Der DJV würde sich gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen nicht wehren: Gegen diese rufschädigende Falschbehauptung hat sich der Verband erfolgreich vor Gericht gewehrt. Der Einsatz für die Rechte legaler Waffenbesitzer geht weiter. Weitere Infos:
(Berlin, 10. September 2026) Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat einen wichtigen gerichtlichen Erfolg im Äußerungsrecht erzielt. Das Landgericht Berlin II hat eine einstweilige Verfügung gegen Severin Schneider, Betreiber des YouTube-Kanals Tactical-DadGear, erlassen.
Auf
Facebook
ansehen