Die "innige Liebesbeziehung" von Nationalsozialismus und Tierschutz nimmt der Landwirt und Diplom-Sozialwissenschaftler Klaus Alfs in seinem neuen Buch "Don't go Veggie" zusammen mit Udo Pollmer und Georg Keckl unter die Lupe, das im November erscheint.

Der Philosoph Leonard Nelson (1882-1927) sah die Achtung vor den Rechten der Tiere als "untrüglichen Maßstab für die Rechtlichkeit des Geistes einer Gesellschaft" an. Mahatma Gandhi meinte: "Die Größe und den Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt". Vegetarier und Veganer betrachten sich gerne als Avantgarde der Zivilisation; eifrig zitieren sie Behauptungen wie die von Nelson oder Gandhi, um als Vorboten einer besseren Welt zu erscheinen. Menschen, die ohne schlechtes Gewissen in Steaks, Bouletten oder Bratwürste beißen, gelten ihnen als rückständige Exemplare des Homo sapiens.

Doch solches Eigenlob stinkt zum Himmel. Dass sich die sittliche Qualität einer Gesellschaft daran messen lassen könne, wie pfleglich sie mit Tieren umgehe und wie stark deren rechtliche Stellung sei, ist ein historisch längst widerlegtes Ammenmärchen. Denn keine "Nation" zuvor hat Tiere rechtlich besser gestellt und besser behandelt als das nationalsozialistische Deutschland. Wie der in Harvard lehrende Historiker Daniel Jütte schreibt, war es das Ziel nationalsozialistischer Politik, den "Stand der Tierschutzgesetzgebung in einem Lande als Gradmesser für die Kulturstufe eines Volkes [...] etablieren."

Mit dem Reichstierschutzgesetz vom 24. November 1933 trat das bis dahin umfassendste Tierschutzgesetz der Welt in Kraft. Es "verbesserte die Rechtsstellung des Tieres mithin erheblich", resümiert der Rechtshistoriker Winfried C. J. Eberstein in einer vergleichenden Studie. Die Präambel legte erstmals gesetzlich fest, dass Tiere um ihrer selbst willen zu schützen seien. 1934 folgte das Reichsjagdgesetz, ein Jahr später das Naturschutzgesetz, 1937 wurden Tiertransporte rechtlich geregelt.

Diese Gesetze verschafften den Nationalsozialisten weltweites Ansehen. Hitler, der sich als oberster Tierschützer Deutschlands verstand, erhielt 1934 von der Eichelberger Humane Award Foundation in Seattle (USA) die Goldmedaille für seine besonderen Verdienste um den Schutz der Tiere. Der deutsche Botschafter in New York nahm im selben Jahr von einem Komitee gegen Tierversuche eine Ehrenurkunde für Hitler entgegen. 1935 wurde das Reichstierschutzgesetz bei der internationalen Tierschutzversammlung in Brüssel als Meilenstein gefeiert. Auch das Reichsjagdgesetz galt als das beste der Welt.

Nimmt man Gandhis Zitat ernst, müsste man "untrüglich" zu dem Schluss kommen, dass Hitlerdeutschland damals die größte und fortschrittlichste Nation der Erde war. Die Nazis werteten Tiere nicht nur juristisch höher, als es in anderen Staaten je üblich war; sie sorgten auch für die konsequente Umsetzung ihrer Gesetze auf allen gesellschaftlichen Ebenen. "Die Misshandlung und Quälerei von Tieren wurde bis tief in die Kriegszeit vom Staatsapparat streng verfolgt und geahndet. Teilweise befasste sich sogar das Militär mit dem Tierschutz", stellt der Rechtshistoriker Stefan Dirscherl fest.

Es gab damals Tieranwälte, die als Interessensvertreter der Tiere agierten; Blockwarte wurden bei Verstößen gegen den Tierschutz ebenso zur Denunziation angehalten wie Kinder, die jede Misshandlung ihren Eltern oder direkt der Polizei melden sollten. Für besondere Verdienste ums Tierwohl gab es die "Adolf-Hitler-Medaille" mit dem schönen Eintrag: "Adolf Hitler – ich bin ein entschiedener Gegner der Tierquälerei".

Den Nationalsozialisten war es sehr wichtig, den Tierschutz durch "Volksaufklärung" gesellschaftlich zu verankern, damit er aus innerer Überzeugung von allen "Volksgenossen" beherzigt werde. Mit Plakaten, Postkarten, Merkblättern, in Wochenschauen und Rundfunkbeiträgen wurde die "gute Sache" vorangetrieben. Für die Kinder gab es u.a. den "Reichstierschutzkalender", der bunte Bilder und Geschichten rund ums liebe Mitgeschöpf enthielt. Ab 1938 wurde der Tierschutz als Unterrichtsfach an Schulen eingeführt. "Da der Tierschutz für den Nationalsozialismus eine ethische Frage war und die kulturelle Stufe eines Volkes anzeigte, war der Tierschutz auch in der HJ besonders wichtig. Die Jugend sollte das Tier als ‚beseeltes Mitgeschöpf' erkennen, welches ‚keine Sache' sei", schreibt Dirscherl.

Fast alle Nazi-Größen sympathisierten mit dem Vegetarismus. Goebbels hielt den Fleischverzehr für eine "Perversion des modernen Menschen"; Heß, Himmler und Hitler waren praktizierende Vegetarier. Himmler ließ in Dachau Versuche an Häftlingen mit veganer Ernährung durchführen, um die Überlegenheit der Pflanzenkost zu beweisen. Die Jagdleidenschaft von Reichsjägermeister Göring stieß bei seinen Mitstreitern auf nahezu einhellige Ablehnung. Hitler hielt die Jagd schlichtweg für Mord und duldete sie nur aus "ökologischen" Gründen.

