DJV begrüßt die Anpassungen. Wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft wurden aufgenommen. Dachverband veröffentlicht zu den Änderungen ein Frage-Antwort-Papier sowie eine Synopse.

Die beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs tritt mit dem 2. April 2026 in Kraft. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Aktualisierung bedeutet auf Bundesebene die erste Erweiterung des Wildartenkatalogs seit 50 Jahren.

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz wurde ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) wertet die Gesetzesänderung als großen Erfolg: Die wissensbasierten Vorschläge der Jägerschaft haben zu einem guten, praxisorientierten Bundesjagdgesetz geführt.

Das Gesetz ermöglicht ein Bestandsmanagement dort, wo es der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ermöglicht oder der Schutz von Weidetieren erfordert. Als Reaktion auf einen Nutztierriss – sofern der Grundschutz gegeben war – kann als Folge ein Wolf unmittelbar entnommen werden. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, lässt das Gesetz keinen behördlichen Spielraum mehr zu. Das aktuelle Bundesjagdgesetz beinhaltet Sonderregelungen für bestimmte Regionen, in denen präventiver Herdenschutz praktisch nicht umsetzbar ist – beispielsweise in alpinen Gebieten oder an Deichen – sowie eine Regelung zur Entnahme von Hybriden, also die Kreuzung zwischen Wolf und Hund. Die Änderungen betreffen auch ein Fütterungsverbot, um einer Gewöhnung an den Menschen vorzubeugen.

Die Bundesländer sind jetzt in der Pflicht, diese Regelungen umzusetzen. Insbesondere müssen Managementpläne aufgestellt werden, die konkrete jagdliche Vorgaben enthalten unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes.

Der DJV hat zu den Änderungen ein Frage-Antwort-Papier und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen (Synopse) veröffentlicht.

Ein Wolf attackiert eine Frau in Hamburg-Altona. Der Deutsche Jagdverband zeigt sich betroffen. Der Vorfall macht deutlich, was dringend notwendig ist: ein effektives Wolfsmanagement.

Gestern wurde nach Medienangaben eine Frau von einem Wolf mitten in Hamburg ins Gesicht gebissen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) wünscht der Verletzten eine schnelle, vollständige Genesung und zeigt sich betroffen, dass so schonungslos offenbar wird, was dringend notwendig ist: ein effektives Wolfsmanagement. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sagt: „Der Angriff zeigt in aller Deutlichkeit, dass der Wolf ein Wildtier ist – und bleiben muss. Das heißt: Er muss durch jagdliches Management lernen, sich vom Menschen fernzuhalten. Die Entscheidung der Politik, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, war deshalb richtig und notwendig. Nur so können wir ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement sicherstellen. Die Bundesregierung hat Wort gehalten. Das ist wichtig.“

Dammann-Tamke betont, dass es Aufgabe der Jägerschaft sei, den Wolfsbestand zu regulieren: „Ein kontrolliertes Bestandsmanagement ist unerlässlich, um Konflikte zwischen Mensch, Wolf und Weidetier zu minimieren. Diese Aufgabe können nur ausgebildete Jägerinnen und Jäger übernehmen, die über Erfahrung im Umgang mit Wildtieren verfügen.“ Der Wolf solle auch künftig in Deutschland seinen Platz im Ökosystem und der Natur haben. In einer dicht besiedelten Kulturlandschaft seien Konflikte aber vorprogrammiert. Auch deshalb sei das Bestandsmanagement wichtig, wenn man die Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes hoch halten wolle, so der DJV-Präsident.

Zugleich appelliert der DJV an die Bundesländer, die Vorgaben aus dem Bundesjagdgesetz nun zügig in konkrete, praxistaugliche Regelungen zu überführen. Nur so entsteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten und Probleme vor Ort können gelöst werden.

19 Feldhasen pro Quadratkilometer leben auf Feld und Wiese – das dritte Jahr in Folge. Das sind ein Viertel mehr Tiere als vor zwei Jahrzehnten. Neben Lebensraumverlust und Fressfeinden könnte neue Krankheit Einfluss haben.

