Entscheidung des EuGH zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie erst im Frühjahr 2015

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg über eine bereits anhängige Vorlage zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt. Eine Entscheidung des EuGH zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie wird im Frühjahr 2015 erwartet.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat zusammen mit den Landesjagdverbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ebenfalls Klage gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung eingelegt. Hierbei geht es um unzulässige Einschränkungen bei der Jagd. Wir berichteten am 03. September 2012

Wie viele Tierarten ins Jagdrecht? Wie mit verwilderten Katzen umgehen? Die Natur sich lieber selbst überlassen? Im Zuge geplanter Jagdrechtsnovellen auf Landesebene wird bundesweit über die Jagd diskutiert – oftmals dominieren Emotionen statt Fakten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat 10 kritische Fragen gesammelt und gibt Antworten. „Alle Jäger sind gefordert, sich einzumischen, ob mit Leserbrief, Facebook-Eintrag oder Tweet“, sagte DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald. Es gelte Flagge zu zeigen und den Gegnern nicht die Deutungshoheit zu überlassen – sachlich und fundiert.

Laut DJV steht und fällt die Glaubwürdigkeit mit einer umfassenden, sachlichen Information der Öffentlichkeit. Auf der Internet-Seite www.jagd-fakten.de liefert der DJV zahlreiche Fakten zur Jagd in Deutschland: Lesen, teilen und Stimme erheben für die Jagd in Deutschland.

Sind Jagd und Jäger in Deutschland noch zeitgemäß?

10 kritische Fragen und was wirklich dahinter steckt

1. Warum gibt es in Deutschland immer mehr Jäger, geht es um Waffen?

  • Angehende Jäger nennen das intensive Naturerlebnis an erster Stelle unter den Top-5-Gründen. Das Ergebnis zahlreicher Umfragen ist nicht verwunderlich, leben wir doch in einer Dienstleistungsgesellschaft. Die meiste Zeit verbringen wir in geschlossenen Räumen vor dem Computer oder am Telefon.
  • Sich selbst etwas für den Kochtopf zu schießen – natürlicher und ursprünglicher geht es wohl kaum. Wildfleisch ist folgerichtig ein weiteres Hauptargument, dass angehende Jäger in Umfragen als Motivation nennen, den Jagdschein zu machen. Selbst kochen und bewusster genießen: das liegt im Trend. Immer mehr Menschen wollen wissen woher ihr Essen kommt. Begehrt sind Naturprodukte – am besten aus der Region.
  • Die erlebte Gemeinschaft und praktische Naturschutzarbeit sind ebenfalls häufig genannte Argumente für den Jagdschein.
  • Der Umgang mit Waffe oder das Töten von Tieren sind übrigens keine Beweggründe, den Jagdschein zu machen. Wem es ums Schießen geht, der nimmt nicht die Hürde von über 100 Stunden Theorieunterricht und bis 80 Stunden Praxis in 6 Fachbereichen auf sich.
  • Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Jäger um 13,5 Prozent gestiegen, der Trend hält an.
     

2. Für die Freude an der Natur braucht man ein Schießgewehr?

  • Jagd ist tiefes Erleben der Natur, verantwortungsvolles Handwerk und Beute machen. Zum Beute machen wird das Gewehr gebraucht. Das Reduzieren von Wildbeständen und das Gewinnen von Wildbret setzen voraus, dass Tiere getötet werden. Das gilt für jedes Schnitzel und Steak in der Fleischtheke eines Supermarktes.
  • Jagd ist eine der ältesten Formen des Nahrungserwerbs und dabei sehr Ressourcen schonend: Kein Einsatz von industriellen Futtermitteln oder Medikamenten. Das Wild frisst, was es will und bewegt sich in der frischen Luft.
  • Es braucht etwa 20 Stunden, um ein Wildschwein zu erlegen und 10 Stunden für ein Reh. In dieser Zeit des Wartens erleben Jäger die Natur mit allen Sinnen und entdecken Dinge, die anderen Menschen verborgen bleiben.
  • Heutzutage nutzen viele Menschen die Landschaft nur noch als Kulisse: Aus dem Kopfhörer rieselt Musik, während man mit dem Rad ein paar Runden durch Feld und Wald dreht. Das ist bei der Jagd anders.
     

3. Jäger sind meist Freizeitjäger – braucht es mehr Professionalität?

  • Jäger sind die einzigen Naturschützer mit staatlicher Prüfung. Die Jägerprüfung wird nicht umsonst „Grünes Abitur“ genannt: mindestens 100 Stunden Theorie und bis zu 80 Stunden Praxis (Schießübungen und Exkursionen) in sechs Fachgebieten muss ein angehender Jäger absolvieren, um die Jägerprüfung bestehen zu können.
  • Das Management von Wildbeständen funktioniert nur gemeinsam mit den privaten Jägern: Es gibt lediglich 1.000 Berufsjäger, aber 360.000 ehrenamtlich tätige Jäger.
  • Diese "Freizeitjäger" erlegten im vergangenen Jagdjahr bundesweit 1,14 Millionen Rehe und 0,6 Millionen Wildschweine – auch im Interesse von Forstverwaltungen und Landwirten. Diese Arbeit geschieht ehrenamtlich. Selbst beim derzeitigen Mindestlohn von 8,50 Euro (unteres Lohnniveau) läge die monetäre Wertschöpfung allein für das Erlegen von Rehen und Wildschweinen schon bei 245 Millionen.
  • Wenn man die bejagbare Fläche in Deutschland von 35.000.000 Hektar, Lohnkosten für Berufsjäger und Helfer sowie Betriebskosten für Maschinen und Ausrüstung in die Rechnung einbezieht, dann ist die Arbeit der privaten Jäger etwa 2,7 Milliarden Euro jährlich wert. Geld, das sonst vom Steuerzahler aufgewendet werden müsste. Entsorgung von verunfalltem Wild, Pflege von Biotopen oder Umweltbildung sind bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
  • In niedersächsischen Landesforsten erlegen ehrenamtlich tätige Jäger beispielsweise 75 Prozent der Rehe und Hirsche. Ohne sie müsste jeder Revierförster in Niedersachsen jährlich über 100 Stück Schalenwild erlegen.
  • Fazit: Die jagdlichen Herausforderungen der heutigen Kulturlandschaft lassen sich nur gemeinsam lösen. Berufsjäger/Förster und ehrenamtliche Jäger arbeiten deshalb eng zusammen – vergleichbar mit dem System der freiwilligen und der Berufsfeuerwehr.  

