Jägerschaft gedenkt am 3. November ihres Schutzheiligen

„Jagd ist ein Synonym für Verantwortung für unsere Mitgeschöpfe, die Lebensräume in denen Sie leben und ebenso für das Waidwerk selbst“, so Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), anlässlich des heutigen Hubertustages. Sankt Hubertus gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt. Bundesweit und in einigen europäischen Ländern gedenkt die Jägerschaft mit stimmungsvollen Hubertusmessen ihrem Schutzpatron.

Der Legende nach war Hubertus, Pfalzgraf von Burgund (655 – 727 n. Chr.), anfangs kein Vorbild für die Jägerschaft. Nach dem Tod seiner Frau betäubte er seinen Schmerz mit zügelloser Jagd. Als ihm ein kapitaler Hirsch begegnete, freute sich Hubertus zunächst über die sicher geglaubte Beute. Doch plötzlich leuchtete zwischen dem Geweih des Tieres ein Kruzifix auf, woraufhin Hubertus vor Ehrfurcht auf die Knie sank und Besserung gelobte.

Nach dieser Begegnung widmete er sein Leben der Kirche, was ihm später den Bischofssitz in Lüttich und die Heiligsprechung einbrachte. Jäger sehen im Heiligen Hubertus den Wegbereiter für eine nachhaltige und waidgerechte Jagd. Heute ist der Erhalt von gesunden, artenreichen Wildbeständen als gesetzlicher Auftrag für Jäger verankert. Durch die Finanzierung von Arten- und Biotopschutzprojekten, die Hilfe bei der Tierseuchenbekämpfung sowie durch weitere ehrenamtliche und soziale Dienstleistungen beweist die Jägerschaft zudem ihr Engagement für den Naturschutz – ganz nach dem Vorbild von Sankt Hubertus.

Die Wiederansiedlung von Luchsen im Pfälzerwald ist Thema der vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) und der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz initiierten Informations- und Diskussionsveranstaltung am 31. Oktober in Pirmasens.

„Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. unterstützt die Wiederansiedlung der Luchse als wichtiger Projektpartner“, betont LJV-Vizepräsident Gundolf Bartmann. „Mit der Veranstaltung möchte der LJV gemeinsam mit dem Projektträger ausführlich über das Ansiedlungsprojekt informieren und die Diskussion versachlichen“. Der Landesjagdverband stellt aber auch Forderungen an das Projekt. So soll sich die Auswilderung der Luchse allein auf den Pfälzerwald beschränken. „Nur der Pfälzerwald bietet in Rheinland-Pfalz – im Zusammenhang mit den französischen Vogesen – den notwendigen weiten Lebensraum für eine in sich tragfähige Population“, betont LJV-Vizepräsident Bartmann. Weiterhin fordert der LJV unter anderem eine Beteiligung an allen Stadien der Durchführung des Projekts, die Integrierung von jagdlichem Knowhow in die Projektarbeit und die Lösung von Nutzungskonflikten unter Berücksichtigung aller Interessen.

Der Schutz der Luchse hat beim LJV eine lange Tradition. Bereits 1995 – also vor rund 20 Jahren – beschäftigte sich der Verband intensiv mit der Frage der Bewahrung einer kleinen vorhandenen Luchs-Population im Pfälzerwald. „Im Rahmen der Initiative ‚Pro-Luchs‘ wurden erstmals gemeinsam und einvernehmlich verbindliche Eckpunkte für den Schutz dieser in Mitteleuropa seltenen Art zwischen der damaligen Umweltministerin Klaudia Martini und den Jägern vereinbart“, erklärt Bartmann. „Obwohl sich der Luchs vorrangig von Wild – insbesondere von Rehen – ernährt, sah sich die rheinland-pfälzische Jägerschaft schon damals – wie bei der Wildkatze – dem besonderen Schutz dieser interessanten Wildart verpflichtet.“ Luchse unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht – haben aber eine ganzjährige Schonzeit. Damit genießt die Großkatze den doppelten Schutz von Naturschutz- und Jagdrecht, denn Jäger sind zur Hege von Wildarten verpflichtet, die dem Jagdrecht unterliegen.