Zum dritten Mal in Folge Rekordwert: 19 Feldhasen leben pro Quadratkilometer Feld und Wiese in Deutschland. Das ist das Ergebnis von Zählungen im Frühjahr 2025 in über 400 Referenzgebieten. Im Vergleich zur Zählung vor zwei Jahrzehnten liegt der Wert um mehr als ein Viertel höher. Besonders viele Feldhasen gibt es im Nordwestdeutschen Tiefland: Dort sind es im Schnitt 30 Tiere pro Quadratkilometer. Diese Ergebnisse hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht. Grundlage sind vorläufige Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD), die Wissenschaftler ausgewertet haben. 

Leichter Zuwachs im Jahresverlauf

Ein Gradmesser für die Entwicklung der Hasenbestände ist die sogenannte Nettozuwachsrate. Wissenschaftler vergleichen hierfür die Werte von Frühjahrs- und Herbstzählungen eines Jahres. Im Jahr 2025 zeigt der bundesweite Wert eine leichte Zunahme von 7 Prozent, ähnlich wie im Vorjahr. Am höchsten fiel die Nettozuwachsrate im Westdeutschen Mittelgebirge aus – doppelt so hoch wie für Deutschland. Im Nordwest- und Nordostdeutschen Tiefland lag der Wert bei 12 Prozent.

Neuartige Krankheit befällt Feldhasen

Im Jahr 2023 ist in Deutschland erstmals die Myxomatose bei Feldhasen aufgetreten, und zwar in Nordrhein-Westfalen. Im vergangenen Jahr wurde das Virus auch in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nachgewiesen. Einfluss der Krankheit auf die Feldhasenbestände ist noch nicht abzuschätzen. Die vorläufigen Ergebnisse der Feldhasenzählung zeigen aktuell bundesweit keine negative Auswirkung auf den Besatz. Wissenschaftliche Untersuchungen aus Nordrhein-Westfalen ergeben, dass sich schwer betroffene Bestände noch nicht erholt haben. In weniger betroffenen Regionen ist der Hasenbesatz hingegen stabil. Myxomatose ist für erkrankte Kaninchen und Feldhasen zumeist tödlich.

Mehr Anreize für besseren Lebensraum gefordert

Positiv für den Feldhasen war laut Deutschem Wetterdienst der trockene und milde Winter 2024/25. Auf ihn folgte eines der trockensten Frühjahre seit Messbeginn – besonders im Nordosten. Davon hat das ursprüngliche Steppentier profitiert. Der Feldhase ist zudem angewiesen auf strukturreiches Offenland mit Brachen und Blühstreifen – ebenso wie Feldlerche oder zahlreiche Insektenarten. Im Vergleich zu den 1970er Jahren hat der Feldhase deutlich weniger optimalen Lebensraum zur Verfügung. Der DJV fordert Anreize aus der Politik, die unbürokratisch, naturschutzfachlich hochwertig und wirtschaftlich interessant für Landwirte sind. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern. Verteilt sollten sie möglichst gleichmäßig sein, Waldränder sind weniger gut geeignet.

Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs ist wichtig

Schöner wohnen allein reicht nicht: Deshalb ist die Jagd eine wichtige Stellschraube für Leitarten wie Feldhase, Feldhamster und Rebhuhn. Das Leuchtturmprojekt Wilde Feldflur im Erfurter Becken zeigt: Lebensraum verbessernde Maßnahmen in Kombination mit der Bejagung räuberischer Arten wie Fuchs und Waschbär wirken positiv. Innerhalb von nur drei Jahren konnte die Zahl der Feldhasen im Projektgebiet bis zum Frühjahr 2025 verdoppelt werden, der Bestand an Rebhühnern ist gleichzeitig um die Hälfte angestiegen. Das länderübergreifende Projekt Wilde Feldflur findet in Sachsen-Anhalt und Thüringen statt.

 

Erfolg langjähriger Verbandsarbeit: Der Bundesrat hat heute der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zugestimmt. Problemwölfe können nun zum Schutz von Weidetieren rechtssicher entnommen werden. DJV begrüßt, dass wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft aufgenommen wurden.