 

4. Warum müssen Jäger das erlegte Wild zur Schau stellen oder fotografieren? Ein Landwirt macht das mit seinem Schlachtvieh ja auch nicht.

  • Fotos vom erlegten Wild, Geweihe oder Keilerzähne an der Wand sind Erbe einer uralten Tradition: Schon unsere Vorfahren haben nach erfolgreicher Jagd entsprechende Szenen in die Höhlenwand geritzt. Es geht schlicht um die Erinnerungen an das Erlebnis.
  • Rituale wie der „letzte Bissen“ oder das „Verblasen der Strecke“– für jede Tierart gibt es ein Jagdhornsignal – zeugen von Respekt und Ehrung für jede einzelne Kreatur, die erlegt wurde. Das ist eben der Unterschied zur modernen Nutztierhaltung.
  • Jagd ist nicht mechanisiert und industriell. Jäger beschäftigen sich direkt und hautnah mit der Natur, mit der Kreatur und dem Tod.
  • Fleisch zu essen ist immer damit verbunden, vorher ein Leben zu nehmen. Dessen sollte man sich bewusst sein. Das ist für Jäger, die ein Reh erbeuten präsenter als für viele Verbraucher, die ihr Schnitzel einfach aus der Kühltheke nehmen. Der Vorgang des Tötens wird ausgeblendet, ist weit weg und passiert anonym im Schlachthaus.
  • Jagdgegner und Tierschützer wollen uns oft glauben machen, dass es grausam sei, Natur zu nutzen. Sie vergessen dabei, dass für jeden Billigflug in die Südsee oder jedes Handy, jede modische Jeans oder jedes Billigschnitzel tagtäglich Raubbau und Ressourcenverschwendung betrieben wird. Wir Europäer verschwenden so viele Ressourcen, dass es vier Planeten bräuchte, wenn alle Menschen so lebten - auf Kosten von Mensch und Tier.
  • Worin sollen vor dem Hintergrund dieser Fakten Schädlichkeit oder gar Grausamkeit der Jagd liegen?
     

5. Warum brauchen wir rund 140 Arten im Jagdrecht? Forderungen gehen dahin, nur etwa ein Dutzend häufige Arten darin zu belassen.

  • Das Jagdrecht ist ein Eigentumsrecht. Die Reduzierung des Katalogs der jagdbaren Arten verletzt dieses Eigentumsrecht.
  • Das Jagdrecht ist auch ein Schutzrecht: Seltene Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, profitieren von der Hegeverpflichtung, die für Jäger und Grundeigentümer gilt und sogar gesetzlich verankert ist.
  • Seehund, Seeadler, Fischotter, Luchs, Wildkatze: Diese Arten unterliegen dem Jagdrecht und sind ganzjährig geschützt. Weil sie dem Jagdrecht unterliegen, fließt Geld aus der Jagdabgabe – die jeder Jäger entrichten muss – in deren Schutz und Erforschung. Zudem verbessern Jäger durch praktische Naturschutzarbeit den Lebensraum. Alle genannten Arten sind im Aufwärtstrend. Der Seeadler wurde 2009 sogar von der Roten Liste genommen.
  • Zur Hegeverpflichtung für seltene Arten gehört auch die Bejagung von räuberischen, anpassungsfähigen Arten wie Fuchs, Waschbär, Marder.
  • Vergehen gegen das Jagdrecht werden grundsätzlich höher bestraft als gegen das Naturschutzrecht.
     
Praxisbeispiel
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz zählen Greifvögel zu den besonders geschützten Arten und unterliegen somit neben dem Jagdrecht auch dem Naturschutzrecht. Im Jagdrecht genießen alle Greifvögel eine ganzjährige Schonzeit, womit eine Bejagung verboten ist. Wird ein Greifvogel, z.B. ein Mäusebussard trotzdem verletzt oder getötet, macht sich der Täter sowohl nach den jagdrechtlichen Vorschriften (§ 38 BJagdG) als auch nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften (§ 69 BNatSchG) strafbar. Nach § 38 BJagdG kann derjenige, der z.B. einen Mäusebussard tötet mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt werden. Nach § 69 BNatSchG liegt in diesem Fall lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldzahlung vor.


6. Warum überlassen wir die Natur in Deutschland nicht sich selbst und schaffen die Jagd ab?

  • Das Jagdausübungsrecht genießt den Schutz des Artikels 14 unseres Grundgesetzes und ist deshalb gar nicht so einfach abzuschaffen.
  • Deutschland ist vom Menschen stark geprägt. Wir leben in einer Kulturlandschaft. „Wildnis“ gibt es nicht mehr. Landwirtschaft, Industrie, Verkehr und Siedlungen prägen das Bild. Wir Jäger müssen bestimmte anpassungsfähige Arten im Bestand reduzieren und seltene Lebensräume verbessern. Das ist wichtig,
    • um spezialisierten Arten wie Feldlerche, Feldhase oder Feldhamster zu helfen, etwa durch das Anlegen von Blühstreifen und die Bejagung von Füchsen.
    • um Tierseuchen zu vermeiden, wie etwa Schweinepest oder Tollwut beim Fuchs. (Seit 2008 ist Deutschland tollwutfrei, Einschleppung aus Osteuropa jederzeit möglich)
    • um wirtschaftliche Schäden abzuwenden, wie etwa Fraßschäden im Wald und auf Feldern.
       
  • Die Natur sich selbst zu überlassen bedeutet in unserer Kulturlandschaft:
    • Immer mehr Wildschweine und schließlich Schweinepest. Tritt diese auf, müssen tausende Hausschweine vorsorglich getötet werden, Deutschland darf kein Schweinefleisch mehr ausführen.
    • Seltene Arten werden weiter zurückgedrängt und sterben regional aus, weil räuberische, anpassungsfähige Arten wir Fuchs oder Marder sich ausbreiten.
    • Immer mehr Rehe und Hirsche: Junge Bäume sterben ab oder wachsen schlecht, weil Knospen und Triebe großflächig abgefressen werden.
  • Selbst in waldreichen Nationalparken wie in der Eifel oder in der Müritz werden deshalb Rehe und Hirsche gejagt. In Schutzgebieten für seltene Wiesenvögel werden Füchse und Marder gejagt, auch von anderen Naturschutzverbänden und staatlichen Organisationen.
     
