BLE hat Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung überarbeitet. Diese dürfen jetzt auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. DJV begrüßt die Entscheidung.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am Nachmittag eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt.

Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen des eigentlichen Förderzwecks zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden. Der DJV hatte bereits nach den ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Hessen Mitte Juni Kontakt mit den zuständigen Bundesbehörden aufgenommen und eine entsprechende bundesweit gültige Ausnahmeregelung eingefordert. Entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche ist es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras sind besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.

Bundeslandwirtschaftsministerium muss Rechtssicherheit garantieren: Für Jungwildrettung geförderte Drohnen müssen schnell und unbürokratisch für die Suche nach erkrankten Wildschweinen zugelassen werden. Früherkennung ist wichtig, um weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu stoppen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Deutschland weiter aus, erst gestern hat das zuständige Landesamt zwei neue Fälle in Rheinland-Pfalz bestätigt. Das schnelle Finden von erkrankten und verendeten Wildschweinen ist besonders wichtig, um die Ausbreitung der Tierseuche möglichst zu verhindern. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie die Landesjagdverbände in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern deshalb vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dringend eine bundesweit uneingeschränkte, unbürokratische Freigabe von Drohnen für die Kadaversuche. Zahlreiche Teams aus der Jägerschaft besitzen dafür zwar geeignete Drohnen, das Ministerium hat diese allerdings zweckgebunden für die Jungwildrettung bei der Frühmahd gefördert. Bei zweckwidriger Verwendung müssten die Fördergelder zurückgezahlt werden. Die Jagdverbände fordern deshalb eine verbindliche Zusage des BMEL, dass die Drohnen auch zur Kadaversuche eingesetzt werden dürfen. Damit bestünde Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger, die größtenteils ehrenamtlich bei der Eindämmung der Tierseuche mithelfen.

Die Früherkennung von Seuchenherden ist immens wichtig, um die Ausbreitung des ASP-Virus zu verhindern. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Drohnen mit Wärmebildkameras besonders effizient sind – gerade in schwer zugänglichen Bereichen wie Schilfgürteln. Zudem kommen Kadaversuchhunde zum Einsatz, die von Jägerinnen und Jägern ausgebildet werden. Die Verbände fordern eine verbesserte Förderung der ehrenamtlichen Hilfe von Jägerinnen und Jägern bei der Seuchenbekämpfung. Dazu gehört unter anderem, dass Schwarzwildgatter für die Jagdhundeausbildung von Bund und Ländern finanziell unterstützt werden, ebenso zeitgemäße Schutzausrüstung für Jagdhund und Jäger sowie moderne Ortungsgeräte.

Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde beibehalten. JGHV und DJV begrüßen Entscheidung. Vorstoß des Agrarausschusses für Verbot wurde scharf kritisiert.

Der Bundesrat hat heute gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen diese Entscheidung. DJV und JGHV hatten die Initiative zuvor als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes kritisiert: Das Kupieren der Rute im Welpenalter findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Insbesondere können Entzündungen im Rückenmark eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen oder sogar zum Tod führen.

Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, wenn Einsatzgebiet mit deutschen Verhältnissen vergleichbar ist. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.

Die Bundesregierung hatte bereits am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, der vorsieht, an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festzuhalten. Nach der nun vorliegenden Ablehnung des Kupierverbots durch den Bundesrat wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

Agrarausschuss im Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde kippen. JGHV und DJV kritisieren Vorstoß als kontraproduktiv für Tierschutz. Bundesrat und Bundesregierung sind aufgefordert, das präventive Kürzen der Rute weiterhin zuzulassen.

Der zuständige Agrarausschuss im Bundesrat spricht sich für ein vollständiges Kupierverbot bei Jagdhunden aus – entgegen dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) kritisieren diesen Vorstoß als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes: Das Kupieren der Rute im Welpenalter um bis zur Hälfte der Gesamtlänge findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Verletzungen im Erwachsenenalter können bei Jagdhunden im Einsatz zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen. DJV und JGHV fordern den Bundesrat, sowie im zweiten Schritt die Bundesregierung und den Bundestag auf, im Sinne des Tierwohls das präventive Kupieren von bestimmten Jagdhunderassen wie bisher zuzulassen.

