Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik fordert in aktuellem Gutachten vermehrten Abschuss von Schalenwild. DJV warnt vor eindimensionalem Ansatz. Wildbiologische Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden.

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) hat das Gutachten „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert eindringlich eine grundlegende Überarbeitung des Kapitels "Wirbeltiere im Waldschutz". Insbesondere die Handlungsempfehlungen für Wildschäden sind kritisch zu sehen. Das Gutachten lässt leider vernünftige Konzepte vermissen und bedient sich stattdessen alter "Wald-vor-Wild"-Lösungsansätze. Es wird nicht berücksichtigt, dass Wildschäden von vielen Faktoren beeinflusst werden und der Versuch, diese allein durch die Reduzierung des Schalenwildes vermeiden zu wollen, ist nicht zielführend. Das Gutachten lässt damit eine bedauerliche Parallele zum WBW-Gutachten zur Waldstrategie 2050 erkennen, denn es fehlt die Fachexpertise zum Wildtiermanagement.

Waldumbau und Wildtiermanagement

Der wissenschaftliche Beirat skizziert ein Zwei-Klassen-Jagdrecht. Waldbesitzern, die das Jagdrecht selbst ausüben, schlägt der Beirat vor, sich bei der Bejagung des Schalenwildes an der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu orientieren. Schalenwild wird de facto zum seuchenhaft auftretenden Schädling degradiert. Es wird völlig die Populationsbiologie rudelbildender Arten wie Rot- und Damwild vernachlässigt. Nicht umsonst werden diese Arten auf der Ebene von Hegegemeinschaften und im Rahmen gemeinsamer Abschusspläne großräumig bewirtschaftet.

Die Entstehung von Wildschäden sowie deren Verhütung wird entscheidend vom Lebensraum beeinflusst. Die Vermeidung von Wildschäden kann daher maßgeblich mit fachgerechtem Waldbau erreicht werden. Die DJV-Waldbroschüre und der "Praxisratgeber Waldumbau und Jagd" geben Handlungsempfehlungen, die den komplexen Zusammenhängen – sowohl bei der Entstehung wie auch der Lösung von Wildschäden – gerecht werden.

Waldumbau nur mit der Büchse hat bislang nicht funktioniert und wird auch zukünftig nicht funktionieren. Der wünschenswerte Umbau von Nadelholz dominierten Altersklassenwälder, die zudem im Winter von ausgeräumten Feldfluren umgeben sind und somit einem Fehlen geeigneter Äsung, ist alleine durch die Reduktion von Schalenwild nicht erreichbar.

Biotopverbundplanung

Die im Gutachten empfohlene systematische Biotopverbundplanung sollte nicht nur unter dem Aspekt Klimawandel gesehen werden. Im Sinne der Lebensraumverbesserung auch für Wildwiederkäuer, ist dies ebenfalls ein Lösungsansatz zur Schadensprävention.

GAK Mittel sollten auch zur Wildschadensprävention eingesetzt werden. Der Gestaltung von Waldinnen- und Waldaussenrändern kommt eine besondere Bedeutung zu. Flankierende Maßnahmen, wie alternatives Äsungsangebot und die Ausweisung von Ruhezonen, helfen Wildschäden zu reduzieren. Damit junge Bäume auch für den Waldumbau aufwachsen können, müssen Konzepte erarbeitet werden, die waldbauliche und jagdliche Maßnahmen standortangepasst sinnvoll kombinieren.

Es ist bedauerlich, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik gerade mit Blick auf die im Gutachten hervorgehobene Raumplanung, den innovativen Ansatz der wildökologischen Raumplanung vermissen lässt.

Videos, Positionspapiere und aktuelle Informationen zum Wald-Wild-Thema gibt es im Internet.

Niedersächsische Landesregierung darf Details geheim halten. Staatsgerichtshof bestätigt diese Praxis. Ursächlich sind unter anderem Drohungen und Hasskommentare in sozialen Medien.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Praxis der Landesregierung bestätigt, Landtagsabgeordneten bestimmte Details zu Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Wölfen vorzuenthalten. Darunter fallen Informationen, die eine Identifizierung von Jägern, Tierhaltern und Behördenmitarbeitern ermöglichen würden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte diese Entscheidung. "Es ist wichtig, dass der Staatsgerichtshof damit anerkennt, dass es Netzwerke von vermeintlichen Wolfsfreunden gibt, die eine legale Entnahme ebenso gefährden wie die daran beteiligten Personen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) betonte in einer Stellungnahme, dass es der Landesregierung um den Schutz der am Vollzug beteiligten Personen gehe. Dazu gehören auch Jägerinnen und Jäger.

