Der DJV veröffentlicht eine Broschüre zur Afrikanischen Schweinepest. Typische Krankheitsbilder sind mit Fotos dargestellt. Weitere Themen: Symptome, Verbreitung und Prävention der Tierseuche.

Wie lässt sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) erkennen? Was ist im Fall eines Ausbruchs zu tun? Welche Folgen bringt die Krankheit mit sich? Antworten liefert die neue Broschüre “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest” des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die ab sofort digital auf www.jagdverband.de erhältlich ist. Ab Mitte Januar ist die gedruckte Version kostenfrei bestellbar. Das 28-seitige Dokument füllt Wissenslücken und bietet insbesondere Jägern und Landwirten einen guten Überblick über Symptome der Tierseuche, Präventionsmaßnahmen sowie Vorgehen im Seuchenfall. 

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierkrankheit. Weisen lebende oder tote Wildschweine verdächtige Symptome auf, sollten Jäger diese unverzüglich an das zuständige Veterinäramt melden. Fotos von auffälligen Symptomen – etwa Veränderungen an Milz und Leber – helfen Jägern, die Krankheit zu erkennen.

Haus-und Wildschweine sterben nach der Infektion innerhalb einer Woche. Für andere Haus- und Nutztiere sowie für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Ein Ausbruch hätte jedoch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen: Der internationale Export von Schweinefleisch außerhalb der Europäischen Union würde zum Erliegen kommen, auch nationale Handelsbeschränkungen in der Landwirtschaft wären möglich. Eine intensive Wildschweinjagd ist wichtig, um im Falle eines ASP-Ausbruchs das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren.

Die aus Afrika stammende Tierseuche ist zuletzt rund 40 Kilometer von der deutschen Grenze in Polen bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Mittlerweile ist die Anzahl der gefundenen Kadaver auf 59 gestiegen.

Auf der Internationalen Grünen Woche 2020 in Berlin beantworten Experten am DJV-Stand in Halle 27 (Stand 204) weitergehende Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest. Dort wird auch die neue Broschüre “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest“ erhältlich sein. Die weltgrößte Verbrauchermesse startet am 17. und endet am 26. Januar.

Die Broschüre kann ab Mitte Januar bei Übernahme der Versandkosten bei der DJV-Service GmbH bestellt werden. Entweder direkt unter www.djv-shop.de, per Mail (info@djv-service.de) oder telefonisch unter: 0228 387290 0.

Medien berichten von der Erlegung eines Argali-Schafs in der Mongolei: Die Tierart sei vom Aussterben bedroht. CIC und DJV widersprechen: Von nachhaltiger Jagd profitiert die Art sogar. 

Berichten zufolge hat ein Sohn von US-Präsident Trump im August ein Argali-Schaf in der Mongolei erlegt. Die Tierart sei vom Aussterben bedroht, titeln deutsche und internationale Medien. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) stellen fest, dass die legale, nachhaltige Jagd auf das Wildschaf zum Schutz in der Mongolei beiträgt.

Laut Roter Liste der Weltnanturschutzunion (IUCN)ist der Argali nicht vom Aussterben bedroht. Die streng-kontrollierte Bejagung einzelner, alter Argali-Böcke hat auf die Bestandsentwicklung der Art erwiesenermaßen keinen Einfluss, haben Experten der IUCN gegenüber DJV und CIC bestätigt. Nur wenige Lizenzen werden vergeben. Die Hauptgefahr für den Argali liegt im Verlust seiner Habitate, so Stephan Wunderlich, Auslandsjagdbeauftragter von DJV und CIC in Deutschland: "Jeder Kaschmir-Pullover bedeutet weniger Lebensraum für den Argali, weil er von den Hirten als Konkurrent um das Weideland ihrer Kaschmir-Ziegen angesehen wird." Die nachhaltige Jagd sorgt dafür, dass die lokale Bevölkerung Einnahmen aus dieser erzielen und dadurch motiviert werden Wilderei zu unterbinden und auf die Ausweitung der Ziegenhaltung zu verzichten.

