Der DJV führte Mitte November das Pilotprojekt Medientraining durch. Das Video zeigt nun die durchweg positive Resonanz der Teilnehmer.

Das Video zum DJV-Nachwuchskräfteseminar Pressearbeit ist jetzt auf dem YouTube-Kanal des DJV (http://bit.ly/medientraining) verfügbar. Das Medientraining wurde unter anderem aus dem Erlös der Tombola des Bundesjägertages 2014 finanziert. Das Video zeigt die Resonanz der Teilnehmer des Pilotprojektes Mitte November.

Eine durchweg positive Bilanz zog die Teilnehmerin Sandra Fogel: „Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht, weil wir sehr professionell auf unsere ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet wurden“.

Die DJV-Nachwuchskräfteseminar 2014Mehrzahl der Teilnehmer wünschte sich vertiefende Weiterbildungen dieser Art. Folgeseminare zu den Themen „Kreatives Schreiben“ und „Web 2.0 in der Verbandsarbeit“ sind möglich.

Der DJV ruft potentielle Nachwuchskräfte aus den Landesjagdverbänden auf ihre Seminarwünsche für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nennen. Kurze E-Mail genügt: bildung@jagdverband.de.

 

 

Der Auto-Hersteller und Jäger-Ausstatter Land Rover unterstützt die Anti-Jagd-Stiftung "Born Free". Die Stiftung lehnt offen die Trophäenjagd in Afrika ab. CIC und DJV fordern Land Rover zu einer Stellungnahme auf.

Nach Recherche des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) unterstützt der Automobilhersteller Land Rover die Anti-Jagd-Organisation „Born Free Foundation“ (Übersetzung: „Stiftung In Freiheit Geboren“). Die Stiftung setzt sich gegen die Trophäenjagd in Afrika ein. Born Free „ist der Meinung, dass die Trophäenjagd das Aussterben von Arten unterstützt und bekämpft daher diesen verherrlichenden Sport“. Mit Geld aus Jagdtourismus werden in vielen afrikanischen Ländern jedoch Artenschutz und umfangreiche Programme zum Schutz vor Wilderei finanziert. Land Rover hat der „Born Free Foundation“ eine Bereitstellung von Autos sowie eine finanzielle Unterstützung für die nächsten fünf Jahre zugesichert.

In Deutschland engagiert sich Land Rover nach eigenen Angaben aktiv für die „Grüne Jagd“, ist auf Messen vertreten, leistet Sponsoring und kooperiert mit Jagdverbänden und Ausstattern. Für den CIC und den Deutschen Jagdverband (DJV) ist diese janusköpfige Vorgehensweise nicht nachvollziehbar.

Die Verbände fordern den Automobilhersteller daher zu einer umgehenden Stellungnahme auf.

Informationen zur Kooperation:

http://www.landrover.com/above-and-beyond/responsibility/born-free-foundation-article.html

http://www.africanindaba.com/2014/11/landrover-supports-anti-hunters-december-2014-volume-12-6/

TASSO e.V., das größte Haustierzentralregister in Deutschland, hat öffentlich dazu aufgerufen, das Bündnis „Jagdreform jetzt“ in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Für den Deutschen Jagdverband (DJV) Anlass genug, nachzuhaken. Schließlich wird das Bündnis auch von erklärten jagdfeindlichen Organisationen getragen, darunter der Deutsche Tierschutzbund und PETA. Die Tierrechtler von PETA lehnen sogar die Haustierhaltung ab.

TASSO e.V., das größte Haustierzentralregister in Deutschland, hat öffentlich dazu aufgerufen, das Bündnis „Jagdreform jetzt“ in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Für den Deutschen Jagdverband (DJV) Anlass genug, nachzuhaken. Schließlich wird das Bündnis auch von erklärten jagdfeindlichen Organisationen getragen, darunter der Deutsche Tierschutzbund und PETA. Die Tierrechtler von PETA lehnen sogar die Haustierhaltung ab.

TASSO erklärte nun schriftlich gegenüber dem DJV, dass das Haustierregister „völlig ideologiefrei“ sei und jedem Tierhalter geholfen werde, „unabhängig davon, ob es sich um einen Jäger handelt oder nicht.“ Jagdhunde seien selbstverständlich keine Hunde zweiter Klasse. Vom Bündnis „Jagdreform jetzt“ – und damit von PETA – distanziert sich TASSO allerdings nicht: Es sei ein „absolut normaler demokratischer Prozess“, Bündnisse zu bilden, diese definierten sich über das Ziel und nicht über „ideologische und inhaltliche Prägung“ der Mitglieder.