Die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jäger setzen ihr Engagement zum Schutz der Luchse nun fort. Als im Jahr 2013 erkennbar wurde, dass die Wiederansiedlung von Luchsen im Pfälzerwald über die EU umsetzbar erschien, befürwortete der LJV nach sorgfältigen Beratungen und auf der Grundlage der auf den Delegiertentagungen einstimmig verabschiedeten Strategien zum Naturschutz das Projekt. Die Unterstützung durch die Jägerschaft ist für den Projektträger von elementarer Bedeutung, denn ein wichtiger Entscheidungspunkt für die Projektentwicklung und Zustimmung der EU war die positive Einstellung der Jägerschaft zum Luchs.

Die Wiederansiedlung des Luchses ist eines von zwei so genannten LIFE Natur-Projekten, welche die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz für das Bundesland eingeworben hat. Die Auswilderung von 20 Luchsen aus der Schweiz und der Slowakei ist im Pfälzerwald für den Winter 2015/16 geplant.

Die Informations- und Diskussionsveranstaltung „Der Luchs kehrt zurück“ findet heute, 31. Oktober, ab 17.00 Uhr im Forum „Alte Post“, Poststraße 2, 66954 Pirmasens, statt.

Die Erwartungen des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. an die Wiederansiedlung des Luchses im Pfälzerwald finden Sie hier - einfach klicken.

Laut der Nachrichtenagentur dpa sei zudem im Kreis Osnabrück (Niedersachsen) die seltene Seuche ausgebrochen.

Im Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) ist innerhalb von einer Woche der zweite Fall von Hasenpest in diesem Jahr aufgetreten.

Die auf den Menschen übertragbare und meldepflichtige Seuche sei an einem Hasenkadaver in Horn-Bad Meinberg nachgewiesen worden, sagte der Amtstierarzt des Kreises Lippe, Ulrich Kros, am Donnerstag auf Anfrage. Der erste Fall war vor einigen Tagen in Bad Salzuflen entdeckt worden.

Im vergangenen Jahr waren erstmals zwei Fälle im Kreis Lippe registriert worden. Nach Auskunft des zuständigen Friedrich-Löffler-Instituts in Greifswald kommt die Hasenpest recht selten vor. Im vergangenen Jahr seien in Nordrhein-Westfalen 17 Fälle gezählt worden, in diesem Jahr bislang elf.

Die Hasenpest sei durch direkten Kontakt auch auf Menschen übertragbar, sagte Kros. Symptome sind Fieber, Unwohlsein oder Muskelschmerz, behandelt werden kann die Krankheit mit Antibiotika. Wer verhaltensauffällige oder tote Hasen und Kaninchen entdecke, solle dies dem örtlichen Jäger melden.

Die Nachrichtenagentur dpa meldet jetzt, dass die seltene Seuche auch in dem niedersächsischen Kreis Osnabrück an zwei toten Hasen nachgewiesen sei. Die ganze Meldung lesen Sie hier - einfach klicken!

Landesjagdverband Brandenburg steht fest an der Seite des Hundebesitzers und verurteilt die Tat aufs schärfste

Am 9. Oktober war Hundeführer Andreas W. auf einer Wildschweinjagd in der Nähe von Groß Kölpin. Der genaue Ablauf ist noch nicht geklärt, doch offensichtlich drang sein Jagdterrier vom Besitzer unbemerkt auf ein Privatgrundstück ein und attackierte dort Schafe. Als der Hund nach Ablauf der Jagd nicht zu seinem Herrchen zurückkehrte, machte Andreas W. sich auf die Suche. Dabei half ihm ein GPS-Sender, mit dem der Hund ausgestattet war. Die Signale führten ihn direkt auf das Grundstück von Hans-Otto S., der ihn zunächst am Betreten hindern wollte. Schließlich fand Andreas W. seinen Hund mit einer Heugabel aufgespießt und im Boden fixiert. Die mittlere Gabel hatte den Brustkorb und Vorderlauf durchbohrt, dennoch lebte der Hund noch. Er verstarb erst einige Tage später trotz intensiver veterinärmedizinischer Betreuung.

