In Niedersachsen ist ein Problemwolf abgeschossen worden. Wie das Umweltministerium mitteilte, wurde das weibliche Tier des Rudels Herzlake in der Nacht zu Donnerstag bei Löningen getötet. Der Kadaver werde routinemäßig geborgen, eine genetische Untersuchung zur Identifizierung eingeleitet.
Im Territorium des Rudels Herzlake wurden seit Ende 2018 etwa 500 Schafe von Wölfen getötet, wie das Ministerium mitteilte. Dabei überwanden Tiere des Rudels mehrfach den Herdenschutz wie Zäune. Daraufhin wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs des Rudels Herzlake erteilt.
Die Zahl der Wölfe in Niedersachsen stieg innerhalb eines Jahres von etwa 230 auf aktuell rund 350. Inzwischen gibt es 35 Rudel und zwei Paare, wie aus dem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft hervorgeht. Mit offizieller Genehmigung geschossen wurde in Niedersachsen erst ein Wolf, nämlich im Frühjahr 2016. Das Tier war zuvor Menschen zu nahe gekommen. Die Jagd nach dem sogenannten Rodewalder Rüden, der in seinem Revier rund 45 Kilometer nördlich von Hannover Rinder und Ponys riss, blieb bislang erfolglos.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Bäumer begrüßte den aktuellen Abschuss: «Wir haben immer gefordert, dass auffällige Wölfe konsequent entnommen werden. Die Forderungen und Bemühungen der CDU-Fraktion zeigen endlich Wirkung.» Es sei gut, dass der Staat gezeigt habe, dass er handlungsfähig ist.
Die Grünen kritisierten den Abschuss als «keinen guten Tag für den Artenschutz in Niedersachsen». Ob die strengen Voraussetzungen für die Tötung eines sogenannten Problemwolfes vorlagen, konnte durch die Geheimniskrämerei des Umweltministeriums nicht vorher gerichtlich überprüft werden, monierte der naturschutzpolitische Sprecher Christian Meyer.
Die Umweltverbände WWF Deutschland und Naturschutzbund (Nabu) werfen der niedersächsischen Landesregierung eine «geheime Wolfshatz» vor. Derzeit wisse niemand, wie viele und welche Wölfe auf den geheimen Abschusslisten stehen, kritisierten die Organisationen am Donnerstag. Auskunft über die betroffenen Landkreise und Tiere werde verweigert. Aus Sicht von WWF und Nabu setzt die Landesregierung die Anforderungen des Umweltinformationsgesetzes und des Artenschutzrechtes nicht pflichtgemäß um.
Das Umweltministerium gibt nach eigenen Angaben keine näheren Informationen, weil in der Vergangenheit bereits in sozialen Medien zu Störaktionen gegen Wolfsentnahmen aufgerufen worden sei. Zudem habe es persönliche Bedrohungen gegeben. Der Nabu hat bereits bei der Europäischen Union Beschwerde gegen die neue Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen eingereicht. In der kommenden Woche wird der Umgang mit dem Wolf abermals Thema im Landtag in Hannover sein.
Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Auslandsjagd ("Trophäenjagd") veröffentlicht. Ziel: Eine Versachlichung der Debatte. Jagdverbote können zum Rückgang der Bestände von Tierarten führen. Beispiel Kenia: Seit dem Jagdverbot 1977 gingen außerhalb umzäunter und bewachter Nationalparks 80 Prozent der ursprünglichen Wildtierbestände verloren - durch Wilderei und Verdrängung durch den Menschen. Botswana musste sein 5-jähriges Jagdverbot auf Kommunal- und Staatsland 2019 nach einer Volksabstimmung aufheben: Die ausufernden Konflikte zwischen Mensch und Tier machen ein aktives Management insbesondere der Überpopulation von Elefanten notwendig.
Alle Fragen und Antworten zur Auslandsjagd finden Sie hier.
