Nach dem Rücktritt seines vormaligen Präsidenten Thomas Nießen freut sich das Präsidium des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LJV M-V) mitteilen zu können, dass sich Herr Dr. Florian Asche bereit erklärt hat, den LJV M-V bei einer personellen Neuausrichtung und der notwendigen Klarstellung der Verbandshaltung zur aktuellen Jagdgesetznovelle federführend zu unterstützen und den Verband wieder gestärkt in die Zukunft zu führen.

Dr. Asche stammt aus einer Bauernfamilie, arbeitet als Rechtsanwalt in Hamburg und lebt und jagt im Altkreis Parchim. Er ist als Vorstand der Stiftung Wald und Wild in M-V und als Jagdrechtsexperte ein ausgewiesener Fachmann beim Ausgleich von unterschiedlichen Interessen im ländlichen Raum. Seine bundesweite Bekanntheit und Kompetenz sind ein erheblicher Gewinn für den Verband, da sich der LJV M-V derzeit mit einem forstideologisch geprägten, wildfeindlichen Gesetzentwurf konfrontiert sieht, der u.a. von dem international renommierten Wildtierbiologen Prof. Dr. Klaus Hackländer als einseitig und mängelbehaftet kritisiert wird und überdies ohne jede politische Notwendigkeit eine gezielte Schwächung der Landesjägerschaft vorsieht.

Das Präsidium des LJV M-V hat am heutigen Tage beschlossen, Dr. Asche satzungsgemäß in die Position des Präsidenten innerhalb des Präsidiums zu kooptieren. Dieses vereinsrechtliche Selbstergänzungsrecht ist temporärer Natur. Ende April 2024 wird die ordentliche Delegiertenversammlung des LJV M-V in Rostock die Zusammensetzung des Präsidiums bestätigen oder neu zu bestimmen haben.

Der LJV MV dankt Dr. Asche für seine Bereitschaft, den Verband in dieser schwierigen Zeit interner und externer Herausforderungen tatkräftig und fachkundig zu unterstützen.

Langjähriger Mitarbeiter der Geschäftsstelle ist unerwartet verstorben.

Wir werden ihn schmerzlich vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren: Unerwartet und plötzlich ist Dr. Armin Winter Ende November 2023 im Alter von 60 Jahren verstorben. Das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sowie die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle trauern um ihren langjährigen Mitarbeiter. Dr. Winter setzte sich über 25 Jahre lang in der Geschäftsstelle für die Belange des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversität sowie für Wild, Jagd und Natur ein. Alle, die ihn kannten und mit ihm arbeiten durften, schätzten seine Zuverlässigkeit und Gründlichkeit sowie sein ruhiges, bescheidenes Auftreten.

DBV und DJV fordern Bundesumweltministerium auf, die Blockadehaltung aufzugeben. Überprüfung des Schutzstatus braucht Offenlegung aller Daten zum Wolf.

"Eine kritische Überprüfung des Schutzstatus und ein aktives Bestandsmanagement in Europa dürfen nicht weiter durch Deutschland blockiert werden", erklären Olaf Niestroj, Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands (DJV) und Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands (DBV). Die EU-Kommission fordert Mitgliedsländer, Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, bis morgen aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. Nicht akzeptabel ist die Verweigerungshaltung des Bundesumweltministeriums, das lediglich auf eine turnusmäßige Meldung der Anzahl von Rudeln an die EU-Kommission verweist: Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr 2017 – gemeldet 2019. Die nächste Meldung ist erst für 2025 geplant. DBV und DJV kritisieren die Verschleppungsstrategie scharf und fordern das Ministerium auf, bis morgen aktuelle Zahlen an die EU-Kommission zu melden.

Auf Grundlage der aktuell erhobenen Daten will die EU-Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren – "für mehr Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang mit wachsenden Populationen dieser Spezies." Die vorliegenden Daten erlaubten der EU-Kommission nach eigenen Worten immer noch kein vollständiges Lagebild, das ausreichen würde, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen.