„Diese Antwort ist nur in Teilen zufriedenstellend, es gibt erheblichen Diskussionsbedarf“, sagten JGHV-Präsident Werner Horstkötter und DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Wir werden das Gesprächsangebot von TASSO annehmen und unter anderem auch das Thema verwilderte Haustiere ansprechen.“

Derzeit gibt es in Deutschland nur zwei bundesweite Alternativen zu TASSO: Das Deutsche Haustierregister vom Deutschen Tierschutzbund – ebenfalls im Bündnis „Jagdreform jetzt“ vertreten – und die Internationale Zentrale Tierregistrierung, kurz IFTA (www.tierregistrierung.de). Letztere Organisation hat auf DJV-Anfrage erklärt, der Jagd gegenüber neutral eingestellt zu sein. Gemeinsam mit dem Deutschen Tierärzteverband hat die IFTA vor 25 Jahren die Transponder-Tierregistrierung ins Leben gerufen. IFTA wendet sich gegen die Verwendung von Tierschutz-Spenden-Geldern für die Registrierung von Haustieren und Adresshandel. Die Registrierung kostet einmalig 29,90 Euro. Über die Datenbank Petmaxx haben Tierärzte, Tierheime und Finder weltweit Zugriff auf die bei IFTA registrierten Haustiere.

Am Samstag wurde in Mecklenburg-Vorpommern das H5N8-Virus erstmals in Europa bei einem Wildvogel nachgewiesen. Was nun auf die Betroffenen zukommt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, dazu sprach der DJV mit Dipl.-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI).

Am Samstag wurde in Mecklenburg-Vorpommern das H5N8-Virus erstmals in Europa bei einem Wildvogel nachgewiesen. Was nun auf die Betroffenen zukommt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, dazu sprach der DJV mit Dipl.-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI).

DJV: H5N8 ist in Europa erstmals bei einem Wildvogel aufgetreten. Wie ist es dorthin gelangt?

Reinking: Die genauen Eintragswege sind nicht bekannt. Eine Möglichkeit wäre über den Vogelzug gegeben. Hochpathogenes H5N8 trat bisher vor allem in Südkorea, in Einzelfällen auch in China und Japan auf.  Wildvögel, die sich im Frühjahr 2014 im asiatischen Raum infiziert haben, könnten in ihren Brutgebieten in Sibirien auf Wildvögel aus Europa getroffen sein. Dort existieren größere Überlappungsgebiete der verschiedenen Vogelzugwege. Von dort könnte das Virus dann direkt oder über weitere Stationen an Rastplätzen von Wildvögeln Richtung Europa gebracht worden sein. Der positiv getestete Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern war eine Krickente, diese brüten auch in Sibirien.

Welche Rolle spielt der Mensch bei der Verbreitung?

Ein Zusammenhang der Geflügelpestausbrüche durch hochpathogenes H5N8 in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien mit Waren- oder Tiertransporten, konnte bisher nicht gefunden werden. Prinzipiell können Geflügelpesterreger unter anderem über das Verbringen von infiziertem Geflügel oder kontaminierten Geflügelprodukten verbreitet werden. Wichtig ist, dass Geflügelhalter besonders jetzt die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einhalten und wenn möglich sogar erhöhen. Hierzu gehört die Vermeidung des Kontaktes von Wildvögeln zu Geflügel, auch auf indirektem Weg. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futtermitteln, Einstreu oder Tränkwasser haben.

Wie gefährlich ist das Virus für a) Menschen und b) Tiere?

a) Weltweit sind bisher keine Infektionen des Menschen aufgetreten, auch nicht in Südkorea, wo von Januar bis September 30 Geflügelpestausbrüche durch H5N8 festgestellt wurden.

b) Geflügel ist empfänglich für das Virus, vor allem Puten und Hühner zeigen eine sehr hohe Sterblichkeit. Wassergeflügel scheint nicht oder zumindest weniger schwer zu erkranken, ist aber auch empfänglich und kann das Virus weiter verbreiten.

