(Quelle: Kauer/DJV)

Punktsieg trotz Unterzahl im Streitgespräch

8. Januar 2015 (djv/ljv-nrw) Köln

LJV-Präsident Müller-Schallenberg deckt erneut Schwachstellen im Gesetzentwurf auf. Remmel und Nabu-Chef Tumbrinck schaffen es nicht, eigenen Gesetzentwurf glaubhaft zu vermitteln.

LJV Nordrhein-Westfalen
LJV Nordrhein-Westfalen (Quelle: LJV NRW)

Unter dem Titel „Ein Schuss über’s Ziel hinaus?“ kam es in der Sendung „Länderzeit“ des Deutschlandfunkes erneut zu einem Treffen zwischen dem Präsident des Landesjagdverbandes (LJV) Nordrhein-Westfalen Ralph Müller-Schallenberg und Johannes Remmel, dem Umweltminister Nordrhein-Westfalens.

Obwohl Remmel vom NABU-NRW-Vorsitzenden Josef Tumbrinck in der Live-Sendung Schützenhilfe bekam, gelang es beiden nicht, die Notwendigkeit für eine Jagdrechtsreform zu vermitteln.

Das war auch der Eindruck zahlreicher Zuhörer, die sich in die Diskussion per Telefon und E-Mail einschalteten. Auch auf Facebook lief die Diskussion weiter. So postete einer: „Es ist traurig, dass Herr Remmel und Herr Tumbrinck einfach Dinge behaupten, die sachlich und fachlich falsch sind!“

Müller-Schallenberg seinerseits bekräftigte nochmals, den Kampfeswillen seines Verbandes: „Die Erwartung, dass wir noch einiges ändern können, ist groß, und unser Einsatz dafür wird groß bleiben!“

Die Sendung „Ein Schuss über’s Ziel hinaus?“ gibt es hier zum Nachhören.

Nachdem bereits im Entwurfsstadium der Gesetzesnovelle zahlreiche Verschlimmbesserungen von der Landesregierung zurückgezogen werden mussten, geht es dem Landesjagdverband NRW aktuell um die folgenden inakzeptablen Kritikpunkte:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz. 

2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.

3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.

4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.

5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.

6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte.

13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind. 

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