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Format ca. 24,5 x 32,5 cm, gebunden, durchgehend 4-farbig, pro Brutvogelart (meist) eine Doppelseite mit Verbreitungskarte und Text sowie Illustration von Paschalis Dougalis, einführende Kapitel, Literaturverzeichnis, Namen aller Mitarbeiter, ca. 700 Seiten, Gewicht ca. 3,0 kg, Versand in speziellem Versandbehälter. Preis im Buchhandel: 98,00 €.

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LJV-Präsident Müller-Schallenberg kündigt entschlossene Interessenvertretung der Jägerschaft an

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen erwartet Mitte September den von der Landesregierung angekündigten Gesetzentwurf für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes. Das erklärte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg nach einem Gespräch am Mittwochabend (20. August) mit dem für die Jagd zuständigen Minister Johannes Remmel, der den Landesjagdverband dazu in das Düsseldorfer Umweltministerium eingeladen hatte.

Nach Verabschiedung des Entwurfes durch das Kabinett rechnet der LJV bis Mitte Oktober mit der Anhörung der Verbände durch die Landesregierung. Den Landtag dürfte der Gesetzentwurf der Regierung Anfang Dezember erreichen. Die Verabschiedung durch den Gesetzgeber sei nach dem Fahrplan der Regierung im Mai 2015 zu erwarten.

Müller-Schallenberg kündigte die entschlossene Vertretung der Interessen von Jagd und Jägern in der Debatte der kommenden Wochen und Monate an. Dies sei die ureigene Aufgabe des Landesjagdverbandes mit seinen 65.000 Mitgliedern und finde die Unterstützung des Deutschen Jagdverbandes, der europäischen Interessenvertretung und aller NRW-Partnerverbände des ländlichen Raumes.

„Unmittelbar nach Veröffentlichung des Entwurfes der Landesregierung in den kommenden Wochen werde ich die Inhalte mit den hierfür zuständigen Gremien unseres Verbandes intensiv erörtern und die nordrhein-westfälischen Jägerinnen und Jäger über die gefundenen Ergebnisse und die weitere Vorgehensweise informieren“, so Ralph Müller-Schallenberg.

Was wird denn nun aus dem Jagdgesetz? Nur vordergründig ist es still geworden um die grüne Herzensangelegenheit. Hinter den Kulissen wird eifrig nach Kompromissen zwischen Jägern und Tierschützer gesucht.

Im Herbst kommt es zum Schwur: Boxt Grün-Rot das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz allein gegen den Widerstand von Jägern und Opposition durch? Oder findet sich doch noch ein Dreh, mit dem am Ende nicht nur die Tierschützer, sondern auch die Jäger mit dem seit Monaten heftig umstrittenen Schriftstück leben können? Aktuell klingen beiden Seiten nicht so negativ, wie es im Frühjahr noch den Anschein machte.

Allerdings umfasst die Stellungnahme des Landesjagdverbands zum Gesetzentwurf aus dem Forstministerium von Alexander Bonde (Grüne) sage und schreibe 42 Seiten. Was nicht gerade so aussieht, als ließen sich da rasch gemeinsame Positionen finden. Ohne viel aus den laufenden Gesprächen hinter den Kulissen zu berichten, sagt der stellvertretende Landesjägermeister und Rechtsanwalt Wolf Riedl nur so viel: «Wir befinden uns nach wie vor im Gespräch.» 

Man sei dabei, die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren abzuarbeiten, heißt es im Forstministerium. Auch die 2419 Kommentare auf dem Beteiligungsportal des Landes würden derzeit abgearbeitet, berichtet das Staatsministerium. Kein anderes Thema auf der seit Frühjahr 2013 bestehenden Internet-Seite habe bislang derart bewegt. Zum Vergleich: Der ebenfalls umstrittene Nationalpark auf Platz zwei brachte es auf 461 Kommentare.