Der Staatsgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob das Informationsrecht von Abgeordneten durch unvollständige Antworten verletzt worden war. Die Landesregierung hatte unter anderem Informationen zurückgehalten, die Rückschlüsse auf die Identität der beteiligten Personen sowie Zeit und Ort der geplanten Entnahmen zugelassen hätten. Begründet hatte sie dies unter anderem mit Drohungen und Hasskommentaren, die in den sozialen Medien geäußert worden waren.

Der DJV empfiehlt den Landesgesetzgebern und den Behörden bei der Entnahme von Wölfen besonderes Augenmerk auf den Schutz der Beteiligten zu legen. Das sollte künftig auch in den Wolfsverordnungen berücksichtigt werden, die es bislang in Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg gibt.

Notstand bei Wolfattacken, Bleimunition oder Wildschäden: Deutscher Jagdrechtstag veröffentlicht Empfehlungen zu zahlreichen Themen. 60 Experten tagen in Sachsen-Anhalt und diskutieren Entwicklungen im Jagdrecht.

Der Deutsche Jagdrechtstag hat seine Empfehlungen zu wichtigen jagdrechtlichen Fragen veröffentlicht. In der zurückliegenden Tagung haben 60 Experten unter anderem über den Umgang mit Wildschäden in Raps und Mais, Verbot von Bleimunition oder Notstandsbefugnisse bei Wolfsangriffen diskutiert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Tagung in Wernigerode, Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit dem Deutschen Jagdrechtstag e.V. und der Deutschen Anwaltakademie organisiert. Teilnehmer waren Rechtsanwälte sowie Vertreter von Politik, Behörden, Gerichten und Verbänden.

Die Jagdrechtsexperten empfehlen bundesweit eine Beteiligung der Bewirtschafter bei Wildschäden in Raps und Mais nach dem Vorbild einiger Landesjagdgesetze. Zudem muss künftig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Sanktionierung von Verstößen gegen ein europaweites Bleimunitionsverbot gewahrt bleiben. Weiterhin gibt der Jagdrechtstag in seiner Schlusserklärung Empfehlungen zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Naturschutzrichtlinien in Bezug auf den Wolf.

Auf der Veranstaltung befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin mit neuen Entwicklungen im Jagdrecht von Bund und Ländern sowie in zugehörigen Rechtsgebieten. Im Fokus der Vorträge und Diskussionen standen unter anderem sachliche Verbote nach dem Bundesjagdgesetz, rechtliche Fragen der Kitzrettung und die Entwicklung des Jagdrechts in Sachsen-Anhalt. 

Die Abschlusserklärung mit Empfehlungen gibt es hier.

Die Sozialwahl von 2017 bei der SVLFG muss wiederholt werden, hat das Hessische Landessozialgericht jetzt entschieden. Geklagt hatte unter anderem der Deutsche Jagdverband.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, dass die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ungültig ist. Der DJV hatte wegen Fehlern im Zulassungsverfahren zur Wahl und bei der Durchführung gegen die Sozialwahl geklagt. Auch zwei weitere Klagen gegen die Sozialwahl waren erfolgreich. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht hat die Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.

DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider bedauerte in einer Stellungnahme, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit den Argumenten des DJV auseinandergesetzt hat, betonte aber: "Langer Atem bei der Überprüfung der Wahl lohnt sich. Grobe Fehler des Wahlverfahrens sind offensichtlich geworden – auch wenn das Urteil des Bundessozialgerichts noch aussteht". Der DJV müsse als Vertretung der Jägerschaft – und damit einer maßgeblichen Gruppe von Versicherten – künftig selbst eine vorschlagsberechtigte Organisation sein. Die SVLFG dürfe den Wähler durch die aufwändige Registrierung keine Steine in den Weg legen, so Schneider weiter. Der DJV ruft den Wahlausschuss der SVLFG auf, aus den Fehlern der Sozialwahl 2017 zu lernen. Nur dann ist eine angemessene Vertretung der Jägerschaft in den Gremien der Unfallversicherung überhaupt möglich.

Der DJV werde sich nicht scheuen, auch weiterhin gegen eine Benachteiligung bei der Wahl gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, merkte Schneider an. Er verwies zudem darauf, dass sich der DJV jetzt auf die Teilnahme an der Sozialwahl 2023 vorbereitet. Dazu werden Informationen demnächst unter jagdverband.de/sozialwahl-2023 bereitgestellt.