Das Wort "Konzentrationslager" tauchte öffentlich erstmals im Zusammenhang mit dem Tierschutz auf. Göring hatte 1933 als preußischer Ministerpräsident alle Tierversuche verboten. Wer sich nicht daran hielt, sollte unverzüglich in ein Konzentrationslager überführt werden. Hitler wollte ursprünglich alle Tierversuche im Reich verbieten lassen, musste dann aber Konzessionen an ökonomische und medizinische Notwendigkeiten machen. Versuche an höher entwickelten Tieren (Pferde, Hunde, Affen, Katzen) wurden jedoch nur gestattet, wenn "durch Versuche an anderen Tieren der beabsichtigte Zweck nicht erreicht werden kann." (§ 7 Abs. 5) Im Vergleich zum neuen Tierschutzgesetz der Bundesrepublik (1972) bedeutete dies eine strengere Reglementierung.

Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Seite des Deutschen Arbeitgeber Verbandes.

Der Gesetzentwurf für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes darf in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden. „Der Entwurf enthält ungerechtfertigte Verbote und Vorschriften, die nicht akzeptabel sind und nicht ins Gesetzblatt kommen dürfen“, so LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten jetzt aber erhebliche Korrekturen erreicht werden. „Wir lassen uns Bevormundung und Gängelung durch eine Politik der Verbote nicht gefallen“, sagte Müller-Schallenberg.

Die SPD als größte Regierungsfraktion hat nach Ansicht des LJV an einer solchen Politik kein Interesse. Sehr bemerkenswert sei deren offizielle Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die nordrhein-westfälische Jägerschaft und ihre Partnerverbände mit zusammen 500.000 Mitgliedern setzen auf die Zusage der SPD, mögliche Anregungen und Kritik offen zu diskutieren, konstruktiv aufzunehmen und in das Meinungsbild der SPD-Landtagsfraktion als Entscheidungsgrundlage einfließen zu lassen. „Mit der SPD hat es in Sachen Jagdpolitik seit den Zeiten von Constantin Freiherr Heereman nie Differenzen gegeben“, sagte Müller-Schallenberg. Da der Gesetzentwurf auch von CDU und FDP eindeutig abgelehnt werde, sei klar, dass Remmels Entwurf nicht mehrheitstauglich sei.

Als problematisch und nicht hinnehmbar bezeichnete Müller-Schallenberg im Vorgriff auf die anstehenden Sitzungen der zuständigen LJV-Gremien vor allem diese Positionen im Gesetzentwurf:

  • Der Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und die Reduzierung von Jagdzeiten sind ungerechtfertigte und maßlose Angriffe auf das Eigentums- und Handlungsfreiheitsrecht der Grundeigentümer und diskreditieren die bisherigen Hegeleistungen der Jäger für mehr Biodiversität.
  • Die weitere Beschränkungsmöglichkeit des flächendeckenden Reviersystems begünstigt Wildschäden und Seuchenzüge in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Ermächtigung des Ministeriums, Arten auf dem Verordnungswege aus dem Jagdrecht zu nehmen, bedeutet eine Entmachtung des Parlaments.
  • Die Einführung eines jährlichen Schießnachweises und der Pflicht, bleifreie Büchsenmunition zu verwenden, verletzt die Regelungskompetenz des Bundes bei waffenrechtlichen Angelegenheiten.
  • Einschnitte bei der Hundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz, denn das Ausbildungs- und Prüfungswesen der Jagdgebrauchshunde hat sich gerade deshalb entwickelt, um mit gut ausgebildeten Hunden tierschutzkonform die Jagd auszuüben.
  • Mit dem Aufnahmerecht für Jedermann bei verletztem Federwild würde einerseits das Aneignungsrecht als Teil des Jagdausübungsrechtes verletzt, andererseits soll augenscheinlich bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld eröffnet werden, ohne dass der Tierschutz hier eine Verbesserung erfährt.
  • Das Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der der Fallenjagd belasten die ohnehin gefährdete Artenvielfalt weiter.
  • Ein Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd wird zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft führen und setzt gefährdete Tierarten, darunter zahlreiche Bodenbrüter einem ansteigenden Druck von Fressfeinden aus.
  • Der Zwang zum Einsatz von elektronischen Meldesystemen bei Lebendfangfallen ist praxisfern. Er missachtet die Reviergegebenheiten (z.B. Funklöcher in entlegenen Gebieten). Dem ist die derzeitige Regelung der zweimaligen Kontrolle pro Tag überlegen.
  • Eine Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit und ignoriert die Tatsache, dass sich mit der Jagdausübung schon lange kein Geld mehr verdienen lässt.
  • Hinnehmen wird der LJV auch nicht eine gesetzlich verordnete Schwächung der jagdlichen Interessenvertretung.

 

Der LJV hat bereits dazu aufgerufen, gegen den Gesetzentwurf anzugehen. Den Auftakt dieser Demonstration jagdpolitischer Vernunft machen Regionalkonferenzen in den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Obwohl die Einladungen erst am vergangenen Wochenende versandt wurden, zeichnet sich schon jetzt ein Rieseninteresse daran ab.

Regierungsbezirk Köln
Dienstag, 7. Oktober, 19 Uhr, Gürzenich in Köln, Martinstraße 29 – 37,

Regierungsbezirk Münster
Donnerstag, 9. Oktober, 19 Uhr, MCC Halle Münsterland in Münster, Albersloher Weg 32

Regierungsbezirk Düsseldorf
Dienstag, 21. Oktober, 19 Uhr, Niederrheinhalle in Wesel, An de Tent 1

Regierungsbezirk Arnsberg
Dienstag, 28. Oktober, 19 Uhr, Stadthalle in Werl, Grafenstraße 27

Regierungsbezirk Detmold
Dienstag, 18. November, 19 Uhr, Rudolf-Oetker-Halle in Bielefeld, Lampingstraße 16

Seit 15 Jahren ist der Wolf wieder in Deutschland heimisch. Seine Ausbreitung kann zwischenzeitlich als dynamisch bezeichnet werden. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Zoos, Wolfsgehegen oder Wildparks, in denen Wölfe gehalten werden. Hier kommt es regelmäßig auch zu Nachwuchs. Doch was geschieht eigentlich mit überzähligen Tieren, die aus Kapazitätsgründen nicht in der Einrichtung verbleiben können? Der DJV hat den Diplom-Biologen Eckhard Wiesenthal, Vorsitzender des Deutschen Wildgehege-Verbandes e.V., befragt.

