"Outdoor Cooking" enthält acht ausgewählte Wild-Rezepte, die sich ideal für die Zubereitung im Freien eignen. Auf 32 Seiten werden Zubereitungsarten wie das direkte Garen in der Glut vorgestellt. Die Broschüre ist ab sofort im DJV-Shop erhältlich.

Die neue DJV-Broschüre "Outdoor Cooking" bietet Outdoor-Enthusiasten und Wildliebhabern acht spannende Rezepte – von Räuchern über Garen bis zum Grillen. Zurück zu den Wurzeln der Fleischzubereitung: Die Publikation im praktischen DIN A5 Format bietet auf 32 Seiten spannende Outdoor-Garmethoden. Besonders faszinierend sind ganz einfache Techniken – etwa das direkte Garen in der Glut – die mit wenig Ausrüstung auskommen und dabei köstliche Ergebnisse garantieren. Zudem gibt es in der Broschüre Tipps für passendes Holz, Grillanzünder oder geeignete Feuerstellen.

"Outdoor Cooking" ist die zwölfte Broschüre, die im Rahmen der DJV-Kampagne "Wild auf Wild" erscheint. Die bisher veröffentlichten Broschüren haben eine beeindruckende Gesamtauflage von fast 524.000 Exemplaren erreicht. Die Reihe erfreut sich großer Beliebtheit bei Jägerschaften, die sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen – sei es bei Wildseminaren oder auf Weihnachtsmärkten.

Alle Broschüren sind im DJV-Shop erhältlich. Einen kostenlosen Download gibt es auf der DJV-Internetseite.

Änderung der Berner Konvention hat zunächst keine praktische Auswirkung, ist jedoch Voraussetzung für Anpassung der FFH-Richtlinie. DJV begrüßt ersten Schritt hin zu aktivem Wolfsmanagement.

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat entschieden, den Schutzstatus des Wolfs auf der völkerrechtlichen Ebene abzusenken. Der formale Beschluss der derzeit noch laufenden Tagung des ständigen Ausschusses soll am Freitag fallen. Durch die Herabstufung des Schutzstatus von "streng geschützt" (Anhang II der Berner Konvention) in die Kategorie "geschützt" (Anhang III) wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfs auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) entsprechend anzupassen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Änderung als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem umfassenderen Wolfsmanagement. Dieses muss nach Ansicht des DJV auch eine reguläre Bejagung unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes einschließen. "Bis zu einer Herabstufung des Schutzstatus ist es noch ein langer Weg. Wir fordern die Bundesregierung auf, die bereits vorhandenen Spielräume der FFH-Richtlinie schnellstmöglich auszuschöpfen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Nach Änderung der FFH-Richtlinie müsste in Deutschland noch das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden oder die entsprechenden Änderungen in den Jagdgesetzen vorgenommen werden. Diese Prozesse können noch Jahre dauern. Auf EU-Ebene ist der Wolf derzeit in Anhang IV der FFH-Richtlinie – der strengsten Kategorie – gelistet. Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ändert daran zunächst nichts, ist aber Voraussetzung für eine Anpassung des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie und deswegen ein wichtiger Zwischenschritt hin zum aktiven Wolfsmanagement. Der DJV fordert die EU-Kommission nun auf, den Schutzstatus EU-weit so bald wie möglich anzupassen.

Nach dem Beschluss zur Änderung des Schutzstatus können die Vertragsstaaten innerhalb von drei Monaten Vorbehalte anmelden. Die Änderung tritt nicht in Kraft, wenn ein Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention widerspricht. Für diejenigen Vertragsparteien, die solche Vorbehalte angemeldet haben, wird die Änderung des Schutzstatus auch dann nicht wirksam, wenn sie insgesamt in Kraft tritt.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite jagdverband.de/wolf.

270 statt 209 Rudel: DJV kritisiert Wolfspolitik auf Basis veralteter Zahlen. Nutztierrisse sind zuletzt um knapp ein Drittel gestiegen auf über 5.700 Tiere. Regional differenziertes Bestandsmanagement muss umgesetzt werden.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat jetzt Bestandszahlen zum Wolf aus dem Monitoringjahr 2023/24 veröffentlicht. Demnach soll es 209 Rudel, 46 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland geben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass auf Basis dieser veralteten Zahlen eine verfehlte Wolfspolitik betrieben wird. Es fehlt der komplette Nachwuchs aus dem Jahr 2024 und damit die aktuelle Anzahl der Rudel. Ein Beispiel: In Niedersachsen soll es laut BfN nur 48 Rudel geben, die tagesaktuelle Landesstatistik weist allerdings bereits 55 Rudel aus. Laut DJV-Hochrechnung gab es bundesweit im Sommer 2024 etwa 270 Rudel – bei einer realistischen Zuwachsrate von 25 Prozent pro Jahr. Die Zahl gerissener Nutztiere wächst von einem Rekord zum anderen. Innerhalb nur eines Jahres stieg sie um 31 Prozent auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

