Vorgestellte Studien zeigen, dass blaue Reflektoren die Zahl der Wildunfälle senken können, die Wirkweise ist allerdings umstritten. Rund 200 Experten nahmen an der Fachtagung von ADAC und DJV teil.

"Reflektoren wirken / nicht": Am Rande der Messe Pferd und Jagd trafen sich Anfang Dezember 2017 rund 200 Experten aus Wissenschaft, Behörden und Verbänden, um über die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren zu diskutieren. Wissenschaftler des Instituts für Wildbiologie Göttingen und Dresden stellten das Ergebnis einer Langzeitstudie aus Schleswig-Holstein vor, die ADAC, DJV und weitere Partner unterstützt haben: Auf den mit Reflektoren ausgestatteten Strecken wurden im Schnitt 60 Prozent weniger Wildunfälle registriert. Während vier Jahren trat weder ein Gewöhnungseffekt noch eine Verlagerung des Unfallgeschehens auf. Über ähnlich hohe Rückgänge bei Wildunfällen berichteten die Initiatoren der Aktion Lichtzaun in Baden-Württemberg, die auf 4.000 Straßenkilometern Reflektoren angebracht hatten. Ein Langzeitprojekt der Universität für Bodenkultur Wien kommt zu dem Schluss: Wenn der richtige Reflektor richtig eingesetzt, montiert und gewartet wird, dann wirkt er. Jäger, Verwaltung, Polizei und Tierschützer müssten mehr kooperieren um Unfälle effektiv zu reduzieren.

Deutlich kritischer beurteilten Vertreter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV), Technische Universität (TU) Dresden sowie Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren. Der FVA-Wissenschaftler wies nach, dass die Farbe Blau für Rehe keine Warnfarbe ist. Bei verschiedenen Versuchen zeigten die Tiere keine Verhaltensänderung oder gar einen Fluchtreflex. Der GDV-Vertreter konnte noch keine Ergebnisse der eigenen Untersuchung präsentieren, verwies aber auf internationale Studien, die mehrheitlich keine Wirksamkeit von Reflektoren nachweisen konnten. Die lichttechnische Untersuchung der TU Dresden hatte zum Ergebnis, dass Wildwarnreflektoren überhaupt keine für Wildtiere wahrnehmbaren Lichtreflexe in den Straßenseitenraum abstrahlen können. Allerdings hat eine kleine Befragung unter Autofahrern ergeben, dass 70 Prozent aufmerksamer oder langsamer fahren, wenn sie Reflekoren wahrnehmen. Bei künftigen Forschungsprojekten sollte der Faktor Mensch entsprechend stärker berücksichtigt werden.

Einig waren sich die Teilnehmer der Tagung, dass es nicht die eine Präventionsmaßnahme gibt, die für alle Situationen geeignet ist. Vielmehr müsse je nach Verkehrssituation und Rahmenbedingungen ein Maßnahmenpaket geschnürt werden. Beispielsweise sollten Fehler bei der Straßenrandbegrünung vermieden werden. Attraktive Futterpflanzen wie Hartriegel oder Obstbäume wirken wie ein Magnet auf Rehe und andere Pflanzenfresser, ebenso viele Kräuter- und Grasmischungen. Hier sollten Pflanzen mit hohem Bitterstoffgehalt zum Einsatz kommen. Ähnliches gilt auch für Streusalz. Teilnehmer äußerten die Sorge, dass die Straßenbauverwaltungen auf Grundlage der vorgestellten Untersuchungen die Duldung von Wildwarnreflektoren widerrufen könnten. Auch wenn die Wirkweise nicht abschließend geklärt sei, könne eine Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Eine Tierschützerin ergänzte, dass jeder verhinderte Wildunfall als Erfolg gewertet werden muss.

Am Rande der Fachtagung stellte der DJV das Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) vor: Über Internet und App können Verkehrsteilnehmer Wildunfälle melden. Sogar ein Foto lässt sich für die bessere Bestimmung des Wildtieres hochladen. Wissenschaftler der Universität Kiel werten die Daten aus. So sollen Wildunfallschwerpunkte ermittelt und schließlich entschärft werden. Mehr als 40.000 Datensätze liegen inzwischen bundesweit vor.

