Erstmalig in der Geschichte führte die europäische Jägerschaft mit ihrer "SignforHunting"-Kampagne eine groß angelegte Petition durch, mit der den Jägern eine der größten Umweltkampagnen in Brüssel gelang, die nachdrücklich den Rechtsvorschlag der EU zur Wiederherstellung der Natur unterstützt.

Im Rahmen der Grünen Woche 2023 übergab der Europäische Verband für Jagd und Naturschutz (FACE) in einer beispiellosen Aktion über 360.000 Unterschriften an den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Die Kampagne appelliert an die Gesetzgeber, mit Jägern zusammenzuarbeiten, diese besser anzuerkennen und als Teil der Lösung zu verstehen. Dieser Aufruf sollte auch als ein starkes Angebot zur Unterstützung der europäischen Institutionen sowie als eine Aufforderung zur Änderung der Politik verstanden werden.

“Wir freuen uns sehr über eine solch massive Mobilisierung der europäischen Jäger”, sagte FACE-Präsident Torbjörn Larsson. “Dies ist nicht nur ein großer Sieg für die Jäger, sondern auch für die Natur und die Naturschutzbemühungen in ganz Europa. Sie belegt auch die Stärke unserer vielfältigen Gemeinschaft, die normalerweise keine Petitionen unterschreibt, und der nationalen Jagdverbände Europas sowie deren Engagement für den Erhalt unseres natürlichen und kulturellen Erbes.”

Der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte hierzu: "Ich freue mich über die Gelegenheit, die Unterschriften der FACE Petition zur Wiederherstellung der Natur offiziell entgegennehmen zu dürfen. Viele der in Ihrer Petition enthaltenen Forderungen zeigen unser gemeinsames Anliegen und unsere Entschlossenheit, die Herausforderung – den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt in diesem Jahrzehnt aufzuhalten und umzukehren – erfolgreich anzugehen. Wir zählen auf FACE, unsere aktuelle Politik und Gesetzesvorschläge zur Wiederherstellung der Natur zu unterstützen."

Die “SignforHunting”-Kampagne stärkt die Rolle der Jäger als Umweltschützer und ist damit ein entscheidender Schritt zur Verwirklichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030. Die gesammelten Unterschriften sind Ausdruck der kollektiven Stimme der europäischen Jäger, ihren Einsatz für eine nachhaltige Jagd und ihr Engagement für die Erhaltung und Förderung des wichtigen kulturellen Erbes der Jagd.

Diese Kampagne spiegelt ebenfalls die breite Unterstützung von FACE für den wichtigen Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur wider. FACE nutzte die Gelegenheit, um eine deutliche Erklärung an das Europäische Parlament zu richten und die Politiker daran zu erinnern, dass die Jäger aktiv an der Erhaltung und Wiederherstellung der Umwelt beteiligt sind. Dies demonstriert nicht nur die Einigkeit und Entschlossenheit der Jägerschaft, sondern unterstreicht auch das kollektive Engagement für “Bring Back Nature”, die zentrale Forderung der Kampagne.

“Dies ist ein historischer Tag für die europäischen Jäger, ja für ganz Europa“, so FACE–Präsident Larsson abschließend. “Wir sind zuversichtlich, dass diese erfolgreiche Kampagne auch weiterhin den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen allen Interessengruppen fördern wird, um eine Zukunft zu gestalten, in der Naturschutz und nachhaltige Jagd Hand in Hand gehen.”

FACE dankt allen Unterstützern der Kampagne und begrüßt, dass so viele Jäger hinter unserer wichtigsten politischen Forderung stehen, nämlich dass die Gesetzgeber mit uns zusammenarbeiten.

Pressekonferenz von Weidetierhalter- und Landnutzerverbänden anlässlich der BMUV „Dialogreihe Wolf“.

Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bundesumweltministeriums am 01. Juni 2023 zur "Dialogreihe Wolf" drängen die Landnutzer- und Weidetierhalterverbände im Rahmen einer Pressekonferenz zu einer Änderung der Wolfspolitik.

Die „Dialogreihe Wolf“ ist Teil des Koalitionsvertrages, in welchem ein „institutionalisierter Dialog“ zum Thema Wolf vorgesehen ist. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, fordert: „Die Bestände der Wölfe haben sich in Deutschland exponentiell entwickelt, die Schäden in der Weidetierhaltung sind nicht mehr hinnehmbar und die Bundesregierung verschleppt die Probleme mit dem Wolf und einen notwendigen Einstieg in die Regulierung des Wolfsbestandes. Der Auftrag des Koalitionsvertrages zur Einführung eines regional differenzierten Bestandsmanagements darf nicht vom BMUV auf die lange Bank geschoben und wertvolle Zeit mit Debatten über das Monitoring verloren werden. Die Halter von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren haben keine Zeit mehr, die Weidetierhaltung droht ein Opfer der Wolfspolitik des BMUV zu werden.“