Weltweit existieren weitere Positivbeispiele, wie Einnahmen aus nachhaltiger Jagd für den Schutz von Wildtieren, ihrer Lebensräume und Einkommen der lokalen Bevölkerung sorgen. Die IUCN berichtet in einem auf Deutsch vorliegenden Schreiben, wie in einem Gebiet der Mongolei der Restbestand von 200 Argali durch die Einführung eines Jagdmanagements auf über 1500 Exemplare anwachsen konnte. Ähnlich wie der Argali profitiert beispielsweise auch die Schraubenziege Pakistans von kontrollierten Jagdsystemen: Lag der Bestand Mitte der 1980er-Jahre bedingt durch massive Wilderei- noch bei unter 100 Tieren, leben heute dank der Einnahmen aus der Jagd weit über 7.000 Schraubenziegen in Pakistan, so ein IUCN-Experte.

Mehr Bürokratie wagen! Neuregelung bringt Rechtsunsicherheit aber praktisch keinen Zugewinn bei der inneren Sicherheit.

Der Bundestag hat heute eine umstrittene Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Damit sollen in erster Linie die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), das Forum Waffenrecht und viele andere Vertreter von Sportschützen, Händlern und Herstellern, sowie Vertreter von Sicherheitsbehörden haben die Neuregelung heftig kritisiert. Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus - entgegen der Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, kritisierte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit. "Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit", sagte Müller-Schallenberg weiter.

Ausdrücklich begrüßte Müller-Schallenberg, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können, um ihr Gehör zu schützen. Auch jagdrechtlich ist der Einsatz von Schalldämpfern inzwischen fast überall erlaubt. Die jagdrechtlichen Regelungen müssen unbedingt beachtet werden. Kritisch ist auch die vorbehaltlose Zulassung von Nachtzielgeräten zu sehen, die Jäger künftig nutzen können. Hierzu betonte Müller-Schallenberg jedoch, dass die Geräte nach wie vor nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien- anders als Schalldämpfer. Lediglich in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen gelten Ausnahmen. Müller-Schallenberg wies außerdem darauf hin, dass hier noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestünden und der Einsatz in der Jagdpraxis besondere Umsicht erfordere.

Kritisch sieht der DJV auch die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Denn damit werden oft die Falschen getroffen. Wie der DJV halten Experten der Polizei ein individuelles Waffenverbot für potentielle Gewalttäter für wirkungsvoller. Dazu betonte Marc Henrichmann (CDU) im Plenum des Bundestages, dass die Regelung für Jäger und Sportschützen auf Grund der überprüften Zuverlässigkeit Erleichterungen enthalte. Diese seien für die Länder auch bindend. Henrichmann äußerte sich kritisch zur Nachtzieltechnik und wies auf den Wertungswiderspruch zum Magazinverbot hin. Denn dazu hatten Sicherheitsbehörden und Sachverständige in der öffentlichen Anhörung betont, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünde.

Der DJV begrüßt eine Regelung zur Überprüfung von Schießstätten: Hierzu haben es die Länder künftig selbst in der Hand, die Zulassung von Sachverständigen zu ermöglichen. Damit wird eine jahrelange Blockade aufgelöst, die Schießstandbetreibern den sicheren Betrieb der Einrichtungen erschwert hatte.

Viele Neuregelungen betreffen in erster Linie Sportschützen, Händler und Hersteller. Geändert werden unter anderem die Bedürfnisprüfung bei Sportschützen, die Markierung wesentlicher Waffenteile und die Meldung an das Nationale Waffenregister. Größere Magazine werden verboten.  Dies sei nur ein Beispiel dafür, wie die EU-Richtlinie für sinnlose Verschärfungen missbraucht werde, betonte Müller-Schallenberg.

Der Gesetzentwurf hatte heftige Kritik von fast allen Beteiligten hervorgerufen. Auch der Bundesrat sah Änderungsbedarf und forderte unter anderem die Einführung einer regelmäßigen Verfassungsschutzabfrage und eine Ausweitung von Waffenverbotszonen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gab es noch einige Änderungen am Entwurf, unter anderem zum waffenrechtlichen Bedürfnis bei Sportschützen zum Meldeverfahren, eine Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei der Antragsstellung (in begründeten Ausnahmefällen) und die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Die jetzt beschlossene Änderung muss noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Forschungsnetzwerk zur Prävention von Wildunfällen tagt erstmals. Ziel: moderne Wildlenkung. DJV stellt Tierfund-Kataster vor.

