Nordrhein-Westfalen: SPD geht auf Distanz zum Remmel-Gesetzentwurf - "Jägerschaft hat in Sozialdemokratie starken Partner" - CDU und FDP: Gesetzentwurf schreddern – Landesjagdverband treibt Kampagne voran

Mit einem neuen Landesjagdgesetz gewinnt die nordrhein-westfälische Landesregierung keinen Blumentopf. Durch die rot-grüne Koalition in Düsseldorf verläuft ein Riss. Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD, über die aus dem Haus von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) stammende Vorlage: „Wir sind nicht glücklich über diesen Entwurf.“ Selbst Grünen-Landtagsabgeordnete Manuela Grochowiak-Schmieding zeigte sich über Regelungen ihres Parteifreundes Johannes Remmel wie die beabsichtigte Wiedereinführung der Jagdsteuer irritiert. Rainer Deppe, führender Jagdpolitiker der CDU-Landtagsfraktion, warnte hingegen davor, dass die größte Regierungsfraktion den ländlichen Raum einmal mehr vertröstet und sich am Ende von den Grünen über den Tisch ziehen lässt. Wie die CDU empfahl Karlheinz Busen für die FDP, den Gesetzentwurf komplett zu schreddern.

Die Politiker äußerten sich am Dienstagabend (7. Oktober) auf der ersten von fünf Regionalkonferenzen in den NRW-Regierungsbezirken. Motto: „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“ Im überfüllten Kölner Gürzenich konnte Ralph Müller-Schallenberg 1.300 Jäger und Vertreter des ländlichen Raums zur ersten Demonstration gegen den Gesetzentwurf begrüßen. Der Präsident des Landesjagdverbandes: „Wir lassen uns von Herrn Remmel und seinen Verbotsfreunden nicht zu Trottelbürgern machen, denen man ständig mit neuen Verboten kommen kann. Wir erheben uns gegen diese unzulässige und verfassungswidrige Einmischung in unser Leben.“

Zwischen den Regierungspartnern SPD und Grüne gibt es beim Landesjagdgesetz erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Am schärfsten zeigten sie sich bei dem Vorhaben, das flächendeckende Reviersystem weiter auszuhöhlen, indem auch juristischen Personen wie Vereinen ein Jagdverbot auf ihren Flächen zugestanden werden soll. Der dadurch entstehende Flickenteppich würde eine zusammenhängende Jagd verhindern, Wildschäden und Seuchenzügen Tür und Tor öffnen. „Die SPD will diese Regelung nicht“, sagte Meesters und fügte hinzu: „Wir teilen die Gründe dagegen hundertprozentig.“

Auch das geplante Abschussverbot wildernder Haustiere – eine Katze tötet jährlich bis zu 1.000 Wild- und Singvögel – ist für den SPD-Sprecher „nicht der Weisheit letzter Schluss“. Hier müsse mindestens über Ausnahmen, Chippflicht und Kastration von Katzen gesprochen werden. Der Grünen-Abgeordnete Norwich Rüsse räumte ein: „Wir haben ein Katzenproblem.“

Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten, die bis zu 20 Prozent der heutigen Jagdfläche gefährden, sind für Rainer Deppe von der CDU eine Warnung an alle Landnutzer, die mit entsprechenden Willkürmaßnahmen staatlicher Verbotspolitik rechnen müssen. LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies bezeichnete die geplante Reduzierung von heute mehr als hundert auf nur noch 27 Wildarten im Jagdrecht als verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht und „Diktatur des Naturschutzrechtes“.

Der Landesjagdverband macht gegen das Gesetz bis zu dessen für Mai 2015 geplanten Verabschiedung überall im Land mobil. Bereits am Donnerstag (9. Oktober) findet die nächste Regionalkonferenz in Münster statt (19 Uhr Halle Münsterland). Hier werden ebenfalls mehr als tausend Teilnehmer erwartet.

LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg: „Ich bin sehr gespannt, ob die größere Regierungspartei akzeptiert, Jäger und Grundeigentümer als Hauptbetroffene derartig zu missachten. Die Jagd steht wie die SPD ebenfalls in einer großen Tradition.“ Schließlich machte Claus Jacobi, SPD-Bürgermeister der Stadt Gevelsberg, den Leuten vom Land Hoffnung: „Die Jägerschaft hat in der Sozialdemokratie einen starken Partner.“ Zuvor hatte Müller-Schallenberg des Gesetzentwurf als „parteigrünen Lobbyismus pur“ bezeichnet und bestätigt, dass es mit der SPD in Nordrhein-Westfalen seit den Zeiten seines Vorgängers Constantin Freiherr Heereman in der Jagdpolitik nie Probleme gegeben hat.

Hermann Carl wird für seine langjährige Arbeit für Lernort Natur mit dem europäischen Sozialpreis ausgezeichnet.

Strahlender Sonnenschein und ein freier Tag konnten über 300 Teilnehmer nicht davon abhalten, am 3. Oktober in das Rathaus der Stadt Eschweiler bei Aachen zu kommen, um bei der Verleihung des Europäischen Sozialpreises dabei zu sein. Diesmal ging dieser Preis, der seit 18 Jahren vom Europaverein „Gesellschaftspolitische Bildungsgemeinschaft (GBP) vergeben wird, an den Jäger und Waldpädagogen Hermann Carl aus Monschau. Und wer könnte mit seinem praktischen Wirken besser das diesjährige Motto des Preises verkörpern als er: „Mensch und Umwelt im Einklang“.

„Vielen Kindern ist heutzutage die Natur fremd. Sie lehren Kindern und Jugendlichen, Verantwortung für die Natur zu übernehmen. Und Sie tun dies nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern indem Sie Ihren Schülern Spaß an der Natur vermitteln“, fasste Eschweilers stellvertretende Bürgermeisterin Helen Weidenhaupt das Wirken Carls zusammen.

Hermann Carl, von Beruf Polizist, hat mit seinem Engagement in der RegionEuropäischer Sozialpreis Hermann Carl Eifel und darüber hinaus Zeichen gesetzt. Seit 2004 ist er als zertifizierter Waldführer im Nationalpark unterwegs. Er betreut die Rollende Waldschule der Jägerschaft und hat einen besonderen Rollstuhl entwickelt, mit dem es möglich ist, körperlich behinderte Menschen zu Exkursionen in die Moorlandschaft des Hohen Venn zu bringen. Ein einzigartiges Erlebnis. Diese Erfindung sorgte bereits 2010 im Europäischen Parlament in Brüssel für Aufmerksamkeit, wo Carl zusammen mit dem Deutschen Jagdverband eine Ausstellung gestaltete.

Das Engagement für die Natur ist für Hermann Carl immer auch ein soziales. Heinz-Jörg Pionke, Polizeidirektor im Präsidium Aachen, fasste dies in seiner Laudatio so zusammen: „Hermann Carl ist ein Botschafter der Polizei, der den sozialen Aspekt seines Berufs als Polizist in den privaten und persönlichen Bereich überträgt. Er weckt und fördert das Interesse an der Natur, gestaltet sinnstiftende und schöpferische Aufgaben für Kinder und Jugendliche und wirkt damit nachhaltig.“

Und Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, wies auf das bisher größte Projekt des Preisträgers hin: „Das Erlebnismuseum Lernort Natur in Monschau war die Erfüllung eines Lebenstraumes von Hermann Carl. Er hat dies mit großer Leidenschaft und einem immensen persönlichen Aufwand realisiert. Und es ist hervorragend geeignet, die Arbeit und Aufgaben der Jägerschaft zu verdeutlichen.“

Und der Besuch dieses Museums ist jedem zu empfehlen, der erleben will, was mit jagdlicher Naturpädagogik alles möglich ist. Informationen finden Sie hier: www.erlebnismuseum-lernort-natur.de

Hermann Carl sieht im Wald das wertvollste Gut des Menschen und seine Worte zeigen die Grundsätze seines Wirkens: „Wir dürfen die Natur nutzen, denn wir Menschen haben in ihr einen berechtigten Platz. Die Frage lautet aber, ob wir dies behutsam tun. Nutzen wir die Natur so, wie sie es vorgesehen hat, wird sie uns integrieren. Tun wir dies nicht, wird sie uns abstoßen. Dies Kindern bewusst zu machen, rettet die Zukunft. Schalten wir das reine Kommerzdenken im Umgang mit der Umwelt aus und dafür unseren Verstand ein.“

Der Deutsche Jagdverband gratuliert Hermann Carl zur Verleihung des Europäischen Sozialpreises.

