Deichsicherheit muss Vorrang haben: Gemeinsames Positionspapier der 10 Küstenjägerschaften Niedersachsens und der Landesjägerschaft Bremen zum Wolf.

Am heutigen Donnerstag (06. April) haben die 10 Küstenjägerschaften der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und die Landesjägerschaft Bremen in Aurich ein gemeinsames Positionspapier zum Wolf vorgestellt und unterzeichnet. Neben den Jägerschaften Aurich, Emden, Friesland Wilhelmshaven, Leer, Norden, Wittmund, Wesermarsch Hadeln-Cuxhaven, Stade, Wesermünde–Bremerhaven und der Landesjägerschaft Bremen e.V. hat auch die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. das Papier unterzeichnet.

„Über Generationen, wenn nicht gar Jahrhunderte hatte die Deichsicherheit oberste Priorität an der Deutschen Nordseeküste. Diese Grundhaltung wird derzeit von Artenschutzzielen – hier speziell Wolfsschutz – in Frage gestellt“, so Simon Grootes, Bezirksvorsitzender der Jägerschaften im Bezirk Ostfriesland und Vorsitzender der Jägerschaft Wittmund.

Diese fordern in ihrem Positionspapier von den regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten ein, sich an der Küste für die optimale Pflege der Deiche über das Nutztier Schaf einzusetzen und damit für den maximalen Schutz von Hab und Gut und im Extremfall das Leben von 1,1 Mio. Niedersachsen und 680.000 Bremern, die darauf vertrauen, dass die maximale Sicherheit und Qualität der Deiche gewährleistet wird. Die internationalen Schutzbemühungen – z.B. über die FFH-Richtlinie der Europäischen Union – haben dazu geführt, dass der westeuropäische Wolf weder in Deutschland noch in Niedersachsen in seinem Bestand gefährdet ist, im Gegenteil.

Darüber hinaus wird in den klassischen küstennahen Grünlandgebieten die Anwesenheit von territorialen Rudeln dem politischen Ziel „Weidehaltung“ entgegenstehen und damit zu einem weiteren Rückgang der Weidetierhaltung und dem damit verbundenen Verlust von Lebensraum und Artenvielfalt Vorschub leisten.

„Wir appellieren an die regionalen Abgeordneten sich ihrer besonderen Verantwortung zu stellen und auf die Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrags in Bund und Land, für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zu pochen”, ergänzt der Stellv. Bezirksvorsitzende (Jägerschaft Aurich), Gernold Lengert.

Hier finden Sie das Positionspapier "Auricher-Erklärung"
 

Am letzten Donnerstag ermordete ein 35jähriger während eines Gottesdienstes in einem Gebetshaus der „Zeugen Jehovas“ in Hamburg sieben Menschen und verletzte weitere acht. Der Täter war selbst ehemaliges Mitglied der Religionsgemeinschaft und hatte diese vor anderthalb Jahren verlassen.

Der Täter war Mitglied in einem Hamburger Schießsportverein und besaß seit Dezember 2022 die Tatwaffe legal.

„Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer sowie den weiteren Teilnehmern des Gottesdienstes, welche die schreckliche Tat miterleben mussten“, sagt Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht.

Im Januar 2023 war der Waffenbehörde angezeigt worden, dass der Täter psychisch krank, wütend auf ehemalige Arbeitgeber und seine ehemaligen Glaubensbrüder sei, jedoch eine Behandlung ausschließe. Eine anschließende unangemeldete Kontrolle durch die Polizei blieb jedoch, bis auf eine mündliche Verwarnung wegen nicht ordnungsgemäß verschlossener Munition, folgenlos.

„Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschland, Hamburg und die deutschen Sportschützen“, meint Friedrich Gepperth weiter. Eine Absage erteilte Gepperth aber den reflexartigen Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes, wie sie aktuell bereits vereinzelt aus der Politik und Medienkommentatoren zu hören sind. Das deutsche Waffengesetz ist das strengste seiner Art und enthält umfassende Kontroll- und Entzugsmöglichkeiten, die nur angewandt und vollzogen werden müssen.

