Der Bundesrat hat heute über die hessische Initiative beraten. Demnach sollen künftig fest montierte Nachtzielgeräte ebenso wie Infrarot-Aufheller oder Lichtquellen an Waffen erlaubt sein. Der DJV begrüßt den Vorstoß – als Teil der geplanten Reform des Waffengesetzes.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bundesratsinitiative Hessens, das Waffengesetz zu ändern: Künftig sollen fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels ebenso für Jäger erlaubt sein wie die Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen. Dies würde laut Ministerium die Handhabung bei der Nachtjagd erleichtern, insbesondere auf Wildschweine. Der Fokus liegt auf einer wirksamen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und gleichzeitiger Steigerung des Tierschutzes.

Der DJV fordert, dass die Änderungsvorschläge aus Hessen jetzt Einfluss finden in die geplante Evaluierung und die umfassende Reform des Waffengesetzes. Darauf hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Die hessische Initiative wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten, bevor das Plenum darüber entscheiden wird. Über eine tatsächliche Änderung des Waffengesetzes müsste schließlich der Bundestag entscheiden.

Schon 2020 wurden durch eine Änderung des Waffengesetzes die Möglichkeiten von Jägern, Nachtzieltechnik bei der Jagd einzusetzen ausgeweitet, in dem Vorsatz- und Aufsatzgeräte zugelassen wurden. Dabei wurden allerdings künstliche Lichtquellen außen vor gelassen, sodass Geräte mit Infrarot-Aufheller nach wie vor nicht bei der Jagd auf der Waffe montiert eingesetzt werden dürfen. Sie sind nur zur Beobachtung von Wild zugelassen. Auch Nachtzielgeräte, bei denen die Nachtsichttechnik und die Visiereinrichtung in einem Gerät kombiniert sind, sind bislang nicht zugelassen.

Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Waffengesetz im Frage-Antwort-Papier zu Jagdwaffen, Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

Länderübergreifendes Projekt Wilde Feldflur zeigt: Artenschutz und intensive Landwirtschaft sind kein Widerspruch. Doch was sind geeignete Maßnahmen? Die ersten Zwischenergebnisse aus dem Erfurter Becken liegen jetzt vor.

Das Leuchtturmprojekt Wilde Feldflur im Erfurter Becken zeigt auf 30 Quadratkilometern Fläche: Artenvielfalt lässt sich selbst in einer Landschaft mit intensiver Landwirtschaft fördern. Lebensraum verbessernde Maßnahmen für Leitarten wie Feldhase, Feldhamster und Rebhuhn werden kombiniert mit der Bejagung räuberischer Arten. Allen voran: der heimische Fuchs und der invasive Waschbär. Innerhalb von nur drei Jahren konnte so die Zahl der Feldhasen im Projektgebiet bis zum Frühjahr 2025 verdoppelt werden, der Bestand an Rebhühnern ist gleichzeitig um die Hälfte angestiegen.

Diese Ergebnisse haben die Kooperationspartner Deutscher Jagdverband (DJV), Landesjagdverband Thüringen (LJVT) und Verein Stiftung Lebensraum Thüringen im Vorfeld der morgigen Fachtagung in Gierstädt veröffentlicht. Erwartet werden rund 100 Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Jagd und Wissenschaft. Ein weiteres Projektgebiet von Wilde Feldflur liegt in der Magdeburger Börde. Projektpartner ist dort der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt.

Fangjagd ist wichtige Stellschraube für Artenvielfalt

Die Zahl der Feldhasen im Projektgebiet Erfurter Becken ist seit 2022 von 15 (Mittelwert: 15,3) auf 32 (32,2,) Tiere pro Quadratkilometer im Jahr 2025 angestiegen. Das Rebhuhn startete im selben Zeitraum mit 3 (2,5) Tieren pro Quadratkilometern und liegt jetzt bei 4 (3,81). Eine wichtige Stellschraube ist die Bejagung von Raubsäugern: Im Projektgebiet haben Jägerinnen und Jäger allein in der Saison 2024/25 125 Füchse und 123 Waschbären erlegt – das entspricht 11 Raubsäugern pro Quadratkilometer. Als besonders effektiv hat sich die Fangjagd gezeigt: Über 95 Prozent der Waschbären kamen damit zur Strecke.