4. Welche Präventionsmaßnahmen und Hygienevorschriften müssen Jäger bei der Jagd auf Gänse und Enten nun einhalten? Gibt es Sonderregelungen für Jäger, die auch Geflügelhalter sind?

Geflügelhalter, die auch Jäger sind, sollten derzeit auf die Jagdausübung verzichten. Direkte Kontakte mit Vögeln oder Vogelkot sollten auf das geringstmögliche Maß reduziert werden – zum Beispiel sollte Handhabung, Beringung und Vermessung gefangener Wildvögel möglichst durch dieselbe Person erfolgen.

Bei unvermeidbarem Umgang mit Vögeln oder Vogelkot ist ein Schutz vor Selbstinfizierung aus Probenmaterial erforderlich: Bei der Ausnahme von Wildgänsen und Wildenten sowie nach allen Kontakten mit Vögeln und Vogelexkreten sollten entweder Einmalhandschuhe (gem. DIN EN 455) getragen oder hygienische Händedesinfektion – 30 Sekunden Hände reiben mit 2ml Handdesinfektionsmittel, danach Waschen mit Wasser und Seife – durchgeführt werden.

5. Wie kann man das Virus unschädlich machen? Übersteht das Virus den Garprozess?

Auch in Hinblick auf andere Krankheitserreger wie Salmonellen oder Campylobacetr sollte Geflügelfleisch nur gut durchgegart verzehrt werden. Aviäre Influenzaviren überstehen den Garprozess nicht.

 

Die Diplombiologin Elke Reinking arbeitet als Pressesprecherin beim Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit.

 

Am Samstag wurde im Landkreis Vorpommern Rügen der H5N8-Virus erstmals bei einem Wildvogel, einer Krickente, nachgewiesen. Damit handelt es sich um den ersten Fall außerhalb der Nutztierhaltung in Europa.

Am Samstag wurde im Landkreis Vorpommern Rügen der H5N8-Virus erstmals bei einem Wildvogel, einer Krickente, nachgewiesen. Damit handelt es sich um den ersten Fall außerhalb der Nutztierhaltung in Europa. Das berichtete das Landwirtschaftsministerium in Schwerin. Laut Minister Till Backhaus erhärte sich nun der Verdacht, dass der Ursprung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation liege.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte laut Spiegel-Online bereits am vergangen Donnerstag verkündet, dass die Viren möglicherweise im Osten Russlands auf Zugvögel übertragen worden sind. Krickenten gelten als hochmobil und können Entfernungen von bis zu 8.000 Kilometern zurücklegen.

Bereits am Samstag ordnete Backhaus die unverzügliche Unterbringung aller rund 13 Millionen Hühner, Puten, Enten und anderem Nutzgeflügel an. Bei Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu verständigen.

Der DJV hat ein Interview mit Rechtsanwalt Clemens Hons zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und zu Alkoholkonsum bei der Jagd geführt.

In einem Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13, befasst sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wegen des Umgangs mit Schusswaffen unter Alkoholeinfluss. Obwohl bislang nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, schießen die Spekulationen über die Auswirkungen des Urteils ins Kraut. Für die Interpretation des Urteils ist aber die schriftliche Urteilsbegründung unerlässlich, die allerdings erst in einigen Wochen vorliegen dürfte.

Unabhängig davon empfiehlt der DJV dringend, vor und bei der Jagd mit Schusswaffen auf jeglichen Alkoholgenuss zu verzichten. Die Grenze ab der ein Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aber aus Sicht des DJV nicht bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden. Es sollte in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen. Darüber hinaus sollte im Umgang mit Waffen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit auch danach differenziert werden, ob die Waffe schussbereit (bei der unmittelbaren Jagdausübung) oder lediglich im Zusammenhang mit der Jagd nicht-schussbereit geführt wurde (etwa beim Streckelegen oder auf dem Rückweg von der Jagd). Eine entsprechende Differenzierung hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung angedeutet. Der DJV wird weiter informieren, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Zum Thema hat der DJV ein Interview mit Rechtsanwalt Clemens Hons geführt, der Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen ist und den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat.