Der überarbeitete und dann vermutlich endgültige Gesetzentwurf könne dann wohl im Herbst seinen Weg durch das Parlament antreten, hieß es im Forstministerium weiter. Es gebe ja bei diesem Thema «keine Eile».

Der Gesetzentwurf für das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz soll das im Kern gut 20 Jahre alte Jagdgesetz an die heutigen Kenntnisse über Wildtiere anpassen und das Jagdwesen den neusten Anforderungen des Naturschutzes und des Tierschutzes anpassen. Zudem behaupten die Befürworter, nur wenn man die Jäger einbinde und die Bedeutung der Jagd betone, könne man ihr Image aufpolieren.    

Herzstück des Gesetzes ist das sogenannte Schalenmodell, in dem die Tiere in mehreren Stufen von jagbar (Nutzungsmanagement) - wie Rehe oder Wildschweine - bis geschützt (Schutzmanagement) - wie Auerhuhn oder Wanderfalke - eingeteilt werden. Festgelegt werden soll das von Wildtiermanagern und eben nicht mehr von Jägern allein.

Viele Jäger im Land sehen ihr traditionsreiches Recht dem Naturschutz untergeordnet. Inzwischen hat sich sogar der Deutsche Jagdverband eingemischt, zumal man dort befürchtet, die baden-württembergische Debatte komme nun auch auf andere Landesverbände zu. Bei einer strikten Trennung zwischen dem Jagdrecht und dem Naturschutzrecht müsse es unbedingt bleiben, hieß es in Berlin.

«Ich denke, es sind Lösungen zu finden», sagt Vize-Landesjägermeister Riedl. Das «restriktive Fütterungsverbot» aber sei «inakzeptabel». Knackpunkt sei auch die Jagdruhe im Frühjahr, in der Wildschweine nicht bejagt werden dürften. «Das geht mit uns nicht - schon wegen der Seuchengefahr.» Überdies befürchten die Jäger, dass mit jeder Vorschrift das Interesse an der Jagd sinkt. «Die Motivation, Verantwortung für ein Revier zu übernehmen, geht zurück», sagt Riedl.

Das Gesetz verbietet etwa Totfangfallen und das unkontrollierte Abschießen streunender Hunde und Katzen. Zudem soll es aus Gründen des Tier- und Artenschutzes ein begrenztes Fütterungsverbot geben. Auch soll von 2017 an nur noch bleifreie Munition verwendet werden.

Alles Punkte, auf die etwa der Naturschutzbund Nabu nicht verzichten möchte. Darum sei man auch zu Kompromissen bereit, sagt Landeschef Andre Baumann. Aber: «Das Gesamtpaket muss stimmen.» Man habe schon die eine odere andere Kröte geschluckt, etwa bei der Liste der jagbaren Arten oder der Zeit der Jagdruhe. Zu den Verhandlungen will aber auch er nicht zu viel sagen. Genauso wenig wie der Jagdverband und das Ministerium. Ob das ein gutes Zeichen für ein Happy End ist?

Landesjagdverband verurteilt die Tat

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) bedauert die aktuelle illegale Wolfstötung bei Lieberose und verurteilt diese Straftat. Als Interessenvertretung der Brandenburger Jäger und anerkannte Naturschutzorganisation fordert der LJVB eine konsequente Strafverfolgung.

„Die Tatsache, dass der Wolf enthauptet so abgelegt wurde, dass man ihn gut finden konnte, zeugt davon, dass da jemand am Werk war, der die Öffentlichkeit provozieren möchte. Wir hoffen, dass am Ende dieser Provokation eine rechtskräftige Verurteilung des Straftäters steht.“, erklärt Robert Franck, Präsidiumsmitglied des LJVB.

Der LJVB unterstützt seit 2012 mit der Ausbildung von Wolfskundigen das Monitoring der in Brandenburg lebenden Wölfe. Derzeit sind über 80 ehrenamtliche Wolfskundige im Einsatz, die entsprechenden Hinweisen nachgehen, um Erkenntnisse über den derzeitigen Wolfsbestand im Land Brandenburg zu gewinnen.