Laut Informationen des Tagesspiegels soll der Täter im letzten Dezember ein Buch veröffentlicht haben, in welchem er Adolf Hitler als „Werkzeug Christi“ verherrlicht und den Holocaust gerechtfertigt haben soll. Allein eine solche Gesinnung führt bei Bekanntwerden regelmäßig zum Erlaubnisentzug. Vor Erteilung seiner Waffenbesitzkarte muss der Täter unter bestehendem Waffenrecht vom Verfassungsschutz überprüft worden sein. Warum hierbei seine kruden politischen Einstellungen nicht aufgefallen sind, ist kaum verständlich.

„Diese Tat ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Jedoch waren hier die erforderlichen Informationen über den Täter im Vorfeld bekannt, wurden der Behörde sogar angezeigt und es besteht die Möglichkeit, einem Besitzer legaler Waffen eine psychologische Begutachtung aufzugeben. Die Hürden hierfür sind denkbar niedrig und im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäß verwahrten Munition wäre eine Begutachtung sicher zu begründen gewesen. Hier wurden offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen, die es dringend aufzuklären gilt.“

Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten.

«Bambi» - ein Klischee aus dem Wald

23. Februar 2023 (dpa) München
Rehe jagen für den Naturschutz? Für «Bambi»-Fans macht das absolut keinen Sinn. Im Film ist das Reh einfach nur niedlich und der Jäger der Bösewicht. Doch in der Realität ist es viel komplizierter.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände lehnen alle Arten von Extremismus kategorisch ab. Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Jägern keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder.

Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem:

  • Deutscher Jagdverband e. V.
  • Bund Deutscher Sportschützen e. V.
  • Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.
  • Deutsche Schießsport Union e. V.
  • Bundesverband Schießstätten e.V.
  • Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
  • Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition

 

Die Bundesinnenministerin erklärte am 14.12.2022 in einem Interview nach den großangelegten Razzien gegen Extremisten des Reichsbürgermilieus, dass sie das öffentliche Dienstrecht und das Waffenrecht verschärfen wolle. Konkret forderte sie Möglichkeiten, eine Nachkontrolle von Waffenbesitzern zu ermöglichen, dabei sind diese rechtlichen Grundlagen längst gegeben.

„Unsere Mitglieder werden bei der Erlaubniserteilung genauestens überprüft und anschließend in periodischen Abständen immer wieder“, erklärt Friedrich Gepperth, der Vorsitzende des Forum Waffenrecht. Weiter führt er aus: „Waffenbesitzer gehören zu den am strengsten überwachten Personengruppen in Deutschland und jeder einzelne wird dauerhaft durch behördliche Abfragen bei Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz überwacht. Zunächst sollten diese, zum Teil erst im vorletzten Jahr eingeführten, Maßnahmen ausgewertet werden, bevor man unbegründet neue Verschärfungen des schon strengsten Gesetzes seiner Art beschließt. Wenn die Ministerin meint, dass eine polizeiliche Kontrolle nach einem Umzug nicht möglich sei, kennt sie einfach das Gesetz nicht, welches sie verschärfen möchte.“

Zudem wurde auch das Verbot halbautomatischer Waffen gefordert. Dies steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Geschehen um die Verschwörung der sog. Reichsbürger und ist völlig willkürlich.

Halbautomatische Pistolen und Gewehre gehören seit über einem Jahrhundert zum Stand der Technik und werden bei Schießsportlern und Jägern häufig verwendet.

Friederich Gepperth erklärt dazu: „In allen Schießsportverbänden werden diese Waffen in Wettbewerben national, wie international, bis hin zur olympischen Schnellfeuerpistole genutzt. Die Technik ist bewährt und beliebt. Auch unter Jägern kommt sie zum Einsatz. Dabei ist es völlig verfehlt, auf optische Merkmale zu setzen, statt auf rein technische Kriterien und deren Deliktsrelevanz. Diese geht bei allen legal besessenen Waffen glücklicherweise nahezu gegen Null“.