DBV und DJV fordern das Bundesumweltministerium auf, der EU-Kommission umgehend alle vorliegenden Daten zu Beständen des Wolfs, den Folgen seiner exponentiellen Ausbreitung für Weidetierhaltung und Naturschutz, zum Rissgeschehen, zu Kosten für Herdenschutz und Rissentschädigungen zu übermitteln. Zusätzlich müssen Daten zur Akzeptanz des Wolfs bei Landnutzern und Bürgern im ländlichen Raum, Statistiken über Entnahmegenehmigungen von übergriffigen Wölfen und Gründe für das Scheitern von Entnahmegenehmigungen offengelegt werden.

DBV und DJV haben keinen Zweifel daran, dass die in dieser Woche zusammengetragenen Wolfsdaten aus den Bundesländern ausreichend sind, damit die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden kann. Zur Versachlichung der Diskussion halten es die beiden Verbände für sinnvoll, dass das Bundesumweltministerium diese Daten zeitnah veröffentlicht.

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) fordert zum heutigen Auftakt der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel die Länderchefs dazu auf, die berechtigten Interessen von Millionen Landnutzern endlich ernst zu nehmen und in politisches Handeln umzusetzen. Den vielen Worten müssten nun Taten folgen.

Ein zentrales Thema der Tagesordnung befasst sich auch mit dem Wolf. Im Vorfeld fanden hierzu Gespräche von Ministerpräsident Stephan Weil mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin statt.
Max von Elverfeldt dazu: „Nächster Schritt der Ministerpräsidenten muss es sein, die Bundesregierung aufzufordern, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes nach Brüssel zu melden. Es ist an der Zeit, eine stärkere regionale Regulierung vorzunehmen. Dass dies europarechtskonform möglich ist, ist gerade durch das jüngste Gutachten des renommierten Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Brenner bestätigt worden. Dringender Handlungsbedarf besteht daneben im Umgang mit auffälligen Wölfen. Deren notwendige schnelle und unbürokratische Entnahme darf aber nicht zur Nebelkerze werden, um den Einstieg in ein aktives Bestandsmanagement zu verhindern.“

Die Mitglieder des AFN begrüßen in diesem Zusammenhang zwar die neue Initiative der EU-Kommission, den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren, um damit mehr Flexibilität im Umgang mit der weiter zunehmenden Wolfspopulation zu erlangen. Die vor zwei Tagen von der EU-Kommission gestartete neue Phase der Datensammlung wird jedoch kritisch gesehen und deutet eher auf einen untauglichen Versuch der EU-Kommission hin, belastbare und die Realität abbildende Zahlen zur Wolfspopulation zu erhalten. Der Zeitplan wirkt eher wie eine Abwehrstrategie und lässt eine umfassende Beteiligung von Kommunen, Betroffenen und der Wissenschaft kaum zu. Diese können bis zum 22. September 2023 direkt die EU-Kommission kontaktieren und Daten zum Wolf sowie auch Übergriffe melden.
Der letzten Initiative der EU-Kommission aus Mai d. J. zur Meldung aktualisierter und realitätsgetreuer Bestandszahlen war das zuständige Bundesumweltministerium (BMUV) trotz Aufforderung durch das AFN im Übrigen nicht nachgekommen.

Max v. Elverfeldt appelliert an die Ministerpräsidenten: „Mit Blick auf die Sicherstellung der Akzeptanz gerade im betroffenen ländlichen Raum für den Wolf sollten die verantwortlichen Länderchefs nun mutige Lösungen für bestehende Konfliktfelder finden und danach handeln.“

Ein 10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland sowie die Aufforderung des AFN an das BMUV finden sich unter folgendem Link: www.forum-natur.de/media/afn_10_pkte_programm_wolf_umk_10112020.pdf

In einer Entscheidung vom 30.08.2023 (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht: diese sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

Im konkreten Fall bewahrte der Kläger während einer Urlaubsabwesenheit seine Waffenschrankschlüssel in einem doppelwandigen Stahltresor mit einem Gewicht von 40 Kilogramm auf. Im Rahmen eines Einbruchsdiebstahls brachen die Diebe diesen Tresor auf, öffneten anschließend beschädigungsfrei den Waffenschrank und entwendeten zwei Kurzwaffen.