Am 7. August wurde an der B 168 südlich von Lieberose auf der Fläche der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg ein erschossener Wolf ohne Kopf aufgefunden. Der Wolfskadaver wurde am 7. August von einem Radfahrer entdeckt, der die Oberförsterei Lieberose informierte. Mitarbeiter des Landesumweltamtes und der Oberförsterei bargen das tote Tier und überstellten es zur Untersuchung an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Die anschließende Untersuchung ergab eine Schussverletzung als Todesursache. Das Abtrennen des Hauptes war den Untersuchungsergebnissen zufolge nach dem Tod des Tieres erfolgt. Es handelt sich um ein männliches, vermutlich 2-3 Jahre altes Tier, dessen genaue Herkunft noch nicht geklärt werden konnte. Die Fläche, auf der der Kadaver gefunden wurde, liegt im Naturschutzgebiet und gehört der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg. Seit 2009 sind in dem Gebiet wieder Wölfe heimisch.

Wildkamera liefert Beweis

Erstmals wurden in Mecklenburg-Vorpommern Junge geboren. Auf einem Waldweg in der Lübtheener Heide südlich von Hagenow sind fünf Wolfswelpen entdeckt worden. Eine automatische Wildkamera, die die Umweltschutzorganisation WWF installiert hatte, habe die Jungtiere abgelichtet, teilte das Agrar- und Umweltministerium am Montag in Schwerin mit. Fachleute gingen zudem davon aus, dass auch das in der Ueckermünder Heide im Osten des Landes sesshaft gewordene Wolfspaar Junge hat. Darauf deute ein deutlich vergrößertes Gesäuge der Fähe.

Die Entdeckung kam für Marcus Rudolf alles andere als überraschend. Der Wolfs-Beauftragte des Naturschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern (NABU) hatte bei seinen Streifzügen durch die Lübtheener Heide zuletzt nur noch die großen Pfotenabdrücke des Wolfsrüden gefunden. „Das konnte nur bedeuten, dass sich die Fähe im Bau um den Nachwuchs kümmert“, sagte Rudolf am Montag in Schwerin. Kurz zuvor war seine Vermutung zur Gewissheit geworden: Auf einem Waldweg in dem Heidegebiet südlich Hagenows waren insgesamt fünf Welpen in die automatische Foto-Falle gegangen. Diese brachte den Nachweis, dass nach rund 200 Jahren erstmals wieder Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden.

Und es ist offenbar nicht der einzige Wolfsnachwuchs im Nordosten. Wie das Agrar- und Umweltministerium in Schwerin weiter mitteilte, gehen Fachleute davon aus, dass auch das in der Ueckermünder Heide im Osten des Landes sesshaft gewordene Wolfspaar Junge hat. Darauf deute ein deutlich vergrößertes Gesäuge der dortigen Fähe, die ebenfalls beobachtet worden war. In den beiden weitgehend menschenleeren Heidegebieten an der Elbe und südlich des Stettiner Haffs hatten schon vor etwa acht Jahren Wolfsrüden neue Reviere gefunden. Nachdem sich im Vorjahr und im Winter Partnerinnen zu ihnen gesellten, war Nachwuchs absehbar.

Agrarminister Till Backhaus (SPD) wertete die Wiederansiedlung des Wolfs als Erfolg im Bemühen um eine möglichst große Artenvielfalt. „Wir sind hier auf dem richtigen Weg und müssen nun dafür sorgen, dass unsere neuen, ‘alten’ Bewohner hier dauerhaft heimisch werden können“, erklärte Backhaus. Das ist nicht immer konfliktfrei.