Mit dem Verbot ganzer Waffenarten würde Deutschland auch den europäischen Konsens verlassen, wurden halbautomatische Sport- und Jagdwaffen doch bei den letzten Novellierungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und -verordnung nach sorgfältiger Anhörung von zahlreichen Experten im Anhang der zugelassenen Waffen kategorisiert. Dem zugrunde liegenden Gedanken einer Harmonisierung des Rechts im europäischen Raum laufen nationale Alleingänge zuwider und schaffen genau solche Zustände, die man eigentlich vermeiden möchte.

Zunächst sollte also das bestehende strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent ausgenutzt werden. Ergibt dann eine faktenbasierte Evaluation, dass noch Lücken bestehen, sind die Verbände zum Dialog bereit. Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte unserer Mitglieder ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände kritisieren gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund die einseitige und vorurteilsbehaftete Darstellung des Schießsports in dem Beitrag „Waffen für alle – Neuer Lifestyle in Deutschland?“ vom Report Mainz des SWR (Ausstrahlung vom 4. Oktober 2022). Die angeblich einjährige Recherche kam nicht über Polemik und Effekthascherei hinaus.

Zunächst musste, um den dynamischen Schießsport in Misskredit zu bringen, auf Bilder aus Österreich zurückgegriffen werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dort nicht den deutschen entsprechen. Offensichtlich fand man in Deutschland keine Vertreter oder Bilder, die das bereits vorgefasste Meinungsbild bestätigten.

Ein Besuch in einem Schützenverein oder eine Stellungnahme eines Schießsportverbandes vor der Kamera wurde vermutlich nicht zufällig versäumt.

Danach fordert der Vertreter der Polizeigewerkschaft GdP pauschal ein Verbot sämtlicher halbautomatischer Waffen, damit wohl eingeschlossen die olympische Schnellfeuerpistole, mit welcher der Athlet Christian Reitz bereits mehrere Goldmedaillen für Deutschland gewonnen hat.

Insgesamt werden im Beitrag halbautomatische Waffen als „Kriegswaffen“ verunglimpft, obwohl diese als abgewandelte zivile Ableger der vollautomatischen militärischen und polizeilichen Dienstwaffen gerade keine Kriegswaffen sind. Der rechtliche Rahmen ist hier klar und es wird behördlich überwacht, dass diese nicht zu vollautomatischen Waffen umgebaut werden können.

Der hessische Innenminister wird mit der Forderung nach einem „Waffenverbot für Extremisten“ zitiert – was aber bereits heute leicht möglich ist, da erkannte Extremisten waffenrechtlich unzuverlässig sind. Der Umstand, dass angeblich noch zahlreiche erkannte Extremisten legal im Besitz von Waffen sind, ist der Politik und Verwaltung anzulasten, die bereits jetzt alle Möglichkeiten besitzen, tätig zu werden und gegen diese waffenrechtlich unzuverlässigen Personen vorzugehen.

Dagegen wurde es so dargestellt, dass jeder in Deutschland leichten Zugang zu Waffen habe. Der Satz, dass in Deutschland eines der strengsten Waffenrechte weltweit gilt, wurde spöttisch kommentiert und infrage gestellt. Dabei ist jeder Waffenbesitzer in Deutschland vollständig polizeilich überprüft und verliert seine Erlaubnisse bei kleinsten Verfehlungen.

Kritisiert wurde, dass zu wenige Waffenkontrollen bundesweit durchgeführt würden, jedoch der Grund hierfür nur am Rande erwähnt: Die völlige Überforderung der Waffenbehörden mit überbordender Bürokratie! So sieht es auch der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann, der das Defizit als Folge immer weiterer Verschärfungen des Waffenrechts, die eher weniger als mehr Sicherheit bringen, einstuft: „Mit der geplanten nächsten Novelle wird die Ampel die Waffenbehörden mit weiterer Bürokratie endgültig lahmlegen“, befürchtet er.

Insgesamt wird hierbei völlig ausgeblendet, dass das wahre Problem überhaupt nicht die gesetzestreuen Sportschützen und Jäger sind, sondern Waffen in illegalem Besitz von Kriminellen! Selbst wenn sämtliche legalen Waffenbesitzer kontrolliert wurden, wurde noch kein einziger Krimineller besucht, auf deren Konto aber 99,9% der Straftaten mit Waffen gehen. Die begrenzten Ressourcen sollten besser im Kampf gegen illegale Waffen aufgewendet werden, die über offene Grenzen täglich ins Land kommen.