Seit 15 Jahren ist der Wolf wieder in Deutschland heimisch. Seine Ausbreitung kann zwischenzeitlich als dynamisch bezeichnet werden. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Zoos, Wolfsgehegen oder Wildparks, in denen Wölfe gehalten werden. Hier kommt es regelmäßig auch zu Nachwuchs. Doch was geschieht eigentlich mit überzähligen Tieren, die aus Kapazitätsgründen nicht in der Einrichtung verbleiben können? Der DJV hat den Diplom-Biologen Eckhard Wiesenthal, Vorsitzender des Deutschen Wildgehege-Verbandes e.V., befragt. 

DJV: Wie viele Zoos, Wolfsgehege oder Wildparks, in denen Wölfe gehalten werden, gibt es in Deutschland?  

Wiesenthal: Es gibt keine öffentlich bekannte und registrierte Zahl von Wolfshaltungen. In den Mitgliedsparks des DWV e.V. werden nach aktuellem Kenntnisstand in 35 Einrichtungen etwa 240 Wölfe gehalten. Eine Masterarbeit an der Universität Göttingen hat sich im Jahr 2013 mit dieser Frage befasst. In Mitgliedsparks des Verbandes Deutscher Zoodirektoren sind 17 und in denen der Deutschen Tierparkgesellschaft 9 Wolfshaltungen bekannt. In nicht organisierten Parks (etwa 300-400 Institutionen) ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, 10 Wolfshaltungen sind bekannt. Somit sind uns 71 Haltungen bekannt, in der o.g. Masterarbeit fanden 64 Beachtung.   

Sind diese zentral erfasst, wenn ja, wo?  

Nein, es gibt keine zentrale Erfassungsstelle. Lediglich auf kommunaler Ebene werden die Haltungen erfasst und ständig kontrolliert (Veterinäramt, Naturschutzbehörde, in der Regel die Untere Naturschutzbehörde (UNB)). 

Dipl. Biologe Eckhard WiesenthalWie viele Wölfe (adulte Tiere) werden bundesweit gehalten (getrennt nach Zoos, Wolfsgehege oder Wildparks)?  

Die Individuenzahlen sind nicht institutionell eindeutig erfasst. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Rudelstärken in Wildparks stets größer sind als in Zoos oder privaten Wolfshaltungen. Ich würde davon ausgehen, dass in den Wildparks im Mittel nahezu 7 Wölfe gehalten werden, in den weiteren Einrichtungen vielleicht etwas weniger. 

Wie ist die derzeitige gesetzliche Regelung über die Haltung von Wölfen in derartigen Einrichtungen? 

Rechtlich regelt das BNatSchG im §42 oder §43 die Haltung von öffentlich zugänglichen Zoos und Tierfreigehegen. Private Wildtierhaltungen sind wie auch die Tierfreigehege (n. §43 BNatSchG) und Zoos (nach §42) zusätzlich i.d.R. über das TierSchG rechtlich geregelt.   

Ist die genetische Herkunft der Tiere bestimmt und dokumentiert?  

Leider noch nicht. Der DWV beabsichtigt allerdings nach der o.g. Masterarbeit diese Thematik für Wölfe, Bären und Luchse als Verbandsprojekt zu entwickeln.

Wie ist die derzeitige gesetzliche Regelung über die Kennzeichnung der Tiere?  

Es gibt unterschiedliche Regelungen. Allerdings ist die Kennzeichnungspflicht nach §12 BArtSchVO vorgeschrieben, wenn es sich bei der Tierhaltung um besonders geschützte Arten handelt. Sie wird auch seitens der zuständigen Veterinärämter gefordert. Bei Wölfen ist nur noch der Mikrochip (Transponder) das Mittel der Wahl. 

Gilt dies auch für den Nachwuchs?  

Natürlich, wobei der Implantationszeitpunkt aus Tierschutzgründen abhängig ist von Rudelgröße und individuellem Verhalten der Alt- und Jungwölfe sowie der Gehegebeschaffenheit.

Wie wird darüber Buch geführt?  

Im Fall der Wölfe ist, wie bei allen besonders geschützten Arten ein sog. Artenschutzbuch zu führen. In diesem muss jedes Tier mit lfd. Nummer aktuell eingetragen sein. Die Überprüfung durch die zuständigen Behörden kann spontan erfolgen. Das Artenschutzbuch muss ferner zu regelmäßigen Terminen (i.d.R. 31. März und 30. September, kann auch monatlich oder vierteljährlich gefordert sein) der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein unzureichend geführtes Buch wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. 

Sicherlich kann nicht immer der gesamte Nachwuchs im Tiergehege verbleiben. Welche Möglichkeiten bestehen, überzählige Tiere abzugeben?  

Aktuell werden unterschiedliche Praktiken verwendet. Wenn die Möglichkeit besteht, dass neue Rudel gegründet werden sollen, werden Individuen aus bestehenden Rudeln herausgenommen und in neue Gruppen integriert (dies ist nur möglich, wenn es sich bei gleichgeschlechtlichen Tieren um Geschwister oder bei den abzugebenden Tieren um Handaufzuchten handelt). Praktiziert werden die Geschlechtertrennung, die hormonelle oder Antikörper- Kontrazeption, die Kastration, die Sterilisation oder eine Selbstüberlassung bei besonders großen Rudeln ab ca. 15 Tieren, wobei in der Regel extrem wenige Welpen aufgezogen werden oder schwache Alttiere von Artgenossen getötet werden. Diese selbst kontrollierenden Maßnahmen werden übrigens im Freiland (Sachsen) als Normalverhalten (vermutlich die Haupttodesursache freilebender Tiere) unter Wölfen beschrieben. 

