Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sich mit einem Urteil zur Wolfsjagd in Finnland zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vom strengen Schutz nach der FFH-Richtlinie geäußert. Ausnahmen sind danach aus vielen Gründen möglich, die Anforderungen an eine solche Entscheidung sind jedoch hoch. Zudem lässt das Urteil Raum für juristische Auseinandersetzungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Wolfsjagd in Finnland klargestellt, dass eine behördliche Entscheidung über eine Ausnahme vom strengen Schutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aus vielerlei Gründen möglich ist, aber strengen Anforderungen unterliegt. Finnland hatte eine Ausnahme zugelassen, um illegale Tötungen zu verhindern und der Bevölkerung Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der EuGH sieht dieses Vorgehen kritisch.

Alle Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren oder zur Abwehr von Schäden bisher erlaubt sind, werden durch das Urteil nicht eingeschränkt. Dazu zählt auch der Schutz von Weidetieren und Jagdhunden. Der EuGH befasst sich nur mit dem - weiter gefassten - Ausnahmegrund des Art. 16 Abs. 1e), mit dem allgemeinen Ziel der Entnahme von nach Anhang IV der Richtlinie geschützten Tieren. "Das Urteil enthält einerseits erfreuliche Klarstellungen zu den Ausnahmegründen des Artikel 16, andererseits eröffnet es auch sehr weitgehende Klagemöglichkeiten", sagt DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Wenn die Mitgliedsstaaten die Flexibilität, die Artikel 16 e) ermöglicht, im Wolfsmanagement nutzen wollen, sei der Begründungsaufwand für die Behörden erheblich. "Der DJV spricht sich daher dafür aus, die Realität endlich anzuerkennen und den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen", so Dammann-Tamke. Dies sei das wirksamste Mittel um die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern.

Der EuGH stellt für Anhang-IV-Arten in Artikel 16 besondere Anforderungen an eine Ausnahmeentscheidung. Voraussetzung für die Ausnahme ist immer der "günstige Erhaltungszustand" der Population und dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Zusätzlich muss ein Ausnahmegrund erfüllt sein, etwa der Schutz von Tieren oder der öffentlichen Sicherheit. Diese sind in Artikel 16 Abs. 1 a)-d) geregelt. Der fünfte Grund in Buchstabe e) befasst sich nur allgemein mit der Entnahme, die allerdings nur selektiv, in beschränktem Ausmaß und unter strenger behördlicher Kontrolle erfolgen darf. Nach dem Urteil ist es zwar grundsätzlich möglich, auch zur Verhinderung von illegalen Tötungen eine Ausnahme vom strengen Schutz der FFH-Richtlinie zuzulassen. Die Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung, ihre Detailtiefe und die Überwachung sind - wie der EuGH jetzt nochmals betont hat - hoch. In Finnland waren diese Bedingungen nach Ansicht des Gerichtshofs wohl nicht erfüllt.

Über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nach dem finnischen Wolfsmanagement muss nun das oberste finnische Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Aussagen des EuGH entscheiden. Zu den Grundlagen der finnischen Ausnahmeentscheidung äußerte sich der Gerichtshof auf Grund der ihm vorliegenden Unterlagen kritisch.

Bei Unklarheiten über die Auslegung des Europarechts können Gerichte aus den EU-Mitgliedsstaaten dem EuGH Fragen vorlegen. Der EuGH beantwortet in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren diese abstrakt formulierten Fragen und das nationale Gericht entscheidet anschließend über den konkreten Fall.

In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Die dort vorgesehenen Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter dem finnischen Wolfsmanagement zurück, über das der EuGH nun schon zum zweiten Mal entschieden hat. Der EuGH hatte sich bereits 2007 zur Wolfsjagd in Finnland geäußert und dabei bestimmt, dass Ausnahmen in bestimmten Fällen auch schon zulässig sein können, wenn sich die Population noch nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.

Link zum Urteil (Deutsch)

Am Donnerstag (10. Oktober 2019) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung im Verfahren zur Wolfsjagd in Finnland (Rechtssache C-674/17) verkünden. Dieses Urteil kann maßgeblichen Einfluss auf den Spielraum haben, der für ein deutsches Wolfsmanagement besteht.