DJV: Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 22.10.2014 darüber zu entscheiden, ob die Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte eines Jägers widerrufen darf, der Alkohol getrunken hatte, bevor er zur Jagd ging und bei dem ein Alkoholtest nach der Schussabgabe einen Atemalkoholgehalt (AAK) von 0,39 mg/l aufwies. Es hat die Behördenentscheidung bestätigt, wobei die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. In der Pressemitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: „Macht ein Waffenbesitzer im alkoholisierten Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt.“ Was ist in diesem Zusammenhang „alkoholisierter Zustand“? Besteht jetzt eine 0,0 Promillegrenze bei der Jagd?

Clemens Hons: Weder das Bundesjagdgesetz noch das Waffengesetz enthalten eine Regelung, welcher Promillegrad bei der Jagdausübung noch zulässig ist. Wer alkoholabhängig ist, dem darf kein Jagdschein erteilt werden. Alkoholabhängigkeit wird in der Regel angenommen, wenn der Betroffene mehr als 1,6 Promille im Blut hat. Daneben sagt das Gesetz, dass derjenige als unzuverlässig gilt, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgeht. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass niemand im alkoholisierten Zustand mit der Waffe schießen darf. Eine feste Promillegrenze hat auch das Bundesverwaltungsgericht hierbei nicht gezogen. Es fordert lediglich, dass der Jäger „nicht alkoholisiert“ ist. Erst die genaue Urteilsbegründung lässt verbindliche Aussagen zu. In der Praxis könnte es darauf hinauslaufen, dass vor jeder Schussabgabe Alkohol tabu ist.

Welcher Alkoholgrenzwert gilt beim Transport der Waffen und beim Schüsseltreiben?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich ausdrücklich nur auf Alkohol im Zusammenhang mit der Schussabgabe. Selbstverständlich darf der Jäger beim Schüsseltreiben Alkohol trinken, wenn er zuvor die Waffe ordnungsgemäß verstaut hat und sich von einem Dritten fahren lässt. Lediglich ein Vollrausch, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille führt oder ein Fehlverhalten im alkoholisierten Zustand, führen zum Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte.

Wie ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ihrer Meinung nach auszulegen?

Wie gesagt sollte die schriftliche Begründung abgewartet werden. Das Urteil bedeutet aber in jedem Fall einen klaren Warnschuss für alle Jäger. Eine 0,0-Promille-Grenze kann zwar nur der Gesetzgeber einführen und kein Gericht. Das Gericht entscheidet grundsätzlich nur den Einzelfall und hier war der Betroffene erheblich alkoholisiert. Aber in der Praxis sollte Alkohol vor und während der Jagd tabu sein. Das bedeutet, dass kein „Bügeltrunk“ vor der Treibjagd und kein Bier in der Pause zwischen den Treiben gereicht werden darf. Das bedeutet aber auch, dass bei der Ansitzjagd nur Tee, aber kein Tee mit Rum und erst recht kein Rum mit Tee zum Wärmen getrunken werden darf.

Uns liegen Berichte von Jägern vor, die direkt nach der Jagd oder nach dem Schüsseltreiben von der Polizei auf Alkohol getestet wurden. Es sollen auch Waffenbesitzkarten direkt eingezogen worden sein. Wie sollen sich Jäger am besten verhalten?

Wer selber im alkoholisierten Zustand fährt, riskiert, dass die Polizei seinen Führerschein und seine Waffenbesitzkarte (WBK) einzieht. Als Beifahrer braucht er dies nicht zu befürchten, wenn die Waffen ordnungsgemäß in einem Futteral verstaut oder bereits vorher zu Hause im Waffenschrank eingeschlossen worden sind. Eine Alkoholfahne des Beifahrers rechtfertigt für sich alleine nicht den Widerruf der Waffenbesitzkarte. In diesem Fall würde die Polizei rechtswidrig handeln, wenn sie die WBK einzieht. Anders sieht es aber aus, wenn der Jäger im alkoholisierten Zustand mit der Waffe herumfuchtelt oder diese nicht ordnungsgemäß verstaut oder sich sogar Munition in der Waffe befindet. Hier steht dann die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers auf dem Spiel. Dann darf die Polizei einschreiten.

Die fünfte Regionalkonferenz des Landesjagdverbandes NRW bildete den vorläufigen Höhepunkt des Jäger-Protests gegen das geplante „ökologische Jagdgesetz“ der Rot-Grünen-Landesregierung. Am Dienstagabend waren mehr als 3.000 Menschen dem Ruf des LJV-NRW gefolgt, um ihrem Ärger in der Stadthalle Bielefeld Luft zu machen.

