DJV: überwiegend positiver Trend bei jagdbaren Arten

Die Bundesregierung hat im März ihren Bericht zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und zur Vogelschutz-Richtlinie vorgestellt. In dem alle sechs Jahre von der EU-Kommission zu erstattenden Bericht werden die Zustände von geschützten Arten und Lebensräumen bewertet und über Maßnahmen und Entwicklungen berichtet.

Insgesamt zeigt der Bericht nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bemerkenswerte Erfolge – allerdings auch weiteren Handlungsbedarf. Auffallend ist, dass sich die Populationen von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, etwa Baummarder, Wildkatze, Fischotter und Steinbock, überwiegend verbessert haben, auch wenn der Erhaltungszustand derzeit noch nicht als günstig eingestuft werden kann.

Auch bei den Vogelarten gibt es einige mit günstigen Entwicklungen, etwa den Seeadler. Andere Arten (vor allem Bodenbrüter) leiden unter dem hohen Druck durch Prädatoren (bspw. Rebhuhn, Großtrappe und Brachvogel). Vielerorts ist es daher notwendig, die Jagd sogar noch zu intensivieren, unverzichtbar ist dabei die Fangjagd.

Einen (zum Teil deutlich) positiven Trend gibt es aber auch bei anderen Arten, etwa Wolf, Biber, Kormoran und Kranich. Gerade bei diesen Arten gibt es ein erhebliches Konfliktpotenzial. Der DJV setzt sich dafür ein, die Entwicklung genau zu beobachten, wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen und über den Umgang mit diesen Arten zu informieren.

Ein großer Teil der dem Jagdrecht unterliegende Arten profitiert ausschließlich vom Schutzaspekt des Jagdrechtes. Viele haben eine ganzjährige Schonzeit. Die Hegepflicht der Jäger gilt aber auch dort. Zudem sind die Strafvorschriften für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen strenger.

In den Berichten werden aber nicht nur Tier- und Pflanzenarten bewertet, sondern auch Lebensräume. Die Qualität vieler Lebensräume leidet unter Straßen- und Siedlungsbau, die zu unmittelbaren Flächenverlusten führen oder dem Bau von Windkraftanlagen. Der zunehmende Energiepflanzenbau hat einen gravierenden Verlust an Strukturvielfalt zur Folge. Damit erneuerbare Energien bspw. durch Maisanbau nicht zu Artenverlust in der Agrarlandschaft führen, ist der DJV zusammen mit zwanzig weiteren Kooperationspartnern im Projekt „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ bundesweit engagiert. Durch das Einbringen extensiv bewirtschafteter Blühstreifen werden monokulturelle Strukturen aufgebrochen und Tieren der Agrarlandschaft wie Insekten, Vögel und Säugetieren, Lebensraum und Vernetzungswege geboten.

Der Vernetzung von Lebensräumen dient das Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“. Davon profitieren nicht nur Arten wie Wildkatze und Fischotter. Die Vernetzung von Lebensräumen ist eine wichtige Maßnahme, um den genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen und damit den Arterhalt zu gewährleisten. Diesem Zweck dienen auch Grünbrücken, die dazu beitragen, Verluste durch den Straßenverkehr zu senken.

 

Quellen:

Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesamt für Naturschutz): www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/natur_deutschland_bericht_bf.pdf

 

DJV-Wildunfallstatistik 2013 vorgelegt / Deutscher Jagdverband fordert Umsetzung des „Bundesprogramm Wiedervernetzung“

Heißhunger treibt sie über die Straße: Pflanzenfresser wie das Reh sind nach dem milden Winter früher als die vergangenen Jahre auf Futtersuche. „Rechts vor Links“ an Straßen kennen sie dabei nicht. Zudem werden jetzt junge, geschlechtsreife Rehböcke vertrieben. In der vermeintlich sicheren Dämmerung erkunden sie neue Reviere, doch der April ist der Monat mit den meisten Wildunfällen. Die Zeitumstellung verschärft zusätzlich die Gefahr: Plötzlich fällt der morgendliche Berufsverkehr in die aktive Zeit der Wildtiere. Besonders hoch ist die Unfallgefahr im Frühjahr auf Straßen entlang der Wald-Feld-Kante. „Dort fahren wir praktisch durch das Wohn- und Esszimmer der Tiere“, sagt Torsten Reinwald, Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV).

