Individuelle Waffenverbote statt Netflix-Abos.

Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) widerspricht den jüngsten Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach weiteren Messerverboten für jedermann, einer Verschärfung des Waffengesetzes und einer Amnestie-Regelung, bei denen die Besitzer verbotener Messer durch monetäre oder materielle Anreize zur deren straffreier Abgabe motiviert werden sollen. Konkret hatte die GdP Programme wie z. B. ein kostenloses einjähriges Netflix-Abo bei Abgabe eines so genannten Butterfly-Messers ins Spiel gebracht.

„Wir stehen klar für eine wesentlich konsequentere Bekämpfung der Messerkriminalität und ebenso klar an der Seite der Polizei“, so Matthias Klotz, Vorsitzender des BZL. „Aber so einig wir mit der GdP bzgl. des angestrebten Ziels sind, so sehr differieren wir im Weg dorthin. Das müssen wir eingehend diskutieren.“ Aus Sicht des BZL gibt es kein Tatmittelproblem, sondern ein Täterproblem, welches dringend angegangen werden muss. Das zeige gerade auch der von GdP-Chef Jochen Kopelke zum Anlass für seine Vorschläge genommene Fall aus Stuttgart, bei dem ein dutzendfach vorbestrafter 17-jähriger Syrer drei Menschen schwer verletzt haben soll. Dazu Matthias Klotz: „Bei allem Verständnis für das völlig berechtigte Anliegen der Polizei muss die Frage erlaubt sein, ob wir ernsthaft glauben, einen Menschen mit derart krimineller Energie und anhaltender Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz durch weitere Verbote oder gar durch das Angebot eines Netflix-Abos entwaffnen und zu einem friedlichen Teil unserer Gesellschaft machen zu können.“ Angesichts dieser Tat und weiterer Vorkommnisse, bei denen polizeibekannte Serien-Straftäter schließlich Gewalttaten mit Messern verübt haben, ließen sich nach Ansicht des BZL solche Amnestie-Initiativen der Gesellschaft nur sehr schwer vermitteln. Vielmehr stellten sich die Menschen die Frage, warum solche „Berufs-Kriminelle“ auf freiem Fuß sind bzw. überhaupt Waffen – also auch Messer – mit sich führen dürfen.

Schon im Juni hatte der BZL daher angeregt, das Instrument der individuellen Waffenverbote weit stärker als bisher zu nutzen. So müsse nach seiner Ansicht dringend darüber nachgedacht werden, Personen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind, mit einem individuellen Waffenverbot zu belegen, das sich auf alle Arten von Waffen – also auch frei erhältliche, wie z. B. Messer – erstreckt. Darüber hinaus müssten überführte Straftäter wesentlich schneller abgeurteilt werden, um nicht bis zu einer erst Monate später anberaumten Verhandlung wieder auf freien Fuß zu kommen. „Wenn wir all das durchsetzen, ist der öffentlichen Sicherheit mehr gedient als durch Messerverbote für jedermann und Netflix-Abos für Straßen-Kriminelle“, so Klotz, der die Entgegnungen zu den Vorschlägen der GdP aber auch mit einem Gesprächsangebot verbindet. „Bei aller Zurückhaltung gegenüber den konkreten Forderungen der GdP müssen wir einen solchen Hilferuf der Polizei sehr ernst nehmen. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Exekutive zunehmend hilflos einem immer gewalttätigeren Milieu gegenübersieht, in dessen krimineller Parallelgesellschaft Gesetze und Verbote nicht existieren. Daher stehen wir als Vertreter des Legalwaffenbesitzes jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Denn unser aller Ziel muss es sein, genau diejenigen zu entwaffnen, die tatsächlich eine Gefahr für unsere Sicherheit und unser Gemeinwohl darstellen.“

Erste infizierte Hausschweine: Die Afrikanische Schweinepest hat einen Betrieb im Landkreis Groß-Gerau erreicht.

Erstmals ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein in Hessen nachgewiesen worden. Ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) ist betroffen, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte. «Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte den Verdacht», hieß es. Daraufhin seien die Tiere unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden.

Rund um den Betrieb wird nun nach Ministeriumsangaben eine sogenannte Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometer Radius eingerichtet, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten.

Rund 3.500 Schweine in Hessen in Schutzzone

Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone gebracht werden. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich demnach auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine.

Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Die Behörden richteten daraufhin eine Sperrzone ein. Innerhalb der sogenannten Restriktionszone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, etwa eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch für die Jagd und die Landwirtschaft. Bislang wurden bei einer Kadaversuche in der Zone 15 positive Fälle entdeckt.

Für Menschen ist ASP ungefährlich

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.

Was hilft gegen Messerkriminalität? Während viele Politiker lautstark eine Ausweitung von Messerverbotszonen und Führverbote für weitere Messertypen fordern, sprechen sich die Waffenexperten vom Bundesverband zivile Legalwaffen für eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Gesetze und eine Fokussierung auf die Täter aus.

