DJV begrüßt die Entscheidung. Es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Die neue Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, im Rat zuzustimmen.

Das Europäische Parlament hat heute der Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zugestimmt. Dieser soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits seit Jahren tritt der Verband in einer Allianz mit dem Bauernverband, Weidetierhaltern und zuletzt auch mit dem Landkreistag für ein Bestandsmanagement ein. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Wolfsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der Vorschlag der EU-Kommission, dem das Parlament nun zugestimmt hat, wurde möglich, nachdem im März eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, muss nun ebenfalls noch zustimmen, bevor die Änderung in Kraft treten kann.

Der DJV fordert die neue Bundesregierung auf, der Änderung im Rat zuzustimmen und zugleich auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wäre die wichtigste Voraussetzung für den Einstieg in eine regional differenzierte Regulierung des Wolfsbestandes – um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten auch bei Anhang-V-Arten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb ist es wichtig, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umzusetzen. Maßgebliches Kriterium ist die gesellschaftliche Akzeptanz ebenso wie die zügige Entnahme auffälliger Wölfe oder ganzer Rudel. Dabei fordert der DJV einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist.

Im Jahr 2024 dritthöchster Wert für die staatliche Prüfung seit 75 Jahren. Gut ein Fünftel fällt im ersten Anlauf durch. Jeder vierte drückt die Schulbank in Niedersachsen – auch im Süden viele Prüflinge.

Insgesamt 21.104 Frauen und Männer haben 2024 bundesweit die staatliche Jägerprüfung gemacht – der dritthöchste Wert seit 75 Jahren. Innerhalb der vergangenen 20 Jahre hat sich die Teilnehmerzahl am sogenannten Grünen Abitur nahezu verdoppelt (plus 94 Prozent). Spitzenreiter war 2024 Niedersachsen mit über 5.400 Teilnehmern. Es folgten Baden-Württemberg mit über 3.200 und Bayern mit fast 2.400. Die Jägerprüfung in Deutschland ist anspruchsvoll: Mehr als ein Fünftel (21 Prozent) der Prüflinge fallen im ersten Anlauf durch. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Die mehrtägige Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Stundenumfang der Ausbildung: etwa 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis. Fachbereiche auf dem Stundenplan sind zum Beispiel Wildbiologie, Jagdpraxis, Waffenkunde, Hundewesen, Fleischhygiene sowie Jagd-, Waffen-, Tier- und Naturschutzrecht. Durchschnittlich 2.200 Euro kostet die Jägerausbildung.

Die bestandene Prüfung ist nur eine Voraussetzung für den Jagdschein, der bei der Behörde beantragt werden muss. Es folgen unter anderem Abfragen der Zuverlässigkeit bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, ebenso auf Anfrage ein Zeugnis zur persönlichen Eignung.

Weitere Infos zur Jägerausbildung gibt es in der Broschüre "Der Weg zum Jagdschein".

 

Der Rothirsch braucht Hilfe

5. Mai 2025 (DJV/LJVSH) Berlin/Flintbek
Als würden sich Halbgeschwister paaren: Inzucht beim größten heimischen Landsäuger nimmt massiv zu. Siedlungen und Verkehrswege erschweren die Partnersuche, Folgen sind genetische Verarmung und Missbi...

Verbände der Bauern, Jäger und Landkreise fordern praxistaugliche Regelungen.

Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ am 30. April fordern der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Landkreistag die Bundesregierung auf, die dringend notwendige Wende in der Wolfspolitik einzuleiten. In einer gemeinsamen Pressekonferenz appellierten die Vertreter der Verbände an die politischen Verantwortlichen, jetzt und unmittelbar im Vorfeld der Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag die bereits bestehenden Spielräume für eine Regulierung des Wolfes zu nutzen und ein wirksames Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, stellt klar: „Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der FFH-Richtlinie muss jetzt schnellstmöglich verabschiedet und national umgesetzt werden. Der Wolf ist längst nicht mehr gefährdet, aber ein enormes Problem. Die Weidetierhaltung darf nicht weiter der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes geopfert werden. Die Bundesregierung muss jetzt in einem Sofort-Programm Wolf die Änderung des Naturschutz- und des Jagdrechts auf den Weg bringen. Die künftige Strategie müsse sein: Wolfsbestand reduzieren statt Probleme ignorieren.“

Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes, unterstreicht: „Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist überfällig. Nur so kann ein regional angepasstes Bestandsmanagement umgesetzt werden. Die Entnahme schadensstiftender Wölfe muss rechtlich abgesichert und schnell erfolgen können. Gleichzeitig muss Deutschland der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene endlich zustimmen.“

Aus Sicht der Kommunen mahnt Dr. Kay Ruge, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages: „Wir brauchen einen ideologiefreien Blick auf die Situation. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um konkrete Lösungen für die Menschen im ländlichen Raum. Die Regulierung der Wolfspopulation muss endlich Realität werden.“

Jens Schreinicke, Tierhalter und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Potsdam-Mittelmark, macht deutlich: „Viele der Warnungen der Weidetierhalter haben sich leider bestätigt. Jetzt ist es Zeit, klare Konsequenzen zu ziehen. Herdenschutz ist nicht überall umsetzbar. Die Arbeit auf der Weide muss wieder möglich sein – das erfordert einen gesellschaftlich akzeptierten Wolfsbestand.“

Rekordwert gehalten: 19 Tiere pro Quadratkilometer leben 2024 bundesweit im Offenland, im Nordwesten sogar 28. DJV fordert bessere Regelungen für Blühflächen – damit Rebhuhn, Feldhase und Insekten profitieren.

In Deutschland gibt es durchschnittlich 19 Hasen pro Quadratkilometer Offenland, also auf Feldern und Wiesen. Gezählt haben Jägerinnen und Jäger im Frühjahr 2024 in rund 400 Referenzgebieten. Im Vergleich zu 2023 ist der Wert gleichgeblieben – und damit erneut der höchste seit Beginn des Monitorings vor mehr als zwei Jahrzehnten. Die meisten Feldhasen leben im Nordwestdeutschen Tiefland mit 28 Tieren pro Quadratkilometern. Diese vorläufigen Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Spitzenwerte in Hessen und Rheinland-Pfalz

Besonders viele Feldhasen haben Jägerinnen und Jäger in einzelnen Referenzgebieten in Hessen und Rheinland-Pfalz gezählt. Dort waren es im Frühjahr 2024 jeweils 241 Tiere pro Quadratkilometer. In diesen Gebieten wird intensive Niederwildhege betrieben – mit intensiver Raubwildbejagung und lebensraumverbessernden Maßnahmen. Davon profitieren viele Arten des Offenlands wie Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche.

Weniger Zuwachs als im Vorjahr

Regelmäßige Zählungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Daraus ermitteln Wissenschaftler dann die sogenannte Nettozuwachsrate für den Feldhasen. 2024 lag der Wert bei 8 Prozent – die Bestände haben sich also positiv entwickelt. Allerdings liegt der Wert 7 Prozentpunkte unter dem des Jahres zuvor. In fünf von sechs Großlandschaften Deutschlands war die Nettozuwachsrate positiv, im Alpenvorland allerdings negativ. Ausschlaggebend für diese Entwicklungen könnte das Wetter gewesen sein: Insbesondere im Süden prägten Starkregen und Hochwasser die Monate Mai und Juni. Auch bundesweit war das Jahr 2024 vergleichsweise nass. Gerade in den ersten beiden Lebenswochen ist Nässe gefährlich für den Nachwuchs des ursprünglichen Steppenbewohners. 