Der Bundesrat hat heute der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz zugestimmt. Primäres Ziel der Gesetzesänderung ist ein verbesserter Schutz von Weidetieren. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz in der Bevölkerung werden erstmals in Einklang gebracht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bewertet die Änderung als großen Erfolg: Die wissensbasierten Vorschläge der Jägerschaft haben zu einem guten Bundesjagdgesetz geführt. 

"Wir sind der Politik sehr dankbar für diese Entscheidung. Sie ist ein Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und funktionierende Weidetierhaltung in Deutschland. Für Jägerinnen und Jäger bedeutet das viel Verantwortung, gleichzeitig haben sie die notwendige Erfahrung im Management von Wildtieren", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ist ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, dort ein Bestandsmanagement einzuführen, wo es der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ermöglicht oder der Schutz von Weidetieren erfordert. Wo Wölfe Schutzmaßnahmen überwinden und Schafe, Pferde oder Kühe töten, sind gezielte Entnahmen möglich.

Das Gesetz sieht zudem unter anderem vor:

  • Verbot, Wölfe zu füttern, um einer Gewöhnung an den Menschen vorzubeugen.
  • Sonderregelungen für Regionen, in denen präventiver Herdenschutz praktisch nicht umsetzbar ist – etwa in alpinen Gebieten.
  • Hybriden zwischen Wolf und Hund werden zum Schutz der Population entnommen.
  • Berichtspflicht: Nach fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Bundestag über Erfahrungen und möglichen Anpassungsbedarf berichten.

Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Achtung auf deutschen Straßen: Im Frühjahr gibt es besonders viele Wildunfälle. Am häufigsten kracht es mit Rehen. Nicht nur die Zeitumstellung erhöht das Unfallrisiko.

Autofahrerinnen und -fahrer sollten jetzt besonders aufmerksam unterwegs sein: In den Monaten April und Mai passieren die meisten Wildunfälle mit Rehen. Am kritischsten ist der Zeitraum der Morgendämmerung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet daher in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht auf den Straßen, speziell in Waldgebieten und entlang von Wald-Feld-Kanten. Angepasste Geschwindigkeit kann dabei Leben retten: Bei Tempo 80 statt 100 verkürzt sich der Bremsweg bereits um 25 Meter.

Hauptverkehrszeit, Hunger und Hormone: Warum Rehe jetzt häufig unter die Räder kommen

Grundlage für die Wildunfallstatistik sind Daten aus dem Tierfund-Kataster (tierfund-kataster.de). Die zeigen: Besonders oft kommen Rehböcke im Frühjahr unter die Räder. Jede dritte gemeldete Kollision findet im April oder Mai statt. Ein Grund dafür ist menschengemacht: die Zeitumstellung. Der Berufsverkehr fällt am letzten Sonntag im März von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung  die Zeit, in der viele Wildtiere besonders aktiv sind. Vor allem Pflanzenfresser wie das Reh queren jetzt häufig Straßen. Nach den kargen Wintermonaten sind sie auf der Suche nach frischem Grün. Bei den Rehböcken spielen zudem die Hormone verrückt: Im Frühjahr verteidigen sie ihr Revier gegen Kontrahenten. Geschlechtsreife einjährige Böcke werden vertrieben und müssen sich eine neue Bleibe suchen.

Tierfunde einfach per App melden

Das Tierfund-Kataster ermöglicht in Deutschland erstmals die standortgenaue und bundesweite Meldung von Wildunfällen und anderen Totfunden. Über 35.000 Nutzer haben bis jetzt knapp 190.000 Tierfunde eingetragen. Die App ermöglicht eine unkomplizierte Dateneingabe von unterwegs. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Wissenschaftler werten die gesammelten Daten aus. Das Ziel: Unfallschwerpunkte erkennen und entschärfen zum Wohl von Mensch und Tier. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Daten zeigen Unfallschwerpunkte

Die Ergebnisse machen deutlich, wo sich Unfallschwerpunkte häufen – und ermöglichen gezielte Gegenmaßnahmen. Ein Beispiel ist die B199 nördlich von Kappeln: Auf Basis der im Tierfund-Kataster erfassten Wildunfälle wurde dort 2023 das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ aufgestellt und die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Nach demselben Muster folgten 2024 vergleichbare Schritte auf der B202 bei Oldenburg in Holstein.