Was Hermann Carl antreibt, erzählt er hier in einem kurzen Video - einfach klicken.

Live Blog LJV NRW Zweite Regionalkonferenz, Münster, 9. Oktober 2014
 

In einer gemeinsamen Pressemeldung von Bauernverbänden, Grundbesitzern, Forstkammer und Jägern zum neuen Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für Baden-Württemberg fordern die Verbände weitere Änderungen am Entwurf des neuen Jagdrechts.

Im vorliegenden Entwurf sind wesentliche Punkte so formuliert, dass es die Jägerinnen und Jäger sowie die Eigentümer und Nutzer der Grundstücke als Hauptbetroffene des Gesetzes nicht ausreichend mitnimmt und die Umsetzung in der Praxis erschwert.

Die unterzeichnenden Verbände sehen die dringende Notwendigkeit, den vorliegenden Gesetzentwurf zu einer für die Betroffenen akzeptablen und praktikablen Rechtsgrundlage weiterzuentwickeln.

Trotz einiger Änderungen sind Belange des Eigentumsrechts im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt und weiter verfassungsrechtlich angreifbar.

Der Gesetzgeber muss vielmehr den Weg zum Ziel suchen, der das Eigentum, die Jagdrechtsinhaber sowie die Jägerinnen und Jäger am wenigsten beeinträchtigt.

Die Verbände lehnen insbesondere die Möglichkeit der Herausnahme von Wildarten aus dem JWMG ohne Mitwirkung des Landtags als nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht ab.

Dem vom Land gesteckten Ziel des Bürokratieabbaus laufen Verbote und aufwändige Ausnahmetatbestände zuwider. Wir setzen auf die bewährte Stärkung der Eigenverantwortung der Betroffenen.

Die Verbände bieten nach wie vor an, sich aktiv und konstruktiv mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung für Wild, Jagd und Natur einzubringen. Das JWMG darf so nicht verabschiedet werden.

Landesjagdverband Brandenburg e.V. erstattet Strafanzeige gegen unbekannt

Am 4. Oktober wurde nahe der Ortschaft Cammer im Landkreis Potsdam- Mittelmark ein vermutlich durch Erntemaschinen verletzter Wolf aufgefunden. Die benachrichtigte Veterinärin diagnostizierte vor Ort schwerste Verletzungen am Bewegungsapparat und entschied, das Tier einzuschläfern. Der Kadaver wurde anschließend zur eingehenden Untersuchung ins Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin verbracht. Die Sektion des Wolfes, bei der Robert Frank, Wolfsbeauftragter und Präsidiumsmitglied des Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) anwesend war, ergab neben den äußeren Verletzungen eine ca. zwei Wochen alte Schusswunde an den Hinterläufen. Diese verhinderte aller Wahrscheinlichkeit nach eine erfolgreiche Flucht des Wolfes vor den herannahenden Erntemaschinen. 

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) verurteilt den aktuellen Beschuss eines Wolfes und erstattet Strafanzeige gegen unbekannt. Als Interessenvertretung der Brandenburger Jäger und anerkannte Naturschutzorganisation fordert der LJVB eine konsequente Strafverfolgung. „Ich bin tief enttäuscht, dass in unserem Bundesland schon wieder illegal auf einen Wolf geschossen wurde“,  erklärt Robert Franck, Präsidiumsmitglied des LJVB.  Bei dem aufgefundenen Wolf handelt sich um ein weibliches, vermutlich fünf Monate altes Tier, dessen genaue Herkunft noch nicht geklärt werden konnte.