Praxisbeispiel

Deutschland will mehr nachwachsende Rohstoffe (Biogas) anbauen und hat sich in internationalen Abkommen verpflichtet, die Artenvielfalt zu fördern. Ein Zielkonflikt, der sich nicht durch bloßes Zuschauen lösen lässt. Für Biogas und nachwachsende Rohstoffe bauen wir immer mehr Raps und Mais in Deutschland an – insgesamt sind über 10 Prozent der Bundesfläche damit bebaut. Das ist 26 mal mehr Fläche als vor 30 Jahren. Die Folge: Spezialisierte Arten der Feldflur wie Feldlerche, Feldhamster, Rebhuhn oder Feldhase sind auf dem Rückzug, anpassungsfähige Allesfresser wie das Wildschwein verlagern ihren Lebensraum vom Wald inzwischen für Monate ins Feld und fressen sich dick und rund: Sie können ihre Zahl innerhalb eines Jahres vervierfachen und werden schon mit 5 Monaten geschlechtsreif.


7. Warum gibt es immer mehr Rehe, Hirsche und Wildschweine in Deutschland? Liegt das daran, dass die Jäger kräftig füttern?

  • Das Phänomen von steigenden Wildtierbeständen ist ein europäisches und hat nichts mit den Jägern zu tun: Nach Auskunft des Thünen-Instituts in Eberswalde hat sich die Zahl der erlegten Paarhufer (Reh, Hirsch, Wildschwein) in Zentraleuropa innerhalb von 40 Jahren verdreifacht, in Deutschland lediglich verdoppelt.
  • Die Ursachen sind komplex, mehr Nahrung und Deckung sind allerdings die Hauptgründe. Allen voran der großflächige Anbau bitterstofffreier, energiereicher Nahrung wie Raps oder Mais. Hinzu kommt ein ungewollter steigender Eintrag des Düngers Stickstoff durch die Luft, der das Pflanzenwachstum ankurbelt. Eine Folge: sich häufende Mastjahre, also Jahre, in denen Eichen und Buchen im Wald große Mengen Samen produzieren. Zudem fehlen in den letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich kalte Winter fast gänzlich, was die natürliche Sterblichkeit stark herabsetzt.
  • Der Kulturfolger Wildschwein ist besonders erfolgreich und konnte seinen Lebensraum in Zentraleuropa innerhalb von vier Jahrzehnten verdreifachen – nicht zuletzt durch die geänderte Anbauweise in der Landwirtschaft und die inzwischen dauerhaft mögliche Besiedlung von landwirtschaftlichen Flächen und Ortschaften. Selbst in Schweden, Norwegen und Dänemark kommt das Wildschwein inzwischen vor, ebenso in Höhenlagen Österreichs. In den vergangenen 40 Jahren hat sich die Zahl der erlegten Schwarzkittel europaweit verzehnfacht.
  • Das Füttern von Wildtieren ist in Deutschland grundsätzlich nur in Notzeiten erlaubt, die von Behörden ausgerufen werden – etwa bei Eisbedeckung, hohem Schnee oder Überschwemmungen. Artgerechtes Futter wird dann für Pflanzenfresser ausgebracht.
  • 90 Prozent der Bevölkerung finden es wichtig, dass Jäger Wildtiere in Notzeiten füttern. Das zeigt die Imagebefragung des IfA-Instituts (2011).
     

8. Warum sollte das Schießen von streunenden Katzen nicht verboten werden? Schließlich gehören die Haustiere jemand, der durch den Tod seines Vierbeiners großes Leid erfährt.

  • Jäger haben in vielen Fällen selbst ein Haustier, einen treuen Jagdhund. Deshalb können sie sehr gut nachvollziehen, wie schmerzlich der Verlust eines treuen Begleiters ist. Jägern geht es nicht darum, Nachbars Katze zu erschießen. In den Medien werden solche Einzelfälle – von denen wir uns ganz klar distanzieren – natürlich aufgegriffen.
  • Es geht um die nach Angaben von Tierschutzverbänden mehr als 2,5 Millionen verwilderten, herrenlosen Hauskatzen. Diese haben einen Einfluss auf die heimische Tierwelt, wenn man Zahlen aus der Wissenschaft zugrunde legt. Demnach kann eine Katze bis zu 1.000 Vögel und kleine Säugetiere in den Monaten März bis August erbeuten.
  • Deshalb ist fernab von Siedlungen der Abschuss das letzte Mittel und muss erhalten bleiben. Die Hauskatze stammt ursprünglich aus Ägypten und wird von Wissenschaftlern als große Gefahr für die heimische Tierwelt angesehen.
  • Die Jäger fordern das Paderborner Modell für ganz Deutschland, um die Quelle von verwilderten Katzen endlich auszutrocknen: Jeder Katzenbesitzer muss seine Katze anmelden und kastrieren lassen. Das Risiko besteht jederzeit, dass sogenannte Freigänger ihre Jungen im Verborgenen zur Welt bringen. Das ist dann die nächste Generation von Streunern.
  • In einschlägigen Internet-Foren lässt sich auch nachlesen, dass selbst gefütterte Hauskatzen Singvögel und Kleinsäuger jagen: http://www.gutefrage.net/frage/fressen-katzen-die-voegel-bzw-maeuse
  • Zahlreiche Politiker äußern sich besorgt, dass die Artenvielfalt in Gefahr ist. Die Bundesregierung hat sogar internationale Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt unterschrieben. Mit der Entnahme von verwilderten Hauskatzen leisten Jäger einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
     

