Zum Bundesjägertag in Mainz werden etwa 400 Delegierte und Gäste erwartet. DJV startet die Kampagne "Grüner wird's nicht" und lädt Interessierte zum Dialog ein. Zwei interne Workshops zum Artenschutz stehen auf dem Programm sowie die Vergabe von drei Preisen.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen – und zwar in Rheinland-Pfalz, wo er 1949 gegründet wurde. Zum Bundesjägertag im Kurfürstlichen Schloss in Mainz werden am 21. und 22. Juni 2024 etwa 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland erwartet. Im Jubiläumsjahr startet der Dachverband der Jäger die Kampagne "Grüner wird's nicht" und lädt Interessierte ein zur Diskussion, etwa über nachhaltige Ernährung, Wildtierrettung oder den gesetzlichen Auftrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Der DJV stellt zudem die aktuelle Statistik zur staatlichen Jägerprüfung vor, dem "Grünen Abitur".

Zum Auftakt des Bundesjägertages stehen am 21. Juni 2024 Workshops zu zwei gesellschaftlich wichtigen Themen auf dem Programm. Diskutiert wird darüber, wie dem Rothirsch geholfen werden kann, der von Inzucht bedroht ist. Ursache sind Straßen, Solarparks oder Siedlungen, die Vorkommen der Art isolieren und genetischen Austausch erschweren. Im zweiten Workshop geht es um die EU-Agrarpolitik und praktische Artenschutzmaßnahmen, etwa für Rebhuhn oder Feldhase. Unter dem Motto "Schöpfung bewahren" beginnt um 18.30 Uhr eine öffentliche Hubertusmesse in der Christuskirche Mainz.

Am 22. Juni 2024 tagt vormittags die Delegiertenversammlung, das höchste Entscheidungsgremium im DJV. Am Nachmittag wird die DJV-Festschrift anlässlich des 75-jährigen DJV-Jubiläums vorgestellt. Vergeben werden zudem zwei Preise für gelungene digitale Öffentlichkeitsarbeit. Ein dritter Preis honoriert Pflanzprojekte für den Artenschutz.

Der DJV berichtet laufend über den Bundesjägertag auf Facebook und Instagram unter dem Hashtag #bjt24.

Persönliche Schutzausrüstung ist jetzt verpflichtend, Schalldämpfer zugelassen, loser Zielstock für die Fuchsscheibe erlaubt: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Im DJV-Shop gibt es die neuen Regelungen als Broschüre, ebenso eine wetterfeste Tafel mit den Anschlagsarten.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine neue Schießvorschrift veröffentlicht. Diese ersetzt die seit 2015 gültige Version und enthält einige Änderungen. Die Bedingungen dieser Vorschrift sind bindend für die Durchführung der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände, der Landes- und Bezirksmeisterschaften sowie für die Schießen um die DJV-Schießleistungsnadeln. Die wichtigsten fünf Änderungen gibt es hier im Überblick.

Schutzausrüstung:

Auf Schrotständen und beim Kurzwaffenschießen sind nun Brille, Gehörschutz und Kopfschutz (Kappe) verpflichtend – zum persönlichen Schutz von Augen, Ohren und Kopfhaut.

Schalldämpfer:

Die Nutzung eines Schalldämpfers ist ab sofort erlaubt. Wichtig: Wird dieser benutzt, müssen im Wettbewerb alle Disziplinen damit geschossen werden. Die Waffe darf inklusive Optik und Schalldämpfer ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm nicht überschreiten.

Anschlag bei der Fuchsscheibe:

Schützinnen und Schützen ab 65 Jahren dürfen die Disziplin Fuchsscheibe ab sofort stehend angestrichen vom losen Zielstock aus schießen – statt liegend von der Pritsche. Der Zielstock muss einen Durchmesser von 30 Millimeter (+/- 5 Millimeter) haben und ist 2 Meter lang.

Anschlagsmarkierung:

Der Oberarm muss bei der Prüfung der Markierungsstreifen jetzt senkrecht am Körper anliegen, der Unterarm muss waagerecht im 90-Grad-Winkel dazu bei nicht angehobenen Schultern nach vorne gebeugt sein. Bereits vorhandene Markierungsstreifen sind dadurch oftmals zu hoch angebracht und somit unzulässig.

Timer beim Flintenschießen:

Die Nutzung eines elektronischen Timers ist jetzt möglich und wird über eine Ausschreibung geregelt. Dadurch soll ein "Vorstarten" verhindert werden: Der Schütze darf erst nach Sichtbarwerden der Wurfscheibe in den Anschlag gehen.

