Vögel sind bald auf Suche nach geeigneten Brutstätten. Zeit, Platz zu schaffen und Parasiten zu entfernen. Der DJV gibt Tipps, wie Naturfreunde Nistkästen bezugsfertig machen.

Ob Garten oder Balkon: Nistkästen sind ab Frühjahr beliebte Brutplätze. Jetzt ist höchste Zeit fürs Reinemachen, damit der Vogelnachwuchs sicher und gesund aufwächst. Neben Kot gilt es, altes Nistmaterial zu entfernen. So wird Platz geschaffen im Vogelkasten und lästige Parasiten werden entfernt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt Tipps für die tierfreundliche Reinigung.

Schrubben für den Vogelschutz

Singvögel wie Star oder Meise sind jetzt auf Unterstützung angewiesen: Sie bauen sonst ihre Brutstätte einfach über die alte – immer näher zum Einflugloch. Nesträuber wie Marder oder Hauskatze haben dann besonders leichtes Spiel, da sie mühelos an die Gelege kommen. Wird das alte Nistmaterial entfernt, weichen zudem unliebsame Parasiten wie Vogelflöhe, Milben oder Federlinge. Nehmen diese überhand, können sie den Vogelnachwuchs schwächen. Der traditionelle Frühjahrsputz darf übrigens bei Schwalben und Mauersegler ausfallen – sie reinigen und pflegen ihre Nester selbst. 

Kochsalzlösung statt Chemiekeule

Vor dem Reinemachen sollten Handschuhe angezogen werden. Obacht vor „Zwischenmietern“ wie Siebenschläfer oder Haselmaus – sie halten in Vogelkästen gern Winterschlaf. Falls die Wohnung noch besetzt ist, fällt der Frühjahrsputz erst einmal aus. Ist die Luft rein, genügt es, das Innere mit einem Handbesen oder Pinsel auszufegen. Zusätzlich kann der Kasten mit heißem Wasser oder Kochsalzlösung ausgespült werden. Auf chemische Reinigungs- oder Desinfektionsmittel sollte dringend verzichtet werden. Das Kasteninnere sollte anschließend gut austrocknen – sonst droht Schimmelbefall.

Nisthilfe selber bauen

Nistkästen sollten möglichst unzugänglich für Katzen und Marder in einer Höhe von etwa vier Metern angebracht werden. Das Einflugloch bestenfalls nach Osten oder Südosten ausrichten – so bleibt das Vogelpaar samt Nachwuchs vor nassem Wetter und praller Sonne geschützt. Wer Gastgeber für die gefiederten Freunde werden möchte, erhält hier eine kostenfreie Anleitung für einen Vogelnistkasten der Marke Eigenbau.

Jäger pflegen bis zu 270.000 Vogelkästen

Hecken, Totholzhaufen oder alte Bäume im Garten bieten Vögeln oftmals natürliche Brutmöglichkeiten. Diese werden immer seltener, weshalb Vogelhäuser an Bedeutung gewinnen. Jährlich pflegen Jäger bis zu 270.000 Nistkästen. Bei durchschnittlich drei Küken pro Nest wachsen so jährlich 800.000 Jungvögel heran.

DJV bietet Präsenzseminar an für das sichere Auftreten vor Mikrofon und Kamera. Kooperationspartner ist das Journalistenzentrum Herne. Jetzt einen der 10 Plätze sichern.

Was macht ein gutes Interview aus? Welche Rolle spielen Gestik und Mimik? Und wie reagiere ich auf provokante Fragen? Antworten darauf gibt das Seminar "Vor Mikrofon und Kamera" am 6. und 7. Mai 2022 in Kassel. In Präsenz werden zahlreiche Themen zum professionellen Umgang mit Bild- und Tonmedien behandelt. Teilnehmer lernen, wie sie sich und ihre Inhalte gut und sicher präsentieren. In praktischen Übungen werden Sprache, Körperhaltung und Mimik trainiert, ebenso Ablauf und Besonderheiten eines Interviews. Das Seminar ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 125 Euro, die Übernachtung muss selbst organisiert werden. Eine Bezuschussung durch den jeweiligen Landesjagdverband kann direkt dort erfragt werden. Anmelden können sich Interessierte bis zum 8. April auf der Webseite der DJV Online-Akademie.