Auch Sabine Firnhaber, Vizepräsidentin des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Vorstandsmitglied des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, mahnt: „Wer immer noch denkt, dass mehr Zäune und Herdenschutzhunde das Problem lösen werden, verkennt die Not der Weidetierhalter und vieler Bürger im ländlichen Raum. Neue Forderungen von einer 24/7-Behirtung zeigen, dass Zäune und Hunde eben nicht ausreichen, um Wölfe dauerhaft fernzuhalten.“

Für die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) äußert sich Vizepräsidentin und Mitglied des Präsidiums Pferdesportverband Sachsen Anett Schellenberger: „Die Zunahme von Rissen bei Pferden jeder Größe und Alters zeigt, dass sich Wölfe in der Kulturlandschaft perfekt angepasst haben und zum Kulturfolger werden. Es kann für eine Entnahme nicht erst gewartet werden, dass Tiere mehrfach an einer Koppel übergriffig werden. Dadurch lernen Wölfe, dass ihnen an dieser Koppel nichts passiert und kommen wieder. Bei Pferden ist bis heute ungeklärt, bis zu welcher Preishöhe beispielsweise ein teures Zuchtpferd mit Billigkeitsleistungen entschädigt werden kann“.

Die Landnutzer- und Weidetierhalterverbände bekräftigen ihre Forderungen für ein aktives Bestandsmanagement und haben Vorschläge für einen Einstieg vorgelegt. „Ein regionalisiertes Bestandsmanagement hat nicht zur Folge, dass die Tierart Wolf in Deutschland ausgerottet wird. Vielmehr ist es als Instrument zu verstehen, den Bestand zu lenken und zu erhalten – so wie es bei anderen Wildtieren auch gehandhabt wird. Der Einstieg in ein aktives und regionalisiertes Bestandsmanagement ist nötig, um vielfältige Funktionen im ländlichen Raum zu erhalten. Dazu zählt zum Beispiel der Küstenschutz bei Deichen durch die Beweidung von Schafen. Weidetierhaltung sichert die Nutzung artenreichen Grünlandes und fördert die Biodiversität. Dies gilt bundesweit, insbesondere aber auch für nicht durch Zäune zu schützende Almen im Alpenbereich“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes.

Die Pressekonferenz wird von dem Aktionsbündnis Forum Natur, dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter, der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, dem Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung, dem Bundesverband Rind und Schwein und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, dem Deutschen Jagdverband, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und dem Deutschen Bauernverband durchgeführt.

Anlässlich der 100. Umweltministerkonferenz am 11. und 12.05.2023 in Königswinter wird das Aktionsbündnis Forum Natur eine gemeinsame Erklärung mit den Verbänden der Halter von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren an den Vorsitzen der Umweltministerkonferenz, den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer, übergeben.

„Die im Aktionsbündnis Forum Natur vertretenen Verbände mit 6 Millionen Landnutzern sowie die Verbände der Halter von Weidetieren fordern eine unverzügliche Entnahme von Wölfen, welche Tiere gerissen oder verletzt haben, oder sich auffällig gegenüber Menschen verhalten. Ebenso ist eine Reduzierung des Wolfsbestandes insgesamt zwingend erforderlich!“ sagt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur.

Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd betont: „Die vorgenommene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Entnahme von „Problemwölfen“ hat sich als absolut unzureichend erwiesen. Für klarere Vorgaben und einer zügigeren Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, müssen das Bundesnaturschutzgesetzes und der Praxisleitfaden geändert werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Erhaltens der Kulturlandschaft und der Grünlandnutzung, der Weidetierhaltung im Sinne des Tierwohls und des Naturschutzes zu berücksichtigen.“

Die gemeinsame Erklärung enthält neun konkrete Forderungen an die Umweltministerkonferenz und ist hier nachzulesen.


Kontakt:
Aktionsbündnis Forum Natur
Geschäftsführerin Friederike Schulze Hülshorst, c/o Deutscher Bauernverband e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel: 030-31904-292, Fax: 030-31904-496
Mail: info@forum-natur.de; Internet: www.forum-natur.de

Deichsicherheit muss Vorrang haben: Gemeinsames Positionspapier der 10 Küstenjägerschaften Niedersachsens und der Landesjägerschaft Bremen zum Wolf.

Am heutigen Donnerstag (06. April) haben die 10 Küstenjägerschaften der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und die Landesjägerschaft Bremen in Aurich ein gemeinsames Positionspapier zum Wolf vorgestellt und unterzeichnet. Neben den Jägerschaften Aurich, Emden, Friesland Wilhelmshaven, Leer, Norden, Wittmund, Wesermarsch Hadeln-Cuxhaven, Stade, Wesermünde–Bremerhaven und der Landesjägerschaft Bremen e.V. hat auch die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. das Papier unterzeichnet.

