Des einen Freud, des anderen Leid: Tierische Weihnachtsgeschenke bringen Kinderaugen zum Leuchten. Doch nicht immer hält die Freude über das neue Familienmitglied lange an - und Hund, Katze und Kaninchen landen nach den Feiertagen im Tierheim oder auf der Straße. 

Alle Jahre wieder stehen Haustiere in der Weihnachtszeit bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Laut einer Studie wünschen sich rund 12 Prozent aller Nicht-Tierhalter in Deutschland ein Heimtier, die meisten von ihnen hätten gerne einen Hund (60 Prozent) oder eine Katze (28 Prozent). Die Anschaffung eines Tieres sollte jedoch gut überlegt sein, denn sie bringt eine große Verantwortung mit sich. Ein Haustier, gleich ob Kaninchen, Katze oder Hund, beansprucht zudem Zeit und verursacht nicht unerhebliche Kosten. So rechnen Ratgeber für Haustierhaltung bei der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Hundes von 15 Jahren mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro für Futter, Behandlungen und Versorgung. Nicht selten werden viele Vierbeiner deshalb nach Weihnachten im Heim abgegeben oder ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund richten viele Tierheime ab Mitte Dezember einen Vermittlungsstopp ein, das heißt es werden keine Tiere herausgegeben. Sie wollen damit voreiligen Entscheidungen und Spontankäufen entgegenwirken.

Tiere sind keine Handelsware

Wer ein Haustier halten möchte, der sollte sich im Vorfeld gründlich über dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse sowie die speziellen Anforderungen an eine artgerechte Haltung informieren - und sich zudem vergewissern, dass die ganze Familie mit dem neuen Zuwachs einverstanden ist. Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware, die wie ein Spielzeug nach Weihnachten einfach wieder umgetauscht werden können. So lautet die Empfehlung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein: Nicht unüberlegt und spontan ein Tier verschenken, sondern lieber ein Stofftier unter den Weihnachtsbaum legen. Ein Stofftier bereitet Freude, fühlt keinen Schmerz, muss nicht versorgt werden und leidet nicht, wenn es ungeliebt in der Ecke liegt.

Da gerade nach der Weihnachts- und vor der Urlaubszeit die Tierheime überfüllt sind, ist es ratsam, zuerst dort nach einem neuen Mitbewohner Ausschau zu halten. Mitleidskäufe sind jedoch absolut tabu. Voraussetzung ist - egal, ob Tierhilfe oder seriöser Züchter - die Bereitschaft, einem Lebewesen ein Zuhause auf Lebenszeit zu geben. Mit der Anschaffung eines Tieres geht man eine Verantwortung ein, die nicht nach den Feiertagen endet, sondern viel Zeit, Geduld, Umstellung und Liebe erfordert.

Die niedersächsischen Jäger und Angler intensivieren ihre bestehende Zusammenarbeit. Bei einem Spitzengespräch der Verbandsvertreter im Rahmen der Pferd und Jagd 2014 vereinbarten sie am vergangenen Sonntag einen engen Schulterschluss, um den Interessen ihrer Mitglieder eine starke Stimme zu verleihen.

"Die Jagd ist neben der Fischerei die älteste Form der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Jäger und Angler entnehmen der Natur nur so viel, wie auf natürlichem Wege nachwächst – das ist unser ureigenes Selbstverständnis, das ist unser ureigenes Interesse", so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).

Mit großer Sorge verfolgen die Verbände daher derzeitige politische Bestrebungen, unter dem Deckmantel der "Ökologisierung" bestehende, funktionierende und bewährte Regelungen, die diesen Gedanken der nachhaltigen Nutzung in sich tragen, grundlos und bar jeder wissenschaftlich fundierten Expertise in Frage zu stellen:

“Ganz gleich, ob es Novellierungen der Jagdzeitenverordnung und des Landesjagdgesetzes, der Binnenfischereiverordnung und des Niedersächsischen Fischereigesetzes oder die Erstellung von regionalen Schutzverordnungen betrifft, der Kern bleibt immer gleich: das Ausbooten von Betroffenen zugunsten ideologischer Vorstellungen einiger weniger", so Werner Klasing, Präsident des Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. (LSFV). 

