Behörden melden weiteres infiziertes Wildschwein in Polen. DJV bittet darum, verdächtige Wildschweinkadaver nicht anzufassen und sofort die Behörden zu informieren. Über das Tierfund-Kataster werden Daten direkt weitergeleitet.

Südlich der polnischen Stadt Sorau haben Behörden bei einem Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Damit ist die Tierseuche nur noch rund 12 Kilometer entfernt von Sachsen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet insbesondere Jäger, Förster und Landwirte, verstärkt auf verdächtige Wildschweinkadaver zu achten und diese umgehend zu melden. Den grenznahen Regionen von Sachsen und Brandenburg gilt besonderes Augenmerk. Wegen des hohen Verbreitungsrisikos der Krankheit sollten tot aufgefundene Tiere nicht angefasst oder eigenhändig transportiert werden. Experten bergen im Ernstfall verdächtige Tierkadaver in speziellen, dichten Behältnissen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich, tötet allerdings Haus- und Wildschweine in kürzester Zeit. Durch Exportbeschränkungen drohen den schweinehaltenden deutschen Landwirten hohe wirtschaftliche Verluste.

Die Früherkennung eines möglichen ASP-Ausbruchs ist besonders wichtig, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. In Zusammenarbeit mit dem Friedlich-Loeffler-Institut hat der DJV deshalb das Tierfund-Kataster (tierfund-kataster.de) ausgebaut: Eingetragene Daten zu toten Wildschweinen werden automatisch an das zuständigen Veterinäramt weitergeleitet. So können Behörden im Ernstfall schnell Maßnahmen einleiten. Weitere Informationen liefert die Broschüre “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest”, die der DJV vergangene Woche veröffentlicht hat. Die Broschüre gibt es digital auf www.jagdverband.de. Die gedruckte Version kann bei Übernahme der Versandkosten bei der DJV-Service GmbH bestellt werden. Entweder direkt unter www.djv-shop.de, per Mail (info@djv-service.de) oder telefonisch unter: 0228 387290 0. Laufend aktualisierte Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es hier: www.jagdverband.de/asp.

DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen - Vorbild könnte Schweden sein.

Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ. Zeugen haben den Vorgang bestätigt, ein Tierarzt die Bissverletzungen. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen - ungeachtet der Notstandslage. Nach Ansicht von Dr. Granzin ist dies „absurd“. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will Anklage erheben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) sind entsetzt. Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, sollten Jäger wegen der strafrechtlichen Risiken künftig keine Jagdhunde mehr für Stöberjagden und Nachsuchen in Wolfsgebieten einsetzen. DJV und JGHV fordern Bund und Länder auf, die Rechtsunsicherheit umgehend zu beenden.

„Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Und weiter: Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Es sei deshalb inakzeptabel, dass sie im Einsatz nicht geschützt werden könnten. "Auch andere Hundebesitzer werden durch das drohende Urteil kriminalisiert, wenn sie ihrem Hund bei einem Wolfsangriff helfen wollen", ergänzte JGHV-Präsident Karl Walch. Als vorbildlich erachten DJV und JGHV die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen. 

Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden - insbesondere auf Wildschweine - und Nachsuchen nicht möglich. In Deutschland lebt in jedem fünften Haushalt ein Hund, insgesamt etwa 9,4 Millionen Tiere. An Jäger und andere Hundebesitzer appellieren beide Verbände: Bei vermeintlichen Wolfsattacken umgehend einen Tierarzt einschalten und eine DNA-Probe sichern lassen. Der Nachweis von Wolf-DNA ist nur wenige Stunden möglich. Die meisten Wunddesinfektionsmittel machen Proben unbrauchbar.

Die meisten Wolfsangriffe auf Hunde gibt es in Skandinavien von Oktober bis Dezember - zwischen 1995 und 2018 über 600. Laut Norwegian Institute for Nature Research endeten 400 davon für den Hund tödlich. Der DJV geht davon aus, dass auch in Deutschland die Zahl der Übergriffe auf Hunde zunehmen wird.

Der DJV präsentiert Jagd und Jäger. Attraktion ist ein naturnahes Biotop mit Jagdhunden, Greifvögeln und Rebhühnern. Kinder entdecken die Ausstellung mit einem Lernort-Natur-Quiz. Es gibt Gerichte mit Wild aus der Region und Koch-Shows. Weiteres Thema: Wildunfälle. Besucher testen an einen Fahrsimulator ihre Aufmerksamkeit. 