Hierauf widerrief die örtliche Behörde die Erlaubnisse des Klägers wegen eines Aufbewahrungsverstoßes und daraus resultierender waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit.

Der Kläger wandte sich zunächst erfolglos gegen den Widerruf seiner Erlaubnisse an das VG Düsseldorf (Az.: 22 K 3002/19) und ging gegen diese Entscheidung in Berufung.

Das OVG bestätigte zwar die mangelhafte Aufbewahrung, da die Schlüssel nicht in einem Behältnis gleicher Sicherheitsstufe wie der genutzte Waffenschrank aufbewahrt wurde, erkannte aber hierin keinen gröblichen Verstoß des Waffenbesitzers und gab ihm insoweit Recht, als es den Entzug seiner Erlaubnisse als Unrechtmäßig erachtete.

Das Forum Waffenrecht kritisiert die Entscheidung als zu weit gehend. Konkrete Vorgaben zur Aufbewahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank sind nicht normiert und der Gesetzgeber fordert auch nicht, dass ein Waffenschrank zwingend durch ein Schloss mit Zahlenkombination verschlossen wird. Auch die bisherige Rechtsprechung oder Kommentarliteratur verneinen einen Zwang zur Aufbewahrung des Schlüssels in einem gleichwertigen Behältnis, ebenso wie der Gesetzgeber, der zwar hohe Anforderungen stellt, aber dem verantwortungsbewussten Waffenbesitzer einen gewissen Spielraum lässt (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345). Auch die Aufbewahrung in einer stabilen, aber nicht zertifizierten Geldkassette an einem anderen Ort im Haus wurde als ausreichend angesehen (VG Köln, Urteil vom 21.02.2019, Az.: 20 K 8077/17).

Als unzulässig angesehen wurde dagegen die Aufbewahrung an einer Schraube unter dem Waschbecken in der Gästetoilette (BayVGH, Beschluss vom 25.05.2021, Az.: 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947) oder gänzlich unbeaufsichtigt an einem Schlüsselbund im häuslichen Büro (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345).

Waffenbesitzer sind aber immer auf der sicheren Seite, wenn sie die vom OVG Münster aufgestellten Vorgaben beachten. Eine solche Aufbewahrung ist zwar nach Ansicht des Forum Waffenrecht nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert, zumal sich Gerichte und Behörden zukünftig sicher verstärkt hierauf berufen werden.

Die Anforderungen an die Aufbewahrung sind hoch. Es muss praktisch ausgeschlossen sein, dass jemand unbefugtes die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel erlangt.

Am vergangenen Wochenende fand auf dem Olympiastützpunkt Frankfurt/Oder das Ostdeutsche Vergleichsschießen (OVS) 2023 statt. Der 1. Platz in der Einzelwertung ging nach Mecklenburg- Vorpommern und in der Mannschaftswertung nach Brandenburg.

Einmal jährlich findet das traditionelle Ostdeutsche Vergleichsschießen statt. In diesem Jahr hatte der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) eingeladen. Insgesamt haben 142 Jägerinnen und Jäger aus sechs Bundesländern am zweitägigen Wettkampf auf dem Gelände des Olympiastützpunktes Frankfurt/Oder teilgenommen.

Der Wettbewerb wurde nach den bundesweit anerkannten Regularien des Deutschen Jagdverbandes und dessen Schießvorschrift durchgeführt. Geschossen wurde in den Büchsendisziplinen laufende Keilerscheibe auf 50 Meter, Bockscheibe stehend angestrichen auf 100 Meter, Überläuferscheibe stehend freihändig auf 100 Meter und Fuchsscheibe liegend freihändig auf 100 Meter. Zusätzlich mussten die Teilnehmer ihr Können bei den Flintendisziplinen Trap und Skeet unter Beweis stellen. Insgesamt 42 Schützen haben sich zusätzlich mit der Kurzwaffe in verschiedenen Disziplinen den Richtern gestellt.