9. Warum muss die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren durchgeführt werden?

  • Die Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Wildschwein, am Fuchs oder an der Ente ist tierschutzgerecht und stellt sicher, dass später bei der Jagd auch nur Hunde zum Einsatz kommen, die tierschutzgerecht jagen. Es gibt keine Attrappen mit denen dies zu simulieren wäre.
  • Videos und Fotos aus dem Ausland wollen uns glauben machen, dass bei der Ausbildung in Deutschland Hunde auf lebendes Wild gehetzt werden. Das stimmt nicht. Wie die Ausbildung von statten geht, zeigen Videos des DJV: http://www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband
  • Wildschweingatter: Hunde werden mit zahmen Schweinen konfrontiert und müssen zeigen, dass sie Schweine aus dem Gebüsch treiben können ohne sich selbst zu gefährden, weil Wildschweine sehr wehrhaft sind. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Wildschweine dabei keinen Stress empfinden.
  • Schliefenanlage: Hunde werden mit zahmen Füchsen konfrontiert. Ein direkter Kontakt ist während der gesamten Ausbildung nicht möglich, Hund und Fuchs sind durch ein Gitter getrennt. Der Hund muss in einem unterirdischen Röhrensystem den Fuchs finden und dann in einen Kessel treiben, dort ein drehbares Gitter bewegen, sodass der Fuchs den Bau verlässt. Der Hund kann nicht folgen.
  • Lebende Ente: Zum Einsatz kommen Enten, die von Hand aufgezogen und an den Menschen gewöhnt sind. Hunde müssen auf dem Wasser die Spur einer Ente verfolgen, die ins Schilf geschwommen ist und sich dort versteckt. Wenn der Hund die Ente aufstöbert und aufs Wasser treibt, wird sie vom Jäger im selben Augenblick erlegt. Es dürfen pro Hund während der gesamten Ausbildung nur 3 Enten verwendet werden. Voraussetzung: Hund hat die vorgelagerte Prüfung zur Schussfestigkeit bereits bestanden. Nur Hunde, die später auch Enten und Gänse apportieren sollen, dürfen geprüft werden.

 

10. Warum brauchen wir Fallen für die Jagd? Schließlich ist die Gefahr groß, dass Tiere leiden.

  • Fallen sind unerlässlich, um dämmerungs- und nachtaktive räuberische Arten effektiv zu bejagen. Das sind Fuchs, Marderhund, Waschbär oder Mink. Allesamt Arten, die sich ausbreiten und seltene Arten regional im Bestand bedrohen können.
  • Die in Deutschland eingesetzten Fallen sind tierschutzgerecht. Der DJV hat sogar gängige Fallentypen erfolgreich nach den international gültigen AIHTS-Standards testen lassen und testet weitere. AIHTS regelt Standards für die humane Fallenjagd. Das AIHTS-Abkommen wurde von Europa unterzeichnet und muss auch von Deutschland umgesetzt werden. Hier sind wir als Jäger schon einen Schritt weiter.
  • Wir fordern die Regierung auf, schnellstmöglich eine Behörde zu benennen, die die Zertifizierung auch bescheinigt. Wir haben unsere Hausaufgaben schon gemacht.
  • Totfang-Fallen: Das sogenannte Eiabzugeisen ist gängig, um Marder zu fangen. Es darf nur mit Fangbunker eingesetzt werden. Durch einen langen Eingang mit kleinem Durchmesser wird sichergestellt, dass beispielsweise keine (Wild-)Katzen in den Fangbunker gelangen.
  • Lebendfang-Fallen: sind verblendet und somit dunkel im Innern. Es gibt keine scharfen Ecken, an denen sich Tiere verletzen können. Dadurch bleiben gefangene Tiere ruhig. Moderne Sensortechnik meldet sofort, wenn ein Tier gefangen wurde.
  • Gute Beispiele für die Fangjagd zum Schutz von bedrohten Arten gibt es auf dem YouTube-Kanal des DJV: http://www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband

 

Weitere Daten und Fakten zur Jagd in Deutschland gibt es auf der Seite www.jagd-fakten.de

Die Afrikanische Schweinepest, die sich weiterhin in osteuropäischen Ländern ausbreitet, stellt eine große Gefahr für Deutschland dar und hätte verheerende Folgen für die Landwirtschaft. Die laufende Maisernte bietet eine gute Gelegenheit, Wildschweine intensiv zu bejagen. Darauf weisen der der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam hin.

Die Afrikanische Schweinepest, die sich weiterhin in osteuropäischen Ländern ausbreitet, stellt eine große Gefahr für Deutschland dar und hätte verheerende Folgen für die Landwirtschaft. Die laufende Maisernte bietet eine gute Gelegenheit, Wildschweine intensiv zu bejagen. Darauf weisen der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam hin.

Das Ausbreitungsrisiko lässt sich unter anderem reduzieren, wenn der Wildschweinbestand so gering wie möglich gehalten wird. Die Ausbreitung findet hauptsächlich über infizierte Wild- und Hausschweine sowie verunreinigte Lebensmittel statt. Deshalb sind strenge Hygienemaßnahmen bei Landwirten, die auch Jäger sind, besonders wichtig.

Für die erfolgreiche Mais-Erntejagd ist entscheidend, dass Jäger und Landwirte vor Ort den Termin rechtzeitig abstimmen, um entsprechende Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können. Vor der Ernte eingebrachte Schneisen bieten zudem eine Bejagungsmöglichkeit. Mit dem Mais eingesäte Schneisen aus Wintergetreide oder Wildkräutern sind jedoch effektiver und bieten über mehrere Monate die Möglichkeit der Wildschweinbejagung. Dabei wird gleichzeitig das Ausmaß von Wildschäden erheblich reduziert. Hierzu hat es bereits vor Jahren ein gemeinsames Projekt von DJV und DBV Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft" (http://bit.ly/Jagdschneisen) gegeben.

Zudem weisen die Verbände auf die Bedeutung der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest hin. „Bei Auffälligkeiten im eigenen Revier sollte unverzüglich das Veterinäramt informiert werden“, erklärte DJV-Vizepräsident und Veterinär Dr. Wolfgang Bethe. „Das Virus ist hochansteckend und für Schweine tödlich. Daher sollten alle Restriktionen, die eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland unterbinden, wie etwa die Jagdruhe in Schutzgebieten, aus dem Weg geräumt werden.“ Die Seuche dürfe nicht auf die leichte Schulter genommen werden, so DBV und DJV.

Beide Verbände lehnen die Pläne des nordrhein-westfälischen Umweltministers Johannes Remmel entschieden ab, die Möglichkeit Jagdflächen zu befrieden auf juristische Personen auszuweiten. Großflächige jagdfreie Inseln wären die Folge, eine effektive Vermeidung von Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft sowie die Seuchenprävention und -bekämpfung nahezu unmöglich.

