Deutscher Jagdverband, Deutsche Wildtierrettung und Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Initiative. Anträge können bis zum 17. Juni gestellt werden. Teams investieren allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich in Tier- und Artenschutz.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert jetzt wieder Drohnen für die Rettung von Jungwild während der Frühmahd. Zur Verfügung stehen für das laufende Jahr 1,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), die Deutsche Wildtierrettung und die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Entscheidung und betonen, wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten für Tier- und Artenschutz ist.

Antragsberechtigt sind laut BMEL "eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Laut einer gemeinsamen Umfrage der drei Organisationen investiert ein im Schnitt 8-köpfiges Rettungsteam allein im Hauptmonat Mai drei volle Arbeitswochen ehrenamtlich für Rettungseinsätze. Viereinhalb Quadratkilometer Grünlandflächen werden dabei durchschnittlich mit der Drohne überflogen. Die Teams bestehen laut Umfrage zu über zwei Dritteln aus Jägern und knapp einem Drittel aus Landwirten. Gerettet werden bei den Einsätzen Rehkitze und Junghasen ebenso wie Eier und Küken von Vögeln, darunter Rebhühner, Fasane oder Wiesen- und Rohrweihen. Das ist auch ein Beitrag zum Schutz gefährdeter Bodenbrüter-Arten.

Die geförderten Drohnen dürfen nach Auskunft des Ministeriums auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden, etwa für die Suche nach Wildschweinkadavern.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

DJV begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Änderungsvorschlag wird möglich durch Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention.

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene vorgelegt, der zügig umgesetzt werden soll. Der Status soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt)  reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diesen Schritt seit langem gefordert und begrüßt die Entscheidung.  "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Bestandsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der Vorschlag der EU-Kommission wurde erst möglich, nachdem ebenfalls heute eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, bestätigt werden. Auch bei Anhang-V-Arten müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Der DJV fordert die künftige Bundesregierung auf, die Änderung zu unterstützen und zugleich auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht haben Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024)  bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um im Nachgang Brüsseler Beschlüsse zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzusteigen. 

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. 

Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention tritt in Kraft. DJV fordert weitere Schritte hin zu regional differenzierten Maßnahmen. Die künftige Bundesregierung muss sich in der EU aktiv für die Lockerung des Schutzes über die FFH-Richtlinie einsetzen. 

Die vom ständigen Ausschuss der Berner Konvention Ende 2024 beschlossene Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" tritt heute in Kraft. Damit ist der erste Schritt hin zu einem regional differenzierten Wolfsmanagement in Deutschland gemacht. Die künftige Bundesregierung muss dafür schnellstmöglich die Grundlagen schaffen, fordert der Deutsche Jagdverband (DJV). Der zweite Schritt muss zeitnah folgen: Der künftige Bundesumweltminister ist aufgefordert, sich in Brüssel aktiv dafür einzusetzen, dass die Vorschläge der EU-Kommission zügig umgesetzt werden und der Schutzstatus des Wolfs auch über die FFH-Richtlinie abgesenkt wird. Zudem muss der Wolf in Deutschland ins Jagdrecht aufgenommen werden.

"Die Erwartungshaltung im ländlichen Raum gegenüber Bundesregierung und EU ist extrem hoch. Viel zu lange wurden die Ängste und Nöte Betroffener einfach ignoriert", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Zum Beispiel erreiche die Zahl der durch den Wolf getöteten Nutztiere jedes Jahr neue traurige Rekordwerte, so Dammann-Tamke weiter. Im Jahr 2023 waren es offiziell insgesamt 5.727 getötete Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde – 31 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Sachbeschädigung oder Gewaltandrohung in Zusammenhang mit einer Wolfsentnahme müssen hingegen entschieden verfolgt werden.

In Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024) ist der Wolf bereits im Jagdrecht. Damit sind dort bereits bessere rechtliche Grundlagen für ein regional differenziertes Wolfsmanagement geschaffen, das schneller umgesetzt werden könnte.

Das Leben in der Kinderstube Natur erwacht

7. März 2025 (DJV) Berlin
Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Spaziergänger, Jogger und Radfahrer sollten deshalb besonders Rücksicht nehmen. Der DJV gibt Tipps zum Verhalten in der Natur.

Verbote betreffen Büchsen- und Flintenmunition. DJV sieht Schießstandsinfrastruktur in Deutschland in Gefahr. Umrüstung würde laut Schätzung insgesamt bis zu 700 Millionen Euro kosten.