Für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) erfassen Revierinhaberinnen und Revierinhaber im kommenden Frühjahr das Vorkommen von 18 ausgewählten Wildtierarten. Wissenschaftler werten Daten dieser sogenannten flächendeckenden Erfassung aus. So können wichtige Fragen zur Entwicklung gefährdeter oder invasiver Tierarten beantwortet werden. Bei der letzten Erfassung im Jahr 2019 haben über 26.000 Reviere teilgenommen. Das entspricht über 40 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit ist WILD das größte Monitoring-Programm für Wildtiere. "Wir danken allen, die zum Erfolg beigetragen haben und rufen jede Revierinhaberin und jeden Revierinhaber auf, teilzunehmen", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dietmar Specht. Der Standard-Erfassungsbogen für die achte flächendeckende Erfassung ist digital ausfüllbar. Einzelne Bundesländer stellen abweichende Bögen für Revierinhabende zur Verfügung.
18 Arten im Fokus
Für WILD erfassen Jäger in diesem Jahr das Vorkommen der klassischen Offenlandarten Rebhuhn, Fasan, Feldhase und Wildkaninchen. Der Wandel in der Kulturlandschaft wirkt sich negativ auf diese aus. Durch langjährige Datenreihen können Wissenschaftler Trends genauer untersuchen. Abgefragt wird diesmal zusätzlich die Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Schalenwild. Jagende sollen für die flächendeckende Erfassung Angaben zum Vorkommen von Rot-, Dam-, Reh-, Muffel- und Schwarzwild machen. In der Gruppe der Raubsäuger liegt der Fokus wie 2017 auf Waschbär, Marderhund, Mink, Baummarder und Iltis. Auch ergänzende Angaben zum Auftreten von Räude und Staupe sollen Teilnehmende machen. Letzter Schwerpunkt: die semiaquatischen Säuger Nutria, Bisam, Biber und Fischotter. Diese wurden zuletzt 2015 erfasst.
Datenqualität ist entscheidend
Seit 20 Jahren gibt es WILD. Die erste bundesweite Feldhasenzählung in Referenzgebieten haben Jägerinnen und Jäger 2001 durchgeführt. Die erste flächendeckende Erfassung verschiedener Arten gab es im Jahr 2006. Entscheidend für die Ergebnisse ist die Datenqualität. Kommt eine Art im Revier nicht vor, muss dies unbedingt auf dem Fragebogen vermerkt werden. Ansonsten können die Angaben zur Tierart nicht ausgewertet werden. Für die Ermittlung von Besatz- oder Paardichte einzelner Arten sind konkrete Flächenangaben unverzichtbar.
Anlässlich der morgigen Sonder-Agrarministerkonferenz fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) mehr Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, die Artenvielfalt fördern wollen. Zur Debatte steht ein nationaler Strategieplan, der regeln soll, wie ab 2023 die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Der neuartige Ansatz von sogenannten Eco-Schemes (Öko-Regeln) bietet nach DJV-Ansicht Potential, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Landwirte können aus einem Katalog Maßnahmen wählen, die am besten zu ihrer Betriebsstruktur passen. "Mehr Artenschutz auf dem Acker funktioniert nur, wenn Landwirte praktikable Anreize und Werkzeuge in die Hand bekommen. Dazu gehören unbürokratische Eco-Schemes", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.
Im Gegensatz zu klassischen Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule dürfen Eco-Schemes zusätzlich eine finanzielle Anreizkomponente enthalten, die über Einkommensverluste hinausgeht. Der DJV fordert die Landwirtschaftsministerinnen und -minister auf, den Katalog der Eco-Schemes sinnvoll auszugestalten. Entscheidend für eine Steigerung von Artenvielfalt und Artenschutz sind Maßnahmen, von denen Insekten, Feldvögel, Wildtiere und Landwirtschaft gleichermaßen langfristig profitieren. Eine konkrete Maßnahme könnte beispielsweise der Anbau von Wildpflanzen statt Mais zur Biogaserzeugung sein - als produktionsintegrierte Maßnahme. Auch mehrjährige Brachen mit heimischen Wildpflanzen, Altgrasstreifen und mehrjährige Blühstreifen begrüßt der DJV.
Modellprojekte wie die Allianz für Niederwild (Landesjagdverband Baden-Württemberg) oder das Kooperationsprojekt "Bunte Biomasse" (Veolia Stiftung, Deutsche Wildtier Stiftung und DJV) zeigen: Es gibt verschiedene praxistaugliche Maßnahmen, die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Derartige Erkenntnisse müssen im Rahmen der künftigen Agrarpolitik auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt werden.
