Dritthöchstes Jagdergebnis seit knapp hundert Jahren, Mecklenburg-Vorpommern liegt vorn. DJV fordert mehr Anreize für die Schwarzwildjagd wegen Afrikanischer Schweinepest. Bereits mehr als 3.200 infizierte Tiere registriert.

Die Jagdstatistik für die Saison 2020/21 (1. April 2020 bis 31. März 2021) weist 687.581 Wildschweine aus. Das ist der dritthöchste Wert seit Aufzeichnungsbeginn vor knapp hundert Jahren. Trotz Corona: Bundesweit sind mehr als die Hälfte aller Bewegungsjagden im Winterhalbjahr 2020 ausgefallen wegen drastischen Kontaktbeschränkungen sowie Beherbergungs- und Reiseverboten. Einen Landesrekord und den höchsten Wert bundesweit erzielten die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern: 106.803 Tiere. Danach folgt Brandenburg (90.306). Inklusive Sachsen (37.069) hat die Jägerschaft in den drei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Bundesländern mehr als ein Drittel aller Wildschweine bundesweit erlegt. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht und verweist auf den wichtigen ehrenamtlichen Beitrag der Jagd im Kampf gegen die ASP: Die natürliche Ausbreitung des Virus von Tier zu Tier wird durch reduzierte Wildschweinbestände erschwert.

Abbau von Bürokratie als Anreiz für Wildschweinjagd

Der DJV fordert von Politik und Behörden weitere Anstrengungen, um die Ausbreitung des ASP-Virus einzudämmen. Mehr als 3.200 infizierte Wildschweine wurden bisher registriert. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen des Bundes muss mehr Befugnisse erhalten und die Zusammenarbeit von Behörden auf Landes- und Kreisebene künftig koordinieren. Zudem fordert der DJV Anreize für die Wildschweinjagd. Eine Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums empfiehlt beispielsweise, dass Jäger die Hilfe von Metzgern in Anspruch nehmen können, um Wildbret zu vermarkten. Diesen Abbau bürokratischer Hürden haben bisher nur Baden-Württemberg und Niedersachsen konkret in der Praxis umgesetzt. Die Gebühren für die obligatorische Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen sollten Behörden nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen bundesweit übernehmen.

Kadaver-Suchhunde besser fördern

Laut DJV muss die Ausbildung von Kadaver-Suchhunden vereinheitlicht und stärker finanziell gefördert werden. Ausgebildete Jagdhunde leisten wertvolle Arbeit bei der Früherkennung von ASP-Ausbrüchen. Das ist entscheidend, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Eine zeitgemäße Schutzausrüstung für Jagdhund und Jäger sowie Ortungsgeräte sind teuer. Eine finanzielle Unterstützung ist deshalb sinnvoll, ebenso wie der Wegfall von Steuern für ausgebildete Jagdhunde. Ein ausführliches gemeinsames Forderungspapier des DJV und des Deutschen Bauernverbands gibt es hier.

Das Forum Waffenrecht fordert umfassende und schnelle Aufklärung des Amoklaufs in Heidelberg. Die Tatwaffen hätten nach geltendem Recht nicht anonym erworben werden dürfen. Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind nicht zielführend.

Mit Entsetzen und Trauer hat das Forum Waffenrecht (FWR), die Vertretung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland, auf den gestrigen Amoklauf in Heidelberg reagiert. "Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Hinterbliebenen. Wir sind tief erschüttert, die Tat lässt uns fassungslos zurück", sagte der FWR-Vorsitzende Friedrich Gepperth. Weder Täter noch Verwandte haben laut Medienberichten eine Erlaubnis gehabt, Waffen zu besitzen. Es sei davon auszugehen, dass die Tatwaffen illegal erworben worden seien, so Gepperth.

Das FWR fordert eine schnelle und umfassende Aufklärung des Falls. Angeblich gibt es Kaufbelege für die Tatwaffen aus dem Ausland. Die Europäische Feuerwaffenrichtlinie sieht vor, dass auch beim Waffenkauf im Ausland sowohl durch den Verkäufer, als auch durch den Erwerber eine Registrierung und Mitteilung an die zuständigen Behörden zwingend erforderlich ist. Die zur Tat verwendeten Waffen hätten demnach niemals anonym erworben werden dürfen.