Im Oktober 2019 nahm der Deutsche Jagdverband (DJV) am ersten Treffen des internationalen Innovationsnetzwerkes Human-Traffic-Wildlife teil. Über 25 Vertreter der Netzwerkpartner aus Deutschland und Österreich tauschten sich über verschiedene Ideen aus. Susann Krüger, DJV-Referentin für Wildökologie und Wildtiermanagement, stellte das Tierfund-Kataster vor. Das seit 2016 bundesweit aufgestellte Projekt ermöglicht erstmalig eine einheitliche Erfassung von Wildunfällen. Die Daten ermöglichen es langfristig, Wildunfallschwerpunkte wissenschaftlich zu ermitteln. 

Ziel des Forschungsnetzwerkes ist die Entwicklung innovativer Methoden zur Wildlenkung. Damit soll ein Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier im Straßenverkehr geleistet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert das Projekt. Die Mitarbeit im Netzwerk ist für alle interessierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen offen.

Weitere Informationen gibt es beim Netzwerkmanager der Firma FGMD GmbH - per E-Mail (info@fgmd.de) und telefonisch (03727 599970).

DJV stellt Sachverständigen für Anhörung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Entnahme von Wölfen soll künftig einfacher werden. Doch Spielräume des EU-Rechts werden weiterhin nicht genutzt, Schäden an Nutztieren steigen weiter. 

 

Gestern fand im Bundestag eine Anhörung des Umweltausschusses statt zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, Wölfe und Wolfshybriden leichter zu entnehmen. Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden. Das Füttern von Wölfen soll ausdrücklich verboten werden.

Friedrich von Massow, Justitiar des Deutschen Jagdverbandes (DJV) war als Sachverständiger geladen. Er begrüßte den Gesetzentwurf als einen wichtigen, aber nur ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bemängelte er das Fehlen eines umfassenden Handlungskonzeptes. Der DJV hatte die Bundesregierung bereits zu Jahresbeginn aufgefordert, den zusammen mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) veröffentlichten Handlungsvorschlag „Wildtiermanagement Wolf“ umzusetzen. Demnach sollen Deiche oder urbane Gebiete in Deutschland Wolfausschlussareale werden: territoriale Wolfsrudel wären nicht geduldet.

„Die Bundesregierung sollte bereits jetzt Spielräume der europäischen FFH-Richtlinie vollständig ausnutzen. Ganz besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Wolf“, sagte von Massow. Der DJV fordert, dass der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen und der europäische Schutzstatus herabgesetzt wird. Die Konflikte nehmen mit dem kontinuierlich wachsenden Wolfsbestand in Deutschland zu:  Allein die Schäden an Nutztieren sind von 2017 auf 2018 um 35 Prozent gestiegen.

Eine inhaltliche Zusammenfassung des Verlaufs der Anhörung sowie Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-pa-umwelt-woelfe-669484

Erstmals können Nutzer Ergebnisse des WILD-Monitorings individuell filtern und darstellen. Daten zu insgesamt 17 Tierarten sind digital hinterlegt. Grundlage ist der WILD-Bericht 2017.

Ab sofort bietet der Deutsche Jagdverband (DJV) Ergebnisse des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) digital an: Auf der Internet-Seite www.wild-monitoring.de können Nutzer interaktive Tabellen, Karten und Diagramme anhand von Filtern erstellen. Die Plattform startet mit den Ergebnissen aus dem WILD-Bericht 2017. Alle Auswertungen des Monitorings werden künftigen auf dem WILD-Portal ergänzt. Neben Informationen zur Verbreitung verschiedener Tierarten werden Entwicklungstrends anschaulich dargestellt. Zahlen zu insgesamt 17 Tierarten lassen sich recherchieren und filtern - darunter Feldhase, Rebhuhn, Waschbär oder Nilgans.