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. unterstützt seit 2012 mit der Ausbildung von Wolfskundigen das  Monitoring der in Brandenburg lebenden Wölfe. Derzeit sind über 80 ehrenamtliche Wolfkundige im Einsatz, die entsprechenden Hinweisen nachgehen, um Erkenntnisse über den derzeitigen Wolfsbestand im Land Brandenburg zu gewinnen.

Es war ein Novum in der Verbandgeschichte: Erstmals hatte der Landesjagdverband Baden-Württemberg seine Delegierten zu einem außerordentlichen Landesjägertag eingeladen, um mit dem höchsten Organ des Verbandes den neuen Entwurf des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes zu erörtern und über das weitere Vorgehen im politischen Prozess zu entscheiden.

In der nicht-öffentlichen Versammlung gab es noch ein Novum: die Facebook-Gruppe des LJV hatte einen „Live-Ticker“ installiert, in dem sowohl über die Facebook-Seite des LJV als auch über die Homepage des DJV in Echtzeit die Veranstaltung mitverfolgt werden konnte.

313 von 407 Delegierten, also 77%, kamen gestern am späten Nachmittag nach Denkendorf. Nach einer lebhaften Diskussion verabschiedete die Versammlung mit nur einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

  • Die Delegierten des außerordentlichen Landesjägertages anerkennen, dass im überarbeiteten Entwurf des JWMG einigen Forderungen des LJV und im Rechtsgutachten von Prof. Brenner geäußerten Bedenken Rechnung getragen wurde.
  • Der Gesetzentwurf wird aber nach wie vor den vom Land gesteckten Zielen – auf Wissen basierte Regelungen, Bürokratieabbau, Praktikabilität, Stärkung der Eigenverantwortung und Wahrung der Eigentumsrechte - nicht gerecht.
  • Der LJV fordert neben Nachbesserungen bezüglich Wildruhe und Wildfütterung weitere Änderungen. Insbesondere lehnt er die Möglichkeit der Herausnahme von Wildarten aus dem JWMG ohne Mitwirkung des Landtags als nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht ab.
  • Der Verband kann dem vorgelegten Entwurf in dieser Form noch nicht zustimmen. Wir sind jedoch weiterhin bereit, uns im konstruktiv-kritischen Dialog mit Ministerium und Politik für die Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs zu einem praxisgerechten und von den Anwendern akzeptierten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz einzusetzen.

 

Die Versammlung war sich einig, dass dieser Beschluss Grundlage für weitere Aktionen des Verbandes sein muss.

 

 

Zehn Partnerverbände im ländlichen Raum haben bereits Anfang September in einem Positionspapier zu Augenmaß und Sachorientierung frei von Ideologie bei der Jagdrechtsnovelle in NRW aufgerufen. Nachdem nun die Pläne des NRW-Umweltministeriums bekannt geworden sind, ist dieses Papier aktueller denn je. Unterstützen Sie die Forderungen und sagen Sie Nein zum ersten Entwurf eines "Ökologischen" Jagdgesetzes!

Zu den zehn Partnerverbänden gehören neben dem Landesjagdverband der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, der Rheinische Landwirtschafts-Verband, der Waldbauernverband NRW, der Verband der Fischereigenossenschaften NRW, der Grundbesitzerverband NRW, der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe, der Rheinische Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften, der Fischereiverband NRW, der Landesverband der Berufsjäger NRW. Sie vertreten folgenende Position:
 

1.)        Fütterung des Wildes in Notzeiten muss möglich bleiben

2.)        Kein Kirrverbot bei der Wildschweinbejagung

3.)        Frei lebende Tierwelt vor wildernden Katzen und Hunden schützen

4.)        Tierschutzgerechte Hundeausbildung beibehalten

5.)        Baujagd in NRW sichern

6.)        Zerstückelung von Jagdrevieren unterbinden

7.)        Katalog der Tierarten im Jagdrecht umfassend erhalten

8.)        Auswildern frei lebender Tierarten weiter ermöglichen

9.)        Sinnvolle Jagd- und Schonzeiten sichern

10.)      Fangjagd als angewandten Naturschutz sichern

11.)      Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Landwirtschaft

12.)      Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Grundeigentümer

Die zehn Verbände vertreten gemeinsam die Interessen und Ziele einer halben Million Mitglieder, die als Jäger ausgebildet sind, als Grundeigentümer das Jagdrecht innehaben oder als Landwirte, Waldbauern und Angler auf eine sachgerechte Jagdausübung angewiesen sind.