"Die Menschen bekommen systematisch veraltete Zahlen aufgetischt. Das trägt wesentlich dazu bei, dass diese ihr Vertrauen in staatliches Handeln verlieren und vor allem im ländlichen Raum die Akzeptanz schwindet, sogar der gesellschaftliche Frieden ist gefährdet", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Alles dem Schutzstatus einer Art unterzuordnen, die als Großraubtier an der Spitze der Nahrungspyramide steht und bewiesen hat, dass sie in unserer Kulturlandschaft prima zurechtkommt, gefährde außerdem die Artenvielfalt, insbesondere bei den weidegebundenen Pflanzengesellschaften. Diese hätten aber offensichtlich in den Umweltministerien keine Lobby, so Dammann-Tamke weiter. Angesichts der weiterhin ungelösten Zielkonflikte von Herden- und Deichschutz sowie Wolf sinkt laut DJV in manchen Regionen die Bereitschaft dramatisch, sich am Wolfsmonitoring zu beteiligen oder Nutztierrisse zu melden.

Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, den Weg frei zu machen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Herdenschutz allein reicht nicht mehr aus. Eine vom BfN zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden.

Mehr zum Thema Wolf auf jagdverband.de/wolf.

Die Initiative für Großraubtiere in Europa ist gegen Herabstufung des Schutzstatus für Wolf. DJV kritisiert Hinhaltetaktik und verweist auf rasant steigende Zahl von Wölfen und Rissen in Deutschland.

Die Initiative für Großraubtiere in Europa (LCIE) hält eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in Europa für voreilig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass sowohl in der Europäischen Union als auch in Deutschland mit veralteten Zahlen für den Wolfsbestand argumentiert wird. Das Bundesumweltministerium geht derzeit von bundesweit 184 Rudeln aus – Stand: Sommer 2022. Laut DJV-Hochrechnung gab es allerdings bereits im Sommer 2024 etwa 270 Rudel bei einer Zuwachsrate von 20 bis 25 Prozent pro Jahr.

"Politik und Wissenschaft verspielen mit ihrer Hinhaltetaktik das Vertrauen der Bevölkerung im ländlichen Raum zusehends, das regional differenzierte Bestandsmanagement bleibt ein leeres Versprechen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Zahl getöteter Nutztiere steige in Deutschland von Jahr zu Jahr drastisch an, so Dammann-Take weiter. Die LCIE hingegen behauptet, dass sich seit dem Schweizer Antrag für eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf im Jahr 2022 weder die Zahl der Wölfe noch die Zahl der Nutztierrisse wesentlich verändert habe. In Deutschland ist die Zahl der Risse allerdings innerhalb nur eines Jahres um 31 Prozent gestiegen – auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, umgehend die Wolfszahlen für 2023 zu veröffentlichen, die bereits vor Wochen von der zuständigen Ländergruppe zusammengetragen wurden. Eine vom Bundesamt für Naturschutz seit Monaten zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden. "Die Studie nicht zu veröffentlichen schürt weiter das Misstrauen, ob das Bundesumweltministerium den Koalitionsvertrag in Sachen Wolf wirklich umsetzen will", sagte Dammann-Tamke.

Mehr zum Thema Wolf auf jagdverband.de/wolf.

Informationsveranstaltung mit Interessenvertretern und Landnutzern. Ganzheitliches Wildtiermanagement soll Wildschäden verhindern und gleichzeitig den Lebensraumansprüchen von Rotwild gerecht werden.

Rund 25 Vertreter von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd trafen sich Anfang November zum Workshop "Wildökologische Raumplanung" im niedersächsischen Dedelstorf-Oerrel, Landkreis Gifhorn. Ziel des Pilotprojektes ist es, Wildtier-Mensch-Nutzungskonflikte in unserer Kulturlandschaft zu lösen. Die Informationsveranstaltung war das zweite Treffen dieser Art. Den Auftakt gab es Anfang August auf Gut Klepelshagen der Deutschen Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit verschiedenen Fachvorträgen und in Diskussionsrunden wurden das Konzept WÖRP und der aktuelle Stand zur lokalen waldbaulichen und wildökologischen Situation vorgestellt. Wildbiologe und Experte Dr. Florian Kunz von der Universität für Bodenkultur Wien erläuterte die Planungs- und Organisationsstruktur der Wildökologischen Raumplanung und stellte Referenzprojekte aus Österreich vor. Professor Niko Balkenhol von der Georg-August-Universität Göttingen, Abteilung Wildtierwissenschaften, moderierte die Veranstaltung.

Die Wildökologische Raumplanung ist ein Planungs- und Steuerungsinstrument für das Wildtiermanagement. Im Kontext Klimawandel bietet WÖRP Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Lösung der Wildschadensproblematik. WÖRP unterstützt damit den Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern bei Berücksichtigung von wildbiologischen Erkenntnissen für den Erhalt von gesunden Wildbeständen.

Zahl infizierter Tiere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen steigt rasant an. DJV bittet darum, kranke Tiere zu entnehmen und verstärkt auf Fallwild zu achten. In betroffenen Regionen sollte die Jagd ruhen, ebenso die Hundearbeit.

