37 gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten sind laut EU in Europa unerwünscht – darunter auch der Waschbär, dessen Verbreitung und Populationszahl in Deutschland rasant steigt. Doch wer ihn zurück drängen will, muss dafür Geld in die Hand nehmen.

Die Europäische Union (EU) hat den Waschbär (Procyon lotor) in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen, deren primäres Ziel die Eindämmung der Arten ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) befürwortet diese Entscheidung. "Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildtierbeständen in der Fläche geht", sagt Dr. Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Neozoen. "Aber öffentliche Aufträge bedürfen öffentlicher Mittel." Der DJV fordert eine finanzielle Unterstützung der Jäger. Dies könnte etwa das Bezuschussen von Fallen, elektronischen Fallenmeldern und Fahrtgeld sein, denn Fangjagd ist zwar eine äußerst effektive Jagdart, aber sehr kosten- und zeitaufwändig.

Die Bemühungen der EU werden jedoch im Moment von einigen Bundesländern mit neuen Jagdgesetzgebungen konterkariert: In Hessen etwa ist die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden. "Dies ist völlig unpraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind", ist Ellenberger überzeugt. Die Bejagung von Jungwaschbären fällt so ebenfalls weg. Um eine Art einzudämmen, ist gerade das Entnehmen des Nachwuchses nötig. In anderen Bundesländern ist die Fangjagd prinzipiell verboten, wie etwa in Berlin. Jäger sprechen sich jedoch gegen einen Vernichtungsfeldzug aus: Der Elterntierschutz gilt auch für invasive Arten – Waschbärmütter, die Junge versorgen müssen, dürfen auch künftig nicht bejagt werden.

Ausrottung des Waschbären unmöglich

"Eines muss klar sein: Es ist nicht möglich, den Waschbären aus Deutschland wieder zu entfernen. Er hat sich etabliert und wird Deutschland auch weiter erobern", sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Wir können jedoch beeinflussen, wie schnell er sich ausbreitet und wie stark sein räuberischer Einfluss auf die heimische Tierwelt ist. Die bisher vorliegenden Daten sind alarmierend: Seit 2005 beobachten Forscher in Brandenburg einen vehementen Bestandsrückgang der Europäischen Sumpfschildkröte. Wo der Waschbär vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil schwere Verletzungen auf, wie abgebissene Gliedmaßen und Schwänze. In Thüringen macht der Waschbär dem Uhu die Brutplätze streitig. Er besetzt zwischenzeitlich jeden zweiten potenziellen Brutplatz. Außerdem liefern die Jäger über ihr WILD-Monitoring (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) seit 2006 wertvolle Daten zur Ausbreitung des Waschbären. Demnach hat der Waschbär sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (46 Prozent).

„Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der DJV eine flächendeckende Bejagung. Dies schließt auch urbane Räume mit ein.

Käseglockennaturschutz veraltet

Völlig gegenläufig sind die derzeitigen politisch motivierten Bemühungen, in Kernarealen von Schutzgebieten die Jagd auf Waschbären auszusetzen. "Es ist absurd, dass wir auf der einen Seite über Beseitigungsfeldzüge gegen invasive Arten diskutieren und auf der andereren Seite großflächig eine Bejagung von Prädatoren in keiner Weise stattfindet", so Ellenberger. Besonders Flächeneigner wie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) sollten sich dringend überlegen, ob sie ihrem Verständnis von aktivem Artenschutz überhaupt noch gerecht werden können. Gleiches gilt für Flächeneigner wie NABU und BUND. "Das gesamte Schutzgebietssystem und das derzeitige Konzept des Artenschutzes in Deutschland gehören auf den Prüfstand", fordert Ellenberger.

