Aktion "Impfen für Afrika" unterstützt Hilfsprojekte zur Tollwutbekämpfung

Das eigene Haustier impfen und gleichzeitig Gutes für den Tier- und Artenschutz in Afrika tun: Der DJV bittet Jäger, die demnächst ihre Jagdhunde oder andere Haustiere impfen lassen wollen, an der Aktion „Impfen für Afrika!“ teilzunehmen. Und so geht es: Ein Tierarzt in Deutschland impft am 13. Mai 2014 wie gewohnt Haustiere und spendet die Hälfte dieser Einnahmen an Tierärzte ohne Grenzen (ToG). Die Organisation führt damit Hilfsprojekte, insbesondere zur Tollwutbekämpfung in Ostafrika, durch.

Der Aktionstag geht 2014 ins zehnte Jahr, das Spendenziel ist daher eine Schnapszahl: 244.444 Euro möchte die Organisation dafür sammeln. Der Virus, der hierzulande als bekämpft gilt, ist in Afrika noch immer ein großes Problem. Jährlich sterben etwa 50.000 Menschen an Tollwut, mit der sie sich größtenteils bei infizierten Tieren anstecken. In den Projektgebieten in Kenia sind dies vor allem Hunde. Gerade Kinder sind betroffen, weil sie sich beim Spielen mit den Hunden kleine Kratzer zuziehen und diese nicht weiter beachten. Darum schickt Tierärzte ohne Grenzen Impftrupps in die abgelegenen Dörfer, um die Hunde kostenlos gegen Tollwut zu impfen. So wird Mensch und Tier geholfen und auch der Wildtierbestand wird auf diese Weise geschützt.

Tierhalter finden teilnehmende Praxen auf www.impfenfuerafrika.de. Nimmt ihr Tierarzt noch nicht teil, dürfen die Tierhalter ihre Praxen gerne im Namen von Tierärzte ohne Grenzen ansprechen und zum Mitmachen bewegen. Wer mag, kann ToG durch zusätzliche Spenden unterstützen. Viele Praxen stellen am Aktionstag Spendenboxen auf. Ansonsten kann über das Spendenformular auf www.togev.de oder per Überweisung an ToG gespendet werden: Spendenkonto DE53 2519 0001 0434 3433 00, BIC VOHADE2HXXX, Stichwort: „Impftag“.

DJV veröffentlicht Wahlprüfsteine zur Europawahl

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 befragte der DJV die im Europaparlament vertretenen deutschen Parteien zu jagdlichen Themen. Der DJV hat eine tabellarische Gesamtübersicht veröffentlicht. Diese gibt es jetzt ebenso wie die ausführlichen Antworten der Parteien zum Nachlesen im Internet unter www.jagdverband.de.

Die 96 deutschen Europa-Abgeordneten werden von den rund 64 Millionen Wahlberechtigten gewählt. Anhand der vom DJV erstellten „Wahlprüfsteine“ können Jägerinnen und Jäger entscheiden, welcher Partei sie ihre Stimme geben. Die Fragen sind den fünf Bereichen „Eigenständigkeit der Jagd“, „FFH-Richtlinie und Vogel-Richtlinie“, „Tierschutz“, „Waffenrecht“ und „Lebensmittelhygiene“ zugeordnet.

Der DJV ruft alle Jäger dazu auf, sich an dieser wichtigen Wahl zu beteiligen. Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene bestimmt zunehmend auch die Jagd. Dies gilt besonders für die europäischen Bestimmungen zum Artenschutz (FFH-Richtlinie und Vogel-Richtlinie), für Lebensmittelhygiene und Gemeinsame Agrarpolitik. In diesen Bereichen müssen die europäischen Richtlinien direkt in Bundesrecht umgesetzt werden. Auch das zentrale Waffenregister beruht beispielsweise auf der europäischen Feuerwaffenrichtlinie.

