Umweltministerium spielt auf Zeit bei Bestandsregulierung von Wölfen und opfert damit die Weidetierhaltung
Weidetiere und Wolf: Landnutzerverbände fordern überfälligen Einstieg in ein aktives Bestandsmanagement
Am heutigen Donnerstag (06. April) haben die 10 Küstenjägerschaften der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und die Landesjägerschaft Bremen in Aurich ein gemeinsames Positionspapier zum Wolf vorgestellt und unterzeichnet. Neben den Jägerschaften Aurich, Emden, Friesland Wilhelmshaven, Leer, Norden, Wittmund, Wesermarsch Hadeln-Cuxhaven, Stade, Wesermünde–Bremerhaven und der Landesjägerschaft Bremen e.V. hat auch die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. das Papier unterzeichnet.
„Über Generationen, wenn nicht gar Jahrhunderte hatte die Deichsicherheit oberste Priorität an der Deutschen Nordseeküste. Diese Grundhaltung wird derzeit von Artenschutzzielen – hier speziell Wolfsschutz – in Frage gestellt“, so Simon Grootes, Bezirksvorsitzender der Jägerschaften im Bezirk Ostfriesland und Vorsitzender der Jägerschaft Wittmund.
Diese fordern in ihrem Positionspapier von den regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten ein, sich an der Küste für die optimale Pflege der Deiche über das Nutztier Schaf einzusetzen und damit für den maximalen Schutz von Hab und Gut und im Extremfall das Leben von 1,1 Mio. Niedersachsen und 680.000 Bremern, die darauf vertrauen, dass die maximale Sicherheit und Qualität der Deiche gewährleistet wird. Die internationalen Schutzbemühungen – z.B. über die FFH-Richtlinie der Europäischen Union – haben dazu geführt, dass der westeuropäische Wolf weder in Deutschland noch in Niedersachsen in seinem Bestand gefährdet ist, im Gegenteil.
Darüber hinaus wird in den klassischen küstennahen Grünlandgebieten die Anwesenheit von territorialen Rudeln dem politischen Ziel „Weidehaltung“ entgegenstehen und damit zu einem weiteren Rückgang der Weidetierhaltung und dem damit verbundenen Verlust von Lebensraum und Artenvielfalt Vorschub leisten.
„Wir appellieren an die regionalen Abgeordneten sich ihrer besonderen Verantwortung zu stellen und auf die Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrags in Bund und Land, für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zu pochen”, ergänzt der Stellv. Bezirksvorsitzende (Jägerschaft Aurich), Gernold Lengert.
Hier finden Sie das Positionspapier "Auricher-Erklärung"
Der Täter war Mitglied in einem Hamburger Schießsportverein und besaß seit Dezember 2022 die Tatwaffe legal.
„Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer sowie den weiteren Teilnehmern des Gottesdienstes, welche die schreckliche Tat miterleben mussten“, sagt Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht.
Im Januar 2023 war der Waffenbehörde angezeigt worden, dass der Täter psychisch krank, wütend auf ehemalige Arbeitgeber und seine ehemaligen Glaubensbrüder sei, jedoch eine Behandlung ausschließe. Eine anschließende unangemeldete Kontrolle durch die Polizei blieb jedoch, bis auf eine mündliche Verwarnung wegen nicht ordnungsgemäß verschlossener Munition, folgenlos.
„Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschland, Hamburg und die deutschen Sportschützen“, meint Friedrich Gepperth weiter. Eine Absage erteilte Gepperth aber den reflexartigen Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes, wie sie aktuell bereits vereinzelt aus der Politik und Medienkommentatoren zu hören sind. Das deutsche Waffengesetz ist das strengste seiner Art und enthält umfassende Kontroll- und Entzugsmöglichkeiten, die nur angewandt und vollzogen werden müssen.
Laut Informationen des Tagesspiegels soll der Täter im letzten Dezember ein Buch veröffentlicht haben, in welchem er Adolf Hitler als „Werkzeug Christi“ verherrlicht und den Holocaust gerechtfertigt haben soll. Allein eine solche Gesinnung führt bei Bekanntwerden regelmäßig zum Erlaubnisentzug. Vor Erteilung seiner Waffenbesitzkarte muss der Täter unter bestehendem Waffenrecht vom Verfassungsschutz überprüft worden sein. Warum hierbei seine kruden politischen Einstellungen nicht aufgefallen sind, ist kaum verständlich.
„Diese Tat ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Jedoch waren hier die erforderlichen Informationen über den Täter im Vorfeld bekannt, wurden der Behörde sogar angezeigt und es besteht die Möglichkeit, einem Besitzer legaler Waffen eine psychologische Begutachtung aufzugeben. Die Hürden hierfür sind denkbar niedrig und im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäß verwahrten Munition wäre eine Begutachtung sicher zu begründen gewesen. Hier wurden offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen, die es dringend aufzuklären gilt.“
Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten.
