Aktuelle Monitoringdaten: Über zwei Drittel der Jagdreviere melden Vorkommen. Im Nordosten und in der Mitte Deutschlands sind es über 90 Prozent. Seltene Amphibien stehen jetzt auf dem Speiseplan. DJV fordert staatliche Förderung der Fangjagd.

Der Waschbär breitet sich weiter aus in Deutschland. Für das Jahr 2023 haben 69 Prozent der Jagdreviere ein Vorkommen gemeldet – das sind fast drei Viertel mehr als 2011. Zu diesen Ergebnissen kommt jetzt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertungen der Flächendeckenden Erfassung 2023. Insgesamt haben die Landesjagdverbände hierfür Daten aus 24.084 Revieren zur Verfügung gestellt – das entspricht 38 Prozent der forst- und landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit ist das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) das umfangreichste Monitoringprogramm der Jägerschaft für den Waschbären und andere Säugetiere. Für das Management der invasiven gebietsfremden Art ist insbesondere die Jagd wichtig. Der DJV fordert deshalb von der Politik ein klares Bekenntnis  auch zur Fangjagd. 

Epizentrum im Nordosten und in der Mitte 

Verbreitungsschwerpunkte hat der Waschbär im Nordosten und in der Mitte Deutschlands: In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben 2023 über 90 Prozent der teilnehmenden Reviere sein Vorkommen gemeldet, zeigen die ausgewerteten WILD-Daten. Der Kleinbär breitet sich weiter nach Südwesten aus. Lücken gibt es in der nordwestlichen Grenze Deutschlands und im Süden. Besonders dynamisch ist die Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg. Dort hat sich die Zahl der teilnehmenden Reviere mit Waschbärvorkommen laut Flächendeckender Erfassung in den Jahren 2011 bis 2023 von 14 auf 51 Prozent erhöht  also nahezu vervierfacht.

Jagdstatistik: Waschbär überholt Rotfuchs

In den Bundesländern mit dem höchsten gemeldeten Vorkommen hat der Waschbär inzwischen den heimischen Rotfuchs in der Jagdstatistik hinter sich gelassen. Entsprechend ist auch die Zahl von Waschbären in der bundesweiten Jagdstatistik von 2011 bis 2023 um das 3-fache auf 203.306 gestiegen. 

Besonders wichtig für die Eindämmung der invasiven Art aus Nordamerika ist die Fangjagd, belegen die WILD-Daten: Jägerinnen und Jäger erlegten 40 Prozent der Waschbären mit Fallen. Verbote der Fangjagd wie in Berlin sind deshalb kontraproduktiv für den Artenschutz. Der DJV fordert stattdessen die staatliche Förderung der Fangjagd durch Jäger, etwa für Lebendfallen zum Management von gebietsfremden invasiven Arten wie Waschbär oder Nutria.

Invasive gebietsfremde Arten bedrohen weltweit biologische Vielfalt

Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse der Goethe-Universität Frankfurt zeigen, dass der Waschbär sich während der anstehenden Paarungszeit von Amphibien auf Kröten, Frösche oder Molche spezialisiert. Das kann bis zu deren lokalem Aussterben führen. Bereits 2023 hat der Weltbiodiversitätsrat IPBES darauf hingewiesen, dass invasive gebietsfremde Arten wie der Waschbär weltweit die biologische Vielfalt bedrohen. Die globalen Kosten für die negativen Auswirkungen sowie die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten beliefen sich demnach allein im Jahr 2019 auf über 423 Milliarden US-Dollar. Alle 10 Jahre vervierfachen sich diese Kosten.

 

EU-Vorschläge setzen Schießstandinfrastruktur aufs Spiel. Schützen und Jäger fordern gemeinsam weitreichende finanzielle Unterstützung, längere Übergangszeiten und praktikable Lösungen.