 

Mit dem Frühlingsbeginn startet die Brut- und Setzzeit in Wald und Feld. Rehkitz, Frischling und Küken brauchen nun Ruhe. Warum Spaziergänger und Hundebesitzer jetzt besonders Rücksicht nehmen sollten.

Stockente und Kaninchen starten im März, Reh und Fasan erst im Mai: Die Rede ist von der Brut- und Setzzeit. Nun verwandeln sich Wald, Feld und Flur in eine große Kinderstube. Wildtierkinder setzen auf Tarnung und Täuschung, um in der Natur zu überleben. Daher bittet der Deutsche Jagdverband (DJV) Spaziergänger und Hundebesitzer jetzt um besondere Rücksicht.

Bitte nicht anfassen!

Auch, wenn sie hilflos aussehen: Einsame Wildtierkinder zu berühren oder gar mitzunehmen ist falsch verstandene Tierliebe. Auch wenn Spaziergänger sie nicht sehen: Die Eltern wachen über ihren gut getarnten, nahezu geruchlosen Nachwuchs aus sicherer Entfernung. So locken sie keine Fressfeinde an. Naturbesucher sollten gesunde Jungtiere auf keinen Fall berühren: Menschlicher Geruch an Kitz und Küken kann dazu führen, dass Elterntiere den Nachwuchs verstoßen. Der DJV rät Naturliebhabern, Wildtiere besser aus sicherer Distanz mit dem Fernglas zu beobachten. Spaziergänger sollten aktuell unbedingt auf Wegen bleiben. Das bedeutet weniger Stress für die Tiere und verhindert, versehentlich auf ein Nest zu treten.

Hunde an die Leine

Hohes Gras, Schilf oder Dickicht sind ideale Verstecke für den Nachwuchs von Nestflüchtern wie Wildschwein, Reh oder Feldhase. Hier gilt besondere Vorsicht für Hundebesitzer: Begegnen sie einem Wildschwein mit Nachwuchs, wird es für den besten Freund des Menschen schnell gefährlich. Muttertiere verteidigen ihren Nachwuchs vehement. Deshalb sollten Hunde beim Spaziergang im Einflussbereich des Menschen bleiben – vorzugsweise an der Leine. Bei einer Begegnung rät der DJV: sich bemerkbar machen, langsam zurückgehen und auf keinen Fall wegrennen.

284.220: Zahl der erlegten Tiere hat sich in 10 Jahren mehr als verdoppelt. Gefahr für Frösche und Kröten jetzt zur Laichzeit besonders hoch. Warum die Fangjagd besonders wichtig ist für die Artenvielfalt.

Im Jagdjahr 2024/25 (1. April bis 31. März des Folgejahres) haben Jägerinnen und Jäger 284.220 Waschbären erbeutet – etwa doppelt so viele wie vor 10 Jahren und 10-mal so viele wie vor 20 Jahren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertung der aktuell vorliegenden Jagdstatistik. Jetzt leiden besonders Frösche, Kröten und Molche unter der invasiven Art: Der Waschbär sucht gezielt Laichgewässer oder Amphibienzäune auf. Er kann die giftige Krötenhaut abstreifen und gelangt so an das schmackhafte Schenkelfleisch. Neben Trockenheit und Straßenverkehr kann der nordamerikanische Kleinbär so zum lokalen Aussterben von Lurchen beitragen. Die Waschbär-Jagd ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.

Fallenjagd ist wichtig für das Waschbärmanagement

Laut DJV-Auswertung im Rahmen des Monitoringprogramms WILD werden 4 von 10 Waschbären aus der Jagdstatistik mit Lebendfallen gefangen. Für die dämmerungs- und nachtaktiven Beutegreifer ist diese Art der Jagd entsprechend wichtig als Managementmaßnahme. Der DJV fordert deshalb ein klares Bekenntnis der Politik zur Fangjagd. In über zwei Dritteln der Jagdreviere in Deutschland kommt der Waschbär bereits vor, zeigt die Auswertung von WILD-Daten für über ein Drittel der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. In den Hot-Spots Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind es sogar 90 Prozent der Jagdreviere.