Er sieht putzig aus, ist hochintelligent und nicht ungefährlich: Der Waschbär breitet sich zunehmend in Deutschland aus und bedroht heimische Tierarten. Die Fangjagd ist eine effektive Möglichkeit, um seinen Einfluss auf Beutetiere zu reduzieren. Weitere erfolgreiche Maßnahmen zum Schutz von Tieren im Agrarraum zeigen Fachreferenten auf dem Symposium am 27. und 28. September in Erfurt. Der DJV stellt sein Eckpunktepapier zur Fangjagd vor und begleitet die Veranstaltung mit einem Live-Ticker.

Auf dem 2-tägigen Artenschutzsymposium (27. und 28. September) von Deutschem Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Thüringen (LJV) präsentieren Experten aus ganz Deutschland erfolgreiche Artenschutzprojekte in der Agrarlandschaft. Für Großtrappe, Kiebitz, Auer- und Birkhuhn oder Sumpfschildkröte hat sich gezeigt: Lebensraum verbessernde Maßnahmen allein reichen nicht, Fressfeinde wie Fuchs, Marder oder Waschbär müssen reduziert werden. Letzterer macht dem seltenen Auerwild und dem Uhu in Thüringen zu schaffen: Die Arbeitsgruppe Artenschutz hat nachgewiesen, dass der nordamerikanische Kleinbär bereits ein Viertel aller Uhu-Brutplätze in Thüringen besetzt und auch Eier sowie Nachwuchs frisst. In einigen Horstbereichen ist seit mehr als einem Jahrzehnt kein Uhu-Nachwuchs mehr groß geworden. Die Arbeitsgruppe fordert deshalb jetzt den verstärkten Einsatz der Fangjagd.

Anlässlich der aktuellen Diskussion über ein Fallenverbot in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betonte DJV-Präsidiumsmitglied Steffen Liebig (LJV Thüringen) vor dem Symposium: „Arten kennen keine Ländergrenzen, ihr Schutz darf nicht an ideologisch geprägten Gesetzen scheitern.“ Es sei Etikettenschwindel, wenn Naturschutzverbände unter dem Deckmäntelchen „Prädatorenmanagement“ Fallen einsetzten und gleichzeitig „Fallenjagd“ verboten sehen wollen. „Dem Waschbär ist egal, welches Etikett auf der Falle klebt“, so Liebig. Jäger seien die am besten ausgebildeten Partner im Artenschutz mit Fallen.

Anlässlich des Artenschutzsymposiums in Erfurt stellt der DJV ein 4-Punkte-Papier zur Fangjagd in Deutschland vor. Darin geht der Verband auch auf Tierschutzfragen ein: Jäger haben gängige Fallentypen bereits erfolgreich nach internationalen Tierschutzstandards (AIHTS) testen lassen, weitere werden derzeit untersucht. DJV und LJV fordern von der Bundesregierung, dass eine nationale Zertifizierungsbehörde umgehend eingerichtet wird. „Sonst verlieren wir Sumpfschildkröte, Auerwild oder Uhu. Lebensraum verbessern und Fressfeinde fangen, das ist die Zukunft des Artenschutzes in unserer Kulturlandschaft“, betonte Liebig.

Das Artenschutzssymposium wurde finanziell unterstützt von:

Deutscher Falkenorden
Heintges
Die Unternehmensgruppe Tengelmann
Rebhuhnschutzprojekt artenreiche Flur
Game Conservancy Deutschland

Hintergrundinformationen

Der DJV hat auf seinem YouTube-Kanal sechs Videos zur Fangjagd und ausgewählten Artenschutzprojekten bereitgestellt: www.youtube.com/DJVJagdschutzverband

Der DJV berichtet am Samstag mit einem Live-Ticker von der Veranstaltung unter www.jagdverband.de

Grafik zur Verbreitung des Waschbären

Mit dem geplanten „ökologischen“ Jagdgesetz will Minister Remmel in Nordrhein-Westfalen unter anderem den Katalog der jagdbaren Arten massiv einschränken, die flächendeckende Bejagung aushebeln, Bau- und Fangjagd verbieten, die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung unmöglich machen und den Abschuss verwilderter Katzen verbieten. Die Folgen für die Kulturlandschaft wären fatal.

Mit dem geplanten „ökologischen“ Jagdgesetz will Minister Remmel in Nordrhein-Westfalen unter anderem den Katalog der jagdbaren Arten massiv einschränken, die flächendeckende Bejagung aushebeln, Bau- und Fangjagd verbieten, die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung unmöglich machen und den Abschuss verwilderter Katzen verbieten. Die Folgen für die Kulturlandschaft wären fatal, so das Urteil des Zentralausschusses Jagd (ZAJ), der sich unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) mit jagdlichen Fragen beschäftigt. „Wer aus Klientelpolitik die flächendeckende Bejagung opfern will, sollte auch über die Folgen informieren“, sagte Phillipp zu Guttenberg, der im AFN die Interessen von sechs Millionen Landnutzern vertritt. „Das ist völlig inakzeptabel.“

„Bei allem Respekt vor der Gewissensfreiheit und -entscheidung des Einzelnen, die Jagd aus ethischen Gründen abzulehnen: Die Ausweitung der Gewissensfreiheit auf juristische Personen wäre gleichbedeutend mit großflächigen Jagdverbotszonen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Eigentumsrechte Dritter, der fatale volkswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen kann, etwa ausufernde Wildschäden auf angrenzenden Flächen und Seuchenzüge in großem Stil“, so Guttenberg. Wer verantwortet, dass Wildschweine bei einer jährlichen Vermehrungsrate von bis zu 300 Prozent nur beschränkt oder gar nicht bejagt werden, nimmt billigend in Kauf, dass bei Ausbruch der Schweinepest tausende Wildschweine sterben können. Schlimmer wiegt jedoch, dass dann auch Hausschweine zu Tausenden durch Massenkeulungen vorsorglich getötet werden müssen. „Für eine Partei, die sich den Tierschutz auf die Fahnen geschrieben hat, ist das ein Armutszeugnis. Einen absoluten Schutz vor Seuchen bietet die Jagd zwar nicht, aber sie kann das Risiko minimieren. Was spricht dagegen, das natürliche Wildfleisch jagdlich zu nutzen, anstatt Tiere elendig an Seuchen sterben zu lassen“, so Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV).

