Neues Gutachten belegt Einfluss von Katzen/ DJV im Interview mit Prof. Dr. Klaus Hackländer

Weltweit belegen Studien den Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Tierwelt. In einem neuen Gutachten der Universität für Bodenkultur Wien wurden jetzt annähernd 90 wissenschaftliche Studien ausgewertet. Prof. Dr. Klaus Hackländer hat das Gutachten „Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna und mögliche Managementmaßnahmen“ geleitet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat den Universitätsprofessor für Wildbiologie zu seinen Ergebnissen befragt.

DJV: Sehr geehrter Prof. Dr. Hackländer das Interesse am Einfluss von Hauskatzen auf die Fauna, scheint nicht nur in Deutschland groß zu sein. Zu Ihren Ergebnissen: Welchen Einfluss haben Hauskatzen tatsächlich auf die heimische Tierwelt – sowohl durch das Beutemachen, als auch durch Beunruhigung?

Prof. Dr. Hackländer: Tatsächlich ist das Thema Hauskatze für den Artenschutz und die Jagd auf der ganzen Welt ein wichtiges Thema. Dementsprechend gibt es eine Reihe von Untersuchungen, die den Einfluss von streunenden oder verwilderten Hauskatzen auf wildlebende Tiere untersucht haben. Darunter finden wir zahlreiche Studien, die lokal einen Rückgang von Arten belegt haben, z.T. sogar zum Aussterben einer Art geführt haben. Neben diesen direkten Effekten, sollten aber auch die indirekten Wirkungen von streunenden Katzen nicht außer Acht gelassen werden. Die Anwesenheit des Beutegreifers Hauskatze kann zu Verhaltensänderungen bei der potentiellen Beute führen, die mit erhöhten Stresswerten reagieren, weniger Zeit für die Nahrungsaufnahme haben oder eine geringere Jungenfürsorge zeigen. All dies kann damit auch ohne einen direkten Einfluss der Hauskatze (Tötung der Beute) zu einem Rückgang einer Art führen.

Tierschützer und Katzenfreunde argumentieren oft pauschal, dass Freigänger-Katzen nicht für das Aussterben einer Art verantwortlich sind. Wie sieht die Realität aus?

Diese Pauschalbehauptung ist haltlos. Stellen Sie sich eine kleine Insel vor, auf der sich aufgrund der Abwesenheit von Landbeutegreifern eine flugunfähige Vogelart entwickelt hat. Was glauben Sie, was passiert, wenn auf dieser Insel Hauskatzen streunen oder ausgewildert werden? Neben diesen exotischen Beispielen kennen wir aber auch den Einfluss von Hauskatzen bei uns in Europa. Unsere Samtpfoten sind ein Hauptbeutegreifer für unsere heimischen Vögel und Säuger und entnehmen einen Großteil der Jung- und Altvögel pro Jahr. Im Zusammenspiel mit den anderen negativen Faktoren, die in unserer zersiedelten Kulturlandschaft vorherrschen, trägt die Hauskatze damit wesentlich dazu bei, dass heimische Arten gefährdet sind.

Können Sie quantifizieren welche Tiergruppen und -arten hauptsächlich zur Beute von Katzen werden? Und können Ihre Ergebnisse auf Mitteleuropa – insbesondere Deutschland – übertragen werden?

Die Quantifizierung ist ein schwieriges Thema, da nicht alle getöteten Beutetiere auch von uns Menschen registriert werden. Nicht alle Katzen legen ihre gesamte Beute ihren Besitzern vor. Das heißt, dass die vorhandenen Schätzungen nur Mindestwerte sind. Betroffen sind vor allem Vögel und Säuger, weniger Reptilien, Amphibien, Fische oder Insekten. Eine Übertragung der Ergebnisse von anderen Ländern auf Deutschland ist nicht pauschal möglich, aber wir müssen davon ausgehen, dass die geschätzten 10 Millionen Hauskatzen mit festem Zuhause und 2 Millionen Hauskatzen ohne festem Zuhause eine Gefahr für die Biodiversität in Deutschland darstellen.

Welche Maßnahmen – insbesondere in Schutzgebieten – sind erfolgversprechend?

