfassendes Wildtiermanagement etablieren. Wildbiologische, naturschutzfachliche und jagdpraktische Fragen müssen geklärt werden. So beispielsweise die Auswirkungen des Wolfes auf Wildtiere oder die Barrierewirkung wolfssicher gezäunter Flächen auf das Wander- und Ausbreitungsverhalten anderer Tierarten. Ziel ist es, einen artenreichen, gesunden Wildtierbestand zu sichern und genetischen Austausch zu gewährleisten. Dies gilt für Beutetiere gleichermaßen wie für den Wolf. Hierfür müssen auch die derzeit in Deutschland noch bestehenden Rotwildbewirtschaftungsgebiete aufgelöst werden. Die Entwicklung von Wildschäden in Wald und Feld unter zunehmendem Einfluss des Wolfes muss untersucht werden.
     
  • Schaffung wolfs(rudel)freier Gebiete zur Erhaltung einer naturverträglichen Weidewirtschaft, der Deichpflege und zur Sicherung von durch den Wolf gefährdeten Tierarten bzw. gegen die Verschlechterung ihrer Lebensräume.
     
  • Populationsmodelle entwickeln. Die Zahl der in Deutschland lebenden Wölfe ist realitätsgetreu abzubilden. Hierzu ist die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle entscheidend.
     
  • Erhaltungszustand beurteilen. Der Erhaltungszustand des Wolfes muss jährlich auf Populationsebene (d.h. grenzüberschreitend auf wissenschaftlicher Grundlage, aber notfalls auch ohne gemeinsames Management oder Monitoring) beurteilt werden. Die Verbindung zu benachbarten Populationen ist zu berücksichtigen.
     
  • Transparenz sicherstellen. Die Monopolstellung des Senckenberg-Instituts für DNA-Analysen und Deutung von Subpopulationen muss aufgelöst werden – sie widerspricht dem Transparenzgedanken, sorgt für Misstrauen in der Bevölkerung und beschleunigt den Akzeptanzverlust.
     
  • Solides Monitoring national ausbauen und grenzüberschreitend aufbauen. Hierzu ist die Einbindung der Jägerschaft entscheidend: das Beispiel Niedersachsen belegt die Vorzüge einer aktiven und federführenden Rolle der Jäger für ein solides und belastbares Monitoring. Die Zahl der von den Ländern ernannten im Monitoring „erfahrenen Personen“ muss sich analog zum Populationswachstum des Wolfsbestandes erhöhen.
     
  • Klare Regelungen für den Umgang mit schwer verletzten Wölfen. Das ist beispielsweise wichtig bei Unfällen im Straßenverkehr und sollte bundesweit geregelt werden. Einige Länder haben hier bereits wegweisende Regelungen gefunden (z.B. Nds. WolfsVO).
     
  • Notstandsregelung für Wolfsangriffe. Diese müssen Vorgaben aus dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sinnvoll ergänzen. Ziel ist Rechtssicherheit für Halter von Jagdhunden und Nutztieren.
     
  • Ausgleich von Schäden durch Wölfe an Jagdhunden gesetzlich regeln und aus öffentlichen Mitteln begleichen.


Quellen:

AFN/ Aktionsbündnis Forum Natur (2022): Wildtiermanagement Wolf. Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands. 3. völlig überarbeitete Auflage. 52 S.

BfN/ Bundesamt für Naturschutz (2017): Wolfsverhalten – Einschätzung und Handlungsempfehlungen für ein Management. Natur und Landschaft 92 (11): 516-517.

BfN/ Bundesamt für Naturschutz (2021): Aktuelle Wolfszahlen: Bundesweit 157 Rudel bestätigt. URL: https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-wolfszahlen-bundesweit-157-rudel-bestaetigt (gesehen am: 02.12.2021).

