In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Derzeit gibt es keinen Hinweis auf infizierte Wildschweine.

In Baden-Württemberg gibt es einen ersten lokal begrenzten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschweinbestand in der Gemeinde Forchheim im Kreis Emmendingen. Dies hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Die ASP ist eine ausschließlich unter Schweinen hochansteckende meist tödlich verlaufende Krankheit. Der Mensch ist hauptverantwortlich für die Verbreitung des Virus. Um dieser entgegenzuwirken, hat der Landesjagdverband BW eine eindringliche Bitte an alle: Wurst- und Fleischreste sollten, insbesondere an Rastplätzen, in verschlossenen Mülleimern entsorgt werden. Das Virus kann beispielsweise in geräuchertem Schinken oder Salami über 100 Tage überleben. Wildschweine können sich damit infizieren, wenn sie die Reste fressen.

Der Landesjagdverband BW bittet Jäger und Naturbesucher um erhöhte Wachsamkeit. Werden Wildschweinkadaver gefunden, sollten diese nicht angefasst werden. Funde sind beim zuständigen Veterinäramt zu melden und sollten ergänzend im Tierfundkataster eingetragen werden. Auf der Seite des Deutschen Jagdverbands sind die aktuellen Informationen zum Seuchengeschehen in Deutschland zu finden. Ebenso auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Jäger unterstützen

Die Jägerinnen und Jäger sind eingebunden in die Überwachung und das Monitoring im Zuge der Afrikanischen Schweinepest. Durch tierschutzgerechte Jagd wird einer weiteren Verbreitung auf natürlichem Wege entgegengewirkt.

Sterben in Hessen schon bald die Rothirsche wegen Inzucht aus? Forscher der Uni Gießen kommen in einer Studie zu alarmierenden Ergebnissen - und fordern mehr Freiraum für die majestätischen Tiere.

Das wachsende Straßennetz und die Zersiedlung der Landschaft bringen Wildtiere in Hessen zunehmend in Bedrängnis. Aktuell schlagen Wildbiologen der Gießener Justus-Liebig-Universität wegen Inzuchtproblemen beim Rotwild Alarm: Weil Straßen ihren Lebensraum einengen oder durchschneiden, werden die Populationen zunehmend voneinander separiert und kleiner. Die Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten lässt nach, auch Missbildungen sind die Folge.

Auch der Landesjagdverband warnt bereits vor dem Zusammenbruch ganzer Populationen in einigen Regionen. Der ausgewachsene Rothirsch ist mit einer Schulterhöhe von bis zu 1,50 Metern und einem Gewicht von maximal 250 Kilogramm das größte heimische Wildtier. Der Name leitet sich vom rotbraunen Sommerfell ab, im Winter ist es graubraun. Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Gießener Wildbiologe Gerald Reiner mit hessischem Rotwild: «In einem Drittel der Gebiete im Bundesland müssen wir uns aufgrund mangelnder genetischer Vielfalt ernsthaft um den mittelfristigen Erhalt dieser Art als gesunde Populationen sorgen», mahnt der Professor. Zwischen den rund 20 Rotwildgebieten in Hessen gebe es keinen oder nur mangelhaften Austausch, da vor allem die Hirsche kaum von einem Gebiet ins andere wandern könnten. Das liegt unter anderem daran, dass eine Autobahn eine kaum überwindbare Hürde für die Tiere ist.

Mit der fortschreitenden Inzucht fehle dem Rotwild die Möglichkeit, sich evolutionär anzupassen, warnt Reiner. Schadhafte Gene, die beispielsweise zu Missbildungen führen, könnten sich in der Population ausbreiten. In Hessen seien bereits sechs Kälber entdeckt worden, die einen verkürzten Unterkiefer haben, berichtet der Wildbiologe. Die Tiere sterben zwar nicht direkt an diesem genetisch bedingten Handicap, könnten sich aber deutlich schlechter entwickeln.