„Über Generationen, wenn nicht gar Jahrhunderte hatte die Deichsicherheit oberste Priorität an der Deutschen Nordseeküste. Diese Grundhaltung wird derzeit von Artenschutzzielen – hier speziell Wolfsschutz – in Frage gestellt“, so Simon Grootes, Bezirksvorsitzender der Jägerschaften im Bezirk Ostfriesland und Vorsitzender der Jägerschaft Wittmund.

Diese fordern in ihrem Positionspapier von den regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten ein, sich an der Küste für die optimale Pflege der Deiche über das Nutztier Schaf einzusetzen und damit für den maximalen Schutz von Hab und Gut und im Extremfall das Leben von 1,1 Mio. Niedersachsen und 680.000 Bremern, die darauf vertrauen, dass die maximale Sicherheit und Qualität der Deiche gewährleistet wird. Die internationalen Schutzbemühungen – z.B. über die FFH-Richtlinie der Europäischen Union – haben dazu geführt, dass der westeuropäische Wolf weder in Deutschland noch in Niedersachsen in seinem Bestand gefährdet ist, im Gegenteil.

Darüber hinaus wird in den klassischen küstennahen Grünlandgebieten die Anwesenheit von territorialen Rudeln dem politischen Ziel „Weidehaltung“ entgegenstehen und damit zu einem weiteren Rückgang der Weidetierhaltung und dem damit verbundenen Verlust von Lebensraum und Artenvielfalt Vorschub leisten.

„Wir appellieren an die regionalen Abgeordneten sich ihrer besonderen Verantwortung zu stellen und auf die Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrags in Bund und Land, für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zu pochen”, ergänzt der Stellv. Bezirksvorsitzende (Jägerschaft Aurich), Gernold Lengert.

Hier finden Sie das Positionspapier "Auricher-Erklärung"
 

Am letzten Donnerstag ermordete ein 35jähriger während eines Gottesdienstes in einem Gebetshaus der „Zeugen Jehovas“ in Hamburg sieben Menschen und verletzte weitere acht. Der Täter war selbst ehemaliges Mitglied der Religionsgemeinschaft und hatte diese vor anderthalb Jahren verlassen.

Der Täter war Mitglied in einem Hamburger Schießsportverein und besaß seit Dezember 2022 die Tatwaffe legal.

„Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer sowie den weiteren Teilnehmern des Gottesdienstes, welche die schreckliche Tat miterleben mussten“, sagt Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht.

Im Januar 2023 war der Waffenbehörde angezeigt worden, dass der Täter psychisch krank, wütend auf ehemalige Arbeitgeber und seine ehemaligen Glaubensbrüder sei, jedoch eine Behandlung ausschließe. Eine anschließende unangemeldete Kontrolle durch die Polizei blieb jedoch, bis auf eine mündliche Verwarnung wegen nicht ordnungsgemäß verschlossener Munition, folgenlos.

„Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschland, Hamburg und die deutschen Sportschützen“, meint Friedrich Gepperth weiter. Eine Absage erteilte Gepperth aber den reflexartigen Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes, wie sie aktuell bereits vereinzelt aus der Politik und Medienkommentatoren zu hören sind. Das deutsche Waffengesetz ist das strengste seiner Art und enthält umfassende Kontroll- und Entzugsmöglichkeiten, die nur angewandt und vollzogen werden müssen.

Laut Informationen des Tagesspiegels soll der Täter im letzten Dezember ein Buch veröffentlicht haben, in welchem er Adolf Hitler als „Werkzeug Christi“ verherrlicht und den Holocaust gerechtfertigt haben soll. Allein eine solche Gesinnung führt bei Bekanntwerden regelmäßig zum Erlaubnisentzug. Vor Erteilung seiner Waffenbesitzkarte muss der Täter unter bestehendem Waffenrecht vom Verfassungsschutz überprüft worden sein. Warum hierbei seine kruden politischen Einstellungen nicht aufgefallen sind, ist kaum verständlich.

„Diese Tat ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Jedoch waren hier die erforderlichen Informationen über den Täter im Vorfeld bekannt, wurden der Behörde sogar angezeigt und es besteht die Möglichkeit, einem Besitzer legaler Waffen eine psychologische Begutachtung aufzugeben. Die Hürden hierfür sind denkbar niedrig und im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäß verwahrten Munition wäre eine Begutachtung sicher zu begründen gewesen. Hier wurden offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen, die es dringend aufzuklären gilt.“

Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten.

«Bambi» - ein Klischee aus dem Wald

23. Februar 2023 (dpa) München
Rehe jagen für den Naturschutz? Für «Bambi»-Fans macht das absolut keinen Sinn. Im Film ist das Reh einfach nur niedlich und der Jäger der Bösewicht. Doch in der Realität ist es viel komplizierter.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände lehnen alle Arten von Extremismus kategorisch ab. Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Jägern keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder.

Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem:

  • Deutscher Jagdverband e. V.
  • Bund Deutscher Sportschützen e. V.
  • Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.
  • Deutsche Schießsport Union e. V.
  • Bundesverband Schießstätten e.V.
  • Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
  • Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition

 

Die Bundesinnenministerin erklärte am 14.12.2022 in einem Interview nach den großangelegten Razzien gegen Extremisten des Reichsbürgermilieus, dass sie das öffentliche Dienstrecht und das Waffenrecht verschärfen wolle. Konkret forderte sie Möglichkeiten, eine Nachkontrolle von Waffenbesitzern zu ermöglichen, dabei sind diese rechtlichen Grundlagen längst gegeben.

„Unsere Mitglieder werden bei der Erlaubniserteilung genauestens überprüft und anschließend in periodischen Abständen immer wieder“, erklärt Friedrich Gepperth, der Vorsitzende des Forum Waffenrecht. Weiter führt er aus: „Waffenbesitzer gehören zu den am strengsten überwachten Personengruppen in Deutschland und jeder einzelne wird dauerhaft durch behördliche Abfragen bei Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz überwacht. Zunächst sollten diese, zum Teil erst im vorletzten Jahr eingeführten, Maßnahmen ausgewertet werden, bevor man unbegründet neue Verschärfungen des schon strengsten Gesetzes seiner Art beschließt. Wenn die Ministerin meint, dass eine polizeiliche Kontrolle nach einem Umzug nicht möglich sei, kennt sie einfach das Gesetz nicht, welches sie verschärfen möchte.“

Zudem wurde auch das Verbot halbautomatischer Waffen gefordert. Dies steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Geschehen um die Verschwörung der sog. Reichsbürger und ist völlig willkürlich.

Halbautomatische Pistolen und Gewehre gehören seit über einem Jahrhundert zum Stand der Technik und werden bei Schießsportlern und Jägern häufig verwendet.

Friederich Gepperth erklärt dazu: „In allen Schießsportverbänden werden diese Waffen in Wettbewerben national, wie international, bis hin zur olympischen Schnellfeuerpistole genutzt. Die Technik ist bewährt und beliebt. Auch unter Jägern kommt sie zum Einsatz. Dabei ist es völlig verfehlt, auf optische Merkmale zu setzen, statt auf rein technische Kriterien und deren Deliktsrelevanz. Diese geht bei allen legal besessenen Waffen glücklicherweise nahezu gegen Null“.

Mit dem Verbot ganzer Waffenarten würde Deutschland auch den europäischen Konsens verlassen, wurden halbautomatische Sport- und Jagdwaffen doch bei den letzten Novellierungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und -verordnung nach sorgfältiger Anhörung von zahlreichen Experten im Anhang der zugelassenen Waffen kategorisiert. Dem zugrunde liegenden Gedanken einer Harmonisierung des Rechts im europäischen Raum laufen nationale Alleingänge zuwider und schaffen genau solche Zustände, die man eigentlich vermeiden möchte.

Zunächst sollte also das bestehende strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent ausgenutzt werden. Ergibt dann eine faktenbasierte Evaluation, dass noch Lücken bestehen, sind die Verbände zum Dialog bereit. Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte unserer Mitglieder ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände kritisieren gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund die einseitige und vorurteilsbehaftete Darstellung des Schießsports in dem Beitrag „Waffen für alle – Neuer Lifestyle in Deutschland?“ vom Report Mainz des SWR (Ausstrahlung vom 4. Oktober 2022). Die angeblich einjährige Recherche kam nicht über Polemik und Effekthascherei hinaus.

Zunächst musste, um den dynamischen Schießsport in Misskredit zu bringen, auf Bilder aus Österreich zurückgegriffen werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dort nicht den deutschen entsprechen. Offensichtlich fand man in Deutschland keine Vertreter oder Bilder, die das bereits vorgefasste Meinungsbild bestätigten.

Ein Besuch in einem Schützenverein oder eine Stellungnahme eines Schießsportverbandes vor der Kamera wurde vermutlich nicht zufällig versäumt.

Danach fordert der Vertreter der Polizeigewerkschaft GdP pauschal ein Verbot sämtlicher halbautomatischer Waffen, damit wohl eingeschlossen die olympische Schnellfeuerpistole, mit welcher der Athlet Christian Reitz bereits mehrere Goldmedaillen für Deutschland gewonnen hat.

Insgesamt werden im Beitrag halbautomatische Waffen als „Kriegswaffen“ verunglimpft, obwohl diese als abgewandelte zivile Ableger der vollautomatischen militärischen und polizeilichen Dienstwaffen gerade keine Kriegswaffen sind. Der rechtliche Rahmen ist hier klar und es wird behördlich überwacht, dass diese nicht zu vollautomatischen Waffen umgebaut werden können.