„Wir brauchen im Bereich der Messerkriminalität jetzt dringend geeignete Maßnahmen, die nicht ständig auf die Tatwerkzeuge, sondern auf die potenziellen Täter zielen. Führverbote für Messer oder die Ausweitung der Messerverbotszonen werden nämlich genau diejenigen nicht interessieren, die Straftaten bis hin zum Mord begehen wollen“, so der BZL-Vorsitzende Matthias Klotz in einer Stellungnahme seines Verbandes. Viele der schrecklichen Vorfälle der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass die Tatwerkzeuge bereits heute mit einem Führverbot belegt sind. Verhindert werden konnten die Taten dadurch nicht. „Wer mit dem Vorsatz aus dem Haus geht, einen anderen Menschen mit einem Messer zu bedrohen, zu verletzen oder gar zu töten, wird von diesem Plan keinen Abstand nehmen, nur weil das Mitführen des Tatwerkzeugs verboten ist“, so Klotz.

„Politik gaukelt Handlungsstärke vor“

Nach den jüngsten Messerattacken möchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Führverbot von Messern auf weitere Bauarten und Messertypen ausweiten, zudem sollen vermehrte Waffen- und Messerverbotszonen dazu beitragen, der Polizei Erleichterungen bei Kontrollen zu verschaffen und so die Zahl der Gewalttaten mit Messern zu reduzieren. Nach Ansicht des BZL jedoch ist die immer wiederkehrende Verschärfung des Waffenrechts, sei es in Bezug auf Schusswaffen oder auf Messer, „aktionistische Politik, die der Öffentlichkeit Entschlusskraft und Handlungsstärke vorgaukeln soll, uns aber in der Sache kein Stück weiterbringt.“

„Kriminelle weichen dem Staat geschickt aus“

„Menschen, die vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, sind sowieso der Überzeugung, nicht erwischt zu werden und passen ihr Verhalten entsprechend an, um Sanktionen zu entgehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, Justiziar des BZL. „Das kriminelle Milieu weicht dem Staat, seinen Gesetzen und deren Durchsetzung geschickt aus oder ignoriert sie völlig. Da werden weder Messerverbote noch Messerverbotszonen helfen.“

Durch schärfere Verbote würden dagegen verstärkt unbescholtene und rechtstreue Bürger ins Visier der Behörden geraten, warnt der BZL – etwa könnten dann auch der Nicker in der Lederhose des Bayerischen Trachtlers und das Schweizer Taschenmesser zum Gesetzesverstoß werden.

Bestehende Regeln konsequent umsetzen

Um mehr Sicherheit zu schaffen, fordert der Bundesverband zivile Legalwaffen deshalb eine klare Fokussierung auf die potenziellen Täter und auf die konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen. So wirbt der BZL unter anderem für eine weit stärkere Nutzung des Instruments individueller Waffenverbote. „Auch wenn dies kein Allheilmittel ist – mit diesem bereits vorhandenen Werkzeug müssen wir ansetzen, aber es wird noch viel zu wenig genutzt. Stattdessen aber immer neue Verbote zu implementieren, um dann ggf. von den Falschen möglichst viele Messer einzuziehen, wirft ein fragwürdiges Licht auf die Verantwortlichen.“

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Die in Deutschland selten auftretende Viruserkrankung Afrikanische Schweinepest ist erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Für Menschen ist sie ungefährlich, für Schweine hingegen meist tödlich.

In Hessen ist die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein nachgewiesen worden – es handelt sich um den ersten Fall in dem Bundesland. Das sterbende Tier sei südlich von Rüsselsheim am Main im Landkreis Groß-Gerau nahe einer Landstraße gefunden worden, teilte das Regierungspräsidium Darmstadt am Sonntag mit. Ein positiver Test auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde demnach vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt.

Der Kreis Groß-Gerau, das Regierungspräsidium Darmstadt und das hessische Landwirtschaftsministerium arbeiteten laut einer gemeinsamen Mitteilung eng zusammen. Ziel sei es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass sie sich ausbreite oder auf Hausschwein-Bestände übertrete.

Für Menschen und andere Tierarten ist die Viruserkrankung den Angaben zufolge ungefährlich – bei Haus- und Wildschweinen ist sie dagegen unheilbar und verläuft fast immer tödlich. Eine Impfung gibt es nicht. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe sowie Futter durch den Menschen übertragen werden.

Um den Fundort bei Rüsselsheim sollte der Mitteilung zufolge in einem Radius von rund 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet werden. Verfügungen sollen den Umgang mit Schweinen und deren Haltung regeln sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringen von Gülle. Ein generelles Jagdverbot in der Zone soll dazu führen, Wildschweine nicht aufzuschrecken.