Die rechtliche Beurteilung des Falles obliegt den Gerichten, sowohl Andreas W. als auch Hans-Otto S. haben Strafantrag gestellt. Zu klären wird u. a. sein, ob Hans-Otto W. zum Schutz seiner Schafe zu solch drastischen Maßnahmen berechtigt war und wie lange er den Hund lebend aufgespießt liegen ließ.

Joachim Olbrecht, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. (LJVB) und Hundefachmann, sagte zu dem Hergang: „Ungeachtet einer juristischen Beurteilung sind wir von der Kaltherzigkeit des Hans-Otto S. schockiert. Der kleine Hund wog nicht mehr als 7 Kilogramm, da kann man seine Schafe auch anders verteidigen als mit einer Heugabel. Das ist völlig unangemessen.“ Der Landesjagdverband sagte dem Hundebesitzer seine volle Unterstützung in der Auseinandersetzung zu. „Wir stehen in engem Kontakt zu Andreas W. und werden ihm helfen“, betonte Georg Baumann, Geschäftsführer des LJVB. Angesichts teilweise sehr heftiger Reaktionen im Internet rief er gleichzeitig zur Besonnenheit auf: „Bei allen verständlichen Emotionen müssen wir alle streng die Rechtsstaatlichkeit einhalten“, sagte er. Diese Auffassung teilt auch Andreas W. „Ich will nur, dass Hans-Otto S. gerichtlich für sein Verhalten belangt wird. Alles andere hilft uns nicht weiter.“

Landesjagdverband und seine Partner wollen mit Regierungschefin über Grünen-Verbotspolitik reden

Der Landesjagdverband und seine Partner im ländlichen Raum machen weiter Druck gegen den von Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen) stammenden Entwurf für ein neues NRW-Jagdgesetz. Die Verbände mit insgesamt 500.000 Mitgliedern wollen jetzt mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sprechen. „Die bisherigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf sollten den Regierenden ein Alarmsignal sein. Die ungerechtfertigten Verbote und unfairen Vorschriften sind nicht akzeptabel und dürfen nicht ins Gesetzblatt kommen“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg am Dienstagabend, 21. Oktober, in Wesel.

In der Niederrheinhalle hatten sich über 2.500 Jäger und Landleute versammelt, um dem Gesetzentwurf den Marsch zu blasen. Auf Regionalkonferenzen in den Regierungsbezirken Köln und Münster hatten zuvor schon mehr als 4.000 gegen den Remmel-Entwurf protestiert. Weitere Veranstaltungen sind am 28. Oktober in Werl und am 18. November in Bielefeld geplant. In der vergangenen Woche erhielt Hannelore Kraft Post von der Protestfront. In dem Verbändeschreiben an die Regierungschefin wird begrüßt, dass die SPD die Bedenken gegen den Gesetzentwurf in erheblichem Ausmaß teilt und Änderungsbedarf gegenüber ihrem kleineren Koalitionspartner sieht.

„Wir möchten jetzt mit der Ministerpräsidentin sprechen, damit es bald zu wesentlichen Änderungen kommt. Wir haben Frau Kraft auch klar zu verstehen gegeben, wie groß der Unmut bereits ist, weil von dem Gesetz nicht nur die Jägerschaft, sondern der ganze ländliche Raum betroffen ist“, sagte Müller-Schallenberg. Das Gespräch mit Ministerpräsidentin Kraft solle deshalb sinnvollerweise vor der Verabschiedung des zweiten Kabinettsentwurfes stattfinden, also bevor der Entwurf den Landtag als Gesetzgeber im November/Dezember erreicht.

Müller-Schallenberg: „Ein Gewinnerthema ist es für die Landesregierung nicht, was ihr der Herr Remmel und seine grüne Partei eingebrockt haben. Mit einem neuen Landesjagdgesetz gewinnt die nordrhein-westfälische Landesregierung keinen Blumentopf.“

Dies sind die 15 schlimmsten Knackpunkte im Gesetzentwurf:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der bejagbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.