Ob der Abschuss von Wölfen nach finnischem Managementplan gerechtfertigt ist, darüber entscheidet morgen der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das oberste Verwaltungsgericht Finnlands hatte dem EuGH in einem "Vorabentscheidungsverfahren" mehrere Fragen zur Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgelegt. Dabei geht es in erster Linie um die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme vom strengen Schutz der EU-Richtlinie zulässig ist. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat die Fragen in seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2019 dahingehend beantwortet, dass Ausnahmen vom strengen Schutz auch zulässig sind, um Schäden an Hunden zu verhindern, das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen, oder um illegale Tötungen zu verhindern. Darüber hinaus geht es in dem Verfahren auch darum, wie der "günstige Erhaltungszustand" einer Population festgestellt werden muss und unter welchen Umständen eine Ausnahme vom strengen Schutz möglich ist, obwohl dieser Zustand noch nicht erreicht ist.

In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Die dort vorgesehenen Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter dem finnischen Wolfsmanagement zurück, über das der EuGH nun schon zum zweiten Mal entscheiden wird. Der EuGH hatte sich bereits 2007 zur Wolfsjagd in Finnland geäußert. Sollte nun der Gerichtshof der Stellungnahme des Generalanwaltes folgen, wären auch in Deutschland noch sehr viel weiter gehende Schritte im Wolfsmanagement möglich. Das Aktionsbündnis Forum Natur hatte im Januar in einem Konzept zum Umgang mit dem Wolf ein umfassendes Management vorgeschlagen.

In einem Vorabentscheidungsverfahren können Gerichte aus den EU-Mitgliedsstaaten dem EuGH Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorlegen. Der EuGH beantwortet diese abstrakt formulierten Fragen und das nationale Gericht entscheidet anschließend über den konkreten Fall. Die Stellungnahme des Generalanwaltes ist für den EuGH lediglich eine Empfehlung. Sie ist nicht verbindlich, meist folgt der Gerichtshof jedoch der Auffassung des Generalanwaltes. Im Verfahren um die PKW-Maut in Deutschland hatte der Gerichtshof allerdings anders entschieden.

Ente gut, alles gut: Mit kross gebratener Entenbrust und -terrine überzeugte das Team von „Wild auf Wild“ die Jury auf der sächsischen Wildgrillmeisterschaft in Leipzig. Sie gewannen den zweiten Platz im zweiten Gang. Auf dem Rost kamen heimisches Wildbret und regionaler Fisch.

Gerolltes aus der Wildschweinkeule oder Saiblingtörtchen an Erbsenpüree: Unter dem Motto „Verrückt nach Wild“ zeigten 14 Teams bei den zweitägigen Wettkämpfen in Leipzig ihr Talent. Die insgeheim gehoffte Titelverteidigung des Publikumspreises für das Team von „Wild auf Wild“ blieb dieses Jahr aus – dafür gewann das Team den zweiten Platz im zweiten Gang.

Als ersten Gang bereitete Jäger und Hobbykoch Sebastian Kapuhs zusammen mit Falkner und Fischzüchter Torsten „Pistole“ Bachsaibling zu. Anschließend überzeugten sie die Jury mit dem zweiten Gang. Serviert wurde fruchtige Ententerrine an Entenbrust mit Mangoschotenpfanne. Es folgten Rotwildkeule und als Dessert Rehrücken im Mango-Schoko-Mantel. Den Gesamtsieg sicherte sich das Team BBQ Taxi Smoker.

Fotos von der Wildgrillmeisterschaft gibt es auf Facebook und Instagram.

Bereits seit 15.000 Jahren sind Mensch und Hund ein Team bei der Jagd. In zwei von drei Jägerhaushalten lebt heute ein Vierbeiner. Für jeden Hund gilt: Klare Regeln sind wichtig.