Bereits in den Eröffnungsworten zur Fachmesse hatten beide Verbände ihre Gemeinsamkeiten deutlich zum Ausdruck gebracht und an die Landesregierung – vertreten durch den Staatssekretär im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Horst Schörshusen – appelliert, im Vorfeld politischer Entscheidungsfindungen die Betroffenen miteinzubeziehen. Keineswegs gehe es hier nur um die Interessen von Jägern und Anglern, stellten die Verbandsvertreter mit Blick auf das bereits im Jahr 2012 verabschiedete Positionspapier „Unsere Zukunft – Ländlicher Raum“ fest, in dem sich neben Jägern und Anglern 12 weitere Verbände des ländlichen Raums positioniert haben.

In Niedersachsen gibt es allein etwa 200.000 organisierte Jäger und Angler, die Landesverbände gehören zu den größten anerkannten Naturschutzverbänden in Niedersachsen: „Jäger und Angler bilden die Mitte der Gesellschaft – jedem Versuch, dies in Abrede zu stellen, werden wir entschlossen entgegentreten!“, so Dammann-Tamke und Klasing abschließend.

 

Die Proteste gegen das geplante Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen gehen jetzt in die Kreise und Gemeinden. 

Der Landesjagdverband setzt auf die Zusagen der größten Regierungsfraktion SPD, bei der Beratung des Landesjagdgesetzes im Landtag am Gesetzentwurf aus dem Ministerium von Johannes Remmel (Grüne) wesentliche Änderungen zu erreichen. Die Protestaktionen des Landesjagdverbandes in bisher fünf Regionalkonferenzen mit mehr als 15.000 Teilnehmern gehen in den nächsten Wochen unter dem Motto „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“ in die Kreise und Gemeinden. „In den Kreisjägerschaften werden die örtlichen Landtagsabgeordneten aller Parteien zu Lokalkonferenzen gebeten und als Mitglieder des Gesetzgebungsorgans Landtag nach ihrer Haltung zum Landesjagdgesetz befragt. Jeder der 237 Landtagsabgeordneten entscheidet. Wir wollen wissen wie“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg am Donnerstag (11. Dezember) vor Journalisten in Münster.

Eine erste Chance, gemeinsam zu Änderungen zu kommen, bestehe bei der noch im Gesetzentwurf enthaltenen Wiedereinführung einer kommunalen Jagdsteuer. Wenn die Koalitionsfraktionen beim Wort zu nehmen seien, dann werde es eine Sonderbelastung auch künftig nicht geben. Die SPD habe sowohl auf den LJV-Großveranstaltungen als auch im Landtag eindeutig erklärt, sie werde die 2009 in NRW abgeschaffte Jagdsteuer nicht ohne den Landkreistag wieder einführen. Eine solche Initiative gibt es nach dessen Erklärung aber nicht. Inzwischen haben sich etliche Landräte sogar ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Grünen-Landespolitiker hatten erklärt, ihrer Partei liege nichts an einer erneuten Besteuerung der Jagd. Alles andere wäre nach Müller-Schallenbergs Worten „eine Verhöhnung der Arbeit von Jagd und Jägern, die gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen für Natur und Umwelt erbringen und dafür mehr eigene Mittel einsetzen als jeder andere.“

Jäger und Landleute empfänden die Vielzahl der geplanten Eingriffe nicht nur als „anmaßend gegenüber unserer staatlich geprüften Kompetenz und unserem über Jahrzehnte und Jahrhunderte erlernten Handwerk. Wir empfinden die Eingriffe auch als einen Anschlag auf unser Lebensgefühl. Die Jagd und ein Stück Landleben, wie wir es seit Generationen kennen, pflegen und lieben, wird von der Regierung bedroht, weil der kleinere Koalitionär es so will“, sagte Müller-Schallenberg.

