(Quelle: Kauer/DJV)

Afrikanische Schweinepest: Bundesrat stimmt gesetzlichen Änderungen zu

19. Oktober 2018 (DJV) Berlin

Ende September hatte der Bundestag wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) Änderungen am Tiergesundheitsgesetz und am Bundesjagdgesetz beschlossen. Diese haben heute den Bundesrat passiert. In Kürze wird auch die Schweinepestverordnung geändert.

DJV: "Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten ist im Seuchenfall ASP besonders wichtig"
DJV: "Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten ist im Seuchenfall ASP besonders wichtig" (Quelle: Rolfes/DJV)

Der Bundesrat hat der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. Diese Änderung hat der Bundestag bereits Ende September beschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte sich kurzfristig noch für eine Entschließung des Bundesrates eingesetzt, die aber keine Mehrheit gefunden hat. Darin wurde die Regelung zur Aufwandsentschädigung für Jagdausübungsberechtigte kritisiert. Der DJV weist diese Kritik zurück und begrüßt die nun getroffene Regelung.

Auf der Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes wird zeitnah die Schweinepestverordnung angepasst werden. In der Verbändeanhörung hat der DJV bereits Stellung genommen und betont, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten im Seuchenfall besonders wichtig ist. Das Verhältnis dürfe nicht bereits im Vorfeld durch überzogene Maßnahmen der Veterinärbehörden beschädigt werden. Wegen der hohen Verschleppungsgefahr bei Verdacht auf ASP sollte der Jäger den Kadaver unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständige Behörde informieren. Dies hat der DJV bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Ausdruck gebracht. Besonders geeignet für die Meldung von verdächtigen Wildschweinkadavern ist das Tierfund-Kataster: tierfund-kataster.de. Dies wurde vom DJV gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für die Meldung von ASP-Fällen angepasst, Daten können auf der Internetseite oder per App eingegeben werden.

Der DJV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Afrikanische Schweinepest im Seuchenfall effektiv bekämpft werden kann, dabei aber auch die Interessen der Jagdausübungsberechtigten gewahrt werden. Deutschlands Jägerinnen und Jäger kommen ihrer Aufgabe bei der Seuchenprävention nach: Dies beweist die Strecke des Jagdjahres 2017/18 mit dem Rekordergebnis von mehr als 820.000 erlegten Wildschweinen. Gemeinsam mit dem FLI hat der DJV bereits im Oktober 2017 Maßnahmenkataloge für Prävention und Seuchenfall erarbeitet und veröffentlicht: jagdverband.de/ASP.

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