Bis Ende 2021 müssen Bund und Länder anhand des nationalen Strategieplans gegenüber der EU darlegen, nach welchen Kriterien die Gelder aus Brüssel an die Landwirtinnen und Landwirte ab 2023 ausgezahlt werden. Der negative Trend bei vielen spezialisierten Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz ist nach wie vor ungebrochen. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Länder (AUKM) aber auch das europaweite Greening haben bisher keinen merklichen Effekt auf die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft gezeigt. Insbesondere AUKM gelten als unflexibel, zu bürokratisch und sind mit einem hohem Sanktionsrisiko behaftet. Dies macht sie besonders unattraktiv.
Zusammen veröffentlichen der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Auslandsjagd ("Trophäenjagd"). Gemeinsames Ziel: Eine Versachlichung der stark emotionalisierten Debatte um Jagdverbote oder Importbeschränkungen für Jagdtrophäen.
Verbote der Jagd oder Einfuhrbeschränkungen für Trophäen untergraben den Nutzen regulierter Jagd für den Artenschutz und gefährden die Lebensgrundlage der Menschen, die in direkter Nachbarschaft leben mit Löwe, Elefant oder Nilpferd. Die eigentlichen Gefahren für Wildtiere sind Wilderei und Lebensraumverlust - Jagdverbote verschärfen diese. Leicht verständlich zeigen CIC und DJV anhand verschiedener Fallbeispiele, welchen Beitrag nachhaltige, regulierte Jagd für den Schutz von Arten, ihrer Habitate und der Menschen vor Ort leistet. Das Frage-Antwort-Papier wird laufend aktualisiert und ist hier sowie auf der neuen Internetpräsenz des CIC zu finden.
Wie brisant das Thema ist, zeigt ein aktueller Artikel im englischen "GUARDIAN". Adam Hart, Nichtjäger und Professor für Kommunikationswissenschaften an der Universität Gloucestershire, wird darin mit folgenden Worten zitiert: "Viele Naturwissenschaftler haben Angst sich an dieser Debatte zu beteiligen, da sie völlig vergiftet ist. Ich wurde schon als Marionette der Jagdindustrie bezeichnet, was absoluter Quatsch ist. Integre Wissenschaftler werden diffamiert, wenn sie aufzeigen, warum Jagdverbote zum Verlust von Wildtierbeständen führen."
Obwohl vielerorts Ausgangssperren gelten, lockt die weiße Winterlandschaft Corona-müde Bürgerinnen und Bürger in die siedlungsnahe Natur und direkt in die Rückzugsräume der heimischen Wildtiere. Reh und Wildschwein haben zwar besondere Strategien entwickelt, um Kälte und Schnee zu trotzen. Dem aktuellen Ansturm von Schlittenfahrern, Hundefreunden und Spaziergängern sind sie aber hilflos ausgesetzt. "Unser Wild braucht in diesen Tagen Ruhe, jede Störung ist kräftezehrend", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Detlef Zacharias. Als verantwortungsvoller Jäger stelle man deshalb jetzt die Jagd ein. "Wir verstehen das Bedürfnis, draußen zu sein, sehr gut. Wir bitten die Erholungssuchenden, auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen."
Der Winter mit seinen kurzen Tagen ist vor allem für Vegetarier wie das Reh eine schwere Zeit. Sogar der Herzschlag der Tiere wird langsamer. So kann Energie während der kalten Jahreszeit gespart werden. Die Schleimhautzotten im Darminneren sind reduziert und somit auf das geringere winterliche Nahrungsangebot angepasst. Das hilft dem Schalenwild beim Energiesparen, welches im Winter auch ohne Schneelage dringend nötig ist. Mit ihrer Energie haushalten müssen auch andere Wildtiere wie Feldhase, Rebhuhn und Wasservögel. So suchen beispielsweise Höckerschwäne auch auf Winterrapsflächen nach Grünfutter.
Rehe versuchen zudem Energie zu sparen, indem sie etwa Spaziergänger näher an sich heranlassen und sich wegducken. Sie flüchten erst in letzter Sekunde. Den Energieverlust nach einer Flucht müssen sie aber ausgleichen. Finden sie nicht ausreichend Nahrung, machen sie auch vor Forstpflanzen nicht halt - es entstehen Schäden.