Die Vorträge aus der Fachveranstaltung gibt es beim ADAC zum Herunterladen: http://bit.ly/WU-Tagung_Vorträge

Eine Videoaufzeichnung der abschließenden Podiumsdiskussion gibt es auf der DJV-Facebookseite: http://bit.ly/WU-Tagung_Video

Eine Fotostrecke mit wichtigen Zitaten der Experten gibt es hier: http://bit.ly/WU-Tagung_Fotos

 

Das DJV-Präsidium hat auf Basis der Beschlüsse des diesjährigen Bundesjägertages ein umfangreiches Personal- und Finanzkonzept einstimmig beschlossen.

Das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) hat in seiner Sitzung Anfang Dezember 2017 unter anderem die personelle Stärkung der Bereiche "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" sowie "Wildtiermonitoring" beschlossen. Darüber hinaus wird der derzeitige DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann seinen Arbeitsschwerpunkt schrittweise verlagern. Ein Stufenplan sieht vor, dass Leppmann sich verstärkt auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer der neu gegründeten Fellwechsel GmbH konzentriert und Olaf Niestroj, derzeitiger Assistent der Geschäftsführung, die Aufgaben von Leppmann im DJV übernimmt. Ab dem Bundesjägertag 2019 soll dann die Geschäftsführung des Verbandes vollständig an Niestroj übergehen. Stellvertretender Geschäftsführer bleibt DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald.

„Wir stellen damit sicher, dass wir das Know-how der Geschäftsstelle in den essentiellen Kernbereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, politische Lobbyarbeit und Wissenschaft stärken. Wir nehmen damit den Auftrag ernst, den uns unsere Jägerinnen und Jäger in der Mitgliederbefragung 2016 gegeben haben", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Durch den Stufenplan für die Übergabe der Geschäftsführung sei ein reibungsloser Übergang gewährleistet, so Fischer.

Andreas Leppmann wird nach über 10-jähriger Tätigkeit beim DJV eine neue berufliche Herausforderung annehmen und sich künftig auf die Tätigkeit als Geschäftsführer der Fellwechsel GmbH konzentrieren. "Die Fellwechsel GmbH, ein Gemeinschaftsprojekt von DJV und LJV Baden-Württemberg, ist mir ein persönliches Anliegen. Mit diesem neuartigen Projekt wollen wir die konsumtive Nutzung von Fellen aus heimischer Jagd voranbringen und deren Akzeptanz in der Gesellschaft fördern", sagte Leppmann. Dieses Nachhaltigkeitsprojekt sei eine einzigartige Chance für den Artenschutz und die Jägerschaft vor Ort. 

Olaf Niestroj arbeitet seit 2014 als Assistent der Geschäftsführung in der DJV-Geschäftsstelle. Zuvor war der studierte Politikwissenschaftler seit 2004 in verschiedenen Positionen und Aufgabenfeldern im Deutschen Bundestag tätig. Als Assistent der Geschäftsführung hat er bisher Kontaktaufbau und -pflege zu politischen Institutionen und Organisationen auf Bundes- und Europaebene mit verantwortet. "Meine Erfahrungen und Kontakte im politischen Umfeld sowie zur Wirtschaft will ich als Geschäftsführer noch intensiver nutzen, um die Position des DJV als Meinungsführer in der Jagdpolitik auf Bundesebene gemeinsam mit dem DJV-Präsidium und unserem Team weiter auszubauen", sagte Olaf Niestroj.

Weitere Informationen zum Team der DJV-Geschäftsstelle gibt es hier: http://www.jagdverband.de/content/team 

 

Manchmal werden Jäger im Revier mit medizinischen Notfällen konfrontiert. Der DJV erklärt in vier Erste-Hilfe-Videos was im Ernstfall zu tun ist.

Jäger verunglücken gelegentlich während der Jagd durch Stürze vom Hochsitz, Herzversagen oder bei Waldarbeiten. Beteiligte sind oft ratlos und wissen nicht wie sie verletzten Personen helfen können, doch gerade im Wald ist eine effektive und schnelle Hilfe überlebenswichtig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) lässt Experten des Deutschen Verbandes für Jagdmedizin zu Wort kommen, die richtiges Verhalten in Notfallsituationen zeigen. Ab heute ist das zweite Video einer 4-teiligen Serie zum Thema "Erste Hilfe bei der Jagd" online verfügbar. Der rund fünfminütige Clip erklärt, was bei stark blutenden Wunden, etwa nach einer Keilerattacke, beachtet werden muss.