Wie wird dies dokumentiert? Ist dies für Jedermann nachvollziehbar?

Neben einem Tierbestandsbuch (s.o.) werden heute in speziellen EDV-Programmen Eintragungen zum Tierbestand vorgenommen. Dazu werden von den betreuenden Personen Tages- oder Wochenberichte gefordert, die alle besonderen Vorkommnisse im Tierbestand dokumentieren. Derzeit wird von der EG eine „Guidance“ erarbeitet, die diese Verpflichtung noch verstärken will. 

Werden Wölfe in Deutschland auch auf Tierbörsen angeboten?  

Das kommt vor. Allerdings mit kaum messbarem Erfolg. 

Gibt es ggf. eine rechtliche Grauzone?  

In welcher Hinsicht? Die persönlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden haben sich im Laufe der letzten circa 10 Jahre deutlich verschärft. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit insbesondere bei den Wölfen ist enorm hoch. Nachwuchs ist – spätestens wenn er aus dem Bau kommt – nicht mehr zu vertuschen. 

Könnte es zu Aussetzungen von Wölfen kommen, die unbemerkt blieben?  

Theoretisch könnte man auf den Gedanken kommen. Praktisch ist dies ganz klar mit NEIN zu beantworten. Wer sich schon einmal bemühte, Wölfe per Narkose aus einem Rudel zu entnehmen, wird feststellen, wie mühselig und zeitaufwendig es ist. Zudem ist es stets mit der Gefahr verbunden, dass andere Rudelmitglieder auch Einfriedungen mit mehr als 350 cm Höhe unter Stress überwinden können. Persönlich kenne ich keine Einrichtung mehr, die ihre Wölfe in geschlossenen Käfigen hält, so dass immer von dieser Gefahr auszugehen ist. Ein letzter solcher bekannter Fall war die Wölfin „Bärbel“ im Jahre 2002, die aus einem Tierpark in Sachsen ausgebrochen ist. Da sie gechipt war, konnte sie auch nach Abschuss noch identifiziert werden. 

Ein Wolf, der sein angestammtes Gehege eigenständig verlassen könnte, wird immer – zumindest in den ersten Wochen - im Umfeld des Parks und des Rudels bleiben. Ein derartiges Problem wird ein Tiergarten nicht unbemerkt lösen können, dies aber kurzfristig lösen müssen. 

Die Aussetzung von Wölfen würde – vorausgesetzt die Wölfe überleben die Aussetzung - in kürzester Zeit bekannt werden. Eine Recherche auch mit genetischer Prüfung würde auf die überschaubare Zahl der Wolfshalter zukommen, so dass zumindest die verbandsorganisierten Einrichtungen von solchen Praktiken auszuschließen sind. Nicht organisierten Einrichtungen werden in der Regel noch stärker durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Innerhalb Deutschlands werden im DWV e.V. mit Abstand die meisten Wölfe gehalten. Zudem sind die meisten Wildparkbetreiber selbst Jäger und Mitglieder in Landesjägerschaften (allein im Vorstand sind fünf von sechs Mitgliedern Jagdscheininhaber). Ein Aussetzen von Tieren, die nicht explizit jagdrechtlich genehmigt werden, verbietet sich von selbst.

Der Gesetzentwurf des zuständigen NRW-Ministers Johannes Remmel für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes enthält akzeptable, bedenkliche und nicht hinnehmbare Positionen.

Der Gesetzentwurf des zuständigen NRW-Ministers Johannes Remmel für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes enthält akzeptable, bedenkliche und nicht hinnehmbare Positionen. „Die nordrhein-westfälische Jägerschaft wird in den kommenden Wochen und Monaten die Debatte darüber intensiv führen und bis zur Verabschiedung im Landtag weitere Verbesserungen erreichen“, sagte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV) in einer ersten Stellungnahme.

Klar sei allerdings schon jetzt, dass die Positionen extremer Jagdgegner vernünftigerweise keine durchschlagende Resonanz finden. Müller-Schallenberg: „In NRW wird die Jagd nicht abgeschafft. Dafür gibt es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage.“ Dies habe der LJV in den vergangenen zwei Jahren in Gesprächen mit der Landesregierung und im Landtag offensichtlich klarstellen können.

Nun komme es vor allem darauf an, die von der Landesregierung gewollte Gesetzesänderung mit den Erfordernissen effizienter und tierschutzgerechter Jagdpraxis in Einklang zu bringen. Müller-Schallenberg ließ keinen Zweifel daran, dass dies bereits mit den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen hinreichend möglich ist.

Der LJV werde weiterhin die Interessen von Jagd und Jägern mit aller Entschlossenheit überall im Lande vertreten und die jagdliche Basis in die Meinungsbildung zum Gesetzentwurf aktiv einbeziehen. Daher hat der Verband mit den 52 Kreisjägerschaften zu Regionalkonferenzen in den fünf NRW-Regierungsbezirken eingeladen. Dazu gehören auch alle NRW-Partnerverbände für den ländlichen Raum, die in den Wahlkreisen ansässigen Landtagsabgeordneten und örtliche Politiker, die ebenfalls zu den Regionalkonferenzen eingeladen sind. Unterstützung findet der LJV auch durch den Deutschen Jagdverband und die europäische Interessenvertretung.