Die EU-Kommission hat ihren Regulierungsvorschlag für ein vollständiges Verbot von Blei als Munitionsbestandteil vorgelegt. Vorgesehen ist ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen bei jagdlicher Verwendung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Bleihaltige Büchsengeschossen ab 5,6 Millimeter sollen nach einer Frist von 18 Monaten und unter 5,6mm nach einer Frist von zehn Jahren nicht mehr zugelassen sein.

Betreiber von Schießständen würde es besonders hart treffen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Schießstätten sind für die Umrüstung jeder einzelnen Anlage zwischen ein und zwei Millionen Euro nötig – bei ca. 350 Wurfscheibenständen in Deutschland sind das bis zu 700 Millionen Euro. Diese enorme finanzielle Belastung können die meist gemeinnützigen Vereine, die Schießstände ehrenamtlich betreiben, bei weitem nicht allein stemmen. Der DJV sieht die flächendeckende Schießstandsstruktur in Deutschland deshalb in Gefahr und fordert von der Politik die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand. 

Das regelmäßige Üben auf Schießständen ist für die Erfüllung der Aufgaben, die Jäger im öffentlichen Interesse wahrnehmen, zwingend notwendig. Dazu gehören unter anderem die Bejagung von Prädatoren und invasiven Arten, die Bejagung von Schwarzwild für die Eindämmung von Wildseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest, oder auch Schalenwildmanagement als Unterstützung für den Umbau zu klimaresilienten Wäldern.

Das geplante Bleischrotverbot mit einer Übergangsfrist von drei Jahren sieht der DJV kritisch und betont, dass die Übergangsfrist deutlich zu kurz bemessen ist.

Meise, Spatz oder Kleiber haben jetzt schon Frühlingsgefühle. Doch Wohnraum für den Vogelnachwuchs fehlt vielerorts. Der DJV gibt Tipps, wie Naturfreunde mit wenigen Handgriffen helfen können.

Bereits Ende Februar beginnen Höhlenbrüter wie Sperling, Meise oder Kleiber mit der Suche nach einem geeigneten Nistplatz. Doch natürliche Höhlen in alten Bäumen oder geschützte Nischen an Gebäuden sind rar. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt nützliche Tipps, wie Vogelfreunde helfen können – mit richtiger Pflege und Anbringung von Nistkästen sowie Schutz vor Fressfeinden.

Nistkasten besetzt? Geduld haben!

Bevor es ans große Reinemachen geht, lohnt sich ein vorsichtiger Blick ins Innere: Hat sich ein Siebenschläfer häuslich eingerichtet oder eine Fledermaus? Erst wenn klar ist, dass keine tierischen Wintergäste mehr da sind, kann der Frühjahrsputz starten. Dann gilt: Altes Nistmaterial entfernen und den Innenraum kräftig mit einem Handbesen ausfegen. So werden nicht nur Kot und Unrat entfernt, sondern auch manche ungebetene Gäste wie Federlinge oder Vogelmilben. Um sich zu schützen, empfiehlt der DJV, Handschuhe zu tragen und die Reinigung an der frischen Luft vorzunehmen.

Saubere Nistkästen, gesunde Jungvögel

Sind die Verschmutzungen groß und der Befall besonders stark, kann der Kasten mit warmen Wasser oder Kochsalzlösung ausgespült werden. Chemische Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel sollten unbedingt vermieden werden, da sie den Vogelnachwuchs gefährden. Den Innenraum anschließend gut trocknen lassen, damit sich kein Schimmel bildet. Wird das Nest entfernt, wird gleichzeitig Platz geschaffen. Viele Vogeleltern bauen ihr neues Nest einfach auf das alte, indem sie Moos, Gräser oder Blätter schichten. Dadurch steigt jedoch das Nest höher im Kasten und Räuber wie Katzen und Marder gelangen leichter an Eier und Jungvögel.

Kein Platz an der Sonne

Damit der Nachwuchs ungestört aufwachsen kann, sollte der Kasten an einem geschützten, ruhigen Ort in zwei bis drei Metern Höhe angebracht sein. Gut geeignet zum Aufhängen sind Hauswände, Bäume oder lange Pfähle, die fest in der Erde verankert werden. Platz findet sich für den Nistkasten übrigens im kleinsten Garten oder auf dem Balkon. Die Einflugöffnung sollte idealerweise nach Osten oder Südosten ausgerichtet sein, um Schutz vor Wind und praller Sonne zu bieten. Zudem sollte der Nistkasten leicht nach vorne überhängen, sodass Regenwasser ablaufen und Feuchtigkeit nicht ins Innere gelangen kann.

