Die Proteste gegen das geplante Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen gehen jetzt in die Kreise und Gemeinden. 

Der Landesjagdverband setzt auf die Zusagen der größten Regierungsfraktion SPD, bei der Beratung des Landesjagdgesetzes im Landtag am Gesetzentwurf aus dem Ministerium von Johannes Remmel (Grüne) wesentliche Änderungen zu erreichen. Die Protestaktionen des Landesjagdverbandes in bisher fünf Regionalkonferenzen mit mehr als 15.000 Teilnehmern gehen in den nächsten Wochen unter dem Motto „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“ in die Kreise und Gemeinden. „In den Kreisjägerschaften werden die örtlichen Landtagsabgeordneten aller Parteien zu Lokalkonferenzen gebeten und als Mitglieder des Gesetzgebungsorgans Landtag nach ihrer Haltung zum Landesjagdgesetz befragt. Jeder der 237 Landtagsabgeordneten entscheidet. Wir wollen wissen wie“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg am Donnerstag (11. Dezember) vor Journalisten in Münster.

Eine erste Chance, gemeinsam zu Änderungen zu kommen, bestehe bei der noch im Gesetzentwurf enthaltenen Wiedereinführung einer kommunalen Jagdsteuer. Wenn die Koalitionsfraktionen beim Wort zu nehmen seien, dann werde es eine Sonderbelastung auch künftig nicht geben. Die SPD habe sowohl auf den LJV-Großveranstaltungen als auch im Landtag eindeutig erklärt, sie werde die 2009 in NRW abgeschaffte Jagdsteuer nicht ohne den Landkreistag wieder einführen. Eine solche Initiative gibt es nach dessen Erklärung aber nicht. Inzwischen haben sich etliche Landräte sogar ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Grünen-Landespolitiker hatten erklärt, ihrer Partei liege nichts an einer erneuten Besteuerung der Jagd. Alles andere wäre nach Müller-Schallenbergs Worten „eine Verhöhnung der Arbeit von Jagd und Jägern, die gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen für Natur und Umwelt erbringen und dafür mehr eigene Mittel einsetzen als jeder andere.“

Jäger und Landleute empfänden die Vielzahl der geplanten Eingriffe nicht nur als „anmaßend gegenüber unserer staatlich geprüften Kompetenz und unserem über Jahrzehnte und Jahrhunderte erlernten Handwerk. Wir empfinden die Eingriffe auch als einen Anschlag auf unser Lebensgefühl. Die Jagd und ein Stück Landleben, wie wir es seit Generationen kennen, pflegen und lieben, wird von der Regierung bedroht, weil der kleinere Koalitionär es so will“, sagte Müller-Schallenberg.

Die Ausübung der Jagd sei Teil der Eigentumsnutzung und genieße den entsprechenden Schutz unserer Rechtsordnung. Noch bestehe dazu die Chance im parlamentarischen Verfahren. Müller-Schallenberg: „Wir wollen jetzt wissen, ob die Sozialdemokratie ein verlässlicher Partner der Jagd und von Land und Leuten bleibt. Wir lassen uns nicht verremmeln und erwarten endlich eine Kraftanstrengung für die Jagd und den ländlichen Raum.“

Für den LJV geht es in der weiteren Beratung vor allem um folgende Punkte:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.

2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.

3. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.

4. Das gilt auch für das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen. Dieses verhindert Wildtier- und Artenschutz.

5. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

6. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

7. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

8. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

9. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

10. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

11. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. 

Land Rover bezieht Stellung zu Kooperation mit „Born Free Foundation“: Unterstützung von Jagd und Tierschutz sind kein Widerspruch.

Wie kürzlich durch CIC und DJV veröffentlicht, unterstützt der Automobilhersteller Land Rover die Tierschutzorganisation „Born Free Foundation“, die Trophäenjagd in Afrika explizit ablehnt. Beide Verbände hatten Land Rover um eine Stellungnahme gebeten, die nun vorliegt:

„Land Rover hat sich zu einem globalen, nachhaltigen Umweltschutz verpflichtet, der viele Projekte und Ansätze auf der ganzen Welt umfasst. Wir haben eine lange Tradition in diesem Bereich und werden auch weiterhin aktiv ein umfassendes Programm für den Tier- und Naturschutz sowie die Bekämpfung der Wilderei und der Wildtiererhaltung unterstützen. Wir sehen daher in unserem Engagement mit der ‚Born Free Foundation‘ und unseren Aktivitäten im Bereich der Jagd keinen Widerspruch, ganz im Gegenteil.“

Seit wieder Wölfe umherstreifen, kommt es vereinzelt zu unschönen Szenen. Bislang zahlt das Land nur Entschädigungen, wenn Schafe und Ziegen gerissen werden. Künftig gibt es auch Geld für Schutzzäune und Hunde. Das reicht nicht aus, meinen Schäfer und Landvolk.