Die Ausübung der Jagd sei Teil der Eigentumsnutzung und genieße den entsprechenden Schutz unserer Rechtsordnung. Noch bestehe dazu die Chance im parlamentarischen Verfahren. Müller-Schallenberg: „Wir wollen jetzt wissen, ob die Sozialdemokratie ein verlässlicher Partner der Jagd und von Land und Leuten bleibt. Wir lassen uns nicht verremmeln und erwarten endlich eine Kraftanstrengung für die Jagd und den ländlichen Raum.“

Für den LJV geht es in der weiteren Beratung vor allem um folgende Punkte:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.

2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.

3. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.

4. Das gilt auch für das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen. Dieses verhindert Wildtier- und Artenschutz.

5. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

6. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

7. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

8. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

9. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

10. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

11. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. 

Land Rover bezieht Stellung zu Kooperation mit „Born Free Foundation“: Unterstützung von Jagd und Tierschutz sind kein Widerspruch.

Wie kürzlich durch CIC und DJV veröffentlicht, unterstützt der Automobilhersteller Land Rover die Tierschutzorganisation „Born Free Foundation“, die Trophäenjagd in Afrika explizit ablehnt. Beide Verbände hatten Land Rover um eine Stellungnahme gebeten, die nun vorliegt:

„Land Rover hat sich zu einem globalen, nachhaltigen Umweltschutz verpflichtet, der viele Projekte und Ansätze auf der ganzen Welt umfasst. Wir haben eine lange Tradition in diesem Bereich und werden auch weiterhin aktiv ein umfassendes Programm für den Tier- und Naturschutz sowie die Bekämpfung der Wilderei und der Wildtiererhaltung unterstützen. Wir sehen daher in unserem Engagement mit der ‚Born Free Foundation‘ und unseren Aktivitäten im Bereich der Jagd keinen Widerspruch, ganz im Gegenteil.“

Seit wieder Wölfe umherstreifen, kommt es vereinzelt zu unschönen Szenen. Bislang zahlt das Land nur Entschädigungen, wenn Schafe und Ziegen gerissen werden. Künftig gibt es auch Geld für Schutzzäune und Hunde. Das reicht nicht aus, meinen Schäfer und Landvolk.

Mit einer neuen Förder- und Entschädigungspraxis will das Land bei den niedersächsischen Landwirten die Ablehnung und Angst vor Wölfen senken. Pro Jahr stünden zunächst insgesamt 100 000 Euro zur Verfügung, mit denen in erster Linie Schaf- und Ziegenhalter beim Kauf von Elektrozäunen und Schutzhunden finanziell unterstützt werden sollen. «Das ist ein wichtiger Schritt zur Akzeptanzförderung des vom Menschen in Deutschland ausgerotteten und nun zurückgekehrten Wolfes», sagte Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am Mittwoch in Hannover. Aus dem Fördertopf sollten in nachgewiesenen Fällen von Wolfs-Rissen auch die Tierhalter entschädigt werden.

Wenzel warnte davor, in Wölfen eine direkte Bedrohung zu sehen. «Der Wolf ist nicht von Natur aus böse oder gefährlicher als andere Wildtiere.» Landesweit gebe es derzeit rund 50 Wölfe. Die fünf nachgewiesenen Wolfsfamilien lebten vorwiegend im Norden des Landes, in dünn besiedelten Räumen wie der Heide und dem Emsland. Mit der neuen Richtlinie solle ein entscheidender Beitrag für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander geleistet werden, sagte Wenzel. «Künftig kommt das Land nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den Herdenschutz.»

Um in den Genuss der Entschädigungszahlung von pro Tier maximal 5000 Euro zu kommen, muss der Besitzer wie bislang auch per Gentest nachweisen, dass es auch wirklich ein Wolf war, der zugeschlagen hat.

Sollten größere Tiere wie Pferde oder Rinder gerissen werden, müsse individuell geschaut werden, ob der Schaden auch durch den Fördertopf abgedeckt werden könne, sagte Wenzel. Letztlich sei die Zahlung eine freiwillige Leistung des Landes.