Das Forum Waffenrecht fordert die Bundesregierung auf, mögliche Vollzugsdefizite geltender europäischer und deutscher Gesetze umfassend zu untersuchen. Reflexartige Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind hingegen nicht angebracht. Diese treffen nur legale Waffenbesitzer und verhindern keineswegs den illegalen Waffenbesitz in Deutschland und Europa. Das FWR fordert die Politik auf, Waffenkriminalität und illegalen Waffenbesitz effektiver zu bekämpfen. Allein in Deutschland gibt es 20 Millionen illegale Waffen nach Schätzung von Experten.

Nagetier aus Südamerika breitet sich weiter aus: Jagdergebnis steigt um das 57-fache innerhalb von 2 Jahrzehnten. DJV fördert internationales Forschungsprojekt zur Eindämmung. Waschbär und Marderhund stagnieren auf hohem Niveau.

In der zurückliegenden Jagdsaison 2020/21 (1.April bis 31. März) haben die Jägerinnen und Jäger in Deutschland 101.108 Nutrias erbeutet. Das sind 57-mal mehr Tiere als 20 Jahre zuvor. Diese Werte hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht. Laut Monitoring-Daten des Verbandes ist die Nutria inzwischen in allen Bundesländern vertreten – insbesondere entlang Ems, Weser, Elbe und gebietsweise Rhein. Sie beschädigt durch unterirdische Gänge Wasserschutzdämme und vernichtet durch Fraß ganze Schilfgürtel. Jäger leisten in Deutschland einen wichtigen Beitrag für den Deich- und Artenschutz, indem sie die Nutria überwachen und bejagen. Das Nagetier aus Südamerika gehört zu den hundert weltweit besonders problematischen invasiven Arten. Betroffene Staaten sind verpflichtet, diese einzudämmen und zu überwachen. Weitere Säuger aus der Liste der invasiven Arten sind der Waschbär aus Nordamerika und der Marderhund aus Ostasien. Für diese Arten stagnierten die Jagdstrecken in der Saison 2020/21 auf hohem Niveau: Jäger haben 200.163 Waschbären erlegt – ein Anstieg um das 22-fache innerhalb von 2 Jahrzehnten. Für den Marderhund (33.010) liegt die Steigerung im selben Zeitraum beim Faktor 5.

Klimawandel begünstigt Nutria

Für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) werten Wissenschaftler regelmäßig Jagdstatistiken und Beobachtungen aus. Die Nutria breitet sich in Deutschland vor allem aus, weil die Winter milder sind und die Tiere gefüttert werden. Insgesamt über 70 Prozent aller Nutrias werden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erlegt, danach folgt Sachsen-Anhalt mit 11 Prozent. Der DJV fördert derzeit ein länderübergreifendes Forschungsprojekt zur Nutria in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Ziel ist es unter anderem, künftig über DNA-Analyse ihr Vorkommen in Gewässern nachzuweisen. Getestet werden zudem moderne Lebendfallen, die über Tiererkennungssoftware gezielt Nutrias fangen sollen. 

Waschbär sucht die Nähe des Menschen

Beim Waschbär steigt die Zahl der erlegten Tiere seit den 1990er-Jahren kontinuierlich an. Dies deutet auf eine starke räumliche Ausbreitung der invasiven Art hin. Monitoringdaten aus dem WILD-Projekt bestätigen dies: In mehr als der Hälfte der Jagdbezirke haben Jäger den Kleinbären bereits nachgewiesen. Die meisten Waschbären wurden in Brandenburg (35.117), Hessen (29.875) und Sachsen-Anhalt (27.612) erlegt. Anders als Nutria und Marderhund sucht der Waschbär Siedlungsbereiche auf und erreicht ungewöhnlich hohe Dichten. Dort sind Nahrung und Unterschlupf im Überfluss vorhanden. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Waschbären einen negativen Einfluss auf seltene Amphibien haben: Sie können beispielsweise Erdkröten häuten und so die Giftdrüsen entfernen.

Marderhund ist eher im Norden verbreitet

Nach einem Einbruch vor etwa zehn Jahren ist die Zahl der erlegten Marderhunde wieder kontinuierlich angestiegen. Ursache für den zwischenzeitlichen Rückgang waren Krankheiten wie Räude und Staube. Vor den Seuchenzügen wurden zusammen etwa 90 Prozent der Marderhunde in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erlegt. Deren Gesamtanteil liegt jetzt bei etwa 40 Prozent. Spitzenreiter waren in der Jagdsaison 2020/21 Schleswig-Holstein (10.310) und Mecklenburg-Vorpommern (7.067). Insgesamt haben für das WILD-Monitoring ein Drittel aller teilnehmenden Reviere ein Vorkommen des Marderhunds gemeldet. 