Kröten und Frösche werden bei lebendigem Leib gehäutet

In Hessen sind die negativen Auswirkungen des Waschbären auf Amphibien besonders gut untersucht, federführend ist die Goethe-Universität Frankfurt. Wissenschaftler konnten dort über DNA-Proben des Mageninhalts nachweisen, dass Waschbären sowohl erwachsene Tiere wie auch deren Laich fressen. Davon ist ebenso die stark gefährdete Gelbbauchunke betroffen.

Invasive Organismen sind eine der Hauptursachen für Artenverlust 

Trotz Niedlichkeitsbonus durch Knopfaugen: Zur Eindämmung des invasiven Waschbären ist die Jagd unerlässlich. Invasive gebietsfremde Arten sind eine der fünf Hauptursachen für den Artenverlust weltweit. Durch die Bejagung des Waschbären und anderer invasiver Arten leistet die Jägerschaft einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der heimischen Biodiversität. Mehr Infos gibt es im DJV-Faktencheck.

 

DJV begrüßt die Entscheidung und fordert Bundesrat auf, zuzustimmen. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz werden erstmals in Einklang gebracht. DJV-Präsident spricht von großem verbandspolitischem Erfolg.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem geänderten Bundesjagdgesetz wird die Grundlage geschaffen, um Problemwölfe künftig unbürokratisch und schnell zu entnehmen. Zudem wird ein aktives Bestandsmanagement möglich, über welches die weitere Populationsentwicklung aktiv gesteuert werden kann. Artenschutz, Weidetierschutz und dauerhafte Akzeptanz des Raubtiers im ländlichen Raum werden erstmals in Einklang gebracht.

DJV dankt Bundesregierung

DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke spricht vom größten jagdpolitischen Erfolg der vergangenen Jahrzehnte. „Wir danken der Bundesregierung aus Union und SPD, dass sie Wort gehalten hat. Damit ist die zentrale jagdpolitische Frage unserer Zeit klug geregelt." Die Jägerschaft werde ihren Beitrag leisten, um Konflikte durch die starke Populationszunahme des Wolfes zu minimieren, so Dammann-Tamke weiter.

Entnahme von Wölfen trotz Klagen möglich

Auf den letzten Metern wurde über einen Änderungsantrag von Union und SPD auch eine Forderung des Bundesrates mit aufgenommen. Demnach haben Klagen gegen Wolfsmanagementpläne keine aufschiebende Wirkung für die Entnahme von Wölfen. Der DJV begrüßt dies ausdrücklich, denn nach den bisher geltenden Regelungen im Naturschutzgesetz war die schnelle Entnahme von Problemwölfen nach Nutztierrissen in fast allen Fällen vor Gericht gescheitert.

Ausweisung von Weidegebieten, wo Herdenschutz unmöglich ist

Bundesländer können künftig zudem sogenannte Weidegebiete ausweisen, in denen zumutbarer Herdenschutz mit vertretbarem Aufwand unmöglich ist – etwa entlang von Deichen oder auf Almen. Hier soll das Bundesjagdgesetz künftig die rechtssichere Entnahme von Wölfen auch unabhängig vom Erhaltungszustand gewährleisten.

Wildbiologisch sinnvolle Jagdzeiten geplant

Der DJV fordert, dass künftig in der Zeit von Juli bis Oktober 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses auf Basis von Managementplänen der Länder entnommen werden. Grundlage sind wildbiologische Erkenntnisse – im Gegensatz zu pauschalen Abschussquoten in anderen europäischen Ländern. Dadurch wird beim Bestandsmanagement die Sozialstruktur des Rudels gewahrt, indem Jung- und Altwölfe sicher unterschieden werden können. So kann das Wachstum des Wolfsbestandes in Deutschland verlangsamt und gleichzeitig der günstige Erhaltungszustand der Population gewahrt werden. Die Wahrung der Sozialstruktur ist wichtig, um ein Ansteigen von Nutztierrissen möglichst zu vermeiden.

