DJV und DWR veröffentlichen gemeinsam Plakat mit Verhaltenstipps in der Kinderstube Natur. Für Jungwildretter gibt es ein weiteres Infoposter. Die Motive sind in verschiedenen Formaten kostenfrei zum Herunterladen verfügbar.

Von März bis Juli ist Brut- und Setzzeit: Viele Wildtiere bekommen ihren Nachwuchs und reagieren empfindlich auf Störungen. Hinzu kommt die Frühmahd mit Kreiselmähern als Risiko. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) haben jetzt zwei Poster mit Verhaltenstipps für Naturbesucher veröffentlicht. Kitzretter, Landwirte und Jäger können sich die Motive in verschiedenen Formaten kostenlos herunterladen, selbst ausdrucken oder drucken lassen und an Schlüsselpunkten im Revier anbringen.

Ducken, Tarnen und Täuschen ist für Wildtiernachwuchs überlebenswichtig – als Schutz vor Fressfeinden. Das Poster “Nicht anfassen” macht auf die Folgen falsch verstandener Tierliebe aufmerksam: Wer ein vermeintlich vereinsamtes Rehkitz anfasst, macht es ungewollt zum Vollwaisen. Denn haftet menschlicher Geruch am Nachwuchs, verstößt die Ricke ihr Junges – es muss verhungern. Der auf dem Plakat integrierte QR-Code führt zu weiteren Infos rund um die Kinderstube Natur im Internet – hier gibt es auch die Poster in Druckqualität zum Herunterladen.

Das Poster “Nicht öffnen” soll vor allem Jungwildretter unterstützen. Gerade Kitze oder Junghasen, die erfolgreich vor dem Kreiselmäher gerettet wurden, bleiben kurzzeitig in Boxen oder großen Kartons am Wiesenrand. Immer wieder kommt es vor, dass Spaziergänger die Jungtiere irrtümlich freilassen, bevor der Mähvorgang beendet ist. Jungwildretter können das Plakat direkt an der Box befestigen. Der QR-Code auf dem Plakat führt zu einer Übersicht der Kitzretterteams in Deutschland.

Es gibt bis zu 60 Prozent für Geräte mit Wärmebildkameras. Auch Zweitanträge sind möglich – Frist: 30 Juni 2023. DWR bietet Beratung.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiterhin Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung fördert. Der Drohneneinsatz ist nach wie vor die effektivste Methode für die Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Die Fördermaßnahme verlief in den vergangenen beiden Jahren sehr erfolgreich – insgesamt wurden deutschlandweit 1.178 Drohnen gefördert. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.

Wer ist förderungsberechtigt?

Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Zu den Aufgaben der sogenannten Kitzrettungsvereine muss laut Satzung gehören: Pflege und Förderung des Jagdwesens oder Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd.

Welche Drohnen sind förderfähig?

Die technischen Mindestanforderungen an die Drohnen sind: Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera. Drohnen müssen geeignet sein, größere Grünlandschläge abzufliegen, eine Home-Return-Funktion haben und die Mindestflugzeit muss 20 Minuten betragen.

Wie laufen Antrag und Anschaffung ab?

Der Antrag ist zweistufig und grundsätzlich digital. Die Antragstellung erfolgt über das Portal des Förderprogramms. Auf den Antrag auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt. Das BLE hat zu Förderung und Antragsprozess ein ausführliches Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, welche Anlagen notwendig sind.

Kann ich mehrmals einen Antrag auf Förderung stellen?

In der Regel fördert das BMEL in der Förderperiode von 2021 bis 2023 maximal vier Drohnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Förderung einer fünften oder sechsten Drohne zu beantragen. Eine hinreichende Begründung ist notwendig. Dazu ist dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn eine Erläuterung beizufügen.