Schluss mit dem Etikettenschwindel beim NABU

Der DJV fordert Naturschutzverbände vor dem Hintergrund der EU-Entscheidung auf, sich zur Fangjagd zu bekennen und auch auf Bundesebene intensiver mit Jägern zu kooperieren: Auf Bundesebene positioniert sich der NABU "gegen den Fallenfang im Rahmen der Jagdausübung", findet dieses Mittel aber legitim im Rahmen des "Wildtiermanagements" und setzt es bundesweit in Projekten ein. "Dem Fuchs ist es egal, ob auf der Falle ‚Jagd‘ oder ‚Wildtiermanagement‘ steht. Das ist moderner Etikettenschwindel", fasst Dr. Ellenberger zusammen.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 14. Juli eine Liste mit 37 invasiven, gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht; rechtskräftig wird diese am 3. August 2016. Diese Liste ist in Verbindung mit einer seit Januar in Kraft getretenen Verordnung der EU zu sehen, die Mitgliedsstaaten zu verstärkten Bemühungen gegen die Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:189:TOC

http://ec.europa.eu/environment/pdf/13_07_2016_QA_en.pdf

https://www.jagdverband.de/forschung-aufklaerung/wild-monitoring

Nach zwei Jahren Vorbereitungszeit stellten sich eine Revierjägerin und 16 Revierjäger im Jägerlehrhof Jagdschloss Springe der praktischen und mündlichen Prüfung zum Revierjagdmeister/in.

Zwei Jahre dauerte die Vorbereitungszeit, erst dann konnten sich die Revierjäger Ende Juni im Jägerlehrhof Jagdschloss Springe der praktischen und mündlichen Prüfung zum Revierjagdmeister/in stellen. 14 Teilnehmer, die bereits im April ihre schriftliche Prüfung absolviert hatten, haben bestanden. Das beste Gesamtergebnis erzielte Hans Kruhm aus Melsungen (Hessen).

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Revierjäger und die Vorlage einer schriftlichen Meisterarbeit zu einem berufsbezogenen Thema. Damit sich die Prüflinge auf die vielen Bereiche der Meisterprüfung vorbereiten konnten, hatte der DJV in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) drei 14-tägige Lehrgänge im Jägerlehrhof Jagdschloss Springe durchgeführt und diese auch finanziell unterstützt.

Kontakt:  
Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger
Geschäftsführer Hermann Wolff
info.bdb@gmx.de
www.revierjaeger.de

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) hat gestern Änderungen an der EU-Feuerwaffenrichtlinie verabschiedet. Trotz deutlicher Verbesserungen ist das Papier meilenweit von einem Schlag gegen den Terrorismus entfernt.

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat gestern seinen Bericht zur Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie verabschiedet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt zwar wesentliche Verbesserungen gegenüber dem katastrophalen Kommissionsvorschlag. Aber das eigentliche Ziel, nämlich Terrorismusbekämpfung, wird weiterhin nicht erreicht. "Wir als legale Waffenbesitzer sind es leid, die Folgen des Aktionismus auszubaden, mit dem die EU-Kommission von ihren Versäumnissen ablenken will", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. So habe die Kommission es acht Jahre lang versäumt, eine Richtlinie zur Deaktivierung von Feuerwaffen zu verabschieden und durchzusetzen. Die Anschläge von Paris und im Thalys-Zug in Frankreich sind mit mangelhaft zurückgebauten, vollautomatischen Waffen verübt worden, die in Frankreich und Deutschland verboten sind. "Wer weiterhin auf Scheinmaßnahmen setzt, verspielt auch das letzte Vertrauen in die EU-Politik."

Statt über Magazinkapazitäten zu diskutieren, sollten die eigentlichen Knackpunkte zur Terrorismusbekämpfung bearbeitet werden: Der DJV fordert, dass die hohen Standards zur Deaktivierung von vollautomatischen Waffen zu Deko-Waffen, die in Italien und Deutschland gelten, grundsätzlich EU-weit umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise das Durchbohren des Laufes und des Patronenlagers. In der Slowakei wurden bis vor Kurzem Sturmgewehre aus alten Militärbeständen zu Dekowaffen umfunktioniert, indem lediglich zwei Bolzen in die Waffe eingesetzt wurden, die sich leicht entfernen ließen.