Tierhalter hatten sich immer wieder kritisch zu Wort gemeldet, nachdem Wölfe Schafe gerissen hatten. Erst im Mai waren auf der kleinen Ostsee-Insel Koos nördlich von Greifswald elf tote Schafe gefunden worden. Eine Gen-Analyse bestätigte inzwischen, dass ein Wolf die Tiere riss. Die Landesregierung hatte auf solche Vorfälle mit einem Entschädigungsprogramm und finanziellen Hilfen zum besseren Schutz vor Wolfsangriffen reagiert. Seit 2010 regelt ein Managementplan den Umgang mit dem Raubtier.

Für Rudolf muss der Wolfs-Zuwachs nun nicht zwangsläufig zu mehr Konflikten mit Tierhaltern führen. „Nach den ersten Fällen mit gerissenen Tieren haben sich die Schäfer in der Region Lübtheen auf die neue Situation eingestellt. Sie haben sich mit Hilfe des Landes sichere Zäune zugelegt und Hunde angeschafft, die Wölfe auf Abstand halten. Das scheint zu wirken“, meint der Umweltschützer. Denn neue Angriffe auf Schafe habe es seit Jahren dort nicht mehr gegeben.

Der Landesjägerverband fordert hingegen verbindliche Festlegungen für Wolfsbestände. „Wölfe werden uns bald viel massiver heimsuchen, als es bisher der Fall ist“, warnte Verbandspräsident Volker Böhning schon. Seit 1990 steht der Wolf EU-weit unter Schutz.

Die Wölfe waren in den zurückliegenden beiden Jahrzehnten von Osten her aus Polen wieder nach Deutschland eingewandert und hatten zuerst in Brandenburg und Sachsen neue Reviere erobert. Im Vorjahr waren aber auch in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen neue Rudel beobachtet worden und nun in Mecklenburg-Vorpommern.

Wolfsexperte Rudolf geht davon aus, dass in diesen fünf Bundesländern inzwischen rund 30 Rudel leben. Bei einer bundesweiten Bestandsaufnahme im April seien 25 Wolfsfamilien registriert worden, dazu noch zahlreiche Einzeltiere auch in anderen Regionen. In etwa zwei Jahren dürften sich dann auch die Jungtiere aus der Lübtheener Heide auf die Suche nach neuen, eigenen Revieren machen, so Rudolf.

Möglichst genaue Erkenntnisse über die deutschen Wolfsvorkommen und deren Populationsentwicklungen sind nach Angaben des WWF Voraussetzung für „ein optimiertes Management“ und eine erfolgreiche Konfliktvermeidung. Deshalb gehe es darum, die Zahl der Welpen und deren Aufenthaltsbereiche genau zu ermitteln. Dazu würden weitere Fotofallen aufgestellt und regelmäßig Spuren gesucht. Und dabei trifft NABU-Wolfsexperte Rudolf bestimmt auch bald wieder auf die Fährte der Wölfin in der Lübtheener Heide mit ihren fünf Jungen.

Nicht nur eine Gefahr im Straßenverkehr

Von Mitte Juli bis Anfang August hat das Rehwild Paarungszeit. Der Jäger nennt es Brunft oder Blattzeit. In diesen Wochen können Rehe häufig schon bei gutem Tageslicht beobachtet werden, sind aber besonders in der Dämmerung und nachts auf den Läufen.

Die Rehböcke markieren durch Reiben des Gehörns und der Stirnlocke an kleinen Bäumchen ihr Revier und vertreiben andere aus dem von ihnen beanspruchten und verteidigten Territorium. Die paarungsbereit (brunftig) werdende Ricke zieht die Aufmerksamkeit des Rehbockes auf sich und er läuft oft lange hinter ihr her, bis es zur Begattung kommt. Bei diesen teilweise weiten Distanzen werden oft Wege und Straßen überquert.

Hier ist die besondere Aufmerksamkeit der Kraftfahrer gefordert, denn ein Unfall mit einem Reh kann erheblichen Schaden am PKW verursachen und hat meist den Tod des Tieres zur Folge. Die Fahrzeugführer sollten im Juli und August immer daran denken, dass mit einigem Abstand einer über die Straße wechselnden Ricke noch der Bock oder das Kitz folgen könnte. In ihrem Liebesrausch bemerken die Rehe oft das herannahende Fahrzeug viel später als zu anderen Jahreszeiten, wenn sie ganz vertraut über die Straße ziehen und vielleicht sogar noch im Straßengraben warten.