Die neue DJV-Schießvorschrift gib es kostenfrei auf jagdverband.de zum Herunterladen. Sie kann auch im DJV-Shop bestellt werden. Dort gibt es zudem eine wetterfeste Tafel mit den gültigen Anschlagarten nach DJV-Schießvorschrift.

Antworten auf die DJV-Wahlprüfsteine veröffentlicht. DJV ruft Jägerinnen und Jäger auf, wählen zu gehen.

Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach FFH-Richtlinie, Bejagung von Vögeln, Verbot von bleihaltiger Schrotmunition durch REACH-Verordnung oder Verschärfung des Waffenrechts durch EU-Feuerwaffenrichtlinie: Die europäische Gesetzgebung beeinflusst die Jagd in Deutschland zunehmend. Diese und weitere Themen sind Gegenstand der Wahlprüfsteine des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Europawahl 2024. Die Antworten der fünf in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien liegen jetzt vor und sind hier zu finden.

Der DJV ruft alle wahlberechtigte Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. Es ist wichtig, der Jagd im Europäischen Parlament eine Stimme zu geben und die Jagdpolitik der kommenden Jahre mitzubestimmen. Die Vorgaben der EU bestimmen europaweit große Teile von Gesetzgebung und Politik – auch mit Bezug auf die Jagd. Zum zehnten Mal wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihr Parlament, europaweit in der Zeit vom 6. bis zum 9. Juni, in Deutschland am 9. Juni 2024. Insgesamt werden 720 Abgeordneten neu gewählt – 96 davon in Deutschland.

Das Europäische Parlament ist neben der Europäischen Kommission und dem Europarat eines der drei wichtigsten Gremien der Gesetzgebung und das einzige direkt gewählte Organ. Es nimmt maßgeblichen Einfluss auf fast alle Gesetzgebungsvorhaben der EU.

Forum Weidetiere und Wolf fordert Bundesregierung zum Handeln auf. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung des Wolfes müssen endlich konsequent und rechtssicher umgesetzt werden. DJV-Präsident Dammann-Tamke sieht sonst auch für diese Weidesaison keine rechtssichere Konfliktlösung.

Im Vorfeld des diesjährigen Tages des Wolfes am 30. April fordern die im Forum Weidetiere und Wolf organisierten Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer im Rahmen einer Pressekonferenz die Bundesregierung auf, den Stillstand in der Wolfspolitik zu beenden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung des Wolfes müssen aus Sicht der Verbände zur Sicherung der Weidetierhaltung endlich konsequent und rechtssicher umgesetzt werden.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, weist darauf hin, dass die zunehmende Zahl an Rissen die Weidetierhaltung aufs Spiel setzt: „Wenn die Bundesregierung die Zukunft der Weidetierhaltung und die Belange des ländlichen Raumes wirklich ernst nimmt, muss sie das Bundesnaturschutzgesetz novellieren, das europäische Naturschutzrecht 1:1 umsetzen und eine Bestandsregulierung auf den Weg bringen. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist längst erreicht, eine Reduzierung des Wolfsbestandes ist das Gebot der Stunde. Zudem muss die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention aufgeben. Wenn überschützte Wildtiere zum Problem werden, ist eine Regulierung für Akzeptanz und Naturschutz zwingend notwendig.“

Der Präsident des Deutschen Jagdverbandes, Helmut Dammann-Tamke, kritisiert, dass es trotz aller Versprechungen auch in dieser Weidesaison keine rechtssichere Lösung für den Umgang mit Problemwölfen gibt: „Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat im Oktober 2023 ein als rechtssicher angekündigtes Verfahren im Umgang mit Problemwölfen vorgestellt. Wie handwerklich schlecht die neu gefasste Abschussregelung ist, zeigt der Einspruch des Verwaltungsgerichts Oldenburg gegen den Schnellabschuss eines Wolfes in Niedersachsen. Damit gibt es auch in dieser Weidesaison keine rechtsichere Konfliktlösung. Auf Basis ihrer eigenen Aussagen aus dieser Pressekonferenz ist die Bundesumweltministerin Steffi Lemke in der Bringschuld.“