Die mögliche Bandbreite der Maßnahmen reicht von Extrempositionen wie dem sicheren Einsperren in Häuser bis zum berühmten Halsbandglöckchen. Auch hier gilt es, das eigentliche Ziel zu definieren und gleichzeitig pragmatisch zu bleiben. Langfristig muss die Anzahl der Freigänger reduziert werden. Gerade in Schutzgebieten sollte der Fang und der Abschuss von verwilderten Hauskatzen durchgeführt werden. Um das Schutzgebiet sollten Kastrierungs- und Sterilisationsprogramme für Streuner forciert werden.

Auf der Wattenmeer-Insel Borkum sollten Jäger im vergangenen Jahr verwilderte Katzen außerhalb von Ortschaften schießen. Nach Protesten ging man dazu über, Katzen zu fangen und auf dem Festland wieder auszusetzen. Ist das Ihrer Meinung nach eine praktikable Managementlösung?

Damit wird das Problem ja nur verlagert. Außerdem ist es aus der Sicht des Tierschutzes zu hinterfragen, ob der Fang, der Transport und das Aussetzen in einem für das Individuum unbekannten Terrain ethisch zu verantworten ist.

Das „Paderborner Model“, das einige Kreise praktizieren, sieht eine Registrierungs- und Kastrierungspflicht für Hauskatzen vor. Wie werten Sie diesen Lösungsansatz?

Aus unserer Sicht bietet eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen – ähnlich dem System für Hunde – eine optimale Lösung. Das Halten von Katzen ist auch mit einer Verantwortung gegenüber der Natur verbunden, die durch eine solche Regelung eher kommuniziert werden kann.

Glocke oder Stubenarrest – Welche Maßnahme halten Sie für sinnvoll?

Natürlich die Glocke. Sie reduziert die direkten Effekte, also das Töten von Jungvögeln. Die indirekten Effekte, d.h. die Stressreaktionen der von der Hauskatze bedrohten Beutetiere werden dadurch aber nicht minimiert, eventuell vielleicht sogar noch verstärkt. Dennoch empfehle ich das Glöckchenhalsband als praktikable, billige und effektive Sofortmaßnahme.

Zum Download des gesamten Gutachtens „Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna und mögliche Managementmaßnahmen“ (Hackländer, K., Schneider, S. & Lanz, J.D. (2014)) hier klicken: http://www.dib.boku.ac.at/iwj/aktuelles-news/publikationen/

Zum Hintergrund

Laut Tierschutzverbänden gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen. Basierend auf internationalen Studien erbeuten diese nach DJV-Hochrechnungen jährlich etwa sechs Millionen Singvögel in Deutschland. „Wir wohnen mit einem Raubtier zusammen, dessen Bedürfnisse man nicht wegkuscheln kann“, sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Vielmehr müssen wir gemeinsam Verantwortung übernehmen für Haus- und Wildtiere. Einen Zwei-Klassen-Tierschutz lehnen wir Jäger strikt ab.“

Der DJV befürwortet deshalb das Paderborner Modell, das an die Verantwortung der Haustierbesitzer appelliert. Demnach sollten Hauskatzen gemeldet sein und kastriert, wenn sie nicht zur Zucht verwendet werden. Für Jäger stellt das Töten von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes das allerletzte Mittel dar, um Schaden von Wildtieren abzuwenden. Gesetzlich geregelt ist der Jagdschutz in §23 des Bundesjagdgesetzes. In siedlungsfernen Räumen ist das Töten von verwilderten Haustieren derzeit alternativlos.

Prof. Dr. Klaus Hackländer

 

In der Kinderstube Natur bedeutet Alleinsein Sicherheit

Im Frühling ist die Natur vergleichbar mit einem großen Kindergarten. Ab Februar erblicken die Wildschweine das Licht der Welt, gefolgt von den Feldhasen, den Rehen, den Wiesenbrütern und schließlich im Juni von den Rothirschen. Bei Spaziergängern in Wald und Flur löst der Anblick eines Jungtiers oft Mitleid aus – das arme Tier ist wohl ganz allein, schutzlos, friert und hungert. Doch dem ist nicht so: Wachsame Elterntiere beobachten ihren Nachwuchs aus sicherer Entfernung. Dieses Verhalten schützt den Nachwuchs vor potentiellen Fressfeinden. „Alleinlassen hat sich in der Aufzucht über Jahrtausende bewährt. Diese Strategie sollte vom Menschen respektiert werden“, erklärt Torsten Reinwald, Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Wittert die Mutter an ihrem Nachwuchs menschlichen Geruch, nimmt sie es nicht mehr an – es verhungert.