Die Brunftzeit der Rehe ist aber auch für den Jäger interessant, denn zu dieser Zeit kann man oft den von anderen Böcken vertriebenen Jährlingsbock sehen und erlegen. Das Blatten, eine Form der Lockjagd, ist eine erfolgreiche Jagdmethode. Der Jäger ahmt z. B. mit einem Buchenblatt oder einem sogenannten Blatter den Fiepton der Ricke nach und lockt den Bock an.

Das durch Jagdwirtschaft genutzte Wild aus heimischen Revieren ist „Bio“ und sehr gesund, denn es wird nachhaltig genutzt. Das Wild lebt bis zu seiner Erlegung vollkommen artgerecht. Es wird direkt aus dem Kreislauf der Natur entnommen. Deshalb ist Wildbret fettarm, reich an Vitaminen und Mineralstoffen und sehr schmackhaft. Im letzten Jagdjahr 2013/2014 betrug die Jagdstrecke im Freistaat Sachsen 31.467 (davon 6161 Stück Unfall- und Fallwild) Stücken Rehwild (Quelle: Obere Forst- und Jagdbehörde).

Wir Jäger empfehlen allen Naturfreunden für die Monatswende Juli – August bei einem Spaziergang durch Feld und Flur besonders auf die „Rehe im Liebesrausch“ zu achten und auch beim Jäger vor Ort nach frischem Wildbret zu fragen, was sich nicht nur für einen Sonntagsbraten gut eignet sondern auch bei entsprechender Zubereitung die nächste Grillparty bereichert.

Landwirtschaftsminister Vogelsänger besichtigt Wildpflanzenflächen zur Energiegewinnung

Gemeinsame Pressemeldung

Der brandenburgische Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger besuchte heute Wildpflanzenflächen der Firma Saaten Zeller in Phöben/Werder. Er folgte damit einer gemeinsamen Einladung des Landesjagdverbandes Brandenburg und dem bundesweit agierenden Netzwerk Lebensraum Feldflur. Das Netzwerk setzt sich dafür ein, dass ertragreiche Wildpflanzen als eine ökologische Alternative zum Mais als pflanzliche Energieträger angebaut werden.

„Mehrjährige Mischungen aus Kultur- und Wildpflanzen haben vielfältige ökologische Vorteile“, betont Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbands Brandenburg und Vizepräsident des Deutschen Jagdverbands. „Sie bieten im Sommer und Winter sowohl Nahrung als auch Deckung und ihre Ernte liegt außerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten der meisten Wildtiere“, so Bethe weiter. Außerdem verbessern die längeren Blühzeiten und großen Blühflächen das Nahrungsangebot für Insekten. Im Vergleich zu den großen Maisflächen werten die Blühmischungen das Landschaftsbild auf und steigern den Erholungswert einer Region.

Die Firma Saaten Zeller beschäftigt sich bereits in der fünften Generation mit der Zucht speziellen Saatgutes wie zum Beispiel Wildpflanzen. „Unsere Mischung ‚Biogas1‘ umfasst 25 ertragreiche heimische Pflanzenarten, darunter befinden sich neben Wegwarte und Steinklee auch die schwarze Flockenblume, der Rainfarn, Beifuß, Malven und die Wilde Möhre.“ erläutert Firmeninhaber Joachim Zeller. Sowohl Aussaat als auch Ernte der blütenreichen Mischungen aus Wildpflanzen und Kulturarten können mit der normalen Technik vorgenommen werden. „Um ertragreiche Wildpflanzenbestände zu erzielen, müssen die Flächen aber mindestens so sorgfältig wie für Getreide und andere Kulturpflanzen vorbereitet werden“, bemerkt Zeller.