Sind Hunde nicht angeleint, ist im Winter die Gefahr größer, dass diese ein Reh aufgrund der verkürzten Fluchtdistanz fassen und töten. Das Rotwild bildet Rudel und zieht sich in den schützenden Wald zurück. Wird durch Beunruhigung die Aufnahme von Nahrung auf Wildäckern und Offenflächen verhindert, schält Rotwild die Rinde der Bäume oder verbeißt diese, was ebenfalls forstliche Schäden verursacht. Wildschweine bekommen im Januar Nachwuchs. Die Bache bringt 3 bis 12 Frischlinge in einer Erdsenke, dem sogenannten Kessel, zur Welt. Diese sind auf die Wärme von Mutter und Geschwistern angewiesen. Solche Rückzugsräume dürfen nicht gestört werden.
Aktuell gibt es in Deutschland 556 nachgewiesene Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen - 537 davon in Brandenburg und 19 in Sachsen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Es kann aber jederzeit durch diesen in andere Gebiete verschleppt werden und Haus- sowie Wildschweine infizieren. Betroffen sind dann auch Jagdausübungsberechtigte. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt ein Frage-Antwort-Papier zur ASP für Revierinhaber veröffentlicht. Darin werden zentrale Fragen zu Befugnissen von Behörden im Seuchenfall, Einschränkungen der Jagd oder Entschädigungsmöglichkeiten beantwortet. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Fragen zur ASP hat der DJV jetzt aktualisiert.
Im Seuchenfall legt die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen fest. Diese unterscheiden sich teilweise für das gefährdete Gebiet mit Kernzone und die angrenzende Pufferzone. Möglich sind beispielsweise ein generelles Jagdverbot sowie die Einschränkung der land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Behörden können Revierinhaber verpflichten, bei der Kadaversuche mitzuwirken, Proben zu entnehmen oder Informationen zum Revier bereitzustellen - etwa die Position von Suhlen oder Kirrungen. Der DJV weist darauf hin, dass Jagdausübungsberechtigte verdächtige Kadaver nicht bergen oder transportieren sollten. Die Verschleppungsgefahr des Virus ist zu groß. Nach Ansicht des DJV reicht es aus, den Behörden den Fundort zu melden. Nach Probenahme an einem verdächtigen Kadaver sollten Kleidung und Schuhe desinfiziert werden.
Das DJV-Papier behandelt auch Fragen zur Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs. Dabei geht es unter anderem um Wildschäden durch Jagdverbot sowie Mehraufwand durch Fallwildsuche oder verstärkte Bejagung. Die beiden Frage-Antwort-Papiere zur ASP und zu weiteren Themen gibt es hier.
Im Jahr 1991 fiel der Startschuss für die bundesweite Initiative Lernort Natur unter dem Dach des Deutschen Jagdverbands (DJV). Inzwischen betreiben mehr als 7.000 geschulte Jägerinnen und Jäger ehrenamtlich außerschulische Naturpädagogik. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums zeichnet der DJV herausragende Projekte aus, die beispielhaft sind für die vielen ehrenamtlichen Initiativen der Jägerschaften.
Bewerben können sich alle Jägerschaften im DJV, die ein Lernort-Natur-Angebot auf ehrenamtlicher Basis bereithalten. Die Bewerbung hat durch die Jägerschaft direkt zu erfolgen, nicht durch Vorschlag eines Dritten (z. B. Landesjagdverband). Frist für die Einsendung der Bewerbungen ist der 30. April 2021. Eine fünfköpfige Jury entscheidet über die Vergabe. Die Verleihung erfolgt zum Bundesjägertag am 11. Juni 2021 in Wernigerode.
Insgesamt vergibt der DJV Preise im Wert von 7.000 Euro. Der 1. Preis ist mit 3.000 Euro dotiert, der 2. Preis mit 2.000 Euro und der 3. Preis mit 1.000 Euro. Außerdem werden jeweils 100 Euro als Anerkennung an zehn weitere Projekte vergeben.