Weitere Infos und Beratung bietet die Deutsche Wildtierrettung

Die Deutsche Wildtierrettung wird inzwischen als Dachverband getragen von zwölf Landesjagdverbänden und neun weiteren Verbänden aus der Landwirtschaft und den Verbänden der Jagdrechtsinhaber. Interessierte können sich auf der Website der Deutschen Wildtierrettung informieren. Dort gibt es einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik sowie Infos für Drohnenpiloten und Jagdpächter und  zur Vereinsgründung. Weiterhin bietet die Deutsche Wildtierrettung unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@deutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel.

Unterlagen zur Sozialwahl werden verschickt. Sozialwahl findet nur alle sechs Jahre statt. Teilnahme für alle Wahlberechtigten ist besonders wichtig!

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) rufen zur Wahl der Jägerliste bei der Sozialwahl 2023 auf. Bis zum 31. Mai 2023 finden bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung – und damit auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - die Sozialwahlen statt. DJV und BJV appellieren an alle Wahlberechtigten, sich zu beteiligen und im Mai die Liste "Jäger" zu wählen. Damit werden die Rechte von Jägerinnen und Jägern gestärkt – und zwar für sechs Jahre.

In einem Video, das demnächst auf den Internetseiten www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und www.jagd-bayern.de/sozialwahl-2023 veröffentlicht wird, erläutern die Spitzenkandidaten die wichtigsten Forderungen und rufen zur Teilnahme an der Wahl auf. Die Jagdverbände setzen sich mit ihrer gemeinsamen Liste ein für einen transparenten, objektiven und gerechten Beitragsmaßstab, insbesondere einen geringeren Grundbeitrag, für bessere Präventionsleistungen, speziell für Inhaber von Jagdrevieren, für eine bessere Versicherung für Nachsuchenführer und für mehr Transparenz bei der Verwendung der Beiträge und dem Unfallgeschehen ein.

Die Verbände kritisieren das komplizierte Teilnahmeverfahren. Zunächst muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, um überhaupt die Wahlunterlagen zu erhalten. Wahlberechtigt sind die Inhaber von Jagdrevieren – sofern im Revier oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb keine Angestellten beschäftigt werden – außerdem deren Mitpächter und Ehepartner. Mitpächter müssen eine Kopie des Fragebogens ausfüllen. 

DJV und BJV haben auf den Internetseiten unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und www.jagd-bayern.de/sozialwahl-2023/ weitere Informationen zum Wahlverfahren zusammengestellt, unter anderem einen Handzettel mit den wichtigsten Informationen, ein Erklärvideo mit Angaben, wer wahlberechtigt ist, wie die Wahlunterlagen beantragt werden und welche Dokumente mit eingereicht werden müssen. In Kürze steht auch ein Muster des Fragebogens mit einer Ausfüllanleitung zur Verfügung. Die Seiten werden laufend aktualisiert.

Beim Frühlingsspaziergang den Zeckenschutz nicht vergessen: Welches Infektionsrisiko geht von den Blutsaugern aus und wovon hängt es ab? Zeckenexpertin Dr. Dania Richter von der Technischen Universität Braunschweig im DJV-Interview.

DJV: Welches Risiko geht generell von einem Zeckenstich aus?

Dr. Dania Richter: Es gibt nicht die eine Zecke. Wir unterscheiden zum Beispiel den Gemeinen Holzbock (Ixodes ricinus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Der Gemeine Holzbock ist in der Regel von März bis Oktober aktiv und von Flensburg bis Konstanz verbreitet, er überträgt die Erreger der Borreliose und der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Die Auwaldzecke kann Babesien auf den Hund übertragen. Sie ist zwar den ganzen Winter aktiv, kommt aber nur punktuell in Deutschland vor. Von ihr geht für den Menschen ein geringeres Risiko aus, da sie uns Menschen selten befällt. Entscheidend für das Risiko ist der Anteil infizierter Zecken. In Deutschland tragen mancherorts bis zu einem Drittel der Zecken Borrelien in sich. Eine Zecke nimmt in ihrem Leben nur drei Blutmahlzeiten zu sich, dabei kann sie sich infizieren oder Erreger weitergeben. Kompetente Reservoirwirte für Lyme-Borrelien sind Nagetiere und Vögel.