Jäger, Behörden und weitere Interessierte können mit wenigen Klicks Auswertungen nach Region, Besatzdichte und Wildtierart filtern und ansehen. Damit wird der Wissensschatz der Jäger allgemein zugänglich gemacht. Nutzer können die Ergebnisse herunterladen - etwa für Präsentationen und weiterführende wissenschaftliche Fragestellungen.

Das WILD-Projekt steht für einen transparenten Umgang mit wissenschaftlich abgesicherten Daten. Es ist ein bundesweit einheitliches Monitoring-Programm, mit dem seit 2001 Daten zum Vorkommen, zur Besatzdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben werden. Damit stellt WILD einen dauerhaften Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung dar.

Der Jagdfilmpreis Sophie Award wird am 24. Juli 2020 nach der gelungenen Premiere im vergangenem Sommer erneut in Berlin verliehen. Prämiert werden die drei besten Jagdkurzfilme. Grundlage für den Wettbewerb ist die Richtlinie "Waidgerechtigkeit 2.0", die Qualitätsansprüche für die Darstellung der modernen Jagd in der Öffentlichkeit stellt.

Am 24. Juli 2020 wird in Berlin zum zweiten Mal der größte Jagdfilmpreis Deutschlands, der Sophie Award, verliehen. Der Preis zeichnet Filme aus, die Jagd auf verständliche und empathische Weise der Gesellschaft zugänglich machen. Erwartet werden Jagdkurzfilme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Qualitätsgrundlage ist die Richtlinie "Waidgerechtigkeit 2.0". Diese enthält Kriterien und Standards zur informativen und empathischen Darstellung der Jagd in der Öffentlichkeit. Initiiert haben den Wettbewerb der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Firma Jagdstolz. Teilnahmebedingungen und Hintergründe finden Interessierte auf der Webseite www.sophie-award.de.

"Egal ob YouTuber oder Amateurfilmer, jeder kann heutzutage Filme drehen und beim Sophie Award mitmachen", sagt DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es zählten gute Filmideen und solide Umsetzung. Eine hochkarätige Jury wird die drei besten Filme auszeichnen. Auf die Gewinner warten wie auch 2019 hochwertige Sach- und Geldpreise. Einsendephase für Beiträge ist vom 28. März bis zum 28. Juni 2020.

Die Filmpreistrophäe ging 2019 an den Forstwissenschaftler, Jäger und YouTuber Felix Kuwert (@jagdmomente) aus Bayern. Etwa 300 Personen hatten am Premierenabend in Berlin teilgenommen.

Facebook: https://www.facebook.com/dersophieaward

Instagram: https://www.instagram.com/dersophieaward

Der DJV bemängelt aktuelle Wolfsdaten und Informationspolitik des BfN: Die zugrunde liegende Systematik bildet nicht den realen Bestand ab. Für das Frühjahr 2020 prognostiziert der DJV knapp 1.800 Wölfe in Deutschland. Konflikte nehmen zu.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat jetzt neue Daten zum Wolf veröffentlicht. Demnach gab es im Frühjahr 2019: 105 Rudel, 25 Paare und 13 Einzeltiere. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert die nun vorgelegten Daten, da sie nicht den aktuellen Stand wiedergeben: Die Zahlen sind bereits über ein halbes Jahr alt und berücksichtigen den Nachwuchs vom Frühsommer 2019 nicht. „Diese Daten bilden die Grundlage, auf der anderthalb Jahre diskutiert und argumentiert werden soll – das ist ein Fehler im System“, so DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Das sei nicht nachvollziehbar und einer der Gründe, warum das Vertrauen in die bundesweiten Populationsdaten zunehmend schwinde. "Wir fordern künftig eine zeitnahe und an der realen Situation ausgerichtete Informationspolitik – geschieht dies nicht, wird weiter Vertrauen und damit Akzeptanz verspielt",  so der DJV-Vizepräsident weiter.  