Der hessische Innenminister wird mit der Forderung nach einem „Waffenverbot für Extremisten“ zitiert – was aber bereits heute leicht möglich ist, da erkannte Extremisten waffenrechtlich unzuverlässig sind. Der Umstand, dass angeblich noch zahlreiche erkannte Extremisten legal im Besitz von Waffen sind, ist der Politik und Verwaltung anzulasten, die bereits jetzt alle Möglichkeiten besitzen, tätig zu werden und gegen diese waffenrechtlich unzuverlässigen Personen vorzugehen.

Dagegen wurde es so dargestellt, dass jeder in Deutschland leichten Zugang zu Waffen habe. Der Satz, dass in Deutschland eines der strengsten Waffenrechte weltweit gilt, wurde spöttisch kommentiert und infrage gestellt. Dabei ist jeder Waffenbesitzer in Deutschland vollständig polizeilich überprüft und verliert seine Erlaubnisse bei kleinsten Verfehlungen.

Kritisiert wurde, dass zu wenige Waffenkontrollen bundesweit durchgeführt würden, jedoch der Grund hierfür nur am Rande erwähnt: Die völlige Überforderung der Waffenbehörden mit überbordender Bürokratie! So sieht es auch der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann, der das Defizit als Folge immer weiterer Verschärfungen des Waffenrechts, die eher weniger als mehr Sicherheit bringen, einstuft: „Mit der geplanten nächsten Novelle wird die Ampel die Waffenbehörden mit weiterer Bürokratie endgültig lahmlegen“, befürchtet er.

Insgesamt wird hierbei völlig ausgeblendet, dass das wahre Problem überhaupt nicht die gesetzestreuen Sportschützen und Jäger sind, sondern Waffen in illegalem Besitz von Kriminellen! Selbst wenn sämtliche legalen Waffenbesitzer kontrolliert wurden, wurde noch kein einziger Krimineller besucht, auf deren Konto aber 99,9% der Straftaten mit Waffen gehen. Die begrenzten Ressourcen sollten besser im Kampf gegen illegale Waffen aufgewendet werden, die über offene Grenzen täglich ins Land kommen.

Völlig ausgeblendet in der Reportage wurde das gesamte deutsche Schützenvereinswesen, welches mit sozialem Engagement und ehrenamtlichem Wirken viel Gutes in der Gesellschaft bewirkt, wie z. B. in der Jugendarbeit und zu deren Zusammenhalt beiträgt. Gerade deshalb wurde das „Schützenwesen in Deutschland“ 2015 von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände werden sich gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund auch in Zukunft für ein sicheres und praktikables Waffenrecht und die Belange der legalen Waffenbesitzer einsetzen und deren berechtigte Interessen auch gegenüber der Politik mit Nachdruck vertreten.

Und dass die 1,3 Millionen Sportschützen und 400.000 Jäger mit Freude und Hingabe ihrer Leidenschaft nachgehen und ihren Sport und ihre Passion sicher und verantwortungsvoll ausüben wollen, wie andere Bürger auch, war den Redakteuren keine Erwähnung wert. Stattdessen ein Schlag in das Gesicht der Mitglieder der Vereine und Verbände, die tagtäglich mit viel Herzblut und ehrenamtlich ganz wesentliches für die Gesellschaft leisten – vom örtlichen Schützenfest bis zum Versorgen verunfallten Wildes in der Nacht. Der Beitrag schürt lieber Ängste und schafft Gräben und Distanz in der Bevölkerung, anstatt ein umfassendes und faires Bild des wahren „Lifestyles im Schützenwesen“, dem Sport im fairen Wettbewerb aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten, abzugeben.

Er ist kleiner als ein Wolf und größer als ein Fuchs: Im Landkreis Uelzen ist erstmals Nachwuchs von Goldschakalen in Niedersachsen offiziell nachgewiesen worden. Der Nachweis von mindestens drei Welpen entstand bei einem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft und wurde am vergangenen Freitag gemeldet, wie die Jägerschaft am Montag mitteilte.

Ende August 2021 hatte es den ersten Nachweis eines einzelnen Goldschakals im Landkreis gegeben, im Oktober folgten weitere. «Seit einiger Zeit haben wir unser Wolfsmonitoring auch systematisch um die Tierart Goldschakal erweitert – nun zeigt sich, dass diese Entscheidung richtig war», sagte Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft.

Nachweise von einzelnen Goldschakalen in Niedersachsen gab es in der Vergangenheit immer wieder – seit 2015, als der erste Nachweis aus Cuxhaven kam. «Größentechnisch kann der Goldschakal zwischen Wolf und Fuchs eingeordnet werden. Er ist ein äußerst opportunistischer Allesfresser, der sehr gut an unsere Lebensräume angepasst ist», erklärte Reding.

Nachdem in Baden-Württemberg 2021 und 2022 im gleichen Territorium Nachkommen bestätigt wurden, gilt der Nachwuchs bei Uelzen als der dritte in Deutschland.