Werden Spaziergänger auf vermeintlich verwaiste Jungtiere aufmerksam, empfiehlt der DJV, im Zweifelsfall den ortsansässigen Jäger zu kontaktieren, der die Kinderstube beobachten und daraufhin entscheiden kann. Der DJV rät davon ab sich der Jungen eigenmächtig anzunehmen, denn so könne man aus falschverstandener Tierliebe den Elterntieren ihren Nachwuchs nehmen. Überlebens- und Auswilderungschancen von Wild in menschlicher Hand sind zudem stark eingeschränkt.
Die Gelege von Bodenbrütern wie Enten, Watvögel und Kiebitze sind durch ihre braune Färbung kaum von der Vegetation zu unterscheiden. Zudem schützt die Küken der Reflex, bei Gefahr regungslos zu verharren. Rehkitze besitzen in den ersten Tagen nach der Geburt zudem noch keinen Eigengeruch, sodass sie kaum aufzufinden sind.

Trotz der guten Tarnung sind zum Beispiel trächtige Rehe, kleine Feldhasen und Feldlerchen freilaufenden Hunden schutzlos ausgesetzt und bieten eine leichte Beute. Im Frühsommer häufen sich deshalb die Medienberichte von entsetzlichen Szenen. Der DJV appelliert an alle Hundebesitzer, in der Brut- und Setzzeit, Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, wenn sie nicht auf Ruf oder Pfiff reagieren. Leinenpflicht ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. Auskunft gibt das zuständige Ordnungsamt.

Aktion "Impfen für Afrika" unterstützt Hilfsprojekte zur Tollwutbekämpfung

Das eigene Haustier impfen und gleichzeitig Gutes für den Tier- und Artenschutz in Afrika tun: Der DJV bittet Jäger, die demnächst ihre Jagdhunde oder andere Haustiere impfen lassen wollen, an der Aktion „Impfen für Afrika!“ teilzunehmen. Und so geht es: Ein Tierarzt in Deutschland impft am 13. Mai 2014 wie gewohnt Haustiere und spendet die Hälfte dieser Einnahmen an Tierärzte ohne Grenzen (ToG). Die Organisation führt damit Hilfsprojekte, insbesondere zur Tollwutbekämpfung in Ostafrika, durch.

Der Aktionstag geht 2014 ins zehnte Jahr, das Spendenziel ist daher eine Schnapszahl: 244.444 Euro möchte die Organisation dafür sammeln. Der Virus, der hierzulande als bekämpft gilt, ist in Afrika noch immer ein großes Problem. Jährlich sterben etwa 50.000 Menschen an Tollwut, mit der sie sich größtenteils bei infizierten Tieren anstecken. In den Projektgebieten in Kenia sind dies vor allem Hunde. Gerade Kinder sind betroffen, weil sie sich beim Spielen mit den Hunden kleine Kratzer zuziehen und diese nicht weiter beachten. Darum schickt Tierärzte ohne Grenzen Impftrupps in die abgelegenen Dörfer, um die Hunde kostenlos gegen Tollwut zu impfen. So wird Mensch und Tier geholfen und auch der Wildtierbestand wird auf diese Weise geschützt.

Tierhalter finden teilnehmende Praxen auf www.impfenfuerafrika.de. Nimmt ihr Tierarzt noch nicht teil, dürfen die Tierhalter ihre Praxen gerne im Namen von Tierärzte ohne Grenzen ansprechen und zum Mitmachen bewegen. Wer mag, kann ToG durch zusätzliche Spenden unterstützen. Viele Praxen stellen am Aktionstag Spendenboxen auf. Ansonsten kann über das Spendenformular auf www.togev.de oder per Überweisung an ToG gespendet werden: Spendenkonto DE53 2519 0001 0434 3433 00, BIC VOHADE2HXXX, Stichwort: „Impftag“.