Der aktuelle WILD-Bericht zeigt die Entwicklung der Jagdstatistik für Waschbär, Marderhund, Nutria sowie drei Gänsearten über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wissenschaftler haben Daten für Bundesländer und Landkreise ausgewertet.

 

Invasive Arten stehen im Fokus. Enthalten sind Jagdstatistiken zu sechs ausgewählten Arten sowie Gastbeiträge.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute den WILD-Jahresbericht für 2020 veröffentlicht. Im Fokus stehen sechs ausgewählte Tierarten: Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Nil-, Kanada- und Graugans. Die Jagdstrecken dieser Arten wurden für einen Zeitraum von zehn Jahren statistisch ausgewertet, interpretiert und auf insgesamt 40 Seiten grafisch anschaulich und verständlich aufbereitet.

Im Jahresbericht sind zudem die Ergebnisse der Feldhasenzählung 2020 sowie zwei Gastbeiträge zu Gänsemanagement und Amphibienschutz enthalten. Am Beispiel eines Amphibienschutzzauns im Berliner Grunewald wird die hohe Anpassungsfähigkeit und der negative Einfluss der invasiven Art Waschbär deutlich.

Bis zum 28. Februar 2022 können bis zu 3 Berichte kostenfrei bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab 4 Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab März ist der WILD-Bericht dann gratis zzgl. Versandkosten im DJV-Shop bestellbar.

Bestelladresse:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer-Str. 194a
53175 Bonn
Tel. 0228/387290-0
E-Mail: info@djv-service.de

Aktuelle DJV-Statistik: Trotz Corona-Pandemie meldeten sich im vergangenen Jahr 18.900 Personen zur staatlichen Jägerprüfung. Durchfallquote ist leicht gestiegen. Die meisten Prüflinge gab es im Norden.

Corona-Beschränkungen zum Trotz: Im Jahr 2021 traten 18.900 Männer und Frauen zur Jägerprüfung an – ebenso viele wie im Jahr zuvor und dritthöchster Wert überhaupt. Damit ist das Interesse an der Jagd ungebrochen hoch. Im Vergleich zu 2011 sind es sogar rund drei Viertel mehr Jagdschüler. Diese vorläufige Auswertung hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Auf Platz eins liegt Niedersachsen mit 4.116 Prüflingen, gefolgt von Baden-Württemberg (3.138) und Mecklenburg-Vorpommern (1.880). Die Jägerprüfung ist anspruchsvoll. Die Durchfallquote von 21 Prozent lag in diesem Jahr sogar geringfügig höher als im Vorjahr (20 Prozent). Beschränkungen durch Corona haben erneut die Ausbildung erschwert und zu Kursausfällen geführt.

Um das „grüne Abitur“ zu erhalten, müssen sich Jagdschüler rund 150 Stunden mit Themen wie Wildbiologie, Natur- und Tierschutz, Wildbret-Hygiene, Waffenkunde und Hundewesen auseinandersetzen. Die staatliche Prüfung besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Inhalten.

Weitere Informationen rund um den Jagdschein erhalten Sie hier.

Fast 29.000 Tonnen Wildbret haben die Deutschen in der vergangenen Jagdsaison verzehrt. Spitzenreiter ist Wildschwein. DJV gibt Tipps für Lagerung und Zubereitung.

Im Jagdjahr 2020/21 (1. April 2020 bis 31. März 2021) haben die Deutschen über 28.900 Tonnen Wildbret von Rot- und Damhirsch, Wildschwein sowie Reh gegessen. Trotz zahlreicher abgesagter Herbstjagden wegen der Corona-Pandemie lieferten die deutschen Jägerinnen und Jäger mehr als 16.400 Tonnen Fleisch vom Wildschwein. Danach folgen Reh (8.900), Rothirsch (2.400) und Damhirsch (1.300). Diese Werte hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Das meiste Wildschwein kommt aus dem Norden, Reh aus dem Süden