Hier geht's zur Unterschriftenaktion.

Darüber hinaus organisiert der LJV Regionalkonferenzen, um Betroffene im ländlichen Raum zu informieren und mobilisieren:

Auf den Regionalkonferenzen werden neben der vollständigen Analyse des Gesetzentwurfes bereits abgestimmte Positionen und Strategien für die weitere politische Auseinandersetzung erläutert. Zeitgleich mit der Bekanntgabe des Gesetzentwurfs hat der LJV die Termine der Regionalkonferenzen bereits zahlreichen Mitgliedern per E-Mail, Pressemitteilungen und Internet sowie Facebook bekanntgegeben.

Wegen der kurzen Einladungsfrist ist dennoch davon auszugehen, dass noch längst nicht alle, die es angeht, die Regionalkonferenzen in Ihrem Kalender eingetragen haben. Mitglieder werden gebeten, die Einladung in Ihrem Bekanntenkreis weiterzuleiten und möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden!

Eingeladen sind alle Betroffenen, also Jäger, Grundbesitzer, Landwirte, Waldbauern, Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer, Fischer und Inhaber des Fischereirechtes, Imker und alle anderen Naturfreunde, die an einer artenreichen Natur ernsthaftes Interesse haben. Landtagsabgeordnete und regionale Politiker erhalten unsererseits und seitens der Kreisjägerschaften persönliche Einladungen.

Die Regionalkonferenzen finden wie folgt statt:

Regierungsbezirk Köln

Dienstag, 7. Oktober, 19 Uhr, Gürzenich Köln, Martinstraße 29 – 37, 50667 Köln

Regierungsbezirk Münster

Donnerstag, 9. Oktober, 19 Uhr, MCC Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster

Regierungsbezirk Düsseldorf

Dienstag, 21. Oktober, 19 Uhr, Niederrheinhalle, An de Tent 1, 46485 Wesel

Regierungsbezirk Arnsberg

Dienstag, 28. Oktober 2014, 19 Uhr, Stadthalle Werl, Grafenstraße 27, 59457 Werl

Regierungsbezirk Detmold

Dienstag, 18. November 2014, 19 Uhr, Rudolf-Oetker-Halle, Lampingstraße 16, 33615 Bielefeld

Jagdhornbläser sind besonders eingeladen und werden gebeten, ihr Instrument mitzubringen!

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg lässt heute seine Delegierten über die Haltung zum Jagdrechtsentwurf entscheiden. Denn der Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für Baden-Württemberg, den das Kabinett am 30. September freigegeben hat, ist kein mitreißender Aufbruch. Die Jäger als Hauptbetroffene können mit Kompromissen zwar leben, diese dürfen aber nicht sachfremd sein.

„Einerseits sind wir froh, dass wir unser praxisbewährtes Wissen in die Gesetzgebungsdebatte einbringen und mit einigen unserer guten Argumente die Landesregierung überzeugen konnten. Andererseits bleiben viele der vorgesehenen Regelungen der Landesregierung hinter ihrem eigenen Anspruch einer wissensbasierten Gesetzgebung zurück. Zudem sind sie mitunter wenig praxistauglich, regeln Probleme, die es gar nicht gibt, und fördern mit überflüssigen Verboten unnötig die Bürokratie“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann. Der Entwurf enthält dazu zahlreiche Ermächtigungen für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, durch die es wichtige Sachverhalte wie z. B. die Jagd- und Schonzeiten oder die Umsetzung von Fütterungsregelungen durch Rechtsverordnung außerhalb eines parlamentarischen Verfahrens regeln kann. Als besonders gravierend lehnt der Landesjagdverband die Möglichkeit der Herausnahme von Wildarten aus dem Jagdrecht ohne Mitwirkung des Landtags als nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht ab.