Sie alle bekräftigen das von den Partnerverbänden für den ländlichen Raum veröffentlichte Positionspapier, in dem vor allem zwölf Punkte vertreten werden:

  • Fütterung des Wildes in Notzeiten muss möglich bleiben
  • Kein Kirrverbot bei der Wildschweinbejagung
  • Frei lebende Tierwelt vor wildernden Katzen und Hunden schützen
  • Tierschutzgerechte Hundeausbildung beibehalten
  • Baujagd in NRW sichern
  • Zerstückelung von Jagdrevieren unterbinden
  • Katalog der Tierarten im Jagdrecht umfassend erhalten
  • Auswildern frei lebender Tierarten weiter ermöglichen
  • Sinnvolle Jagd- und Schonzeiten sichern
  • Fangjagd als angewandten Naturschutz sichern
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Landwirtschaft
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Grundeigentümer

 

Nachdem nun der Gesetzentwurf vorliegt, hat der Landesjagdverband die Regionalkonferenzen zu folgenden Terminen festgelegt:

Regierungsbezirk Köln
Dienstag, 7. Oktober, 19 Uhr, Köln, Gürzenich Köln

Regierungsbezirk Münster
Donnerstag, 9. Oktober, 19 Uhr, Münster, Halle Münsterland

Regierungsbezirk Düsseldorf
Dienstag, 21. Oktober, 19 Uhr, Wesel, Niederrheinhalle

Regierungsbezirk Arnsberg
Dienstag, 28. Oktober 2014, 19 Uhr, Werl, Stadthalle

Regierungsbezirk Detmold
Dienstag, 18. November 2014, 19 Uhr, Bielefeld, Rudolf-Oetker-Halle

 

Pressekontakt:
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Andreas Schneider
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund

Tel.: 0231/2868-810
Fax: 0231/2868-888
E-Mail: aschneider@ljv-nrw.de

Verschiedenen Medien, unter anderem der Schwäbischen Zeitung vom Wochenende, ist zu entnehmen, dass Landwirtschaftsminister Bonde dem Kabinett einen geänderten Entwurf des geplanten Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vorgelegt hat. Den Jägern seien dabei „große Zugeständnisse gemacht worden“.

Verschiedenen Medien, unter anderem der Schwäbischen Zeitung vom Wochenende, ist zu entnehmen, dass Landwirtschaftsminister Bonde dem Kabinett einen geänderten Entwurf des geplanten Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vorgelegt hat. Den Jägern seien dabei „große Zugeständnisse gemacht worden“. Unter anderem soll die Wildschweinbejagung auch während der Schonzeit im Wald bis zu einem Abstand von 200 m zum Waldaußenrand und im Feld möglich bleiben. Damit würde der Forderung des Landesjagdverbandes Rechnung getragen, eine zeitlich durchgängige und zur Bestandsreduzierung notwendige Bejagung von Frischlingen und Überläufern zu ermöglichen. Der Landesjagdverband sieht es positiv, dass sich der Gesetzgeber in dieser wichtigen Frage bewegt hat. Landesjägermeister Dr. Friedmann hat gegenüber dpa die 200m-Regelung als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Gleichzeitig stellte aber er klar, dass zunächst der Gesetzesentwurf im Gesamten abzuwarten ist, bevor eine Bewertung erfolgen kann.

Der Landesjagverband hat in seiner fast 50-seitigen Stellungnahme und unter Bezugnahme auf das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Brenner von der Universität Jena eine ganze Reihe wesentlicher und tiefgreifender Änderungen am Gesetzesentwurf gefordert. Es bleibt abzuwarten, welche weitere Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen werden. Erst bei Vorlage des Gesetzesentwurfs an die Öffentlichkeit und nicht an die Schwäbische Zeitung stehen die Entscheidungsgrundlagen überhaupt erst fest. Die Kreisjägermeister in Bezirkstagungen und das LJV-Präsidium auf seiner Klausurtagung werden in den beiden kommenden Wochen in Vorbereitung des außerordentlichen Landesjägertages am 30. September 2014 in Denkendorf intensiv über die Position des LJV beraten. Die abschließende Bewertung des auf die Stellungnahmen der Verbände und der Bürgerinnen und Bürger fortgeschriebenen JWMG und die Entscheidung über die Position des LJV bleibt dem außerordentlichen Landesjägertag als höchstem Organ des LJV vorbehalten.

Am Montag (8.9.2014) haben in Rendsburg Vertreter des Landesjagdverbandes, des Arbeits­kreises Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, des Bauernverbandes, des Wald­besitzerverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Grundbesitz beschlossen, ein Klag­verfahren gegen die im März von Landwirtschaftsminister Robert Habeck erlassene Jagd- und Schonzeitenverordnung zu unterstützen.

Die Verbände sehen in der darin erfolgten Herausnahme einzelner Tierarten aus dem Jagdrecht, in der für andere Tierarten festgelegten Vollschonung sowie in der Verkürzung von Jagdzeiten einen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht. Dieses ist nach ihrer Auffassung jedoch rechtlich nur zulässig, wenn besondere Gründe eine derartige Be­schränkung rechtfertigen. Dem werde jedoch die vom Ministerium vorgelegte Verord­nung nicht gerecht. Nachdem auf politischem Wege alle Bemühungen um eine Ent­schärfung der Neuregelungen gescheitert seien, könne jetzt nur noch der Weg eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht beschritten werden, so die Verbandsvertreter.

Sogar der Deutsche Fischerei-Verband hat sich der Initiative angeschlossen. Eben­falls beteiligt sind der Verband der Binnenfischer und Teichwirte sowie der Landes­fischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden. Gemeinsam befürworten sie ein geschlossenes Vorgehen gegenüber Minister Habeck als Signal der sogenannten Nutzerverbände, die über 45.000 Mitglieder vertreten.