Auf der Internationalen Grünen Woche präsentiert der Deutsche Jagdverband (DJV) auf knapp 400 Quadratmetern Produkte der Jagd, Wildtiere und heimische Natur. Im Biotop mit echten Pflanzen und Tierpräparaten zeigen Jäger Elemente einer strukturreichen Kulturlandschaft. Attraktion sind die beiden lebenden Rebhühner Rita und Rudolf. Zu finden ist der DJV-Stand vom 17. bis 26. Januar 2020 in Halle 27, Stand 204. Eine aktuelle Berichterstattung über die gesamte Messe gibt es täglich über die sozialen Medien.

Für Kinder und Schüler bieten die Jäger ein informatives und unterhaltsames Programm: Im Quiz können junge Entdecker erforschen, welche heimischen Raubsäuger sich hinter welchen Spuren verbergen. Das geschulte und fachkundige Lernort-Natur-Team steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Wildunfälle sind ein weiterer Schwerpunkt. Etwa alle zweieinhalb Minuten kollidiert laut DJV-Wildunfallstatistik ein Wildtier mit einem Auto. Besucher können ihre Reaktionsfähigkeit an einem Bremssimulator testen. Was zu tun ist, wenn es wirklich kracht und welche Maßnahmen zur Wildunfallprävention wirksam sind, erklären DJV-Mitarbeiter. Unter anderem wird das Tierfund-Kataster vorgestellt (www.tierfund-kataster.de). Mehr als 12.000 Menschen melden damit bereits bundesweit Wildunfälle.

Falkner des Deutschen Falkenordens (DFO) präsentieren gefiederte Jäger wie Adler, Habicht und Wanderfalke. Hundetrainerin Alexandra Weibrecht und das Team vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) bringen zahlreiche Jagdhunderassen zum Stand und klären Fragen rund um die Jagdhundeausbildung.

Pelz aus der heimischen Jagd ist Schwerpunkt der Fellwechsel GmbH, die am Stand darüber informiert, wie die Jäger erlegte Wildtiere einer sinnvollen und nachhaltigen Nutzung zuführen können.

Hungrige Besucher können sich über herzhafte regionale Wildspezialitäten von Gastronom Ingo Noack und seinem Team (www.festtagsbetreuung.de) freuen. Wildbret ist ein ursprüngliches und hochwertiges Lebensmittel. An mehreren Tagen zeigen Köche auf der halleneigenen Bühne wie daraus leckere Gerichte entstehen. Kosten ist ausdrücklich erwünscht.

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Die Nutzung alpiner Lebensräume durch Forstwirtschaft und Tourismus hat in den vergangenen 20 Jahren stark zugenommen. Die heimischen Gamsbestände nehmen hingegen kontinuierlich ab - der Erhalt eines gesunden, ausreichend großen Bestandes ist mehr als fraglich. Das DJV-Positionspapier erläutert Ansätze zum nachhaltigen Umgang mit der Gams.

Der Deutsche Jagdverbandes (DJV) hat ein Positionspapier zum Gamswild verabschiedet. Es zeigt Ursachen für den Bestandsrückgang und Konfliktbereiche im Lebensraum der Gämse auf. Um Erhalt und Nutzung dieser Wildziegenart weiterhin zu gewährleisten, fordert der DJV einen Ausgleich zwischen menschlicher Nutzung und den Ansprüchen der Gämse. Zusätzlich will er das Monitoring verbessern, als Basis für ein erfolgreiches Wildtiermanagement.

Seit etwa 10 Jahren nehmen die Populationen der Gämse im Alpenraum in unterschiedlichem Ausmaß ab. Zugleich steht die Schalenwildart bei Diskussionen um Wildschäden in der Forstwirtschaft im Fokus. Lokal wird sie insbesondere in Wäldern, die dem Muren- und Lawinenschutz dienen, intensiv bejagt. Da die Gämse jedoch im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet ist, muss ein günstiger Erhaltungszustand sichergestellt sein.

