"421 Millionen Vögel weniger als vor 30 Jahren" titelt SPIEGEL-ONLINE heute und gibt der Landwirtschaft die Hauptschuld. Jäger kennen einen weiteren Faktor der Misere: verwilderte Katzen. Doch Aufschrei beim Tierschutz: So viele Vögel fräßen Katzen gar nicht und überhaupt "Alles nur grobe Schätzungen". SPIEGEL-ONLINE schreibt weiter: "Konkrete Zahlen, wie viele wilde Hauskatzen tatsächlich wie viele und welche Vögel fressen, gibt es nicht." - Ein Aufklärungsversuch.

Entgegen der landläufigen Meinung sind sich Jäger und andere Naturschützer oft einig, so auch beim Thema "Einfluss von Katzen auf die Vogelwelt". Der Naturschutzbund (NABU) Hamburg rief jüngst Katzenbesitzer dazu auf, ihre Vierbeiner zur Brutzeit im Haus zu lassen. Das Hamburger Abendblatt titelte "Nabu fordert Hausarrest für Hamburger Katzen". Der DJV unterstützt diese Forderung und weist darauf hin, dass es sich hier um Haustiere handelt, die in der Regel einen gefüllten Futternapf und ein warmes Plätzchen auf dem Sofa haben, Katzen also, die vom Erfolg ihres Jagdtriebes nicht abhängig sind. Sogar der Tierschutzbund gibt beim Thema Hauskatzen den Einfluss auf die Vogelwelt zu: "Einfluss ja, Ausrottung nein" - immerhin.

Ein zusätzliches Problem sind verwilderte Katzen (kein Futternapf, kein Sofa), deren Anzahl der Deutsche Tierschutzbund (DTB) auf etwa zwei Millionen Tiere schätzt. Das Leben dieser Tiere hängt maßgeblich von ihrem Jagderfolg ab, weil es in der Regel keine weitere Futterquelle für die Streuner gibt.

Legt man - auf der Basis zahlreicher Studien über Hauskatzen - nun vorsichtig zu Grunde, dass verwilderte Katzen in Mitteleuropa keine anderen Arten erbeuten als Hauskatzen auf ihren Streifzügen, dann wären das immer noch zu einem Viertel Vögel und zu 70 Prozent kleine Säugetiere. Legt man zu Grunde, dass sie nicht mehr Tiere erbeuten als Hauskatzen, so sind es immerhin um die 30 Tiere pro Jahr. Wenn wir ehrlich sind, ist mit 30 Beutetieren pro Jahr der Magen nicht gefüllt und ein Überleben unmöglich.

Rechnet man jedoch mit der kleinsten möglichen Annahme, wären ein Viertel der Tiere (sieben) immer noch Vögel. Bei 2 Millionen verwilderten Katzen wären dies 14 Millionen Vögel. Addiert man die 12,3 Millionen Hauskatzen in Deutschland sind es etwa 86 Millionen Vögel.

Insgesamt könnten also rund 100 Millionen Vögel in Deutschland auf das Konto von FELIS CATUS gehen. Nicht umsonst listet die Weltnaturschutzunion (IUCN) die Katze auf Platz 38 von 100 gefährlichsten invasiven Arten.

Wenn es Forschern gelingen sollte, verwilderten Katzen "Kitty Cams" umzuhängen, wie durch Wissenschaftler an der Universität von Georgia an Hauskatzen praktiziert, dann dürften diese vorsichtigen Rechnungen um ein mehrfaches übertroffen werden.

Weiterführende Studien:

K. Hackländer, S. Schneider und J.D. Lanz (2014): Gutachten „Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna und mögliche Managementmaßnahmen“. Universität für Bodenkultur. Wien.

S.R. Loss, T. Will und P.P. Marra (2013): The impact of free-ranging domestic cats on wildlife of the United States. Nature Communications. Nr 4, Artikelnummer 1396, DOI: 10.1038/ncomms2380.

O. Geiter, S. Homma, R. Kinzelbach (2002): Bestandsaufnahme und Bewertung von Neozoen in Deutschland. Untersuchung der Wirkung von Biologie und Genetik ausgewählter Neozoen auf Ökosysteme und Vergleich mit den potenziellen Effekten gentechnisch veränderter Organismen. Heft 25/2002, Umweltbundesamt. Berlin. ISSN 1862-4804.

