(Quelle: Kauer/DJV)

Jäger lassen sich nicht verremmeln und erwarten eine Kraftanstrengung

11. Dezember 2014 (ljv-nrw) Münster

Die Proteste gegen das geplante Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen gehen jetzt in die Kreise und Gemeinden. 

LJV Nordrhein-Westfalen
LJV Nordrhein-Westfalen (Quelle: LJV NRW)

Der Landesjagdverband setzt auf die Zusagen der größten Regierungsfraktion SPD, bei der Beratung des Landesjagdgesetzes im Landtag am Gesetzentwurf aus dem Ministerium von Johannes Remmel (Grüne) wesentliche Änderungen zu erreichen. Die Protestaktionen des Landesjagdverbandes in bisher fünf Regionalkonferenzen mit mehr als 15.000 Teilnehmern gehen in den nächsten Wochen unter dem Motto „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“ in die Kreise und Gemeinden. „In den Kreisjägerschaften werden die örtlichen Landtagsabgeordneten aller Parteien zu Lokalkonferenzen gebeten und als Mitglieder des Gesetzgebungsorgans Landtag nach ihrer Haltung zum Landesjagdgesetz befragt. Jeder der 237 Landtagsabgeordneten entscheidet. Wir wollen wissen wie“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg am Donnerstag (11. Dezember) vor Journalisten in Münster.

Eine erste Chance, gemeinsam zu Änderungen zu kommen, bestehe bei der noch im Gesetzentwurf enthaltenen Wiedereinführung einer kommunalen Jagdsteuer. Wenn die Koalitionsfraktionen beim Wort zu nehmen seien, dann werde es eine Sonderbelastung auch künftig nicht geben. Die SPD habe sowohl auf den LJV-Großveranstaltungen als auch im Landtag eindeutig erklärt, sie werde die 2009 in NRW abgeschaffte Jagdsteuer nicht ohne den Landkreistag wieder einführen. Eine solche Initiative gibt es nach dessen Erklärung aber nicht. Inzwischen haben sich etliche Landräte sogar ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Grünen-Landespolitiker hatten erklärt, ihrer Partei liege nichts an einer erneuten Besteuerung der Jagd. Alles andere wäre nach Müller-Schallenbergs Worten „eine Verhöhnung der Arbeit von Jagd und Jägern, die gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen für Natur und Umwelt erbringen und dafür mehr eigene Mittel einsetzen als jeder andere.“

Jäger und Landleute empfänden die Vielzahl der geplanten Eingriffe nicht nur als „anmaßend gegenüber unserer staatlich geprüften Kompetenz und unserem über Jahrzehnte und Jahrhunderte erlernten Handwerk. Wir empfinden die Eingriffe auch als einen Anschlag auf unser Lebensgefühl. Die Jagd und ein Stück Landleben, wie wir es seit Generationen kennen, pflegen und lieben, wird von der Regierung bedroht, weil der kleinere Koalitionär es so will“, sagte Müller-Schallenberg.

Die Ausübung der Jagd sei Teil der Eigentumsnutzung und genieße den entsprechenden Schutz unserer Rechtsordnung. Noch bestehe dazu die Chance im parlamentarischen Verfahren. Müller-Schallenberg: „Wir wollen jetzt wissen, ob die Sozialdemokratie ein verlässlicher Partner der Jagd und von Land und Leuten bleibt. Wir lassen uns nicht verremmeln und erwarten endlich eine Kraftanstrengung für die Jagd und den ländlichen Raum.“

Für den LJV geht es in der weiteren Beratung vor allem um folgende Punkte:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.

2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.

3. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.

4. Das gilt auch für das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen. Dieses verhindert Wildtier- und Artenschutz.

5. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

6. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

7. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

8. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

9. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

10. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

11. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. 

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