Völlig ausgeblendet in der Reportage wurde das gesamte deutsche Schützenvereinswesen, welches mit sozialem Engagement und ehrenamtlichem Wirken viel Gutes in der Gesellschaft bewirkt, wie z. B. in der Jugendarbeit und zu deren Zusammenhalt beiträgt. Gerade deshalb wurde das „Schützenwesen in Deutschland“ 2015 von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände werden sich gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund auch in Zukunft für ein sicheres und praktikables Waffenrecht und die Belange der legalen Waffenbesitzer einsetzen und deren berechtigte Interessen auch gegenüber der Politik mit Nachdruck vertreten.

Und dass die 1,3 Millionen Sportschützen und 400.000 Jäger mit Freude und Hingabe ihrer Leidenschaft nachgehen und ihren Sport und ihre Passion sicher und verantwortungsvoll ausüben wollen, wie andere Bürger auch, war den Redakteuren keine Erwähnung wert. Stattdessen ein Schlag in das Gesicht der Mitglieder der Vereine und Verbände, die tagtäglich mit viel Herzblut und ehrenamtlich ganz wesentliches für die Gesellschaft leisten – vom örtlichen Schützenfest bis zum Versorgen verunfallten Wildes in der Nacht. Der Beitrag schürt lieber Ängste und schafft Gräben und Distanz in der Bevölkerung, anstatt ein umfassendes und faires Bild des wahren „Lifestyles im Schützenwesen“, dem Sport im fairen Wettbewerb aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten, abzugeben.

Er ist kleiner als ein Wolf und größer als ein Fuchs: Im Landkreis Uelzen ist erstmals Nachwuchs von Goldschakalen in Niedersachsen offiziell nachgewiesen worden. Der Nachweis von mindestens drei Welpen entstand bei einem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft und wurde am vergangenen Freitag gemeldet, wie die Jägerschaft am Montag mitteilte.

Ende August 2021 hatte es den ersten Nachweis eines einzelnen Goldschakals im Landkreis gegeben, im Oktober folgten weitere. «Seit einiger Zeit haben wir unser Wolfsmonitoring auch systematisch um die Tierart Goldschakal erweitert – nun zeigt sich, dass diese Entscheidung richtig war», sagte Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft.

Nachweise von einzelnen Goldschakalen in Niedersachsen gab es in der Vergangenheit immer wieder – seit 2015, als der erste Nachweis aus Cuxhaven kam. «Größentechnisch kann der Goldschakal zwischen Wolf und Fuchs eingeordnet werden. Er ist ein äußerst opportunistischer Allesfresser, der sehr gut an unsere Lebensräume angepasst ist», erklärte Reding.

Nachdem in Baden-Württemberg 2021 und 2022 im gleichen Territorium Nachkommen bestätigt wurden, gilt der Nachwuchs bei Uelzen als der dritte in Deutschland.

Goldschakale gehören nicht zu den heimischen Tierarten – das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des eurasischen Goldschakals liegt in Süd-Osteuropa und Asien. In Niedersachsen unterliegt der Goldschakal seit der Novellierung des Landesjagdgesetzes in diesem Jahr dem Jagdrecht – wie der Wolf mit einer ganzjährigen Schonzeit.

Update Juli 2022: Der DJV hat sein Frage-Antwort-Papier zum Thema Verpackungsgesetz aktualisiert. Hier finden Jäger detaillierte Antworten zur möglichen Registrierungspflicht.

Was ist das Verpackungsgesetz und was wird darin geregelt?

Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung abgelöst. Sowohl in der alten Verordnung, als auch im neuen Gesetz geht es um die Vermeidung, Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Auch bisher schon mussten die Hersteller verpackter Waren für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolgt dies über die Beteiligung an einem „Dualen System“ (das die Entsorgung über die gelbe Tonne oder den gelben Sack sicherstellt). Unternehmen, die unter die Verpackungsverordnung fielen bzw. das Verpackungsgesetz fallen, müssen sich an einem solchen "Dualen System" beteiligen. Dies geschieht, indem die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge bei einem Dualen System "lizenziert" wird - natürlich gegen Entgelt.