Wie können sich Zwei- und Vierbeiner vor Infektionen schützen?

Das Absuchen nach Zecken sollte nach einem Aufenthalt in der Natur zur Tagesroutine werden wie das Zähneputzen – zweimal täglich empfehle ich. Denn ein Stich einer infizierten Zecke führt nicht sofort zu einer Infektion. Lyme-Borrelien beispielsweise werden erst nach etwa 20 Stunden weitergegeben. Die Bakterien wandern mit Beginn der Blutmahlzeit aus dem Darm in die Körperhöhle der Zecke, von dort zu den Speicheldrüsen und können dann erst mit dem Speichel in die Stichwunde injiziert werden. Prävention ist das A und O, um sich zu schützen. Das gilt für Zwei- und Vierbeiner. Wer auf Wegen bleibt und den Kontakt mit der Vegetation am Rand meidet, schützt sich. Denn Zecken lauern vor allem in der niedrigen Vegetation, an Grashalmspitzen oder Ästchen von Sträuchern.

Welche Mittel helfen gegen Zeckenstiche?

Abwehrstoffe wie Icaridin schützen vor Zeckenstichen. Die gibt es in Sprayform und als Lotion zu kaufen. Für Jäger gibt es spezielle Textilien, die mit Akariziden wie Permethrin imprägniert sind, sie töten Zecken bei Kontakt ab. Der gleiche Wirkstoff ist erhältlich für Hunde als Spot On für Nacken und Kruppe. Der Wirkstoff Fluralaner ist in Kautabeltten für Hunde enthalten. Spot Ons muss ich einmal im Monat auftragen. Eine Tablette hingegen wirkt drei Monate gegen Zecken. Sticht die Zecke trotzdem, muss ich sie entfernen. Dafür kann ich eine feine Pinzette oder sogenannte Zeckenkarten nutzen. Mit kleinen Werkzeugen, die aussehen wie ein Kuhfuß, kann ich Zecken heraushebeln. Nymphen, also das zweite Jugendstadium der Zecke, lassen sich mit einer speziellen, sehr feinen Schlinge entfernen, die wie ein Fadeneinfädler aussieht. Danach die Bissstelle desinfizieren.

Muss ein Zeckenstich beobachtet werden?

Ich empfehle, sich die Stelle des Stichs mit Datum zu notieren und sie für einige Wochen im Auge zu behalten. Nicht immer entsteht bei einer Infektion mit Borrelien die sogenannte Wanderröte, also der typische rote Ring, der sich um die Einstichstelle ausbreitet. Manchmal kommen die Symptome erst zeitversetzt, und wir bringen sie nicht mehr mit dem Stich in Verbindung. Mit grippeähnlichen Symptomen und Wanderröte sollte ich auf jeden Fall sofort einen Arzt aufsuchen.

Zecken, die an Rehen saugen, tragen keine Lyme-Borrelien mehr in sich, stimmt das?

Eine infizierte Zecke, die an einem Reh oder einem domestizierten Wiederkäuer wie einem Rind parasitiert, verliert ihre infektiöse Fracht. Nach der Blutmahlzeit sind keine Lyme-Borrelien mehr nachweisbar. Dies wurde auch für domestizierte Wiederkäuer bewiesen. Auf die Frage nach dem Mechanismus hat die Wissenschaft bisher keine Antwort. Wiederkäuer wie Rehe können sich auch nicht mit Lyme-Borrelien infizieren. So ist der Anteil infektiöser Zecken, die Lyme-Borrelien übertragen können, auf mancher extensiven Weide geringer. Von Zecken, die vom erlegten Reh- oder Rotwild ablassen, sollte keine Gefahr ausgehen.