Der aus Gründen des Klimaschutzes erforderliche Waldumbau nach Sturm-, Käfer- und Dürrekalamitäten auf etwa einer halben Million Hektar Fläche erfordern, ebenso wie die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest verstärkt gut ausgebildete, geprüfte und gesunde Jagdgebrauchshunde für die Stöberjagd. Bei ihrer Arbeit sind diese in unwegsamem Gelände unterwegs. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Die Folgen sind erhebliche Schmerzen und Leiden, die eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen können.

Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen selbstverständlich nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit. 

Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Demnach soll an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festgehalten werden. Der Bundesrat wird am 5. Juli 2024 auf Basis der Empfehlungen des Agrarausschuss über eine Stellungnahme beraten. Hierzu kann sich dann die Bundesregierung äußern und der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz wird abschließend im Bundestag beraten.

Förderfähige Maßnahmen auf 24 Seiten im Überblick. Neue DJV-Broschüre enthält Infos und herausragende Projekte, inklusive QR-Codes. Ab jetzt im DJV-Shop bestellen.

Die neue Broschüre des Deutschen Jagdverbands (DJV) stellt verpflichtende Maßnahmen zum Erhalt eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ) vor. Zu diesen gehören unter anderem die Flächenstilllegung sowie Pufferrandstreifen an Gewässern. Ergänzend erläutert die Broschüre freiwillige förderfähige Maßnahmen zum Niederwildschutz auf Bundesebene. Zu diesen „Ökoregelungen“ zählen Brachen sowie Blüh- und Altgrasstreifen. Auf Länderebene werden Stoppelbrachen, Ackerrandstreifen oder Beetle Banks als förderfähige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) vorgestellt. QR-Codes verweisen auf Internetseiten mit Beispielen und Informationen zu Förderhöhe in den verschiedenen Bundesländern.

„Wilde Feldflur“, "W-Land" und „Bunte Biomasse“: Die Broschüre enthält kurze Beschreibungen von sieben herausragenden Projekten auf Länderebene und QR-Codes, die direkt zu den Internetseiten der jeweiligen Projekte weiterleiten. Die Broschüre nennt Ansprechpartner für die kostenlose Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammern. Neben Verbesserung des Lebensraumes ist die Bejagung von Raubsäugern dabei eine wichtige Stellschraube. Die Broschüre umfasst 24 Seiten im DIN-A5-Format. Sie kann ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erworben werden. Eine PDF-Version der Broschüre gibt es hier.

Auf dem Bundesjägertag 2024 wurden zwei Preise für Öffentlichkeitsarbeit im Internet vergeben und einer für Naturschutzarbeit. Eine Spende und Tombola-Erlös machten die Preise möglich. Zudem erhielten drei Personen hohe Auszeichnungen.

Auf dem Bundesjägertag hat der DJV zwei Preise für Öffentlichkeitsarbeit im Internet vergeben. Mit insgesamt 13.000 Euro war der Wettbewerb für herausragende Online-Kommunikation von Jägerschaften unter dem Dach des DJV dotiert. Der Sonderpreis "Social Media 2024" mit 17.000 Euro richtete sich an Jägerinnen und Jäger, die einen privaten Kanal auf Facebook, Instagram oder YouTube betreiben. Möglich gemacht hat die beiden Kategorien der Unternehmer Willy Papst mit einer Spende auf dem Bundesjägertag 2023. Mit dem Erlös aus der Tombola dieser Veranstaltung hat der DJV den mit 6.000 Euro dotierten Wettbewerb "Jäger pflanzen Vielfalt" finanziert.