Sollte sich herausstellen, dass die 100 000 Euro nicht ausreichen, kündigte Wenzel zudem eine Aufstockung an. Er gehe aber davon aus, dass der Etat genüge, da im laufenden Jahr erst 15 000 Euro an Entschädigungen ausgezahlt werden mussten. Landesweit seien 29 Vorfälle angezeigt worden, in denen Wölfe nachweislich Tiere gerissen hatten. Nur einmal seien davon zwei junge Rinder betroffen gewesen, sonst waren es immer Schafe und Ziegen.

Bei der Anschaffung von Zäunen oder Hunden zum Schutz der Herden können die Besitzer maximal 80 Prozent vom Land erstattet bekommen.

Die entsprechenden Anträge können ab sofort im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums heruntergeladen werden. Dort erfahren interessierte Antragsteller auch, ob sie in einem für die Förderung berechtigten Gebiet wohnen. Dazu muss etwa die dauerhafte Anwesenheit von Wölfen seit mehr als sechs Monaten nachgewiesen sein.

Die Tierhalter zeigten sich mit der neuen Regelung nicht zufrieden.

«Das reicht noch lange nicht», sagte etwa Mathias Brockob, Geschäftsführer des Landesschafzuchtverbandes. «Außerdem wird plötzlich eine doppelte Einzäunung von uns Schäfern verlangt - der geforderte Untergrabeschutz ist eine gewaltige Mehrbelastung von bis zu zwei Arbeitsstunden täglich für jeden Haupterwerbsschäfer.»

Außerdem monierte Brockob, dass kein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht. «Was machen wir, wenn die 100 000 Euro des Landes nicht ausreichen?». Auch stehe der Schafhalter weiterhin mit den Folgekosten allein da, kritisierte er in Hannover. Das betreffe etwa die Haltung der Herdenhunde und die zusätzliche tägliche Arbeitsbelastung durch die notwendig gewordenen Schutzmaßnahmen.

«Es ist erfreulich, dass sich endlich etwas tut, aber es bleibt ein umständliches Verfahren», kritisierte Landvolk-Sprecherin Gabi von der Brelie. «Ausgeklammert wurden letztlich die Ansprüche der Rinderhalter und auch derjenigen, die Landschaftspflege und Deichschafhaltung betreiben - da kann man keine Zäune setzen», sagte sie. «In der Konsequenz heißt das, das Weidetierhaltung in Wolfsregionen nicht mehr zu verantworten ist.»

Die Landesjägerschaft Nidersachsen und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer unterstützen Klageverfahren gegen die seit Oktober geltende Jagdzeitenverordnung. Sie stelle einen massiven Eingriff in die Eigentumdrechte dar.

Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) sind sich in der Bewertung der seit Oktober geltenden Jagdzeitenverordnung einig: Sie stellt in vielen Teilen einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar, der nicht akzeptiert werden kann. Insbesondere die Aufhebung der Jagdzeiten auf Arten wie Blässhuhn oder Bläss- und Saatgans entbehrten ebenso jeder ausreichenden fachlichen Grundlage wie die Verkürzung der Jagdzeiten auf Wasserfederwild in Schutzgebieten.

Beide Verbände haben im Vorfeld und auch im Rahmen der Verbändeanhörung auf die Fehlleistungen dieser neuen Regelung hingewiesen und konstruktive, wissenschaftsbasierte Vorschläge gemacht. Da diese keine Berücksichtigung fanden, wird nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu klären haben, ob diese Einschränkungen noch verfassungsmäßig sind: Beide Verbände haben beschlossen, Klageverfahren aus ihrer Mitgliedschaft zu unterstützen.  

„Einschränkungen bei der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden verursachen, können so nicht stehen bleiben“, stellten die beiden Verbandspräsidenten Hans-Heinrich Ehlen (ZJEN) und Helmut Dammann-Tamke (LJN)  klar. Das Recht der Jagdausübung sei Bestandteil des Nutzungsrechts am Eigentum und durch das Grundgesetz vor unangemessenen Übergriffen streng geschützt so Ehlen und Dammann-Tamke übereinstimmend. Nicht die Jagdausübung müsse begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung.