Bundesjägertag 2014: 300 Delegierte und Gäste diskutieren im „Zukunftsforum Jagd“

Wie zeitgemäß ist das traditionelle Handwerk Jagd? Dieser Frage will der DJV auf dem Bundesjägertag 2014 nachgehen und lädt dazu in Kooperation mit dem Landesjagdverband Berlin ein. Unter dem Motto „Jagd zwischen Tradition und Moderne“ treffen sich vom 26. bis 28. Juni mehr als 300 Delegierte, Vertreter der 15 Landesjagdverbände und Gäste aus dem In- und Ausland im andel’s Kongresshotel in Berlin.

Highlight des diesjährigen Bundesjägertages ist die Podiumsdiskussion “Zukunftsforum Jagd”, das von DJV-Präsident Hartwig Fischer eröffnet wird. Grußworte sprechen unter anderem der Bundeslandwirtschaftsminister, Christian Schmidt und der Berliner Staatssekretär für Inneres, Bernd Krömer. Anschließend können Delegierte und Gäste mit prominenten Vertretern der Jagd diskutieren. Auf dem Podium sind: Rita Stockhofe, Berichterstatterin Jagdwesen der CDU/CSU, Bianca Ziehmer, ehemalige Jagdkönigin von Rheinland-Pfalz, Mathias Schneider vom Jagdcorps Masovia, Dr. Janosch Arnold, Referent für europäische Großsäuger beim WWF Deutschland, Forstdirektor Ulrich Maushake vom Bundesforstamt Grafenwöhr, Nobert Happ, ehemaliger Revierförster, und DJV-Geschäftsführer, Andreas Leppmann. Eröffnet wird das Diskussionsforum von DJV-Präsident Hartwig Fischer, die Schlussworte spricht der Präsident des Landesjagdverbandes Berlin, Dr. Ulrich Grasser. Moderiert wird die Diskussion von dem Hörfunk- und Internetjournalisten, Christoph Lanz. Alle Jägerinnen und Jäger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen (Anmeldung unter: djv@jagdverband.de).

Im Jahr des Niederwildes stellt der Verband sein Filmprojekt „Fangjagd“ vor. Von Jagdgegnern diskreditiert, ist sie für Jäger ein essentielles Mittel zum Erhalt des Niederwildes und der Artenvielfalt. In fünf Kurzvideos stellt der DJV Artenschutzprojekte vor, die die Fangjagd tierschutzgerecht und erfolgreich einsetzen. Zum Bundesjägertag veröffentlicht der DJV weiterhin die Broschüre zur Aufklärungskampagne „Fakten statt Vorurteile“. Auf 48 Seiten können Interessierte damit die Argumente zur Jagd im handlichen A6-Format in die Hosen- oder Handtasche stecken. Gleichzeitig werden in Berliner Szene-Lokalitäten Kampagnen-Postkarten kostenfrei verteilt. Das DJV-Geschäftsjahr 2013/2014 gibt es zum Bundesjägertag im aktuellen Verbandsbericht nachzulesen.

Ein Festabend mit anschließender Hubertusdisko (Abendkasse 10 €), eine historische Stadtführung mit Spreefahrt und ein Trainingsschießen auf dem Schloss Liebenberg runden das Programm für alle Mitgereisten in der Bundeshauptstadt ab.

DJV bewertet nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit gemischten Gefühlen.

Der DJV begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem gestern verabschiedeten „Direktzahlungen-Durchführungsgesetz“ Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht besser schützen will. Für Ackerland fällt die Bewertung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) dagegen gemischt aus. Positiv beurteilt der Dachverband der Jäger die Anbaudiversifizierung, nach der Landwirte bei mehr als 30 Hektar Anbaufläche künftig drei Kulturen anbauen müssen, um die volle Förderung zu erhalten. „Damit wird die Anbauvielfalt auf der Ackerfläche gesteigert“, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Positiv seien auch die Gewichtungsfaktoren für die Berechnung ökologischer Vorrangflächen, die wertvolle Pufferstreifen begünstigten.