Der DJV bedankt sich für die klare Haltung der EU-Parlamentarier des IMCO-Ausschusses. Allein die 847 Änderungsanträge aus dem Ausschuss zeigen, wie mangelhaft der Kommissionsentwurf ist. Der DJV fordert das Parlament auf, den Weg weiterzugehen, sinnlose Maßnahmen aus der Feuerwaffenrichtlinie herauszunehmen und zielführende Maßnahmen gegen den Terrorismus einzuleiten. Dies kann jedoch nicht ausschließlich über die Feuerwaffenrichtlinie geschehen. Vielmehr müssten Schmuggelrouten für Waffen, vor allem aus dem Balkan, geschlossen werden.

Der DJV appelliert an EU-Parlament, Rat und Kommission, Legalwaffenbesitzer nicht mit weiteren, sinnlosen bürokratischen Hürden zu belasten. "Dies führt nur zu noch mehr Europa-Verdrossenheit", sagt Helmut Dammann-Tamke. Bürokratische Restriktionen gegen legale Waffenbesitzer verhindern keinen Terror und keine Kriminalität. Im Gegenteil: Für die Kontrolle der Umsetzung wird Personal benötigt, das dann bei der eigentlichen Terrorbekämpfung und der Zerschlagung des illegalen Waffenmarktes fehlt. "Auch die Feuerwaffenrichtlinie ist nur ein Beispiel für viele EU-Gesetzesvorhaben, die zwar hehre Ziele verfolgen, aber letztendlich nur den gesetzestreuen Bürger treffen", so Dammann-Tamke.

Über die Änderung der Richtlinie soll im November 2016 im Plenum des Europäischen Parlaments abschließend beraten werden. Vorher findet ein informelles Trilogverfahren mit Vertretern von Kommission und Rat statt, in dem ein gemeinsamer Standpunkt gefunden werden soll. Der Rat hatte seine Position bereits am 10. Juni 2016 festgelegt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die differenzierte Position des Worldwide Fund for Nature (WWF) zur Auslandsjagd: Wissenschaft und Praxis zeigen, dass Trophäenjagd ein wirksames Mittel für Naturschutz sein kann, wenn sie Teil einer breiten Mischung unterschiedlicher Strategien und Maßnahmen ist. 

Der Worldwide Fund for Nature (WWF) hat sich zur Auslandsjagd positioniert: Wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erfahrung zeigten, dass der Naturschutz von der Trophäenjagd profitiert, wenn diese mit weiteren Strategien und Maßnahmen kombiniert wird. Dies gelte auch für gefährdete Wildarten. Voraussetzung sei eine rigide Kontrolle der Jagdausübung, um Missstände zu verhindern. Ungeregelte, nicht nachhaltige Jagd könne Wildbestände hingegen  ernsthaft schädigen. Der WWF lehnt deshalb jegliche Jagd strikt ab, die Tierarten oder Naturräume nicht nachhaltig nutzt, sondern gefährdet. Ganz wichtig ist es dem WWF, Trophäenjagd auch nur dann zu unterstützen, wenn im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass diese Bejagung einen konkreten Nutzen sowohl für den Naturschutz als auch für die vor Ort lebenden Menschen erbringt. 

"Der DJV stimmt mit dem WWF überein, dass Auslandsjagd langfristig dem Erhalt der Artenvielfalt dienen muss. Als Jäger teilen wir die wesentlichen Positionen des WWF zum Jagdtourismus", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Bethe. "Wir erwarten, dass Jagdtourismus Beiträge zum Erhalt der Tierwelt in Afrika und Asien erbringt und dass die regionale Bevölkerung an den Erträgen der Jagd beteiligt wird. Das ist eine wichtige Motivation zum Schutz von Elefant oder Löwe, die vor Ort auch Existenzen bedrohen können, indem sie Ernten vernichten oder Nutztiere fressen."