«Die Rotwildgebiete müssen wieder verbunden werden», fordert Reiner. Dazu müsse das Netz aus Wildbrücken so ausgebaut werden, dass die einzelnen Biotope miteinander verbunden sind. Das käme auch anderen Tieren zugute, beispielsweise Fledermäusen, die Autobahnen nur über Grünbrücken queren. Außerdem müsse wanderndes Rotwild von der Bejagung ausgenommen werden.

Dafür spricht sich auch der hessische Landesjagdverband aus. Ein Erlass aus dem Jahr 2020, wonach die Einrichtung von Wanderkorridoren für Rotwild erlaubt wurde, sollte aus Sicht des Verbandes möglichst zügig umgesetzt werden. Bisher gilt: Wenn eines der Tiere sich aus einem Rotwildgebiet hinaus bewegt, ist es praktisch zum Abschuss freigegeben. Aus Sicht der Jägerschaft wäre es aber sinnvoll, gerade junge Hirsche auf Wanderschaft zwischen drei und sieben bis acht Jahren von der Bejagung auszunehmen - damit sie in anderen Populationen für Nachwuchs sorgen und so ihre Gene einbringen können.

Dazu hatte der Verband kürzlich auch eine entsprechende Anfrage an das hessische Umweltministerium gerichtet, das sich für eine wissenschaftliche Begleitung beim Festlegen der Wanderkorridore ausspricht. Hierzu solle eine «Wildbiologische Forschungsstelle» eingerichtet werden, was bereits weit fortgeschritten sei, so das Ministerium. Diese werde sich auch dem Thema Verknüpfung der Lebensräume widmen.

Fachleute fürchten allerdings, dass die Zeit davonläuft: «Die Inzucht schreitet ja mit jeder Brunft weiter voran», sagt Markus Stifter, Sprecher des Landesjagdverbandes. Zudem gebe es längst für viele Rotwildgebiete Lebensraum-Gutachten, die von den jeweiligen Hegegemeinschaften ehrenamtlich erstellt wurden. Unter dem aufrüttelnden Titel «Hessens Wälder ohne Hirsche» hat Stifter einen Film erstellt, mit dem er auf die besorgniserregende Entwicklung aufmerksam machen will. Verschärft werde die Problematik durch strikte Abschussvorgaben für das Wild, um die von Trockenheit und Stürmen geschädigten Waldflächen nach Wiederaufforstung vor Verbiss zu schützen. Dadurch würden die Bestände weiter dezimiert, mahnt der Sprecher.

Auch bei den Wildbrücken sehen die Experten Nachholbedarf. So gab es nach einer Aufstellung der Straßenbehörde Hessen Mobil im Jahr 2019 ganze fünf Grünbrücken an Autobahnen und Bundesstraßen im Bundesland, drei weitere befanden sich seinerzeit im Planfeststellungsverfahren. Hinzu kamen sechs damals bereits vorhandene Überflughilfen für Fledermäuse und weitere fünf Überflughilfen in der Planfeststellung. Zum Vergleich: Hessen wird alleine von 3000 Kilometern Bundesstraßen durchzogen.

Gutachten attestiert gravierendes Ausmaß an Unkenntnis von Inhalt und Funktion zentraler Regelungsvorgaben geltenden Rechts.

Der von Minister Vogel (Bündnis90/Die Grünen) vorgelegte Entwurf eines Jagdgesetzes für das Land Brandenburg erweist sich im vorliegenden Rechtsgutachten als nicht praxistauglich, in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich problematisch. Das vorgelegte Papier lässt jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen.