Drei zentrale Forderungen an die Politik

Die Projektpartner leiten aus den Ergebnissen zentrale Forderungen an die Politik im Bund und in den Ländern ab:

  • Ökologische Trittsteine schaffen: Mehrjährige Maßnahmen wie Blühstreifen und Brachen müssen ein gleichmäßiges Netz von Ganzjahreslebensräumen bilden – an gleichbleibenden Standorten in der landwirtschaftlichen Fläche.
  • Wichtiges Instrument für den Artenschutz: Die Politik muss sich generell zur Jagd auf alle Beutegreifer bekennen – inklusive Fangjagd.
  • Bürokratie abbauen, Förderung attraktiver gestalten: Ausgleichszahlungen für freiwillige Naturschutzmaßnahmen müssen für Landwirte mindestens kostendeckend sein. 

Erfolg messen mit wissenschaftlichen Methoden

Im Projektgebiet Erfurter Becken sind wissenschaftliche Monitoringverfahren Grundlage für die Erfolgsmessung. Dazu gehören die Zählung von Rebhuhnpaaren mit Hilfe von Klangattrappen oder die nächtliche Scheinwerferzählung beim Feldhasen. Für die Projektfläche liegen bereits wissenschaftliche Daten aus mehr als einem Jahrzehnt vor – unter anderem über das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD).

 

Das neue Bundeslandwirtschaftsministerium stockt den Fördertopf auf – um 1 Million Euro. Förderantrag kann bis 17. Juni gestellt werden. Vereine sind antragsberechtigt.

Aufgrund hoher Nachfrage vergrößert das jetzt CSU-geführte Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den Fördertopf für Drohnen zur Rehkitzrettung. Zu den 1,5 Millionen Euro, die das ehemals grün geführte Ministerium bereits bewilligt hat, kommt eine weitere Million hinzu. Durch die Aufstockung will das BMLEH sicherstellen, dass alle Berechtigten gefördert werden können. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören – sogenannte Kitzrettungsvereine. Anträge zur Förderung können bis 17. Juni 2025 gestellt werden.

Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, deren erste Lebenswochen in die erste Mähperiode des Grünlands fallen. Laut einer aktuellen Umfrage investiert jedes Drohnenteam allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich für Tier- und Artenschutz. Pro zehn Hektar wird ein Kitz gefunden. Auch seltene Arten wie Wiesen- oder Rohrweihe werden entdeckt.

Zehnte Flächendeckende Erfassung im Frühjahr 2025. 18 Arten werden abgefragt. Revierinhaber können erstmals selbst ihre Daten in die neue WILD-Datenbank eingeben – auch per Smartphone und Tablet.

Wie steht es um die Dachspopulation in Deutschland? Wo gibt es noch Rebhuhnvorkommen? Und in welchen Regionen gibt es bestimmte Wasserwildarten, wie etwa die Stockente? Antworten soll die zehnte Flächendeckende Erfassung für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) liefern. Jägerinnen und Jäger erfassen dafür ab Frühjahr 2025 bundesweit die Wildtierbestände von insgesamt 18 Arten in ihren Revieren. Die Landesjagdverbände und der Deutsche Jagdverband (DJV) rufen alle Revierinhaberinnen und Revierinhaber auf, sich zu beteiligen.

Ab sofort können sich Revierinhaber auch digital an der Flächendeckenden Erfassung beteiligen. Auf wild.jagdverband.de können Jägerinnen und Jäger ab sofort selbst ihr eigenes Revier anlegen und dort Wildtierdaten eingeben – auch von unterwegs über Smartphone oder Tablet. Bis Ende 2025 wird die Feldhasenzählung in Referenzgebieten ebenfalls über die neue WILD-Datenbank möglich sein. Zusätzliche Erweiterungen sind geplant. In der Übergangsphase ist die Teilnahme auch weiterhin über den Standard-Papierbogen möglich.