Nachhaltige Auslandsjagd ist aus Sicht des DJV zwar nicht das Allheilmittel des Naturschutzes in Entwicklungsländern, Jagdverbote sind hingegen kontraproduktiv. Der Jagdtourismus ist in vielen Fällen wichtiger Bestandteil eines Instrumentenmixes zur Bewahrung der Biodiversität. Im Übereinkommen über biologische Vielfalt, das von fast allen Staaten unterzeichnet worden ist, wird die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen - das schließt nachhaltige Jagd ein - dem Schutz gleichgestellt. Dies ist auch die Haltung des DJV.

Als positive Beispiele für Auslandsjagd nennt der WWF Namibia und die Jagd auf Schraubenziegen (Markhor) in Pakistan. In beiden Fällen haben die Wildbestände ganz enorm vom Jagdtourismus profitiert, ebenso die Dorfgemeinschaften vor Ort. Als Negativbeispiel wird das Töten eigens gezüchteter Tiere in Kleingattern ("canned shooting") genannt. Auch in der Bewertung dieser Fälle teilt der DJV die Einschätzung des WWF. Der DJV begrüßt auch die Bereitschaft des WWF, Regierungen und Naturschutzbehörden in Sachen Trophäenjagd zu beraten, um die Qualität des Jagdtourismus zu verbessern. Der DJV hält es für sinnvoll, mit pragmatischen und konstruktiven Naturschutzorganisationen wie dem WWF den Dialog über die besten Methoden für erfolgreichen Naturschutz zu intensivieren.

Weitere Informationen: 

WWF and Trophy Hunting

WWF Policy on Trophy Hunting

Der Bundestag hat heute eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind. Der Bundesrat kann dazu allerdings frühestens im September beschließen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb eine entsprechende Stellungnahme der Regierungen von Bund und Ländern, die unmittelbare Rechtssicherheit für Jäger schon vor dem Inkrafttreten der Novelle schafft. 

Der Bundestag hat heute die angekündigte kleine Novelle (wir berichteten: "Seehofer torpediert große Novelle des Bundesjagdgesetzes") des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um die Verwendung von Selbstladebüchsen mit wechselbarem Magazin weiterhin zu ermöglichen. Der DJV begrüßt diese Klarstellung und insbesondere die schnelle Reaktion des Gesetzgebers. Die Regelung in § 19 Bundesjagdgesetzes soll künftig lauten: „Verboten ist […] mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“ 

Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen im Bundesrat noch die Länder zustimmen. Ursprünglich war dies ebenfalls für den 8. Juli geplant. Da der Bundestagsbeschluss erst heute gefasst wurde, wird die Änderung frühestens am 23. September im Bundesrat behandelt. Der DJV fordert deshalb die Bundesregierung und die Länderregierungen auf, schon vorher für die in Kürze anstehende Erntejagdsaison Rechtssicherheit durch eine klare Stellungnahme zu schaffen. Auch für den Neuerwerb bzw. Handel muss dringend Klarheit geschaffen werden. Die Landesministerien können auf dieser Basis ihren Behörden sogar rechtsverbindliche Weisungen erteilen. „Der Bundestag hat entschieden, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazinen rechtens sind. Jetzt sollten die Länder den Weg frei machen, damit Jäger ihr Handwerkszeug uneingeschränkt für die Jagd nutzen können“, fordert DJV-Präsident Hartwig Fischer.