2. Die geplante weitergehende Aushöhlung des flächendeckenden Reviersystems begünstigt neben dem verfassungswidrigen Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit Wildschäden und Seuchenzüge.

3. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.

4. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter.

5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen verhindert Wildtier- und Artenschutz.

6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

8. Die beabsichtigte zwingende Mindestabschussplanfestsetzung bei Sika- und Muffelwild sowie die Herausnahme dieser Wildarten aus dem Schutzbereich der Verbreitungsgebiete hat die Ausrottung dieser Wildarten zur Folge.

9. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

10. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

11. Das geplante Jedermann-Aufnahmerecht bei krankem (verletztem) Federwild kann tierschutzwidrig sein, ist seuchenrechtlich problematisch und eröffnet bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld, ohne dass es dem Tierschutz nutzt.

12. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

13. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

14.  Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte.

15. Die geplante Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer ignoriert die bisherige absolute Vertragstreue der Jägerschaft seit deren Abschaffung und missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit.
 

Die nächsten LJV-Regionalkonferenzen in den NRW-Regierungsbezirken:

28.10. Regionalkonferenz Werl (Arnsberg)

18.11. Regionalkonferenz Bielefeld (Detmold)

Der Landesjagdverband Brandenburg beklagt die Vernachlässigung wildbiologischer Aspekte bei der neuen Durchführungsverordnung des Jagdgesetzes.

Am 8. Oktober wurde eine Veränderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg wirksam. Der Landesjagdverband
Brandenburg e.V. (LJVB) kritisiert insbesondere den gänzlichen Wegfall der
Abschussplanung für das Rehwild, der mit Entbürokratisierung begründet wird. Darüber hinaus will der Gesetzgeber vereinfachte Möglichkeiten schaffen, Rehwildbestände zu reduzieren. Aus diesem Grund wurde auch eine
Jagdzeitverlängerung für männliches Rehwild gegen die Stimme der Jägerinnen und Jäger im Land beschlossen. Der LJVB wehrt sich dagegen, Rehwild zum Freiwild zu erklären. Im Gesetzgebungsverfahren hatte der Verband wiederholt seine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht.

„Zur Entlastung der Behörden hatten wir stattdessen vorgeschlagen, die Planung den betroffenen Grundeigentümern und Pächtern zu überlassen. Diese kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und können die Bestände einschätzen. Dann hätte die Behörde sich auf das wirklich wichtige konzentrieren können: Die Kontrolle der tatsächlich erfolgten Abschüsse. Die jetzige Regelung schüttet dagegen das Kind mit dem Bade aus“, kritisiert Dr. Frank Tottewitz, Wildbiologe am Thünen-Institut und Mitglied des Präsidiums des LJVB.

Mit der erlassenen Regelung haben die Grundeigentümer keinerlei Einfluss mehr darauf, wie auf ihren Flächen Rehwild bejagt wird. Der Abschuss kann im Zweifelsfall wahllos erfolgen, da die Alters- und Geschlechterstruktur des Bestandes bei der Bejagung unberücksichtigt bleiben können. „Dies ist für einen artgerechten und gesunden Bestand aber elementar wichtig“, weiß Dr. Tottewitz. „Wildbiologische Aspekte werden derzeit vernachlässigt.“ Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. fordert daher deutliche Nachbesserungen. Abschussregelungen müssen sich an den Aspekten der Wildbiologie orientieren und die Interessen aller Betroffenen berücksichtigen.

Brandenburg ist in fast 4000 Jagdbezirke eingeteilt. Die verantwortlichen
Jagdausübungsberechtigten müssen jedes Jahr einen Abschussplan für Schalenwild (Huftiere) vorlegen, dem auch die Grundeigentümer zustimmen müssen. Dieser Plan wird dann von der Unteren Jagdbehörde des jeweiligen Kreises genehmigt. Dort wird festgelegt, wie viele männliche und weibliche Tiere einer Art geschossen werden müssen. Dieses Verfahren entfällt ab 2015 für Rehwild, es kann völlig ohne Richtlinie bejagt werden.