Artenvielfalt im Offenland besser fördern

Arten wie Feldlerche, Feldhase und zahlreiche Insekten sind angewiesen auf strukturreiches Offenland mit Brachen und Blühstreifen. Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation müssen laut DJV unbürokratisch, naturschutzfachlich hochwertig und wirtschaftlich interessant für Landwirte sein. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik für die sogenannten Öko-Regelungen sind indes mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind.

Lage und Größe von Blühflächen entscheidend

Lage und Größe von Brachen und Blühflächen sind entscheidend für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein, möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Waldränder sind für Blühstreifen schlecht geeignet: Das Mikroklima ist für Insekten schlecht und der Fraßdruck auf Bodenbrüter durch Beutegreifer aus dem Wald ist hoch. Ungünstig sind zudem störungsreiche Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern.

Wie können Jäger bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse mithelfen? Worauf muss besonders geachtet werden? Dr. Sebastian Spiewok vom Deutschen Imkerbund erklärt im DJV-Interview, wie man die invasive Art erkennt und was sie so problematisch macht.

Im vergangenen Jahr hat die Asiatische Hornisse es in die Schlagzeilen geschafft. 

Was macht diese Art so besonders? Die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist eine invasive Art, die 2014 das erste Mal in Deutschland entdeckt wurde. Seither breitet sie sich in Deutschland aus. Sie greift Bienenvölker an, frisst jede Menge andere Insekten, kann Schäden im Obst- und Weinbau verursachen und stellt eine Gefahr durch mögliche Stiche dar. Während die heimische Hornisse unter Artenschutz steht, muss die Asiatische Hornisse als invasive Art in Deutschland gemanagt werden – auch wenn die Umweltschutzbehörden den Versuch der Ausrottung inzwischen aufgegeben haben. 

Was können die Jägerinnen und Jäger hierzu beitragen? 

Wenn man eine Asiatische Hornisse oder gar ein Nest entdeckt hat, sollte man dies bei der zuständigen Behörde melden. Die sogenannten Primärnester baut Vespa velutina in der Regel an geschützten Orten. Sie könnten sich beispielsweise unter Hochsitzen oder Dachvorsprüngen von Waldhütten oder in Schuppen und Büschen befinden. Später im Jahr ziehen die meisten Völker um und bauen ein neues Nest hoch oben in den Bäumen. Dort sind sie meist schwer zu entdecken und fallen leider oft erst nach dem Laubfall auf. 

Woran erkennt man die Asiatische Hornisse? 

Bis auf einen orangefarbenen Abschnitt am Hinterleib und ihre gelben Beine – diese sind ihr Markenzeichen – ist die Asiatische Hornisse schwarz. Dagegen leuchtet der Hinterleib der heimischen Hornisse gelb. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist meist tropfenförmig oder oval und das kleine Flugloch befindet sich an der Seite. Die heimische Hornisse ist dagegen eine Höhlenbrüterin. Ihr Nest ist meist schlauchförmig und hat eine größere Öffnung am unteren Ende.

Info

Bitte entfernen Sie ein Nest nie selbstständig. Größere Nester können mehrere Tausend Individuen enthalten. Es gab 2024 mehrere Fälle von Kreislaufversagen nach Stichen durch die Asiatische Hornisse. Die Meldestellen der einzelnen Bundesländer für Sichtungen der Asiatischen Hornisse finden Sie hier.

 

Wolf ins Jagdrecht und Waffenrecht entrümpeln: Zwei wichtige Anliegen der Jäger haben CDU/CSU und SPD aufgenommen. Jetzt müssen Worten schnell Taten folgen.

Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wichtige Aussagen zu Jagd, Naturschutz und Waffenrecht. Insbesondere begrüßt der DJV, dass zwei zentrale Forderungen der Jägerschaft aufgegriffen werden. Der Schutzstatus des Wolfs soll unverzüglich herabgestuft werden, und er soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Zudem soll das Waffenrecht gemeinsam mit allen Betroffenen bis 2026 überarbeitet werden – es soll praxisorientierter und anwenderfreundlicher werden.