Goldschakale gehören nicht zu den heimischen Tierarten – das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des eurasischen Goldschakals liegt in Süd-Osteuropa und Asien. In Niedersachsen unterliegt der Goldschakal seit der Novellierung des Landesjagdgesetzes in diesem Jahr dem Jagdrecht – wie der Wolf mit einer ganzjährigen Schonzeit.

Update Juli 2022: Der DJV hat sein Frage-Antwort-Papier zum Thema Verpackungsgesetz aktualisiert. Hier finden Jäger detaillierte Antworten zur möglichen Registrierungspflicht.

Was ist das Verpackungsgesetz und was wird darin geregelt?

Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung abgelöst. Sowohl in der alten Verordnung, als auch im neuen Gesetz geht es um die Vermeidung, Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Auch bisher schon mussten die Hersteller verpackter Waren für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolgt dies über die Beteiligung an einem „Dualen System“ (das die Entsorgung über die gelbe Tonne oder den gelben Sack sicherstellt). Unternehmen, die unter die Verpackungsverordnung fielen bzw. das Verpackungsgesetz fallen, müssen sich an einem solchen "Dualen System" beteiligen. Dies geschieht, indem die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge bei einem Dualen System "lizenziert" wird - natürlich gegen Entgelt.

Zum 1. Januar 2019 wurde im Verpackungsgesetz unter anderem ein zentrales Verpackungsregister eingeführt, in dem sich alle "Hersteller" (das ist derjenige, der das verpackte Produkt in Verkehr bringt, z.B. ein Jäger, der gewerbsmäßig Wildbret anbietet) von verpackten Produkten registrieren müssen. Dies dient in erster Linie der Überwachung der Pflichten im Zusammenhang mit Verpackungen, insbesondere der Beteiligung an einem "Dualen System". Zum 1.7.2022 ist die Registrierungspflicht erweitert worden (s.u.).
 

Wer muss sich registrieren?

Registrieren müssen sich alle "Hersteller" von "systembeteiligungspflichtigen" Verpackungen. Das betrifft alle, die verpackte Waren gewerbsmäßig an den Endverbraucher oder kleinere Betriebe ("vergleichbare Anfallstellen" nach § 3 Abs. 11 VerpackG) liefern. Der Kreis der beteiligungspflichtigen "Hersteller" ist im Gesetz erst einmal sehr weit gefasst. Gemeint ist damit nicht der Hersteller der Verpackung, sondern der Hersteller des verpackten Produkts. Allerdings fallen die meisten Jäger nicht unter die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz, weil sich nicht "gewerbsmäßig" handeln (siehe nächste Frage).

Der Registrierungsvorgang wird weiter unten noch behandelt.
 

Gibt es eine Sonderregelung für Kleinunternehmer?

Nein. Allerdings gilt das Verpackungsgesetz nur, wenn Verpackungen (bzw. verpackte Waren) "gewerbsmäßig" in Verkehr gebracht werden. Daher fallen die meisten Jäger nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, weil sie nicht "gewerbsmäßig" handeln: Viele Jäger, die in nicht zu großem Umfang selbst erlegtes Wild oder Wild aus dem eigenen Revier vermarkten, sind vom Verpackungsgesetz nicht betroffen. Jäger erfüllen mit der Jagd auch einen öffentlichen Auftrag und die Erlöse aus der Jagd decken den finanziellen Aufwand meistens bei weitem nicht ab.

Das bestätigt nicht nur ein vom DJV in Auftrag gegebenes Gutachten eines Experten für Abfallrecht, sondern auch das Verpackungsregister selbst (ohne dass Jäger ausdrücklich genannt werden). Es stellt in seinem Frage-Antwort-Papier zum Merkmal "gewerbsmäßig" - unter anderem auf die steuerliche Einstufung ab: "Tätigkeiten, die steuerrechtlich als Liebhaberei bzw. Hobby bewertet werden und daher nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen/müssen, sind danach nicht gewerbsmäßig im Sinne des VerpackG“

Nach diesen Maßstäben sind die meisten Jäger nicht von den Pflichten aus dem Verpackungsgesetz betroffen.
 

Wann handeln Jäger beim Verkauf von Wildbret "gewerbsmäßig"?

Gewerbsmäßig ist das Handeln in erster Linie, wenn es mit "Gewinnerzielungsabsicht" erfolgt. Auch wenn ein Jäger das Wildbret verkauft, handelt er dabei meistens nicht mit der Absicht Gewinne zu erzielen, sondern möchte lediglich einen Teil des finanziellen Aufwands für die Jagd wieder hereinholen. Weil die Jagd in den allermeisten Fällen ein "Zuschussgeschäft" ist, wird sie auch steuerlich als "Liebhaberei" behandelt. So ärgerlich das bei der Steuer ist, beim Verpackungsgesetz ist es hilfreich. Denn die steuerliche Einordnung ist ein maßgebliches Kriterium für die Einordnung als "gewerbsmäßig" nach dem Verpackungsgesetz.