Für wieviel Unmut der rot-grüne Gesetzesentwurf bei den Jägern sorgt, haben gestern mehr als 2.500 Mitglieder des LJV NRW auf der zweiten Regionalkonferenz in Münster gezeigt. Die größte Veranstaltungshalle im Münsterland konnte dem Ansturm nicht gerecht werden - die Argumente der für den Entwurf verantwortlichen Politikerinnen und Politiker scheiterten ebenfalls bei Jägerinnen und Jägern und Vertretern des ländlichen Raums.

 

Auf der zweiten Regionalkonferenz des Landesjagdverbandes NRW in Münster haben mehr als 2.500 Jägerinnen und Jäger klar Stellung gegen den Gesetzesentwurf von Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen) bezogen. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg diskutierte 15 kritische Punkte des Entwurfs, die von den Jägern in NRW nicht mitgetragen werden können, darunter die Einführung einer Jagdsteuer, die radikale Kürzung des Kataloges der jagdbaren Arten sowie ein Verbot der Baujagd.

Im Verlauf der Diskussion wurden Argumente von rot-grünen Regierungsvertretern aufgrund mangelnder Fach- und Sachkenntnis mehrfach ausgepfiffen. So offenbarte Grünen-Politiker Norwich Rüße, dass ihm wissenschaftliche Studien zum Einfluss von Katzen auf die Artenvielfalt nicht bekannt seien. Die grüne Politikerin Manuela Grochowiak-Schmieding begab sich beim Thema "bleifreie Munition" auf Glatteis, indem sie sagte, dass es "bislang keine unschädliche, untere Grenze für den Bleieintrag in das Wildbret" gebe.

LJV-Präsident Müller-Schallenberg gelang es, die anwesenden Jägerinnen und Jäger hinter sich zu bringen. Vertreter der Landesregierung räumten bei konfliktträchtigen Themen, wie etwa der Hundeausbildung an der lebenden Ente, Gesprächsbereitschaft ein. Grünen-Abgeordnete und Jägerin Manuela Grochowiak-Schmieding bestätigte sogar die Alternativlosigkeit der Methode: „Als Jägerin, die selbst Jagdhunde ausgebildet hat, halte ich die Ausbildung an der lebenden Ente für unverzichtbar.“

Gesprächsbereit zeigte sich die rot-grüne Regierung weiterhin bei den Themen Katalog jagdbarer Arten und Jagd in Schutzgebieten. Müller-Schallenberg demonstrierte Entschlossenheit und Kampfeswille: "Wir stehen für die Jagd in NRW, für Land und Leute und wir fordern: Schluss mit den Verboten! Aber ich sage auch in aller Deutlichkeit: Wer den Kampf auf dem Lande will, der kann ihn haben.“

Geplant sind drei weitere Regionalkonferenzen: 

Regierungsbezirk Düsseldorf
Dienstag, 21. Oktober, 19 Uhr, Niederrheinhalle, An de Tent 1, 46485 Wesel

Regierungsbezirk Arnsberg
Dienstag, 28. Oktober 2014, 19 Uhr, Stadthalle Werl, Grafenstraße 27, 59457 Werl

Regierungsbezirk Detmold
Dienstag, 18. November 2014, 19 Uhr, Rudolf-Oetker-Halle, Lampingstraße 16, 33615 Bielefeld

Die Veranstaltung wurde von 2.500 Jägerinnen und Jägern besucht. Etwa 1.500 Interessierte verfolgten die Konferenz über den Live-Ticker des DJV im Internet.


Live Blog LJV NRW Zweite Regionalkonferenz, Münster, 9. Oktober 2014
 

Nordrhein-Westfalen: SPD geht auf Distanz zum Remmel-Gesetzentwurf - "Jägerschaft hat in Sozialdemokratie starken Partner" - CDU und FDP: Gesetzentwurf schreddern – Landesjagdverband treibt Kampagne voran