Bestimmte Bundesländer nutzen eine eigene Plattform für die Datenerfassung. Die interaktive Karte auf der Startseite der neuen Datenbank zeigt die Übersicht. Ein Klick auf das jeweilige Bundesland leitet entweder zur Registrierung für die neue Datenbank weiter oder zum ländereigenen Wildtierportal. Ansprechpartner ist der jeweilige WILD-Länderbetreuer.

DJV begrüßt die Entscheidung. Es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Die neue Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, im Rat zuzustimmen.

Das Europäische Parlament hat heute der Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zugestimmt. Dieser soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits seit Jahren tritt der Verband in einer Allianz mit dem Bauernverband, Weidetierhaltern und zuletzt auch mit dem Landkreistag für ein Bestandsmanagement ein. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Wolfsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der Vorschlag der EU-Kommission, dem das Parlament nun zugestimmt hat, wurde möglich, nachdem im März eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, muss nun ebenfalls noch zustimmen, bevor die Änderung in Kraft treten kann.

Der DJV fordert die neue Bundesregierung auf, der Änderung im Rat zuzustimmen und zugleich auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wäre die wichtigste Voraussetzung für den Einstieg in eine regional differenzierte Regulierung des Wolfsbestandes – um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten auch bei Anhang-V-Arten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb ist es wichtig, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umzusetzen. Maßgebliches Kriterium ist die gesellschaftliche Akzeptanz ebenso wie die zügige Entnahme auffälliger Wölfe oder ganzer Rudel. Dabei fordert der DJV einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist.

Im Jahr 2024 dritthöchster Wert für die staatliche Prüfung seit 75 Jahren. Gut ein Fünftel fällt im ersten Anlauf durch. Jeder vierte drückt die Schulbank in Niedersachsen – auch im Süden viele Prüflinge.

Insgesamt 21.104 Frauen und Männer haben 2024 bundesweit die staatliche Jägerprüfung gemacht – der dritthöchste Wert seit 75 Jahren. Innerhalb der vergangenen 20 Jahre hat sich die Teilnehmerzahl am sogenannten Grünen Abitur nahezu verdoppelt (plus 94 Prozent). Spitzenreiter war 2024 Niedersachsen mit über 5.400 Teilnehmern. Es folgten Baden-Württemberg mit über 3.200 und Bayern mit fast 2.400. Die Jägerprüfung in Deutschland ist anspruchsvoll: Mehr als ein Fünftel (21 Prozent) der Prüflinge fallen im ersten Anlauf durch. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Die mehrtägige Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Stundenumfang der Ausbildung: etwa 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis. Fachbereiche auf dem Stundenplan sind zum Beispiel Wildbiologie, Jagdpraxis, Waffenkunde, Hundewesen, Fleischhygiene sowie Jagd-, Waffen-, Tier- und Naturschutzrecht. Durchschnittlich 2.200 Euro kostet die Jägerausbildung.

Die bestandene Prüfung ist nur eine Voraussetzung für den Jagdschein, der bei der Behörde beantragt werden muss. Es folgen unter anderem Abfragen der Zuverlässigkeit bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, ebenso auf Anfrage ein Zeugnis zur persönlichen Eignung.

Weitere Infos zur Jägerausbildung gibt es in der Broschüre "Der Weg zum Jagdschein".

 

Als würden sich Halbgeschwister paaren: Inzucht beim größten heimischen Landsäuger nimmt massiv zu. Siedlungen und Verkehrswege erschweren die Partnersuche, Folgen sind genetische Verarmung und Missbildungen. Lösungsansätze liefern soll nun das 2. Zukunftsforum Rotwild am 7. Mai in Neumünster.