S. 110: „Die wichtigsten schadensverursachenden Neozoen in Deutschland. (…) Die freilaufende Hauskatze ist die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich.“

M. Woods et al. (2003): Predation of wildlife by domestic cats Felis catus in Great Britain. Mammal Rev. 2003, Volume 33, No. 2, 174–188.

J.S. Coleman, S.A. Temple und S.R. Craven (1997): Cats and Wildlife. A Conservation Dilemma. In: wildlife.wisc.edu, University of Wisconsin.

statista (2013): „Studien und Statistiken zu Haustieren“. https://de.statista.com/themen/174/haustiere/ (abgerufen am 3. November 2014).

Die SPIEGEL-ONLINE Aussage: "Konkrete Zahlen, wie viele wilde Hauskatzen tatsächlich wie viele und welche Vögel fressen, gibt es nicht", vernachlässigt den aktuellen Stand der Wissenschaft.

 

Live Blog LJV-Chat mit Landesjägermeister mit Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann
 

Jägerschaft gedenkt am 3. November ihres Schutzheiligen

„Jagd ist ein Synonym für Verantwortung für unsere Mitgeschöpfe, die Lebensräume in denen Sie leben und ebenso für das Waidwerk selbst“, so Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), anlässlich des heutigen Hubertustages. Sankt Hubertus gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt. Bundesweit und in einigen europäischen Ländern gedenkt die Jägerschaft mit stimmungsvollen Hubertusmessen ihrem Schutzpatron.

Der Legende nach war Hubertus, Pfalzgraf von Burgund (655 – 727 n. Chr.), anfangs kein Vorbild für die Jägerschaft. Nach dem Tod seiner Frau betäubte er seinen Schmerz mit zügelloser Jagd. Als ihm ein kapitaler Hirsch begegnete, freute sich Hubertus zunächst über die sicher geglaubte Beute. Doch plötzlich leuchtete zwischen dem Geweih des Tieres ein Kruzifix auf, woraufhin Hubertus vor Ehrfurcht auf die Knie sank und Besserung gelobte.

Nach dieser Begegnung widmete er sein Leben der Kirche, was ihm später den Bischofssitz in Lüttich und die Heiligsprechung einbrachte. Jäger sehen im Heiligen Hubertus den Wegbereiter für eine nachhaltige und waidgerechte Jagd. Heute ist der Erhalt von gesunden, artenreichen Wildbeständen als gesetzlicher Auftrag für Jäger verankert. Durch die Finanzierung von Arten- und Biotopschutzprojekten, die Hilfe bei der Tierseuchenbekämpfung sowie durch weitere ehrenamtliche und soziale Dienstleistungen beweist die Jägerschaft zudem ihr Engagement für den Naturschutz – ganz nach dem Vorbild von Sankt Hubertus.

Die Wiederansiedlung von Luchsen im Pfälzerwald ist Thema der vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) und der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz initiierten Informations- und Diskussionsveranstaltung am 31. Oktober in Pirmasens.

„Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. unterstützt die Wiederansiedlung der Luchse als wichtiger Projektpartner“, betont LJV-Vizepräsident Gundolf Bartmann. „Mit der Veranstaltung möchte der LJV gemeinsam mit dem Projektträger ausführlich über das Ansiedlungsprojekt informieren und die Diskussion versachlichen“. Der Landesjagdverband stellt aber auch Forderungen an das Projekt. So soll sich die Auswilderung der Luchse allein auf den Pfälzerwald beschränken. „Nur der Pfälzerwald bietet in Rheinland-Pfalz – im Zusammenhang mit den französischen Vogesen – den notwendigen weiten Lebensraum für eine in sich tragfähige Population“, betont LJV-Vizepräsident Bartmann. Weiterhin fordert der LJV unter anderem eine Beteiligung an allen Stadien der Durchführung des Projekts, die Integrierung von jagdlichem Knowhow in die Projektarbeit und die Lösung von Nutzungskonflikten unter Berücksichtigung aller Interessen.