Bundesrat muss Gesetzentwurf noch zustimmen

Der DJV fordert die Bundesländer jetzt auf, in der Bundesratssitzung Ende März für den Gesetzentwurf zu stimmen und zeitnah ihren Gestaltungsrahmen über regionale Managementpläne wahrzunehmen. Der DJV und seine Mitgliedsverbände werden diese nächsten Schritte kritisch begleiten. Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben bereits wichtige Vorarbeit geleistet und den Wolf ins Landesjagdgesetz aufgenommen.

Ziel ist flächendeckender Einsatz. Geförderte Drohnen sollen auch zur Unterstützung bei der Tierseuchenbekämpfung genutzt werden. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert auch dieses Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Rehkitzrettung. Mit insgesamt 2,1 Millionen Euro soll die nachweislich effizienteste und wirksamste Methode der Jungwildrettung unterstützt werden. Ziel ist es, solche Drohnen flächendeckend einzusetzen. Neu ist, dass die so geförderten Drohnen auch bei der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist eine ausdrückliche Anweisung der zuständigen Behörde.

Das Bundesministerium unterstützt pro Anschaffung diesmal mit einem Festbetrag in Höhe von 3.000 Euro. Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren hauptsächlichen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören – sogenannte Kitzrettungsvereine. Die Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Fortsetzung der Förderung. Immer wieder werden Wildtiere während der Mahd verletzt oder getötet. Hohes Gras bietet Schutz vor Fressfeinden, vor dem Mähwerk nicht. Besonders gefährdet sind Rehkitze, deren erste Lebenswochen in die erste Mähperiode des Grünlands fallen. Laut einer Umfrage investiert jedes Drohnenteam allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich für Tier- und Artenschutz. Auch seltene Arten wie Wiesen- oder Rohrweihe werden entdeckt.

Anhörung im Agrarausschuss des Bundestags: DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke spricht als geladener Experte. Gesetzentwurf bringt Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz in Einklang. Besonders positiv: Das geforderte Zwei-Säulen-Modell soll kommen.

Die geplante Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht sorgt für den rechtlichen Rahmen, um Konflikte künftig besser zu lösen: Artenschutz, Weidetierschutz und dauerhafte Akzeptanz des Raubtiers im ländlichen Raum werden in Einklang gebracht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung das seit Langem geforderte Zwei-Säulen-Modell aufgreift: ein wissenschaftlich fundiertes Bestandsmanagement durch Jagd sowie eine rechtssichere und schnelle Entnahme von Problemwölfen, die Nutztiere töten. 

„Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz. Zugleich stellt sie uns in der dicht besiedelten Kulturlandschaft vor neue Herausforderungen. Die Frage ist nicht, ob wir ihn managen – sondern wie“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke während der gestrigen Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Wildbiologie müsse Grundlage politischen Handelns sein, so Dammann-Tamke weiter. 

Jagd nach wildbiologischen Grundsätzen

Der DJV-Präsident betonte vor dem Agrarausschuss, dass sich die geplante Jagdzeit von Juli bis Oktober an wildbiologischen Erkenntnissen orientiert und ausschließlich auf Jungwölfe beschränkt – im Gegensatz zu pauschalen Abschussquoten in anderen europäischen Ländern. Dadurch wird das Wachstum des Wolfsbestandes in Deutschland verlangsamt und gleichzeitig der günstige Erhaltungszustand der Population ebenso gewahrt wie die Sozialstruktur im Rudel. 

Schnelle Entnahme von Problemwölfen

Monitoringdaten aus Niedersachsen zeigen, dass ein kleiner Teil der Rudel für einen Großteil der Weidetierrisse verantwortlich ist. Nach bestätigten Rissen muss deshalb laut DJV schnell und unbürokratisch gehandelt werden, um Problemwölfe möglichst zu erlegen. Herdenschutz bleibt weiterhin notwendig und muss dauerhaft gefördert werden. Ein Entweder-oder würde zu kurz greifen. Prävention und Jagd sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. 

Gesellschaftliche Akzeptanz notwendig

Ohne Akzeptanz im ländlichen Raum würde Wolfsmanagement langfristig scheitern. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Jägerinnen und Jäger verstehen sich als ausgebildete Naturschützer mit staatlicher Prüfung, die Verantwortung für Arten- und Lebensraumschutz übernehmen – auch beim Wolf.

Pressemitteilung abonnieren