Der Deutsche Schützenbund (DSB) und der Deutsche Jagdverband (DJV) kämpfen gemeinsam für maßvolle Regelungen im EU-Beschränkungsverfahren für Blei im Schießsport und in der Jagd. Nachdem für die Kugeldisziplinen eine weitestgehend faire und praxisgerechte Regelung gefunden wurde, fordern die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme auch für das Flintenschießen und die jagdliche Verwendung geeignete Maßnahmen und angemessene Übergangsfristen.

Denn der von der Europäischen Kommission vorgelegte Beschränkungsvorschlag sieht für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bleihaltiger Schrotmunition restriktive Anforderungen vor, „die realitätsfern und illusorisch sind“, so DSB-Vizepräsident Recht Walter Wolpert. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke ergänzt: „Die vorgeschlagene Regelung setzt die flächendeckende Schießstandinfrastruktur aufs Spiel, die für eine tierschutzgerechte Jagdausübung ebenso wichtig ist wie für Erfolge der Sportschützen bei internationalen Wettbewerben.“ Wer den Ausstieg aus der bleihaltigen Flintenmunition bei der Jagd und gleichzeitig eine tierschutzgerechte Jagd wolle, der müsse sich am Machbaren orientieren, nicht am Wünschenswerten, so Dammann-Tamke weiter. 

Die tierschutzgerechte Jagd mit der Flinte setzt eine funktionierende leistungsfähige Schießstandinfrastruktur für das Übungsschießen voraus. Genehmigung und Umbau für die Nutzung bleifreier Schrotmunition sind laut DJV in der von der EU vorgeschlagenen 3-jährigen Übergangsfrist nicht leistbar ganz abgesehen von den finanziellen Herausforderungen. 

Beim sportlichen Schießen und beim Übungsschießen für die Jagd mit Bleischrot soll nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ein Schießstand für die nächsten zehn Jahre nur dann anerkannt werden, wenn dieser eine Reihe baulicher Anforderungen (Wall/Netze, Drainagen etc.) erfüllt und bestimmte betriebliche (Prüf- und Reinigungsintervalle etc.) und bürokratische Auflagen (Meldepflichten etc.) einhält. Dies ist für die zumeist gemeinnützigen Vereine, die die Schießstände ehrenamtlich führen, nicht zu stemmen. Für den Flintensport und explizit die besten deutschen Schützen bedeutet dies einen existentiellen Einschnitt und den Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – denn weltweit wird weiter mit bleihaltiger Schrotmunition geschossen - diese ist sogar vorgeschrieben.

Deshalb fordern DSB und DJV in ihrer Stellungnahme – in der detailliert auf die einzelnen kritischen Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission eingegangen wird – folgende grundsätzliche Änderungen für bleihaltige Schrotmunition:

  • Verwendung von Schrotmunition: Ausschluss aller behördlich genehmigten Schießstände von den geplanten Beschränkungen, die die Anforderungen an die Vermeidung eines Bleieintrags in die Umwelt gemäß den nationalen rechtlichen Vorgaben erfüllen
  • weitreichende finanzielle Unterstützung für die Erforschung und Erprobung geeigneter alternativer Geschossmaterialien für Schrotmunition
  • weitreichende finanzielle Unterstützung seitens der EU, des Bundes und der Länder für die teilweise nötig werdende Umrüstung der bestehenden Schießstandinfrastruktur, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Bodensanierungen und der Schließung sicherheitsrelevanter Lücken auf Schrotständen
  • längere Übergangszeiträume
  • finanzielle Kompensation zu Marktpreisen für künftig nicht mehr verwendbare Waffentypen und nicht mehr verwend- und verkaufbare Bleimunition 

Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges Ziel, dem sich der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Schützenbund seit jeher uneingeschränkt verpflichtet fühlen. Bei der Umsetzung des Umweltschutzes gilt es jedoch, auf objektiver und wissenschaftlich basierter Grundlage praktikable Lösungen zu finden, die Umweltschutz, Sport, Brauchtum und Jagd vereinbaren. In diesem Sinne werden sich DJV und DSB im weiteren Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene weiter gemeinsam mit Nachdruck einsetzen.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird jetzt zunächst mit den Mitgliedsstaaten beraten, anschließend kann das Europäische Parlament Stellung nehmen. Erst danach würden bei einem entsprechenden Votum die Übergangsfristen in Kraft treten.