Laut DJV soll jeder Jäger, der rechtmäßig eine halbautomatische Waffe mit Wechselmagazin besitzt, diese im Rahmen des § 19 BJagdG auch einsetzen dürfen. Der Gesetzgeber hat dazu jetzt klargestellt, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin erlaubt sind – und die bisherige, unbestrittene Verwaltungspraxis damit bestätigt. Der Bundesrat könnte eine entsprechende Regelung noch verzögern. Rechtssicherheit für Jäger besteht erst nach Inkrafttreten der Bundesjagdgesetz-Novelle. An der Klarstellung des Gesetzgebers kommen Behörden und Gerichte allerdings nun nicht mehr vorbei: „Der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist der Boden entzogen worden“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg, Rechtsanwalt und im DJV-Präsidium für Rechtsfragen zuständig. „Allerdings müssen wir auch darauf hinweisen, dass sich Behörden und Gerichte nach wie vor auf den Standpunkt stellen könnten, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts solange verboten sind, bis die Änderung im Bundesjagdgesetz tatsächlich in Kraft ist“, so Müller-Schallenberg.

Falls es keine allgemeine Klarstellung seitens der Länderministerien für den Einsatz von Selbstladebüchsen geben sollte, rät der DJV den Jägern, die Selbstladebüchsen oder -flinten besitzen, vor einer Nutzung das Innenministerium des jeweiligen Landes mit der Entscheidung des Bundestages zu konfrontieren und sich eine Rechtmäßigkeit des sofortigen Einsatzes bei der Jagd bestätigen zu lassen.

Unabhängig von der heutigen Entscheidung erwartet der DJV von Bundesregierung und Parlament, die große Novellierung des Bundesjagdgesetzes noch in dieser Legislaturperiode einzubringen und zu verabschieden. 

Weiterführende Informationen: 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf

EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska hat kürzlich eingeräumt, dass halbautomatische Feuerwaffen keine Sicherheitsgefährdung darstellen. Die Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum erklärte, dass lediglich von automatischen Waffen, die in halbautomatische umgewandelt werden, eine Gefahr ausgehe. Denn diese könnten wieder zu Vollautomaten und damit zu militärischen Waffen zurückgebaut werden.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärte die EU-Kommission, sie habe „2014 eine gründliche Überprüfung der Feuerwaffenrichtlinie durchgeführt. […] In dieser Studie wurde die Tatsache hervorgehoben, dass bestimmte halbautomatische Feuerwaffen, insbesondere automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische umgewandelt werden, besonders gefährlich sind, da sich diese leicht in Kriegswaffen verwandeln lassen.“

Der Dachverband der Jäger in Europa, FACE, begrüßt die Klarstellung und macht deutlich, dass halbautomatische Waffen verbreitet von Jägern und Sportschützen verwendet würden: Deren Kriminalisierung wäre ungerechtfertigt und hätte ohnehin keinerlei Auswirkung auf die Sicherheit. Denn Terroristen und Kriminelle beschafften ihre Waffen auf dem illegalen Markt. Zudem weist FACE darauf hin, dass es bisher keine Folgenabschätzung gebe, die die geplanten Verbote von Halbautomaten rechtfertigen würde.

„Die Kommission selbst hat das Risiko unsachgemäß umgerüsteter automatischer Feuerwaffen erkannt,“ bemerkt FACE-Generalsekretär Filippo Segato. „Das Schlupfloch stellen diejenigen Kriegswaffen dar, die so umgebaut sind, dass sie von Kriminellen und Terroristen wieder mit einer vollautomatischen Funktion versehen werden können. Dieses Problem kann gelöst werden, indem man die Markteinführung unsachgemäß umgebauter Feuerwaffen vermeidet." Die halbautomatischen Waffen der Jäger und Sportschützen dürfen hingegen nicht stigmatisiert werden.

FACE betont, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich Deaktivierung und Umrüstung von Feuerwaffen die Schlupflöcher im bisherigen rechtlichen Rahmen wirksam geschlossen wurden. Zusätzliche Verbote dienten keinem Sicherheitszweck, sondern schränkten bestimmte Jäger und Sportschützen lediglich unnötig ein. 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte bereits auf dem Bundesjägertag in Wolfsburg Anfang Juni verkündet: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen.“

Sie hat sich zur Leitmesse für Jugendkultur gemausert: vom 8.-10. Juli 2016 findet die YOU zum 18. Mal in Berlin statt. Erwartet werden über 50.000 Besucher, die sich über Lifestyle und Sport sowie über Bildung und Karriere informieren wollen. Auch für Pädagogen und andere Bildungsanbieter ist die Messe eine gute Gelegenheit, sich einen Überblick über Themen und Trends zu verschaffen, die junge Menschen bewegen.