Der Schutz der Luchse hat beim LJV eine lange Tradition. Bereits 1995 – also vor rund 20 Jahren – beschäftigte sich der Verband intensiv mit der Frage der Bewahrung einer kleinen vorhandenen Luchs-Population im Pfälzerwald. „Im Rahmen der Initiative ‚Pro-Luchs‘ wurden erstmals gemeinsam und einvernehmlich verbindliche Eckpunkte für den Schutz dieser in Mitteleuropa seltenen Art zwischen der damaligen Umweltministerin Klaudia Martini und den Jägern vereinbart“, erklärt Bartmann. „Obwohl sich der Luchs vorrangig von Wild – insbesondere von Rehen – ernährt, sah sich die rheinland-pfälzische Jägerschaft schon damals – wie bei der Wildkatze – dem besonderen Schutz dieser interessanten Wildart verpflichtet.“ Luchse unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht – haben aber eine ganzjährige Schonzeit. Damit genießt die Großkatze den doppelten Schutz von Naturschutz- und Jagdrecht, denn Jäger sind zur Hege von Wildarten verpflichtet, die dem Jagdrecht unterliegen.

Die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jäger setzen ihr Engagement zum Schutz der Luchse nun fort. Als im Jahr 2013 erkennbar wurde, dass die Wiederansiedlung von Luchsen im Pfälzerwald über die EU umsetzbar erschien, befürwortete der LJV nach sorgfältigen Beratungen und auf der Grundlage der auf den Delegiertentagungen einstimmig verabschiedeten Strategien zum Naturschutz das Projekt. Die Unterstützung durch die Jägerschaft ist für den Projektträger von elementarer Bedeutung, denn ein wichtiger Entscheidungspunkt für die Projektentwicklung und Zustimmung der EU war die positive Einstellung der Jägerschaft zum Luchs.

Die Wiederansiedlung des Luchses ist eines von zwei so genannten LIFE Natur-Projekten, welche die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz für das Bundesland eingeworben hat. Die Auswilderung von 20 Luchsen aus der Schweiz und der Slowakei ist im Pfälzerwald für den Winter 2015/16 geplant.

Die Informations- und Diskussionsveranstaltung „Der Luchs kehrt zurück“ findet heute, 31. Oktober, ab 17.00 Uhr im Forum „Alte Post“, Poststraße 2, 66954 Pirmasens, statt.

Die Erwartungen des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. an die Wiederansiedlung des Luchses im Pfälzerwald finden Sie hier - einfach klicken.

Morgige Regionalkonferenz per LJV-Livestream und DJV-Liveticker

Das Tickerprotokoll der zweiten Regionalkonferenz in Münster ist jetzt online und steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Bei der nächsten Regionalkonferenz in Werl (Arnsberg) protokolliert der DJV wieder per Liveticker die gesamte Veranstaltung. Sowohl über die Kommentarfunktion des Livechats als auch per Facebook und Twitter (#RKNRW) können Fragen an die Politiker gestellt werden. Auf www.ljv-nrw.de und auf www.jagdverband.de können Interessierte die gesamte Veranstaltung über einen Livestream in Echtzeit verfolgen. Die wichtigsten Rede- und Diskussionsbeiträge veröffentlicht der DJV zudem über Facebook und Twitter.

Laut der Nachrichtenagentur dpa sei zudem im Kreis Osnabrück (Niedersachsen) die seltene Seuche ausgebrochen.

Im Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) ist innerhalb von einer Woche der zweite Fall von Hasenpest in diesem Jahr aufgetreten.

Die auf den Menschen übertragbare und meldepflichtige Seuche sei an einem Hasenkadaver in Horn-Bad Meinberg nachgewiesen worden, sagte der Amtstierarzt des Kreises Lippe, Ulrich Kros, am Donnerstag auf Anfrage. Der erste Fall war vor einigen Tagen in Bad Salzuflen entdeckt worden.

Im vergangenen Jahr waren erstmals zwei Fälle im Kreis Lippe registriert worden. Nach Auskunft des zuständigen Friedrich-Löffler-Instituts in Greifswald kommt die Hasenpest recht selten vor. Im vergangenen Jahr seien in Nordrhein-Westfalen 17 Fälle gezählt worden, in diesem Jahr bislang elf.

Die Hasenpest sei durch direkten Kontakt auch auf Menschen übertragbar, sagte Kros. Symptome sind Fieber, Unwohlsein oder Muskelschmerz, behandelt werden kann die Krankheit mit Antibiotika. Wer verhaltensauffällige oder tote Hasen und Kaninchen entdecke, solle dies dem örtlichen Jäger melden.