Das Reh kommt im Frühjahr besonders häufig unter die Räder. Im Jahresverlauf liegt es ganz vorn noch vor Hase und Kaninchen. DJV gibt Tipps für eine sichere Fahrt.

In den Monaten April und Mai passieren die meisten Unfälle mit Rehen auf Deutschlands Straßen. Besonders auffällig ist die Häufung bei männlichen Tieren, den Rehböcken: Jede dritte übers Jahr gemeldete Kollision fällt in diesen Zeitraum. Besonders kritisch ist der Zeitraum um die Morgendämmerung. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertung von über 69.500 Datensätzen, die Verkehrsteilnehmer in den Jahren 2018 bis 2023 im Tierfund-Kataster (tierfund-kataster.de) eingetragen haben. Der DJV bittet deshalb in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht auf den Straßen, insbesondere durch Waldgebiete und entlang der Wald-Feld-Kante. Angepasste Geschwindigkeit kann dabei Leben retten. So verkürzt sich der Bremsweg bei Tempo 80 statt 100 bereits um 25 Meter.

Hunger und Hormone lassen Pflanzenfresser aktiver werden

Ein menschengemachter Grund für das erhöhte Wildunfallrisiko ist die anstehende Zeitumstellung am letzten Sonntag im März: Der Berufsverkehr fällt dann von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung genau in die Rushhour vieler Wildtiere. Vor allem Pflanzenfresser wie das Reh sind jetzt nach kargen Wintermonaten verstärkt auf der Suche nach frischem Grün und queren häufiger Straßen. Und bei den Rehböcken spielen zudem die Hormone verrückt: Sie verteidigen im Frühjahr ihr Revier gegen Kontrahenten, geschlechtsreife 1-jährige Böcke werden vertrieben und müssen sich eine neue Bleibe suchen. 

Häufigstes Verkehrsopfer ist das Reh

Übers Jahr gesehen führt das Reh die Liste der häufigsten Verkehrsopfer mit 53 Prozent an, zeigen die Zahlen aus dem Tierfund-Kataster. Auf Platz 2 folgen Hase und Kaninchen mit 11 Prozent. Dahinter liegen Fuchs, Waschbär und Marderhund mit 9 Prozent.

Zahlen und Fakten zum Tierfund-Kataster

Über 30.900 Nutzer erfassen Tierfunde, inzwischen sind über 161.900 Meldungen eingegangen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell eingeben. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Wissenschaftler werten die gesammelten Daten aus. Das Ziel: Unfallschwerpunkte erkennen und entschärfen im Sinne von Mensch und Tier. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

 

Deutscher Jagdverband, Deutsche Wildtierrettung und Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Initiative. Anträge können bis zum 17. Juni gestellt werden. Teams investieren allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich in Tier- und Artenschutz.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert jetzt wieder Drohnen für die Rettung von Jungwild während der Frühmahd. Zur Verfügung stehen für das laufende Jahr 1,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), die Deutsche Wildtierrettung und die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Entscheidung und betonen, wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten für Tier- und Artenschutz ist.

Antragsberechtigt sind laut BMEL "eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Laut einer gemeinsamen Umfrage der drei Organisationen investiert ein im Schnitt 8-köpfiges Rettungsteam allein im Hauptmonat Mai drei volle Arbeitswochen ehrenamtlich für Rettungseinsätze. Viereinhalb Quadratkilometer Grünlandflächen werden dabei durchschnittlich mit der Drohne überflogen. Die Teams bestehen laut Umfrage zu über zwei Dritteln aus Jägern und knapp einem Drittel aus Landwirten. Gerettet werden bei den Einsätzen Rehkitze und Junghasen ebenso wie Eier und Küken von Vögeln, darunter Rebhühner, Fasane oder Wiesen- und Rohrweihen. Das ist auch ein Beitrag zum Schutz gefährdeter Bodenbrüter-Arten.