Den Entwurfsverfassern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gelingt es nicht, dem bisherigen Regelungsmodell mit seiner großflächigen Wildbewirtschaftung ein eigenes, praxistaugliches Konzept entgegenzusetzen. „Die Zersplitterung der Jagdausübung ist in seiner Größenfestlegung willkürlich und birgt ein massives Konflikt- und Störungspotenzial in sich. Zudem wird der Wilderei Vorschub geleistet“, sagt Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Zusätzlich setzt der vorliegende Entwurf die tierschutzrechtlichen Standards deutlich herab und verstößt gegen internationale Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere. Als verfassungswidrig ist die Aneignungs- und Beseitigungspflicht anzusehen, insbesondere für Unfallwild. Ebenso die Neugestaltung der Regelung zur Jagdabgabe, mit denen Jagdscheininhaber in die Finanzierungsverantwortung für Aufgaben genommen werden sollen, für die sie keine objektive Aufgabennähe und Finanzierungsverantwortung haben ist verfassungswidrig. „Der Referentenentwurf des MLUK verdient diesen Begriff nicht. Die vollständige Zurücknahme des Entwurfs ist aus praktischen und juristischen Gründen unumgänglich“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.

Der vorliegende Referentenentwurf des MLUK beinhaltet massive ökonomische, ökologische sowie tierschutzrechtliche Nachteile und ist in Teilen verfassungswidrig. Der Verfasser des Rechtsgutachtens, Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein empfiehlt, den Entwurf vollständig zurückzunehmen.

Nach ASP-Ausbruch in einer Schweinemast bei Güstrow deutet nichts auf Wildschweine als Überträger hin.

Die Ursache für den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Unternehmen mit 4000 Tieren im Landkreis Rostock ist weiter unklar. Von Wildschweinen wurde das Virus offenbar nicht in die Anlage getragen. «Es gibt keine Hinweise auf ein aktives ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation rund um den von ASP betroffenen Betrieb», sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Montag in Schwerin. Dies sei das Ergebnis einer intensiven Suche am Wochenende in diesem Gebiet, bei der Suchhunde und eine mit Spezialtechnik ausgestattete Drohne zum Einsatz gekommen seien.
«Damit gehen wir davon aus, dass wir es mit einem Punkteintrag zu tun haben.» Geprüft werde, inwieweit menschliches Handeln für die Einschleppung verantwortlich sei.

Das für Schweine tödliche, für Menschen aber ungefährliche Virus war nach mehreren Todesfällen von Tieren in dem Stall am Montag vergangener Woche nachgewiesen worden. Bis Freitag wurden sämtliche Tiere getötet und entsorgt.

Bei Güstrow ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest im Nordosten aufgetreten. Tausende Tiere einer Mastanlage müssen getötet werden.

Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern ist nun amtlich. Das Nationale Referenzlabor - das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - habe die Tierseuche am Montag in entsprechenden Proben nachgewiesen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Abend mit. Die ASP sei erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten.

Zuvor hatte das Landes-Agrarministerium mitgeteilt, dass in einer Schweinemastanlage mit mehreren Tausend Tieren im Landkreis Rostock mehrere Tiere verendet seien, und ein Test habe den Verdacht ergeben, dass sie mit dem ASP-Erreger infiziert gewesen sein könnten.

Den Angaben zufolge greifen jetzt die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die für Wild- und Hausschweine meist tödlich endet. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Nach dem Auftreten der Tierseuche ASP bei Hausschweinen ist die Sorge vor der Ansteckung weiter groß. Schutzzäune und ein Korridor sollen eine Ausbreitung verhindern. Nun gibt es einen ersten Fall bei einem Wildschwein im Norden.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich Richtung Norden aus. Die Uckermark hat nach Angaben des Landkreises den ersten nachgewiesenen Fall der Seuche. Bei einem erlegten Frischling südwestlich von Criewen auf dem Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal sei das Virus festgestellt worden. Das Tier befand sich östlich des ersten ASP-Schutzzauns zu Polen rund 300 Meter von der deutsch-polnischen Grenze entfernt, wie auch das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mitteilte.>

Mit diesem Fall wurden bislang insgesamt 1488 in Brandenburg entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf die Tierseuche getestet. Die meisten Funde gab es bisher in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald.

Vor rund vier Wochen sind erstmals auch Fälle bei Hausschweinen in Brandenburg aufgetreten. Die betroffenen Betriebe liegen in den bereits von der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze.