«Bambi» - ein Klischee aus dem Wald
Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem:
- Deutscher Jagdverband e. V.
- Bund Deutscher Sportschützen e. V.
- Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.
- Deutsche Schießsport Union e. V.
- Bundesverband Schießstätten e.V.
- Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
- Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition
Die Bundesinnenministerin erklärte am 14.12.2022 in einem Interview nach den großangelegten Razzien gegen Extremisten des Reichsbürgermilieus, dass sie das öffentliche Dienstrecht und das Waffenrecht verschärfen wolle. Konkret forderte sie Möglichkeiten, eine Nachkontrolle von Waffenbesitzern zu ermöglichen, dabei sind diese rechtlichen Grundlagen längst gegeben.
„Unsere Mitglieder werden bei der Erlaubniserteilung genauestens überprüft und anschließend in periodischen Abständen immer wieder“, erklärt Friedrich Gepperth, der Vorsitzende des Forum Waffenrecht. Weiter führt er aus: „Waffenbesitzer gehören zu den am strengsten überwachten Personengruppen in Deutschland und jeder einzelne wird dauerhaft durch behördliche Abfragen bei Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz überwacht. Zunächst sollten diese, zum Teil erst im vorletzten Jahr eingeführten, Maßnahmen ausgewertet werden, bevor man unbegründet neue Verschärfungen des schon strengsten Gesetzes seiner Art beschließt. Wenn die Ministerin meint, dass eine polizeiliche Kontrolle nach einem Umzug nicht möglich sei, kennt sie einfach das Gesetz nicht, welches sie verschärfen möchte.“
Zudem wurde auch das Verbot halbautomatischer Waffen gefordert. Dies steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Geschehen um die Verschwörung der sog. Reichsbürger und ist völlig willkürlich.
Halbautomatische Pistolen und Gewehre gehören seit über einem Jahrhundert zum Stand der Technik und werden bei Schießsportlern und Jägern häufig verwendet.
Friederich Gepperth erklärt dazu: „In allen Schießsportverbänden werden diese Waffen in Wettbewerben national, wie international, bis hin zur olympischen Schnellfeuerpistole genutzt. Die Technik ist bewährt und beliebt. Auch unter Jägern kommt sie zum Einsatz. Dabei ist es völlig verfehlt, auf optische Merkmale zu setzen, statt auf rein technische Kriterien und deren Deliktsrelevanz. Diese geht bei allen legal besessenen Waffen glücklicherweise nahezu gegen Null“.
Mit dem Verbot ganzer Waffenarten würde Deutschland auch den europäischen Konsens verlassen, wurden halbautomatische Sport- und Jagdwaffen doch bei den letzten Novellierungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und -verordnung nach sorgfältiger Anhörung von zahlreichen Experten im Anhang der zugelassenen Waffen kategorisiert. Dem zugrunde liegenden Gedanken einer Harmonisierung des Rechts im europäischen Raum laufen nationale Alleingänge zuwider und schaffen genau solche Zustände, die man eigentlich vermeiden möchte.
Zunächst sollte also das bestehende strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent ausgenutzt werden. Ergibt dann eine faktenbasierte Evaluation, dass noch Lücken bestehen, sind die Verbände zum Dialog bereit. Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte unserer Mitglieder ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.
Zunächst musste, um den dynamischen Schießsport in Misskredit zu bringen, auf Bilder aus Österreich zurückgegriffen werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dort nicht den deutschen entsprechen. Offensichtlich fand man in Deutschland keine Vertreter oder Bilder, die das bereits vorgefasste Meinungsbild bestätigten.
Ein Besuch in einem Schützenverein oder eine Stellungnahme eines Schießsportverbandes vor der Kamera wurde vermutlich nicht zufällig versäumt.
Danach fordert der Vertreter der Polizeigewerkschaft GdP pauschal ein Verbot sämtlicher halbautomatischer Waffen, damit wohl eingeschlossen die olympische Schnellfeuerpistole, mit welcher der Athlet Christian Reitz bereits mehrere Goldmedaillen für Deutschland gewonnen hat.
Insgesamt werden im Beitrag halbautomatische Waffen als „Kriegswaffen“ verunglimpft, obwohl diese als abgewandelte zivile Ableger der vollautomatischen militärischen und polizeilichen Dienstwaffen gerade keine Kriegswaffen sind. Der rechtliche Rahmen ist hier klar und es wird behördlich überwacht, dass diese nicht zu vollautomatischen Waffen umgebaut werden können.