Die Nachrichtenagentur dpa meldet jetzt, dass die seltene Seuche auch in dem niedersächsischen Kreis Osnabrück an zwei toten Hasen nachgewiesen sei. Die ganze Meldung lesen Sie hier - einfach klicken!

Landesjagdverband Brandenburg steht fest an der Seite des Hundebesitzers und verurteilt die Tat aufs schärfste

Am 9. Oktober war Hundeführer Andreas W. auf einer Wildschweinjagd in der Nähe von Groß Kölpin. Der genaue Ablauf ist noch nicht geklärt, doch offensichtlich drang sein Jagdterrier vom Besitzer unbemerkt auf ein Privatgrundstück ein und attackierte dort Schafe. Als der Hund nach Ablauf der Jagd nicht zu seinem Herrchen zurückkehrte, machte Andreas W. sich auf die Suche. Dabei half ihm ein GPS-Sender, mit dem der Hund ausgestattet war. Die Signale führten ihn direkt auf das Grundstück von Hans-Otto S., der ihn zunächst am Betreten hindern wollte. Schließlich fand Andreas W. seinen Hund mit einer Heugabel aufgespießt und im Boden fixiert. Die mittlere Gabel hatte den Brustkorb und Vorderlauf durchbohrt, dennoch lebte der Hund noch. Er verstarb erst einige Tage später trotz intensiver veterinärmedizinischer Betreuung.

Die rechtliche Beurteilung des Falles obliegt den Gerichten, sowohl Andreas W. als auch Hans-Otto S. haben Strafantrag gestellt. Zu klären wird u. a. sein, ob Hans-Otto W. zum Schutz seiner Schafe zu solch drastischen Maßnahmen berechtigt war und wie lange er den Hund lebend aufgespießt liegen ließ.

Joachim Olbrecht, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. (LJVB) und Hundefachmann, sagte zu dem Hergang: „Ungeachtet einer juristischen Beurteilung sind wir von der Kaltherzigkeit des Hans-Otto S. schockiert. Der kleine Hund wog nicht mehr als 7 Kilogramm, da kann man seine Schafe auch anders verteidigen als mit einer Heugabel. Das ist völlig unangemessen.“ Der Landesjagdverband sagte dem Hundebesitzer seine volle Unterstützung in der Auseinandersetzung zu. „Wir stehen in engem Kontakt zu Andreas W. und werden ihm helfen“, betonte Georg Baumann, Geschäftsführer des LJVB. Angesichts teilweise sehr heftiger Reaktionen im Internet rief er gleichzeitig zur Besonnenheit auf: „Bei allen verständlichen Emotionen müssen wir alle streng die Rechtsstaatlichkeit einhalten“, sagte er. Diese Auffassung teilt auch Andreas W. „Ich will nur, dass Hans-Otto S. gerichtlich für sein Verhalten belangt wird. Alles andere hilft uns nicht weiter.“

Landesjagdverband und seine Partner wollen mit Regierungschefin über Grünen-Verbotspolitik reden

Der Landesjagdverband und seine Partner im ländlichen Raum machen weiter Druck gegen den von Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen) stammenden Entwurf für ein neues NRW-Jagdgesetz. Die Verbände mit insgesamt 500.000 Mitgliedern wollen jetzt mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sprechen. „Die bisherigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf sollten den Regierenden ein Alarmsignal sein. Die ungerechtfertigten Verbote und unfairen Vorschriften sind nicht akzeptabel und dürfen nicht ins Gesetzblatt kommen“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg am Dienstagabend, 21. Oktober, in Wesel.

In der Niederrheinhalle hatten sich über 2.500 Jäger und Landleute versammelt, um dem Gesetzentwurf den Marsch zu blasen. Auf Regionalkonferenzen in den Regierungsbezirken Köln und Münster hatten zuvor schon mehr als 4.000 gegen den Remmel-Entwurf protestiert. Weitere Veranstaltungen sind am 28. Oktober in Werl und am 18. November in Bielefeld geplant. In der vergangenen Woche erhielt Hannelore Kraft Post von der Protestfront. In dem Verbändeschreiben an die Regierungschefin wird begrüßt, dass die SPD die Bedenken gegen den Gesetzentwurf in erheblichem Ausmaß teilt und Änderungsbedarf gegenüber ihrem kleineren Koalitionspartner sieht.