Anlass für die Entschließung ist die Einschränkung der Jagdzeiten für zahlreiche Tierarten. Während diese für das Rot-, Dam- und Sikawild im Winter nur teilweise verkürzt wird, entfällt bei diesen Tierarten die mögliche Sommerjagdzeit auf Schmal­tiere und Schmalspießer im Juni und Juli bzw. Juli und August. Auf weibliches Reh­wild und Kitze ist die Jagd vom 1. September bis 31. Januar zulässig. Die Bejagung von Schmalrehen ab dem 1. Mai entfällt somit. Weiter dürfen nach der Verordnung nur noch Jungfüchse ganzjährig bejagt werden. Altfüchse haben vom 1. Juli bis zum 28. Februar Jagdzeit. Auch die bisherige ganzjährige Jagdzeit des Wildkaninchens ist auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember beschränkt worden. Schließlich wurden die Jagdzeiten für zahlreiche Tierarten vollkommen aufgehoben. So darf etwa die Jagd auf Rebhühner, Fasanenhennen, Höckerschwäne sowie Ne­belkrähen und Elstern überhaupt nicht mehr ausgeübt werden. Keine Jagdzeit haben außerdem zahlreiche Gänse-, Enten- und Möwenarten sowie Türkentauben.

K0ntakt
Landesjagdverband Schleswig-Holstein
Marcus Börner
Tel. 04347-90870
m.boerner@ljv-sh.de

Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden
Hans-Heinrich von Maydell
Tel. 04331-127723
vonmaydell@bvsh.net

Volker Seifert ist Jäger und Administrator des im Januar 2014 gestarteten Internetprojekts „Aktionsbündnis Neue Medien Jagd“, ein Webblog, der Nachrichten zum Thema Jagd von deutschsprachigen Internetseiten bündelt. Warum ein Waidmann in seiner Freizeit lieber Pixel schubst als Wild nachzustellen, verrät der 48-Jährige im DJV-Interview.

DJV: „Herr Seifert, was hat Sie dazu veranlasst, den Meta-Blog „Neue Medien Jagd“ zu erstellen?“

Volker Seifert: "Den Anlass gab die 51. Internationale Jagdkonferenz im Juni 2013. Da wurde beschlossen, ein Portal für deutschsprachige Meldungen rund um die Jagd zu schaffen. Da ein Jahr lang nichts passierte, habe ich die Sache selber in die Hand genommen."

„Was unterscheidet ihren Blog von anderen Medien?“

"Zum einen ist es ein Meta-Blog. Das heißt, es werden keine eigenen Artikel generiert, sondern es werden Artikel zusammengetragen. Dabei wird die Verlinkung zu den Artikeln hergestellt. Zum anderen ist das Alleinstellungsmerkmal, dass es nichts Vergleichbares im deutschsprachigen Raum gibt. Hier kommen auf einer Seite alle aktuellen Meldungen zum Thema Jagd zusammen."

„Wie gut wird ihre Internetseite angenommen?“

"Die Besucherzahlen sind sehr hoch. Am Tag haben wir etwa 2.000 unterschiedliche Besucher. Am ersten Tag hatten wir schon 50 Besucher, dann haben sich die Besucherzahlen sehr schnell hoch geschaukelt. In den ersten sechs Wochen kamen 50 bis 100 Besucher pro Tag mehr dazu. Außerdem benutzen laut meinem Auswertungsprogramm 40 % der Besucher die Seite als Startseite ihres Browsers."

„Ihre Internetseite repräsentiert eine Fülle von Artikeln. Wie stellen Sie die Qualität sicher? Werden die Artikel aufbereitet?“

"Es findet keine Aufbereitung statt. Wenn ich eine Seite mit aufnehme, dann hat sie mich vom Inhalt überzeugt. Sie hat nicht zwingend journalistische Qualität, ist jedoch aus meiner Sicht informativ für den Jäger. Eine weitere Aufbereitung wäre auch zu viel Arbeit. Pro Tag werden etwa 10 Artikel verlinkt. Tagsüber kommen die Artikel von den Verbänden, abends die Artikel von Privatpersonen."

„Betreuen Sie die Seite alleine?“

"Ja, wobei der Betreuungsaufwand sehr gering ist. Es geht eher um das Recherchieren neuer Seiten. Einige Seiten hätte ich gerne dabei, das geht aber leider technisch noch nicht."

„Welche Seiten können technisch berücksichtigt werden?“

"Wichtig ist, dass die Meldung ein tagesgenaues Datum hat und auf einer einzelnen Webadresse hinterlegt ist. Inhaltlich kommen alle Informationen in Betracht, die als Pressemeldung, Radio- oder Video-Podcast und Nachricht publiziert wurden und den Umfang einer reinen Meldung überschreiten. Deshalb habe ich habe ein Programm geschrieben, das nur neue Meldungen berücksichtigt. Von den Meldungen, die das Programm generiert, berücksichtige ich gut ein Drittel. Der Rest ist zu spezifisch, zum Beispiel zu regionalgebunden."

 

Zur Person

Volker Seifert hat seit 32 Jahren seinen Jagdschein. Der 48-Jährige Programmierer geht am liebsten im Winter auf Fuchsjagd. Er führt eine Deutsche Bracke, hat jedoch auch schon Deutsch-Drahthaar und einen Wachtelhund geführt.

 

 

 

 

Die Wiederansiedlung der Wisente im Rothaargebirge freut Artenschützer, Waldbauern hingegen haben Angst vor Schäden. Nun ist ein Amtsgericht am Zug.

Seit knapp eineinhalb Jahren streift erstmals seit Jahrhunderten wieder eine Wisent-Herde frei durchs Rothaargebirge. Artenschützer in Europa sind begeistert. Einige Waldbauern würden den «König der Wälder» allerdings lieber wieder hinterm Zaun sehen, weil die Rinde ihrer Buchen ganz oben auf dem Speiseplan der Wildrinder steht.

Leitkuh Araneta hat aufgetischt: Leckere Buchenrinde in einem Wald auf dem Rothaarkamm. Die Schälschäden an den Bäumen sind offensichtlich. «Das sieht man den Bäumen schon an. Wir wissen nicht, warum die so gern dort sind», sagt Wisent-Ranger Jochen Born. «Vielleicht ist es bei diesem Waldbauern besonders schmackhaft.»