Die geförderten Drohnen dürfen nach Auskunft des Ministeriums auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden, etwa für die Suche nach Wildschweinkadavern.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

DJV begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Änderungsvorschlag wird möglich durch Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention.

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene vorgelegt, der zügig umgesetzt werden soll. Der Status soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt)  reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diesen Schritt seit langem gefordert und begrüßt die Entscheidung.  "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Bestandsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der Vorschlag der EU-Kommission wurde erst möglich, nachdem ebenfalls heute eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, bestätigt werden. Auch bei Anhang-V-Arten müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Der DJV fordert die künftige Bundesregierung auf, die Änderung zu unterstützen und zugleich auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht haben Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024)  bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um im Nachgang Brüsseler Beschlüsse zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzusteigen. 

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. 

Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention tritt in Kraft. DJV fordert weitere Schritte hin zu regional differenzierten Maßnahmen. Die künftige Bundesregierung muss sich in der EU aktiv für die Lockerung des Schutzes über die FFH-Richtlinie einsetzen. 

Die vom ständigen Ausschuss der Berner Konvention Ende 2024 beschlossene Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" tritt heute in Kraft. Damit ist der erste Schritt hin zu einem regional differenzierten Wolfsmanagement in Deutschland gemacht. Die künftige Bundesregierung muss dafür schnellstmöglich die Grundlagen schaffen, fordert der Deutsche Jagdverband (DJV). Der zweite Schritt muss zeitnah folgen: Der künftige Bundesumweltminister ist aufgefordert, sich in Brüssel aktiv dafür einzusetzen, dass die Vorschläge der EU-Kommission zügig umgesetzt werden und der Schutzstatus des Wolfs auch über die FFH-Richtlinie abgesenkt wird. Zudem muss der Wolf in Deutschland ins Jagdrecht aufgenommen werden.

"Die Erwartungshaltung im ländlichen Raum gegenüber Bundesregierung und EU ist extrem hoch. Viel zu lange wurden die Ängste und Nöte Betroffener einfach ignoriert", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Zum Beispiel erreiche die Zahl der durch den Wolf getöteten Nutztiere jedes Jahr neue traurige Rekordwerte, so Dammann-Tamke weiter. Im Jahr 2023 waren es offiziell insgesamt 5.727 getötete Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde – 31 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Sachbeschädigung oder Gewaltandrohung in Zusammenhang mit einer Wolfsentnahme müssen hingegen entschieden verfolgt werden.

In Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024) ist der Wolf bereits im Jagdrecht. Damit sind dort bereits bessere rechtliche Grundlagen für ein regional differenziertes Wolfsmanagement geschaffen, das schneller umgesetzt werden könnte.

Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Spaziergänger, Jogger und Radfahrer sollten deshalb besonders Rücksicht nehmen. Der DJV gibt Tipps zum Verhalten in der Natur.

Die Wildschweine machen es bereits ab Februar, einige Singvögel bis in den August: Sie bekommen Nachwuchs und verwandeln die Natur in eine große Kinderstube. Kaninchen oder Fuchs bringen ihre Jungen in einer Höhle zur Welt – taub und blind. Feldhase, Stockente oder Rehkitz hingegen werden mit voll entwickelten Sinnen geboren und verbringen die meiste Zeit allein in Wiesen und Feldern. Sie setzen auf die Strategie "Ducken und Tarnen", eine Art Lebensversicherung vor Fressfeinden. Aus falsch verstandener Tierliebe landen allerdings immer mehr gesunde Jungtiere in Auffangstationen und werden zu Waisen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) erläutert Überlebensstrategien heimischer Wildtiere und gibt Tipps für den unbeschwerten Naturbesuch in der Brut- und Setzzeit.