Mit einer Gesamtpunktzahl von 338 wurde der Mecklenburger Frank Meyer Ostdeutscher Meister in der Kombination über alle Klassen. Mit 30 von 30 getroffenen Wurfscheiben im Flintenschießen belegte Markus Träger aus Sachsen-Anhalt den 1. Platz. Mit 195 von 200 Ringen im Kugelschießen erreichte Kai Weinrich aus Thüringen den 1. Platz. Die Mannschaft des LJVB wurde mit insgesamt 1303 Punkten in der Mannschaftswertung Ostdeutscher Meister.

Im Wettbewerb der Kurzwaffenschützen belegte Felix Frey aus Thüringen mit 191 Punkten den 1. Platz. Die Kurzwaffenmannschaft aus Thüringen wurde mit 744 Punkten Ostdeutscher Meister im Kurzwaffenschießen.

Ostdeutsche Meisterin in der Damenklasse über alle Disziplinen wurde mit 285 Punkten Christiane Barth aus Sachsen. Die Brandenburgerin Laura Quooß belegte mit 26 getroffenen Wurfscheiben den 1. Platz im Flintenschießen und Christiane Barth mit 180 von 200 möglichen Ringen den 1. Platz im Kugelschießen. Insgesamt haben in diesem Jahr 19 Frauen teilgenommen.

Ostdeutscher Meister in der Juniorenklasse über alle Disziplinen wurde mit 322 Punkten Felix Frey aus Thüringen. Leon Grüneberg aus Brandenburg belegte mit 27 getroffenen Wurfscheiben den 1. Platz in der Flintenwertung und Richard Hertel aus Sachsen-Anhalt mit 190 Ringen den 1. Platz im Kugelschießen, bei den Junioren.

Den 1. Platz mit 315 Punkten in der Kombination innerhalb der Seniorenklassen und mit 185 von 200 möglichen Ringen im Kugelschießen erreichte Hans-Joachim Lehmann aus Thüringen. Mit 28 getroffenen Wurfscheiben im Flintenschießen erreichte Wolfgang Klaus aus Sachsen in der Seniorenklasse den 1.Platz.

In der Altersklasse belegte Klaus- Dieter Penack aus Brandenburg mit 332 Punkten den 1. Platz. Mit 29 von 30 getroffenen Wurfscheiben erreicht Jörg Zöller aus Thüringen den 1. Platz in der Altersklasse innerhalb der Altersklasse. Ebenfalls in der Altersklasse erreichte mit 192 von 200 möglichen Ringen Nicolas Peter Pohland aus Berlin den 1. Platz im Kugelschießen.

Das Ostdeutsche Vergleichsschießen wird im kommenden Jahr 2024 vom LJV Thüringen ausgerichtet.

Der Landesjagdverband Brandenburg bedankt sich bei allen Akteuren, Richtern, Schießstandaufsichten, Helfern und dem Bundesschießobmann, Ralf Lesser, die den reibungslosen Ablauf gewährleistet haben. Ein besonderer Dank gilt dem Deutschen Jagdverband für die finanzielle Unterstützung sowie der Jagdhornbläsergruppe des Jagdverbandes Fürstenwalde für die musikalische Umrahmung der Siegerehrung.

 

 

Alle Ergebnisse finden Sie hier: Ostdeutsches Vergleichsschießen 2023

Alle Fotos finden Sie hier (Bei Verwendung “Quelle: Hartwig/ LJVB” angeben)

 

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) fordert nach den Verlautbarungen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer die zuständigen Bundesressorts auf, rechtliche Änderungen vorzunehmen, um zu einem aktiven Wolfsmanagement zu kommen.