Zwar werden die Schäden der Waldbauern vom Trägerverein des Projektes, der Wittgensteiner Wisent-Welt, beglichen, doch einer der Waldbauern wollte nicht mehr hinnehmen, dass seine Bäume angeknabbert werden. Am Donnerstag (11. September) treffen sich Waldbauer und Wisent-Freunde vor dem Amtsgericht Schmallenberg.

Born freut sich und ist gleichzeitig besorgt. «Wir haben die Herde nicht mehr so im Griff wie noch zu Beginn des Projektes. Sie werden halt wild. Vor einem Jahr liefen sie noch hinter unserem Auto her, jetzt laufen sie weg.» Genau das sei ja auch bezweckt worden, als im April 2013 der Zaun um das Auswilderungsgehege in einem Wald im siegerländischen Teil des Rothaargebirges abgebaut wurde.

Warum Araneta und ihre elf Gefolgstiere, von denen bereits fünf in Freiheit geboren wurden, sich im Sauerland so wohlfühlen, ist Born ein Rätsel. Vielleicht sei die in einem Amsterdamer Gehege geborene Wisent-Dame ja auch katholisch, sagt er scherzhaft. Auf dem Rothaarkamm verläuft auch eine Religionsgrenze zwischen dem protestantischen Siegerland und dem katholischen Sauerland.

Es geht eigentlich nur um einige tausend Euro Schaden an alten Buchen, doch letztlich entscheidet das Gericht über Wohl und Wehe des Projektes. In einer Verfügung hatte das Amtsgericht zunächst festgestellt, dass der Trägerverein dafür sorgen soll, dass die Wisente sich nicht im Wald des Klägers aufhalten.

Für Amtsrichter Ralf Fischer steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Wisente «herrenlos» sind oder nicht. Bisher hatte der Trägerverein immer betont, «Halter und Eigentümer» der Herde zu sein. Damit habe man deutlich machen wollen, dass man für die Schäden durch die Wisente aufkommt, sagt der Vorsitzende des Trägervereins, der Bad Berleburger Bürgermeister Bernd Fuhrmann (CDU).

Einer, der seinen Schaden ersetzt bekommen hat, ist Georg Droste. «Das ist nicht das Problem», sagt er. Nur was nütze ihm der regelmäßige Ersatz von Setzlingen, die wegen der Wisente erst später oder nie Ertrag bringen? Grundsätzlich habe er nichts gegen das Projekt: «Aber nicht in meinem Wald.» Dafür solle der Trägerverein sorgen.

Der schwenkt nun um. Denn wenn ihm die Tiere gehören, muss er nicht nur für sie haften, sondern sie notfalls auch einsperren. Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass die Tiere «herrenlos» seien, hatte der Verein in seiner Erwiderung auf den Gerichtsbeschluss argumentiert. «Bei den Wisenten handelt es sich um Wild- und nicht um Haustiere.»

Über den Erfolg des vom Bundesamt für Naturschutz und dem Landesumweltministerium geförderten Projekts sollte ursprünglich erst in einigen Jahren entschieden werden. «Nun geht es schneller als geplant», sagt Ranger Born. Aber das Gericht habe in der Einstweiligen Verfügung ja auch signalisiert, dass man dem «Wildtier des Jahres 2014» eigentlich kein Waldverbot erteilen kann.

Der Wolf breitet sich in Niedersachsen immer weiter aus. Inzwischen gebe es ein fünftes Rudel, das im Raum Eschede (Kreis Celle) beheimatet sei, teilte die Landesjägerschaft am Dienstag mit.

Der Wolf breitet sich in Niedersachsen immer weiter aus. Inzwischen gebe es ein fünftes Rudel, das im Raum Eschede (Kreis Celle) beheimatet sei, teilte die Landesjägerschaft am Dienstag mit. Ein Wolfspaar habe dort in diesem Frühjahr nachweislich zumindest ein Junges bekommen, sagte die Wolfsbeauftragte der Jägerschaft, Britta Habbe. Das Jungtier sei in eine Fotofalle getappt. Vermutlich habe das Tier noch Geschwister.

Sicher nachgewiesen seien damit in diesem Jahr landesweit 20 neugeborene Wölfe, sagte Habbe. Die bei Munster (Heidekreis) und bei Gartow im Wendland lebenden Rudel haben sechs beziehungsweise sieben Junge, die Rudel bei Bergen und Unterlüß (beide Landkreis Celle) jeweils drei. Im vergangenen Jahr waren nach Habbes Angaben in Niedersachsen 13 Wolfswelpen zur Welt gekommen.

Insgesamt leben nach einer Zählung der Landesjägerschaft in Niedersachsen derzeit mindestens 32 Wölfe. Zu den fünf Rudeln, zu denen zumindest jeweils die Elterntiere und die in diesem Jahr geborenen Jungen gehören, komme noch ein Wolfspaar im Kreis Cuxhaven hinzu, sagte Habbe. Wie viele der Jungtiere aus dem vergangenen Jahr sich noch bei ihren Rudeln aufhalten, sei unklar

Nadine Weers ist jüngste deutsche Meisterin aller Zeiten im jagdlichen Schießen. Die 20-Jährige erzählt im DJV-Interview, wie sie zur Jagd gekommen ist, obwohl kein einziger in ihrer Familie jagt und was man mit 20 Jahren schon über „Routine“ weiß.