DJV veröffentlicht Wahlprüfsteine zur Europawahl

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 befragte der DJV die im Europaparlament vertretenen deutschen Parteien zu jagdlichen Themen. Der DJV hat eine tabellarische Gesamtübersicht veröffentlicht. Diese gibt es jetzt ebenso wie die ausführlichen Antworten der Parteien zum Nachlesen im Internet unter www.jagdverband.de.

Die 96 deutschen Europa-Abgeordneten werden von den rund 64 Millionen Wahlberechtigten gewählt. Anhand der vom DJV erstellten „Wahlprüfsteine“ können Jägerinnen und Jäger entscheiden, welcher Partei sie ihre Stimme geben. Die Fragen sind den fünf Bereichen „Eigenständigkeit der Jagd“, „FFH-Richtlinie und Vogel-Richtlinie“, „Tierschutz“, „Waffenrecht“ und „Lebensmittelhygiene“ zugeordnet.

Der DJV ruft alle Jäger dazu auf, sich an dieser wichtigen Wahl zu beteiligen. Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene bestimmt zunehmend auch die Jagd. Dies gilt besonders für die europäischen Bestimmungen zum Artenschutz (FFH-Richtlinie und Vogel-Richtlinie), für Lebensmittelhygiene und Gemeinsame Agrarpolitik. In diesen Bereichen müssen die europäischen Richtlinien direkt in Bundesrecht umgesetzt werden. Auch das zentrale Waffenregister beruht beispielsweise auf der europäischen Feuerwaffenrichtlinie.

Bundesjägertag 2014: 300 Delegierte und Gäste diskutieren im „Zukunftsforum Jagd“

Wie zeitgemäß ist das traditionelle Handwerk Jagd? Dieser Frage will der DJV auf dem Bundesjägertag 2014 nachgehen und lädt dazu in Kooperation mit dem Landesjagdverband Berlin ein. Unter dem Motto „Jagd zwischen Tradition und Moderne“ treffen sich vom 26. bis 28. Juni mehr als 300 Delegierte, Vertreter der 15 Landesjagdverbände und Gäste aus dem In- und Ausland im andel’s Kongresshotel in Berlin.

Highlight des diesjährigen Bundesjägertages ist die Podiumsdiskussion “Zukunftsforum Jagd”, das von DJV-Präsident Hartwig Fischer eröffnet wird. Grußworte sprechen unter anderem der Bundeslandwirtschaftsminister, Christian Schmidt und der Berliner Staatssekretär für Inneres, Bernd Krömer. Anschließend können Delegierte und Gäste mit prominenten Vertretern der Jagd diskutieren. Auf dem Podium sind: Rita Stockhofe, Berichterstatterin Jagdwesen der CDU/CSU, Bianca Ziehmer, ehemalige Jagdkönigin von Rheinland-Pfalz, Mathias Schneider vom Jagdcorps Masovia, Dr. Janosch Arnold, Referent für europäische Großsäuger beim WWF Deutschland, Forstdirektor Ulrich Maushake vom Bundesforstamt Grafenwöhr, Nobert Happ, ehemaliger Revierförster, und DJV-Geschäftsführer, Andreas Leppmann. Eröffnet wird das Diskussionsforum von DJV-Präsident Hartwig Fischer, die Schlussworte spricht der Präsident des Landesjagdverbandes Berlin, Dr. Ulrich Grasser. Moderiert wird die Diskussion von dem Hörfunk- und Internetjournalisten, Christoph Lanz. Alle Jägerinnen und Jäger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen (Anmeldung unter: djv@jagdverband.de).

Im Jahr des Niederwildes stellt der Verband sein Filmprojekt „Fangjagd“ vor. Von Jagdgegnern diskreditiert, ist sie für Jäger ein essentielles Mittel zum Erhalt des Niederwildes und der Artenvielfalt. In fünf Kurzvideos stellt der DJV Artenschutzprojekte vor, die die Fangjagd tierschutzgerecht und erfolgreich einsetzen. Zum Bundesjägertag veröffentlicht der DJV weiterhin die Broschüre zur Aufklärungskampagne „Fakten statt Vorurteile“. Auf 48 Seiten können Interessierte damit die Argumente zur Jagd im handlichen A6-Format in die Hosen- oder Handtasche stecken. Gleichzeitig werden in Berliner Szene-Lokalitäten Kampagnen-Postkarten kostenfrei verteilt. Das DJV-Geschäftsjahr 2013/2014 gibt es zum Bundesjägertag im aktuellen Verbandsbericht nachzulesen.