Zum 1. Januar 2019 wurde im Verpackungsgesetz unter anderem ein zentrales Verpackungsregister eingeführt, in dem sich alle "Hersteller" (das ist derjenige, der das verpackte Produkt in Verkehr bringt, z.B. ein Jäger, der gewerbsmäßig Wildbret anbietet) von verpackten Produkten registrieren müssen. Dies dient in erster Linie der Überwachung der Pflichten im Zusammenhang mit Verpackungen, insbesondere der Beteiligung an einem "Dualen System". Zum 1.7.2022 ist die Registrierungspflicht erweitert worden (s.u.).
 

Wer muss sich registrieren?

Registrieren müssen sich alle "Hersteller" von "systembeteiligungspflichtigen" Verpackungen. Das betrifft alle, die verpackte Waren gewerbsmäßig an den Endverbraucher oder kleinere Betriebe ("vergleichbare Anfallstellen" nach § 3 Abs. 11 VerpackG) liefern. Der Kreis der beteiligungspflichtigen "Hersteller" ist im Gesetz erst einmal sehr weit gefasst. Gemeint ist damit nicht der Hersteller der Verpackung, sondern der Hersteller des verpackten Produkts. Allerdings fallen die meisten Jäger nicht unter die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz, weil sich nicht "gewerbsmäßig" handeln (siehe nächste Frage).

Der Registrierungsvorgang wird weiter unten noch behandelt.
 

Gibt es eine Sonderregelung für Kleinunternehmer?

Nein. Allerdings gilt das Verpackungsgesetz nur, wenn Verpackungen (bzw. verpackte Waren) "gewerbsmäßig" in Verkehr gebracht werden. Daher fallen die meisten Jäger nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, weil sie nicht "gewerbsmäßig" handeln: Viele Jäger, die in nicht zu großem Umfang selbst erlegtes Wild oder Wild aus dem eigenen Revier vermarkten, sind vom Verpackungsgesetz nicht betroffen. Jäger erfüllen mit der Jagd auch einen öffentlichen Auftrag und die Erlöse aus der Jagd decken den finanziellen Aufwand meistens bei weitem nicht ab.

Das bestätigt nicht nur ein vom DJV in Auftrag gegebenes Gutachten eines Experten für Abfallrecht, sondern auch das Verpackungsregister selbst (ohne dass Jäger ausdrücklich genannt werden). Es stellt in seinem Frage-Antwort-Papier zum Merkmal "gewerbsmäßig" - unter anderem auf die steuerliche Einstufung ab: "Tätigkeiten, die steuerrechtlich als Liebhaberei bzw. Hobby bewertet werden und daher nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen/müssen, sind danach nicht gewerbsmäßig im Sinne des VerpackG“

Nach diesen Maßstäben sind die meisten Jäger nicht von den Pflichten aus dem Verpackungsgesetz betroffen.
 

Wann handeln Jäger beim Verkauf von Wildbret "gewerbsmäßig"?

Gewerbsmäßig ist das Handeln in erster Linie, wenn es mit "Gewinnerzielungsabsicht" erfolgt. Auch wenn ein Jäger das Wildbret verkauft, handelt er dabei meistens nicht mit der Absicht Gewinne zu erzielen, sondern möchte lediglich einen Teil des finanziellen Aufwands für die Jagd wieder hereinholen. Weil die Jagd in den allermeisten Fällen ein "Zuschussgeschäft" ist, wird sie auch steuerlich als "Liebhaberei" behandelt. So ärgerlich das bei der Steuer ist, beim Verpackungsgesetz ist es hilfreich. Denn die steuerliche Einordnung ist ein maßgebliches Kriterium für die Einordnung als "gewerbsmäßig" nach dem Verpackungsgesetz.