Seit mehr als 15.000 Jahren gehen Hund und Mensch gemeinsam auf Jagd. In zwei Dritteln aller Jägerhaushalte leben heute ein oder mehrere Hunde, informiert der Deutschen Jagdverband (DJV) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober. Das sind fast drei Mal so viele  wie im Bundesdurchschnitt. Ähnlich wie Blinden-, Rettungs-, oder Polizeihunde genießen Jagdhunde eine mehrjährige Ausbildung. Sie sind Hunde mit Beruf. Sogenannte Schweißhunde können beispielsweise verletzte Tiere nach einem Wildunfall aufspüren - auch noch 40 Stunden später.  

Jagdhunde sind zumeist vollwertige Familienmitglieder. Der Umgang mit Kindern ist für sie selbstverständlich. Tatsächlich wirkt sich das Zusammenleben mit Tieren sehr positiv aus. Zahlreiche Studien zeigen: Hundehalter sind körperlich fitter und mental gesünder.

Die beliebtesten Jagdhunderassen in Deutschland sind Vorstehhunde: Sie sollen dem Jäger Wild zeigen, indem sie abrupt stehenbleiben. In jedem vierten Jägerhaushalt ist ein Deutsch Kurz-, oder Drahthaar zu Hause, ebenso Münsterländer oder Weimeraner. An zweiter Stelle stehen Terrier, Teckel und Apportierhunde wie Labrador oder Golden Retriever. Zahlreiche Jagdhunderassen sind bei Nicht-Jägern beliebt. Grundsätzlich sind Jagdhunderassen anspruchsvoller in der Haltung als sogenannte Gesellschaftshunde wie Chihuahua, Mops oder Zwergpudel.

Größe und Erscheinung eines Hundes sagen wenig über dessen Ansprüche aus. Immer mehr Hundefreunde sind beispielsweise von der Fell- und Augenfarbe des Weimaraners fasziniert. Aber: Diese Rasse hat einen starken Jagdtrieb und Beschützerinstinkt. Russel Terrier sind zierlich, gleichzeitig sehr lebhaft und brauchen viel Bewegung. 

Das Wesen eines Hundes wird zu einem Drittel aus persönlichen Anlagen geprägt und zu zwei Dritteln aus Erziehung. Selbst im kleinsten Hund steckt noch der Wolf. Ohne das richtige Training und artgerechte Beschäftigung sind Konflikte vorprogrammiert. Ziel der Hundeerziehung müssen klare Regeln sein. Diese lernt ein Vierbeiner durch Spiel und Belohnung - aus Mensch und Hund wird ein Team.

Ein Übersicht über die verscheidenen Jagdhundrassen und ihre Einsatzgebiete gibt es hier: www.jagdverband.de/content/hunderassen-einsatzgebiete

Wissenschaftler haben 19.800 Unfallmeldungen aus dem Tierfund-Kataster ausgewertet: Besonders risikoreich ist die Morgen- und Abenddämmerung. Rehe machen fast die Hälfte der Meldungen aus. Kleine Säugetiere wie Feldhasen sind häufiger Verkehrsopfer als bisher angenommen.

Im Oktober sterben die meisten Rehe, Hirsche und Wildschweine auf deutschen Straßen. Besonders gefährlich wird es in der Morgendämmerung zwischen 6 und 8 Uhr. Über das Jahr hinweg kommen Rehe am häufigsten unter die Räder - mit 41 Prozent der Unfälle. Überraschend: Hase und Kaninchen landen mit 10 Prozent auf Platz zwei. Es folgen Fuchs (8 Prozent), Wildschwein (6) und Vögel (6). Darunter sind Sing- und Greifvögel, Gänse sowie Enten. Es folgen Marder, Iltis und Wiesel (5). Dies hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute mitgeteilt, der das bundesweite Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) betreibt. Wissenschaftler haben insgesamt 19.800 Datensätze aus den letzten 24 Monaten (1. September 2017 bis 31. August 2019) ausgewertet. 

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011

vorgestellt. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet. Erstmals ist es möglich, Wildunfälle nach bundesweit einheitlichen Standards zu erfassen. Bereits über 14.000 Nutzer sind registriert. Sie melden über die kostenlose App oder die Internetseite Tierfunde ortsgenau. Wissenschaftler suchen im zweiten Schritt nach Wildunfallschwerpunkten. Diese können schließlich entschärft werden - für mehr Tierschutz und Sicherheit auf Straßen.