Die Jägerinnen und Jäger aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben fast ein Drittel (29 Prozent) des heimischen Wildbrets vom Wildschwein geliefert: rund 4.800 Tonnen. Das meiste Rehwild erlegten die Jägerinnen und Jäger aus Bayern und Baden-Württemberg, insgesamt 31 Prozent. Das entspricht über 3.900 Tonnen. Mehr als die Hälfte des Fleischs vom Rotwild lieferten die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz im Süden sowie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Norden: zusammen fast 1.400 Tonnen. Eine weitere Hirschart, das Damwild, hat seinen Schwerpunkt im Norden: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kommen zusammen auf über 700 Tonnen – mehr als die Hälfte der Gesamtmenge.  

Wildbret lässt sich schmoren, garen, kurzbraten oder grillen

Heimisches Wildbret ist besonders fettarm und reich an Mineralstoffen. Es lässt sich schmoren, garen, kurzbraten oder grillen. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt, unbedingt auf die Herkunft des Wildbrets zu achten. Regionale Ware gibt es beim Jäger oder Förster. Auch lokale Metzgereien oder Märkte bieten das ursprüngliche Lebensmittel an. In Supermärkten finden Verbraucher hingegen häufig Fleisch aus Osteuropa und Übersee. 

Wild-auf-wild.de: über 400 Rezeptideen

Auf der DJV-Internetseite wild-auf-wild.de gibt es inzwischen über 400 moderne Gerichte für Wildbret. Immer beliebter sind Grillrezepte. Auf der Seite gibt es zudem Tipps für Lagerung und Zubereitung. Das vakuumierte Fleisch von Hirsch und Reh lässt sich beispielsweise mühelos ein Jahr ohne Qualitätsverlust tiefgekühlt lagern. Über die kostenfreie Waldfleisch-App finden Nutzer über 2.000 regionale Wildbret-Anbieter.

Rezeptidee: Wilde Tagliatelle

Wildbret ist nur der dicke Sonntagsbraten? Keineswegs – es eignet sich auch für die schnelle Küche zwischendurch. Zum Beispiel Bandnudeln mit saftigem Rehfleisch, Champignons und würziger Wildsoße. Schnell zubereitet wird so aus einem einfachen Nudelgericht ein wilder Leckerbissen.

Das vollständige Rezept gibt es hier.

DJV lädt von Februar bis April 2022 ein zum Online-Dialog mit Experten. Ziel ist es, aktuelles Fachwissen bekannter zu machen. Zielgruppe sind Entscheidungsträger und Praktiker gleichermaßen.

Wildtiere und Mensch – Spannungsfelder und Lösungswege: Am 14. Februar 2022 startet der Deutsche Jagdverband (DJV) mit einer 3-teiligen Online-Vortragsreihe rund um Wildtier-Mensch-Konflikte. Den Auftakt bildet das Thema "Verhütung und Bewertung von Wildschäden", unter anderem mit Dr. Rudi Suchant von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.

Im März 2022 folgt eine weitere Online-Veranstaltung: Professor Niko Balkenhol von der Universität Göttingen gibt Einblicke in neue Forschungsergebnisse zur genetischen Verarmung beim Rotwild durch Verinselung. Professor Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur Wien wird im April 2022 das Konzept der Wildökologischen Raumplanung erläutern.

Die drei Online-Veranstaltungen finden in der Zeit von 15 bis 17 Uhr statt. Im Anschluss an jeweils zwei Fachvorträge können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen an die Experten richten. Ziel der Vortragsreihe ist es, Fachwissen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und Lösungswege für Wildtier-Mensch-Konflikte zu skizzieren. Der DJV will den Dialog zwischen Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und Praktikern fördern. Ab 13. Januar 2022 ist eine Anmeldung im Internet möglich: www.jagdverband.de/online-akademie.

403.420 Menschen gehen in Deutschland zur Jagd. Das sind 6.006 mehr als im Jahr 2020. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt Mecklenburg-Vorpommern vorn.