Mit gemischten Gefühlen sieht der DJV hingegen die Anerkennung von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen. Diese können zwar in einigen Teilen Deutschlands positiv wirken, in den Flächenländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern ändert sich jedoch am Status Quo faktisch nichts. Dort werden bereits heute großflächig Senf und Phacelia als Zwischenfrucht angebaut, was durchaus positiv ist für viele Offenlandarten. Die EU-Vorgabe, fünf Prozent ökologische Vorrangflächen zu schaffen, wird damit allerdings von den meisten Betrieben bereits erfüllt.

„Darüber hinaus droht sogar eine Intensivierung der Landwirtschaft durch die Hintertür“, so Leppmann. Durch die verabschiedeten Gesetzesvorgaben zur Zwischenfrucht wird nicht explizit ausgeschlossen, dass auf derselben Fläche innerhalb von zwölf Monaten gleich zwei Ernten eingefahren werden und sie trotzdem als ökologische Vorrangfläche gelten: Ein Futterroggen-Weizengemisch, das beispielsweise zum 1. Oktober nach der Mais-Ernte als Zwischenfrucht eingesät wird, könnte dann im darauf folgenden Mai für die Biogasproduktion geerntet werden. Gleiches gilt für Untersaaten von Gras im Mais. „Zwischenfruchtanbau in dieser Form lehnen wir Jäger strikt ab, diese Intensivierung ist das Gegenteil dessen was die EU mit ‚Greening‘ beabsichtigt. Wenn ökologische Vorrangflächen zur Brut- und Setzzeit abgeerntet werden dürften, ist das eine ökologische Katastrophe“, so Leppmann. Selbst ausgewachsene Rehe und Hasen liefen Gefahr, von den schnellen Erntemaschinen im Frühjahr erfasst und gehäckselt zu werden, so Leppmann.
Die Möglichkeit, Zwischenfrüchte als Greening-Maßnahme anzuerkennen, darf nicht zur ökologischen Falle für unsere Wildtiere werden. Der DJV fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, seinen Spielraum voll auszuschöpfen und in den geplanten Rechtsverordnungen die aufgezeigten Risiken auszuräumen. „Es wird in der Praxis entscheidend darauf ankommen, dass Landwirte und Jäger die EU-Agrarreform gemeinsam zugunsten gefährdeter Offenlandarten wie Rebhuhn, Feldlerche oder Feldhase umsetzen“, betonte Leppmann.

Positiv bewertet der DJV im Detail:

Anbaudiversifizierung: Landwirtschaftliche Betriebe mit über 30 Hektar Anbaufläche müssen drei verschiedene Kulturen anbauen, um weiterhin die vollen Prämien zu bekommen. Insbesondere Biogasanlagenbetreiber müssen jetzt statt 100 Prozent Mais noch zwei weitere Kulturen anbauen. Die Hauptkultur darf nur 75 Prozent ausmachen.

Flächen im Umweltinteresse: Landwirte werden verpflichtet, ab 15 Hektar Ackerfläche auf mindestens 5 Prozent der Fläche sogenannte „Flächen im Umweltinteresse“ – also ökologische Vorrangflächen – einzurichten. Dafür kommen beispielsweise Zwischenfrüchte, Agroforstflächen, Feldgehölze oder Pufferstreifen in Frage.
Positiv sind bei Pufferstreifen:
oder Umrechnungsfaktor von einem Meter Streifen (Breite derzeit nicht definiert) in sechs Quadratmeter Flächenäquivalenz
osowie der Gewichtungsfaktor 1,5.
Also: Ein Meter tatsächlich angelegter Pufferstreifen (z.B. entlang von Gewässern) entspricht für die Berechnung der ökologischen Vorrangflächen 9 Quadratmetern. Im Vergleich dazu hat der Anbau von Zwischenfrüchten einen Faktor von 0,3 erhalten. Das bedeutet: Der Anbau von einem Quadratmeter Zwischenfrüchte entspricht 0,3 Quadratmetern ökologischer Vorrangfläche.

Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel: Auf den Zwischenfrucht-Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Der DJV fordert, beim Anbau von Eiweißpflanzen als Hauptfrucht – die ebenfalls als Greening-Maßnahme zugelassen sind – den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu verringern.

DJV bewertet nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit gemischten Gefühlen.

Der DJV begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem gestern verabschiedeten „Direktzahlungen-Durchführungsgesetz“ Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht besser schützen will. Für Ackerland fällt die Bewertung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) dagegen gemischt aus. Positiv beurteilt der Dachverband der Jäger die Anbaudiversifizierung, nach der Landwirte bei mehr als 30 Hektar Anbaufläche künftig drei Kulturen anbauen müssen, um die volle Förderung zu erhalten. „Damit wird die Anbauvielfalt auf der Ackerfläche gesteigert“, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Positiv seien auch die Gewichtungsfaktoren für die Berechnung ökologischer Vorrangflächen, die wertvolle Pufferstreifen begünstigten.

Mit gemischten Gefühlen sieht der DJV hingegen die Anerkennung von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen. Diese können zwar in einigen Teilen Deutschlands positiv wirken, in den Flächenländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern ändert sich jedoch am Status Quo faktisch nichts. Dort werden bereits heute großflächig Senf und Phacelia als Zwischenfrucht angebaut, was durchaus positiv ist für viele Offenlandarten. Die EU-Vorgabe, fünf Prozent ökologische Vorrangflächen zu schaffen, wird damit allerdings von den meisten Betrieben bereits erfüllt.

„Darüber hinaus droht sogar eine Intensivierung der Landwirtschaft durch die Hintertür“, so Leppmann. Durch die verabschiedeten Gesetzesvorgaben zur Zwischenfrucht wird nicht explizit ausgeschlossen, dass auf derselben Fläche innerhalb von zwölf Monaten gleich zwei Ernten eingefahren werden und sie trotzdem als ökologische Vorrangfläche gelten: Ein Futterroggen-Weizengemisch, das beispielsweise zum 1. Oktober nach der Mais-Ernte als Zwischenfrucht eingesät wird, könnte dann im darauf folgenden Mai für die Biogasproduktion geerntet werden. Gleiches gilt für Untersaaten von Gras im Mais. „Zwischenfruchtanbau in dieser Form lehnen wir Jäger strikt ab, diese Intensivierung ist das Gegenteil dessen was die EU mit ‚Greening‘ beabsichtigt. Wenn ökologische Vorrangflächen zur Brut- und Setzzeit abgeerntet werden dürften, ist das eine ökologische Katastrophe“, so Leppmann. Selbst ausgewachsene Rehe und Hasen liefen Gefahr, von den schnellen Erntemaschinen im Frühjahr erfasst und gehäckselt zu werden, so Leppmann.
Die Möglichkeit, Zwischenfrüchte als Greening-Maßnahme anzuerkennen, darf nicht zur ökologischen Falle für unsere Wildtiere werden. Der DJV fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, seinen Spielraum voll auszuschöpfen und in den geplanten Rechtsverordnungen die aufgezeigten Risiken auszuräumen. „Es wird in der Praxis entscheidend darauf ankommen, dass Landwirte und Jäger die EU-Agrarreform gemeinsam zugunsten gefährdeter Offenlandarten wie Rebhuhn, Feldlerche oder Feldhase umsetzen“, betonte Leppmann.

Positiv bewertet der DJV im Detail:

Anbaudiversifizierung: Landwirtschaftliche Betriebe mit über 30 Hektar Anbaufläche müssen drei verschiedene Kulturen anbauen, um weiterhin die vollen Prämien zu bekommen. Insbesondere Biogasanlagenbetreiber müssen jetzt statt 100 Prozent Mais noch zwei weitere Kulturen anbauen. Die Hauptkultur darf nur 75 Prozent ausmachen.