Die fünfte Regionalkonferenz des Landesjagdverbandes NRW bildete den vorläufigen Höhepunkt des Jäger-Protests gegen das geplante „ökologische Jagdgesetz“ der Rot-Grünen-Landesregierung. Am Dienstagabend waren mehr als 3.000 Menschen dem Ruf des LJV-NRW gefolgt, um ihrem Ärger in der Stadthalle Bielefeld Luft zu machen. Unterstützung erhielten sie vom DJV-Präsidium – DJV-Präsident Hartwig Fischer: „Es geht hier um existenzielle Fragen für eine zukunftsfähige Jagd. Sollte es zur Novelle kommen, wird das Eigentumsrecht in erheblichem Maße eingeschränkt. Wir kämpfen für Artenvielfalt und Nachhaltigkeit - das ist mit dem neuen Entwurf schlicht nicht mehr möglich."

Neben dem FACE-Präsidenten, Baron de Turkheim, waren zahlreiche weitere Verbandsspitzen angereist, um ihre Solidarität mit dem LJV-NRW Ausdruck zu verleihen, darunter Vertreter von JGHV, DFO, BDB und CIC. Philipp Freiherr zu Guttenberg, Vorsitzender des Aktions-bündnisses Forum Natur, sprach stellvertretend für 7 Millionen Menschen des ländlichen Raumes: Es sei verantwortungslos den vermeintlichen Natur- und Tierschutz gegen die Menschen im ländlichen Raum auszuspielen und ein subtiler Angriff auf den ländlichen Raum. Seit 1848 sei die Jagd mit Grund und Boden verbunden. Dieses Eigentumsrecht habe man nicht am Biertisch ausgehandelt, sondern erkämpft.

Den LJV-Livestream verfolgten etwa 1.900 Zuschauer auf den Webseiten des LJV-NRW und des DJV. Die Live-Berichterstattung des DJV via Ticker erreichte über 1.700 und auf Facebook etwa 15.000 Menschen. 

LJV-Livestream:

DJV-Liveticker:

 

Einige Bundesländer melden derzeit Fälle der Infektionskrankheit Hasenpest (Tularämie). Der DJV rät daher die Einhaltung gängiger Hygienemaßnahmen.

Zirka 30 Fälle der meldepflichtigen Infektionskrankheit Hasenpest (Tularämie) wurden bis jetzt in Deutschland gemeldet. Sechs Fälle davon in Nordrhein-Westfalen. Weitere Bundesländer mit Meldungen sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät zur Aufmerksamkeit bei zutraulichen Feldhasen: „Kranke Tiere verlieren die natürliche Scheu, bewegen sich langsamer, wirken teilnahmslos und matt“, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe, zuständig im Präsidium für Tierkrankheiten.

Die überwiegend bei Feldhasen, Wildkaninchen und weiteren Nagetieren auftretende bakterielle Infektion ist auch auf den Menschen übertragbar. Typisch sind grippeähnliche Symptome, wie Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Lymphknotenschwellungen, die mit Antibiotika gut behandelt werden können. Bei Jagdhunden besteht zwar ein Risiko der Infektion, dieses ist aber gering. Sollte sich dennoch ein Hund anstecken, äußert sich das durch Appetitlosigkeit, Fieber und Schwellungen der Lymphknoten.

„Die derzeitigen Fälle von Hasenpest bieten keinen Anlass zur Beunruhigung, wohl aber zu Vorsichtsmaßnahmen“, so Dr. Bethe weiter. Der DJV rät zu folgenden Verhaltensweisen:

  • Beim Abbalgen sind Einweghandschuhe und Mundschutz empfehlenswert.
  • Erlegte oder verendete Hasen sollten mit Handschuhen berührt werden. Verletzungen sollten vermieden werden.
  • Bei Treibjagden sind Hasen und Kaninchen separat vom restlichen Wild zu transportieren.
  • Kränklich wirkendes Wild sollte nicht mit auf die Strecke gelegt werden.
  • Auch Spaziergänger und deren Hunde sollten sich von zutraulichen Feldhasen und Wildkaninchen fernhalten.
  • Hasenfleisch immer durchbraten – also bei einer Kerntemperatur von mindestens 65 Grad im Ofen garen.