Nesträuber abwehren

Um geschickte Kletterer wie Marder, Waschbär oder Katze fernzuhalten, empfiehlt sich bei Bäumen eine glatte Metallmanschette um den Stamm. An Hauswänden sollte der Kasten frei hängend angebracht werden – mit ausreichend Abstand zu Regenrinnen oder Dachvorsprüngen. So finden potenzielle Räuber keine Kletterhilfe. Auch auf Sitzstangen sollte verzichtet werden. Die brauchen Vögeln übrigens gar nicht: Sie halten sich am Einflugloch fest.

Umfrage zeigt: Jedes Drohnenteam investiert allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich für Tier- und Artenschutz. Pro zehn Hektar wird ein Kitz gefunden. Auch seltene Arten wie Wiesen- oder Rohrweihe werden entdeckt.

Bereits Anfang April werden die ersten Wiesen gemäht, um das frische Grün an Rinder zu verfüttern oder Biogasanlagen zu betreiben. Unzählige Junghasen und am Boden brütende Vögel sind von diesen frühen Mäharbeiten betroffen, etwas später auch Rehkitze. Mit Drohne, Korb und Kescher bringen Rettungsteams deshalb in der Erntezeit bereits in der Morgendämmerung Wildtiere vor dem Kreiselmäher in Sicherheit. Um mehr über Umfang und Erfolg dieses Einsatzes für den Tier- und Artenschutz zu erfahren, haben die Deutsche Wildtierrettung, die Deutsche Wildtier Stiftung und der Deutsche Jagdverband eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und werden heute auf dem Treffen der Jungwildrettungsteams auf der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund vorgestellt.

Ein Fünftel der Grünlandfläche erfasst

Ausgewertet wurden Antworten von 490 Jungwildrettungsteams aus allen Bundesländern. Sie haben im Jahr 2023 zusammen 475.000 Hektar Grünland oder grünlandähnliche Flächen mit Ackerfutter abgesucht. „Das entspricht einem Fünftel der Grünlandfläche, die in Deutschland jährlich gemäht wird. Damit sind unsere Ergebnisse sehr aussagekräftig", sagt Andreas Alfred Brandt von der Deutschen Wildtierrettung.

Pro 10 Hektar Fläche ein Rehkitz gefunden

Im Durchschnitt wurde auf zehn Hektar abgesuchter Fläche ein Rehkitz gefunden. In Relation zu den geretteten Rehkitzen wurden durchschnittlich nur 2,7 Prozent der Kitze übersehen und anschließend bei der Mahd verletzt oder getötet. „Das zeigt, wie praxisnah und effektiv die Jungwildsuche mit Drohnen ist, um Tierleid zu verhindern“, sagt Dr. Marie Sange vom Deutschen Jagdverband.

Potenzial für Artenschutz: Gelege und Jungvögel wurden regelmäßig entdeckt

Fast jedes zweite Rettungsteam hat bei seinen Einsätzen mindestens einmal Gelege oder Jungvögel von Rebhühnern, Fasanen oder vor allem Stockenten gefunden. Selbst seltene Wiesen- und Rohrweihen wurden gelegentlich entdeckt und gerettet. „Der Drohneneinsatz hat hohes Potenzial für den Schutz bedrohter Arten wie Brachvogel, Kiebitz oder Uferschnepfe", sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung.

Jedes Team ist 271 Stunden im Einsatz für ehrenamtlichen Tierschutz

Jedes Team investierte von März bis Juli durchschnittlich 271 Stunden in ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Allein im Monat Mai waren es 118 Stunden, also drei volle Arbeitswochen. Pro Team waren im Schnitt zwei Drohnenpiloten und sechs Helfer in ihrer Freizeit aktiv – 70 Prozent davon waren Jäger, 30 Prozent Landwirte.

Durchschnittlich 11 Quadratkilometer Fläche wurden abgesucht

Im Hauptmonat Mai überflog jedes Jungwildrettungsteam mit der Drohne durchschnittlich 4,5 Quadratkilometer, von März bis Juli waren es sogar insgesamt über 11 Quadratkilometer. Am häufigsten suchten die Teams auf klassischem Grünland mit Gräsern und Kräutern (90 Prozent), Ackerfutterflächen mit Gras- und Kleemischungen (9 Prozent) sowie Flächen mit Getreide für Silage (6 Prozent).

Jungwild vor allem in Randbereichen der Grünlandflächen gefunden

Am häufigsten trafen die Rettungsteams in den Randbereichen der abgesuchten Flächen auf Jungtiere. Neben Rehkitzen wurden besonders oft junge Feldhasen gerettet. Auch Kälber von Dam- und Rothirsch wurden entdeckt. Bei den Vögeln waren es hauptsächlich Nester oder Küken von Stockente, Fasan und Rebhuhn, die gefunden wurden. Selbst seltene Wiesen- und Rohrweihen konnten gelegentlich gerettet werden.

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