Flächen im Umweltinteresse: Landwirte werden verpflichtet, ab 15 Hektar Ackerfläche auf mindestens 5 Prozent der Fläche sogenannte „Flächen im Umweltinteresse“ – also ökologische Vorrangflächen – einzurichten. Dafür kommen beispielsweise Zwischenfrüchte, Agroforstflächen, Feldgehölze oder Pufferstreifen in Frage.
Positiv sind bei Pufferstreifen:
oder Umrechnungsfaktor von einem Meter Streifen (Breite derzeit nicht definiert) in sechs Quadratmeter Flächenäquivalenz
osowie der Gewichtungsfaktor 1,5.
Also: Ein Meter tatsächlich angelegter Pufferstreifen (z.B. entlang von Gewässern) entspricht für die Berechnung der ökologischen Vorrangflächen 9 Quadratmetern. Im Vergleich dazu hat der Anbau von Zwischenfrüchten einen Faktor von 0,3 erhalten. Das bedeutet: Der Anbau von einem Quadratmeter Zwischenfrüchte entspricht 0,3 Quadratmetern ökologischer Vorrangfläche.

Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel: Auf den Zwischenfrucht-Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Der DJV fordert, beim Anbau von Eiweißpflanzen als Hauptfrucht – die ebenfalls als Greening-Maßnahme zugelassen sind – den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu verringern.

In der Jagdpresse, aber auch in Tageszeitungen und anderen Medien, wurde in den letzten Jahren häufig über ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet. Darin ging es um die Frage, ob der Eigentümer eines kleinen Grundstücks verlangen kann, mit seinem Grundstück aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden, wenn er die Jagd auf Grund ethischer Überzeugungen ablehnt.

In einem knappen, aber ausführlich begründeten, Urteil hatte der EGMR zunächst entschieden, dass die deutsche Regelung ausgewogen und sachlich gerechtfertigt ist, auch wenn ein Jagdgegner damit die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen musste. Dagegen hat der Beschwerdeführer sich aber an die Große Kammer des EGMR gewandt. In letzter Instanz hat diese dann am 26. Juni 2012 entschieden, dass in diesem Fall eine Verletzung der Rechte des Grundstückseigentümers vorlag. Das Urteil ist vom DJV und vielen anderen heftig kritisiert worden.

Der Gesetzgeber war dadurch aber gezwungen, das Bundesjagdgesetz anzupassen. Dies ist im Jahr 2013 schließlich geschehen. Bei der Umsetzung hat sich der Gesetzgeber aber darauf beschränkt, nicht über das hinauszugehen, was der EGMR gefordert hat. Schon das war schließlich nach Ansicht der Bundesregierung, des DJV, der land- und forstwirtschaftlichen Verbände, der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaftsverbände, sowie zahlreicher Rechtswissenschaftler zu viel. Die neue Regelung (§ 6a des Bundesjagdgesetzes) ist am 6. Dezember 2013 in Kraft getreten.

Wie sich die Regelung in der Praxis bewährt, wird man sehen müssen. Es ist derzeit noch zu früh, über die Auswirkungen zu urteilen. Der DJV hat – ebenso wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) – Hinweise zum Umgang mit dem neuen § 6a BJagd G veröffentlicht.

Die Mahd von Grünland steht kurz bevor. Doch der Termin fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Die richtige Mähtechnik kann Eltern- und Jungtiere retten.

Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht kurz bevor. Der Termin fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. In Wiesen und Grünroggen schützen diese ihren Nachwuchs vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Der DJV rät, den Mähtermin aus Tierschutzgründen mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Eine günstige Maßnahme ist die Vergrämung (Vertreibung) der Tiere mithilfe von Knistertüten, Flatterblättern oder Kofferradios. Bereits eine Maßnahme pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten festgestellt. Daneben ist vor allem die Anpassung der Mähtechnik entscheidend für eine effektive Wildtierrettung. Der DJV empfiehlt, den Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen vorzunehmen. So haben Feldhasen und Fasane die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen und Junghasen, die sich Instinktiv ducken und so nicht vom Kreiselmäher erfasst werden.