Alle Videos sind nach der Veröffentlichung auf dem DJV-Youtube-Kanal auf folgender Seite verfügbar: bit.ly/2B61Vhk Jägerschaften können die Clips auf der eigenen Internetseite einbetten oder in den sozialen Medien teilen. Auf Anfrage bietet der DJV die Videoclips zum Download an.

Aktuelle DJV-Statistik: Knapp 228.500 Wildunfälle im Jagdjahr 2016/17. Experten diskutieren auf einer Fachtagung von ADAC und DJV in Hannover über die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen.

Laut aktueller Statistik des Deutschen Jagdverbands (DJV) gab es im vergangenen Jagdjahr – die Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 – knapp 228.500 Wildunfälle. Während das im Vergleich zum Vorjahr eine Stagnation bedeutet, ist es gemessen am Schnitt der vorangegangenen fünf Jahre eine Steigerung um fünf Prozent. Hauptverursacher ist das Reh (86 Prozent), gefolgt vom Wildschwein (12 Prozent).

Diese aktuellen Zahlen hat der DJV heute anlässlich der Fachtagung „Reflektoren wirken/nicht“ zur Wildunfallprävention vorgestellt, die der Verband gemeinsam mit dem ADAC in Hannover veranstaltet. Gut 200 Experten aus Wissenschaft, Straßenbau, Politik und Polizei diskutieren kontrovers über die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren, die häufig an Straßenleitpfosten angebracht werden. Vorgestellt werden unter anderem die Forschungsergebnisse eines Langzeitprojektes, das ADAC, DJV und regionale Partner in Schleswig-Holstein durchgeführt haben.

"Wildtiere kennen keine Verkehrsregeln, sie müssen über Straßen wandern, etwa um zu fressen oder Partner zu finden“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Heins am Rande der Tagung. „Der beste Schutz gegen Wildunfälle sind angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren“, so Ulrich Klaus Becker, ADAC Vizepräsident für Verkehr. Wer Tempo 80 statt 100 fährt, reduziert den Bremsweg um 25 Meter. Besonders unfallträchtig sind unübersichtliche Wald- und Feldränder
in der Dämmerung.

Für Verkehrsteilnehmer haben ADAC und DJV gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Broschüre „Besser langsam als Wild“ herausgebracht. Diese enthält Verhaltenstipps und Hinweise rund um das Thema Wildunfall. Sie ist ab sofort erhältlich und kann im Internet auf www.adac.de und www.jagdverband.de kostenfrei bestellt werden.

 

ADAC und DJV: Besser langsam als Wild. Broschüre gibt wichtige Verhaltenstipps für Verkehrsteilnehmer.

Jährlich kommen bis zu zwanzig Verkehrsteilnehmer durch Wildunfälle zu Tode, zirka 2 500 werden verletzt; die versicherten Sachschäden stiegen zuletzt auf 680 Millionen Euro an. Deshalb haben ADAC und Deutscher Jagdverband gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Broschüre „Besser langsam als Wild“ entwickelt. Sie soll Verkehrsteilnehmer sensibilisieren und gibt wichtige Verhaltenstipps wie beispielsweise:

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

  • Reduzierte Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
  • Tier am Straßenrand: abblenden, hupen, bremsen. Lenkrad festhalten, keine unkontrollierten Ausweichmanöver.
  • Ein Tier kommt selten allein – Autofahrer sollen stets mit Nachzüglern rechnen.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnweste anlegen, Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und Rettung rufen (Notruf 112).
  • Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Jäger oder Polizei (Notruf 110) kontaktieren und Standort melden. Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.

 

Die Broschüre "Besser langsam als Wild" ist ab sofort erhältlich. Sie kann im Internet auf www.adac.de und www.jagdverband.de kostenfrei bestellt werden (zzgl. Versandkosten). Außerdem können Verkehrsteilnehmer über das Tierfundkataster (www.tierfund-kataster.de) erstmals bundesweit Wildunfälle ortsgenau  eintragen - auch per App. Wissenschaftler werten die Daten aus und helfen so Behörden, Straßen sicherer zu machen für Tiere und Menschen. Mehr als 40.000 Daten liegen bereits vor.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Das von LJV Baden-Württemberg und DJV initiierte Projekt Fellwechsel ist in die erste Saison gestartet. Raubwildbälge können ab sofort für die Fellwechsel GmbH gesammelt werden. Die Verbände informieren, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können.