Verkürzte Unterkiefer, fehlende Augen oder schwere Verformungen des Körpers: Beim Rothirsch in Deutschland gibt es immer mehr sichtbare Auswirkungen von Inzucht. Die ermittelten genetischen Werte sind in vielen Populationen dieser Art bundesweit so hoch, als würden sich Halbgeschwister paaren – nach menschlichen Maßstäben illegal. Hauptursache ist die Lebensraumzerschneidung durch Siedlungen oder Verkehrswege – Barrieren, die Tiere auf Partnersuche nur schwer überwinden können. Auf dem 2. Zukunftsforum Rotwild des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein (LJV SH) diskutieren Expertinnen und Experten am 7. Mai 2025 in Neumünster über Lösungen. Kooperationspartner ist der Deutsche Jagdverband (DJV). Die Verbände fordern mindestens 100 Querungshilfen über Verkehrswege bis 2030 und störungsfreie Wanderkorridore. Vom besseren Schutz des größten deutschen Landsäugetiers profitieren viele weitere Arten.

Hohe Inzuchtwerte deutschlandweit und in Europa

In den beiden zurückliegenden Jahren hat es immer mehr dokumentierte Fälle von schweren Missbildungen bei Tieren der Art Rothirsch gegeben. Mittlerweile sind Fälle von sichtbarer Inzuchtdepression aus ganz Deutschland bekannt – von Bayern bis Schleswig-Holstein und von Baden-Württemberg bis Mecklenburg-Vorpommern. Eine vom DJV unterstützte genetische Studie an der Universität Göttingen bestätigt die alarmierende Entwicklung: Dr. Katharina Westekemper fand heraus, dass nahezu alle deutschen Rotwildpopulationen hohe Inzuchtwerte aufweisen und weitgehend voneinander isoliert sind. Das früher als lokal eingestufte Problem betrifft tatsächlich das gesamte Bundesgebiet und zunehmend auch Mitteleuropa.

Folgen für Tiere und Population drastisch

Die Folgen genetischer Verarmung sind schwerwiegend: Einzelne Tiere leiden an Missbildungen, die gesamte Population wird anfälliger für Krankheiten und die Fruchtbarkeit sinkt. Langfristig ist das Überleben des Rotwildes in Gefahr. Experten aus Wissenschaft, Jagd und Naturschutz stellen auf dem 2. Zukunftsforum Rotwild aktuelle Forschungsergebnisse vor und diskutieren Lösungsansätze für mehr genetischen Austausch sowie weniger Forst-Jagd-Konflikte.

Kernforderungen für schnelle Hilfe

LJV SH und DJV haben drei Kernforderungen, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen: 

  1. Bis 2030 müssen mindestens 100 Querungshilfen über Verkehrswege hinweg gebaut werden. Das bestehende Bundesprogramm Wiedervernetzung muss konsequent und zügig umgesetzt werden. Denkbar wäre auch eine Förderung über das Sondervermögen Infrastruktur. Funktionierende Querungshilfen sind für Wildtiere der Passierschein in die Zukunft.  
  2. Wanderkorridore für den Rothirsch müssen erhalten oder wiederhergestellt werden. Dabei müssen Klima- und Artenschutz gemeinsam gedacht werden – auf allen Planungsebenen: Solarparks dürfen zum Beispiel unter keinen Umständen auf Wanderkorridoren entstehen. 
  3. Rotwild muss sich Lebensräume und Wanderkorridore eigenständig erschließen dürfen. Das ist wichtig für den genetischen Austausch und damit für das Überleben der Art. Als Planungsinstrument muss die Wildökologische Raumplanung eingesetzt werden. 

Weitere Forderungen für eine sichere Zukunft des Rotwilds: jagdverband.de/djv-position-zur-zukunft-vom-rotwild


Veranstaltung im Livestream verfolgen und Fragen stellen

Der DJV überträgt die Veranstaltung live im Internet: landesjagdverband.we-bcast.de/


 

Maisdeckel für Biogas muss bleiben

30. April 2025 (DJV/DWS) Berlin/Hamburg
Mehr Bioenergie aus Mais – mehr Umweltschutz? Ganz so leicht ist es leider nicht: Monokulturen gefährden die Artenvielfalt. Doch es gibt eine Alternative.

Verbände der Bauern, Jäger und Landkreise fordern praxistaugliche Regelungen.

Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ am 30. April fordern der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Landkreistag die Bundesregierung auf, die dringend notwendige Wende in der Wolfspolitik einzuleiten. In einer gemeinsamen Pressekonferenz appellierten die Vertreter der Verbände an die politischen Verantwortlichen, jetzt und unmittelbar im Vorfeld der Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag die bereits bestehenden Spielräume für eine Regulierung des Wolfes zu nutzen und ein wirksames Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, stellt klar: „Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der FFH-Richtlinie muss jetzt schnellstmöglich verabschiedet und national umgesetzt werden. Der Wolf ist längst nicht mehr gefährdet, aber ein enormes Problem. Die Weidetierhaltung darf nicht weiter der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes geopfert werden. Die Bundesregierung muss jetzt in einem Sofort-Programm Wolf die Änderung des Naturschutz- und des Jagdrechts auf den Weg bringen. Die künftige Strategie müsse sein: Wolfsbestand reduzieren statt Probleme ignorieren.“

Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes, unterstreicht: „Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist überfällig. Nur so kann ein regional angepasstes Bestandsmanagement umgesetzt werden. Die Entnahme schadensstiftender Wölfe muss rechtlich abgesichert und schnell erfolgen können. Gleichzeitig muss Deutschland der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene endlich zustimmen.“

Aus Sicht der Kommunen mahnt Dr. Kay Ruge, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages: „Wir brauchen einen ideologiefreien Blick auf die Situation. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um konkrete Lösungen für die Menschen im ländlichen Raum. Die Regulierung der Wolfspopulation muss endlich Realität werden.“

Jens Schreinicke, Tierhalter und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Potsdam-Mittelmark, macht deutlich: „Viele der Warnungen der Weidetierhalter haben sich leider bestätigt. Jetzt ist es Zeit, klare Konsequenzen zu ziehen. Herdenschutz ist nicht überall umsetzbar. Die Arbeit auf der Weide muss wieder möglich sein – das erfordert einen gesellschaftlich akzeptierten Wolfsbestand.“

Todfeind Kreiselmäher? Die anstehende Frühjahrsmad gefährdet Rehkitz, Feldhase und Fasan. Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, sie zu schützen.

Die nun anstehende Frühjahrsmahd fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Doch die Taktik „Ducken und Tarnen“ schützt den Nachwuchs in Wiesen und auf Äckern zwar vor Fuchs und Habicht, nicht aber vor Kreiselmäher oder Mähbalken. Nach dem Tierschutzgesetz sind Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mit Tod oder Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam.

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Organisationen. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Termine für den Grünschnitt – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig dem jeweiligen Jagdpächter mitzuteilen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Methoden bewährt, um Wildtiere zu schützen: Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden oder das Anbringen von akustischen und visuellen Scheuchen wie Knistertüten oder Flatterbändern sowie akustische Vergrämung am Vorabend der Mahd sind dabei bewährte und kostengünstige Mittel.

Bei der Ernte von Frischfutter oder Grassilage im zeitigen Frühjahr sind die Jungtiere allerdings noch ohne Fluchtreflex und bleiben trotz solcher Vergrämungsmaßnahmen häufig in ihren Verstecken liegen. Deshalb ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik derzeit eine häufig eingesetzte Methode, um zu verhindern, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus ist diese Technik gut geeignet, Gelege von Bodenbrütern zu erkennen. Weitere Techniken finden zunehmend Eingang in die Praxis, beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Infrarot-Sensortechnik mit Echtzeiterkennung, die ebenfalls ein Mittel der Wahl sein kann.

Die Organisationen empfehlen generell, das Grünland möglichst von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd in die anliegenden Feldraine zu flüchten, ohne dabei den Schutz des hohen Grases verlassen zu müssen.

Im Internet gibt es dazu viele weitere Informationen, unter anderem bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL). Darüber hinaus erklärt ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen erstelltes Video anschaulich, was bei der Mahd zu beachten ist. Die Organisationen sehen weiterhin einen hohen Bedarf für Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren und fordern die zukünftige Bundesregierung auf, diesem eine hohe Priorität einzuräumen.

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