Die Wildunfallstatistik 2013, die der DJV heute vorgelegt hat, zeigt einen weiteren Aufwärtstrend bei Unfällen mit Reh, Wildschwein oder Hirsch. Ein Vergleich mit dem 5-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre ergibt eine Steigerung bei Paarhufern (Reh, Wildschwein, Rot- und Damhirsch) um insgesamt 1,6 Prozent. Beim Damwild sind es sogar 13 Prozent.

„Der Anstieg der Wildunfälle ist nur die Spitze des Eisbergs. Er ist ein Indikator für die zunehmende Zerschneidung von Lebensräumen in Deutschland durch Verkehrswege“, sagt Reinwald. Sie führe zu einer Verinselung von Tierpopulationen. Der Verband fordert die rasche Umsetzung des „Bundesprogramm Wiedervernetzung“, mit dem Lebensräume durch Querungshilfen wieder verbunden werden. 100 primäre und 30.000 sekundäre Konfliktstellen haben Wissenschaftler im deutschen Straßennetz identifiziert. Mit Querungshilfen (z.B. Grünbrücken oder Ottertunnel) sollen diese Straßenabschnitte entschärft werden. Wildtiere können dann wieder barrierefrei wandern – ein Schlüssel für weniger Unfälle und mehr Artenvielfalt. Seit 1975 ist die Verkehrsdichte um das Vierfache gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Wildunfälle verfünffacht. Täglich rollen 48.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden und Streckenabschnitt über deutsche Autobahnen. Auf Bundesstraßen sind es bis zu 9.000. Selbst für große Säuger, wie etwa Rothirsche, wirkt eine Straße bei einer Verkehrsdichte ab 10.000 Fahrzeugen pro 24 Stunden bereits wie eine unüberwindbare Barriere – das zeigte das DJV-Projekt „Barrieren überwinden“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Universität Kiel.

Wie kann ich Wildunfälle vermeiden und was ist zu tun, wenn es gekracht hat? Der DJV gibt Tipps: Wildunfallprojekt

Hier das Ticker-Protokoll von der Fachtagung zum Nachlesen

Eine kleine Informationsflut zum Thema “Wolf in Deutschland” hat die 280 Teilnehmer der DJV-Fachtagung “Rückkehrer Wolf – Willkommen ohne Wenn und Aber?” am 21. März in Berlin überrollt. Um diesen Wissenstransfer nachhaltig zu gestalten, hat der DJV ein Tagungspaket geschnürt: Das Protokoll des Live-Tickers sowie die Powerpoint-Vorträge stehen zur Verfügung und können heruntergeladen werden. Den zusammenfassenden Film gibt es unter: DJV-YouTube-Kanal. So können sich auch diejenigen, die keine Zeit für die Tagung hatten, grundlegend zum Thema Wolf informieren.

 

DJV fordert nationalen Managementplan mit Beteiligung aller
Interessensgruppen

Rückkehrer Wolf: Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute auf der gleichnamigen Tagung in Berlin ein Eckpunkte-Papier zum Wolf in Deutschland vorgestellt. Darin fordert der Dachverband der Jäger unter anderem einen bundesweiten Managementplan, der sich an internationalen Vorgaben orientiert. Insbesondere müsse die sozio-ökonomische Tragfähigkeit der Kulturlandschaft für den Wolf berücksichtigt werden, so der DJV. „Die Menschen im ländlichen Raum brauchen konkrete Antworten auf ihre Fragen zum Umgang mit dem Wolf – etwa für den Fall, dass einzelne Wölfe ihre angeborene Scheu vor dem Menschen verlieren und in Siedlungen auftauchen, so wie kürzlich in Reichwalde oder in Cottbus“, sagt Knut Falkenberg, zuständig für den Wolf im DJV.