Auf Basis von Literaturwerten für Europa leben pro Rudel etwa 8 bis 10 Tiere. Die Populationszuwachsrate liegt in Deutschland jährlich bei etwa 35 Prozent. Nach DJV-Hochrechnungen lebten bereits im Frühsommer 2019 rund 1.300 Wölfe in Deutschland. Im kommenden Frühsommer sind es folgerichtig bereits knapp 1.800 Wölfe. Grundlage sind die Angaben des BfN für das Frühjahr 2018 (ohne Nachwuchs): Zum Stichtag 30. April 2018 sollen 73 Wolfsrudel, 30 Wolfspaare und drei residente Einzelwölfe in Deutschland gelebt haben. Diese Entwicklung bietet Grund zur Sorge: Konflikte mit Nutztieren und Bevölkerung nehmen zu. Ihr Ausmaß ist so groß, dass in einigen Regionen die Akzeptanz für den Wolf grundsätzlich in Frage steht.

Der DJV mahnt an, dass die Umweltminister bisher eine Antwort schuldig geblieben sind, wie künftig mit der Ausnahmesituation in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen umgegangen werden soll. In diesen Ländern konzentrieren sich die meisten Wölfe. In Deutschland hat sich heute bereits ein Wolfsbestand etabliert, der weit über dem liegt, was in anderen europäischen Ländern als Gesamtbestand zugelassen wird. Im Nachbarland Frankreich ist beispielsweise die Obergrenze von 500 Wölfen festgelegt. 

Gestützt auf Aussagen von Wissenschaftlern vertritt der DJV die Ansicht, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland erreicht ist. Der DJV fordert daher eine ökologische Raumplanung mit Festsetzung von Wolfausschlussarealen, die Bestimmung eines Akzeptanzbestandes sowie die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes. Danach sollte der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden für ein aktives Wolfsmanagement. Nur so sind dauerhaft Zusammenleben und Akzeptanz für den Wolf in der Kulturlandschaft sicherzustellen. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) hat der DJV einen umfassenden Handlungsvorschlag „Wildtiermanagement Wolf“ vorgestellt. 

Ein Frage-Antwort-Papier zum Wolf gibt es hier

Namibia darf künftig Wildfleisch in die Mitgliedsländer der EU exportieren. Der Genehmigung waren intensive Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vorausgegangen. CIC und DJV verweisen auf die Chancen, die sich hieraus für die Menschen und den Artenschutz vor Ort ergeben.

Im November wurde Namibia die Genehmigung erteilt, künftig Wildfleisch - vorrangig von Antilopen - in die EU zu exportieren. Das Land leidet seit drei Jahren unter einer extremen Dürre. Farmer müssen deswegen ihre Viehbestände massiv reduzieren. Ersatz sehen sie in heimischen Wildarten wie Springbock oder Oryx: Diese sind natürlicherweise an Dürreperioden angepasst, ihre Bestände gesichert, beziehungsweise zunehmend. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßen die EU- Genehmigung als Unterstützung Namibias im Artenschutz, der die nachhaltige Nutzung von Wildtieren mit deren Schutz und dem Schutz ihrer Lebensräume vereint.

Viehhalter setzen vermehrt auf Wildbewirtschaftung

"Bei der praktischen Wildbewirtschaftung kommt der Jagd und damit auch der regulierten Jagd durch Gastjäger aus dem Ausland eine entscheidende Rolle zu. Wildtiere und ihre Lebensräume werden intensiv geschützt, wenn sie einen ökonomisch messbaren Wert erhalten", so Stephan Wunderlich, Auslandsjagdbeauftragter von DJV und CIC in Deutschland. Natürlich vorkommende Wildarten wie Strauss, Zebra, Kudu oder Warzenschwein haben weit weniger negativen Einfluss auf ihre Lebensräume als Rinder oder Schafe und sind auch aus touristischer Sicht attraktiver.

Bevölkerung begrüßt Öffnung des Europäischen Marktes

Namibia rechnet mit einer möglichen Nachfrage aus der EU in Höhe von 100.000 Tonnen Wildfleisch pro Jahr und möchte 2020 seinen Umsatz auf über 18 Millionen Euro steigern: "Die Wiedererlangung unseres Status als Exportland, besonders in der Zeit dieser quälenden Dürre, wird vom unserem Agrarsektor und vor allem von den hier lebenden Menschen sehr begrüßt. Sie können künftig noch stärker vom ökonomischen Nutzen ihrer natürlichen Ressourcen profitieren", sagt Mike Bredenkamp, Präsident von Wildlife Ranching Namibia (WRN). Die Strategie, die nun zur Genehmigung des Exports von Wildfleisch in die EU geführt hat, wurde maßgeblich von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt und vorangetrieben. Sie setzte unter anderem notwendige Anpassungen der Hygienevorschriften an EU-Standards voraus.