Der hessische Innenminister wird mit der Forderung nach einem „Waffenverbot für Extremisten“ zitiert – was aber bereits heute leicht möglich ist, da erkannte Extremisten waffenrechtlich unzuverlässig sind. Der Umstand, dass angeblich noch zahlreiche erkannte Extremisten legal im Besitz von Waffen sind, ist der Politik und Verwaltung anzulasten, die bereits jetzt alle Möglichkeiten besitzen, tätig zu werden und gegen diese waffenrechtlich unzuverlässigen Personen vorzugehen.
Dagegen wurde es so dargestellt, dass jeder in Deutschland leichten Zugang zu Waffen habe. Der Satz, dass in Deutschland eines der strengsten Waffenrechte weltweit gilt, wurde spöttisch kommentiert und infrage gestellt. Dabei ist jeder Waffenbesitzer in Deutschland vollständig polizeilich überprüft und verliert seine Erlaubnisse bei kleinsten Verfehlungen.
Kritisiert wurde, dass zu wenige Waffenkontrollen bundesweit durchgeführt würden, jedoch der Grund hierfür nur am Rande erwähnt: Die völlige Überforderung der Waffenbehörden mit überbordender Bürokratie! So sieht es auch der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann, der das Defizit als Folge immer weiterer Verschärfungen des Waffenrechts, die eher weniger als mehr Sicherheit bringen, einstuft: „Mit der geplanten nächsten Novelle wird die Ampel die Waffenbehörden mit weiterer Bürokratie endgültig lahmlegen“, befürchtet er.
Insgesamt wird hierbei völlig ausgeblendet, dass das wahre Problem überhaupt nicht die gesetzestreuen Sportschützen und Jäger sind, sondern Waffen in illegalem Besitz von Kriminellen! Selbst wenn sämtliche legalen Waffenbesitzer kontrolliert wurden, wurde noch kein einziger Krimineller besucht, auf deren Konto aber 99,9% der Straftaten mit Waffen gehen. Die begrenzten Ressourcen sollten besser im Kampf gegen illegale Waffen aufgewendet werden, die über offene Grenzen täglich ins Land kommen.
Völlig ausgeblendet in der Reportage wurde das gesamte deutsche Schützenvereinswesen, welches mit sozialem Engagement und ehrenamtlichem Wirken viel Gutes in der Gesellschaft bewirkt, wie z. B. in der Jugendarbeit und zu deren Zusammenhalt beiträgt. Gerade deshalb wurde das „Schützenwesen in Deutschland“ 2015 von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände werden sich gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund auch in Zukunft für ein sicheres und praktikables Waffenrecht und die Belange der legalen Waffenbesitzer einsetzen und deren berechtigte Interessen auch gegenüber der Politik mit Nachdruck vertreten.
Und dass die 1,3 Millionen Sportschützen und 400.000 Jäger mit Freude und Hingabe ihrer Leidenschaft nachgehen und ihren Sport und ihre Passion sicher und verantwortungsvoll ausüben wollen, wie andere Bürger auch, war den Redakteuren keine Erwähnung wert. Stattdessen ein Schlag in das Gesicht der Mitglieder der Vereine und Verbände, die tagtäglich mit viel Herzblut und ehrenamtlich ganz wesentliches für die Gesellschaft leisten – vom örtlichen Schützenfest bis zum Versorgen verunfallten Wildes in der Nacht. Der Beitrag schürt lieber Ängste und schafft Gräben und Distanz in der Bevölkerung, anstatt ein umfassendes und faires Bild des wahren „Lifestyles im Schützenwesen“, dem Sport im fairen Wettbewerb aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten, abzugeben.
Ende August 2021 hatte es den ersten Nachweis eines einzelnen Goldschakals im Landkreis gegeben, im Oktober folgten weitere. «Seit einiger Zeit haben wir unser Wolfsmonitoring auch systematisch um die Tierart Goldschakal erweitert – nun zeigt sich, dass diese Entscheidung richtig war», sagte Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft.
Nachweise von einzelnen Goldschakalen in Niedersachsen gab es in der Vergangenheit immer wieder – seit 2015, als der erste Nachweis aus Cuxhaven kam. «Größentechnisch kann der Goldschakal zwischen Wolf und Fuchs eingeordnet werden. Er ist ein äußerst opportunistischer Allesfresser, der sehr gut an unsere Lebensräume angepasst ist», erklärte Reding.
Nachdem in Baden-Württemberg 2021 und 2022 im gleichen Territorium Nachkommen bestätigt wurden, gilt der Nachwuchs bei Uelzen als der dritte in Deutschland.
Goldschakale gehören nicht zu den heimischen Tierarten – das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des eurasischen Goldschakals liegt in Süd-Osteuropa und Asien. In Niedersachsen unterliegt der Goldschakal seit der Novellierung des Landesjagdgesetzes in diesem Jahr dem Jagdrecht – wie der Wolf mit einer ganzjährigen Schonzeit.