Derzeit verabschiedet jedes Bundesland seinen eigenen Managementplan für den Wolf. „Bei einem prognostizierten Zuwachs der Population von 30 Prozent pro Jahr brauchen wir jedoch dringend eine nationale Koordination, Wölfe machen eben nicht vor Ländergrenzen halt“, so Falkenberg. Ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland könnte demnach bereits in einigen Jahren erreicht werden. Der DJV fordert Bund und Länder in seinem Eckpunktepapier auf, sich so schnell wie möglich ideologiefrei und undogmatisch damit auseinanderzusetzen, welche Folgen dies haben könnte. „Mittelfristig darf eine Neueinstufung des Wolfs in den Anhängen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie kein Tabu sein“, sagt Falkenberg. Bereits heute genießt der Wolf nicht in allen europäischen Ländern den höchsten Schutzstatus.

Der DJV fordert in seinem Papier, die Jägerschaft beim Monitoring des Wolfsvorkommens und bei der Bewertung der Ergebnisse stärker einzubinden. So sei eine Akzeptanzförderung im ländlichen Raum möglich. Immer mehr Jäger lassen sich zu Wildtier- und Wolfsbeauftragten schulen und können Hinweise auf das Vorkommen des Großsäugers liefern. Der DJV ruft die Jäger bundesweit auf, ihr Potenzial, flächendeckend Daten zum Wolf zu liefern, künftig noch stärker zu nutzen. Über das etablierte DJV-Monitoring-Programm WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) haben Jäger bereits Erfahrung in der Erhebung von Daten zu Wildtierbeständen.

Die Fachtagung „Rückkehrer Wolf – Willkommen ohne Wenn und Aber?“ wird vom DJV organisiert. Es ist die erste Veranstaltung auf Bundesebene, die Vertreter des klassischen Naturschutzes, der Jagd und anderer Nutzergruppen ebenso zu Wort kommen lässt wie Wissenschaftler, Behördenvertreter und Politiker. Der DJV wirbt für Akzeptanz, Ehrlichkeit und Offenheit aller Beteiligten im Umgang mit dem Wolf.

Unabhängig vom Material: tierschutzgerecht und unbedenklich

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert vom Gesetzgeber neue und verbindliche Kriterien für Jagdbüchsenmunition. Abgeschlossene wissenschaftliche Studien, die heute im Rahmen des Fachsymposiums „Wild – Gut Erlegt?“ des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) in Berlin präsentiert wurden, haben gezeigt, dass eine Neubewertung notwendig ist. „Für eine tierschutzgerechte Jagdausübung zur Nahrungsmittelproduktion brauchen wir das beste verfügbare Handwerkszeug“, so DJV-Vizepräsident Dr. Bethe. Wenn sich nach den jetzt vorgestellten Erkenntnissen Jagdbüchsenmunition unterschiedlicher Materialien auf dem deutschen Markt befindet, die nachweislich nicht tierschutzgerecht tötet, dann hat der Gesetzgeber neue Kriterien festzulegen. „Wir brauchen Klarheit für den Anwender und für den Markt“ sagt Dr. Bethe weiter. Die Industrie wird aufgefordert,  standardisierte Empfehlungen auf der Verpackung abzudrucken, damit direkt ersichtlich ist, für welche Einsatzzwecke die Munition geeignet ist. „Tierversuche in freier Wildbahn kann keiner wollen“, so Dr. Bethe.