Keine Liebhaberei ist es, wenn die Jagd Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist (selbst wenn die Kosten der Jagd den Erlös aus dem Wildbretverkauf übersteigen). Auch in diesen Fällen handelt der Jäger gewerbsmäßig. Die Gewinne müssen versteuert werden, dafür können aber auch die Kosten gegengerechnet werden.

Auch wenn jemand viel Wildbret vermarktet und ggf. auch noch von anderen Jägern Wild zukauft, um es zu vermarkten, kann es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.

In diesen Fällen besteht eine Registrierungspflicht beim Verpackungsregister.
 

Ich verkaufe nur selten und nur in geringen Mengen vakuumiertes Wildbret. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

Ein solcher Fall fällt nicht in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, da es sich nicht um ein "gewerbsmäßiges" Vermarkten handelt.

Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer (s.u.) bleibt aber trotzdem bestehen!
 

Ich gebe Wild ausschließlich in der Decke ab, z.B. an die Gastronomie, Metzger oder Bekannte. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

Nein, denn dabei wird kein Wildbret in Verpackungen abgegeben.
 

Ich gebe zwar Wildbret auch vakuumiert ab, aber nicht direkt an den Endverbraucher, sondern nur an die Gastronomie. Falle ich trotzdem unter das Verpackungsgesetz?

Grundsätzlich fällt auch diese Situation in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, sofern die Abgabe gewerbsmäßig geschieht. Denn das Verpackungsgesetz gilt nicht nur bei der Abgabe von verpackten Produkten an den Endverbraucher, sondern auch bei der Abgabe an "ähnliche Anfallstellen", zu denen ausdrücklich auch Gaststätten gehören (so ist es in § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz definiert). Auch hier kommt es aber vor allem auf das Kriterium der Gewerbsmäßigkeit an. Entscheidend ist also, wie die Jagd steuerlich eingestuft wird: Wer die Aufwendungen für die Jagd steuerlich geltend machen kann, handelt in der Regel gewerbsmäßig.
 

Wir sind eine Jagdpächtergemeinschaft und mehrere Mitpächter verkaufen unabhängig voneinander Wildbret. Muss sich jeder einzelne registrieren?

Auch eine solche Konstellation fällt normalerweise nicht in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, da es sich nicht um eine "gewerbsmäßige" Abgabe handelt.
 

Ich betreibe Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft. Die Jagd ist Teil meines Betriebes, auch wenn ich damit (für sich genommen) keinen Gewinn erwirtschafte. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

An sich fällt zwar die Land- und Forstwirtschaft ebenso wie die Jagd nicht unter den Begriff des "Gewerbes" nach der Gewerbeordnung, weil es sich um "Urproduktion" handelt. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür also nicht erforderlich. Aber für das Verpackungsgesetz kommt es darauf an, wie die Jagd steuerlich behandelt wird. Wenn die Aufwendungen für die Jagd als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, greift in aller Regel das Verpackungsgesetz, wenn Wildbret (ebenso wie landwirtschaftliche Produkte) im Wege der Direktvermarktung abgegeben wird. Es kann aber möglich sein, vorlizenzierte "Serviceverpackungen" zu verwenden (siehe unten), bei denen die Kosten der Lizenzierung mit dem Verkauf der Verpackung abgegolten sind. Dennoch besteht auch in diesem Fall eine Registrierungspflicht! Diese Registrierungspflicht hat sich seit 2019 geändert: Damals mussten Verwender von vorlizenzierten Serviceverpackungen sich noch nicht registrieren.
 

Was sind "Serviceverpackungen"? Kann ich diese verwenden und muss ich mich dann trotzdem registrieren?

Sogenannte "Serviceverpackungen" sind "Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen“. Darunter fallen zum Beispiel Einweggeschirr, Frischhaltefolien oder die Tüten, in denen Lebensmittel auf Wochenmärkten verpackt werden. Das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Ergebnis, dass auch Vakuumbeutel dazu zählen. Bei diesen Verpackungen gibt es die Besonderheit, dass "vorlizenzierte" Verpackungen verwendet werden können. Der Verpackungshersteller zahlt dann für die Entsorgung einen Beitrag an das duale System. Mit dem Kaufpreis für diese Verpackungen ist dann auch die Entsorgung abgegolten.

Wichtig ist dabei aber das Merkmal "beim Letztvertreiber befüllt". Der "Letztvertreiber" ist z.B. der Jäger, der das Wild an den Endverbraucher abgibt, aber nicht jemand der es an den Einzelhandel abgibt. Deswegen darf ein (gewerbsmäßiger) Jäger, der das verpackte Wildbret an den Einzelhandel abgibt, keine vorlizenzierten Serviceverpackungen verwenden. In diesem Fall ist nicht nur eine Registrierung im Verpackungsgesetz erforderlich, sondern auch eine Anmeldung bei einem Dualen System (Lizenzierung der Verpackungen).
 