Mit Blick auf die Hauptverbreitungsgebiete der Gämse in Deutschland finden im neuen DJV-Positionspapier auch Anregungen des Bayrischen Jagdverbandes Berücksichtigung.

Moderne Öffentlichkeitsarbeit und professioneller Umgang mit Medienvertretern: DJV-Seminar vermittelt grundlegendes Handwerkszeug. Partner sind das Journalistenzentrum Herne und der Landesjagdverband Hessen. Jetzt einen der letzten Plätze sichern.

Die Vielfalt der jagdlichen Themen bietet Möglichkeiten, in der örtlichen Presse zu punkten. Welche Informationen benötigen Journalisten- und in welcher Form? Welche Rolle spielen Internet oder soziale Medien für die Presse- und Medienarbeit? Was macht eine gute Meldung aus? Antworten auf diese und vielen weiteren Fragen bietet das DJV-Seminar „Schreibwerkstatt für Jagd und Jäger“. Es findet statt vom 13. bis 14. März 2020 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen in Bad Nauheim. Nur noch wenige Plätze sind frei.

Der DJV organisiert das 2-tägige Seminar gemeinsam mit dem Journalistenzentrum Herne und dem Landesjagdverband Hessen an. Zielgruppe sind ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Presseobleute aus den Jägerschaften. Sie lernen im Schreibtraining unter anderem das richtige Schreiben von Nachrichten oder Meldungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 200 Euro (LJV-Beteiligung auf Anfrage). Anmeldung ist möglich per E-Mail: bildung@jagdverband.de. Das Anmeldeformular gibt es hier.

Kostenfreie Broschüre informiert über Wildunfälle und wie sich diese vermeiden lassen. Vorgestellt wird das digitale Tierfund-Kataster: bereits 12.000 Menschen nutzen es. Über 55.000 Datensätze haben Wissenschaftler ausgewertet.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine Broschüre zum Tierfund-Kataster herausgebracht. Auf 16 Seiten im A5-Format finden Leser Infos zum Projekt und zur App fürs Smartphone. Die Broschüre enthält weiterhin Daten und Fakten zu Wildunfällen in Deutschland sowie Verhaltensregeln im Ernstfall. Sie eignet sich gut für die Öffentlichkeitsarbeit in den Jägerschaften.

Schwerpunktmäßig geht es beim Tierfund-Kataster darum, Wildunfälle zu vermeiden und Straßen wildtierfreundlicher zu gestalten. Wissenschaftler werten hierfür eingegebene Daten aus. Nutzer können Tierfunde online eintragen und sich Daten unterschiedlich darstellen und auswerten lassen. Bereits mehr als 12.000 Nutzer sind angemeldet. Über 55.000 Datensätze sind bereits vorhanden.

Die Broschüre kann ab sofort bei Übernahme der Versandkosten bei der DJV-Service GmbH bestellt werden: www.djv-shop.de.

Das Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse - Ressource für Artenschutz und Landwirtschaft“ der Veolia Stiftung, des Deutschen Jagdverbandes e.V. und der Deutschen Wildtier Stiftung zieht eine überaus positive Bilanz ihres 1. Projektjahres: Deutschlandweit wurden 2019 bereits über 120 Hektar mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biomassenutzung neu etabliert.

„Da das Projekt erst im Frühjahr und damit mitten in der Anbauphase gestartet ist, haben wir mit einer so großen Nachfrage von Landwirten und Landwirtinnen nicht gerechnet“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Gleichzeitig wurden bereits über 80.000 Euro an Kofinanzierungsmitteln eingeworben, die gemeinsam mit den Projektmitteln zur Honorierung der teilnehmenden Landwirte eingesetzt werden. „Sowohl die Anzahl der bereits jetzt teilnehmenden Betriebe als auch die Höhe der zugesagten Kofinanzierungsmittel zeigen uns, dass Bunte Biomasse ein Anbausystem mit Zukunft ist“, so Kinser weiter. Als Kofinanzierer konnten bereits mehrere Jagd- und Fachverbände sowie Verwaltungen und Privatpersonen überzeugt werden.