Bedenkliche Merkmale am Wild sind vergrößerte Lymphknoten, Milz und Leber sowie weiße stecknadelkopfgroße Entzündungsherde an diesen Organen. Im Verdachtsfall sind erlegte Tiere oder Fallwild der zuständigen Veterinärbehörde zu melden.

Für weitere Informationen einfach klicken auf:

Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und das Robert Koch Institut für Infektionen beim Menschen

Das vom DJV organisierte Nachwuchskräfteseminar Pressearbeit endete mit positiver Resonanz. Fotos auf Facebook und demnächst auch ein Video auf dem You-Tube-Kanal des Verbandes geben Einblicke in das Seminar.

„Danke für dieses tolle Seminar! 2 Tage vollgepackt mit einem sehr kompetenten Medientraining, bei dem wir super verpflegt und versorgt wurden.“ – So resümiert einer der 15 Teilnehmer des DJV-Nachwuchskräfteseminar Pressearbeit, welches am 13. und 14. November in der Berliner Geschäftsstelle stattfand. Sowohl ehrenamtlich als hauptberuflich Tätige aus neun verschiedenen Landesjagdverbänden nahmen teil. Finanziert wurde das Seminar unter anderem aus dem Erlös der Tombola des Bundesjägertages 2014.

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunikation (IFK) Berlin vermittelten die DJV-Referenten Torsten Reinwald, Pressesprecher, und Anna Martinsohn, Online-Redakteurin Theorie und Praxis der Pressearbeit: Wie ticken Medien? Welche Meldung kommt an? Oder wie können Verbände Facebook und Twitter für sich nutzen? Den praktischen Teil bildete ein intensives Interviewtraining.

Eine Fotostrecke auf Facebook (http://bit.ly/Nachwuchkräfteseminar) und ein Video auf dem DJV-YouTube-Kanal (demnächst online unter: http://www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband) vermitteln Eindrücke von dem Seminar. Die Mehrzahl der jungen Nachwuchskräfte war sehr zufrieden und wünschte sich mehr Weiterbildungen dieser Art. Der DJV bedankt sich für die positive Resonanz und arbeitet daran, zukünftig weitere Seminare anbieten zu können.

DJV kritisiert offensichtliche Fehlinterpretation des NABU zu Ergebnissen der UN-Konvention / Empfehlung eines pauschalen Verbots bleihaltiger Munition ist tierschutzwidrig.

Auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (Bonner Konvention) haben die Mitgliedstaaten unverbindliche Richtlinien beschlossen: Es wird empfohlen, bis 2017 auf nationaler Ebene aus der Verwendung bleihaltiger Munition stufenweise auszusteigen. Entgegen der Behauptung des Naturschutzbund Deutschland (Nabu) müssen Mitgliedstaaten diese Empfehlung nicht umsetzen, sie hat auch keine völkerrechtlich bindende Wirkung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und internationale Jagdverbände haben den Richtlinienentwurf aufgrund seiner fachlichen Mängel bereits im Vorfeld unmissverständlich kritisiert – und nicht begrüßt, wie der Nabu schreibt.

In Deutschland ist der Wissensstand deutlich differenzierter als er sich im Bericht des wissenschaftlichen Komitees der Konvention wiederspiegelt. Der jetzt beschlossene Richtlinienentwurf ist zudem fachlich mangelhaft. So wurden etwa Flinten- und Büchsenmunition verwechselt und die unterschiedliche Gefährdung durch beide pauschaliert. Ebenso wird eine Studie als Beleg dafür angeführt, dass der Markt von alternativen Geschossen ausreichend entwickelt sei. Die Studie bezieht sich jedoch ausschließlich auf Büchsengeschosse, Schrotmunition wird dort nicht erwähnt. Der DJV rät deshalb dringend davon ab, die Empfehlungen eins zu eins umzusetzen.

Insbesondere der Tierschutzaspekt spielt in Deutschland eine große Rolle. Ein pauschales Verbot von bleihaltiger Munition wird dem nicht gerecht. Der DJV begleitet bereits seit 2009 die umfangreiche Forschung zu Tötungswirkung und Lebensmittelsicherheit von Jagdbüchsenmunition. „Damit werden wissensbasierte und praxisorientierte Entscheidungen erst möglich. Diese werden derzeit auf Bundesebene vorbereitet“, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe, zuständig im Präsidium für Jagdmunition.

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