Wie läuft die Registrierung ab? Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung selbst ist kostenlos.
Bei der Registrierung (oder im Anschluss) muss auch angegeben werden, an welchem Dualen System sich der "Hersteller" beteiligt. Die Registrierung selbst ist nicht sehr aufwendig. Zur Registrierung gehören insbesondere die Angabe von Name und Anschrift, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID (jeweils sofern vorhanden) oder die eigene Steuernummer sowie die verwendeten Markennamen. Bei der Registrierung muss auch angegeben werden, ob "systembeteiligungspflichtige" Verpackungen verwendet werden. Das sind alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Also nicht z.B. Transportverpackungen, aber auch die vorlizenzierten oder "vorbeteiligten" Serviceverpackungen. Wer nur solche Verpackungen verwendet, kann dies bei der Registrierung auch angegeben.
Kostenpflichtig ist aber die Lizenzierung der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden. Hierfür besteht (wenn es sich um "gewerbsmäßiges" Inverkehrbringen handelt) die Pflicht, sich an einem "Dualen System" zu beteiligen und darüber die Verpackungen zu lizenzieren (es gibt mehrere Anbieter, eine Auflistung findet sich hier). Mit dieser Verpackungslizenzierung werden die Kosten der Entsorgung (über die "gelbe Tonne") abgedeckt. Die Anbieter bieten für Kleinmengen in der Regel einen jährlichen Pauschalpreis an, der meist ab etwa 30 Euro beginnt. Für sehr geringe Mengen kann es aber auch günstigere Angebote geben (ab etwa 10 Euro pro Jahr).
Ich bin schon als Lebensmittelunternehmer registriert. Reicht das aus?
Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer (bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde, z.B. Veterinäramt) hat mit der Registrierung beim Verpackungsregister nichts zu tun.
Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer besteht nach der EG-Verordnung 852/2004. Die Vorschriften werden in den Bundesländern unterschiedlich angewandt. In der Regel ist eine Registrierung erst erforderlich, wenn das Wild zerwirkt, aber nicht, wenn es in der Decke an Endverbraucher abgegeben wird. In einigen Bundesländern wird eine Registrierung aber für jede Form der Abgabe verlangt, auch bei der Abgabe in der Decke. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen: In jedem Fall sind die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts einzuhalten. Dabei gibt es im Einzelnen eine unterschiedliche Handhabung der Bestimmungen durch die Behörden der Bundesländer.
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) will Sachsen Wildschweine stärker bejagen. Ein entsprechendes Projekt des Sozialministeriums und des Landesjagdverbandes begann am Samstag in Ostsachsen. Das Ministerium stellt dafür bis Frühjahr kommenden Jahres 1,5 Millionen Euro bereit. Der Jagdverband hat ein spezifisches Konzept ausgearbeitet und will bis zu 60 Jagden in den Landkreisen Görlitz und Bautzen durchführen. Sie sollen durch Drohnenflüge unterstützt und analysiert werden.
«Ohne die Reduzierung des Schwarzwildbestandes werden wir dieser Tierseuche nicht Herr werden. Sie wird weiter die Existenz der Schweinemastbetriebe gefährden», erklärte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Deshalb müsse man zu dieser harten Maßnahme greifen und hoffe auf Erfolg.
«Das Virus braucht Wildschweine als Wirt. Wenn wir den Schwarzwildbestand reduzieren, kann sich das Virus nicht mehr ohne weiteres ausbreiten. Dieser Weg führt uns aus dieser Krise», betonte Staatssekretär Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabes. Bisher habe man ein Übergreifen auf Hausschweine verhindern können. Dabei sollte es unbedingt bleiben, damit Landwirte ihre Schweinefleisch- Produkte bald wieder ohne Einschränkungen vermarkten können.
Der Jagdverband plant 40 Drückjagden - eine Form der Treibjagd - und 20 Erntejagden. Hinzu kommt die Fallenjagd. Die alte Straßenmeisterei in Kamenz wurde als Leitstelle der Aktion angemietet. Bis zu drei Mitarbeiter organisieren von dort aus die Jagden, für die Hochsitze und Saufänge angeschafft wurden. Freiwillige Jäger und Helfer, die als Treiber agieren möchten, können sich über eine Website anmelden. Bei einer Drückjagd kommen bis zu 50 Jäger, bis zu 20 Treiber und eine entsprechende Zahl an Stöberhunden zum Einsatz. Für eine Erntejagd werden jeweils bis zu 15 Jäger benötigt, hieß es.
ASP ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt vom Menschen über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung oder Fahrzeuge sowie Futter in andere Gebiete übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem stellte man Ausbrüche in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen fest. In Sachsen gibt es inzwischen 1372 amtliche Nachweise in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen.
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