Zum ersten Mal ist der DJV mit dabei und berät am 8. Juli das pädagogische Fachpublikum über die Möglichkeiten der Naturpädagogik und das Angebot von Lernort Natur. In der "Lehrerlounge" können sich die Lehrer informieren, während ihre Klassen die YOU erkunden. Mit 50 anderen Unternehmen und Organisationen, z. B. Reclam-Verlag, Madame Tussaud´s und DDR-Museum ist die Lehrerlounge ein interessanter Treffpunkt, der bereits im vergangenen Jahr ein Magnet war. Erwartet werden auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Vertreter anderer Organisationen.

"Nachdem wir seit 24 Jahren mit großem Erfolg auf der Bildungsmesse didacta sind, ist die YOU für uns ein Experiment, um zu testen, wie die jagdliche Naturpädagogik in diesem Rahmen bei den Menschen ankommt", erläutert DJV-Bildungsreferent Ralf Pütz und weist auf die ersten Ergebnisse der Studie "Fokus Naturbildung" hin, die der DJV zusammen mit Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und information.medien.agrar in diesem Jahr unternimmt. Danach sind Jugendliche deutlich stärker am praktischen Tun interessiert, als das gemeinhin angenommen wurde. Passives Konsumieren von Lerninhalten kommt immer weniger an. "Das ist für unseren Ansatz, den wir mit Lernort Natur verfolgen, eine Bestätigung. Das wollen wir im Dialog mit dem Bildungsbereich weiter entwickeln. Die YOU bietet da Möglichkeiten", bemerkt dazu Ralf Pütz, der am 8. Juli die Lehrerlounge gestaltet.

Die YOU findet vom 8.-10. Juli in der Messe Berlin statt. Öffnungszeiten: Freitag von 09.00 bis 15.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr.

Mit „Durchgeknallt – Was bei der Jagd falsch läuft“ hat der SWR gestern ein Feature präsentiert, das wesentliche Aspekte der Jagd aufgreift. Es kommen auch Verfehlungen Einzelner zur Sprache, von denen sich der Deutsche Jagdverband (DJV) distanziert.

Im SWR-Feature wird darauf verwiesen, dass viele Jäger zu unerfahren oder untrainiert seien, um das Wild schonend mit einem Blattschuss zu erlegen. Dem widerspricht DJV-Präsident Hartwig Fischer: „Der saubere Schuss gehört zum Ethos des Jägers. Deshalb trainieren neun von zehn Jägern in Deutschland regelmäßig auf dem Schießstand, wie eine Umfrage eines unabhängigen Instituts unter unseren Mitgliedern ergeben hat.

Das Feature kritisiert die Jagd auf eigens dafür gemästete, halbzahme Tiere. Zu Recht, findet der Deutsche Jagdverband. Hartwig Fischer: „Das hat nichts mit Jagd zu tun. Jagd ist ein Dienst an der Gesellschaft. Wer seine Jägerprüfung ablegt, verpflichtet sich, Flora und Fauna zu schützen.“ Das gelte nicht nur für die etwa 1.200 Berufsjäger, sondern für alle rund 372.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland.

„Uns als Hobbyjäger zu bezeichnen, wertet unser Engagement und unsere Kompetenz ab“, so Fischer. Laut aktueller DJV-Umfrage verbringt jeder Einzelne im Schnitt rund 40 Stunden pro Monat im Revier, um ehrenamtlich Artenschutz, Seuchen- oder Wildschadensprävention zu betreiben. Oder im Dienste des Autofahrers: Jäger sind erste Ansprechpartner bei Wildunfällen, alle zweieinhalb Minuten kommt es dazu in Deutschland.