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewählt. Für Jagdreviere ist die SVLFG die zuständige Unfallversicherung. Der Deutsche Jagdverband kritisiert seit Langem die Pflichtmitgliedschaft und setzt sich für eine Reform ein. Dabei setzt er sich auch durch eine Vertretung in den Gremien der SVLFG für die Belange der Jägerschaft ein. Es laufen zudem Musterverfahren wegen der Beiträge, die die Inhaber von Jagdrevieren leisten müssen.

Schwerpunkt Kommunikation: Im Frühjahr bietet der DJV zwei neue Online-Seminare an. Themen sind der Umgang mit den sozialen Medien sowie grundlegende Techniken für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Partner ist das Journalistenzentrum Herne.

Wie kann eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie in den sozialen Medien aussehen? Wie müssen Texte und Fotos dafür aufbereitet werden? Und was bedeutet "crossmedial"? Antworten liefert das Online-Seminar „Fit für Social Media und Web“ am 4. und 5. März. Teilnehmer lernen organisatorische und technische Grundlagen anhand praktischer Beispiele. Dazu gibt es ein Schreibtraining speziell für Social-Media und Web sowie einen WhatsApp-Exkurs. Auch im Fokus: Sicherheit und mögliche rechtliche Fallstricke. Anmeldungen sind bis 15. Februar 2022 möglich.

Am 11. und 12. März 2022 bietet der DJV die Online-Schreibwerkstatt an. Der Workshop vermittelt grundlegende Techniken für eine professionelle Pressearbeit. Zentrale Inhalte sind das Schreiben von Nachrichten und Meldungen, der Umgang mit journalistischen Anfragen sowie die Arbeit mit digitalen Medien. Das Seminar richtet sich hauptsächlich an ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Presseobleute aus den Jägerschaften – für Einsteiger ist es ebenfalls geeignet. Anmeldeschluss hierfür: 25. Februar 2022.

Pro Veranstaltung sind maximal 12 Teilnehmer zugelassen, die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 50 Euro. Weitere Details und das Anmeldeformular finden Sie unter: https://www.jagdverband.de/online-akademie

DJV fordert schnelle und umfassende Aufklärung. Mutmaßlicher Täter hatte keinen Jagdschein. Es gab bereits Ermittlungen wegen Wilderei.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) ist entsetzt über den kaltblütigen Polizistenmord in Rheinland-Pfalz. "Die ungeheure Brutalität macht uns fassungslos. Wir trauern mit den Hinterbliebenen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Der Dachverband der Jäger fordert schnelle und umfassende Aufklärung der Tat und der Hintergründe.  

Nach derzeitigem Kenntnisstand des DJV hat der mutmaßliche Täter keinen gültigen Jagdschein und somit auch keine Berechtigung, Jagdwaffen zu besitzen. Bereits für das Jahr 2020 hat die zuständige Behörde im Saarland seinen Antrag auf einen Jagdschein abgelehnt. Gegen den Tatverdächtigen hat es nach Kenntnisstand des DJV zudem bereits Ermittlungen wegen Wilderei gegeben. Der DJV fordert die Behörden auf, jetzt schnell zu klären, woher die Tatwaffen stammen und wie sie in den illegalen Besitz des Tatverdächtigen gelangen konnten.

Dritthöchstes Jagdergebnis seit knapp hundert Jahren, Mecklenburg-Vorpommern liegt vorn. DJV fordert mehr Anreize für die Schwarzwildjagd wegen Afrikanischer Schweinepest. Bereits mehr als 3.200 infizierte Tiere registriert.

Die Jagdstatistik für die Saison 2020/21 (1. April 2020 bis 31. März 2021) weist 687.581 Wildschweine aus. Das ist der dritthöchste Wert seit Aufzeichnungsbeginn vor knapp hundert Jahren. Trotz Corona: Bundesweit sind mehr als die Hälfte aller Bewegungsjagden im Winterhalbjahr 2020 ausgefallen wegen drastischen Kontaktbeschränkungen sowie Beherbergungs- und Reiseverboten. Einen Landesrekord und den höchsten Wert bundesweit erzielten die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern: 106.803 Tiere. Danach folgt Brandenburg (90.306). Inklusive Sachsen (37.069) hat die Jägerschaft in den drei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Bundesländern mehr als ein Drittel aller Wildschweine bundesweit erlegt. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht und verweist auf den wichtigen ehrenamtlichen Beitrag der Jagd im Kampf gegen die ASP: Die natürliche Ausbreitung des Virus von Tier zu Tier wird durch reduzierte Wildschweinbestände erschwert.