Ingo Stoll, Vorstandsmitglied der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, mahnt, die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter endlich ernst zu nehmen: „Der passive Herdenschutz in Form von Zäunen und Herdenschutzhunden ist längst an seine Grenzen gestoßen. Wölfe verlieren zunehmend ihre Scheu vor dem Menschen und suchen gezielt die Dörfer und Koppeln unserer Tiere auf. Wir Weidetierhalter brauchen keine weiteren Lippenbekenntnisse von der Bundesregierung, sondern den politischen Willen, unsere Sorgen und Nöte endlich ernst zu nehmen und aktiv etwas am Umgang mit dem Wolf zu ändern.“

Die Pressekonferenz wird von den im Forum Weidetiere und Wolf organisierten Verbänden durchgeführt. Dazu zählen der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter, der Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung, der Bundesverband Rind und Schwein, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, das Aktionsbündnis Forum Natur, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Bauernverband.

Wildtiernachwuchs ist während der Frühjahrsmahd besonders gefährdet. Bewirtschafter von Flächen sind laut Tierschutzgesetz verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sieben Nutzerverbände veröffentlichen Empfehlungen für eine wildtierfreundliche Mahd.

Die nun anstehende Frühjahrsmahd fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Doch die Taktik „Ducken und Tarnen“ schützt den Nachwuchs in Wiesen und auf Äckern zwar vor Fuchs und Habicht, nicht aber vor Kreiselmäher oder Mähbalken. Nach dem Tierschutzgesetz sind Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mit Tod oder Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Jagdverband (DJV), die Deutsche Wildtierrettung (DWR) und die Deutsche Wildtier Stiftung aufmerksam.

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Organisationen. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Termine für den Grünschnitt – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem jeweiligen Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Methoden bewährt, um Wildtiere zu schützen: Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden oder das Anbringen von akustischen und visuellen Scheuchen wie Knistertüten oder Flatterbändern sowie akustische Vergrämung am Vorabend der Mahd sind aber nur bedingt wirksam.

Bei der Ernte von Frischfutter oder Grassilage im zeitigen Frühjahr sind die Jungtiere allerdings noch ohne Fluchtreflex und bleiben trotz solcher Vergrämungsmaßnahmen häufig in ihren Verstecken liegen. Deshalb ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik derzeit eine häufig eingesetzte Methode, um zu verhindern, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus ist diese Technik gut geeignet, Gelege von Bodenbrütern zu erkennen. Die Organisationen fordern daher, dass die Förderung derartiger Drohnen und ihres Einsatzes auf landwirtschaftlichen Flächen uneingeschränkt fortgeführt wird. Darüber hinaus finden weitere Techniken zunehmend Eingang in die Praxis, beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Infrarot-Sensortechnik mit Echtzeiterkennung, die ebenfalls hohe Erkennungsraten aufweisen.

Die Organisationen empfehlen generell, das Grünland möglichst von innen nach außen oder oder von einer Seite zur anderen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd in die anliegenden Feldraine zu flüchten, ohne dabei den Schutz des hohen Grases verlassen zu müssen.

Im Internet gibt es dazu viele weitere Informationen, unter anderem bei der Deutschen Wildtier Stiftung oder der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL). Darüber hinaus erklärt ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen erstelltes Video anschaulich, was bei der Mahd zu beachten ist. Die Organisationen sehen weiterhin einen hohen Bedarf für Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren und fordern die politischen Entscheider auf, diesem eine hohe Priorität einzuräumen.

Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd vorher ausgesetztes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben. Jagdverbände distanzieren sich von kriminellen Praktiken und fordern rasche Aufklärung des Falls. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie jetzt bekannt wurde, sollen Jagdgäste zahmes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben, das dort kurz vor einer Drückjagd im Dezember 2023 ausgesetzt worden sein soll. Im Fleisch erlegter Tiere konnten Behörden nach der Jagd zudem Beruhigungsmittel nachweisen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und die Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging (Jagersvereniging) verurteilen das Aussetzen und Betäuben von zahmem Gatterwild aufs Schärfste. Insbesondere zum Zweck der Jagd ist dies grundsätzlich verboten. Der LJV wird Strafanzeige stellen.

"Solche kriminellen Praktiken widersprechen unserem Verständnis von Waidgerechtigkeit und haben mit Jagd rein gar nichts zu tun", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die drei Jagdverbände distanzieren sich entschieden von illegalen Praktiken Einzelner, die dem Ansehen von Jagd und Jägern schaden. Die ermittelnden Behörden werden aufgefordert, alles dafür zu tun, die Hintergründe des konkreten Falls aufzuklären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Verantwortlichen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Wichtige Entscheidungen in der Jagdpolitik werden auf europäischer Ebene getroffen. DJV ruft zur Teilnahme an der Europawahl auf. Wahlprüfsteine zu jagdlich relevanten Themen liegen den Parteien vor.