Maßnahmen, die Tierleben retten, sind für Landwirte wichtig – nicht zuletzt wegen tierschutzrechtlicher Verpflichtungen. Denn wer Verletzung und Tötung von Jungwild durch den Kreiselmäher bewusst in Kauf nimmt, kann dadurch eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz begehen. Dabei ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechen.

DJV: überwiegend positiver Trend bei jagdbaren Arten

Die Bundesregierung hat im März ihren Bericht zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und zur Vogelschutz-Richtlinie vorgestellt. In dem alle sechs Jahre von der EU-Kommission zu erstattenden Bericht werden die Zustände von geschützten Arten und Lebensräumen bewertet und über Maßnahmen und Entwicklungen berichtet.

Insgesamt zeigt der Bericht nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bemerkenswerte Erfolge – allerdings auch weiteren Handlungsbedarf. Auffallend ist, dass sich die Populationen von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, etwa Baummarder, Wildkatze, Fischotter und Steinbock, überwiegend verbessert haben, auch wenn der Erhaltungszustand derzeit noch nicht als günstig eingestuft werden kann.

Auch bei den Vogelarten gibt es einige mit günstigen Entwicklungen, etwa den Seeadler. Andere Arten (vor allem Bodenbrüter) leiden unter dem hohen Druck durch Prädatoren (bspw. Rebhuhn, Großtrappe und Brachvogel). Vielerorts ist es daher notwendig, die Jagd sogar noch zu intensivieren, unverzichtbar ist dabei die Fangjagd.

Einen (zum Teil deutlich) positiven Trend gibt es aber auch bei anderen Arten, etwa Wolf, Biber, Kormoran und Kranich. Gerade bei diesen Arten gibt es ein erhebliches Konfliktpotenzial. Der DJV setzt sich dafür ein, die Entwicklung genau zu beobachten, wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen und über den Umgang mit diesen Arten zu informieren.

Ein großer Teil der dem Jagdrecht unterliegende Arten profitiert ausschließlich vom Schutzaspekt des Jagdrechtes. Viele haben eine ganzjährige Schonzeit. Die Hegepflicht der Jäger gilt aber auch dort. Zudem sind die Strafvorschriften für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen strenger.

In den Berichten werden aber nicht nur Tier- und Pflanzenarten bewertet, sondern auch Lebensräume. Die Qualität vieler Lebensräume leidet unter Straßen- und Siedlungsbau, die zu unmittelbaren Flächenverlusten führen oder dem Bau von Windkraftanlagen. Der zunehmende Energiepflanzenbau hat einen gravierenden Verlust an Strukturvielfalt zur Folge. Damit erneuerbare Energien bspw. durch Maisanbau nicht zu Artenverlust in der Agrarlandschaft führen, ist der DJV zusammen mit zwanzig weiteren Kooperationspartnern im Projekt „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ bundesweit engagiert. Durch das Einbringen extensiv bewirtschafteter Blühstreifen werden monokulturelle Strukturen aufgebrochen und Tieren der Agrarlandschaft wie Insekten, Vögel und Säugetieren, Lebensraum und Vernetzungswege geboten.

Der Vernetzung von Lebensräumen dient das Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“. Davon profitieren nicht nur Arten wie Wildkatze und Fischotter. Die Vernetzung von Lebensräumen ist eine wichtige Maßnahme, um den genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen und damit den Arterhalt zu gewährleisten. Diesem Zweck dienen auch Grünbrücken, die dazu beitragen, Verluste durch den Straßenverkehr zu senken.