DJV: „Herzlichen Glückwunsch Frau Weers zur jüngsten deutschen Meisterin aller Zeiten! Was für eine Leistung! Wie haben Sie sich vorbereitet?“

Weers: „Dankeschön erstmal. Dieses Jahr habe ich ehrlich gesagt eher wenig trainiert. Ich wäre auch eigentlich zu den Deutschen Meisterschaften gar nicht in Deutschland gewesen, weil ich noch bis vor kurzem zu einem Praktikum in Namibia war. Dort habe ich mich aber kurzentschlossen für einen früheren Rückflug entschieden. Wenn man’s zusammenzählt, war ich in diesem Jahr etwa zehn Mal überhaupt schießen. Vielleicht ist weniger mehr.“

„Das war Ihre vierte Teilnahme an den Bundesmeisterschaften. Wie haben Sie sich den in den Jahren zuvor vorbereitet?“

„Normalerweise trainiere ich zwei bis vier Mal pro Monat. Am Anfang habe ich viel mit meinem Trainer Hans-Jörg Faden trainiert, damit sich keine Fehler einschleichen und relativ früh bin ich dann schon in die Wettbewerbe eingestiegen.“

„Sind Sie ein Wettkampftyp?“

„Mittlerweile ja. Ich bin sehr ehrgeizig und zielstrebig. Früher war ich jedoch viel zu angespannt. Ich hatte mir eine bestimmt Leistung so fest in den Kopf gesetzt, dass ich nicht locker genug war. Und dann ist es völlig schief gegangen. Jetzt kann ich locker und konzentriert sein. Man braucht eine gewisse Routine.“

„Sie sind 20 Jahre alt und sprechen ernsthaft von „Routine“?“

(lacht) „Das ist lustig, nicht wahr? Die drei Meisterschaften vorher haben mir aber schon viel Erfahrung gebracht.“

„Wann haben Sie mit der Jagd begonnen?“

„Meinen Jagdschein habe ich im August 2010 gemacht – da war ich gerade 16 Jahre alt geworden.“

„Dann ist Ihre Familie sicherlich jagdlich geprägt.“

„Nein – überhaupt nicht.“

„Die Geschichte wollen wir hören: Wie sind Sie dann zur Jagd gekommen?“

„Durch meinen Nachbar, der zugleich mein Trainer ist – Hans-Jörg Faden. Ich war schon immer gern mit dem Pferd in der Natur und damals auch öfter mit seinem Jagdhund spazieren gegangen. Irgendwann hat mich seine Frau angesprochen und gefragt, ob mich die Jagd interessiert und ob ich mal mit auf den Hochsitz gehen wollte.“

„Und wollten Sie?“

„Na klar, aber ich war 14 Jahre alt und meine Eltern wollten nicht, dass ich mit einem fremden Mann nachts im Wald sitze.“

„Und dann?

„Dann hat sich Hans-Jörg bei meinen Eltern vorgestellt und meine Mutter hat ihn aus der Schule erkannt. Dann durfte ich.“

„Wie war das?“

„Ich kann mich immer noch genau an alles erinnern. Es war typisches Schleswig-Holstein-Wetter, es regnete aus Eimern, aber irgendwann kamen doch die Sauen. Hans-Jörg hat dann auch gleich eine erlegt. Er hat sie versorgt, mir dabei alles gezeigt, ich habe auch die Organe anfassen dürfen und fand es überhaupt nicht eklig. Von da an bin ich öfter mit ihm zur Jagd gegangen und wir haben auch häufig etwas erlegen können. Dann wollte ich den Jagschein machen.“

„Was haben Ihre Eltern gesagt?“

„Die dachten zu Anfang, das wäre so eine Art Strohfeuer: Die Jagd sei zu teuer, um sie mal eben anzufangen und sie dann wieder fallen zu lassen. Also haben meine Eltern ein Angebot gemacht: Wenn ich in der Schule einen bestimmten Notenschnitt erreiche, zahlen sie den Jagdschein. Den Schnitt habe ich dann natürlich geschafft und den Kompaktkurs in den Ferien habe ich auch bestanden.“

„Was sagen Ihre Eltern jetzt?“

„Seit ich den Jagdschein habe, denken meine Eltern auch anders über die Jagd. Sie wissen, dass die ganzen Vorurteile nicht stimmen, verstehen und akzeptieren es.“

„Wo gehen Sie zur Jagd?“

„Bei meinem Trainer und in der Seenberger Heide.“

„Abi in der Tasche, gerade zurück aus Namibia und die Deutsche Meisterschaft oben drauf. Wie soll es weitergehen?“

„Nächstes Jahr möchte ich Agrarwirtschaft an der FH in Rendsburg studieren. Danach weiß ich noch nicht, in welche Richtung ich gehen will, weil ich definitiv kein Typ bin, der den ganzen Tag im Büro sitzen kann. Bis dahin will ich noch jede Menge Erfahrung in diversen Praktika sammeln. Natürlich werde ich auch die freie Zeit genießen und jagen gehen.“

„Mit welchen Waffen gehen Sie zur Jagd?“

„Jagdliche führe ich eine Mauser M03 in .308 Win. Für Wettkämpfe schieße ich eine Match-Büchse von Anschütz in .22 Hornet mit einem alten Zeiss-Glas, die meinem Trainer gehört. Meine Flinte ist eine Browning FN. Als Schülerin fehlen ein wenig die finanziellen Mittel für den Sport, deshalb bin ich meinem Trainer für die Unterstützung sehr dankbar.“

 „Haben Sie noch etwas, was Sie loswerden wollen?“

„Ich würde gern meiner Familie danken, weil sie mir den Jagdschein ermöglich hat. Sehr dankbar bin ich auch Hans-Jörg, weil er der Türöffner für mich war, um zur Jagd zu gehen und ein wunderbarer Trainer ist. Fachlich gut zu sein und dann den Stoff auch noch rüberzubringen, sind ja zwei verschiedene Stiefel, aber er vereint die einfach. Ohne ihn wäre auch unsere Damenmannschaft nicht dort, wo sie jetzt ist. Ein riesiger Dank geht letztendlich auch an die Mannschaft, die am Donnerstag – auch nachdem auf ein paar Tauben vorbei geschossen wurde – zusammen gehalten hat und bis in die Haarspitzen motiviert war. Wir haben einfach einen fantastischen Trainer und ein super Team!“

News abonnieren