Sowohl Tierschutz als auch Verbraucherschutz müssen nach Ansicht des DJV bei neuen Kriterien für Jagdbüchsenmunition berücksichtigt werden. Daher muss gleichzeitig darüber nachgedacht werden, wie sich der Eintrag von Blei in das Wildfleisch reduzieren lasse. Das BfR kommt nach einer fast zweijährigen Lebensmittelsicherheitsstudie von jagdlich gewonnenem Wildbret zu dem Ergebnis, dass unterschiedliche Geschosskonstruktionen Blei im Wildbret zurücklassen können. Zwar seien die Mengen für Normalverbraucher absolut unbedenklich. Jedoch gebe es Risikogruppen, die besonders gefährdet sind. Dazu zählen Vielverzehrer wie Jäger sowie Schwangere und Kleinkinder. Das BfR hat bereits 2011 veröffentlicht, dass die Deutschen über Getränke, Getreide und Gemüse erhebliche Mengen Blei aufnehmen, sodass jede weitere Aufnahme von Blei vermieden werden sollte. „Wir brauchen innovative Jagdgeschosse, die den Bleieintrag ins Wildbret minimieren und den hohen zielballistischen Anforderungen der Jäger gewachsen sind“, fordert Bethe. „Als Lebensmittelproduzenten bieten wir ein hochwertiges Produkt. Diese Verantwortung sollten wir weiterhin ernst nehmen.“

Der DJV hat Studien zu Jagdmunition in den vergangen Jahren maßgeblich unterstützt und für einen wissensbasierten und praxisorientierten Weg geworben. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen und Tierschutz, Verbraucherschutz sowie Anwendersicherheit zu gewährleisten.

Auf dem Bundesjägertag in Marburg haben die Delegierten der 15 Landesjagdverbände die „Standortbestimmung Jagd“ verabschiedet und somit eine gemeinsame Wertebasis für die Jagd geschaffen.

Präambel
Jagd ist für uns tiefes Erleben der Natur, verantwortungsvolles Handwerk und Beutemachen, aber auch Bereitstellung eines hochwertigen Lebensmittels und finanzielle Wertschöpfung, gerade im ländlichen Raum. Aus der Freude an unserem Tun schöpfen wir die Motivation, uns mit Herz und Verstand für Tiere und deren Lebensräume einzusetzen.

Wir säen, pflegen und ernten: Jagd ist gelebte Nachhaltigkeit und ein erfolgreiches Modell für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen – heute und in Zukunft.

Unsere Jagd ist gemeinsame, dialogorientierte Gestaltung von Zukunft inmitten einer komplexen, zunehmend naturentfremdeten Gesellschaft und einer durch Industrie, Verkehr und Bebauung geprägten Kulturlandschaft. Gemeinsam müssen und werden wir Zukunft gestalten – Jagd, Arten- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft.

Unsere Jagd ist ein gelebtes, Jahrtausende altes, traditionsreiches Kulturgut, mit Hörnerklang, eigener Sprache, Malerei und Kunsthandwerk. Jagd inspiriert Kunstschaffende seit Anbeginn der Menschheitsgeschichte – bis heute und in Zukunft.

Unsere Achtung vor dem Mitgeschöpf umfasst sowohl die jagdbaren als auch die nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tiere, einschließlich jener, welche sich Menschen seit Jahrtausenden für die Jagdausübung zunutze machen. Diese Achtung spiegelt sich in unseren ethischen Grundsätzen und in den Regeln der Waidgerechtigkeit wieder.

Die Jagd ist die älteste Form nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie ist in unseren Kulturlandschaften für den Natur- und Artenschutz unverzichtbar und ein aus Jahrtausenden gewachsenes und sich ständig weiterentwickelndes, schützenswertes Kulturgut. Zur weiteren Einbeziehung der traditionellen Bestandteile ist auch künftig eine Einordnung in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erforderlich.

Jagd ist auch eine mit dem Eigentum verbundene, verfassungsmäßig begründete, gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Die Verantwortung tragen Jagdausübungsberechtigte, Grundeigentümer und Bewirtschafter der Flächen gemeinsam. Die Hege umfasst zahlreiche, selbstfinanzierte Maßnahmen der Lebensraumerhaltung und -verbesserung für alle freilebenden Wildtiere und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Folgerichtig ist der Deutsche Jagdverband eine anerkannte Naturschutzvereinigung.