Keine Liebhaberei ist es, wenn die Jagd Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist (selbst wenn die Kosten der Jagd den Erlös aus dem Wildbretverkauf übersteigen). Auch in diesen Fällen handelt der Jäger gewerbsmäßig. Die Gewinne müssen versteuert werden, dafür können aber auch die Kosten gegengerechnet werden.

Auch wenn jemand viel Wildbret vermarktet und ggf. auch noch von anderen Jägern Wild zukauft, um es zu vermarkten, kann es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.

In diesen Fällen besteht eine Registrierungspflicht beim Verpackungsregister.
 

Ich verkaufe nur selten und nur in geringen Mengen vakuumiertes Wildbret. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

Ein solcher Fall fällt nicht in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, da es sich nicht um ein "gewerbsmäßiges" Vermarkten handelt.

Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer (s.u.) bleibt aber trotzdem bestehen!
 

Ich gebe Wild ausschließlich in der Decke ab, z.B. an die Gastronomie, Metzger oder Bekannte. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

Nein, denn dabei wird kein Wildbret in Verpackungen abgegeben.
 

Ich gebe zwar Wildbret auch vakuumiert ab, aber nicht direkt an den Endverbraucher, sondern nur an die Gastronomie. Falle ich trotzdem unter das Verpackungsgesetz?

Grundsätzlich fällt auch diese Situation in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, sofern die Abgabe gewerbsmäßig geschieht. Denn das Verpackungsgesetz gilt nicht nur bei der Abgabe von verpackten Produkten an den Endverbraucher, sondern auch bei der Abgabe an "ähnliche Anfallstellen", zu denen ausdrücklich auch Gaststätten gehören (so ist es in § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz definiert). Auch hier kommt es aber vor allem auf das Kriterium der Gewerbsmäßigkeit an. Entscheidend ist also, wie die Jagd steuerlich eingestuft wird: Wer die Aufwendungen für die Jagd steuerlich geltend machen kann, handelt in der Regel gewerbsmäßig.
 

Wir sind eine Jagdpächtergemeinschaft und mehrere Mitpächter verkaufen unabhängig voneinander Wildbret. Muss sich jeder einzelne registrieren?

Auch eine solche Konstellation fällt normalerweise nicht in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, da es sich nicht um eine "gewerbsmäßige" Abgabe handelt.
 

Ich betreibe Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft. Die Jagd ist Teil meines Betriebes, auch wenn ich damit (für sich genommen) keinen Gewinn erwirtschafte. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

An sich fällt zwar die Land- und Forstwirtschaft ebenso wie die Jagd nicht unter den Begriff des "Gewerbes" nach der Gewerbeordnung, weil es sich um "Urproduktion" handelt. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür also nicht erforderlich. Aber für das Verpackungsgesetz kommt es darauf an, wie die Jagd steuerlich behandelt wird. Wenn die Aufwendungen für die Jagd als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, greift in aller Regel das Verpackungsgesetz, wenn Wildbret (ebenso wie landwirtschaftliche Produkte) im Wege der Direktvermarktung abgegeben wird. Es kann aber möglich sein, vorlizenzierte "Serviceverpackungen" zu verwenden (siehe unten), bei denen die Kosten der Lizenzierung mit dem Verkauf der Verpackung abgegolten sind. Dennoch besteht auch in diesem Fall eine Registrierungspflicht! Diese Registrierungspflicht hat sich seit 2019 geändert: Damals mussten Verwender von vorlizenzierten Serviceverpackungen sich noch nicht registrieren.
 

Was sind "Serviceverpackungen"? Kann ich diese verwenden und muss ich mich dann trotzdem registrieren?

Sogenannte "Serviceverpackungen" sind "Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen“. Darunter fallen zum Beispiel Einweggeschirr, Frischhaltefolien oder die Tüten, in denen Lebensmittel auf Wochenmärkten verpackt werden. Das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Ergebnis, dass auch Vakuumbeutel dazu zählen. Bei diesen Verpackungen gibt es die Besonderheit, dass "vorlizenzierte" Verpackungen verwendet werden können. Der Verpackungshersteller zahlt dann für die Entsorgung einen Beitrag an das duale System. Mit dem Kaufpreis für diese Verpackungen ist dann auch die Entsorgung abgegolten.