Weitere Infos zur Tierfund-Kataster-App:

Die App des Tierfund-Katasters ist komplett überarbeitet. Nutzer können jetzt eigene Tierfunde auf einer Karte oder als Liste ansehen und direkt bearbeiten. Die App gibt es bei Apple und Google Play. Wie die App funktioniert, erklärt ein Tutorial.

 

DJV und ACV machen mit einer Video-Kampagne aufmerksam auf erhöhtes Wildunfallrisiko. Besonders Fahrschüler und junge Fahrer sind angesprochen. Auf der Seite wildunfall-vermeiden.de gibt es jetzt zahlreiche Infos und Tipps.

Wenn im Herbst die Felder abgeerntet sind und die Zeitumstellung unseren Tagesrhythmus verändert, dann wirkt sich das auch auf Wildtiere aus: Hirsche, Rehe und Wildschweine suchen nach Deckung und sind mehr unterwegs als üblich – auch auf den Straßen, die ihren Lebensraum zerschneiden. Das hat oft dramatische Folgen: Mehr als 233.000 Zusammenstöße pro Jahr meldet der Deutsche Jagdverband (DJV). Statistisch gesehen bedeutet dies einen Wildunfall alle 2,5 Minuten. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr. Hier setzt die neue Kampagne „Tiere kennen keine Verkehrsregeln“ an. Der ACV Automobil-Club Verkehr und der DJV haben sie gemeinsam ins Leben gerufen, Initiatoren sind die beiden Public-Interest-Design-Masterstudierenden Diana Kaiser und Mareike Schlösser. 

Der Schwerpunkt der Aktion liegt auf Prävention. Speziell junge Fahrer und Fahrschüler sollen für die Gefahr durch Wildunfälle sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit afrikanischen Wildtieren. Die Kraft von zirka fünf Tonnen wirkt auf das Fahrzeug ein, wenn es bei 60 Kilometern pro Stunde zu einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch kommt. Diese enorme Wucht wird durch das einprägsame Motiv eines ausgewachsenen Elefanten veranschaulicht.

Multimediales Konzept

Neben einer Webseite und Informationsmaterialien umfasst die Kampagne den Spot „Wie schwer ist ein Elefant?“. Darin wird die Geschichte eines jungen Autofahrers erzählt. Er fährt ohne Gefahrenbewusstsein in einen düsteren Wald und ignoriert alle Warnsignale am Straßenrand . Plötzlich kommt es zum Zusammenstoß. Zu den Inhalten der Webseite www.wildunfall-vermeiden.de gehören auch Tipps zur Unfallvermeidung, etwa „Gekonnt verjagen“, „Gefahrenzonen erkennen“ oder „Geschwindigkeit anpassen“. Für den Start der Kampagne wurde bewusst der 2. Oktober gewählt, also der Zeitraum vor der bevorstehenden Zeitumstellung. Dann besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Denn der Berufsverkehr verschiebt sich um eine Stunde und fällt so in die Dämmerung, in der die Wildtiere wie gewohnt unterwegs sind. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unterstützen die Kampagne. Weitere Partner sind die Filmproduktionsfirma Butterfilm und die Bergische Universität Wuppertal. 

Der Wald bietet im Herbst ein reiches Angebot an Speisepilzen wie Pfifferlinge, Steinpilze und Maronen. Der DJV bittet Sammler, Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen und gibt Tipps.