Unterstützt werden ZJEN und LJN durch den Verband für Naturschutz und ökologische Jagd in Ostfriesland e.V.

5. Regionalkonferenz in Bielefeld: Der Kabinettsentwurf für das Landesjagdgesetz sorgt für neuen Protest und der Nabu brüskiert die NRW-Regierung. Zur Nachverfolgung finden Sie den LJV-Livestream und den DJV-Liveticker

Die Landesregierung hat mit ihrem zweiten Kabinettsbeschluss vom Dienstag (18. November) zum Landesjagdgesetz für neuen Ärger auf dem Land und für Verwirrung bei den Abgeordneten der rot-grünen Koalition im Landtag gesorgt. Während in der offiziellen Verlautbarung des Ministeriums von Johannes Remmel (Grüne) die Jagdsteuer mit keinem Wort erwähnt wird, meldete der WDR am Dienstagnachmittag, dass diese Steuer nicht nur wiedereingeführt, sondern gegenüber dem ersten Kabinettsentwurf auf Initiative der SPD-Regierungsseite auch noch verschärft werden solle. Demnach soll die im ersten Entwurf vorgesehene Deckelung von maximal 20 Prozent des Jagdwertes entfallen und künftig unbegrenzt erhoben werden können. Die Abgeordneten von SPD und Grünen hatten davon offensichtlich auch nur aus dem Rundfunk erfahren, wie bei der fünften Regionalkonferenz des Landesjagdverbandes am Dienstagabend in Bielefeld deutlich wurde.

Der SPD-Umweltpolitiker Norbert Meesters sagte auf der von 3.000 Landleuten besuchten Protestveranstaltung, er könne nicht kommentieren, was er noch nicht gelesen habe. Für Norwich Rüße von den Grünen ist die Jagdsteuer ohnehin entbehrlich. Der SPD-Bürgermeister Claus Jacobi aus Gevelsberg setzte sich einmal mehr dafür ein, die Leistungen der Jägerschaft bei der Beseitigung von Unfallwild und in der Umweltbildung nicht durch die Wiedereinführung der Jagdsteuer zu missachten. Alle SPD-Landräte seien dazu bereit. Die Jagdsteuer konnte früher von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Sie war 2009 in NRW abgeschafft worden, weil sie aus einer Zeit stammte, als mit der Jagd noch Geld verdient wurde. Das Gegenteil ist längst der Fall: Die Jäger wenden aus eigener Tasche erhebliche Mittel für die Natur auf, wollen damit aber nicht obendrein mit einer Exklusivbelastung bestraft werden, die sie zwar empfindlich trifft, aber mit einem landesweiten Aufkommen von 8 Millionen Euro ohnehin als Bagatellsteuer galt.

Nur der Nabu NRW findet beim zweiten Jagdgesetzentwurf alles gut und schön, hatte das aber peinlicherweise schon geäußert, bevor er das Kabinettsergebnis von Dienstagmittag offiziell kennen konnte. Denn sein hohes Lob hatte er bereits verbreitet, bevor die Regierung getagt und ihre eigenen Abgeordneten informiert hatte. Das zeigt für Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg einmal mehr, dass beim Jagdgesetz in Nordrhein-­Westfalen parteigrüner Lobbyismus die Feder führt. „Ministerpräsidentin Kraft muss sich fragen lassen, wer hier eigentlich regiert“, sagte Müller-Schallenberg in Bielefeld und kündigte an, den Protest bis zur Verabschiedung des Gesetzes verschärft im ganzen Land fortzusetzen. „Die nordrhein-westfälische Regierung verachtet das Land. Die Grenzen sind erreicht, couragierte Gegenwehr ist notwendig“, sagte Philipp zu Guttenberg, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Forum Natur mit sieben Millionen Mitgliedern der deutschen Landnutzerverbände.