DJV-Verdienstnadel in Gold geht an Heinrich Grube und Jürgen Luttmann

Für außerordentliche Leistungen erhielt Heinrich Grube, Gründer des DJV-Premiumpartners Grube-Forst GmbH, die DJV-Verdienstnadel in Gold. Ebenfalls damit ausgezeichnet wurde Jürgen Luttmann, Vorsitzender der Jägerschaft Verden. Der scheidende FACE-Präsident Torbjörn Larsson erhielt für seine Verdienste im europäischen Dachverband der Jäger den DJV-Ehrenhirschfänger.

 

Schnellabschussverfahren läuft ins Leere, Schutzstatus muss gelockert und Bestandsmanagement eingeführt werden: Regierungschefinnen und -chefs der Länder finden deutliche Worte. DJV begrüßt die Initiative.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sehen wegen der Ausbreitung des Wolfs und der zunehmenden Nutztierübergriffe "dringenden Handlungsbedarf von Bundesregierung und Europäischer Union", wie im Protokoll der zurückliegenden Ministerpräsidentenkonferenz zu lesen ist. Scharf kritisiert wird darin der Umgang des Bundesumweltministeriums mit verhaltensauffälligen Wölfen: Das geplante Schnellabschussverfahren laufe ins Leere. Die Regierungschefinnen und -chefs drängen überdies auf die Einrichtung eines regional differenzierten Bestandsmanagements in Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung auch auf, dem Vorschlag der Europäischen Kommission – Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention – zuzustimmen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Initiative und fordert insbesondere Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben.

"Steffi Lemke wurde für ihren Vorschlag zum Schnellabschussverfahren zu Recht abgewatscht. Er besteht den Praxistest in keiner Weise, wie die Rechtsprechung zeigt“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Stattdessen solle die Bundesregierung ihren bereits drei Jahre alten Koalitionsvertrag endlich umsetzen und ein Bestandsmanagement für den Wolf ermöglichen. Der DJV bewertet den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz als richtige fachliche Einschätzung und als deutliches politisches Signal im Vorgriff auf drei anstehende Landtagswahlen in Ostdeutschland. Er geht weit über die Beschlusslage der Umweltministerkonferenz hinaus, die meist durch grüne Umweltminister dominiert wird. Bereits im Herbst 2023 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz ähnlich klare Beschlüsse zum Umgang mit dem Wolf gefasst. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat diese allerdings unmittelbar danach mit ihrem Konzept zum Schnellabschussverfahren in eine Sackgasse geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Konfliktlage zwischen "schnell" und "rechtssicher" nicht aufzulösen ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesumweltministerium die erneute Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz dieses Mal konstruktiv umsetzt.

Weitere Infos zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gibt es hier.

Zahlen, Fakten und Schwerpunktthemen: Der Jahresbericht für das Jagdjahr 2023/24 gibt in neuem grafischem Design einen Überblick über die Arbeit des DJV. Ab jetzt digital und über den DJV-Shop erhältlich.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt seinen Verbandsbericht für das vergangene Jagdjahr vor. Er enthält sieben ausführliche Schwerpunktthemen, etwa invasive Arten, Waffenrecht oder Forst-Jagd-Konflikt. Zudem enthalten: die wichtigsten Meilensteine im Überblick sowie Daten und Fakten. Der Verbandsbericht präsentiert sich in neuem Design, angelehnt an die gerade gestartete DJV-Kampagne „Grüner wird’s nicht“. Neben einer 42-seitigen Printversion im Format DIN A4 erscheint der Bericht als PDF mit klickbaren Links sowie auf einer interaktiven multimedialen Internetseite, optimiert für mobile Endgeräte. Unter jagdverband.de/verbandsbericht_2023_24/ gibt es ansprechende Animationen, Grafiken und Schaltflächen. Direktlinks führen zu Pressemitteilungen, Internetseiten oder Videos.

Leser finden im Verbandsbericht weiterhin eine Übersicht über das DJV-Präsidium sowie über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstelle. Ebenfalls enthalten sind Kontaktinformationen der einzelnen Landesjagdverbände. Einzelexemplare der gedruckten Ausgabe können ab sofort kostenfrei im DJV-Shop per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Ab drei Stück fallen Paket-Versandkosten an, die vom Besteller zu tragen sind.