Der ZAJ kritisiert, dass das bewährte Prinzip der Hegepflicht durch die Herabsetzung der Mindestpachtdauer torpediert wird. Nur wer langfristig Verantwortung für ein Revier übernehmen kann, ist auch bereit, in die Biotopgestaltung zu investieren und damit aktiven Artenschutz zu betreiben. Offenlandarten unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren: Witterung, Lebensraum und Räubern. „Das Wetter können wir nicht ändern, aber Lebensräume verbessern und Fressfeinde reduzieren“, so Fischer. Einschränkungen der Bau- und Fangjagd sind nach Auffassung des ZAJ kontraproduktiv für den Artenschutz, da insbesondere Raubsäuger Gelege und Jungvögel bedrohter Vogelarten fressen. Verwilderte Katzen sind eine gesellschaftliche Herausforderung, die sich mit einem Abschussverbot nicht lösen lässt: Eine der rund zwei Millionen verwilderten Katzen in Deutschland kann in der Brut- und Setzzeit bis zu 1.000 Tiere erbeuten. Neben einer bundesweiten Kastrations- und Registrierungspflicht in Siedlungen muss der Abschuss verwilderter Katzen in Wald und Feld weiterhin möglich sein, fordert der ZAJ.

Der ZAJ wird sich dafür einsetzen, dass das Thema alternative Jagdmunition bundesweit einheitlich geregelt wird. „Es ist für uns völlig unverständlich, dass nach den Beschlüssen der Agrarministerkonferenzen einige Länder an dieser Frage vorpreschen. Der vom Bund eingeschlagene, wissensbasierte Weg muss konsequent zu Ende gegangen werden“, so Fischer. Es hat sich in Studien des Bundeslandwirtschaftsministeriums gezeigt, dass sowohl bleifreie als auch bleihaltige Munition am Markt ist, die nicht tierschutzgerecht tötet. Daher müssen diese Erkenntnisse im Bundesjagdgesetz umgesetzt werden. Tierschutz ist nicht teilbar und hört nicht an Ländergrenzen auf: Tierversuche mit Munition in freier Wildbahn lehnt der ZAJ entschieden ab. An den hohen ethischen Ansprüchen der Jägerschaft an die Munition sollte sich auch Minister Remmel messen lassen.

Wer eine tierschutzgerechtere Jagd fordert, muss auch die bereits tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung weiterhin ermöglichen. Diese Ausbildungsform ist derzeit alternativlos. 

Es bleibt laut Guttenberg und Fischer das Fazit: Der Entwurf des Landesjagdgesetzes in NRW ist ein Schlag ins Gesicht der Grundeigentümer und Jäger und bedeutet eine weitere Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland. Jede Beschneidung, etwa im Katalog der jagdbaren Arten, ist eine Beschneidung des Eigentums- und Handlungsfreiheitsrechts. Jagdrecht ist ein Nutzungs- aber insbesondere auch ein Schutzrecht: Seltene Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, profitieren von der Hegeverpflichtung, die für Jäger gilt, ja sogar gesetzlich verankert ist.

Zum Beginn der Hauptjagdsaison ist die Sicherheit für Jäger und Jagdhund genauso wichtig wie die für alle Waldbesucher. Der Deutsche Jagdverband ruft Naturliebhaber dazu auf, auf Warnschilder zu achten.

Im Oktober beginnt die Hauptjagdsaison. Dabei wird Sicherheit groß geschrieben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an Wald- und Feldbesucher, auf Warnhinweise zu achten.

Im Herbst und Winter laufen die Bewegungsjagden – auch Treib- oder Drückjagden genannt. Rot umrandete Dreiecke mit Aufdrucken wie „Treibjagd“ oder „Vorsicht Jagd“ machen an Straßen sowie Wald- und Feldwegen auf Bewegungsjagden aufmerksam. Der DJV bittet Spaziergänger, Jogger, Reiter und andere Naturfreunde, die Warnschileder zu beachten.

Auf Sicherheit im Jagdbetrieb wird in Ausbildung und Praxis allergrößter Wert gelegt. Um Jagdteilnehmer und Unbeteiligte vor Gefahren zu schützen, gelten strenge Regeln. Insbesondere bei Bewegungsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten durch signalfarbene Kleidung deutlich von der Umgebung abheben. Das Jagdgebiet ist für Erholungssuchende in der Regel deutlich gekennzeichnet, und das Schussfeld für jeden einzelnen Schützen ist genau festgelegt. Hochsitze und erhöhte Stände sorgen dafür, dass Schüsse in Richtung Boden abgegeben werden. Die Erde dient also als natürlicher Kugelfang.

Bei Bewegungsjagden ziehen zahlreiche Treiber und Hunde langsam durch den Wald. Durch die dabei entstehende Unruhe werden Rehe, Wildschweine und Co. auf die „Beine“ gebracht und ohne Hast in Richtung der Schützen „gedrückt“. So haben die Jägerinnen und Jäger die Möglichkeit, Alter, Geschlecht und Konstitution der Wildtiere besser zu erkennen und einen Schuss sicher zu platzieren.

Mit den Bewegungsjagden erfüllen Jägerinnen und Jäger einen Großteil der staatlichen Abschusspläne und produzieren dabei Wildfleisch, ein hochwertiges Nahrungsmittel aus nachhaltiger Nutzung. Ohne Bejagung würden sich beispielsweise Pflanzenfresser wie Reh- oder Rotwild in unserer Kulturlandschaft stark vermehren und Bäume im Wald schädigen. Wildschweine könnten ihren Bestand ohne Jagd übers Jahr sogar vervierfachen. Dadurch wären landwirtschaftlich genutzte Flächen bedroht. Aber auch anpassungsfähige Räuber wie der Fuchs könnten ohne Jagd die sowieso stark bedrohten Kleinsäuger und bodenbrütende Vogelarten regional auslöschen.

Derzeit produziert der DJV mehrere Videos zum Thema „Sicherheit bei der Jagd“. Sie werden demnächst auf dem YouTube-Kanal des Verbands unter www.youtube.com/djvjagdschutzverband veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Jagd ist vergleichsweise sicher. Der Durchschnittsdeutsche lebt in den eigenen vier Wänden 10-mal gefährlicher als der Jäger bei der Jagd.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung listet für das Jahr 2010 zwei tödliche Jagdunfälle durch Schusswaffen bei über 350.000 Jägern, im Archiv der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind genau 3 tödliche Jagdunfälle mit Waffen verzeichnet. Die Wahrscheinlichkeit, als Jagdbeteiligter tödlich zu verunglücken, liegt auf Basis der dpa-Zahlen bei 0,00085 Prozent. Hingegen lag 2010 das Risiko, im Hausbereich tödlich zu verunglücken, bei etwa 0,009 Prozent (7.500 tödliche Unfälle bei 81 Millionen Deutschen).