Durch das Kooperationsprojekt Bunte Biomasse soll das Anbausystem von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion in der landwirtschaftlichen Praxis verankert werden (www.BunteBiomasse.de). Die Vorteile von Bunter Biomasse im Vergleich zu konventionellen Biomassepflanzen wie  Mais sind vielfältig: Die Kulturen aus bis zu 25 verschiedenen Wildpflanzenarten bieten ganzjährig Lebensraum für Insekten, Agrarvögel und Wintergäste und die ganzjährige Bewurzelung des Oberbodens verbessert die Humusbilanz und vermindert Erosion. Mehrjährige Wildpflanzenkulturen bieten außerdem ein hohes Potential zur Stickstoffbindung und helfen dadurch beim Grundwasserschutz. „Die Verknüpfung von Arten- und Ressourcenschutz sind ein überzeugendes Argument für das Anbausystem Bunte Biomasse”, so Sylke Freudenthal vom Vorstand der Veolia Stiftung.

Doch auch ökonomisch sind mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion attraktiv. „2019 haben einige Betriebe trotz schwieriger Bedingungen über 40 Tonnen Frischmasse des Aufwuchses mehrjähriger Wildpflanzenmischungen geerntet,“ sagt Johann Högemann, der im Auftrag der Kooperationspartner die teilnehmende Landwirte im Projekt Bunte Biomasse kostenlos bei der Etablierung der Bestände und der Ernte des Aufwuchses berät. „Je nach Standortgüte können Erträge von 9 bis 14 Tonnen Trockenmasse je Hektar bei einer Gasausbeute von etwa 65 Prozent gegenüber Mais erzielt werden“, so Högemann weiter. Da die einmal etablierten, mehrjährigen Wildpflanzenbestände bis zu fünf Jahre lang geerntet werden können, sind die Produktionskosten im Vergleich zu einjährigen Biomassepflanzen wie Mais deutlich geringer. Um Bunte Biomasse zukünftig als einen festen Bestandteil in der landwirtschaftlichen Praxis zu etablieren, braucht es jedoch einen zusätzlichen Anreiz. Ein guter Weg wäre dabei die Einbindung des Anbausystems in die Agrarumweltmaßnahmen der Länder.

Im Vergleich zur vorangegangenen Saison gab es im Jagdjahr 2018/19 über 27.700 Tonnen Wildbret aus heimischen Revieren. Spitzenreiter ist das Wildschwein mit über 14.100 Tonnen. Auf Platz zwei das Reh mit 9.600 Tonnen.

Insgesamt haben die Deutschen im Jagdjahr 2018/19 (1. April bis 31. März)  27.700 Tonnen Wildbret von Wildschwein, Reh und Hirsch aus heimischer Jagd verspeist. Am liebsten essen die Deutschen Wildschwein: Über 14.100 Tonnen Fleisch haben sie verzehrt. Knapp dahinter folgt Wildbret vom Reh mit 9.600 Tonnen. Rothirsch (2.700 Tonnen) und Damhirsch (1.300 Tonnen) folgen auf den Plätzen drei und vier. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute vorgelegt. Grundlage ist vorläufige Auswertung der Jagdstatistik 2018/19.

Das meiste Wildbret vom Wildschwein kommt aus den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Jäger haben in diesen beiden Bundesländern insgesamt knapp 3.450 Tonnen Wildbret geliefert, das entspricht etwa einem Viertel der Gesamtmenge. In Baden-Württemberg und Bayern haben Jäger zusammen die meisten Rehe erbeutet: Umgerechnet über 4.000 Tonnen Wildbret - 30 Prozent der gesamten Jagdstrecke der Saison 2018/19. In Bayern und Hessen liegt das Jagdergebnis für Rotwild bei insgesamt knapp 800 Tonnen Wildbret. Das entspricht etwa 29 Prozent der Gesamtmenge. Vom Damwild haben die Jäger in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg das meiste Wildbret geliefert - insgesamt über 500 Tonnen. Das entspricht 40 Prozent des Gesamtaufkommens.