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Mehr Anstrengungen für Artenschutz gefordert: Delegierte auf dem Bundesjägertag verabschieden Maßnahmen für Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase. Darunter sind mehr Querungshilfen, verpflichtende Brachen oder Fangjagd.

Die Delegierten auf dem Bundesjägertag 2024 fordern mehr Anstrengungen für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt durch Verbesserung und Wiedervernetzung von Lebensräumen. Auf der Tagung des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Mainz haben sie heute zwei Positionspapiere verabschiedet, die konkrete Maßnahmen für den Schutz von Arten wie Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase enthalten.

Für den Rothirsch ist die Lage inzwischen prekär: Verkehrswege, Siedlungen und staatlich verordnete Rotwildgebiete verhindern derzeit, dass Tiere ausreichend wandern können. Die Folge ist Inzucht, Wissenschaftler haben bereits genetisch bedingte Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer in drei Bundesländern nachgewiesen. Dringend notwendig sind deshalb mehr Querungshilfen über Verkehrswege sowie eine Auflösung der Rotwildgebiete. Der DJV fordert die Finanzierung von bis zu 100 Querungshilfen bis 2030 über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

Arten des Offenlands wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche leiden am Verlust von Lebensraum und am negativen Einfluss durch Raubsäuger. Die Delegierten auf dem Bundesjägertag haben in einem zweiten Positionspapier deshalb die verpflichtende Anlage und den Erhalt von Brachflächen gefordert, da sie für viele Arten einen Ganzjahreslebensraum und Nahrung bieten. Allerdings müssen Ausgleichszahlungen für verpflichtende Brachflächen mindestens kostendeckend für die Landwirte sein und bürokratische Hürden müssen fallen. Bund und Länder sind zudem aufgefordert, sich zur Jagd auf Fuchs, Waschbär und andere Raubsäuger als Instrument für den Artenschutz zu bekennen. Insbesondere die Fangjagd ist effektiv, um den negativen Einfluss dieser dämmerungs- und nachtaktiven Arten zu minimieren.

Die beiden Positionspapiere gibt es hier zum Herunterladen.

Grüner wird’s nicht: 22.248 Jägerprüfungen gab es 2023 – der zweithöchste Wert überhaupt. DJV veröffentlicht aktuelle Statistik auf dem Bundesjägertag und lädt zum Dialog ein. Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland sind vor Ort.

Auf dem Bundesjägertag in Mainz stellt der Deutsche Jagdverband (DJV) heute aktuelle Zahlen zum "Grünen Abitur" vor: 22.248 Männer und Frauen haben sich im Jahr 2023 der staatlichen Jägerprüfung gestellt. Das ist der zweithöchste Wert seit Gründung des Dachverbands vor 75 Jahren – er liegt doppelt so hoch wie 10 Jahre zuvor. Die Prüfung ist anspruchsvoll: 23 Prozent der Jagdschülerinnen und -schüler sind 2023 durchgefallen. Laut DJV-Umfrage nimmt der Anteil von Prüflingen aus dem städtischen Umfeld ohne Vorerfahrung weiter zu und lag zuletzt bei über einem Viertel. Ebenfalls steigend: die Zahl der Frauen – zuletzt waren es 28 Prozent in den Vorbereitungskursen.

Mit der Kampagne "Grüner wird's nicht", die auf dem Bundesjägertag in Mainz startet, lädt der DJV alle Interessierten zum Dialog ein – über nachhaltige Ernährung, Wildtierrettung oder den gesetzlichen Auftrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland sind vor Ort im Kurfürstlichen Schloss Mainz. Diskutiert wird unter anderem darüber, wie dem Rothirsch geholfen werden kann, der durch die Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen und Bebauung von Inzucht bedroht ist. Auf dem Programm steht auch die Förderung der Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft.

Weitere Informationen zur Kampagne Grüner wird's nicht gibt es hier.

 

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