Ein Festabend mit anschließender Hubertusdisko (Abendkasse 10 €), eine historische Stadtführung mit Spreefahrt und ein Trainingsschießen auf dem Schloss Liebenberg runden das Programm für alle Mitgereisten in der Bundeshauptstadt ab.

DJV bewertet nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit gemischten Gefühlen.

Der DJV begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem gestern verabschiedeten „Direktzahlungen-Durchführungsgesetz“ Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht besser schützen will. Für Ackerland fällt die Bewertung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) dagegen gemischt aus. Positiv beurteilt der Dachverband der Jäger die Anbaudiversifizierung, nach der Landwirte bei mehr als 30 Hektar Anbaufläche künftig drei Kulturen anbauen müssen, um die volle Förderung zu erhalten. „Damit wird die Anbauvielfalt auf der Ackerfläche gesteigert“, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Positiv seien auch die Gewichtungsfaktoren für die Berechnung ökologischer Vorrangflächen, die wertvolle Pufferstreifen begünstigten.

Mit gemischten Gefühlen sieht der DJV hingegen die Anerkennung von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen. Diese können zwar in einigen Teilen Deutschlands positiv wirken, in den Flächenländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern ändert sich jedoch am Status Quo faktisch nichts. Dort werden bereits heute großflächig Senf und Phacelia als Zwischenfrucht angebaut, was durchaus positiv ist für viele Offenlandarten. Die EU-Vorgabe, fünf Prozent ökologische Vorrangflächen zu schaffen, wird damit allerdings von den meisten Betrieben bereits erfüllt.

„Darüber hinaus droht sogar eine Intensivierung der Landwirtschaft durch die Hintertür“, so Leppmann. Durch die verabschiedeten Gesetzesvorgaben zur Zwischenfrucht wird nicht explizit ausgeschlossen, dass auf derselben Fläche innerhalb von zwölf Monaten gleich zwei Ernten eingefahren werden und sie trotzdem als ökologische Vorrangfläche gelten: Ein Futterroggen-Weizengemisch, das beispielsweise zum 1. Oktober nach der Mais-Ernte als Zwischenfrucht eingesät wird, könnte dann im darauf folgenden Mai für die Biogasproduktion geerntet werden. Gleiches gilt für Untersaaten von Gras im Mais. „Zwischenfruchtanbau in dieser Form lehnen wir Jäger strikt ab, diese Intensivierung ist das Gegenteil dessen was die EU mit ‚Greening‘ beabsichtigt. Wenn ökologische Vorrangflächen zur Brut- und Setzzeit abgeerntet werden dürften, ist das eine ökologische Katastrophe“, so Leppmann. Selbst ausgewachsene Rehe und Hasen liefen Gefahr, von den schnellen Erntemaschinen im Frühjahr erfasst und gehäckselt zu werden, so Leppmann.
Die Möglichkeit, Zwischenfrüchte als Greening-Maßnahme anzuerkennen, darf nicht zur ökologischen Falle für unsere Wildtiere werden. Der DJV fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, seinen Spielraum voll auszuschöpfen und in den geplanten Rechtsverordnungen die aufgezeigten Risiken auszuräumen. „Es wird in der Praxis entscheidend darauf ankommen, dass Landwirte und Jäger die EU-Agrarreform gemeinsam zugunsten gefährdeter Offenlandarten wie Rebhuhn, Feldlerche oder Feldhase umsetzen“, betonte Leppmann.

Positiv bewertet der DJV im Detail:

Anbaudiversifizierung: Landwirtschaftliche Betriebe mit über 30 Hektar Anbaufläche müssen drei verschiedene Kulturen anbauen, um weiterhin die vollen Prämien zu bekommen. Insbesondere Biogasanlagenbetreiber müssen jetzt statt 100 Prozent Mais noch zwei weitere Kulturen anbauen. Die Hauptkultur darf nur 75 Prozent ausmachen.