Der DJV setzt sich für eine nachhaltige Jagd ein, die in der Gesellschaft verankert ist. Hartwig Fischer: „Jäger sind staatlich geprüfte Naturschützer, die aus allen Schichten der Gesellschaft kommen. Das Klischee des reichen Waldfrevlers, der aus Lust und Laune, aber ohne Sinn und Verstand schießt, ist nicht zutreffend. Dass Jäger aus der Mitte der Gesellschaft kommen, belegt auch die aktuelle DJV-Umfrage (http://www.jagdverband.de/content/jäger-sind-moderner-als-ihr-ruf). „Der SWR hat einige Beispiele gebracht, von denen wir uns klar distanzieren. Sie stellen jedoch Einzelfälle dar.“

Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer kippt in letzter Sekunde nach Gutsherrenart den Kompromiss von CDU, CSU und SPD zur großen Novelle des Bundesjagdgesetzes. Vor zwei Wochen hat Parteikollege Christian Schmidt auf dem Bundesjägertag den Durchbruch bei den Verhandlungen verkündet.

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat überraschend sein Veto gegen die geplante große Novelle des Bundesjagdgesetzes eingelegt und tritt damit die Grundsätze der parlamentarischen Arbeit mit Füßen. In einem mehrjährigen wissensbasierten Prozess wurden die Grundlagen dieser Novelle erarbeitet, die von den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden sollte. Nach dem nachträglichen Seehofer-Veto soll nun lediglich eine kleine Novelle kurzfristig Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren bringen, wie aus parlamentarischen Kreisen zu hören ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt zwar diese Teilreform, fordert Ministerpräsident Seehofer aber gleichzeitig auf, endlich seine kurzsichtige Blockadehaltung aufzugeben. Die geplante, umfassende Reform muss umgehend nach der Sommerpause eingebracht werden, damit sie noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann. "Die große Novelle muss kommen", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Sie bedeute Rechtssicherheit in vielen Fragen. Andernfalls müssten Jäger künftig  für jedes Bundesland unterschiedlichste Schießnachweise und Prüfungen ablegen und verschiedenste Arten von Jagdmunition verwenden. Auch der Tierschutz bleibe auf der Strecke.

Negative Auswüchse der Föderalismusreform

Ministerpräsident Seehofer stößt Bundeslandwirtschaftsminister und CSU-Parteikollege Christian Schmidt sowie die Verhandlungsführer der Koalitionsfraktionen vor den Kopf. Bundesminister Schmidt hatte vor zwei Wochen auf dem Bundesjägertag noch den Durchbruch bei den Verhandlungen zur großen Bundesjagdgesetz-Novelle im Beisein der jagdpolitischen Sprecherinnen von CDU und SPD verkündet. "Das Ganze ist ein Stück aus dem Tollhaus und zeigt die negativen Auswüchse der Föderalismusreform. Seehofer erschüttert das Vertrauen in die Politik und fördert Politikverdrossenheit", sagte Fischer.

Seehofer verhindert einheitliche Standards 

Die geplante große Novelle des Bundesjagdgesetzes hat zum Ziel, die Standards in Deutschland zu vereinheitlichen. Unter anderem sind bundesweit einheitliche, anspruchsvollere Vorgaben für Jägerausbildung und -prüfung geplant, die Fleischhygiene als Sperrfach vorsehen. Erstmals sollen überdies einheitliche Kriterien für Jagdmunition, basierend auf wissenschaftlicher Forschung, eingeführt werden: Die Tötungswirkung soll maximiert werden, um den Tierschutz zu stärken und gleichzeitig soll der Bleieintrag aus Gründen des Verbraucherschutzes minimiert werden. "Es gibt immer noch frei verkäufliche Jagdmunition, die nur bedingt einsatzfähig ist, ohne dass der Jäger dies erkennen kann", so DJV-Präsident Fischer. Es sei ein Skandal, dass Seehofer den Wissenstransfer für mehr Tier- und Verbraucherschutz verhindere und Wildtiere die Leid tragenden seien, so Fischer weiter.