Zone erfasst auch Gebiete in Rheinland-Pfalz

Betroffen von der Restriktionszone sind neben dem Landkreis Groß-Gerau der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Offenbach sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zudem liegen in Rheinland-Pfalz der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz in dem Radius von 15 Kilometern.

In den Kreisen wurden die Suche nach erkrankten Tieren und entsprechende Tests organisiert sowie die Einrichtung von Sammelplätzen für Kadaver vorbereitet. «Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein festgestellt», hieß es in der Mitteilung. Wenige Kilometer davon entfernt wurden demnach zwar zwei tote Wildschweine gefunden – aber negativ auf das Virus getestet.

Der Sprecher des Deutschen Jagdverbandes, Torsten Reinwald, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Virus sei vermutlich vom Menschen verbreitet worden, etwa durch Wurstabfälle. Reinwald rief dazu auf, verhaltensauffällige oder tote Wildschweine umgehend der Polizei zu melden. Zudem solle man sich von ihnen fernhalten, um das Virus nicht beispielsweise über die Schuhsohlen zu verbreiten.

2020 war in Brandenburg der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt worden. Die Hauptgebiete der Ausbreitung in Deutschland waren dem Jagdverbands-Sprecher zufolge neben Brandenburg bisher Sachsen. Außerdem gab es Fälle in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Im Vorwort des Sachsenjägers regt Vizepräsident Diskussion über Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband Sachsen an. DJV-Gremien wurden im Vorfeld nicht einbezogen.

Der Vizepräsident des Landesjagdverbandes Sachsen (LJVSN) hat im Vorwort der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes Sachsenjäger die Mitglieder dazu angeregt, über eine Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband zu diskutieren – unter anderem, weil Weiterbildung und Training für Jägerinnen und Jäger in ganz Sachsen Pflicht sein sollten. In diesem Artikel stellt Vizepräsident Wilhelm Bernstein ausschließlich seine eigene Meinung dar.

Das Vorgehen war in den Gremien des Deutschen Jagdverbandes (DJV) weder angekündigt noch diskutiert worden. Aufgrund der in sozialen Medien vielfach geteilten Falschbehauptung, der DJV plane eine Pflichtmitgliedschaft für Jägerinnen und Jäger, hat der Dachverband bereits gestern eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Die ablehnenden Reaktionen von Jagdverbänden sowie Jägerinnen und Jägern aus Sachsen und aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen, dass der Vorschlag einer Pflichtmitgliedschaft nicht mehrheitsfähig ist.

Seit einem Urteil des OVG Münster ist die Aufbewahrung des Schlüssels zu einem Waffenschrank in der Diskussion. Jetzt haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu dieser Frage Anweisungen herausgegeben, die in Fachkreisen auf Ablehnung stoßen.

Das Forum Waffenrecht (FWR), das sich für die Interessen und Wahrung der Rechte von Legalwaffenbesitzern in Deutschland einsetzt, hat jedoch herausgearbeitet, dass die vorliegenden Schreiben in Ihrem Inhalt teils gravierend gegen das geltende Waffengesetz und sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.

Friedrich Gepperth, Vorsitzender des FWR findet dazu klare Worte: „Die Behörden in NRW widersprechen nicht nur geltendem Recht, sondern weichen auch teils gravierend von dem zugrundeliegenden Richterspruch aus Münster ab. In Baden-Württemberg werden Kontrolleure sogar dazu motiviert, ein geschütztes Grundrecht der betroffenen Menschen zu verletzen.“

Das Forum Waffenrecht fordert daher die sofortige Rücknahme der Schreiben und ruft die Behörden und Ministerien zu einem sachdienlichen und zielführenden Dialog auf. „Natürlich ist es uns wichtig, dass Schlüssel zu Waffenschränken sicher verwahrt werden – und die Praxis zeigt, dass dies ja auch funktioniert“, sagt Friedrich Gepperth. „Umso mehr sprechen wir uns entschieden dagegen aus, dass aufgrund eines Richterspruches nun Landesregierungen brandgefährliche Alleingänge unternehmen, die bar jeder gesetzlichen Grundlage rechtstreue Bürgerinnen und Bürger kriminalisieren. Wir sind jederzeit zu Gesprächen bereit, um gemeinsam eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die sachdienlich, zielführend und praktisch umsetzbar ist.“

Auf der Delegiertenversammlung des Forum Waffenrecht am 16.01.2024 in Kassel sind mit großer Mehrheit zukunftsweisende Reformen beschlossen worden, die die weitere Arbeit des FWR als geeinte Stimme des legalen Waffenbesitzes nachhaltig stärken.