„Die Themen Wolf und Waffen müssen jetzt schnell angegangen werden. Besonders der Wolf steht in vielen ländlichen Regionen symbolhaft für das Nichthandeln von Politik“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Das Bürokratiemonster Sicherheitspaket habe zudem die Waffenbehörden in Deutschland praktisch arbeitsunfähig gemacht – ohne ein Quäntchen Sicherheitsgewinn. Überdies fehle für den Kampf gegen illegalen Waffenbesitz deshalb Personal.

Laut Koalitionsvertrag soll das Bundesjagdgesetz punktuell erneuert werden. Der DJV fordert für diesen Fall, dass invasive Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria ebenso in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden wie die konfliktträchtigen Arten Goldschakal und Biber.

Der Koalitionsvertrag enthält weitere Themenfelder wie Naturschutz, Waldwirtschaft oder Gemeinsame Agrarpolitik, die Spielraum bieten für unterschiedliche Interpretation. Hier braucht es dringend eine Präzisierung – der DJV wird sich im Sinne von Wild, Jagd und Natur entschieden in den Diskurs einbringen und mögliche Gesetzgebungsverfahren mitgestalten. Dabei begrüßt der DJV, dass für das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz ein kooperativen Ansatz bevorzugt wird, der auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung setzt.

Diesen April ist das Risiko für Feuer bereits hoch. Der Deutsche Jagdverband gibt fünf Tipps für einen unbeschwerten Aufenthalt im Wald.

In weiten Teilen Deutschlands ist es ungewöhnlich trocken, die Waldbrandgefahr klettert bereits jetzt auf Stufe 3 von 5 – lokal sogar auf Stufe 4. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zu besonderer Vorsicht im Wald auf. Vor einem Ausflug in die Natur lohnt sich ein Blick auf den Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Je nach Gefahrenstufe gibt es verschiedene Einschränkungen. Heißer Katalysator, Funkenflug oder Zigarette können schnell einen Brand verursachen – nicht aber Glasscherben. Warum diese trotzdem nichts im Wald zu suchen haben, erläutert der DJV und gibt Tipps für den wildtierfreundlichen Waldausflug.

Bewusst Gefahrenquellen vermeiden

Waldbrände beginnen als kleines Feuer, ausgelöst zum Beispiel durch einen weggeworfenen Zigarettenstummel. Vom 1. März bis zum 31. Oktober besteht deshalb deutschlandweites Rauchverbot in Wäldern. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt dies sogar ganzjährig. Auch Grill- und Lagerfeuer sowie heiße Katalysatoren können bei Trockenheit rasch einen Brand verursachen. Fahrlässigkeit ist – neben Brandstiftung – eine der häufigsten Ursachen für Waldbrände.

Keinen Müll im Wald hinterlassen

Ob Glasscherben, Folie oder Dosenmüll: Auch wenn zurückgelassene Gegenstände im Wald keinen Brand auslösen, sie können Wildtiere schwer verletzen. Während scharfkantige Glasscherben schlecht heilende Schnittwunden verursachen, droht bei einem verschluckten Deckel ein Darmverschluss. In Drähten und Schnüren können sich Wildtiere schnell verheddern. Wenn Vögel diese in ihr Nest verbauen, fließt außerdem das Wasser nicht mehr richtig ab: Den Küken droht der Tod. Deshalb: Verpackungsmüll mitnehmen – auch von anderen Waldbesuchern.

Waldbrand entdeckt? Ruhe bewahren!

Wenn der Wald bereits brennt, geht die eigene Sicherheit vor. Es gilt, Ruhe zu bewahren. Im Falle eines Brandes ist die Feuerwehr (Tel. 112), die nächste Polizeidienststelle (Tel. 110) oder Forstdienststelle zu verständigen. Wichtig: Am Telefon unbedingt sofort mitteilen, wo und wie es brennt. Über das Smartphone lässt sich der genaue Standort bestimmen.

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