Weiterhin geplant ist ein bundesweit einheitlicher Schießübungsnachweis: Auch auf diesem Gebiet  treibt der Föderalismus inzwischen fragwürdige Blüten. So hält das Verwaltungsgericht Arnsberg die Pflicht für einen Leistungsnachweis in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig, weil die Länder dafür nicht zuständig seien. Der Fall liegt jetzt dem Bundesverfassungsgericht vor. 

Immer öfter werden Wildtierkinder zu Waisen, weil Menschen ihnen zu nahe kommen. Im Juni und Juli erreicht die Brut- und Setzzeit ihren Höhepunkt. Aus gegebenem Anlass warnt der Deutsche Jagdverband: Vorsicht vor vermeintlich verwaisten Wildtieren!

Die Natur gleicht derzeit einer großen Kinderstube. Viele Wildtiere bringen jetzt, in der sogenannten Brut- und Setzzeit, ihren Nachwuchs zur Welt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet daher alle Naturnutzer und Hundehalter um erhöhte Rücksichtnahme. „Leider kommt es immer öfter vor, dass Wildtierkinder berührt oder gar aus Mitleid mitgenommen werden”, sagt Torsten Reinwald, Pressesprecher des DJV. Diese falsch verstandene Tierliebe macht Wildtiere dann tatsächlich zu Waisen und führt schlimmstenfalls sogar zum Tod. „Haftet menschlicher Geruch am Nachwuchs verstoßen Ricke oder Häsin ihr Junges – und es muss verhungern”, so Reinwald. 

Zum Schutz vor natürlichen Fressfeinden werden Rehkitz, Junghase und Co. in den ersten Lebenswochen von ihren Müttern im hohen Gras oder am Waldrand abgelegt und nur zum Säugen aufgesucht. Die Jungen haben noch keinen Eigengeruch und sind dank ihrer Färbung gut getarnt. Droht Gefahr, flüchten sie nicht, sondern ducken sich instinktiv. Ein angeborener Schutzreflex vor Fressfeinden, der Rehkitz oder Junghase dann zum Verhängnis wird, wenn Menschen sie mit bloßen Händen anfassen. Nur ein verletztes oder nachweislich verwaistes Tier ist hilfebedürftig. Im Zweifelsfall sollten Tierfreunde einen ortsansässigen Jäger kontaktieren, der den Zustand des Jungtieres genau einschätzen kann.

Frei laufenden Hunden sind Wildtierkinder in der Brut- und Aufzuchtzeit schutzlos ausgeliefert. Selbst wenn der Hund gut hört, reicht eine Sekunde Unaufmerksamkeit und der Vierbeiner hat ein Rehkitz oder einen Junghasen entdeckt und packt diesen instinktiv. Der DJV appelliert an Hundebesitzer in der Brut- und Setzzeit die Wege nicht zu verlassen und ihre Lieblinge an der Leine zu führen.

Achtung Wiesenmahd!

Ducken und Tarnen kann Jungtieren auch zum Verhängnis werden, wenn Menschen sie anfassen. Oder wenn die Wiesen gemäht werden. Denn das regungslose Verharren schützt vor dem Fuchs, aber nicht vor dem Kreiselmäher. Jäger suchen deshalb im Juni kurz vor der Mahd die Wiesen mit speziell ausgebildeten Jagdhunden ab, die die Wildtierkinder aufspüren und den Jägern anzeigen. Häufig werden sie begleitet von zahlreichen freiwilligen Helfern. Ein DJV-Film gibt Einblick in die frühsommerlichen Kitzrettungsaktionen.

 

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