So wurde der Bund der historischen Schützenbruderschaften e.V. in den Vorstand des Forum Waffenrecht gewählt. Der BHDS bringt 230.000 Mitglieder mit und ist somit der zweitgrößte Schießsportverband in Deutschland. Schon ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft im FWR wurde der BHDS zu einem allzeit wichtigen und wertvollen Partner, der unsere Anliegen auf allen politischen Ebenen unterstützt und durch kompetente und allzeit professionelle Einflussnahme getragen hat. Diese Kraft kann und wird der BHDS nun noch stärker zum Wohle des legalen Waffenbesitzes in Deutschland und zur Fortentwicklung des FWR einsetzen. Wir heißen unser neues Vorstandsmitglied herzlich willkommen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.

Damit im Zuge dieser Fortentwicklung sowohl interne Interessenkonflikte als auch Zieldivergenzen in der Außenkommunikation vermieden werden können, wurde mit ebenso großer Mehrheit das Ausscheiden des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VdB) aus dem Vorstand beschlossen. Das Forum hat die mittlerweile völlig eigenständige und mit dem FWR zu keiner Zeit abgestimmte Lobby-Arbeit des VdB zu respektieren und sieht daher die getroffene Entscheidung als einen für beide Seiten zielführenden Schritt, die jeweilige inhaltliche und kommunikative Ausrichtung selbstbestimmt zu verfolgen.

Große Einigkeit bestand auf der Versammlung auch dahingehend, dass das FWR, in dessen angeschlossenen Verbänden knapp 700.000 Menschen organisiert sind, seine Sichtbarkeit für die Mitglieder aber auch für Politik und Gesellschaft stark ausbauen muss. Ideologische Vorbehalte gegen rechts- und verfassungstreue Bürger müssen ausgeräumt, klare Positionen nach innen und nach außen vertreten und mehrheitsfähig kommuniziert werden. Der dafür so wichtige Umzug der Geschäftsstelle nach Berlin war vor der Versammlung bereits beschlossen, in Kassel wurde aber schließlich auch der Haushalt für die Umsetzung und für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel verabschiedet.

Basierend auf diesen richtungsweisenden Beschlüssen wird das FWR in den kommenden Wochen und Monaten weitere strukturelle und inhaltliche Optimierungen auf den Weg bringen. Denn der legale Waffenbesitz braucht eine geeinte, starke und seriöse Stimme mehr den je. Die Weichen dafür sind nun gestellt, und wir freuen uns mit Ihnen auf ein arbeitsreiches und herausforderndes 2024.

Landesjägerschaft protestiert gegen wildtierfeindliche Ansätze. Über 2.000 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet werden erwartet. Schwerin steht am Mittwoch ganz im Zeichen von Signalorange.

Es wird laut und es wird bunt am Mittwoch in Schwerin. Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern hat am 10. Januar 2024 zu einer Demonstration gegen den von Landwirtschaftsminister Till Backhaus geplanten Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes aufgerufen. Um 8 Uhr treffen sich Mitglieder des Landesjagdverbandes MV, Jägerinnen und Jäger aus anderen Landesverbänden und andere Vertreter des ländlichen Raumes am Alten Garten in der Landeshauptstadt. Prominente Redner sind unter anderem Minister Dr. Till Backhaus, der Präsident des Deutschen Jagdverbandes Helmut Dammann-Tamke, LJV-Präsident Dr. Florian Asche sowie Marco Gemballa vom Bauernverband.

Der Protest der Teilnehmer richtet sich gegen die zunehmende Gängelung der Menschen im ländlichen Raum. Besonders kritisch sieht der Landesjagdverband dabei den aktuellen Entwurf der Jagdgesetznovelle. Dieser sieht unter anderem vor, den Waldumbau von Monokulturen zu klimaresilienten Mischwäldern gegen den Tier- und Artenschutz auszuspielen. Konkret soll es einen Mindestabschuss von Schalenwild, z.B. von Rotwild, ohne Obergrenze geben. Damit ist ein lokaler, behördlich nicht kontrollierbarer Totalabschuss möglich. Das bedeutet auch, dass die Funktion der Hegegemeinschaften ausgehebelt wird. Hegegemeinschaften sind verantwortlich für ein großräumiges Wildtiermanagement, das wiederum einen gesunden und artenreichenreichen Wildbestand sichert und durch intelligente Bewirtschaftungskonzepte nachweislich positiven Einfluss auf Wildschäden hat.

Geplant ist außerdem die Einschränkung der Fallenjagd, was bestimmte Niederwildarten, wie Rebhuhn oder Fasan, in ihrem ohnehin schon bedrohten Bestand noch weiter gefährden würde.

Die Landesjägerschaft will mit der Protestaktion ein deutliches Zeichen setzen, gegen eine ideologisch verblendete Gesetzgebung und für ein wildtiergerechtes Jagdgesetz. Und es ist ein klares Bekenntnis für ein Bündnis des ländlichen Raumes aus Jagd, Forst, Landwirtschaft und Fischerei.

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