Das Jagdrecht bildet einen eigenständigen Rechtskreis. Dieser ist in seinem Vorrang gegenüber anderen Rechtskreisen zu bewahren. Die Jagd muss durch die Rechtsordnung in ihrer wachsenden Bedeutung bei der Wildbewirtschaftung in unserer Kulturlandschaft langfristig gesichert werden.

Bundesweit gültige Regelungen für das Jagdrecht sind zu erhalten. Eine unnötige Zersplitterung des Jagdrechts muss verhindert werden, ohne dass dadurch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten beschränkt werden soll.

Das Jagdrecht ist Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums. Dazu gehört auch der Erhalt des Katalogs der jagdbaren Arten. Die Kürzung des Katalogs der Arten, die dem Schutz des Jagdrechts unterliegen, bedarf deswegen einer besonderen Rechtfertigung. Weder eine geringe jagdliche Bedeutung noch der internationale Schutzstatus einer Art können Rechtfertigungen sein. Jagdrecht und Hegeverpflichtung sind nicht zwingend mit der Festsetzung einer Jagdzeit verbunden. Mehr als die Hälfte der laut Bundesjagdgesetz jagdbaren Tierarten haben in den Bundesländern keine Jagdzeiten, unterliegen aber der Hegeverpflichtung. Jagdrecht und Schutzstatus schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern ergänzen sich im Sinne des Artenschutzes.

Das Reviersystem in Deutschland hat sich bewährt. Unverzichtbar ist dabei die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Jäger übernehmen in Eigenjagden oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken Verantwortung für ihr Revier. Dies hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Unverzichtbarer Bestandteil des Reviersystems sind darüber hinaus die geltenden Mindestgrößen der Reviere, eine ausreichende Mindestpachtdauer, die Begrenzung der Höchstzahl der im Revier zur Jagdausübung berechtigten und insbesondere das Prinzip der flächendeckenden Hege und Bejagung.

Ein effektiver Wild- und Jagdschutz - also der Schutz von Wildtieren vor schädlichen Einflüssen - muss erhalten bleiben. Dazu gehören beispielsweise die Bejagung von Neozoen, die Fütterung in Notzeiten und der Schutz vor Wilderei, Tierseuchen und wildernden Katzen und Hunden.

Die waidgerechte Fangjagd durch gut aus- und fortgebildete Jäger mit tierschutzgerechten Lebend- und Totfangfallen muss flächendeckend erhalten bleiben. Für den Artenschutz und eine erfolgreiche Niederwildhege ist die Fangjagd unverzichtbar.

Die geltenden Jagdzeiten haben sich weitgehend bewährt. Wo nötig, sind sie behutsam und unter Berücksichtigung jagdpraktischer Bedürfnisse und wildbiologischer Tatsachen anzupassen. Ausschließlich diese Kriterien können regionale Unterschiede begründen. Ruhephasen und Wildruhezonen sind für einen gesunden Wildbestand ebenso wichtig wie zur Verhütung von Wildschäden. Die Nachtjagd auf wiederkäuendes Schalenwild muss die Ausnahme bleiben.

Wild ist Bestandteil der Natur, dies bedeutet, dass auch Wildschäden bis zu einem gewissen Grad natürlich und damit zu tolerieren sind. Wildschäden in Feld und Wald lassen sich nur gemeinsam und regional von Jägern, Land- und Forstwirten als Bewirtschafter sowie Grundeigentümern vermeiden. Die Gesellschaft und alle Beteiligten sind aufgerufen, ihre Mitverantwortung wahrzunehmen und gemeinsam Lösungen für örtlich bestehende Probleme zu finden. Einseitige Schuldzuweisungen sind fehl am Platze. Statt einer bloßen Reduzierung des Wildbestandes sind gemeinsam integrierte Ansätze zu entwickeln, die auf angepasste Wildbestände, gute Lebensbedingungen des Wildes sowie land- und fortwirtschaftliche Maßnahmen abzielen, die eine ausreichende Bejagung ermöglichen.