Positiv beurteilt der Landesjagdverband, dass bei der rechtlichen Zuständigkeit für die Wildtierarten im so genannten Schalenmodell eine Korrektur in die richtige Richtung erfolgt ist. Die im neuen Entwurf deutliche Abgrenzung von Wildtiermanagement als staatlicher Aufgabe und dem aus dem Eigentum entspringenden Recht zur Jagd und Hege wird vom Landesjagdverband begrüßt. Die Verantwortung der Jäger und deren Leistungen zum Schutz für die Wildtiere werden nun besser berücksichtigt. Leider wurde das Schalenmodell aber bisher nicht konsequent zu Ende gedacht, weil auch Wildtiere wie Biber und Kolkrabe in das neue Gesetz gehören.

Im Gesamtzusammenhang kritisch sehen die Jäger die vorgesehene Jagdruhezeit im März und April im Hinblick auf das Schwarzwild. Die nun vorgeschlagene Zulässigkeit der Bejagung von Schwarzwild bis 200 Meter in den Wald hinein als Pufferzone mildert zwar die Brisanz der staatlich verordneten Ruhe der Wildschweine. Wildschweine haben aber ein Vermehrungspotenzial von bis zu 300 Prozent im Jahr. Sie vermehren sich nicht wegen Stress so stark, sondern weil sie sich bei Baummast und Maisanbau „sauwohl“ fühlen. Es bedarf zur Vorbeugung gegen einen möglichen Ausbruch der Schweinepest einer konsequenten Bejagung zu allen Jahreszeiten. Landesjägermeister Dr. Friedmann kritisiert: „Es ist unlogisch und inkonsequent, Jägerinnen und Jäger im März und im April unter dem Deckmantel der Ruhe zur Jagdausübung weitgehend aus dem Wald zu verbannen, gleichzeitig aber Geocachern und anderen sogar nachts unverändert ein freies Betreten des Waldes abseits von Wegen zu gestatten. Dazu lässt das Land es zu, dass Hunde auch in sensiblen Jahreszeiten ohne Leine im Wald frei laufen dürfen. Und wenn dann noch weibliches Rotwild und Kälber entgegen jeglichen wildbiologischen Wissens die ganze Nacht bejagt werden dürfen, kann der Entwurf beim Thema Jagdruhe nur als interessengeleitet und nicht als wissensbasiert bezeichnet werden.“

Bei der Wildfütterung, die grundsätzlich verboten bleiben soll, sind nun Ausnahmen auf Basis fachlicher Kriterien vorgesehen. Zu stark einschränkende Vorgaben wie z. B. die Ausdehnung eines zu genehmigenden Fütterungskonzeptes auf 2.500 Hektar und die ausschließliche Zuständigkeit des Ministeriums für Ausnahmen erschweren allerdings eine Umsetzung in der Praxis unnötig.

Der Landesjagdverband begrüßt, dass bei der Herausnahme von Freiflächen aus der Bejagung aus ethischen Gründen, mit der ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt wird, nur natürliche und keine juristischen Personen antragsberechtigt sein sollen.

Vernünftig ist auch, von der Verpflichtung abzusehen, in jedem Landkreis staatliche Wildtiermanager zu ernennen und mit umfassenden Kompetenzen zu versehen.

Eine ganze Reihe von Forderungen des Landesjagdverbandes wie die Einführung einer Wildschadensausgleichskasse, die Beibehaltung des bewährten Jagdbeirats bei der unteren Jagdbehörde oder die Aufgabe der eigenständigen Jagdverwaltung für Verwaltungsjagden, die Beibehaltung der Fuchsbejagung am Naturbau und des sachgerechten Einsatzes von Totfangfallen hat das Ministerium bisher ignoriert. Ärgerlich ist auch, dass die Ersatzpflicht für Wildschäden in Weinbergen nicht gestrichen oder wenigstens beschränkt wurde – Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in denen Jägerinnen und Jäger hier zur Kasse gebeten werden.