Max v. Elverfeldt: „Wir begrüßen es als Landnutzerbündnis, wenn sich Europapolitiker und Landespolitiker mit dem Thema Wolfsmanagement beschäftigen. Dass Umweltminister Meyer als bisher strenger Wolfsschützer nun die Strategie, einzelne Problemwölfe mit Ausnahmegenehmigung abschießen zu dürfen, als gescheitert erklärt, bestätigt unsere Auffassung, wonach die bisherige „Lex Wolf“ im Bundesnaturschutzgesetz nicht ausreicht, um eine langfristige Koexistenz zwischen Mensch, Weidetieren und Wolf in Deutschland zu sichern. Dringend müssten nun die zuständigen Bundespolitiker tätig werden. Eine Initiative vonseiten der Ministerpräsidenten über die Befassung mit dem Thema auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz würde den Druck zusätzlich erhöhen und würde ebenfalls sehr begrüßt.“

Nach Meyer meldete sich gestern auch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zu Wort. Sie fordert, den Schutzstatus für Wölfe europaweit abzusenken. Elverfeldt dazu: „Die Vorschläge von Frau von der Leyen gehen in die richtige Richtung. Ein niedrigerer EU-Schutzstatus beim Wolf ist auch nach Ansicht des AFN aufgrund der sehr guten Bestandsentwicklung gerechtfertigt und wird von uns unterstützt. Ob wir eine Bestandsregulierung beim Wolf zukünftig als „adaptives Wolfsmanagement“ (Meyer) bezeichnen oder ob wir es Entnahmemodell (AFN) nennen, ist letztlich nicht entscheidend. Wichtig ist, dass wir zu einer angepassten Regulierung kommen, die verschiedene Ebenen einbezieht und praxistauglich ist. Dabei sind die Belange des ländlichen Raums neben den naturschutzfachlichen Belangen zu berücksichtigen.“ Max v. Elverfeldt betont: „Wir stehen als AFN und Vertreter von nahezu 6 Millionen Landnutzern in Deutschland als Ansprechpartner für ein neuartiges Modell – gerne in Anlehnung an das von uns vorgeschlagene Entnahmemodell – zur Verfügung.“

Das AFN-Entnahmemodell findet sich in der Handlungsempfehlung „Wildtiermanagement Wolf“ unter folgendem Link: wbw-3teauflage-wolfsmanagement-26.01.2022.pdf (forum-na-tur.de)

Das Rotwild in Deutschland ist von Inzucht bedroht. Ein in Hessen erlegtes Rotwildkalb wies starke Missbildungen auf. Jagdverbände kritisieren zunehmende Eingrenzung der Lebensräume und falsche Abschussvorgaben.

Vor einer weiteren genetischen Verarmung des heimischen Rotwilds haben die Jagdverbände Hessen und Bayern gewarnt. Auf einer Fachtagung in Bad Orb im Spessart wurde am Samstag über ein kaum lauffähiges Rotwildkalb diskutiert, das Anfang Juni von Jägern im Gebiet Kellerwald-Burgwald gefunden und getötet worden war. Das stark missgebildete Tier litt den Angaben zufolge an Defektgenen seiner eng verwandten Elterntiere und war ohne Hufschalen geboren worden. Zuvor waren bereits bei anderen Tieren verkürzte Unterkiefer als Folge der Inzucht innerhalb kleiner Bestände registriert worden.

Die Jäger machen die zunehmende Eingrenzung der Lebensräume und falsche Abschussvorgaben des Landes für die fortschreitende genetische Verarmung der Wildtiere verantwortlich. Die Abschussvorgaben machten die natürliche Wanderung der Tiere und damit den genetischen Austausch nahezu unmöglich. Es brauche mehr Landschaftsbrücken über die Autobahnen und ein Schonung junger wandernder Hirsche. Es gelte, kleinere Rotwildgebiete wieder miteinander zu vernetzen, teilten die Verbände mit.