Mit einem neuen Landesjagdgesetz gewinnt die nordrhein-westfälische Landesregierung keinen Blumentopf. Durch die rot-grüne Koalition in Düsseldorf verläuft ein Riss. Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD, über die aus dem Haus von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) stammende Vorlage: „Wir sind nicht glücklich über diesen Entwurf.“ Selbst Grünen-Landtagsabgeordnete Manuela Grochowiak-Schmieding zeigte sich über Regelungen ihres Parteifreundes Johannes Remmel wie die beabsichtigte Wiedereinführung der Jagdsteuer irritiert. Rainer Deppe, führender Jagdpolitiker der CDU-Landtagsfraktion, warnte hingegen davor, dass die größte Regierungsfraktion den ländlichen Raum einmal mehr vertröstet und sich am Ende von den Grünen über den Tisch ziehen lässt. Wie die CDU empfahl Karlheinz Busen für die FDP, den Gesetzentwurf komplett zu schreddern.

Die Politiker äußerten sich am Dienstagabend (7. Oktober) auf der ersten von fünf Regionalkonferenzen in den NRW-Regierungsbezirken. Motto: „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“ Im überfüllten Kölner Gürzenich konnte Ralph Müller-Schallenberg 1.300 Jäger und Vertreter des ländlichen Raums zur ersten Demonstration gegen den Gesetzentwurf begrüßen. Der Präsident des Landesjagdverbandes: „Wir lassen uns von Herrn Remmel und seinen Verbotsfreunden nicht zu Trottelbürgern machen, denen man ständig mit neuen Verboten kommen kann. Wir erheben uns gegen diese unzulässige und verfassungswidrige Einmischung in unser Leben.“

Zwischen den Regierungspartnern SPD und Grüne gibt es beim Landesjagdgesetz erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Am schärfsten zeigten sie sich bei dem Vorhaben, das flächendeckende Reviersystem weiter auszuhöhlen, indem auch juristischen Personen wie Vereinen ein Jagdverbot auf ihren Flächen zugestanden werden soll. Der dadurch entstehende Flickenteppich würde eine zusammenhängende Jagd verhindern, Wildschäden und Seuchenzügen Tür und Tor öffnen. „Die SPD will diese Regelung nicht“, sagte Meesters und fügte hinzu: „Wir teilen die Gründe dagegen hundertprozentig.“

Auch das geplante Abschussverbot wildernder Haustiere – eine Katze tötet jährlich bis zu 1.000 Wild- und Singvögel – ist für den SPD-Sprecher „nicht der Weisheit letzter Schluss“. Hier müsse mindestens über Ausnahmen, Chippflicht und Kastration von Katzen gesprochen werden. Der Grünen-Abgeordnete Norwich Rüsse räumte ein: „Wir haben ein Katzenproblem.“

Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten, die bis zu 20 Prozent der heutigen Jagdfläche gefährden, sind für Rainer Deppe von der CDU eine Warnung an alle Landnutzer, die mit entsprechenden Willkürmaßnahmen staatlicher Verbotspolitik rechnen müssen. LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies bezeichnete die geplante Reduzierung von heute mehr als hundert auf nur noch 27 Wildarten im Jagdrecht als verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht und „Diktatur des Naturschutzrechtes“.

Der Landesjagdverband macht gegen das Gesetz bis zu dessen für Mai 2015 geplanten Verabschiedung überall im Land mobil. Bereits am Donnerstag (9. Oktober) findet die nächste Regionalkonferenz in Münster statt (19 Uhr Halle Münsterland). Hier werden ebenfalls mehr als tausend Teilnehmer erwartet.

LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg: „Ich bin sehr gespannt, ob die größere Regierungspartei akzeptiert, Jäger und Grundeigentümer als Hauptbetroffene derartig zu missachten. Die Jagd steht wie die SPD ebenfalls in einer großen Tradition.“ Schließlich machte Claus Jacobi, SPD-Bürgermeister der Stadt Gevelsberg, den Leuten vom Land Hoffnung: „Die Jägerschaft hat in der Sozialdemokratie einen starken Partner.“ Zuvor hatte Müller-Schallenberg des Gesetzentwurf als „parteigrünen Lobbyismus pur“ bezeichnet und bestätigt, dass es mit der SPD in Nordrhein-Westfalen seit den Zeiten seines Vorgängers Constantin Freiherr Heereman in der Jagdpolitik nie Probleme gegeben hat.