Trotz stetiger Weiterentwicklung können Wildpflanzenmischungen aus ökonomischer Sicht heute noch nicht mit konventionellen Energiepflanzen wie Mais konkurrieren. Das Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert daher die Länder auf, den Landwirten den naturschutzfachlichen Mehrwert zu honorieren. „Damit die Länder eine Maßnahme zum Anbau von Wildpflanzen zur Energiegewinnung finanzieren können, muss der Bund die Nutzung des Aufwuchses dieser Blühflächen jedoch zunächst im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zulassen.“ sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung, die ebenfalls Partner im Netzwerk Lebensraum Feldflur ist. „Erst dann können mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Energiegewinnung als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme angeboten werden“, betont Kinser.

Landesjägerschaft Niedersachsen und ZJEN fordern grundlegende Überarbeitung

Gemeinsame Pressemeldung

“Wenig faktenorientiert, wenig ausgewogen – großer Überarbeitungsbedarf”, so die erste Reaktion der Verbandspräsidenten von ZJEN (Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V.) und Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) mit Blick auf den jetzt bekannt gemachten Regierungsentwurf zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen. Weder die geplante ganzjährige Schonzeit auf Bläss- und Saatgänse noch die Verkürzung der Jagdzeiten auf Gänse und Enten in Schutzgebieten seien nachvollziehbar. Das Vorhaben, sogar die Jagdzeiten auf Schwarzwild, Rehe und Rotwild einzuschränken, missachte zudem in erschreckender Manier den erforderlichen Schutz vor Wildschäden in Wald und Feld, sind sich die Verbände einig.

Der Verdacht, dass bei den geplanten Änderungen nicht Fakten entscheidend sind, dränge sich gerade bei der Frage der Jagdzeiten für Gänse nahezu auf: „Bezeichnenderweise wird vom Ministerium nicht bestritten, dass die Bestandsituation der in Niedersachsen aktuell mit einer Jagdzeit versehenen Gänsearten eine nachhaltige Bejagung erlauben", so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Stattdessen werde nun versucht, durch eine einseitige und verkürzte Interpretation der EUVogelschutzrichtlinie die Einschränkungen bei der Gänsejagd zu begründen: Der Leitfaden zu den Jagdbestimmungen dieser Richtlinie erkennt aber die Legitimität der Jagd auf wild lebende Vögel ausdrücklich voll an". Beim Thema Schwarzwild stelle sich die Frage, warum in Zeiten der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, vor der das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eindringlich warnt, eine Verkürzung der Jagdzeiten geplant sei.

Der ZJEN hält dem Ministerium vor, die Jagd nicht als legitime Nutzungsform anzuerkennen. „Grundsätzlich, das wird leider häufig übersehen, ist das Jagdrecht ein Eigentumsrecht und jede Einschränkung hat enteignende Wirkung. Nicht die Jagdausübung muss rechtlich begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung!“ erklärt ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen. Man werde deshalb alle angekündigten Neuregelungen auf den Prüfstand stellen.

Zum Schutz der Wälder müssten auch die aktuell gültigen Jagdzeiten auf Schalenwild bis zum 31.01. unbedingt erhalten bleiben, so die beiden Verbandsspitzen. Eine nachhaltige, effektive und tierschutzgerechte Jagd vertrage keinen Zeitdruck.

Als unhaltbar sehen es die Verbände schließlich an, dass sie anstelle des im Koalitionsvertrag angekündigten Dialogprozesses einzelne Inhalte des geplanten Entwurfs aus der Presse erfahren mussten. Mit dem ZJEN als größtem Grundeigentümerverband in Niedersachsen und der LJN, der Interessensvertretung von über 53.000 Jägerinnen und Jägern, spreche man auch für diejenigen, die für den Ausgleich von Wildschäden finanziell aufkommen müssten, wenn nicht ausreichend gejagt werden könne.

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