Nur anschauen, nicht anfassen

Junghase oder Rehkitz haben eine Fellzeichnung, die sie optisch mit der Umgebung verschmelzen lässt. Zudem sind sie in den ersten Wochen nahezu geruchlos und verharren bei Gefahr regungslos. Das Muttertier beobachtet den Nachwuchs aus sicherer Entfernung und kommt nur zum Säugen zurück. Deshalb gilt: Abstand halten und mit dem Fernglas beobachten. Denn menschlicher Geruch kann bereits dazu führen, dass Elterntiere den Nachwuchs verstoßen. Sollte ein Wildtier tatsächlich verletzt sein, unbedingt Jäger, Förster oder Falkner kontaktieren.

Fehltritt kann fatale Folgen haben

Egal ob Radler, Jogger oder Wanderer: Wer die Natur genießt, sollte unbedingt auf den Wegen bleiben. Wissenschaftler haben beobachtet, dass Wildtiere Menschen dann nicht als unmittelbare Bedrohung wahrnehmen. Wird der Weg jedoch verlassen, kann das für die Tiere Stress bedeuten und sogar dazu führen, dass Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden. Nester und Nachwuchs sind zudem leicht zu übersehen – ein Fehltritt kann fatale Folgen haben.

Wenn die Wildschweinmutter sauer wird

Hunde sollten während des Spaziergangs auf Ruf oder Pfiff im Einflussbereich bleiben oder an die Leine – zum Schutz der vielen Jungtiere. In vielen Kommunen besteht während der Brut- und Setzzeit ein Leinenzwang. Genaue Infos gibt es beim zuständigen Ordnungsamt. Vierbeiner, die unbeaufsichtigt durchs Dickicht stöbern, können sich auch selbst gefährden. Wildschweinmütter verteidigen ihren Nachwuchs ohne zu zögern, das kann mit blauen Flecken und Schlimmerem enden.

Auf Heckenbrüter Rücksicht nehmen

Hobbygärtner sollten übrigens während der Brut- und Setzzeit möglichst auf den Pflegeschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen verzichten. Diese sind wichtige Rückzugsorte für Vogelarten wie Rotkehlchen, Heckenbraunelle oder Grasmücke  sie bauen darin ihr Nest.

Verbote betreffen Büchsen- und Flintenmunition. DJV sieht Schießstandsinfrastruktur in Deutschland in Gefahr. Umrüstung würde laut Schätzung insgesamt bis zu 700 Millionen Euro kosten.

Die EU-Kommission hat ihren Regulierungsvorschlag für ein vollständiges Verbot von Blei als Munitionsbestandteil vorgelegt. Vorgesehen ist ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen bei jagdlicher Verwendung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Bleihaltige Büchsengeschossen ab 5,6 Millimeter sollen nach einer Frist von 18 Monaten und unter 5,6mm nach einer Frist von zehn Jahren nicht mehr zugelassen sein.

Betreiber von Schießständen würde es besonders hart treffen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Schießstätten sind für die Umrüstung jeder einzelnen Anlage zwischen ein und zwei Millionen Euro nötig – bei ca. 350 Wurfscheibenständen in Deutschland sind das bis zu 700 Millionen Euro. Diese enorme finanzielle Belastung können die meist gemeinnützigen Vereine, die Schießstände ehrenamtlich betreiben, bei weitem nicht allein stemmen. Der DJV sieht die flächendeckende Schießstandsstruktur in Deutschland deshalb in Gefahr und fordert von der Politik die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand. 

Das regelmäßige Üben auf Schießständen ist für die Erfüllung der Aufgaben, die Jäger im öffentlichen Interesse wahrnehmen, zwingend notwendig. Dazu gehören unter anderem die Bejagung von Prädatoren und invasiven Arten, die Bejagung von Schwarzwild für die Eindämmung von Wildseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest, oder auch Schalenwildmanagement als Unterstützung für den Umbau zu klimaresilienten Wäldern.