Abbau von Bürokratie als Anreiz für Wildschweinjagd

Der DJV fordert von Politik und Behörden weitere Anstrengungen, um die Ausbreitung des ASP-Virus einzudämmen. Mehr als 3.200 infizierte Wildschweine wurden bisher registriert. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen des Bundes muss mehr Befugnisse erhalten und die Zusammenarbeit von Behörden auf Landes- und Kreisebene künftig koordinieren. Zudem fordert der DJV Anreize für die Wildschweinjagd. Eine Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums empfiehlt beispielsweise, dass Jäger die Hilfe von Metzgern in Anspruch nehmen können, um Wildbret zu vermarkten. Diesen Abbau bürokratischer Hürden haben bisher nur Baden-Württemberg und Niedersachsen konkret in der Praxis umgesetzt. Die Gebühren für die obligatorische Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen sollten Behörden nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen bundesweit übernehmen.

Kadaver-Suchhunde besser fördern

Laut DJV muss die Ausbildung von Kadaver-Suchhunden vereinheitlicht und stärker finanziell gefördert werden. Ausgebildete Jagdhunde leisten wertvolle Arbeit bei der Früherkennung von ASP-Ausbrüchen. Das ist entscheidend, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Eine zeitgemäße Schutzausrüstung für Jagdhund und Jäger sowie Ortungsgeräte sind teuer. Eine finanzielle Unterstützung ist deshalb sinnvoll, ebenso wie der Wegfall von Steuern für ausgebildete Jagdhunde. Ein ausführliches gemeinsames Forderungspapier des DJV und des Deutschen Bauernverbands gibt es hier.

Das Forum Waffenrecht fordert umfassende und schnelle Aufklärung des Amoklaufs in Heidelberg. Die Tatwaffen hätten nach geltendem Recht nicht anonym erworben werden dürfen. Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind nicht zielführend.

Mit Entsetzen und Trauer hat das Forum Waffenrecht (FWR), die Vertretung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland, auf den gestrigen Amoklauf in Heidelberg reagiert. "Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Hinterbliebenen. Wir sind tief erschüttert, die Tat lässt uns fassungslos zurück", sagte der FWR-Vorsitzende Friedrich Gepperth. Weder Täter noch Verwandte haben laut Medienberichten eine Erlaubnis gehabt, Waffen zu besitzen. Es sei davon auszugehen, dass die Tatwaffen illegal erworben worden seien, so Gepperth.

Das FWR fordert eine schnelle und umfassende Aufklärung des Falls. Angeblich gibt es Kaufbelege für die Tatwaffen aus dem Ausland. Die Europäische Feuerwaffenrichtlinie sieht vor, dass auch beim Waffenkauf im Ausland sowohl durch den Verkäufer, als auch durch den Erwerber eine Registrierung und Mitteilung an die zuständigen Behörden zwingend erforderlich ist. Die zur Tat verwendeten Waffen hätten demnach niemals anonym erworben werden dürfen.

Das Forum Waffenrecht fordert die Bundesregierung auf, mögliche Vollzugsdefizite geltender europäischer und deutscher Gesetze umfassend zu untersuchen. Reflexartige Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind hingegen nicht angebracht. Diese treffen nur legale Waffenbesitzer und verhindern keineswegs den illegalen Waffenbesitz in Deutschland und Europa. Das FWR fordert die Politik auf, Waffenkriminalität und illegalen Waffenbesitz effektiver zu bekämpfen. Allein in Deutschland gibt es 20 Millionen illegale Waffen nach Schätzung von Experten.

Nagetier aus Südamerika breitet sich weiter aus: Jagdergebnis steigt um das 57-fache innerhalb von 2 Jahrzehnten. DJV fördert internationales Forschungsprojekt zur Eindämmung. Waschbär und Marderhund stagnieren auf hohem Niveau.

In der zurückliegenden Jagdsaison 2020/21 (1.April bis 31. März) haben die Jägerinnen und Jäger in Deutschland 101.108 Nutrias erbeutet. Das sind 57-mal mehr Tiere als 20 Jahre zuvor. Diese Werte hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht. Laut Monitoring-Daten des Verbandes ist die Nutria inzwischen in allen Bundesländern vertreten – insbesondere entlang Ems, Weser, Elbe und gebietsweise Rhein. Sie beschädigt durch unterirdische Gänge Wasserschutzdämme und vernichtet durch Fraß ganze Schilfgürtel. Jäger leisten in Deutschland einen wichtigen Beitrag für den Deich- und Artenschutz, indem sie die Nutria überwachen und bejagen. Das Nagetier aus Südamerika gehört zu den hundert weltweit besonders problematischen invasiven Arten. Betroffene Staaten sind verpflichtet, diese einzudämmen und zu überwachen. Weitere Säuger aus der Liste der invasiven Arten sind der Waschbär aus Nordamerika und der Marderhund aus Ostasien. Für diese Arten stagnierten die Jagdstrecken in der Saison 2020/21 auf hohem Niveau: Jäger haben 200.163 Waschbären erlegt – ein Anstieg um das 22-fache innerhalb von 2 Jahrzehnten. Für den Marderhund (33.010) liegt die Steigerung im selben Zeitraum beim Faktor 5.