Seit Mitte August dieses Jahres treten vermehrt Fälle der Myxomatose bei Feldhasen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf. Die Inkubationszeit beträgt nur wenige Tage und resultiert in eine sehr hohe Sterblichkeitsrate von 80 Prozent. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) rechnet mit einer schnellen und weitreichenden Ausbreitung, auch in andere Bundesländer. Um die Ausbreitung der Myxomatose möglichst einzudämmen, empfiehlt der Deutsche Jagdverband (DJV), kranke Hasen zu entnehmen und auf Fallwild zu achten. Verendete Tiere sollten zur Untersuchung dem zuständigen Landesamt zugeführt oder unschädlich beseitigt werden. Erkrankte Tiere sind apathisch und haben Schwellungen sowie Sekretausfluss an Augen und im Genitalbereich.

Der DJV empfiehlt, auf die Hasenjagd in Revieren zu verzichten, die vermehrt Fallwild verzeichnen. In Revieren mit Fasanenbesätzen sollten Treibjagden solange ruhen, bis eine vierwöchige Frist nach dem letzten Auftreten von erkrankten Feldhasen verstrichen ist – um Beunruhigungen in der Seuchenphase zu minimieren. In betroffenen Revieren sind die Hundearbeit am Hasen und die Weitergabe von Schleppwild zu unterlassen. Revierinhaber, die stabile Hasenbesätze und unauffällige Fallwildzahlen registrieren, können die Bejagung fortführen. Eine regelmäßige Feldhasenzählung ist maßgeblich, um mögliche Einbrüche der Hasenbesätze nachvollziehen zu können.

Das FLI versucht derzeit herauszufinden, ob Stechinsekten das Virus übertragen können. Zudem wird untersucht, ob es sich bei dem grassierenden Virus um den gleichen Stamm handelt, der in den vergangenen Jahrzehnten bereits in Frankreich, Irland, Großbritannien und Spanien für vereinzelte Infektionen bei Feldhasen verantwortlich war. Die damaligen Untersuchungen bestätigten erstmals eine Myxomatose-Variante, die auch Feldhasen infizieren kann. Im Jahr 1952 wurden in einem Park bei Paris absichtlich Wildkaninchen mit dem Myxomavirus infiziert, um landwirtschaftliche Schäden zu minimieren. In der Folge brachen die Wildkaninchenbesätze in ganz Europa stark ein.

Seit heute gelten die scharf kritisierten Änderungen. Messerverbot für Veranstaltungen und öffentlichen Personenfernverkehr sind direkt wirksam. DJV prüft juristische Schritte.

Das neue Waffengesetz tritt heute in Kraft, nachdem die im Rahmen des Sicherheitspaketes beschlossenen Änderungen gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL), der Deutsche Schützenbund (DSB) und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht und wirkungslos gegen Terrorismus. Die Verbände haben auch das Hau-Ruck-Verfahren kritisiert, das eine effektive Einbeziehung der Länder und der betroffenen Kreise unmöglich gemacht hat. In der kommenden Woche wird sich der Deutsche Jagdrechtstag mit dem Gesetz und den verfassungsrechtlichen Aspekten befassen. Der DJV prüft juristische Schritte gegen die Verschärfungen.

Messerverbote ausgeweitet

Ein zentrales Anliegen der Waffengesetzänderung ist die Ausweitung des Waffenverbots. Es gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort für sämtliche Messer. Das Verbot erstreckt sich auch auf den öffentlichen Personenfernverkehr – also beispielsweise Busse, Bahnen oder "seitlich umschlossene Einrichtungen" wie Wartehäuschen an Haltepunkten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Messer nicht zugriffsbereit oder zu einem allgemein anerkannten Zweck mitgeführt wird. Hierzu sind eine Reihe von Beispielen im neuen § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes aufgeführt, zum Beispiel das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Jagd. Allerdings bleibt in sehr vielen Fällen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Möglichkeiten der Länder, Messerverbotszonen auszuweisen werden erweitert. Erweitert werden außerdem die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden. Nicht nur Verbände und Experten, sondern auch Abgeordnete der Ampelkoalition haben im Gesetzgebungsverfahren Zweifel an der Wirksamkeit von Messerverboten gegen islamistische und extremistische Terroranschläge geäußert. Einige Aspekte – so etwa die Durchsuchungsbefugnisse oder die vorläufige Sicherstellung von Waffen beim bloßen Verdacht der Unzuverlässigkeit – werden von Experten auch verfassungsrechtlich äußerst kritisch gesehen.

Mehr Behörden überprüfen Zuverlässigkeit

Weitere Änderungen im Waffengesetz betreffen die ohnehin engmaschig auf ihre Zuverlässigkeit und Eignung überprüften legalen Waffenbesitzer. So wird der Kreis der Behörden deutlich erweitert, die bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgefragt werden. Zudem wird die Nachberichtspflicht ausgeweitet.

Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht verfehlen das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, Extremismus und Terrorismus zu bekämpfen. Der DJV und andere Verbände legaler Waffenbesitzer betonen, dass es in Deutschland ein Vollzugsproblem gibt und kein Gesetzesproblem.

Der DJV hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht.

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