Laut DJV-Erhebung essen 60 Prozent der Deutschen mindestens einmal im Jahr Wildbret. Das sind 25 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Beim Kauf sollten Verbraucher genau hinschauen und auf Regionalität achten. Insbesondere in Supermärkten wird häufig Wildfleisch aus Gatterhaltung in Übersee und Osteuropa verkauft. Über 18.100 Tonnen Wildfleisch wurden 2018 importiert, darunter 3.500 Tonnen aus Übersee. Oftmals handelt es sich dabei um Hirschfleisch aus landwirtschaftlicher Gatterhaltung. Heimisches Wildbret erhalten Verbraucher beim Jäger, Förster oder Metzger. Auf der Plattform www.wild-auf-wild.de gibt es eine bundesweite Postleitzahlensuche für rund 2.500 regionale Anbieter. Auch Restaurants mit Wildbret-Spezialitäten sind dort gelistet. Über 200 moderne Rezepte regen zum Nachkochen an. Übrigens: Wildbret leitet sich aus dem Mittelhochdeutschen „bræt“ ab (11. bis 14. Jahrhundert), was Fleisch bedeutet. Als Wildbret bezeichnen Jäger das Fleisch von dem Jagdrecht unterliegenden, heimischen und in der Wildbahn erlegten Tieren.

 

Der DJV unterstützt mit der Kampagne Wild auf Wild das erste Wild Food Festival auf der Messe Jagd und Hund in Dortmund (27. Januar bis 2. Februar 2020). In Workshops und auf der Bühne präsentieren Experten die große kulinarische Vielfalt von Wildbret und zeigen, wie es sich zubereiten lässt. Tickets und weitere Infos gibt es im Internet unter: wildfoodfestival.de.

 

Bundesrat hat Reform zugestimmt. Verbände und Sicherheitsbehörden kritisieren Bürokratie. Für Jäger gibt es unter anderem neue Regeln für Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

Der Bundesrat hat heute der umstrittenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Es ist vor allem umstritten, weil es einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgeht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie Verbände der Sportschützen und der zivilen Waffenbranche, zusammengeschlossen im Forum Waffenrecht, kritisieren das Gesetz, obwohl weitere geplante Beschränkungen noch abgewendet werden konnten. Vertreter von Sicherheitsbehörden sehen große Schwierigkeiten in der Umsetzung, aber kaum einen Zugewinn für die öffentliche Sicherheit. 

Für Jäger enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zum Schalldämpfer und zur Nachtzieltechnik. Der DJV hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Der Schalldämpfer muss dann bei der Waffenbehörde angemeldet werden. Es dürfen jedoch nur Schalldämpfer für Waffen für Zentralfeuermunition verwendet werden, nicht für Randfeuerpatronen.
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.

  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Detaillierte Erläuterungen hat der DJV in einem separaten Papier zusammengestellt.

Der Bundestag beschließt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der DJV kritisiert: Ein bundesweites aktives Management fehlt weiterhin. Die Zahl der Wölfe steigt 2020 auf 1.800, Nutztierrisse nehmen zu.

Der Bundestag beschließt heute eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um Konflikte mit dem Wolf künftig besser lösen zu können. Erleichtert werden soll die Entnahme von Wolfshybriden und problematischen Wölfen. Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, aus einem auffälligen Rudel notfalls mehrere Wölfe entnehmen zu können, bis keine Nutztierrisse mehr stattfinden. Die örtlichen Jäger sollen in die Planungen mit einbezogen werden. Helmut Dammann-Tamke, Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, mehr nicht. Weitere werden folgen müssen."

Die Bundesländer haben durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bessere Möglichkeiten, eigene Wolfsverordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement umzusetzen. Der niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) hat eine solche bereits angekündigt. Weiterhin fehlt allerdings ein bundesweites Managementkonzept für den Wolf, kritisiert der DJV. 

Bereits im Januar hat der DJV gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur einen Handlungsvorschlag zum aktiven Management des Wolfes veröffentlicht. Demnach sollen beispielsweise Deiche oder urbane Gebiete in Deutschland Wolfausschlussareale werden: Territoriale Wolfsrudel wären nicht geduldet. Die Konflikte mit Wölfen in Deutschland nehmen kontinuierlich zu:  Allein die Schäden an Nutztieren sind von 2017 auf 2018 um 35 Prozent gestiegen. Nach Hochrechnungen des DJV anhand von wissenschaftlichen Zahlen leben im Frühsommer 2020 bereits 1.800 Wölfe in Deutschland - 35 Prozent mehr als dieses Jahr. Der Erhaltungszustand der Art ist nach Ansicht des DJV gesichert.

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