Der Kreis Uckermark hat nach eigenen Angaben bereits die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Jetzt beginne eine intensive Fallwildsuche westlich des ASP-Schutzzauns, um frühzeitig zu erkennen, ob sich die Seuche ausbreite, sagte Sprecherin Ramona Fischer auf Nachfrage. Da das Tier innerhalb des Schutzzauns erlegt wurde, werde zunächst kein Kerngebiet eingerichtet. «Der gebaute Zaun hat seine Funktion erfüllt», so Fischer.

«Derzeit beobachten wir, dass sich die ASP in Westpolen ungebremst nach Norden ausbreitet», erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Sie sei froh, dass mit dem Bau des zweiten festen Zauns entlang der Grenze begonnen worden sei, um einen Schutzkorridor an Oder und Neiße zu errichten.

Forderungen des Landesbauernverbandes

Der Landesbauernverband forderte, dass die Bejagung von Wildschweinen landesweit intensiviert wird - nicht nur in Ostbrandenburg. Dafür müssten unverzüglich alle Ressourcen mobilisiert werden, sagte LBV-Präsident Henrik Wendorff. «Dabei muss der Bund die Koordination übernehmen.»

Die Ministerin kritisierte in diesem Zusammenhang den Diebstahl von Batterien an Elektrozäunen, ganzer Tore oder von Zaunelementen. Das sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, betone Nonnemacher. Radfahrende und Spazierende rief sie dazu auf, die installierten Tore in den Zäunen zu nutzen und nach dem Durchgang wieder zu schließen.

Die ASP, eine schwere Virusinfektion, ist für Wild- und Hausschweine meist tödlich, aber für Menschen ungefährlich. Im September 2020 wurde der erste Fall bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt - in Brandenburg. Später war auch Sachsen betroffen.

Mit Barnim ist der sechste brandenburgische Landkreis von der hochinfektiösen Tierseuche betroffen. LJVB fordert mehr Unterstützung bei der Seuchenbekämpfung.

Am vergangenen Dienstag wurde der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Barnim bestätigt. Das Virus wurde an einem verendeten und drei erlegten Wildschweinen innerhalb der Pufferzone in der Nähe von Oderberg nachgewiesen. Der Landkreis hat in der zurückliegenden Zeit bereits viel zur Prävention unternommen und sich auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet. Großangelegte Übungen und die eigenständige Ausbildung von ASP-Kadaversuchhunde-Gespanne wurden vom Landkreis initiiert. Die Suche von freiwilligen Helfern lief in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jagdverbänden. „Mit dem Auftreten der ASP im Barnim ist die Tierseuche zu einem Flächenbrand geworden. Die Jägerschaft muss endlich Unterstützung bei der schnellen und unkomplizierten Abgabe von erlegten Wildschweinen erhalten, um die Schwarzwildbejagung weiter zu intensivieren“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbands Brandenburg (LJVB).

In den südlichen Kerngebieten hat der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) die Kadaversammelstellen aufgrund von fehlenden Kühlmöglichkeiten aufgelöst. Die Jägerschaft weiß nicht mehr wohin mit erlegten Wildschweinen und ist gezwungen, die Bejagung aufgrund von fehlenden Annahmestellen stark zu reduzieren. „Der LFB lässt die Jägerinnen und Jäger kalt im Regen stehen. Offensichtlich steht der landeseigene Forstbetrieb nicht für eine konstruktive Bekämpfung der ASP zur Verfügung. So bekommen wir eine weitere Ausbreitung der ASP nicht in den Griff“, sagt Dr. Wellershoff.

Der LJVB fordert ein dichtes Netz von Annahmestellen für Schwarzwild, die jederzeit zu erreichen sind. Für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild muss ein steuer- und abgabefreies Prämiensystem entwickelt werden. Die Beprobung von erlegten Wildschweinen muss zeitnah durch die Veterinärämter erfolgen. Die Planung und Errichtung einer wildschweinsicheren Barriere entlang der Autobahnen A 11, A 10 und A 13 muss jetzt beginnen!

Zahl der Nutztierrisse steigt weiter an. Bundesländer sollen Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen vereinfachen. Allein in Brandenburg leben schon heute mehr Wölfe als im 15-mal größeren Schweden.