Höchste Zeit für das Reinigen von Nistkästen. Parasiten machen sich sonst breit. DJV gibt Tipps für Reinigung, geeignete Plätze und Schutz vor Fressfeinden.

Mit steigenden Temperaturen rückt das anstehende Brutgeschäft heimischer Höhlenbrüter wie Meise, Kleiber oder Zaunkönig näher. Jetzt ist es höchste Zeit, Nistkästen zu reinigen. So wird der Nachwuchs vor Parasitenbefall und Krankheiten bewahrt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigt, was Vogelfreunde bei Pflege und Anbringen neuer Bruthäuschen beachten sollten.

Parasitenalarm: altes Nistmaterial entfernen

Vor dem Großputz im Frühjahr empfiehlt der DJV, kurz anzuklopfen, bevor der Kasten geöffnet wird. Er könnte Winterquartier sein von Zwischenmietern wie Haselmaus oder Siebenschläfer. Dann muss der Frühjahrsputz warten. Ansonsten kann altes Nistmaterial entfernt und Kot ausgebürstet werden. Lästige Untermieter wie Flöhe, Milben oder Lausfliegen werden so entfernt. Ist der Befall groß, die Bruthöhle mit heißem Wasser oder Kochsalzlösung ausspülen. Auf die Chemiekeule sollte dem Nachwuchs zuliebe unbedingt verzichtet werden. Das Innere des Nistkastens anschließend gut austrocknen lassen. Und noch ein Grund, den Kasten zu reinigen: Viele Vogeleltern türmen einfach frisches Moos, Gräser oder Blätter auf das Nest des Vorjahres. Räuber wie Katzen und Marder haben dann über das Einflugloch leichteren Zugang und können sich bequem Eier oder Nestlinge angeln. 

Vogelkasten nach Osten ausrichten

Der Vogelkasten sollte vor Hitze und Nässe geschützt sein. Das Einflugloch sollte deshalb nach Osten oder Südosten zeigen. Ein Dachvorsprung und ein Außen­anstrich mit Naturfarben machen die Nisthilfe zudem witterungsbeständig. Zum Schutz vor Kletterkünstlern wie Marder oder Katze sollte der Vogelkasten möglichst frei an der Hauswand oder am Baum hängen. Glatte Blech- und Kunststoffmanschetten um den Baumstamm in etwa zwei Meter Höhe helfen zudem. Ein Blechring um das Einflugloch hält beispielsweise Eichhörnchen davon ab, das Loch zu vergrößern und Vogeljunge zu erbeuten.

Selber bauen mit der Familie

Kein Nistkasten vorhanden? Dann kann selbst zu Säge und Hammer gegriffen werden. Holzsorten wie Eiche oder Lärche sind besonders robust und praxistauglich. Nistkasten Marke Eigenbau macht nicht nur Spaß, sondern bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die heimische Vogelwelt kennenzulernen. Positiver Nebeneffekt: Wer einen Nistkasten im Garten hat, kurbelt die Schädlingsbekämpfung durch den Vogelnachwuchs auf ganz natürliche Weise an. Nistkästen leisten einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Denn natürliche Bruthöhlen werden immer seltener. Jägerinnen und Jäger pflegen deshalb jährlich etwa 270.000 Nistkästen. 

Eine ausführliche Bauanleitung für einen Vogelnistkasten vom DJV kann kostenlos hier heruntergeladen werden.