Die natürliche Zuwanderung von heimischen Großsäugern wird seitens der Jägerschaft intensiv begleitet, die künstliche Wiederansiedlung wird jedoch grundsätzlich abgelehnt. Die Interessen der Landnutzer, Jäger und der ländlichen Bevölkerung in den betroffenen Gebieten müssen angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Bevölkerung bereit ist, Nutzungsausfälle und Eigentumseinschränkungen unentgeltlich hinzunehmen sowie eine Beeinträchtigung oder den Verlust etablierter, freilebender Arten zu akzeptieren. Das Vorhandensein geeigneter Lebensräume ist zwingend notwendig für die Rückkehr dieser Arten.

Geändertes Freizeitverhalten und neue Formen von Sport und Spiel in der Natur – wie zum Beispiel Geocaching – müssen im Einklang mit der Natur erfolgen und dürfen nicht zu Lasten des Wildes gehen. Gegenseitige Rücksichtnahme sowie Aufklärung und Information sollten Vorrang vor Verboten haben. Die geltenden Regelungen sind einzuhalten und die Interessen von Eigentümern und Nutzern sind zu wahren.

Jagdhunde müssen gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zur qualifizierten Jagdhundeausbildung auch am lebenden Wild, zum Beispiel hinter der Ente, im Schwarzwildgatter und zur Baujagd, gibt es derzeit keine Alternative. Sie ist erforderlich und tierschutzgerecht. Die verantwortlichen staatlichen und privaten Stellen werden außerdem aufgefordert, die Brauchbarkeitsprüfungen bundesweit anzuerkennen, auch wenn nicht alle Anforderungen überall gleich sind.

Wegen des bundesweit gültigen Jagdscheins ist eine bundesweit einheitliche Jägerausbildung und -prüfung anzustreben. Das hohe Niveau der praxisgerechten Ausbildung und Prüfung muss daher gehalten und vereinheitlicht werden. Zur waidgerechten Jagdausübung gehört eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Jägerschaft. Dazu zählt auch das regelmäßige Training mit der zur jeweiligen Jagdmöglichkeit notwendigen Waffe.

Technische Weiterentwicklungen wie bessere optische Instrumente, Waffen und Ausrüstung sind ergebnisoffen zu prüfen ob und unter welchen Umständen ihr Einsatz dem Tierschutz, der Waidgerechtigkeit, der Gesundheit und der Sicherheit gerecht wird.

Jagd ist auch Primärproduktion von Wildbret als Lebensmittel. Jäger leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit gesundem und hochwertigem Wildbret aus der Region. Jäger nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit des Lebensmittels ernst.

Zur Erfüllung ihrer jagdlichen Aufgaben sind Jäger auf ihre Waffen angewiesen. Verschärfungen des Waffenrechts sind, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, überflüssig. Überzogene oder rechtswidrige Gebühren und Steuern sind nicht gerechtfertigt und werden abgelehnt.

Die Jagdprüfung erfordert eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis. Mit den folgenden Leitlinien tritt der DJV für eine einheitliche Ausbildung und Prüfung in Deutschland ein.

I. Voraussetzungen für Jägerprüfung und Erteilung des Jagdscheins

Die Teilnahme an der Jägerprüfung setzt eine umfassende vorhergehende jagdliche Ausbildung in Theorie und Praxis voraus.

Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheines sollen neben der erfolgreichen Jägerprüfung weiterhin das erforderliche Mindestalter, ein polizeiliches Führungszeugnis, gegebenenfalls ein Nachweis der körperlich-geistigen Eignung und eine ausreichende Haftpflichtversicherung sein. Der Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung soll ab dem vollendeten 14. Lebensjahr absolviert werden können. Die Erteilung eines Jugendjagdscheins soll weiterhin ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich sein.

II. Ausbildung

Die Jägerausbildung soll mindestens 100 Stunden theoretische Ausbildung sowie zusätzlich die praktische Ausbildung und das jagdliche Schießen umfassen. Dies ist bei der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen. Im Übrigen erfolgt der Nachweis der erworbenen Kenntnisse durch die erfolgreiche Jägerprüfung.