Anlässlich des Tag des Wolfes macht die Initiative Wolf bleibt Wolf aufmerksam auf stark zunehmende Risse von Nutztieren: Im Jahr 2019 waren es bereits knapp 2.900 Fälle – darunter vermehrt Pferde und Rinder. Im Frühsommer 2021 werden nach Hochrechnung bereits annährend 2.000 Wölfe in Deutschland leben. Der Bestand wächst jährlich um etwa 30 Prozent. Der Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Breido Graf zu Rantzau fordert aus Sorge um den Erhalt der Weidetierhaltung: „Wir müssen in Deutschland einen Akzeptanzbestand für den Wolf festlegen und brauchen ein aktives Management.“

Nach Angaben der Initiative Wolf bleibt Wolf leben allein in Brandenburg schon jetzt mehr Wölfe als im 15-mal größeren und dünner besiedelten Schweden. Das birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Die Initiative Wolf bleibt Wolf fordert die Bundesländer auf, ihren Spielraum zu nutzen und über den Verordnungsweg die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen zu vereinfachen und rechtssicher zu gestalten. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen theoretisch seit Anfang 2020 auffällige Wölfe per Ausnahmegenehmigung getötet werden. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten wurden bis heute lediglich in Niedersachsen vier Problemwölfe entnommen.

Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein-Kadaverfund im Bereich der nördlichen Oderwiesen der Stadt Frankfurt (Oder) bestätigt. Der Kadaver wurde östlich der festen Wildschweinbarriere gefunden, die notwendigen Maßnahmen wurden sofort eingeleitet.

Bei einem entdeckten toten Wildschwein bei Frankfurt (Oder) hat sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bestätigt. Damit gebe es bislang 719 Fälle in Brandenburg, teilte das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mit. Der Kadaver war nach den Angaben im Bereich der nördlichen Oderwiesen gefunden worden.

Sie sei froh, dass der Schutzzaun wirke, denn das Tier sei vor dem Zaun zur Oderseite hin entdeckt worden, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Es zeuge aber auch davon, wie stark der Seuchendruck aus Polen weiterhin sei. Unverzüglich werde westlich der festen Wildschweinbarriere großflächig nach Schwarzwildkadavern gesucht.

Hausschweine sind bislang nicht betroffen. Der erste Ausbruch beim Schwarzwild war im Land am 10. September vergangenen Jahres amtlich festgestellt worden. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung bei Haus- und Wildschweinen, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine vorbeugende Impfung.

Das Gesundheitsministerium in Brandenburg hat den Verdachtsfall der ASP in Groß Glienicke (Potsdam) nicht bestätigt. Begonnene Maßnahmen werden zurückgefahren. Die Akteure zeigen sich erleichtert. 

Der Berliner Bezirk Spandau hat erleichtert auf die Nachricht reagiert, dass es doch keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) an der Stadtgrenze gibt. «Wir nehmen das erfreut zur Kenntnis und werden die Maßnahmen wieder runterfahren und zurückstellen», sagte Bezirksstadtrat Stephan Machulik (SPD) am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. «Es macht ja jetzt keinen Sinn, Zäune zu bauen. Aber wir haben uns in den letzten Jahren darauf vorbereitet. Und wenn morgen ein Fall bestätigt würde, könnten wir sofort wieder aktiv werden.» Letztlich sei es eine Frage der Zeit, wann Berlin betroffen sein könnte.

Auch ein Sprecher von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte, es sei beruhigend, dass es aktuell nahe Berlin noch keinen Schweinepestfall gebe. «Aber wir müssen schauen, wie es weiter geht und das genau beobachten.»

An der Stadtgrenze zwischen Spandau im Westen Berlins und Brandenburg war ein totes Wildschwein gefunden worden. Danach war die Koordination für den Bau von Schutzzäunen angelaufen. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium teilte am Samstag mit, dass Untersuchungen des Kadavers die Schweinepest ausgeschlossen hätten.

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