 

Quellen:

Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesamt für Naturschutz): www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/natur_deutschland_bericht_bf.pdf

 

DJV-Wildunfallstatistik 2013 vorgelegt / Deutscher Jagdverband fordert Umsetzung des „Bundesprogramm Wiedervernetzung“

Heißhunger treibt sie über die Straße: Pflanzenfresser wie das Reh sind nach dem milden Winter früher als die vergangenen Jahre auf Futtersuche. „Rechts vor Links“ an Straßen kennen sie dabei nicht. Zudem werden jetzt junge, geschlechtsreife Rehböcke vertrieben. In der vermeintlich sicheren Dämmerung erkunden sie neue Reviere, doch der April ist der Monat mit den meisten Wildunfällen. Die Zeitumstellung verschärft zusätzlich die Gefahr: Plötzlich fällt der morgendliche Berufsverkehr in die aktive Zeit der Wildtiere. Besonders hoch ist die Unfallgefahr im Frühjahr auf Straßen entlang der Wald-Feld-Kante. „Dort fahren wir praktisch durch das Wohn- und Esszimmer der Tiere“, sagt Torsten Reinwald, Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV).

Die Wildunfallstatistik 2013, die der DJV heute vorgelegt hat, zeigt einen weiteren Aufwärtstrend bei Unfällen mit Reh, Wildschwein oder Hirsch. Ein Vergleich mit dem 5-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre ergibt eine Steigerung bei Paarhufern (Reh, Wildschwein, Rot- und Damhirsch) um insgesamt 1,6 Prozent. Beim Damwild sind es sogar 13 Prozent.

„Der Anstieg der Wildunfälle ist nur die Spitze des Eisbergs. Er ist ein Indikator für die zunehmende Zerschneidung von Lebensräumen in Deutschland durch Verkehrswege“, sagt Reinwald. Sie führe zu einer Verinselung von Tierpopulationen. Der Verband fordert die rasche Umsetzung des „Bundesprogramm Wiedervernetzung“, mit dem Lebensräume durch Querungshilfen wieder verbunden werden. 100 primäre und 30.000 sekundäre Konfliktstellen haben Wissenschaftler im deutschen Straßennetz identifiziert. Mit Querungshilfen (z.B. Grünbrücken oder Ottertunnel) sollen diese Straßenabschnitte entschärft werden. Wildtiere können dann wieder barrierefrei wandern – ein Schlüssel für weniger Unfälle und mehr Artenvielfalt. Seit 1975 ist die Verkehrsdichte um das Vierfache gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Wildunfälle verfünffacht. Täglich rollen 48.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden und Streckenabschnitt über deutsche Autobahnen. Auf Bundesstraßen sind es bis zu 9.000. Selbst für große Säuger, wie etwa Rothirsche, wirkt eine Straße bei einer Verkehrsdichte ab 10.000 Fahrzeugen pro 24 Stunden bereits wie eine unüberwindbare Barriere – das zeigte das DJV-Projekt „Barrieren überwinden“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Universität Kiel.

Wie kann ich Wildunfälle vermeiden und was ist zu tun, wenn es gekracht hat? Der DJV gibt Tipps: Wildunfallprojekt

Hier das Ticker-Protokoll von der Fachtagung zum Nachlesen

Eine kleine Informationsflut zum Thema “Wolf in Deutschland” hat die 280 Teilnehmer der DJV-Fachtagung “Rückkehrer Wolf – Willkommen ohne Wenn und Aber?” am 21. März in Berlin überrollt. Um diesen Wissenstransfer nachhaltig zu gestalten, hat der DJV ein Tagungspaket geschnürt: Das Protokoll des Live-Tickers sowie die Powerpoint-Vorträge stehen zur Verfügung und können heruntergeladen werden. Den zusammenfassenden Film gibt es unter: DJV-YouTube-Kanal. So können sich auch diejenigen, die keine Zeit für die Tagung hatten, grundlegend zum Thema Wolf informieren.

 

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