Czarnomska, S. D. et al. (2013): Concordant mitochondrial and microsatellite DNA structuring between Polish lowland and Carpathian Mountain wolves. Conservation Genetics 14: 573-588.

DBBW/Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2021): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2020. 40 S.

Herzog, S. und S. Guber (2018): Der naturschutzrechtliche Populationsbegriff als Maßstab zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art gem. § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG erläutert am Beispiel des Wolfes (Canis lupus). Natur und Recht 40: 682–688.

Kramer-Schadt, S., Wenzler, M., Gras, P. und F. Knauer (2020): Habitatmodellierung und Abschätzung der potentiellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland. BfN-Skript 556. 30 S.

Linnell J., Salvatori, V. and L. Boitani (2008): Guidelines for population level management plans for large carnivores in Europe. A Large Carnivore Initiative for Europe report prepared for the European Commission. Rom.

Reinhardt, I. et al. (2021): Erkenntnisse zur Wiederausbreitung des Wolfs in Deutschland. Natur und Landschaft 96 (1): 19-26.

Szewczyk, M. et al. (2019): Dynamic range expansion leads to establishment of a new, genetically distinct wolf population in Central Europe. Scientific reports, Dec 12; 9(1): 19003.

Szewczyk, M. et al. (2021): Genetic support for the current discrete conservation unit of the Central European wolf population. https://bioone.org/journals/wildlife-biology/volume-2021/issue-2/wlb. 00809/Genetic-support-for-the-current-discrete-conservation-unit-ofthe/10.2981/wlb.00809.full.

 

Berlin, DJV-Präsidium 17. März 2022 

WILD-Bericht 2018: neue Monitoringdaten veröffentlicht

28. Januar 2020 (DJV) Berlin
Im Fokus: die Auswertung von Jagdstatistiken für verschiedene Paarhufer. Ein weiterer Schwerpunkt sind invasive Arten wie Waschbär und Nilgans. Der Bericht enthält zudem Gastbeiträge zu Elch, Kormoran...

Jagd immer beliebter

15. Januar 2019 (DJV) Berlin
384.428 Menschen in Deutschland haben mittlerweile einen Jagdschein. 2018 gab es die meisten neuen Jäger in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die meisten Jäger pro Einwohner lebten in Schleswig-H...

Waschbär, Marderhund und Mink

27. Dezember 2018 (DJV) Berlin
Waschbären kamen 2017 in mehr als der Hälfte der Reviere in Deutschland vor - eine Verdopplung in elf Jahren. Wie bei Marderhund und Mink liegt der Verbreitungsschwerpunkt im Nordosten. DJV fordert Be...

Zahl der erlegten Wildschweine höher als erwartet

20. Dezember 2018 (DJV) Berlin
836.865 Wildschweine haben die Jäger in der Saison 2017/18 erlegt. Das sind knapp 42 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurden die Hochrechnungen aus dem September noch deutlich übertroffen. Etwa 16,7...

Afrika-Preis 2018: Artenschützer aus Tansania ausgezeichnet

27. November 2018 (DJV/CIC) Berlin
Der Biologe und Artenschützer Gerald Bigurube aus Tansania erhält heute den Afrika-Preis 2018 für sein Lebenswerk im Bereich des Wildtierschutzes. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble überreicht den ...

Europameister im Jagdhornblasen kommen aus Thüringen

2. Oktober 2018 (DJV) Berlin
Die Bläser aus Ottmannshausen gewinnen die Klasse "Es". Bereits 2006 wurden sie Europameister, damals im Fürst-Pless-Horn-Blasen. 21 Gruppen aus 7 Nationen traten im slowakischen Levoča gegeneinander ...

DJV-Position zum Management invasiver gebietsfremder Arten

26. September 2018 (DJV) Berlin
Anlässlich der Agraministerkonferenz in Bad Sassendorf hat der DJV ein 5-Punkte-Papier zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Zentrale Forderung: Jäger sind die ersten Ansprechpa...
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