DJV legt Statistik für 2021 vor: keine tödlichen Unfälle mit Waffen. Wahrscheinlichkeit eines Unfalls liegt bei 0,0003 Prozent. Sicherheitsbestimmungen sind vergleichsweise hoch in Deutschland.

Die Zahl der Unfälle mit Jagdwaffen ist auf einem Tiefstand. Im Jahr 2021 gab es keinen tödlichen Unfall durch Jagdwaffen. Innerhalb von drei Jahren hat es einen tödlichen Jagdunfall mit Schusswaffen in Deutschland gegeben. Bezogen auf 403.420 Jagdscheininhaber entspricht dies einer Wahrscheinlichkeit von 0,0003 Prozent, als Jäger durch eine Schusswaffe getötet zu werden. Führerscheininhaber haben hingegen ein 13-mal höheres Risiko im Straßenverkehr zu sterben. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) veröffentlicht. Der Verband hat hierfür die Statistik der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das Archiv der Nachrichtenagentur dpa und Daten der Gothaer Versicherung* ausgewertet. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir tun alles, um die Jagd noch sicherer zu machen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider. Bereits bei der Jägerausbildung in Deutschland werde größter Wert auf die Sicherheit im Umgang mit Waffen gelegt.

Für die Jagd gibt es strenge Sicherheitsregeln, um eine Gefährdung von Menschen und Nutztieren zu verhindern. So muss jeder Jäger auf den sogenannten Kugelfang achten: Die Kugel darf nur in Richtung Boden fliegen, darum beispielsweise der Schuss vom Hochsitz. Der Boden "fängt" die Kugel, wenn sie den Wildkörper verlässt. Es ist verboten, eine Hintergrundgefährdung in Kauf zu nehmen, etwa Tiere auf einer Hügelkuppe zu beschießen, weil nicht klar ist, wohin die Kugel fliegt.

Jagdscheininhaber werden streng kontrolliert. Anders als der Führerschein für Kraftfahrzeuge wird der Jagdschein nicht auf Lebenszeit ausgestellt. Spätestens nach drei Jahren muss er neu beantragt werden. Nur wer die aufwändige staatliche Jägerprüfung besteht, kann überhaupt einen Jagdschein lösen. Hierfür muss ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und die Behörden prüfen die Zuverlässigkeit. Dazu gehört auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz. Selbst Verstöße gegen das Steuer- oder Verkehrsrecht können dazu führen, dass ein Jäger seine Zuverlässigkeit verliert und die Waffen abgeben muss oder der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird.

*Meldung aktualisiert am 3. März 2022 mit Daten der Gothaer Versicherung

Bündnis 90/Die Grünen machen erneut mobil gegen legale Auslandsjagd. Über 50 Vertreter aus insgesamt sieben Ländern im südlichen Afrika protestieren dagegen. Sie werfen der Partei Kolonialismus und Menschenrechtsverletzungen vor. DJV und CIC fordern die Partei auf, endlich auf das Angebot zum Dialog einzugehen.

Bündnis 90/Die Grünen fordert jetzt in einem Antrag an den Dortmunder Stadtrat, Jagdreise-Angebote auf Europas größter Jagdmesse, die im Juni 2022 stattfinden wird, zu verbieten. Das Community Leaders Network (CLN) – ein Zusammenschluss von über 50 Kommunen und Nichtregierungsorganisationen aus sieben Ländern des südlichen Afrikas – protestiert gegen das sogenannte Moratorium: Das Vorhaben stelle Tier- über Menschenrechte und sei eine neue Form von Kolonialismus. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat (CIC) in Deutschland fordern Bündnis 90/Die Grünen auf, die vielfältigen Dialog-Angebote aus Afrika endlich ernsthaft wahrzunehmen, Verbotspolitik zu überdenken und Widersprüche aufzulösen. Das grün geführte Bundesministerium des Auswärtigen hat erst kürzlich in einem Schreiben betont, dass gut geregelte und überwachte Auslandsjagd auf Basis des Washingtoner Artenschutzabkommens eine wichtige Rolle im Artenschutz spiele. 

In einer Videobotschaft und in einem Schreiben an den Dortmunder Stadtrat stellt das CLN jetzt fest: "Das Menschenrecht auf nachhaltige Bewirtschaftung unserer natürlichen Ressourcen, auf die wir für unseren Lebensunterhalt angewiesen sind, ist nicht verhandelbar. Alles andere bedeutet, die Rechte der Tiere über die Rechte der Menschen in Afrika zu stellen." Laut Weltnaturschutzunion IUCN sind Moratorien für Jagdreisen überdies nur nach sorgfältiger Rücksprache mit betroffenen Ländern und Regierungen in Betracht zu ziehen.