Wichtig ist dabei aber das Merkmal "beim Letztvertreiber befüllt". Der "Letztvertreiber" ist z.B. der Jäger, der das Wild an den Endverbraucher abgibt, aber nicht jemand der es an den Einzelhandel abgibt. Deswegen darf ein (gewerbsmäßiger) Jäger, der das verpackte Wildbret an den Einzelhandel abgibt, keine vorlizenzierten Serviceverpackungen verwenden. In diesem Fall ist nicht nur eine Registrierung im Verpackungsgesetz erforderlich, sondern auch eine Anmeldung bei einem Dualen System (Lizenzierung der Verpackungen).
 

Ich nehme die Dienstleistung eines Metzgers beim Zerwirken und veredeln in Anspruch. Muss ich mich dann auch beim Verpackungsregister registrieren und an einem Dualen System beteiligen?

Viele Jäger nehmen beim Zerwirken, Verpacken und ggf. der weiteren Verarbeitung des Wildbrets (z.B. zu Würsten) die Hilfe eines Metzgers in Anspruch und bezahlen diesen für diese Dienstleistung. Das ist zulässig, da nach Lebensmittelrecht keine Abgabe erfolgt (jedenfalls wenn das Wildbret vollständig wieder zurückgenommen wird - in Form von Würsten oder zerwirkt und vakuumiert). Der Jäger bleibt als Lebensmittelunternehmer verantwortlich und nimmt lediglich für einzelne Schritte Dienstleistungen in Anspruch. Dies wird allerdings in manchen Bundesländern von den Veterinärbehörden noch anders bewertet. Teilweise sehen die Veterinärbehörden darin eine "Abgabe" mit der Folge, dass der Jäger kein Direktvermarkter mehr ist. Bitte informieren Sie sich daher bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde.

Aber auch wenn darin schon eine "Abgabe" im Sinne des Lebensmittelrechts gesehen wird, kann der Metzger vorlizenzierte Serviceverpackungen verwenden, sofern die fertigen Produkte nur an Endverbraucher (z.B. Privathaushalte oder die Gastronomie), aber nicht an den Einzelhandel abgegeben werden. Zu diesem Schluss kommt ebenfalls das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten. Denn auch wenn (im lebensmitterechtlichen Sinn) das Wild an den Metzger schon "in Verkehr gebracht" werden sollte, ist der Metzger (im verpackungsrechtlichen Sinn) trotzdem "verlängerte Werkbank" des Jägers. Der Begriff des "Inverkehrbringens" wird in den einzelnen Bereichen unterschiedlich definiert.

Entscheidend ist aber auch hier, ob der Jäger überhaupt "gewerbsmäßig" handelt oder nicht. Wer nur begrenzte Mengen Wildbret vermarktet, um wenigstens einen Teil der Kosten für das Jagdrevier abzudecken, handelt nicht gewerbsmäßig und muss sich daher nicht beim Verpackungsregister registrieren und auch nicht bei einem Dualen System anmelden. Die Registrierung bei der Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer ist davon aber unabhängig (s.u.)!
 

Wie läuft die Registrierung ab? Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?

Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung selbst ist kostenlos.

Bei der Registrierung (oder im Anschluss) muss auch angegeben werden, an welchem Dualen System sich der "Hersteller" beteiligt. Die Registrierung selbst ist nicht sehr aufwendig. Zur Registrierung gehören insbesondere die Angabe von Name und Anschrift, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID (jeweils sofern vorhanden) oder die eigene Steuernummer sowie die verwendeten Markennamen. Bei der Registrierung muss auch angegeben werden, ob "systembeteiligungspflichtige" Verpackungen verwendet werden. Das sind alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Also nicht z.B. Transportverpackungen, aber auch die vorlizenzierten oder "vorbeteiligten" Serviceverpackungen. Wer nur solche Verpackungen verwendet, kann dies bei der Registrierung auch angegeben.