Hermann Carl wird für seine langjährige Arbeit für Lernort Natur mit dem europäischen Sozialpreis ausgezeichnet.

Strahlender Sonnenschein und ein freier Tag konnten über 300 Teilnehmer nicht davon abhalten, am 3. Oktober in das Rathaus der Stadt Eschweiler bei Aachen zu kommen, um bei der Verleihung des Europäischen Sozialpreises dabei zu sein. Diesmal ging dieser Preis, der seit 18 Jahren vom Europaverein „Gesellschaftspolitische Bildungsgemeinschaft (GBP) vergeben wird, an den Jäger und Waldpädagogen Hermann Carl aus Monschau. Und wer könnte mit seinem praktischen Wirken besser das diesjährige Motto des Preises verkörpern als er: „Mensch und Umwelt im Einklang“.

„Vielen Kindern ist heutzutage die Natur fremd. Sie lehren Kindern und Jugendlichen, Verantwortung für die Natur zu übernehmen. Und Sie tun dies nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern indem Sie Ihren Schülern Spaß an der Natur vermitteln“, fasste Eschweilers stellvertretende Bürgermeisterin Helen Weidenhaupt das Wirken Carls zusammen.

Hermann Carl, von Beruf Polizist, hat mit seinem Engagement in der RegionEuropäischer Sozialpreis Hermann Carl Eifel und darüber hinaus Zeichen gesetzt. Seit 2004 ist er als zertifizierter Waldführer im Nationalpark unterwegs. Er betreut die Rollende Waldschule der Jägerschaft und hat einen besonderen Rollstuhl entwickelt, mit dem es möglich ist, körperlich behinderte Menschen zu Exkursionen in die Moorlandschaft des Hohen Venn zu bringen. Ein einzigartiges Erlebnis. Diese Erfindung sorgte bereits 2010 im Europäischen Parlament in Brüssel für Aufmerksamkeit, wo Carl zusammen mit dem Deutschen Jagdverband eine Ausstellung gestaltete.

Das Engagement für die Natur ist für Hermann Carl immer auch ein soziales. Heinz-Jörg Pionke, Polizeidirektor im Präsidium Aachen, fasste dies in seiner Laudatio so zusammen: „Hermann Carl ist ein Botschafter der Polizei, der den sozialen Aspekt seines Berufs als Polizist in den privaten und persönlichen Bereich überträgt. Er weckt und fördert das Interesse an der Natur, gestaltet sinnstiftende und schöpferische Aufgaben für Kinder und Jugendliche und wirkt damit nachhaltig.“

Und Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, wies auf das bisher größte Projekt des Preisträgers hin: „Das Erlebnismuseum Lernort Natur in Monschau war die Erfüllung eines Lebenstraumes von Hermann Carl. Er hat dies mit großer Leidenschaft und einem immensen persönlichen Aufwand realisiert. Und es ist hervorragend geeignet, die Arbeit und Aufgaben der Jägerschaft zu verdeutlichen.“

Und der Besuch dieses Museums ist jedem zu empfehlen, der erleben will, was mit jagdlicher Naturpädagogik alles möglich ist. Informationen finden Sie hier: www.erlebnismuseum-lernort-natur.de

Hermann Carl sieht im Wald das wertvollste Gut des Menschen und seine Worte zeigen die Grundsätze seines Wirkens: „Wir dürfen die Natur nutzen, denn wir Menschen haben in ihr einen berechtigten Platz. Die Frage lautet aber, ob wir dies behutsam tun. Nutzen wir die Natur so, wie sie es vorgesehen hat, wird sie uns integrieren. Tun wir dies nicht, wird sie uns abstoßen. Dies Kindern bewusst zu machen, rettet die Zukunft. Schalten wir das reine Kommerzdenken im Umgang mit der Umwelt aus und dafür unseren Verstand ein.“

Der Deutsche Jagdverband gratuliert Hermann Carl zur Verleihung des Europäischen Sozialpreises.

Was Hermann Carl antreibt, erzählt er hier in einem kurzen Video - einfach klicken.

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