Die Fellwechsel GmbH ist erfolgreich in die erste Saison gestartet. Zum Höhepunkt der Raubwildjagd im Januar geben Deutscher Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Praxishinweise für die Behandlung erlegter Tiere. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einem Nutzen zuzuführen.

Tierarten

Die Fellwechsel GmbH nimmt im Rahmen der nachhaltigen Jagd und den landesgesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlegte Rotfüchse, Marderhunde, Waschbären, Dachse, Stein- und Baummarder, Hermelin (Große Wiesel), Iltisse, Minke, Nutria (Sumpfbiber) und Bisam an.

Quelle
Fellwechsel GmbH
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Korrekt verschnürtes Paket

Verpackung und Aufbewahrung

Die Tierkörper sollten nach der Erlegung möglichst schnell und platzsparend verpackt und unbedingt mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Dieser garantiert eine lückenlose Dokumentation. Es empfiehlt sich, einen mittelgroßen Eimer mit einem Plastiksack auszukleiden und das erlegte Tier eingerollt hineinzulegen (ähnlich der natürlichen Schlafposition des Tieres). So stehen die Branten nach innen und beschädigen den Sack nicht. Dann sollte der Sack möglichst eng verschlossen werden. Der ausgefüllte Herkunftsnachweis sollte in eine durchsichtige Plastiktüte gesteckt werden, sodass von außen sofort erkennbar ist, um welches Tier es sich handelt. Beides - verpackter Tierkörper und Herkunftsnachweis - werden mit einem Kabelbinder verbunden und verschlossen und in der nächsten Sammelstelle oder in der eigenen Gefriertruhe eingefroren. So wird das kleinste Pack- und Lagermaß erreicht.

Sammelstellen

Mit Stand Dezember 2017 sind deutschlandweit mehr als 100 Sammelstellen gemeldet. Um zu erfahren, wo die nächste Sammelstelle ist, können Jägerinnen und Jäger im ersten Schritt ihren Hegering oder Kreisjagdverband anfragen. Im letzten Schritt kann auch bei der Fellwechsel GmbH nachgefragt werden.

Qualität der Bälge

Ob die Qualität des Balges zum Gerben ausreicht, sollte jeder Jäger selbst entscheiden. Merkmale eines reifen Winterbalges sind lange Grannenhaare und dichte Unterwolle. Wichtig ist es, auf die Unversehrtheit des Rückenbereiches zu achten. Dieser sollte frei von größeren Löchern (nicht größer als ein 2-Euro-Stück), Räude, Ranz- oder Bissspuren sein.

Einrichtung von Sammelstellen

Bei Fragen zur Einrichtung von Sammelstellen durch Hegeringe oder Kreisjagdvereine / Kreisjägerschaften steht die Fellwechsel GmbH zur Verfügung. Für eine Sammelstelle werden eine große Gefriertruhe und eine Ansprechperson (Balgbeauftragter) benötigt. Die Sammelstellen können sofort über www.fellwechsel.org/downloads/ angemeldet werden, damit die Logistik optimal geplant werden kann. Dort finden Interessierte auch die notwendigen Herkunftsformulare. Ist absehbar, dass die Truhe zügig voll ist, wird gebeten, mit ein bis zwei Wochen Vorlauf die Fellwechsel GmbH zu kontaktieren, um die weitere Logistik zu planen.