Vor dem ersten Übungsschießen, hat der Kandidat eine Einweisung in die Unfallverhütungsvorschriften Waffe und Munition und eine erste Einweisung in den Umgang mit Waffen (praktische Handhabung) zu absolvieren.

Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Prüfungsinhalten. Diese sind in einem Rahmenplan festzulegen. Inhalt der Ausbildung sollten auch die Organisation der Jägerschaft sowie deren Aufgaben sein.

III. Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei Teilen (schriftlich, mündlich-praktisch, Schießen). Beim Nichtbestehen eines Prüfungsteils ist nur dieser Prüfungsabschnitt nicht bestanden und zu wiederholen. 2

1. Prüfungsschwerpunkte

1. Wildbiologie, Tierkunde: Kenntnisse der dem Jagdrecht unterliegenden und anderer in Deutschland frei lebender Tierarten, Ansprechen des Wildes, Wildökologie, Naturschutz, Biotopgestaltung und Biotopschutz, Ökologie;

2. Jagdpraxis: Jagdbetrieb (einschließlich Abschussplanung sowie Planung und Durchführung einer Gesellschaftsjagd), Wildhege, Ermittlung des Wildbestandes und Wildbewirtschaftung, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Fallenjagd und Fanggeräte, Jagdethik, Waidgerechtigkeit, Geschichte der Jagd, jagdliches Brauchtum;

3. Waffenkunde: Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), Aufbewahrung, Pflege, Munition, kalte Waffen, Optik, Sicherheitsbestimmungen;

4. Hundewesen: Jagdhunderassen, Haltung, Ausbildung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Krankheiten;

5. Wildkrankheiten und Behandlung erlegten Wildes: Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, Wildkrankheiten und Wildseuchen, Trophäenkunde, Tierkörperbeseitigung;

6. Recht: Jagd-, Tierschutz-, sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, sowie alle weiteren die Jagd beeinflussenden Rechtsbereiche einschließlich Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsbestimmungen.

2. Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung kann im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden. Grundlage ist dann ein feststehender Fragenkatalog. Im Multiple-Choice-Verfahren ist von den vorgegebenen Antworten mindestens eine richtig, es können aber auch mehrere oder alle richtig sein.

Alle prüfungsrelevanten Ausbildungsschwerpunkte müssen im erforderlichen Umfang abgeprüft werden. Innerhalb des Fragenkatalogs gibt es als sicherheitsrelevant festgelegte Fragen, die deutlich stärker gewichtet werden.

3. Mündlich-praktische Prüfung

Die mündlich-praktische Prüfung hat die prüfungsrelevanten Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen Anwendung zum Inhalt. Sicherheitsrelevante Fragen oder Aufgaben, die falsch beantwortet oder gelöst werden, werden deutlich stärker gewichtet. Prüflinge, die während der Prüfung erhebliche Mängel bei der Handhabung der Waffen zeigen, die geeignet sind, sich selbst oder andere zu gefährden, sind von der weiteren Jägerprüfung auszuschließen.

IV. Schießausbildung und -prüfung

Die Schießausbildung soll möglichst die Disziplinen Wurftaube, Roll- oder Kipphase, laufender Keiler, Rehbockscheibe umfassen. In allen Bereichen sollen Leistungsnachweise erbracht werden, sofern Ausbildung und Prüfung vor Ort realisierbar sind. Zudem umfasst die Ausbildung die Handhabung von Kurzwaffen.

Schlussbemerkung

Die Festlegung des Fragenkatalogs und der sicherheitsrelevanten Fragen für die schriftliche Prüfung sollte - unter Berücksichtigung der Länderspezifika - bundeseinheitlich erfolgen. Die Fragen von Organisation und Durchführung sollten durch die Länder geregelt werden. Die Länder können die Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfung an den jeweiligen Landesjagdverband delegieren.

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