Im Wald locken jetzt Pfifferlinge, Maronenröhrlinge, Stein- oder Birkenpilze. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an Pilzsammler, Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Ende September bereiten sich viele Wildtiere auf den Winter vor und bauen Fettreserven auf. Dichtes Unterholz und ausgewiesene Wildruhezonen sind wichtige Rückzugsorte für Reh, Wildschwein und zahlreiche andere Tiere. "Wer möchte schon im Wohn- oder Schlafzimmer von ungebetenen Gästen überrascht werden?", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Im Sinne der Nachhaltigkeit sollten Sammler nur so viele Pilze mitnehmen wie sie am selben Tag verwerten können. Zumal deren Haltbarkeit in Kühlschrank oder Keller auf ein bis zwei Tage begrenzt ist. Zum Sammeln eignen sich am besten klassische Pilzkörbchen aus Holzgeflecht. Tüten oder Gefäße aus Kunststoff sind nicht empfehlenswert - das gilt auch für die Aufbewahrung. Die Pilze drohen darin schnell zu faulen.

Pilze lassen sich für bis zu sechs Monate einfrieren. Sie zu trocknen ist gut fürs Aroma. Das geht zum Beispiel im Backofen. Danach die dünnen Scheiben in einem luftdichten Gefäß aufbewahren. Waldpilze sind übrigens hervorragende Begleiter für Wildgerichte. Entsprechende herbstliche Rezeptideen gibt es im Internet auf der Seite wild-auf-wild.de.

Einige heimische Speisepilze haben übrigens giftige Doppelgänger. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, pflückt nur, was er kennt. Pilzberatungsstellen vermitteln Sachverständige aus der Region. Sie überprüfen Pilze auf Essbarkeit. 

Die Messe Jagd und Angeln lädt zur zweiten sächsischen Wildgrillmeisterschaft in Leipzig ein. 14 internationale Kochteams grillen um den Sieg. Das Team von “Wild auf Wild” tritt zur Titelverteidigung an. 

(Berlin, 30. September 2019) Am 5. und 6. Oktober findet die zweite sächsische Wildgrillmeisterschaft in Leipzig statt. Auf dem agra Veranstaltungsgelände der Messe Jagd und Angeln treten insgesamt 14 Grillteams aus ganz Deutschland gegeneinander an. Der Deutsche Jagdverband (DJV) will mit dem Team von “Wild auf Wild” den Publikumspreis verteidigen. Mit dabei: Falkner und Fischzüchter Torsten Pistol, Chef von Pistole Hardcorefood, sowie Jäger und Hobbykoch Sebastian Kapuhs. 

Vergangenes Jahr überzeugten die beiden das Publikum mit griechisch-asiatischem Wildschweinnacken. Sie sicherten sich zudem den dritten Platz im zweiten Menü-Gang. Auch dieses Jahr entscheiden Besucher, wer einen Pokal mit nach Hause nehmen darf. Gegrillt wird Wildschweinkeule auf der Feuerplatte. Am zweiten Wettkampftag  müssen die Teams eine zwölfköpfige Jury überzeugen. Gereicht wird ein Vier-Gänge-Menü aus Bachsaibling, Ente, Rotwildkeule und einem Dessert nach Wahl. Alle Hauptbestandteile sowie Beilagen werden auf dem Grill zubereitet. Die Teams mit der höchsten Gesamtpunktzahl pro Gang dürfen den Titel „Sächsischer Wildgrillmeister 2019“ tragen.

Mit der Kampagne “Wild auf Wild” unterstützt der DJV die Veranstaltung. Jagen ist neben angeln und imkern eine ursprüngliche, schonende Formen der Naturnutzung. Gemeinsam mit dem Deutschen Angelfischverband hat der DJV die Videoreihe „Outdoor Cooking mit Jägern, Anglern und Imkern“ gestartet. Videos und ausführliche Rezepte gibt es auf wild-auf-wild.de sowie auf Facebook und Instagram.

Waldumbau droht am Personalmangel zu scheitern: Die Hälfte der Stellen wurden in 25 Jahren gestrichen. Wildtiere dürfen nicht zum Sündenbock für verfehlte Forstpolitik werden. DJV veröffentlicht Frage-Antwort-Papier.