„Wir möchten jetzt mit der Ministerpräsidentin sprechen, damit es bald zu wesentlichen Änderungen kommt. Wir haben Frau Kraft auch klar zu verstehen gegeben, wie groß der Unmut bereits ist, weil von dem Gesetz nicht nur die Jägerschaft, sondern der ganze ländliche Raum betroffen ist“, sagte Müller-Schallenberg. Das Gespräch mit Ministerpräsidentin Kraft solle deshalb sinnvollerweise vor der Verabschiedung des zweiten Kabinettsentwurfes stattfinden, also bevor der Entwurf den Landtag als Gesetzgeber im November/Dezember erreicht.

Müller-Schallenberg: „Ein Gewinnerthema ist es für die Landesregierung nicht, was ihr der Herr Remmel und seine grüne Partei eingebrockt haben. Mit einem neuen Landesjagdgesetz gewinnt die nordrhein-westfälische Landesregierung keinen Blumentopf.“

Dies sind die 15 schlimmsten Knackpunkte im Gesetzentwurf:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der bejagbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.

2. Die geplante weitergehende Aushöhlung des flächendeckenden Reviersystems begünstigt neben dem verfassungswidrigen Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit Wildschäden und Seuchenzüge.

3. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.

4. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter.

5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen verhindert Wildtier- und Artenschutz.

6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

8. Die beabsichtigte zwingende Mindestabschussplanfestsetzung bei Sika- und Muffelwild sowie die Herausnahme dieser Wildarten aus dem Schutzbereich der Verbreitungsgebiete hat die Ausrottung dieser Wildarten zur Folge.

9. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

10. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

11. Das geplante Jedermann-Aufnahmerecht bei krankem (verletztem) Federwild kann tierschutzwidrig sein, ist seuchenrechtlich problematisch und eröffnet bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld, ohne dass es dem Tierschutz nutzt.

12. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

13. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

14.  Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte.

15. Die geplante Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer ignoriert die bisherige absolute Vertragstreue der Jägerschaft seit deren Abschaffung und missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit.
 

Die nächsten LJV-Regionalkonferenzen in den NRW-Regierungsbezirken:

28.10. Regionalkonferenz Werl (Arnsberg)

18.11. Regionalkonferenz Bielefeld (Detmold)

Der Landesjagdverband Brandenburg beklagt die Vernachlässigung wildbiologischer Aspekte bei der neuen Durchführungsverordnung des Jagdgesetzes.

Am 8. Oktober wurde eine Veränderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg wirksam. Der Landesjagdverband
Brandenburg e.V. (LJVB) kritisiert insbesondere den gänzlichen Wegfall der
Abschussplanung für das Rehwild, der mit Entbürokratisierung begründet wird. Darüber hinaus will der Gesetzgeber vereinfachte Möglichkeiten schaffen, Rehwildbestände zu reduzieren. Aus diesem Grund wurde auch eine
Jagdzeitverlängerung für männliches Rehwild gegen die Stimme der Jägerinnen und Jäger im Land beschlossen. Der LJVB wehrt sich dagegen, Rehwild zum Freiwild zu erklären. Im Gesetzgebungsverfahren hatte der Verband wiederholt seine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht.

„Zur Entlastung der Behörden hatten wir stattdessen vorgeschlagen, die Planung den betroffenen Grundeigentümern und Pächtern zu überlassen. Diese kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und können die Bestände einschätzen. Dann hätte die Behörde sich auf das wirklich wichtige konzentrieren können: Die Kontrolle der tatsächlich erfolgten Abschüsse. Die jetzige Regelung schüttet dagegen das Kind mit dem Bade aus“, kritisiert Dr. Frank Tottewitz, Wildbiologe am Thünen-Institut und Mitglied des Präsidiums des LJVB.

Mit der erlassenen Regelung haben die Grundeigentümer keinerlei Einfluss mehr darauf, wie auf ihren Flächen Rehwild bejagt wird. Der Abschuss kann im Zweifelsfall wahllos erfolgen, da die Alters- und Geschlechterstruktur des Bestandes bei der Bejagung unberücksichtigt bleiben können. „Dies ist für einen artgerechten und gesunden Bestand aber elementar wichtig“, weiß Dr. Tottewitz. „Wildbiologische Aspekte werden derzeit vernachlässigt.“ Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. fordert daher deutliche Nachbesserungen. Abschussregelungen müssen sich an den Aspekten der Wildbiologie orientieren und die Interessen aller Betroffenen berücksichtigen.