«Das nun erlöste Jungtier bildet die traurige Spitze der genetischen Verarmung unseres heimischen Rotwildes» erklärte der hessische Jagdpräsident Jürgen Ellenberger. Es sei absolut unverständlich, dass sich das grün geführte Umweltministerium in Hessen einer Wiedervernetzung durch Abschussvorgaben in den Weg stelle und den Bau von Grünbrücken an den neuralgischen Punkten nicht entschlossener vorantreibe.

Erstmalig in der Geschichte führte die europäische Jägerschaft mit ihrer "SignforHunting"-Kampagne eine groß angelegte Petition durch, mit der den Jägern eine der größten Umweltkampagnen in Brüssel gelang, die nachdrücklich den Rechtsvorschlag der EU zur Wiederherstellung der Natur unterstützt.

Im Rahmen der Grünen Woche 2023 übergab der Europäische Verband für Jagd und Naturschutz (FACE) in einer beispiellosen Aktion über 360.000 Unterschriften an den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Die Kampagne appelliert an die Gesetzgeber, mit Jägern zusammenzuarbeiten, diese besser anzuerkennen und als Teil der Lösung zu verstehen. Dieser Aufruf sollte auch als ein starkes Angebot zur Unterstützung der europäischen Institutionen sowie als eine Aufforderung zur Änderung der Politik verstanden werden.

“Wir freuen uns sehr über eine solch massive Mobilisierung der europäischen Jäger”, sagte FACE-Präsident Torbjörn Larsson. “Dies ist nicht nur ein großer Sieg für die Jäger, sondern auch für die Natur und die Naturschutzbemühungen in ganz Europa. Sie belegt auch die Stärke unserer vielfältigen Gemeinschaft, die normalerweise keine Petitionen unterschreibt, und der nationalen Jagdverbände Europas sowie deren Engagement für den Erhalt unseres natürlichen und kulturellen Erbes.”

Der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte hierzu: "Ich freue mich über die Gelegenheit, die Unterschriften der FACE Petition zur Wiederherstellung der Natur offiziell entgegennehmen zu dürfen. Viele der in Ihrer Petition enthaltenen Forderungen zeigen unser gemeinsames Anliegen und unsere Entschlossenheit, die Herausforderung – den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt in diesem Jahrzehnt aufzuhalten und umzukehren – erfolgreich anzugehen. Wir zählen auf FACE, unsere aktuelle Politik und Gesetzesvorschläge zur Wiederherstellung der Natur zu unterstützen."

Die “SignforHunting”-Kampagne stärkt die Rolle der Jäger als Umweltschützer und ist damit ein entscheidender Schritt zur Verwirklichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030. Die gesammelten Unterschriften sind Ausdruck der kollektiven Stimme der europäischen Jäger, ihren Einsatz für eine nachhaltige Jagd und ihr Engagement für die Erhaltung und Förderung des wichtigen kulturellen Erbes der Jagd.

Diese Kampagne spiegelt ebenfalls die breite Unterstützung von FACE für den wichtigen Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur wider. FACE nutzte die Gelegenheit, um eine deutliche Erklärung an das Europäische Parlament zu richten und die Politiker daran zu erinnern, dass die Jäger aktiv an der Erhaltung und Wiederherstellung der Umwelt beteiligt sind. Dies demonstriert nicht nur die Einigkeit und Entschlossenheit der Jägerschaft, sondern unterstreicht auch das kollektive Engagement für “Bring Back Nature”, die zentrale Forderung der Kampagne.

“Dies ist ein historischer Tag für die europäischen Jäger, ja für ganz Europa“, so FACE–Präsident Larsson abschließend. “Wir sind zuversichtlich, dass diese erfolgreiche Kampagne auch weiterhin den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen allen Interessengruppen fördern wird, um eine Zukunft zu gestalten, in der Naturschutz und nachhaltige Jagd Hand in Hand gehen.”