Kontakt

Fellwechsel GmbH
Frederik Daniels
f.daniels@fellwechsel.org
www.fellwechsel.org

Im Klageverfahren um die Elbvertiefung haben die Jagdverbände erreicht, dass die vorgesehenen Maßnahmen um ein sinnvolles Prädatorenmanagement ergänzt werden. Erhebliche Einschränkungen der Jagd sollten im Planungsverfahren der Elbvertiefung als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden. Mit dem erreichten Vergleich hat die Gegenseite eingeräumt, dass die Jagd auf Raubsäuger und Wildschweine für den Naturschutz unerlässlich ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern und heute über die Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung verhandelt. Dabei haben die Beteiligten eine Einigung erzielt, mit der die vorgesehenen Regelungen der Jagd in zwei Gebieten an der Elbe präzisiert werden. Durch ergänzende Vereinbarungen soll dort insbesondere die Bejagung von invasiven Arten und anderen Raubsäugern, die Brut- und Rastvögel in dem Gebiet gefährden, sichergestellt werden. Aus dem Vergleich wird außerdem deutlich, dass pauschale Beschränkungen der Jagd nicht geeignet sind, eine Kompensationsleistung für Eingriffe in den Naturhaushalt darzustellen.„Die Bejagung von Prädatoren wie Fuchs, Mink und Waschbär ist besonders wichtig, um Brut- und Rastvögel zu schützen“ sagte Hartwig Fischer, Präsident des DJV anlässlich der Verhandlung in Leipzig. "Ich bin froh, dass wir deutlich machen konnten, dass pauschale Beschränkungen der Jagd für den Naturschutz schädlich sind."

Der Planfeststellungsbeschluss sieht im Landschaftspflegerischen Begleitplan, der die Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Flusslauf der Elbe festlegt, ein pauschales Verbot der Federwildbejagung und ein generelles Jagdverbot in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, ein Verbot von Treibjagden sowie jagdlichen Einrichtungen vor. Dies betrifft Eigenjagdbezirke des Bundes in den Gebieten Allwördener Außendeich-Mitte (Landkreis Stade, Niedersachsen) und Giesensand (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein).

In ihrer Klage begründeten die Verbände ausführlich, dass ein jagdliches Prädatorenmanagement von Fuchs, Waschbär oder Marderhund für den Erhalt bodenbrütender Vogelarten, gerade auch in Schutzgebieten, unverzichtbar ist. Daher könnten die Ziele des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, nämlich die Kompensationsräume für Wiesenvögel (Bodenbrüter und Rastvögel) aufzuwerten, nur erreicht werden, wenn die Jagd auf Prädatoren und auch Schwarzwild über eine entsprechend lange Jagdzeit ermöglicht werde, so die Argumentation der Jagdverbände in ihrer Klagebegründung. In vielen aktuellen Naturschutzprojekten sei die Jagd zwischenzeitlich aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl von Prädatoren als Teil des Artenschutzes anerkannt und werde zum Teil sogar staatlich durch die Bereitstellung von Fallen gefördert. Im Widerspruch zu den festgesetzten jagdlichen Einschränkungen hat die zuständige Behörde in einem benachbarten Gebiet, das ebenfalls von der Elbvertiefung betroffen ist, den Einsatz von Kunstbauten für die effektive Fuchsbejagung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen. In der Verhandlung trugen die Vertreter der Jagdverbände vor, dass auch im Landkreis Stade die Bejagung durch öffentliche Mittel gefördert wird, um im Vogelschutzgebiet Unterelbe, in dem eines der im Verfahren betroffenen Gebiete liegt, den Bestand an Raubwild zu kontrollieren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss teilweise rechtswidrig war. In diesem Verfahren hatten andere Naturschutzverbände gegen den Fahrrinnenausbau insgesamt, geklagt. Die Planungsbehörde muss nun nachbessern. Zugleich mit der Klage der Jagdverbände wurden auch die Klagen zweier Gemeinden und von betroffenen Fischern gegen das Projekt verhandelt. Mit dem umstrittenen, gut 400 Millionen Euro teuren Projekt soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern künftig den Hafen der Hansestadt Hamburg tideunabhängig – also ungeachtet von Ebbe und Flut – erreichen können.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die Umweltministerkonferenz auf, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse für das Wolfsmanagement zu berücksichtigen. Das BfN-Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen sollte überarbeitet werden.

Anlässlich der kommenden Umweltministerkonferenz (UMK) unter Vorsitz des Landes Brandenburg fordert der Deutsche Jagdverband (DJV), neue wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des Wolfsmanagements zu berücksichtigen. So empfiehlt der Genetiker Prof. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, in einer gerade veröffentlichten Expertise, die Definitionen einer „Wolfspopulation“ zu vereinheitlichen und operational zu gestalten. Sowohl im Rahmen der Gesetz- und Verordnungsgebung als auch im Rahmen des praktischen Managements scheine es sinnvoll, die Definition aus klassischen populationsbiologischen Kriterien herzuleiten. So sei auch die Festlegung eines günstigen Erhaltungszustandes nur auf Ebene der gesamten Population sinnvoll. Auf dieser Ebene und unter Zugrundelegung der in der FFH-Richtlinie genannten Kriterien sei der Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa als günstig zu bezeichnen.