Die fünf Protestveranstaltungen des Landesjagdverbandes waren bereits von 15.000 Jägern und Landleuten besucht worden. Im Münsterland hatten am 12. November mehrere hundert Jäger bei einem Besuch Remmels in Telgte gegen das Landesjagdgesetz vor dem Gebäude protestiert, in dem der Umweltminister zu einem Wohlfühltermin erwartet worden war.

LJV-Livestream:

DJV-Liveticker

 

Ansteckende Krankheiten in der Tierwelt regulieren immer wieder den Bestand. Jetzt häufen sich Fälle von Hasenpest in Nordrhein-Westfalen. Das Problem: Der Feldhase ist jetzt schon selten - und die Krankheit ist auch auf den Menschen übertragbar.

Die auch für Menschen ansteckende Hasenpest gefährdet die ohnehin seltener werdenden Feldhasen in Westfalen und Lippe. In Nordrhein-Westfalen wurde die meldepflichtige Krankheit in den vergangenen drei Monaten an fünf Kadavern in den Kreisen Lippe, Coesfeld und Soest nachgewiesen, sagte Peter Schütz, Sprecher des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (Lanuv) am Mittwoch. "Die Dunkelziffer kennen wir nicht, gehen aber anhand der gemeldeten Fälle derzeit nicht von einem massiven Ausbreiten der Seuche aus", so Schütz weiter.

Die Hasenpest ist durch direkten Kontakt auch auf den Menschen übertragbar. "Mit grippeähnlichen Symptomen verläuft sie aber beim Menschen relativ harmlos", sagte Schütz. Symptome sind Fieber, Unwohlsein oder Muskelschmerz. Behandelt werden kann die Krankheit mit Antibiotika.

Jäger und Landwirte, die mit den Nagern zu tun haben, sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Das Veterinäramt im Kreis Lippe etwa empfiehlt beim Umgang mit wildlebenden Hasen oder mit Hasenfleisch das Tragen von Handschuhen, Mundschutz und Einmalkittel.

Eine Infektionswelle wie diese mache geringen Beständen besonders zu schaffen. "Dem Feldhasen geht es grundsätzlich nicht besonders gut bei uns", sagte Lanuv-Sprecher Schütz. Durch intensive landwirtschaftliche Flächennutzung fehle es an Nahrung und Lebensraum für den Hasennachwuchs. Zwar gilt der Feldhase in Nordrhein-Westfalen noch nicht als gefährdet, die Bestände gehen aber seit Jahren zurück. "Von der Krankheit befreien können wir den Hasen aber nicht." Auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Unterfranken sind zuletzt Tiere an Hasenpest verendet.

Einem Jäger ist es im Raum Fuhrberg gelungen, einen Rüden mit seiner Fähe zu filmen. Damit halten sich derzeit fünf Rudel und zwei Paare ortstreu in Niedersachsen auf.

Im Raum Fuhrberg im Landkreis Celle konnte durch Videoaufnahmen und genetische Proben ein weiteres Wolfspaar nachgewiesen werden. Bereits im März dieses Jahres waren anhand von Losungsproben ein Wolfsrüde aus dem Lehniner Rudel  (Brandenburg) und ein Wolf aus dem Rudel bei Munster (Niedersachsen) nachgewiesen worden. Nun gelangen einem Jäger vor Ort Filmaufnahmen von zwei Wölfen, einem Rüden und einer Fähe. Damit ist der Nachweis erbracht, dass sich in der Region ein Wolfspaar längerfristig aufhält. Einen Hinweis auf Reproduktion für dieses Jahr gibt es bei diesem Paar bislang nicht. Damit gibt es in Niedersachsen aktuell fünf Rudel und zwei Paare.

Regelmäßig werden seit März dieses Jahres auch Wolfsnachweise aus dem westlichen Niedersachsen aus der Nähe von Meppen und Nordhorn gemeldet. Nun erbrachten genetische Analysen den Befund, dass es sich hierbei um eine junge Wölfin handelt, welche aus dem Gartower Rudel im Wendland (Niedersachsen) stammt. Die Fähe konnte sowohl auf dem Schießplatz Meppen  als auch auf dem Gelände Nordhorn Range nachgewiesen werden. Damit scheint sich in dieser Region ein Einzeltier ortstreu aufzuhalten.