Auch Großraubtiere profitieren

Das zuständige Umweltministerium Namibias (MET) spricht von über drei Millionen Wildtieren, die heute in Namibia leben. Die Bestände der jagdlich nutzbaren Wildarten sind gesichert und nehmen je nach Art jährlich zwischen 15-35 Prozent zu. Von diesem kontinuierlichen Anstieg und dem Umschwenken von Viehhaltung auf nachhaltige Wildbewirtschaftung profitieren auch heimische Großraubtiere wie Löwe, Leopard oder Gepard, da sie mehr Beutetiere vorfinden. Eine vergleichbare Situation findet sich auch in Asien, wo der Schutz der Schraubenziege - finanziert durch Einnahmen aus regulierter Jagd - zu einem Anstieg des Schneeleoparden-Population führte.

Weiterführende Informationen:

  • Angesichts des dürrebedingten Rückgangs der Viehhaltung ist die Erzeugung von Wildprodukten die derzeit einzige expandierende landwirtschaftliche Nutzungsform in Namibia.
     
  • Von 2003 bis 2008 hat sich der Wert des aus Namibia exportierten Wildfleisches von umgerechnet 670.000 € auf 1,9 Mio. € fast verdreifacht.
     
  • Namibia hat 2013 rund 1.000 Tonnen Wildfleisch im Wert von 3 Mio. € exportiert.
     
  • 2013 waren drei Container mit Wildfleisch beanstandet worden. Daraufhin kam es zu einem selbstauferlegten Export-Stopp seitens der namibischen Regierung.
     
  • Die an der Handelsstrategie beteiligten Interessengruppen identifizieren die Niederlande, Deutschland, Italien, Frankreich und das Vereinigte Königreich als Hauptabsatzmärkte.
     
  • Der Gesamtumsatz mit Wildfleisch soll bis 2020 auf mehr als 18 Mio.€ steigen. Namibia wäre damit unter den 20 weltweit führenden Exporteuren von Wildfleisch.

 

Zeitungen, Radio, Fernsehen: Journalisten berichten regelmäßig über die Jagd. Presseobleute in den Jägerschaften sind oftmals erste Ansprechpartner. Zwei DJV-Seminare machen fit für den passenden Auftritt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) organisiert im Frühjahr 2020 in Zusammenarbeit mit dem Journalistenzentrum Herne und dem Landesjagdverband Hessen (LJV) Presse- und Medienseminare in Bad Nauheim.

Wie schreibe ich eine Nachricht oder eine Meldung? Was muss ich bei Texten für soziale Medien beachten? Und wie erreiche ich Journalisten am besten? Beim DJV-Seminar “Schreibwerkstatt für Jagd und Jäger” lernen ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Presseobleute in den Jägerschaften das grundlegende Handwerkszeug. Im Zentrum steht dabei ein Schreibtraining. Das Seminar findet vom 13. bis 14. März 2020 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 11 Personen beschränkt.

Radio- und Fernsehmedien suchen regelmäßig Interviewpartner für jagdliche Themen. Dabei gilt es, Fallstricke zu kennen, ebenso rechtliche Hintergründe. Das DJV-Seminar “Vor Mikrofon in Kamera” vermittelt zudem Techniken für einen sicheren Auftritt vor Kamera und Mikrofon. Das Seminar findet vom 15 bis 16. Mai 2020 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 11 Personen beschränkt.

Die Seminare werden vom DJV und vom Journalistenzentrum Herne geleitet. Sie finden in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 200 Euro (LJV-Beteiligung auf Anfrage). Anmeldungen und Informationen gibt es unter bildung@jagdverband.de.

Pressemitteilung abonnieren