Der DJV bekräftigt seine Kritik an dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgelegten „Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“. Die Umweltminister sollten die Konferenz nutzen, um die Schwächen des Konzeptes zu benennen und praktikable Maßnahmen im Umgang mit auffälligen Wölfen einzufordern. Für Außenstehende drängt sich der Eindruck auf, dass der politische Handlungsdruck zum Thema Wolf in der UMK maßgeblich von der unterschiedlichen Betroffenheit der jeweiligen Bundesländer abhängt. Deshalb tun sich die Konferenzteilnehmer offensichtlich weiterhin schwer damit, pragmatische Lösungen zu finden. Der DJV mahnt eine ausgewogene Beschlussfassung an hinsichtlich den naturschutzfachlichen Verpflichtungen und der Akzeptanz in der Bevölkerung.

Vom 15. bis 17. November 2017 findet in Potsdam unter Vorsitz des Landes Brandenburg die 89. Umweltministerkonferenz statt. Sie wird sich unter anderem mit dem Umgang geschützter Tierarten wie Wolf und Biber beschäftigen. Mit besonderer Spannung erwartet wird der Bericht der länderoffenen Ad-Hoc-Arbeitsgruppe zum „Wolf“. Viermal hatten sich Amtschefs und Staatssekretäre getroffen und über das weitere Management des Wolfes und den Umgang mit „Problemwölfen“ beraten. Insider berichteten, dass weiterhin umfassender Beratungsbedarf bestehe. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus forderte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa vergangene Woche "schnellstmöglich einen rechtssicheren und bundeseinheitlichen Handlungsrahmen" im Umgang mit Wölfen, "die ein notorisch unerwünschtes Verhalten aufweisen".

Die Studie gibt es hier zum Herunterladen: http://bit.ly/2hxky5N

Jägerinnen und Jäger können bis zum 20. November den Entwurf der Managementpläne für invasive Arten auf einem Anhörungsportal im Internet kommentieren. Der DJV fordert zur regen Beteiligung auf: Möglichst viele Waidmänner  und - frauen sollten Wissen einbringen.

Bis zum 20. November 2017 können Behörden, Verbände und anderen Interessensgruppen eine Stellungnahme zu den geplanten Managementplänen für invasive Arten unter www.anhoerungsportal.de abgeben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat zu den Entwürfen der Management- und Maßnahmenblätter für jagdlich relevante Arten Nutria und Waschbär bereits Position bezogen und diese entsprechend begründet. Der DJV bittet Jäger, die geplanten Maßnahmen ebenfalls zu bewerten und bei Kritik möglichst nachvollziehbare Begründungen anzuführen.  

Laut DJV ist eine konsequente und wirkungsvolle Umsetzung der EU-Verordnung (EU-VO) ohne Jagd nicht möglich. Zur Eindämmung von in Deutschland bereits weit verbreiteter und etablierter Arten ist eine intensive Bejagung mit Schusswaffe und Fallen dringend geboten. Ein Fangen und Kastrieren von Tieren, wie dies derzeit in Hessen für den Waschbären diskutiert wird, ist praxisfern. Tierschutzverbände haben bereits im Sommer eine „Unfruchtbarmachung“ gefordert. Der DJV hält dies vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung von Arten wie dem Waschbär für realitätsfern. „Diese Vorschläge mögen sich zwar eignen, um Spenden zu sammeln, sie helfen aber weder dem Tier- noch dem Artenschutz, weil sie keine praktikable Lösung darstellen“, sagt Professor Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied. Auch kastrierte Waschbären müssen fressen und ernähren sich von heimischen Arten, ohne Unterschied ob diese häufig oder stark gefährdet sind. Zudem verstößt das Freilassen einer invasiven Art  - nach der Kastration - gegen die EU-Verordnung.