Bei der Wolfsfähe aus dem Territorium des Escheder Rudels (Niedersachsen) handelt es sich wahrscheinlich um ein Individuum aus dem Munsteraner Rudel. Für eine eindeutige Zuordnung war das genetische Signal der eingeschickten Probe allerdings nicht eindeutig genug. Weitere Losungsfunde könnten hier helfen, die Herkunft genau zu klären.  

Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  beauftragt, die diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als zuständiger Fachbehörde und den rund 100 ehrenamtlichen Wolfsberatern wahrnimmt. Wer Spuren, Losungen oder Risse findet, die auf einen Wolf hinweisen, oder einen Wolf sieht oder gar fotografiert, sollte seinen Fund bei der Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Dr. Britta Habbe oder dem örtlichen Wolfsberater melden.  

Weitere Informationen zu Wölfen in Niedersachsen sowie Kontaktadressen der zuständigen Stellen und Wolfsberater finden Sie unter: www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/ Bei Interesse an dem Videomaterial aus dem Raum Fuhrberg im Landkreis Celle steht Herr Siemers (Kontakt: 05139 - 87580) gern zur Verfügung.

Das im Stuttgarter Landtag voraussichtlich heute zu verabschiedende Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nehmen die Jägerinnen und Jäger so nicht an. Die Nachbesserungen wertet der Landesjagdverband Baden-Württemberg als unzureichend und der Verband erwägt eine Verfassungsbeschwerde vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht.

Heute verabschiedet der Landtag in Stuttgart voraussichtlich das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg. Das Ergebnis des fast zweieinhalb Jahre dauernden Verfahrens erreicht allerdings die vom Land selbst gesteckten Ziele eines praxisgerechten, anwenderorientierten und entbürokratisierten Gesetzes nicht. Dem Naturschutz wurden in letzter Sekunde wieder mehr Rechte eingeräumt.

Der Landesjagdverband verkennt bei seiner Bewertung des Gesetzes nicht die mitunter substanziellen Verbesserungen des fortgeschriebenen Entwurfs. So wurde z. B. mit dem Schalenmodell ein Weg gefunden, Belange von Jagd und Naturschutz zu verbinden. Es wurde jedoch nicht stringent umgesetzt, weil wichtige Wildarten wie Biber und Kolkrabe, die Probleme bereiten können, gar nicht ins Gesetz aufgenommen bzw. sogar daraus entfernt wurden. Hier flieht der Gesetzgeber vor seiner Verantwortung. Die Herausnahme juristischer Personen aus der Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen aus ethischen Gründen zu verbieten, die Begrenzung der Nachtjagd auf weibliches Rotwild und die Beschränkung des Jagdruhekorridors auf März und April mit einem 200 Meter breiten Pufferstreifen im Wald wertet Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann als Erfolg einer konsequenten und nachdrücklichen, aber sachorientierten Haltung und Argumentation des Verbandes.

Zufrieden sind die Jägerinnen und Jäger im Land mit dem Gesetz trotzdem nicht: „Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des Jagdrechts unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte massiv beschneidet. Auf Herausforderungen, denen mit effektiven Lösungsinstrumenten zu begegnen ist, gibt das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dagegen gerade keine Antwort. Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen z. B. bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd oder beim Wildtierschutz ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des Landesjagdverbandes für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und einer Bagatellschadensregelung ignoriert“, bilanziert Friedmann.

„Die Debatte um ein sachgerechtes und praxisnahes Jagdrecht ist für uns mit der Verabschiedung im Landtag noch lange nicht beendet“, so der Landesjägermeister. „Wir werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen und uns bei der Politik für notwendige und sinnvolle Korrekturen einsetzen.“

Konkret wird der Landesjagdverband über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im Gesetz enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, hat der Landesjagdverband bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.

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