Forstwirtschaftsrat lässt wildbiologischen Sachverstand vermissen. Jäger fordern wildökologische Raumplanung als Teil des Bundeswaldgesetzes.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert das Positionspapier des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) zur Jagd scharf.  "Es hält an Jahrzehnte alten, erfolglosen Theorien fest, statt zukunftsweisende Lösungen zu präsentieren. Wildbiologischer Sachverstand fehlt", sagte Dirk-Henner Wellershoff, zuständig für Wald im DJV-Präsidium. Die Pauschalkritik an angeblich zu hohen Wildbeständen müsse abgelöst werden durch eine differenzierte Betrachtung. Wildschäden entstehen laut DJV zuallererst durch eine ungünstige Verteilung von Wildtieren im Raum. Schlüsselfaktoren für die positive Wildlenkung sind ausreichend Deckung und Nahrung.  Dazu gehören ungestörte Äsungsflächen, Prossgehölze (Weichhölzer wie Birke) und Ruhezonen, gepaart mit einer Schwerpunktbejagung auf Aufforstungsflächen. Forstwirtschaftliche Interessen dürfen keinesfalls über die Bedürfnisse von Wildtieren gestellt werden.  Der DJV fordert deshalb eine wildökologische Raumplanung für ein integratives Wildtier- und Habitatmanagement auf ökologischer und  sozio-ökonomischer Grundlage. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes bietet die Chance, in Bezug auf Waldbewirtschaftung und forstliche Rahmenplanung, die wildökologische Raumplanung zu implementieren. Dies wäre ein wesentlicher und innovativer Lösungsansatz im Forst-Jagd-Konflikt. 

Verbissgutachten sind ungeeignet für Abschusspläne

Der DJV kritisiert stark, dass der DFWR auf Grundlage von Vegetationsgutachten die Höhe von Abschüssen festlegen will. Auch führende Wissenschaftler bestätigen, dass nur auf Basis von Vegetationsgutachten weder Rückschlüsse auf die Bestandshöhen noch auf die Abschusshöhen möglich sind. Diese eindimensionale Betrachtung lässt eine notwendige Lebensraumbewertung völlig außer acht. Vermehrte Wildschäden können beispielsweise dort entstehen, wo sich Wildtiere durch umliegende Störungen wie Wanderwege oder Straßen in Waldbereichen konzentrieren. Die Intensität des Verbisses sagt dann allerdings nichts aus über die Höhe des Bestands von Wildtieren. Besonders kritisch sieht der DJV die Forderung, Mindestabschusspläne in der Jugendklasse und beim weiblichen Hochwild einzuführen. Dies würde zur Zerstörung der Altersstruktur führen und könnte das Geschlechterverhältnis verschieben. Insbesondere bei Gebirgsarten wie Stein- und Gamswild kann ein zu starker jagdlicher Eingriff in die Jugendklasse bestandsgefährdend sein, da witterungsbedingt sowieso bis zu 50 Prozent der Lämmer und Kitze den ersten Winter nicht überleben.

Saat und Pflanzung brauchen waldbauliche Schutzmaßnahmen

Die Naturverjüngung in einem vitalen Mischwald muss ohne Schutzmaßnahmen funktionieren, hier sind sich DJV und DFWR einig. Anders sieht es bei Saat und Pflanzung aus, die notwendig ist, um Nadelholzmonokulturen überhaupt erst zu Mischwäldern umzubauen. Betroffen sind 27 Prozent der Wälder in Deutschland. Vom Menschen eingebrachte Jungpflanzen sind besonders für Rehe hochattraktiv und schadensanfällig, selbst bei geringer Wilddichte. Ganz besonders gilt das für Pflanzen aus Baumschulen, da sie sehr nährstoffhaltig sind. Die Jagd muss in Aufforstungsflächen ohne Zweifel verstärkt werden. Alternativlos sind allerdings begleitende waldbauliche Schutzmaßnahmen.

Auf Bewegungsjagden im Januar verzichten

Bewegungsjagden im Herbst bis maximal Ende Dezember helfen, den Jagddruck übers Jahr gesehen zu reduzieren. Allerdings versäumt es der DFWR in seinem Jagdpapier, ausdrücklich auf Bewegungsjagden im Januar zu verzichten und so wildbiologische Erkenntnisse umzusetzen. Schalenwild lebt während des Winters im Energiesparmodus, die Reduzierung des Stoffwechsels ist über die Tageslänge gesteuert. Bewegungsjagden führen dann zu erheblichem Stress und erhöhen das Risiko von Wildschäden sogar noch.