Renommierte Wissenschaftler wie Professor Adam Hart, Dr. Amy Dickman und Catherine Semcer lehnen Forderungen nach dem Ende von Jagdreisen ab: "Wenn Jagdreviere aufgrund ausbleibender Gäste aufgegeben werden müssen, dann wird das Land anders genutzt. Verlust von Lebensräumen und Artenvielfalt sind unweigerliche Folgen. Ein Jagdverbot würde diese Gefahr für eine Fläche, zehnmal so groß wie Deutschland, noch vergrößern."

Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik fordert in aktuellem Gutachten vermehrten Abschuss von Schalenwild. DJV warnt vor eindimensionalem Ansatz. Wildbiologische Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden.

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) hat das Gutachten „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert eindringlich eine grundlegende Überarbeitung des Kapitels "Wirbeltiere im Waldschutz". Insbesondere die Handlungsempfehlungen für Wildschäden sind kritisch zu sehen. Das Gutachten lässt leider vernünftige Konzepte vermissen und bedient sich stattdessen alter "Wald-vor-Wild"-Lösungsansätze. Es wird nicht berücksichtigt, dass Wildschäden von vielen Faktoren beeinflusst werden und der Versuch, diese allein durch die Reduzierung des Schalenwildes vermeiden zu wollen, ist nicht zielführend. Das Gutachten lässt damit eine bedauerliche Parallele zum WBW-Gutachten zur Waldstrategie 2050 erkennen, denn es fehlt die Fachexpertise zum Wildtiermanagement.

Waldumbau und Wildtiermanagement

Der wissenschaftliche Beirat skizziert ein Zwei-Klassen-Jagdrecht. Waldbesitzern, die das Jagdrecht selbst ausüben, schlägt der Beirat vor, sich bei der Bejagung des Schalenwildes an der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu orientieren. Schalenwild wird de facto zum seuchenhaft auftretenden Schädling degradiert. Es wird völlig die Populationsbiologie rudelbildender Arten wie Rot- und Damwild vernachlässigt. Nicht umsonst werden diese Arten auf der Ebene von Hegegemeinschaften und im Rahmen gemeinsamer Abschusspläne großräumig bewirtschaftet.

Die Entstehung von Wildschäden sowie deren Verhütung wird entscheidend vom Lebensraum beeinflusst. Die Vermeidung von Wildschäden kann daher maßgeblich mit fachgerechtem Waldbau erreicht werden. Die DJV-Waldbroschüre und der "Praxisratgeber Waldumbau und Jagd" geben Handlungsempfehlungen, die den komplexen Zusammenhängen – sowohl bei der Entstehung wie auch der Lösung von Wildschäden – gerecht werden.

Waldumbau nur mit der Büchse hat bislang nicht funktioniert und wird auch zukünftig nicht funktionieren. Der wünschenswerte Umbau von Nadelholz dominierten Altersklassenwälder, die zudem im Winter von ausgeräumten Feldfluren umgeben sind und somit einem Fehlen geeigneter Äsung, ist alleine durch die Reduktion von Schalenwild nicht erreichbar.

Biotopverbundplanung

Die im Gutachten empfohlene systematische Biotopverbundplanung sollte nicht nur unter dem Aspekt Klimawandel gesehen werden. Im Sinne der Lebensraumverbesserung auch für Wildwiederkäuer, ist dies ebenfalls ein Lösungsansatz zur Schadensprävention.

GAK Mittel sollten auch zur Wildschadensprävention eingesetzt werden. Der Gestaltung von Waldinnen- und Waldaussenrändern kommt eine besondere Bedeutung zu. Flankierende Maßnahmen, wie alternatives Äsungsangebot und die Ausweisung von Ruhezonen, helfen Wildschäden zu reduzieren. Damit junge Bäume auch für den Waldumbau aufwachsen können, müssen Konzepte erarbeitet werden, die waldbauliche und jagdliche Maßnahmen standortangepasst sinnvoll kombinieren.

Es ist bedauerlich, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik gerade mit Blick auf die im Gutachten hervorgehobene Raumplanung, den innovativen Ansatz der wildökologischen Raumplanung vermissen lässt.