Brandenburg ist in fast 4000 Jagdbezirke eingeteilt. Die verantwortlichen
Jagdausübungsberechtigten müssen jedes Jahr einen Abschussplan für Schalenwild (Huftiere) vorlegen, dem auch die Grundeigentümer zustimmen müssen. Dieser Plan wird dann von der Unteren Jagdbehörde des jeweiligen Kreises genehmigt. Dort wird festgelegt, wie viele männliche und weibliche Tiere einer Art geschossen werden müssen. Dieses Verfahren entfällt ab 2015 für Rehwild, es kann völlig ohne Richtlinie bejagt werden.

Für wieviel Unmut der rot-grüne Gesetzesentwurf bei den Jägern sorgt, haben gestern mehr als 2.500 Mitglieder des LJV NRW auf der zweiten Regionalkonferenz in Münster gezeigt. Die größte Veranstaltungshalle im Münsterland konnte dem Ansturm nicht gerecht werden - die Argumente der für den Entwurf verantwortlichen Politikerinnen und Politiker scheiterten ebenfalls bei Jägerinnen und Jägern und Vertretern des ländlichen Raums.

 

Auf der zweiten Regionalkonferenz des Landesjagdverbandes NRW in Münster haben mehr als 2.500 Jägerinnen und Jäger klar Stellung gegen den Gesetzesentwurf von Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen) bezogen. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg diskutierte 15 kritische Punkte des Entwurfs, die von den Jägern in NRW nicht mitgetragen werden können, darunter die Einführung einer Jagdsteuer, die radikale Kürzung des Kataloges der jagdbaren Arten sowie ein Verbot der Baujagd.

Im Verlauf der Diskussion wurden Argumente von rot-grünen Regierungsvertretern aufgrund mangelnder Fach- und Sachkenntnis mehrfach ausgepfiffen. So offenbarte Grünen-Politiker Norwich Rüße, dass ihm wissenschaftliche Studien zum Einfluss von Katzen auf die Artenvielfalt nicht bekannt seien. Die grüne Politikerin Manuela Grochowiak-Schmieding begab sich beim Thema "bleifreie Munition" auf Glatteis, indem sie sagte, dass es "bislang keine unschädliche, untere Grenze für den Bleieintrag in das Wildbret" gebe.

LJV-Präsident Müller-Schallenberg gelang es, die anwesenden Jägerinnen und Jäger hinter sich zu bringen. Vertreter der Landesregierung räumten bei konfliktträchtigen Themen, wie etwa der Hundeausbildung an der lebenden Ente, Gesprächsbereitschaft ein. Grünen-Abgeordnete und Jägerin Manuela Grochowiak-Schmieding bestätigte sogar die Alternativlosigkeit der Methode: „Als Jägerin, die selbst Jagdhunde ausgebildet hat, halte ich die Ausbildung an der lebenden Ente für unverzichtbar.“

Gesprächsbereit zeigte sich die rot-grüne Regierung weiterhin bei den Themen Katalog jagdbarer Arten und Jagd in Schutzgebieten. Müller-Schallenberg demonstrierte Entschlossenheit und Kampfeswille: "Wir stehen für die Jagd in NRW, für Land und Leute und wir fordern: Schluss mit den Verboten! Aber ich sage auch in aller Deutlichkeit: Wer den Kampf auf dem Lande will, der kann ihn haben.“

Geplant sind drei weitere Regionalkonferenzen: 

Regierungsbezirk Düsseldorf
Dienstag, 21. Oktober, 19 Uhr, Niederrheinhalle, An de Tent 1, 46485 Wesel

Regierungsbezirk Arnsberg
Dienstag, 28. Oktober 2014, 19 Uhr, Stadthalle Werl, Grafenstraße 27, 59457 Werl

Regierungsbezirk Detmold
Dienstag, 18. November 2014, 19 Uhr, Rudolf-Oetker-Halle, Lampingstraße 16, 33615 Bielefeld

Die Veranstaltung wurde von 2.500 Jägerinnen und Jägern besucht. Etwa 1.500 Interessierte verfolgten die Konferenz über den Live-Ticker des DJV im Internet.


Live Blog LJV NRW Zweite Regionalkonferenz, Münster, 9. Oktober 2014
 
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