Ob die im Landesjagdverband organisierten Jägerinnen und Jäger wie bisher weiter den konstruktiv-kritischen Dialog mit der Politik suchen oder den Entwurf in der vorgelegten Form grundsätzlich ablehnen, werden auf einem außerordentlichen Landesjägertag am 30. September die rund 400 Delegierten, die ca. 30.000 Jägerinnen und Jäger im Land repräsentieren, beschließen.

Hier geht es zur Pressemeldung vom NABU und dem BUND.
Hier geht es zur Pressemeldung vom Ministerium für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
.
 

Live Blog Außerordentlicher Landesjägertag anlässlich der Jagdgesetznovellierung / Baden-Württemberg
 
Live Blog Artenvielfalt im Agrarraum – Zukunft oder Illusion?
 

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) prüfen die Durchführung einer Normenkontrollklage.

Zum 1. Oktober wird für das Land Niedersachsen eine neue Jagdzeitenverordnung in Kraft treten. Nachdem die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) mehrfach und eindringlich Nachbesserungen eingefordert haben, die unberücksichtigt blieben, prüfen die Verbände nun gemeinsam mit dem Verband für Naturschutz und ökologische Jagd in Ostfriesland e. V.  die Durchführung einer Normenkontrollklage gegen die Verordnung: 

"Wir haben alle Möglichkeiten, die uns offen standen, genutzt, um wissenschaftsbasiert und faktenorientiert auf die Fehleistungen dieser neuen Verordnung hinzuweisen - leider sind wir mit unseren Argumenten und Vorschlägen auf taube Ohren gestoßen", so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Begründungen, die das Landwirtschaftsministerium für die Verkürzung der Jagdzeiten oder die Vollschonung einiger Arten liefert, seien wildbiologisch und ökologisch nicht nachvollziehbar –  im Gegenteil, sie sprächen eher für eine Beibehaltung der aktuellen Jagd- und Schonzeiten. Insbesondere die Aufhebung der Jagdzeit für Saat- und Blässgänse und die Verkürzung der Jagdzeiten auf Wasserfederwild in Schutzgebieten entbehren jeder fachlichen Grundlage. Sie stellen nach Ansicht der Verbände einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Jagdrecht dar, der nicht akzeptiert werden könne. Daher prüfen die Verbände nun den Rechtsweg: „Einschränkungen der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden verursachen, können so nicht stehen bleiben“, stellte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen klar.

Erkannt hat dies das Landwirtschaftsministerium offenkundig nur bei dem Verzicht auf die Verkürzung der Bejagung des Schalenwildes im Januar. Dies ist zwar ein richtiger Schritt, jedoch ein viel zu geringer in Anbetracht der massiven Einschränkungen, die jetzt auf die Betroffenen zukommen. Dass der Landwirtschaftsminister die neuen Jagdzeiten als Kompromiss und als großes Entgegenkommen gegenüber den Interessen von Jägern, Jagdgenossen, Landwirten, Waldbesitzern und Grundeigentümern verkauft, stößt bei den betroffenen Verbänden auf Unverständnis: "Das verkennt die Sachlage auf erschreckende Art und Weise, insbesondere da die Entscheidungsfindungen des Landwirtschaftsministers nicht auf Grundlage von Fakten verlaufen", so die beiden Verbandspräsidenten einhellig.

Die Jagdausübung ist ein Eigentumsrecht, das verfassungsrechtlich höchsten Schutz genießt. Nicht die Jagd muss deshalb begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung. Schließlich beinhaltet die Jagd den gesetzlichen Auftrag, für landeskulturell angepasste Wildbestände und die Vermeidung von Wildschäden zu sorgen. „Dafür aber brauchen wir ausreichende Jagdzeiten“, so die beiden Verbandsvertreter abschließend.

News abonnieren