Auf der Straße geht es ebenfalls risikoreich zu: 2010 gab es 3.648 Verkehrstote bei 54 Millionen Führerscheininhabern. Die Wahrscheinlichkeit, als Verkehrsteilnehmer zu sterben, liegt demnach bei 0,007 Prozent. Das Autofahren ist also etwa 8-mal gefährlicher. Bergwandern ist fast 5-mal gefährlicher als Jagen: 45 der rund 900.000 Mitglieder des Deutschen Alpenvereines verunglückten 2010 tödlich (0,004 Prozent).

Der europäische Jagdverband FACE fordert für Jäger mehr Anerkennung bei ihrer Rolle in der Naturerhaltung. Er betonte auf einer gemeinsam mit der Europäischen Kommission organisierten Konferenz die positive Rolle der Jagd in der Wildtiererhaltung und Habitatwiederherstellung und pochte auf sein Recht als vollwertige Umweltorganisation angesehen zu werden.

Der Europäische Umweltkommissar Janez Potocnik erkannte die wichtige Rolle der Jäger in der Erhaltung der Wildvogelerhaltung an und sagte: “Seit mehr als 35 Jahren hilft die Vogelrichtlinie beim Schutz von Europas wilden Vögeln. Verantwortungsvolle und nachhaltige Jagd hat dabei auch eine wichtige Rolle gespielt, unterstützt durch Übereinkommen zwischen Jägern und Vogelerhaltungsorganisationen, wie dieses, das wir heute feiern zwischen BirdLife und FACE. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Jägergemeinschaft einen so proaktiven Ansatz zur Vogelerhaltung verfolgt und der EU Naturgesetzgebung einen so hohen Stellenwert beimisst.

FACE, der Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Naturerhaltung in der EU, veranstaltete gestern gemeinsam mit der GD Umwelt der Europäischen Kommission eine Konferenz in Brüssel anlässlich des 35. Jahrestags der Vogelrichtlinie. Die Konferenz wurde vom Europäischen Umweltkommissar Janez Potočnik eröffnet.

Die Konferenz mit dem Titel “Eine neue Vision für die Vogelrichtlinie und die positive Rolle der Jagd” hob hervor, dass die Jagd und die Vogelrichtlinie nicht im Widerspruch stehen. Im Gegenteil, Jagd und Jäger tragen aktiv zur Erhaltung von Wildvögeln, Habitaten und Biodiversität bei. Die Richtlinie kennt die Legitimität der Jagd als eine Form der nachhaltigen Nutzung an, die signifikante soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Nutzen hat. Im Ergebnis handeln die europäischen Jäger als vollwertige Umweltorganisationen, die dazu beitragen, dass die von den EU-Entscheidungsträgern gesetzten Ziele erreicht werden.

Die Redner gaben Beispiele für durch Jäger durchgeführte Projekte und Initiativen, die auf die Erhaltung von Wildvogelarten, Habitatwiederherstellung und Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse von Zug- und Landvögeln abzielen – oftmals in Kooperation mit anderen Umweltakteuren. Die Präsentationen stellten heraus, dass Gesetzgebung alleine für die Wildtiererhaltung nicht ausreicht und dass auch eine Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen angestrebt werden muss. Konkrete Aktionen und motivierte Menschen vor Ort sind Grundvoraussetzung für die Erreichung der in der Vogelrichtlinie definierten Ziele. Über 35 Jahre lang haben europäische Jäger bewiesen, dass sie effektive Partner bei der Erreichung dieser Zielsetzungen sind.

Die Konferenz wurde von Schlüsselpersonen aus der Europäischen Kommission, Europaabgeordneten und Vertretern von politischen Institutionen und Naturschutzorganisationen besucht und hatte hochrangige Redner aus der Kommission, NGOs, Wissenschaft, nationaler Politik und Jagdverbänden eingeladen.

Die Konferenz markierte außerdem zehn Jahre seit der Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen BirdLife International und FACE, welches sich durch konstruktiven Dialog zwischen den beiden Organisationen auszeichnet. FACE steht fest hinter dem gemeinsamen Bekenntnis mit BirdLife International, keine Initiativen mit dem Ziel von Anpassungen des Textes der Vogelrichtlinie zu unterstützen – in der Überzeugung, dass solche Initiativen nur die derzeitigen Bestimmungen der Vogelrichtlinie schwächen würden, was nicht im Interesse beider Organisationen ist.

FACE Präsident Gilbert de Turckheim fasste den Standpunkt der Jäger zu dem Funktionieren der Vogelrichtlinie zusammen: “Die Interpretation dieser Richtlinie muss mit mehr Flexibilität durchgeführt werden, um Dispute zu vermeiden, die keinen Bezug zu dem Erhaltungsstatus von Vögeln haben. Die Top-Priorität für die Zukunft ist der Schutz von Habitaten und es ist entscheidend, ein weites Netzwerk von motivierten Memschen vor Ort zu haben, die tatsächlich Erhaltungsziele erreichen”.

Die Agenda "Eine Vision für die Vogelrichtlinie und die positive Rolle der Jagd" kann hier eingesehen werden - einfach klicken.

Der 25-jährige Meik Blöbaum und die 20-jährige Nadine Weers gewinnen die 60. Bundesmeisterschaften und zählen damit zu den jüngsten Meistern in der Geschichte des Bundeswettbewerbes.

Der Nachwuchs hat bei den 60. Bundesmeisterschaften im jagdlichen Schießen im niedersächsischen Liebenau doppelt gepunktet: Meik Blöbaum (25) aus Nordrhein-Westfalen wird mit 346 Punkten deutscher Meister, Nadine Weers (20) aus Schleswig-Holstein mit 324 Punkten deutsche Meisterin. Damit zählt der 25-jährige Blöbaum zu den jüngsten Bundesmeistern in der Geschichte der Meisterschaften. Nadine Weers ist jüngste Bundesmeisterin.