Wenn Deutschland die Umsetzung der EU-Verordnung ernst meint, müssen kontraproduktive gesetzliche Regelungen schnellstmöglich abgebaut werden. Eine Schonzeit für den Waschbären von nahezu einem halben Jahr, wie dies beispielsweise in Baden-Württemberg und Hessen der Fall ist, dämmt den Erfolg der Umsetzung der EU-VO ein und nicht die Populationen dieser invasiven Art. Ebenso ist in diesem Kontext die Sinnhaftigkeit von Bejagungsverboten im Siedlungsgebiet und in Schutzgebieten zu hinterfragen. Mit Lebendfangfallen und Fallenmelder können in den genannten Arealen Raubsäugerbestände erfolgreich und störungsarm reduziert werden. Damit Jagd als effektives Managementinstrument flächendeckend zum Einsatz kommen kann, müssen laut DJV Nutria und Waschbär in allen Bundesländern in den Katalog der jagdbaren Arten und ganzjährig bejagt werden.   

Die auf der Unionsliste aufgeführten Arten wurden durch ein internationales Wissenschaftsgremium als invasiv bewertet. Einige deutsche Politiker und Naturschützer stellen trotzdem die negativen Auswirkungen des Waschbären auf heimische Ökosysteme in Frage. Dies ist aus Sicht des DJV nicht nachvollziehbar. Denn deutsche Waschbären unterscheiden sich in ihrer Ökologie nicht von ihren Artgenossen in anderen EU-Ländern. Eine Verharmlosung der Situation wird weder Arten- noch Tierschutz gerecht.

Erhebliche Einschränkungen der Jagd sollen im Planungsverfahren der Elbvertiefung als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden. Dagegen haben zwei Landesjagdverbände sowie der DJV geklagt. Einschränkungen der Jagd auf Raubsäuger sind für den Naturschutz sogar kontraproduktiv.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 16. und 17. November 2017 über die Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung verhandeln. Die drei Verbände wehren sich gegen den Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Flusslauf der Elbe festlegt. Konkret soll in zwei Gebieten an der Elbe, Allwördener Außendeich-Mitte (Landkreis Stade, Niedersachsen) und Giesensand (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein), die Jagd erheblich eingeschränkt werden. Vorgesehen sind das komplette Verbot der Federwildbejagung, ein generelles Jagdverbot in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, ein Verbot von Treibjagden sowie ein Verbot von jagdlichen Einrichtungen.

In ihrer Klage begründen die Verbände ausführlich, dass ein jagdliches Prädatorenmanagement von Fuchs, Waschbär oder Marderhund für den Erhalt bodenbrütender Vogelarten gerade auch in Schutzgebieten unverzichtbar ist. In vielen aktuellen Naturschutzprojekten sei die Jagd zwischenzeitlich aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl von Prädatoren als Teil des Artenschutzes anerkannt und werde zum Teil sogar staatlich durch die Bereitstellung von Fallen gefördert. Daher könnten die Ziele des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, nämlich die Kompensationsräume für Wiesenvögel (Bodenbrüter und Rastvögel) aufzuwerten, nur erreicht werden, wenn die Jagd auf Prädatoren und auch Schwarzwild über eine entsprechend lange Jagdzeit ermöglicht werde, so die Argumentation der Jagdverbände in ihrer Klagebegründung.

Zudem halten die Jagdverbände die Festlegung derartiger jagdlicher Einschränkungen und Anrechnung als Kompensationsmaßnahme für völlig unzulässig. Ausgleichsmaßnahmen müssen nach geltendem Naturschutzrecht in engem funktionalen und räumlichen Zusammenhang erfolgen. Ein Eingriff im Flussbett kann also nicht durch Jagdverbot oder -einschränkung an Land ausgeglichen werden. Im krassen Widerspruch zu den geplanten jagdlichen Einschränkungen hat die zuständige Behörde in einem benachbarten Gebiet, das ebenfalls von der Elbvertiefung betroffen ist, den Einsatz von Kunstbauten für die effektive Fuchsbejagung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss teilweise rechtswidrig war. In diesem Verfahren hatten andere Naturschutzverbände gegen den Fahrrinnenausbau insgesamt, geklagt. Die Planungsbehörde muss nun nachbessern.

Mit dem umstrittenen, gut 400 Millionen Euro teuren Projekt soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern künftig den Hafen der Hansestadt Hamburg tideunabhängig – also ungeachtet von Ebbe und Flut – erreichen können.

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