Rekord: 403.420 Frauen und Männer haben derzeit einen Jagdschein in Deutschland. Das sind 6.006 mehr als im Vorjahr und über 51.000 Menschen mehr innerhalb eines Jahrzehnts. Die meisten Jägerinnen und Jäger leben in Nordrhein-Westfalen: 93.751. Auf Platz zwei liegt Niedersachsen (60.000), gefolgt von Baden-Württemberg (55.150). Auf die Einwohnerzahl bezogen bietet sich ein anderes Bild: Mit 8,2 Jägern und Jägerinnen pro 1.000 Einwohner ist Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter, knapp gefolgt von Schleswig-Holstein (8,1). Auf dem dritten Platz folgt Niedersachsen (7,5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Bundesweit betrachtet leben 4,7 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner in Deutschland. Sie haben eine staatliche Prüfung abgelegt. Diese umfasst so unterschiedliche Bereiche wie Natur- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Wildbiologie oder Waffenkunde. Etwa drei Viertel von ihnen sind in Verbänden organisiert und sorgen ehrenamtlich für die heimischen Wildtiere. Jägerinnen und Jäger reduzieren das Risiko von Wildkrankheiten, betreiben aktiven Arten- und Naturschutz und dämmen Wildschäden in Wald und Feld ein.

Weitere Informationen rund um den Jagdschein gibt es hier.

 

Bei Hetze und Bedrohung im Netz: Beweise sichern. DJV stellt Strafanzeige gegen einen radikalen Jagdgegner aus Hessen und gibt Tipps. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt stellvertretend für alle Jäger in Deutschland Strafanzeige gegen einen selbsternannten Tierrechtler und radikalen Jagdgegner aus Hessen. Auf seiner Facebook-Seite vergleicht er Jägerinnen und Jäger unter anderem mit Psychopathen und Kinderschändern. Er ist bereits mehrfach durch Beleidigungen in sozialen Medien aufgefallen. "Bei allem Verständnis für Meinungsfreiheit, Hassrede ist strafbar", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Der DJV ermutigt Jägerinnen und Jäger, sich gegen Hasskriminalität konsequent zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen hierfür verbessert.

Nach Einschätzung von Medienanwalt Dr. Heiko Granzin handelt es sich im konkreten Fall zwar um eine Kollektivbeleidigung – sie betrifft aber auch jede Jägerin und jeden Jäger individuell. Darüber hinaus droht dem Jagdgegner eine Verfolgung wegen Volksverhetzung. In einem konkreten Verdachtsfall sollten Betroffene sofort einen Screenshot der Beleidigung machen und den Nachrichtenverlauf sichern. Hilfreich für die Behörden sind zudem persönliche Daten des Verfassers von Hassrede. Dazu gehören beispielsweise das Profil im sozialen Netzwerk oder andere Daten aus dem Internet. Die Informationen müssen innerhalb von drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft des eigenen Wohnorts vorliegen.

Seit Kurzem kann auch ein "Daumen hoch" strafbar sein – nämlich dann, wenn damit eine strafbare Äußerung eines Dritten öffentlich gutgeheißen wird. Im DJV-Interview erläutert Jan Mönikes, Fachanwalt für Medienrecht, was das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz tatsächlich bringt.

Was bringt das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz? Jan Mönikes erläutert im DJV-Interview, was sich geändert hat. Der Fachanwalt für Medienrecht gibt Tipps, wie sich Jägerinnen und Jäger verhalten sollten.

Bedrohung und Beleidigung im Netz: Was hat sich geändert durch das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz?

Hassrede im Internet und in den sozialen Medien: Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Gesetzen beschlossen, mit denen er diesem Phänomen endlich Herr werden will. Zum Großteil sind es eher symbolische Verschärfungen des Strafrechts und Erweiterung der Pflichten der Plattformbetreiber gegenüber Behörden und Rechte gegenüber ihren Kunden. Sehr oft bleibt es dabei: Eine Äußerung ist zwar persönlichkeitsrechtwidrig, der Betroffene kann sich mit dem Anwalt selbst dagegen wehren. Die Schwelle zu Beleidigung oder Bedrohung, also Straftaten, bewerten Richter oder Staatsanwalt allerdings häufig als nicht überschritten. Wer etwa die pauschale Beschimpfung von Waidmännern als „Tiermörder“ für einen Angriff auf seine Ehre hält, hat damit sicherlich recht – wird das aber in aller Regel als rechtlich zulässige Meinungsäußerung hinnehmen müssen. Anders dagegen, wenn mit dieser Beschimpfung etwa eine Aufforderung zu Straftaten gegen Jäger gerechtfertigt werden soll. Es kommt immer auf den konkreten Kontext an.

Wie sieht es mit Androhungen von Straftaten aus?