Ausbildung intensivieren und Forstkräfte einstellen

Eine "Intensivierung der jagdlichen und forstlichen Ausbildung" begrüßt der DJV. Damit wird das gegenseitige Verständnis von Forst- und Jagdseite gefördert. In beiden Ausbildungsrichtungen sollte unbedingt ein modernes Wiltiermanagement vermittelt werden. Die Jagd ist nur ein Instrument im Wildtiermanagment, mit ihr können Wildtierbestände reduziert und gelenkt werden. Weitere Instrumente zur Lenkung von Wildtieren sind unter anderem Wald- und Landbau, Besucherlenkung. Wildtierlenkung ist essenziell um Wildschäden vorzubeugen. Zudem braucht es im Forstbereich eine Ausbildungsinitiative. Durch Sparmaßnahmen wurden in den vergangen vier Jahrzehnten rund 60 Prozent der Forstarbeiter wegrationalisiert. Diese Arbeitskräfte fehlen jetzt für den notwendigen Waldumbau.

Weitere Informationen:

www.jagdverband.de/wald

Um einen Jagdhund zu retten, hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Das Landgericht Potsdam hat den Freispruch aus der ersten Instanz bestätigt. DJV fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger.

Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, um Jagdhunde zu schützen, ist heute vom Landgericht Potsdam auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, theoretisch besteht die Möglichkeit einer Revision. Der DJV begrüßt den Freispruch, kritisiert allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert hat. Im Gegensatz dazu hatte sich das Amtsgericht in der ersten Instanz klar zugunsten des Schutzes von Jagdhunden im Falle eines Wolfsangriffs positioniert. "Umso mehr ist der Gesetzgeber jetzt aufgefordert, endlich Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger herzustellen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.

Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es ist deshalb laut DJV folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachtet der DJV die Rechtslage in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben.

Der jetzt freigesprochene Jäger hatte 2019 gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf.

Neunte Flächendeckende Erfassung beginnt im Frühjahr 2023. Das Vorkommen von insgesamt 18 Arten wird abgefragt. DJV bittet alle Revierinhaber, mitzumachen.

Wo ist der Goldschakal bereits präsent? Wie steht es um die Gänsepopulationen in Deutschland? Oder welche Neozoen haben sich weiter ausgebreitet? Antworten soll die neunte Flächendeckende Erfassung für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) liefern, die jetzt startet. Hierzu arbeiten die Landesjagdverbände und der Deutsche Jagdverband eng zusammen und bitten alle Revierinhaberinnen und -inhaber, sich zu beteiligen. Im Frühjahr 2023 fragen Wissenschaftler das Vorkommen von insgesamt 18 Arten ab. „WILD ist das größte Monitoringprogramm für Wildtiere in Deutschland. Jägerinnen und Jäger liefern wertvolle Daten für die Jagdpraxis und sind mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit kompetente Partner für Wissenschaft, Politik und Medien", sagte Dr. Carsten Scholz, Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt und zuständiges Präsidiumsmitglied für WILD. 

Im Fokus der Erfassung sind unter anderem Rebhuhn, Fasan und Feldhase. In der zurückliegenden Erfassung hat sich bei den Niederwildarten eine leichte Erholung angedeutet. Weiterer Schwerpunkt: die Verbreitung der Neozoen Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Bisam. WILD-Daten von 2006 bis 2021 zeigen eindrucksvoll, wie schnell sich diese Arten ausbreiten. Zum dritten Mal wird das Vorkommen und Brutvorkommen von Wildgänsen in den Revieren abgefragt. Schließlich sollen auch Daten zu den Großraubsäugern Wildkatze, Luchs, Goldschakal und Wolf ermittelt werden.