FACE dankt allen Unterstützern der Kampagne und begrüßt, dass so viele Jäger hinter unserer wichtigsten politischen Forderung stehen, nämlich dass die Gesetzgeber mit uns zusammenarbeiten.

Pressekonferenz von Weidetierhalter- und Landnutzerverbänden anlässlich der BMUV „Dialogreihe Wolf“.

Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bundesumweltministeriums am 01. Juni 2023 zur "Dialogreihe Wolf" drängen die Landnutzer- und Weidetierhalterverbände im Rahmen einer Pressekonferenz zu einer Änderung der Wolfspolitik.

Die „Dialogreihe Wolf“ ist Teil des Koalitionsvertrages, in welchem ein „institutionalisierter Dialog“ zum Thema Wolf vorgesehen ist. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, fordert: „Die Bestände der Wölfe haben sich in Deutschland exponentiell entwickelt, die Schäden in der Weidetierhaltung sind nicht mehr hinnehmbar und die Bundesregierung verschleppt die Probleme mit dem Wolf und einen notwendigen Einstieg in die Regulierung des Wolfsbestandes. Der Auftrag des Koalitionsvertrages zur Einführung eines regional differenzierten Bestandsmanagements darf nicht vom BMUV auf die lange Bank geschoben und wertvolle Zeit mit Debatten über das Monitoring verloren werden. Die Halter von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren haben keine Zeit mehr, die Weidetierhaltung droht ein Opfer der Wolfspolitik des BMUV zu werden.“

Auch Sabine Firnhaber, Vizepräsidentin des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Vorstandsmitglied des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, mahnt: „Wer immer noch denkt, dass mehr Zäune und Herdenschutzhunde das Problem lösen werden, verkennt die Not der Weidetierhalter und vieler Bürger im ländlichen Raum. Neue Forderungen von einer 24/7-Behirtung zeigen, dass Zäune und Hunde eben nicht ausreichen, um Wölfe dauerhaft fernzuhalten.“

Für die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) äußert sich Vizepräsidentin und Mitglied des Präsidiums Pferdesportverband Sachsen Anett Schellenberger: „Die Zunahme von Rissen bei Pferden jeder Größe und Alters zeigt, dass sich Wölfe in der Kulturlandschaft perfekt angepasst haben und zum Kulturfolger werden. Es kann für eine Entnahme nicht erst gewartet werden, dass Tiere mehrfach an einer Koppel übergriffig werden. Dadurch lernen Wölfe, dass ihnen an dieser Koppel nichts passiert und kommen wieder. Bei Pferden ist bis heute ungeklärt, bis zu welcher Preishöhe beispielsweise ein teures Zuchtpferd mit Billigkeitsleistungen entschädigt werden kann“.

Die Landnutzer- und Weidetierhalterverbände bekräftigen ihre Forderungen für ein aktives Bestandsmanagement und haben Vorschläge für einen Einstieg vorgelegt. „Ein regionalisiertes Bestandsmanagement hat nicht zur Folge, dass die Tierart Wolf in Deutschland ausgerottet wird. Vielmehr ist es als Instrument zu verstehen, den Bestand zu lenken und zu erhalten – so wie es bei anderen Wildtieren auch gehandhabt wird. Der Einstieg in ein aktives und regionalisiertes Bestandsmanagement ist nötig, um vielfältige Funktionen im ländlichen Raum zu erhalten. Dazu zählt zum Beispiel der Küstenschutz bei Deichen durch die Beweidung von Schafen. Weidetierhaltung sichert die Nutzung artenreichen Grünlandes und fördert die Biodiversität. Dies gilt bundesweit, insbesondere aber auch für nicht durch Zäune zu schützende Almen im Alpenbereich“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes.

Die Pressekonferenz wird von dem Aktionsbündnis Forum Natur, dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter, der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, dem Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung, dem Bundesverband Rind und Schwein und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, dem Deutschen Jagdverband, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und dem Deutschen Bauernverband durchgeführt.

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