Nach einem Urteil des OVG Münster ist die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Diskussion. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben dazu jetzt Anweisungen veröffentlicht, die in Fachkreisen auf Ablehnung stoßen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Forum Waffenrecht (FWR):
Das Forum Waffenrecht (FWR), das sich für die Interessen und Wahrung der Rechte von Legalwaffenbesitzern in Deutschland einsetzt, hat jedoch herausgearbeitet, dass die vorliegenden Schreiben in Ihrem Inhalt teils gravierend gegen das geltende Waffengesetz und sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.
Auf
Facebook
ansehen