Klimawandel begünstigt Nutria

Für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) werten Wissenschaftler regelmäßig Jagdstatistiken und Beobachtungen aus. Die Nutria breitet sich in Deutschland vor allem aus, weil die Winter milder sind und die Tiere gefüttert werden. Insgesamt über 70 Prozent aller Nutrias werden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erlegt, danach folgt Sachsen-Anhalt mit 11 Prozent. Der DJV fördert derzeit ein länderübergreifendes Forschungsprojekt zur Nutria in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Ziel ist es unter anderem, künftig über DNA-Analyse ihr Vorkommen in Gewässern nachzuweisen. Getestet werden zudem moderne Lebendfallen, die über Tiererkennungssoftware gezielt Nutrias fangen sollen. 

Waschbär sucht die Nähe des Menschen

Beim Waschbär steigt die Zahl der erlegten Tiere seit den 1990er-Jahren kontinuierlich an. Dies deutet auf eine starke räumliche Ausbreitung der invasiven Art hin. Monitoringdaten aus dem WILD-Projekt bestätigen dies: In mehr als der Hälfte der Jagdbezirke haben Jäger den Kleinbären bereits nachgewiesen. Die meisten Waschbären wurden in Brandenburg (35.117), Hessen (29.875) und Sachsen-Anhalt (27.612) erlegt. Anders als Nutria und Marderhund sucht der Waschbär Siedlungsbereiche auf und erreicht ungewöhnlich hohe Dichten. Dort sind Nahrung und Unterschlupf im Überfluss vorhanden. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Waschbären einen negativen Einfluss auf seltene Amphibien haben: Sie können beispielsweise Erdkröten häuten und so die Giftdrüsen entfernen.

Marderhund ist eher im Norden verbreitet

Nach einem Einbruch vor etwa zehn Jahren ist die Zahl der erlegten Marderhunde wieder kontinuierlich angestiegen. Ursache für den zwischenzeitlichen Rückgang waren Krankheiten wie Räude und Staube. Vor den Seuchenzügen wurden zusammen etwa 90 Prozent der Marderhunde in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erlegt. Deren Gesamtanteil liegt jetzt bei etwa 40 Prozent. Spitzenreiter waren in der Jagdsaison 2020/21 Schleswig-Holstein (10.310) und Mecklenburg-Vorpommern (7.067). Insgesamt haben für das WILD-Monitoring ein Drittel aller teilnehmenden Reviere ein Vorkommen des Marderhunds gemeldet. 

Der aktuelle WILD-Bericht zeigt die Entwicklung der Jagdstatistik für Waschbär, Marderhund, Nutria sowie drei Gänsearten über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wissenschaftler haben Daten für Bundesländer und Landkreise ausgewertet.

 

Invasive Arten stehen im Fokus. Enthalten sind Jagdstatistiken zu sechs ausgewählten Arten sowie Gastbeiträge.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute den WILD-Jahresbericht für 2020 veröffentlicht. Im Fokus stehen sechs ausgewählte Tierarten: Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Nil-, Kanada- und Graugans. Die Jagdstrecken dieser Arten wurden für einen Zeitraum von zehn Jahren statistisch ausgewertet, interpretiert und auf insgesamt 40 Seiten grafisch anschaulich und verständlich aufbereitet.

Im Jahresbericht sind zudem die Ergebnisse der Feldhasenzählung 2020 sowie zwei Gastbeiträge zu Gänsemanagement und Amphibienschutz enthalten. Am Beispiel eines Amphibienschutzzauns im Berliner Grunewald wird die hohe Anpassungsfähigkeit und der negative Einfluss der invasiven Art Waschbär deutlich.

Bis zum 28. Februar 2022 können bis zu 3 Berichte kostenfrei bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab 4 Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab März ist der WILD-Bericht dann gratis zzgl. Versandkosten im DJV-Shop bestellbar.

Bestelladresse:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer-Str. 194a
53175 Bonn
Tel. 0228/387290-0
E-Mail: info@djv-service.de

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