Das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition durch die REACH-Verordnung, die Verschärfung des Waffenrechts durch die EU-Feuerwaffenrichtlinie oder die Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach FFH-Richtlinie – die europäische Gesetzgebung beeinflusst die Jagd in Deutschland zunehmend. Es ist deshalb sehr wichtig, der Jagd im Europäischen Parlament eine Stimme zu geben und die Jagdpolitik der kommenden Jahre mitzubestimmen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft alle wahlberechtigte Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. Zum zehnten Mal wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihr Parlament, europaweit in der Zeit vom 6. bis zum 9. Juni, in Deutschland am 9. Juni 2024.

Der DJV hat einen Fragenkatalog erstellt und sich mit diesem an die wichtigsten Parteien gewandt. Mit den sogenannten Wahlprüfsteinen sollen die Positionen der Parteien zu bestimmten jagdlich relevanten Themen abgefragt werden. Die Antworten der Parteien werden voraussichtlich ab Ende April auf jagdverband.de veröffentlicht.

Das Europäische Parlament ist neben der Europäischen Kommission und dem Europarat eines der drei wichtigsten Gremien der Gesetzgebung und das einzige direkt gewählte Organ. Es nimmt maßgeblichen Einfluss auf fast alle Gesetzgebungsvorhaben der EU. Europaweit werden insgesamt 720 Abgeordneten neu gewählt – 96 davon in Deutschland.

Reh belegt Spitzenplatz, gefolgt von Raubsäugern sowie Feldhase und Kaninchen. Risikoreich ist die Zeit von 6 bis 8 und von 21 bis 23 Uhr. Zeitumstellung erhöht Gefahr.

Achtung, Wildwechsel: Die meisten Unfälle pro Jahr passieren im April und Mai – insgesamt über ein Fünftel. Dann kommt es häufig zu Zusammenstößen mit Rehböcken – übers Jahr gesehen sind es knapp die Hälfte aller Meldungen. Besonders risikoreich ist die Zeit von 6 bis 8 Uhr und von 21 bis 23 Uhr. Ursachen sind Revierkämpfe bei den männlichen Tieren und verstärkte Futtersuche nach der winterlichen Fastenzeit. Erhöht wird das Unfallrisiko noch durch die Zeitumstellung: Der Berufsverkehr fällt morgens wieder für Wochen in die Dämmerung – die aktivste Zeit der Rehe. Zu diesen Ergebnissen kommen Wissenschaftler, die für den Deutschen Jagdverband (DJV) über 36.500 Datensätze aus dem Tierfund-Kataster ausgewertet haben. Das Kataster ist das einzige bundesweit einheitliche Erfassungssystem für Totfunde. Nutzer haben die Daten in den Jahren 2021 bis 2023 eingegeben. Der DJV bittet Verkehrsteilnehmer, in der Morgen- und Abenddämmerung besonders umsichtig zu sein. Sehr unfallträchtig sind Straßen durch den Wald oder entlang der Wald-Feld-Kante.

Reh auf Platz 1 der Unfallmeldungen

Die Dämmerung bietet vielen Wildtieren natürlichen Schutz vor Fressfeinden – allerdings nicht vor dem Berufsverkehr. Laut Auswertung des Tierfund-Katasters belegt das Reh im Jahresverlauf den traurigen Spitzenplatz mit insgesamt 48 Prozent aller gemeldeten Wildunfälle. Fuchs, Waschbär, Dachs und Marderhund folgen auf Platz 2 mit insgesamt 14 Prozent, gefolgt von Hasen und Kaninchen mit 11 Prozent.

Die meisten Unfälle mit Vögeln passieren im Frühjahr

Hinter den genannten Säugetieren folgt die Gruppe der Vögel auf Platz 4 mit insgesamt 5 Prozent der erfassten Wildunfälle. Schwerpunkt sind hier die Monate März bis Mai: 43 Prozent aller Meldungen fallen in diese Periode. Möglicherweise hängt dies zusammen mit der erhöhten Aktivität der Tiere: Vogelzug, Revierverteidigung, Nestbau oder Aufzucht der Jungen sind kräftezehrend.

Einen kostenfreien Radiobeitrag zum Beginn der Wildunfallsaison gibt es hier.

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