Anlässlich des heutigen Waldgipfels im Bundeslandwirtschaftsministerium fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) mehr Anstrengungen der Forstpolitik für klimastabile Wälder. Über ein Viertel des Waldes besteht auch nach drei Jahrzehnten Forstreform noch aus Nadelholz-Monokulturen. Die Schuld Reh und Hirsch anzulasten und immer höhere Abschusszahlen zu fordern, lehnt DJV-Vizepräsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff ab: "Waldumbau mit dem Gewehr funktioniert nicht. Wildtiere sind nicht der Sündenbock für Sparwut in Behörden." Vielmehr müssten akut eine Milliarde Bäume gepflanzt werden. Kahlflächen durch Dürre und Schädlinge müssten aufgeforstet werden. Danach sind laut DJV jahrelange Pflege- und Schutzmaßnahmen notwendig. Doch dafür fehlt das Personal: Mehr als die Hälfte der Stellen im Forstbereich wurden in 25 Jahren gestrichen.

Jäger seien wichtige Partner auf Augenhöhe von Förstern und Waldbesitzern, wenn es um den Schutz, von Jungpflanzen gehe, so Dr. Wellershoff. Das gelte insbesondere für die Schadflächen, die jetzt aufgeforstet werden müssten. Aktiver Schutz und Pflege vieler Jungbäume sind laut DJV trotz Jagd besonders dann wichtig, wenn seltene Arten in einen Reinbestand gepflanzt werden: Wo bisher nur Fichte stand, wirken Laubbäume oder Weißtanne wie ein Magnet auf Pflanzenfresser von der Maus bis zum Reh. In einem aktuellen Papier gibt der DJV Antworten auf dringende Fragen des Waldumbaus aus Jägersicht.

Bereits zur Verbändeanhörung Ende August hat der DJV ein Positionspapier veröffentlicht. Jagd ist demnach nur ein Instrument unter vielen auf dem Weg zu klimastabilen Wäldern. Die rund 384.500 Jäger nehmen ihre Verantwortung ernst und erfüllen zumeist staatliche Abschusspläne: Allein im vergangenen Jagdjahr haben sie knapp 1,2 Millionen Rehe und 77.000 Exemplare Rotwild erlegt. Waldumbau und Wiederaufforstung können nur erfolgreich sein, wenn Jagd und Forst zusammenarbeiten.

Umweltleistungen belohnen, statt durch bürokratische Hürden verhindern: Landwirte sollten für Artenschutz in Feld und Flur fair entlohnt werden. Dies fordert der DJV anlässlich der Herbstkonferenz der Agrarminister in Mainz.

Anlässlich der Agrarministerkonferenz in Mainz fordert der Deutsche Jagdverband (DJV), Biodiversität und Artenschutz künftig als landwirtschaftliches Produktionsziel festzuschreiben und den Landwirt dafür fair zu entlohnen. Entscheidend sind Maßnahmen, von denen die Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft langfristig profitiert. Dies sind unter anderem mehrjährige Brachen mit heimischen Wildkräutern, Wildpflanzen statt Mais zur Biogaserzeugung und Blühstreifen in großen Feldern. "Wir müssen den Artenschutz mehr in die landwirtschaftliche Fläche bringen. Das geht nur mit den Landwirten", sagt DJV-Vizepräsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. Schließlich machten Wiesen und Felder über die Hälfte der Fläche Deutschlands aus. Es brauche ökologische Trittsteine.

Der DJV fordert die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern auf, diese Ziele auch in die noch laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU einzubringen. Den starren Vorgaben, wie sie derzeit durch das EU-weite Greening Realität sind, erteilt der DJV eine Absage: Diese haben in der letzten Förderperiode nicht die gewünschten Verbesserungen erbracht. Weiterhin müssen auch die nationalen Agrarumweltmaßnahmen überarbeitet werden. Ähnlich wie die Greening-Vorgaben sind diese zu unflexibel, bürokratisch überreguliert und mit hohem Sanktionsrisiko verbunden. Landwirte haben somit wenig Anreize, die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft zu fördern.

Modellprojekte wie die des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, der Allianz für Niederwild in Baden-Württemberg oder des bundesweiten Netzwerkes Lebensraum Feldflur zeigen: Es gibt praxistaugliche Maßnahmen, die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Derartige Erkenntnisse müssen im Rahmen der künftigen Agrarpolitik auf Bundes- und Europaebene berücksichtigt werden.

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