Wer etwa ankündigt, Autos und jagdliche Einrichtungen von „Tiermördern“ zu zerstören, kann künftig unter dem erweiterten §241 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Bedrohung verfolgt werden. Mit einem neuen §126a StGB ist jetzt auch das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ unter Strafe gestellt. Damit soll die Verbreitung von „Feindeslisten“ bestraft werden. Wenn etwa jemand  Adressdaten von Jägerinnen und Jägern, Termine oder Standorte von Reviereinrichtungen sammelt und im Internet veröffentlicht, um „diese Tiermörder“ einzuschüchtern und so vielleicht gewaltbereite „Aktivisten“ zu Straftaten motiviert, kann nun schon wegen der Zusammenstellung und Verbreitung solcher Datensammlungen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Mit was muss jemand jetzt rechnen, der einen Hass-Post befürwortet – etwa durch „Daumen hoch“?

Die Billigung von Straftaten eines anderen kann eine Straftat sein. Wer mit "Daumen hoch" eine strafbare Äußerung öffentlich gutheißt, kann sich unter Geltung des neu gefassten § 241 StGB jetzt sogar selbst bei erfundenen Bedrohungen strafbar machen. Die zustimmende Weiterverbreitung ist eine öffentliche "Billigung" gemäß des neu gefassten § 140 StGB. Der erfordert weder eine wirkliche Tat noch eine reale Bedrohung: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die öffentliche Zustimmung selbst zu einer reinen "Putativstraftat" erfasst werden, um einem „Klima der Angst“ zu begegnen. Bei Sympathiebekundungen jeder Art ist also Vorsicht geboten, sobald nicht nur eine Meinung mit "scharfer Sprache" geäußert wird, sondern Hass in Form von Hetze oder gar Drohungen in Rede steht. Etwa „wenn einem Wolf, der Menschen gefährdet, keine Kugeln drohen, könnten diese irgendwann in Richtung Politiker fliegen“: Wer sich so öffentlich äußert oder dies im Internet „shared“ und „liked“, sollte sich nicht wundern, falls die Polizei bei ihm klingelt. Das gilt insbesondere für Waffenbesitzer, denen regelmäßig ein erhöhtes Bedrohungspotential unterstellt wird.

Was hat sich für Betreiber sozialer Netzwerke mit in Kraft treten des Gesetzpakets zugunsten der Nutzer geändert?

Der Gesetzgeber verpflichtet durch das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Plattformen ab einer gewissen Größe, einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand zu betreiben, um rechtswidrige, besonders strafbare Äußerungen möglichst schnell zu unterbinden und sogar bloße Verdachtsfälle umgehend an eine zentrale Stelle beim Bundeskriminalamt zu melden. Umgekehrt sollen Nutzer gestärkt werden, die glauben, zu Unrecht an ihren zulässigen Äußerungen gehindert zu werden. Ob und wie gut das in der Praxis klappen wird, ist aber eher zweifelhaft.

Was sollten Jäger tun, die in den sozialen Netzwerken Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder sogar Bedrohung erfahren?

In jedem Fall: Ruhe bewahren! Nicht jeder persönliche Angriff ist unzulässig – selbst wenn die Grenzen der Sachlichkeit oder Höflichkeit verletzt werden. Schärfe ist im öffentlichen Meinungskampf legitim und auch nicht in sozialen Medien verboten. Wenn aber die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten wird, Hass zur Hetze und Straftat wird, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, die vorhandenen Meldesysteme der Plattformbetreiber oder die Angebote von Meldestellen zu nutzen. Darüber hinaus sollten auch Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert werden. Manchmal kann aber auch nur ein eigener Anwalt helfen. Wichtig in allen Fällen: Besonnen, aber schnell und entschieden reagieren – möglichst innerhalb der ersten zwei Wochen, damit die Frist für Eilanträge bei Gericht nicht vergeht. Nicht hoffen, dass sich das Problem von allein erledigt, das tut es leider nie. In jedem Falle Beweise sichern! Am besten als PDF-Dateien, bei denen der konkrete Link zum Inhalt, Datum und Uhrzeit sichtbar sind. Zeugen hinzuziehen und professionelle Hilfe holen! Manche Rechtsschutzversicherungen bieten inzwischen sogar Policen für Cybermobbing und Internet-Rechtsschutz an, die hilfreich sein können.

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