„Mir war bewusst, dass ich es schaffen kann, wenn ich mich konzentriere“, sagte Weers. „Das i-Tüpfelchen war aber einfach die phänomenale Stimmung im Team und die jahrelange Arbeit mit meinem Trainer Hans-Jörg Faden.“ Ähnlich erfreut war Meik Blöbaum, der „mit einem Sieg nie und nimmer gerechnet hatte.“ Bundesmeister in der Mannschaftswertung (alle Büchsen- und Flintendisziplinen nach DJV-Vorschrift) ist Hessen mit 1336 Punkten von 1400 möglichen Punkten. Bundesmeister in der Disziplin Büchsenschießen ist Wilhelm Cordes aus Niedersachsen mit 197 Punkten von 200 möglichen Punkten. Bundesmeister im Flintenschießen wurde Jakob Eveslage aus Niedersachsen nach einem Stechen zwischen vier Schützen mit 150 Punkten von 150 möglichen Punkten.

Beim Kurzwaffenschießen waren die Niedersachsen in der Gesamtwertung gleich drei Mal vorn. Axel Annacker (195), Maximilan Kruppa (195) und Günther Heinbockel (195) belegten in bemerkenswerter Leistungsdichte die ersten drei Plätze und sicherten sich damit auch die Mannschaftswertung. Den Heimvorteil wussten auch die niedersächsischen Mannschaften in der Kombination zu nutzen. In Junioren-, Alters-, Senioren- und Damenklasse holten sie sich den Sieg.

Erstmalig wurde in diesem Jahr der mehr als 15 Kilogramm schwere Wanderpokal an den neuen Bundesmeister vergeben. Gesponsert wurde er durch den ehemaligen deutschen Meister Alexander Spricke. Er trägt die Namen aller Bundesmeister seit dem Jahr 1954.  

Alle Ergebnisse unter: https://www.jagdverband.de/content/bundesmeisterschaften

Erstmalig findet zum Tag der Regionen 2014 ein Filmclip-Wettbewerb statt. Die besten Beiträge werden mit einem Preisgeld von 500 Euro prämiert.

Teilnehmen können alle Veranstalter, die im Zeitraum vom 26. September bis 12. Oktober 2014 eine Aktion auf www.tag-der-regionen.de angemeldet haben.

Kurz und aussagekräftig sollen die Wettbewerbsbeiträge sein, die bis zum 21. November in den beiden bundesweiten Koordinationsstellen eingereicht werden können. In maximal 8 Minuten sollen die Clips den Verlauf der Aktion, die Beteiligten und den Bezug zum Tag der Regionen sowie zum Thema „Regionale Wirtschaftskreisläufe“ zeigen. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Auch die Auszeichnung „Regional mit Qualität“ wird dieses Jahr wieder an Veranstaltungen mit Vorbildcharakter verliehen. Kriterien sind vor allen Dingen Regionalität und der Zusammenhang zum Tag der Regionen. Der Aktionstag will die bundesweite Aufmerksamkeit für regionale Produkte, regionale Besonderheiten sowie regionale Entwicklung fördern. Um das bundesweite Netzwerk Tag der Regionen sichtbar zu machen, ist daher die Verbindung der Veranstaltungen mit dem Begriff „Tag der Regionen“ sehr wichtig. Den Gewinnern der Auszeichnung winken jeweils 300 Euro, eine Auszeichnungsurkunde sowie eine Laudatio im Rahmen einer feierlichen Preisverleihungsveranstaltung.

Die Veranstaltungsauszeichnung sowie der Filmclip-Wettbewerb finden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Regionalbewegung e.V. statt und werden von der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der BayWa AG unterstützt, die die Preisgelder stiften.

„Aus Liebe zur Region – denken, handeln und genießen“: Das Motto des diesjährigen „Tag der Regionen“ könnte ebenso für die Jagd stehen. Als Mitglied des Aktionsbündnisses ruft der DJV alle Kreisjägerschaften und Hegeringe dazu auf, ihre Veranstaltungen für die Zeit vom 26. September bis 12. Oktober 2014 anzumelden. Zentraler, bundesweiter Aktionstag ist der 5. Oktober. Aktionsanmeldungen, kostenlose Materialien und die Bewerbungsunterlagen für den Wettbewerb gibt es telefonisch unter (09852) 1381 oder (05643) 948537 sowie im Internet unter www.tag-der-regionen.de.

 

Autofahrer aufgepasst: Im August, während der Paarungszeit reagiert der Marder besonders gereizt auf Eindringlinge in seinem Revier. Da der Marder auch Autos zu seinem Revier zählt, kann das speziell ...

Autofahrer aufgepasst: Im August, während der Paarungszeit reagiert der Marder besonders gereizt auf Eindringlinge in seinem Revier. Da der Marder auch Autos zu seinem Revier zählt, kann das speziell Berufspendlern zum Verhängnis werden. Eigentlich macht er unter der Motorhaube nur kurz Rast, versteckt Nahrung oder lässt den Nachwuchs herumtollen. Wittert der ortsansässige Marder jedoch einen Rivalen, dann will er sein Revier verteidigen. Zündkabel, Kühlwasserschläuche, Antriebsmanschetten oder Dämmmaterial müssen dann herhalten. Der DJV rät Autofahrern, auf Warnsignale, wie herumliegende Gummi- und Kabelteile oder ausgelaufene Flüssigkeit  zu achten.

Wenn Marderschäden rechtzeitig erkannt werden, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf. Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen, deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab. Ein Patentrezept zur Marderabwehr gibt es nicht. Neben einer Garage haben sich Maschendraht unter dem Motorraum, Geruchssprays oder Ultraschallgeräte als Vorsichtsmaßnahmen oft bewährt, allerdings sollten die Abwehrmethoden regelmäßig gewechselt werden, damit sich die anpassungsfähigen Tiere nicht daran gewöhnen. Zudem ist es ratsam, die Duftmarken der Steinmarder durch eine vom Fachmann durchgeführte Motorraumwäsche zu beseitigen.

Seit den 1980er Jahren treten Schäden an Autos durch Steinmarder vermehrt auf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt für das Jahr 2012 einen Versicherungsschaden von insgesamt 64 Millionen Euro an. Dabei biss der Marder rund 233.000-mal zu.

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