Das Projekt „Bunte Biomasse“ konnte 2020 deutschlandweit mehr als 80 Verträge über den Anbau mehrjähriger, ertragreicher Wildpflanzenmischungen für die Biomasseproduktion abschließen. Das entspricht 285 Hektar Bunte Biomasse. Seit Projektstart im Frühjahr 2019 sind es nun insgesamt bereits über 400 Hektar in neun Bundesländern. „Nach einem erfolgreichen Projektstart konnten wir in diesem Jahr weiter zulegen“, freut sich Christian Kemnade, der das Kooperationsprojekt für die Deutsche Wildtier Stiftung koordiniert. „Die Nachfrage nach dem innovativen und ökologisch wertvollen Anbausystem wächst weiterhin rasant,“ so Kemnade weiter. Ein weiterer Erfolg für das Projekt war 2020 die Auszeichnung im Rahmen der UN-Dekade Biologische Vielfalt durch die Vereinten Nationen.
Bunte Biomasse ist ein gemeinsames Projekt der Veolia Stiftung, des Deutschen Jagdverbands sowie der Deutschen Wildtier Stiftung. Es ist das deutschlandweit größte Vorhaben zur Etablierung artenreicher Wildpflanzenmischungen für die Biomasseproduktion (www.BunteBiomasse.de). Die teilnehmenden Landwirte erhalten aus Projektmitteln eine Ausgleichszahlung, um den Minderertrag gegenüber herkömmlichen Biomassekulturen zu kompensieren. „Ein wesentlicher Schlüssel für den Erfolg unseres Projektes ist die einhergehende landwirtschaftliche Beratung für teilnehmende Betriebe“, sagt Ansgar Aundrup, der für den Deutschen Jagdverband das Projekt begleitet. Denn Bunte Biomasse ist mehr als die Ernte einer Blühmischung: „Damit die Kulturen aus über 25 Wild- und Kulturpflanzen hohe Biomasseerträge liefern, müssen sie wie jede andere Hauptfrucht auch mit Sorgfalt behandelt werden“, so Aundrup. Erträge von deutlich über 35 Tonnen Frischmasse pro Hektar waren dadurch auch 2020 keine Seltenheit.
Durch das Kooperationsprojekt Bunte Biomasse sollen bis 2024 mindestens 500 Hektar ökologisch wertvolle Wildpflanzenmischungen angebaut werden. Dieses Ziel ist bald erreicht. Um deutlich mehr Fläche umsetzen zu können, werden für das Projekt Akteure gesucht, die einen Teil der Ausgleichszahlungen an die Landwirte übernehmen. Bisher konnte das Projektteam bereits Kofinanzierungsmittel in Höhe von über 170.000 Euro einwerben. Kofinanzierer sind dabei neben diversen Kommunen und Förderstiftungen auch mehrere Jagdverbände und der Fachverband Biogas.
Ende März 2020 gab es genau 397.414 Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Das sind knapp 8.900 mehr als im Jahr zuvor und sogar 75.700 mehr als vor 30 Jahren. Die meisten Inhaber eines Jagdscheins wohnen in Nordrhein-Westfalen: 92.074. Auf Platz zwei liegt Niedersachsen (60.000), gefolgt von Baden-Württemberg (49.400). Bezogen auf die Einwohnerzahl bietet sich ein anderes Bild - dann hat Schleswig-Holstein die Nase vorn. Dort leben durchschnittlich 8,3 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner. Mecklenburg-Vorpommern folgt mit dem Wert 8,0. An dritter Stelle steht Niedersachsen (7,5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.
Bundesweit betrachtet leben 4,7 Jäger pro 1.000 Einwohner - europaweit gesehen eher Mittelfeld. Spitzenreiter ist Norwegen mit einem Wert von 94,3. Schlusslicht ist Belgien mit einem Wert von 1,1. Knapp ein Viertel aller Teilnehmer der Jägerausbildung sind in Deutschland laut DJV-Statistik Frauen. Tendenz: steigend. Der Anteil von Jägerinnen in Deutschland liegt bei 7 Prozent. Organisiert in Verbänden sind 75 Prozent der Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Sie üben die Jagd zumeist ehrenamtlich aus. Die Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit reichen von Artenschutz über Prävention von Tierseuchen und Wildschäden bis hin zu Hilfe bei Wildunfällen.
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