Flächen im Umweltinteresse: Landwirte werden verpflichtet, ab 15 Hektar Ackerfläche auf mindestens 5 Prozent der Fläche sogenannte „Flächen im Umweltinteresse“ – also ökologische Vorrangflächen – einzurichten. Dafür kommen beispielsweise Zwischenfrüchte, Agroforstflächen, Feldgehölze oder Pufferstreifen in Frage.
Positiv sind bei Pufferstreifen:
oder Umrechnungsfaktor von einem Meter Streifen (Breite derzeit nicht definiert) in sechs Quadratmeter Flächenäquivalenz
osowie der Gewichtungsfaktor 1,5.
Also: Ein Meter tatsächlich angelegter Pufferstreifen (z.B. entlang von Gewässern) entspricht für die Berechnung der ökologischen Vorrangflächen 9 Quadratmetern. Im Vergleich dazu hat der Anbau von Zwischenfrüchten einen Faktor von 0,3 erhalten. Das bedeutet: Der Anbau von einem Quadratmeter Zwischenfrüchte entspricht 0,3 Quadratmetern ökologischer Vorrangfläche.

Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel: Auf den Zwischenfrucht-Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Der DJV fordert, beim Anbau von Eiweißpflanzen als Hauptfrucht – die ebenfalls als Greening-Maßnahme zugelassen sind – den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu verringern.

DJV bewertet nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit gemischten Gefühlen.

Der DJV begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem gestern verabschiedeten „Direktzahlungen-Durchführungsgesetz“ Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht besser schützen will. Für Ackerland fällt die Bewertung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) dagegen gemischt aus. Positiv beurteilt der Dachverband der Jäger die Anbaudiversifizierung, nach der Landwirte bei mehr als 30 Hektar Anbaufläche künftig drei Kulturen anbauen müssen, um die volle Förderung zu erhalten. „Damit wird die Anbauvielfalt auf der Ackerfläche gesteigert“, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Positiv seien auch die Gewichtungsfaktoren für die Berechnung ökologischer Vorrangflächen, die wertvolle Pufferstreifen begünstigten.

Mit gemischten Gefühlen sieht der DJV hingegen die Anerkennung von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen. Diese können zwar in einigen Teilen Deutschlands positiv wirken, in den Flächenländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern ändert sich jedoch am Status Quo faktisch nichts. Dort werden bereits heute großflächig Senf und Phacelia als Zwischenfrucht angebaut, was durchaus positiv ist für viele Offenlandarten. Die EU-Vorgabe, fünf Prozent ökologische Vorrangflächen zu schaffen, wird damit allerdings von den meisten Betrieben bereits erfüllt.

„Darüber hinaus droht sogar eine Intensivierung der Landwirtschaft durch die Hintertür“, so Leppmann. Durch die verabschiedeten Gesetzesvorgaben zur Zwischenfrucht wird nicht explizit ausgeschlossen, dass auf derselben Fläche innerhalb von zwölf Monaten gleich zwei Ernten eingefahren werden und sie trotzdem als ökologische Vorrangfläche gelten: Ein Futterroggen-Weizengemisch, das beispielsweise zum 1. Oktober nach der Mais-Ernte als Zwischenfrucht eingesät wird, könnte dann im darauf folgenden Mai für die Biogasproduktion geerntet werden. Gleiches gilt für Untersaaten von Gras im Mais. „Zwischenfruchtanbau in dieser Form lehnen wir Jäger strikt ab, diese Intensivierung ist das Gegenteil dessen was die EU mit ‚Greening‘ beabsichtigt. Wenn ökologische Vorrangflächen zur Brut- und Setzzeit abgeerntet werden dürften, ist das eine ökologische Katastrophe“, so Leppmann. Selbst ausgewachsene Rehe und Hasen liefen Gefahr, von den schnellen Erntemaschinen im Frühjahr erfasst und gehäckselt zu werden, so Leppmann.
Die Möglichkeit, Zwischenfrüchte als Greening-Maßnahme anzuerkennen, darf nicht zur ökologischen Falle für unsere Wildtiere werden. Der DJV fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, seinen Spielraum voll auszuschöpfen und in den geplanten Rechtsverordnungen die aufgezeigten Risiken auszuräumen. „Es wird in der Praxis entscheidend darauf ankommen, dass Landwirte und Jäger die EU-Agrarreform gemeinsam zugunsten gefährdeter Offenlandarten wie Rebhuhn, Feldlerche oder Feldhase umsetzen“, betonte Leppmann.