Kostenpflichtig ist aber die Lizenzierung der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden. Hierfür besteht (wenn es sich um "gewerbsmäßiges" Inverkehrbringen handelt) die Pflicht, sich an einem "Dualen System" zu beteiligen und darüber die Verpackungen zu lizenzieren (es gibt mehrere Anbieter, eine Auflistung findet sich hier). Mit dieser Verpackungslizenzierung werden die Kosten der Entsorgung (über die "gelbe Tonne") abgedeckt. Die Anbieter bieten für Kleinmengen in der Regel einen jährlichen Pauschalpreis an, der meist ab etwa 30 Euro beginnt. Für sehr geringe Mengen kann es aber auch günstigere Angebote geben (ab etwa 10 Euro pro Jahr).
 

Ich bin schon als Lebensmittelunternehmer registriert. Reicht das aus?

Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer (bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde, z.B. Veterinäramt) hat mit der Registrierung beim Verpackungsregister nichts zu tun.

Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer besteht nach der EG-Verordnung 852/2004. Die Vorschriften werden in den Bundesländern unterschiedlich angewandt. In der Regel ist eine Registrierung erst erforderlich, wenn das Wild zerwirkt, aber nicht, wenn es in der Decke an Endverbraucher abgegeben wird. In einigen Bundesländern wird eine Registrierung aber für jede Form der Abgabe verlangt, auch bei der Abgabe in der Decke. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen: In jedem Fall sind die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts einzuhalten. Dabei gibt es im Einzelnen eine unterschiedliche Handhabung der Bestimmungen durch die Behörden der Bundesländer.

Sachsen will Jagd auf Wildschweine intensivieren, um Afrikanische Schweinepest einzudämmen. Das Sozialministerium stellt dafür 1,5 Millionen Euro bereit. Der Jagdverband hat ein Bejagungskonzept erarbeitet und plant bis zu 60 Jagden in den Landkreisen Görlitz und Bautzen.

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) will Sachsen Wildschweine stärker bejagen. Ein entsprechendes Projekt des Sozialministeriums und des Landesjagdverbandes begann am Samstag in Ostsachsen. Das Ministerium stellt dafür bis Frühjahr kommenden Jahres 1,5 Millionen Euro bereit. Der Jagdverband hat ein spezifisches Konzept ausgearbeitet und will bis zu 60 Jagden in den Landkreisen Görlitz und Bautzen durchführen. Sie sollen durch Drohnenflüge unterstützt und analysiert werden.

«Ohne die Reduzierung des Schwarzwildbestandes werden wir dieser Tierseuche nicht Herr werden. Sie wird weiter die Existenz der Schweinemastbetriebe gefährden», erklärte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Deshalb müsse man zu dieser harten Maßnahme greifen und hoffe auf Erfolg.

«Das Virus braucht Wildschweine als Wirt. Wenn wir den Schwarzwildbestand reduzieren, kann sich das Virus nicht mehr ohne weiteres ausbreiten. Dieser Weg führt uns aus dieser Krise», betonte Staatssekretär Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabes. Bisher habe man ein Übergreifen auf Hausschweine verhindern können. Dabei sollte es unbedingt bleiben, damit Landwirte ihre Schweinefleisch- Produkte bald wieder ohne Einschränkungen vermarkten können.

Der Jagdverband plant 40 Drückjagden - eine Form der Treibjagd - und 20 Erntejagden. Hinzu kommt die Fallenjagd. Die alte Straßenmeisterei in Kamenz wurde als Leitstelle der Aktion angemietet. Bis zu drei Mitarbeiter organisieren von dort aus die Jagden, für die Hochsitze und Saufänge angeschafft wurden. Freiwillige Jäger und Helfer, die als Treiber agieren möchten, können sich über eine Website anmelden. Bei einer Drückjagd kommen bis zu 50 Jäger, bis zu 20 Treiber und eine entsprechende Zahl an Stöberhunden zum Einsatz. Für eine Erntejagd werden jeweils bis zu 15 Jäger benötigt, hieß es.

ASP ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt vom Menschen über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung oder Fahrzeuge sowie Futter in andere Gebiete übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem stellte man Ausbrüche in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen fest. In Sachsen gibt es inzwischen 1372 amtliche Nachweise in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen.

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