Videos, Positionspapiere und aktuelle Informationen zum Wald-Wild-Thema gibt es im Internet.

Niedersächsische Landesregierung darf Details geheim halten. Staatsgerichtshof bestätigt diese Praxis. Ursächlich sind unter anderem Drohungen und Hasskommentare in sozialen Medien.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Praxis der Landesregierung bestätigt, Landtagsabgeordneten bestimmte Details zu Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Wölfen vorzuenthalten. Darunter fallen Informationen, die eine Identifizierung von Jägern, Tierhaltern und Behördenmitarbeitern ermöglichen würden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte diese Entscheidung. "Es ist wichtig, dass der Staatsgerichtshof damit anerkennt, dass es Netzwerke von vermeintlichen Wolfsfreunden gibt, die eine legale Entnahme ebenso gefährden wie die daran beteiligten Personen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) betonte in einer Stellungnahme, dass es der Landesregierung um den Schutz der am Vollzug beteiligten Personen gehe. Dazu gehören auch Jägerinnen und Jäger.

Der Staatsgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob das Informationsrecht von Abgeordneten durch unvollständige Antworten verletzt worden war. Die Landesregierung hatte unter anderem Informationen zurückgehalten, die Rückschlüsse auf die Identität der beteiligten Personen sowie Zeit und Ort der geplanten Entnahmen zugelassen hätten. Begründet hatte sie dies unter anderem mit Drohungen und Hasskommentaren, die in den sozialen Medien geäußert worden waren.

Der DJV empfiehlt den Landesgesetzgebern und den Behörden bei der Entnahme von Wölfen besonderes Augenmerk auf den Schutz der Beteiligten zu legen. Das sollte künftig auch in den Wolfsverordnungen berücksichtigt werden, die es bislang in Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg gibt.

Notstand bei Wolfattacken, Bleimunition oder Wildschäden: Deutscher Jagdrechtstag veröffentlicht Empfehlungen zu zahlreichen Themen. 60 Experten tagen in Sachsen-Anhalt und diskutieren Entwicklungen im Jagdrecht.

Der Deutsche Jagdrechtstag hat seine Empfehlungen zu wichtigen jagdrechtlichen Fragen veröffentlicht. In der zurückliegenden Tagung haben 60 Experten unter anderem über den Umgang mit Wildschäden in Raps und Mais, Verbot von Bleimunition oder Notstandsbefugnisse bei Wolfsangriffen diskutiert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Tagung in Wernigerode, Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit dem Deutschen Jagdrechtstag e.V. und der Deutschen Anwaltakademie organisiert. Teilnehmer waren Rechtsanwälte sowie Vertreter von Politik, Behörden, Gerichten und Verbänden.

Die Jagdrechtsexperten empfehlen bundesweit eine Beteiligung der Bewirtschafter bei Wildschäden in Raps und Mais nach dem Vorbild einiger Landesjagdgesetze. Zudem muss künftig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Sanktionierung von Verstößen gegen ein europaweites Bleimunitionsverbot gewahrt bleiben. Weiterhin gibt der Jagdrechtstag in seiner Schlusserklärung Empfehlungen zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Naturschutzrichtlinien in Bezug auf den Wolf.

Auf der Veranstaltung befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin mit neuen Entwicklungen im Jagdrecht von Bund und Ländern sowie in zugehörigen Rechtsgebieten. Im Fokus der Vorträge und Diskussionen standen unter anderem sachliche Verbote nach dem Bundesjagdgesetz, rechtliche Fragen der Kitzrettung und die Entwicklung des Jagdrechts in Sachsen-Anhalt. 

Die Abschlusserklärung mit Empfehlungen gibt es hier.

Die Sozialwahl von 2017 bei der SVLFG muss wiederholt werden, hat das Hessische Landessozialgericht jetzt entschieden. Geklagt hatte unter anderem der Deutsche Jagdverband.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, dass die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ungültig ist. Der DJV hatte wegen Fehlern im Zulassungsverfahren zur Wahl und bei der Durchführung gegen die Sozialwahl geklagt. Auch zwei weitere Klagen gegen die Sozialwahl waren erfolgreich. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht hat die Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.

DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider bedauerte in einer Stellungnahme, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit den Argumenten des DJV auseinandergesetzt hat, betonte aber: "Langer Atem bei der Überprüfung der Wahl lohnt sich. Grobe Fehler des Wahlverfahrens sind offensichtlich geworden – auch wenn das Urteil des Bundessozialgerichts noch aussteht". Der DJV müsse als Vertretung der Jägerschaft – und damit einer maßgeblichen Gruppe von Versicherten – künftig selbst eine vorschlagsberechtigte Organisation sein. Die SVLFG dürfe den Wähler durch die aufwändige Registrierung keine Steine in den Weg legen, so Schneider weiter. Der DJV ruft den Wahlausschuss der SVLFG auf, aus den Fehlern der Sozialwahl 2017 zu lernen. Nur dann ist eine angemessene Vertretung der Jägerschaft in den Gremien der Unfallversicherung überhaupt möglich.

Der DJV werde sich nicht scheuen, auch weiterhin gegen eine Benachteiligung bei der Wahl gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, merkte Schneider an. Er verwies zudem darauf, dass sich der DJV jetzt auf die Teilnahme an der Sozialwahl 2023 vorbereitet. Dazu werden Informationen demnächst unter jagdverband.de/sozialwahl-2023 bereitgestellt.

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewählt. Für Jagdreviere ist die SVLFG die zuständige Unfallversicherung. Der Deutsche Jagdverband kritisiert seit Langem die Pflichtmitgliedschaft und setzt sich für eine Reform ein. Dabei setzt er sich auch durch eine Vertretung in den Gremien der SVLFG für die Belange der Jägerschaft ein. Es laufen zudem Musterverfahren wegen der Beiträge, die die Inhaber von Jagdrevieren leisten müssen.

Schwerpunkt Kommunikation: Im Frühjahr bietet der DJV zwei neue Online-Seminare an. Themen sind der Umgang mit den sozialen Medien sowie grundlegende Techniken für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Partner ist das Journalistenzentrum Herne.

Wie kann eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie in den sozialen Medien aussehen? Wie müssen Texte und Fotos dafür aufbereitet werden? Und was bedeutet "crossmedial"? Antworten liefert das Online-Seminar „Fit für Social Media und Web“ am 4. und 5. März. Teilnehmer lernen organisatorische und technische Grundlagen anhand praktischer Beispiele. Dazu gibt es ein Schreibtraining speziell für Social-Media und Web sowie einen WhatsApp-Exkurs. Auch im Fokus: Sicherheit und mögliche rechtliche Fallstricke. Anmeldungen sind bis 15. Februar 2022 möglich.

Am 11. und 12. März 2022 bietet der DJV die Online-Schreibwerkstatt an. Der Workshop vermittelt grundlegende Techniken für eine professionelle Pressearbeit. Zentrale Inhalte sind das Schreiben von Nachrichten und Meldungen, der Umgang mit journalistischen Anfragen sowie die Arbeit mit digitalen Medien. Das Seminar richtet sich hauptsächlich an ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Presseobleute aus den Jägerschaften – für Einsteiger ist es ebenfalls geeignet. Anmeldeschluss hierfür: 25. Februar 2022.

Pro Veranstaltung sind maximal 12 Teilnehmer zugelassen, die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 50 Euro. Weitere Details und das Anmeldeformular finden Sie unter: https://www.jagdverband.de/online-akademie

DJV fordert schnelle und umfassende Aufklärung. Mutmaßlicher Täter hatte keinen Jagdschein. Es gab bereits Ermittlungen wegen Wilderei.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) ist entsetzt über den kaltblütigen Polizistenmord in Rheinland-Pfalz. "Die ungeheure Brutalität macht uns fassungslos. Wir trauern mit den Hinterbliebenen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Der Dachverband der Jäger fordert schnelle und umfassende Aufklärung der Tat und der Hintergründe.  

Nach derzeitigem Kenntnisstand des DJV hat der mutmaßliche Täter keinen gültigen Jagdschein und somit auch keine Berechtigung, Jagdwaffen zu besitzen. Bereits für das Jahr 2020 hat die zuständige Behörde im Saarland seinen Antrag auf einen Jagdschein abgelehnt. Gegen den Tatverdächtigen hat es nach Kenntnisstand des DJV zudem bereits Ermittlungen wegen Wilderei gegeben. Der DJV fordert die Behörden auf, jetzt schnell zu klären, woher die Tatwaffen stammen und wie sie in den illegalen Besitz des Tatverdächtigen gelangen konnten.

Pressemitteilung abonnieren