Ich nehme die Dienstleistung eines Metzgers beim Zerwirken und veredeln in Anspruch. Muss ich mich dann auch beim Verpackungsregister registrieren und an einem Dualen System beteiligen?

Viele Jäger nehmen beim Zerwirken, Verpacken und ggf. der weiteren Verarbeitung des Wildbrets (z.B. zu Würsten) die Hilfe eines Metzgers in Anspruch und bezahlen diesen für diese Dienstleistung. Das ist zulässig, da nach Lebensmittelrecht keine Abgabe erfolgt (jedenfalls wenn das Wildbret vollständig wieder zurückgenommen wird - in Form von Würsten oder zerwirkt und vakuumiert). Der Jäger bleibt als Lebensmittelunternehmer verantwortlich und nimmt lediglich für einzelne Schritte Dienstleistungen in Anspruch. Dies wird allerdings in manchen Bundesländern von den Veterinärbehörden noch anders bewertet. Teilweise sehen die Veterinärbehörden darin eine "Abgabe" mit der Folge, dass der Jäger kein Direktvermarkter mehr ist. Bitte informieren Sie sich daher bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde.

Aber auch wenn darin schon eine "Abgabe" im Sinne des Lebensmittelrechts gesehen wird, kann der Metzger vorlizenzierte Serviceverpackungen verwenden, sofern die fertigen Produkte nur an Endverbraucher (z.B. Privathaushalte oder die Gastronomie), aber nicht an den Einzelhandel abgegeben werden. Zu diesem Schluss kommt ebenfalls das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten. Denn auch wenn (im lebensmitterechtlichen Sinn) das Wild an den Metzger schon "in Verkehr gebracht" werden sollte, ist der Metzger (im verpackungsrechtlichen Sinn) trotzdem "verlängerte Werkbank" des Jägers. Der Begriff des "Inverkehrbringens" wird in den einzelnen Bereichen unterschiedlich definiert.

Entscheidend ist aber auch hier, ob der Jäger überhaupt "gewerbsmäßig" handelt oder nicht. Wer nur begrenzte Mengen Wildbret vermarktet, um wenigstens einen Teil der Kosten für das Jagdrevier abzudecken, handelt nicht gewerbsmäßig und muss sich daher nicht beim Verpackungsregister registrieren und auch nicht bei einem Dualen System anmelden. Die Registrierung bei der Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer ist davon aber unabhängig (s.u.)!
 

Wie läuft die Registrierung ab? Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?

Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung selbst ist kostenlos.

Bei der Registrierung (oder im Anschluss) muss auch angegeben werden, an welchem Dualen System sich der "Hersteller" beteiligt. Die Registrierung selbst ist nicht sehr aufwendig. Zur Registrierung gehören insbesondere die Angabe von Name und Anschrift, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID (jeweils sofern vorhanden) oder die eigene Steuernummer sowie die verwendeten Markennamen. Bei der Registrierung muss auch angegeben werden, ob "systembeteiligungspflichtige" Verpackungen verwendet werden. Das sind alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Also nicht z.B. Transportverpackungen, aber auch die vorlizenzierten oder "vorbeteiligten" Serviceverpackungen. Wer nur solche Verpackungen verwendet, kann dies bei der Registrierung auch angegeben.

Kostenpflichtig ist aber die Lizenzierung der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden. Hierfür besteht (wenn es sich um "gewerbsmäßiges" Inverkehrbringen handelt) die Pflicht, sich an einem "Dualen System" zu beteiligen und darüber die Verpackungen zu lizenzieren (es gibt mehrere Anbieter, eine Auflistung findet sich hier). Mit dieser Verpackungslizenzierung werden die Kosten der Entsorgung (über die "gelbe Tonne") abgedeckt. Die Anbieter bieten für Kleinmengen in der Regel einen jährlichen Pauschalpreis an, der meist ab etwa 30 Euro beginnt. Für sehr geringe Mengen kann es aber auch günstigere Angebote geben (ab etwa 10 Euro pro Jahr).
 

Ich bin schon als Lebensmittelunternehmer registriert. Reicht das aus?

Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer (bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde, z.B. Veterinäramt) hat mit der Registrierung beim Verpackungsregister nichts zu tun.

Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer besteht nach der EG-Verordnung 852/2004. Die Vorschriften werden in den Bundesländern unterschiedlich angewandt. In der Regel ist eine Registrierung erst erforderlich, wenn das Wild zerwirkt, aber nicht, wenn es in der Decke an Endverbraucher abgegeben wird. In einigen Bundesländern wird eine Registrierung aber für jede Form der Abgabe verlangt, auch bei der Abgabe in der Decke. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen: In jedem Fall sind die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts einzuhalten. Dabei gibt es im Einzelnen eine unterschiedliche Handhabung der Bestimmungen durch die Behörden der Bundesländer.

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