Positiv bewertet der DJV im Detail:

Anbaudiversifizierung: Landwirtschaftliche Betriebe mit über 30 Hektar Anbaufläche müssen drei verschiedene Kulturen anbauen, um weiterhin die vollen Prämien zu bekommen. Insbesondere Biogasanlagenbetreiber müssen jetzt statt 100 Prozent Mais noch zwei weitere Kulturen anbauen. Die Hauptkultur darf nur 75 Prozent ausmachen.

Flächen im Umweltinteresse: Landwirte werden verpflichtet, ab 15 Hektar Ackerfläche auf mindestens 5 Prozent der Fläche sogenannte „Flächen im Umweltinteresse“ – also ökologische Vorrangflächen – einzurichten. Dafür kommen beispielsweise Zwischenfrüchte, Agroforstflächen, Feldgehölze oder Pufferstreifen in Frage.
Positiv sind bei Pufferstreifen:
oder Umrechnungsfaktor von einem Meter Streifen (Breite derzeit nicht definiert) in sechs Quadratmeter Flächenäquivalenz
osowie der Gewichtungsfaktor 1,5.
Also: Ein Meter tatsächlich angelegter Pufferstreifen (z.B. entlang von Gewässern) entspricht für die Berechnung der ökologischen Vorrangflächen 9 Quadratmetern. Im Vergleich dazu hat der Anbau von Zwischenfrüchten einen Faktor von 0,3 erhalten. Das bedeutet: Der Anbau von einem Quadratmeter Zwischenfrüchte entspricht 0,3 Quadratmetern ökologischer Vorrangfläche.

Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel: Auf den Zwischenfrucht-Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Der DJV fordert, beim Anbau von Eiweißpflanzen als Hauptfrucht – die ebenfalls als Greening-Maßnahme zugelassen sind – den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu verringern.

In der Jagdpresse, aber auch in Tageszeitungen und anderen Medien, wurde in den letzten Jahren häufig über ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet. Darin ging es um die Frage, ob der Eigentümer eines kleinen Grundstücks verlangen kann, mit seinem Grundstück aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden, wenn er die Jagd auf Grund ethischer Überzeugungen ablehnt.

In einem knappen, aber ausführlich begründeten, Urteil hatte der EGMR zunächst entschieden, dass die deutsche Regelung ausgewogen und sachlich gerechtfertigt ist, auch wenn ein Jagdgegner damit die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen musste. Dagegen hat der Beschwerdeführer sich aber an die Große Kammer des EGMR gewandt. In letzter Instanz hat diese dann am 26. Juni 2012 entschieden, dass in diesem Fall eine Verletzung der Rechte des Grundstückseigentümers vorlag. Das Urteil ist vom DJV und vielen anderen heftig kritisiert worden.

Der Gesetzgeber war dadurch aber gezwungen, das Bundesjagdgesetz anzupassen. Dies ist im Jahr 2013 schließlich geschehen. Bei der Umsetzung hat sich der Gesetzgeber aber darauf beschränkt, nicht über das hinauszugehen, was der EGMR gefordert hat. Schon das war schließlich nach Ansicht der Bundesregierung, des DJV, der land- und forstwirtschaftlichen Verbände, der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaftsverbände, sowie zahlreicher Rechtswissenschaftler zu viel. Die neue Regelung (§ 6a des Bundesjagdgesetzes) ist am 6. Dezember 2013 in Kraft getreten.

Wie sich die Regelung in der Praxis bewährt, wird man sehen müssen. Es ist derzeit noch zu früh, über die Auswirkungen zu urteilen. Der DJV hat – ebenso wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) – Hinweise zum Umgang mit dem neuen § 6a BJagd G veröffentlicht.

Die Mahd von Grünland steht kurz bevor. Doch der Termin fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Die richtige Mähtechnik kann Eltern- und Jungtiere retten.

Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht kurz bevor. Der Termin fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. In Wiesen und Grünroggen schützen diese ihren Nachwuchs vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Der DJV rät, den Mähtermin aus Tierschutzgründen mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Eine günstige Maßnahme ist die Vergrämung (Vertreibung) der Tiere mithilfe von Knistertüten, Flatterblättern oder Kofferradios. Bereits eine Maßnahme pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten festgestellt. Daneben ist vor allem die Anpassung der Mähtechnik entscheidend für eine effektive Wildtierrettung. Der DJV empfiehlt, den Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen vorzunehmen. So haben Feldhasen und Fasane die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen und Junghasen, die sich Instinktiv ducken und so nicht vom Kreiselmäher erfasst werden.

Maßnahmen, die Tierleben retten, sind für Landwirte wichtig – nicht zuletzt wegen tierschutzrechtlicher Verpflichtungen. Denn wer Verletzung und Tötung von Jungwild durch den Kreiselmäher bewusst in Kauf nimmt, kann dadurch eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz begehen. Dabei ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechen.

DJV: überwiegend positiver Trend bei jagdbaren Arten

Die Bundesregierung hat im März ihren Bericht zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und zur Vogelschutz-Richtlinie vorgestellt. In dem alle sechs Jahre von der EU-Kommission zu erstattenden Bericht werden die Zustände von geschützten Arten und Lebensräumen bewertet und über Maßnahmen und Entwicklungen berichtet.

Insgesamt zeigt der Bericht nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bemerkenswerte Erfolge – allerdings auch weiteren Handlungsbedarf. Auffallend ist, dass sich die Populationen von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, etwa Baummarder, Wildkatze, Fischotter und Steinbock, überwiegend verbessert haben, auch wenn der Erhaltungszustand derzeit noch nicht als günstig eingestuft werden kann.

Auch bei den Vogelarten gibt es einige mit günstigen Entwicklungen, etwa den Seeadler. Andere Arten (vor allem Bodenbrüter) leiden unter dem hohen Druck durch Prädatoren (bspw. Rebhuhn, Großtrappe und Brachvogel). Vielerorts ist es daher notwendig, die Jagd sogar noch zu intensivieren, unverzichtbar ist dabei die Fangjagd.

Einen (zum Teil deutlich) positiven Trend gibt es aber auch bei anderen Arten, etwa Wolf, Biber, Kormoran und Kranich. Gerade bei diesen Arten gibt es ein erhebliches Konfliktpotenzial. Der DJV setzt sich dafür ein, die Entwicklung genau zu beobachten, wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen und über den Umgang mit diesen Arten zu informieren.

Ein großer Teil der dem Jagdrecht unterliegende Arten profitiert ausschließlich vom Schutzaspekt des Jagdrechtes. Viele haben eine ganzjährige Schonzeit. Die Hegepflicht der Jäger gilt aber auch dort. Zudem sind die Strafvorschriften für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen strenger.

In den Berichten werden aber nicht nur Tier- und Pflanzenarten bewertet, sondern auch Lebensräume. Die Qualität vieler Lebensräume leidet unter Straßen- und Siedlungsbau, die zu unmittelbaren Flächenverlusten führen oder dem Bau von Windkraftanlagen. Der zunehmende Energiepflanzenbau hat einen gravierenden Verlust an Strukturvielfalt zur Folge. Damit erneuerbare Energien bspw. durch Maisanbau nicht zu Artenverlust in der Agrarlandschaft führen, ist der DJV zusammen mit zwanzig weiteren Kooperationspartnern im Projekt „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ bundesweit engagiert. Durch das Einbringen extensiv bewirtschafteter Blühstreifen werden monokulturelle Strukturen aufgebrochen und Tieren der Agrarlandschaft wie Insekten, Vögel und Säugetieren, Lebensraum und Vernetzungswege geboten.

Der Vernetzung von Lebensräumen dient das Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“. Davon profitieren nicht nur Arten wie Wildkatze und Fischotter. Die Vernetzung von Lebensräumen ist eine wichtige Maßnahme, um den genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen und damit den Arterhalt zu gewährleisten. Diesem Zweck dienen auch Grünbrücken, die dazu beitragen, Verluste durch den Straßenverkehr zu senken.

 

Quellen:

Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesamt für Naturschutz): www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/natur_deutschland_bericht_bf.pdf

 

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