Das geplante Bleischrotverbot mit einer Übergangsfrist von drei Jahren sieht der DJV kritisch und betont, dass die Übergangsfrist deutlich zu kurz bemessen ist.

Meise, Spatz oder Kleiber haben jetzt schon Frühlingsgefühle. Doch Wohnraum für den Vogelnachwuchs fehlt vielerorts. Der DJV gibt Tipps, wie Naturfreunde mit wenigen Handgriffen helfen können.

Bereits Ende Februar beginnen Höhlenbrüter wie Sperling, Meise oder Kleiber mit der Suche nach einem geeigneten Nistplatz. Doch natürliche Höhlen in alten Bäumen oder geschützte Nischen an Gebäuden sind rar. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt nützliche Tipps, wie Vogelfreunde helfen können – mit richtiger Pflege und Anbringung von Nistkästen sowie Schutz vor Fressfeinden.

Nistkasten besetzt? Geduld haben!

Bevor es ans große Reinemachen geht, lohnt sich ein vorsichtiger Blick ins Innere: Hat sich ein Siebenschläfer häuslich eingerichtet oder eine Fledermaus? Erst wenn klar ist, dass keine tierischen Wintergäste mehr da sind, kann der Frühjahrsputz starten. Dann gilt: Altes Nistmaterial entfernen und den Innenraum kräftig mit einem Handbesen ausfegen. So werden nicht nur Kot und Unrat entfernt, sondern auch manche ungebetene Gäste wie Federlinge oder Vogelmilben. Um sich zu schützen, empfiehlt der DJV, Handschuhe zu tragen und die Reinigung an der frischen Luft vorzunehmen.

Saubere Nistkästen, gesunde Jungvögel

Sind die Verschmutzungen groß und der Befall besonders stark, kann der Kasten mit warmen Wasser oder Kochsalzlösung ausgespült werden. Chemische Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel sollten unbedingt vermieden werden, da sie den Vogelnachwuchs gefährden. Den Innenraum anschließend gut trocknen lassen, damit sich kein Schimmel bildet. Wird das Nest entfernt, wird gleichzeitig Platz geschaffen. Viele Vogeleltern bauen ihr neues Nest einfach auf das alte, indem sie Moos, Gräser oder Blätter schichten. Dadurch steigt jedoch das Nest höher im Kasten und Räuber wie Katzen und Marder gelangen leichter an Eier und Jungvögel.

Kein Platz an der Sonne

Damit der Nachwuchs ungestört aufwachsen kann, sollte der Kasten an einem geschützten, ruhigen Ort in zwei bis drei Metern Höhe angebracht sein. Gut geeignet zum Aufhängen sind Hauswände, Bäume oder lange Pfähle, die fest in der Erde verankert werden. Platz findet sich für den Nistkasten übrigens im kleinsten Garten oder auf dem Balkon. Die Einflugöffnung sollte idealerweise nach Osten oder Südosten ausgerichtet sein, um Schutz vor Wind und praller Sonne zu bieten. Zudem sollte der Nistkasten leicht nach vorne überhängen, sodass Regenwasser ablaufen und Feuchtigkeit nicht ins Innere gelangen kann.

Nesträuber abwehren

Um geschickte Kletterer wie Marder, Waschbär oder Katze fernzuhalten, empfiehlt sich bei Bäumen eine glatte Metallmanschette um den Stamm. An Hauswänden sollte der Kasten frei hängend angebracht werden – mit ausreichend Abstand zu Regenrinnen oder Dachvorsprüngen. So finden potenzielle Räuber keine Kletterhilfe. Auch auf Sitzstangen sollte verzichtet werden. Die brauchen Vögeln übrigens gar nicht: Sie halten sich am Einflugloch fest.

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