Die Erfassungsbögen in den Bundesländern weichen teils voneinander ab. Informationen dazu und den passenden Bogen erhalten Revierinhaberinnen und -inhaber bei Ihrem Landesjagdverband. Die Ansprechpartner gibt es im Internet: https://www.jagdverband.de/forschung-aufklaerung/wild-monitoring. Über die Seite portal.jagdverband.de können Revierinhaber ihre Monitoringergebnisse in Kürze auch online erfassen. Hinterlegt ist je nach Bundesland der WILD-Standardbogen oder der Link zur ländereigenen Eingabemaske. In einigen Fällen ist lediglich der Kontakt zum Länderbetreuer verfügbar. Nutzer von Revierwelt können auch direkt über die Website oder Revierwelt-App teilnehmen.

Vertreter von DSB und DJV sprechen mit dem Vorsitzenden des neuen Parlamentskreises Schützenwesen. Das rund 50-köpfige Gremium soll Anlaufstelle sein für Interessen von Schützen und Jägern. Gefordert wird eine Evaluation der zurückliegenden Reformen. 

Vertreter des Deutschen Schützenbundes (DSB), des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der CDU-Bundestagsabgeordnete Florian Müller als Vorsitzender des Parlamentskreises Schützenwesen haben sich heute zu einem Kennenlerngespräch in Berlin getroffen. Den parteiübergreifenden Parlamentskreis haben rund 50 Bundestagsabgeordnete im November 2022 gegründet. DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels, DSB-Vizepräsident Walter Wolpert, DSB-Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp, DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj und Florian Müller nutzten das Gespräch für einen intensiven Austausch zu den vielfältigen Themen rund um Schützenwesen, Schießsport und Jagd. Die Themen bleihaltige Munition im Schießsport und bei der Jagd, die große Bedeutung des Schießsports und seiner Vereine für das soziale Miteinander sowie der Jagd für den Schutz und Erhalt von Wild und Natur wurden ebenso behandelt wie der zunehmend komplexer werdende rechtliche und bürokratische Rahmen für deren Ausübung.

Müller bekräftigte: „Wir wollen mit dem neuen Parlamentskreis die Bedeutung des Schützenwesens auf bundespolitischer Ebene stärken und künftig frühzeitig auf die Belange der Schützen hinweisen. Denn häufig ist in der Vergangenheit für das Schützenwesen bei gut gemeinten Gesetzesänderungen um im Sprachbild von uns Schützen zu bleiben – der Schuss nach hinten losgegangen.“ Thema war auch die vom Bundesinnenministerium geplante Waffenrechtsverschärfung. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass es diese nicht braucht. Denn das deutsche Waffengesetz ist bereits eines der strengsten weltweit und muss nur konsequent von den Behörden umgesetzt werden. Die Teilnehmer forderten eine Evaluation des erst 2020 geänderten Waffengesetzes. Diese steht explizit im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, ebenso wie eine konsequente Entwaffnung von Terroristen und Extremisten, sowie die Verbesserung der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten mit legalen und illegalen Schusswaffen, sowie des Informationsflusses der Behörden untereinander.

DSB-Präsident von Schönfels zog ein positives Fazit: „Ich danke Herrn Müller und dem Parlamentskreis Schützenwesen für die Unterstützung. Es ist wichtig, dass es diese Gruppe als Anlaufstelle für uns gibt, und der DSB tut alles dafür, damit die Sportschützen ohne weitere Erschwernisse, die keinen Sicherheitsgewinn bringen, ihren Sport und ihr Hobby weiter ausüben können.“ DJV-Geschäftsführer Niestroj ergänzte: „Die Zusammenarbeit von DSB und DJV mit dem partei- und regionenübergreifenden Parlamentskreis Schützenwesen und dessen Vorsitzenden Florian Müller ist ein wichtiger Baustein für die gemeinsame Interessenvertretung von Sportschützen und Jägern als Legalwaffenbesitzer.“

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