Mit einer neuen Förder- und Entschädigungspraxis will das Land bei den niedersächsischen Landwirten die Ablehnung und Angst vor Wölfen senken. Pro Jahr stünden zunächst insgesamt 100 000 Euro zur Verfügung, mit denen in erster Linie Schaf- und Ziegenhalter beim Kauf von Elektrozäunen und Schutzhunden finanziell unterstützt werden sollen. «Das ist ein wichtiger Schritt zur Akzeptanzförderung des vom Menschen in Deutschland ausgerotteten und nun zurückgekehrten Wolfes», sagte Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am Mittwoch in Hannover. Aus dem Fördertopf sollten in nachgewiesenen Fällen von Wolfs-Rissen auch die Tierhalter entschädigt werden.

Wenzel warnte davor, in Wölfen eine direkte Bedrohung zu sehen. «Der Wolf ist nicht von Natur aus böse oder gefährlicher als andere Wildtiere.» Landesweit gebe es derzeit rund 50 Wölfe. Die fünf nachgewiesenen Wolfsfamilien lebten vorwiegend im Norden des Landes, in dünn besiedelten Räumen wie der Heide und dem Emsland. Mit der neuen Richtlinie solle ein entscheidender Beitrag für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander geleistet werden, sagte Wenzel. «Künftig kommt das Land nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den Herdenschutz.»

Um in den Genuss der Entschädigungszahlung von pro Tier maximal 5000 Euro zu kommen, muss der Besitzer wie bislang auch per Gentest nachweisen, dass es auch wirklich ein Wolf war, der zugeschlagen hat.

Sollten größere Tiere wie Pferde oder Rinder gerissen werden, müsse individuell geschaut werden, ob der Schaden auch durch den Fördertopf abgedeckt werden könne, sagte Wenzel. Letztlich sei die Zahlung eine freiwillige Leistung des Landes.

Sollte sich herausstellen, dass die 100 000 Euro nicht ausreichen, kündigte Wenzel zudem eine Aufstockung an. Er gehe aber davon aus, dass der Etat genüge, da im laufenden Jahr erst 15 000 Euro an Entschädigungen ausgezahlt werden mussten. Landesweit seien 29 Vorfälle angezeigt worden, in denen Wölfe nachweislich Tiere gerissen hatten. Nur einmal seien davon zwei junge Rinder betroffen gewesen, sonst waren es immer Schafe und Ziegen.

Bei der Anschaffung von Zäunen oder Hunden zum Schutz der Herden können die Besitzer maximal 80 Prozent vom Land erstattet bekommen.

Die entsprechenden Anträge können ab sofort im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums heruntergeladen werden. Dort erfahren interessierte Antragsteller auch, ob sie in einem für die Förderung berechtigten Gebiet wohnen. Dazu muss etwa die dauerhafte Anwesenheit von Wölfen seit mehr als sechs Monaten nachgewiesen sein.

Die Tierhalter zeigten sich mit der neuen Regelung nicht zufrieden.

«Das reicht noch lange nicht», sagte etwa Mathias Brockob, Geschäftsführer des Landesschafzuchtverbandes. «Außerdem wird plötzlich eine doppelte Einzäunung von uns Schäfern verlangt - der geforderte Untergrabeschutz ist eine gewaltige Mehrbelastung von bis zu zwei Arbeitsstunden täglich für jeden Haupterwerbsschäfer.»

Außerdem monierte Brockob, dass kein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht. «Was machen wir, wenn die 100 000 Euro des Landes nicht ausreichen?». Auch stehe der Schafhalter weiterhin mit den Folgekosten allein da, kritisierte er in Hannover. Das betreffe etwa die Haltung der Herdenhunde und die zusätzliche tägliche Arbeitsbelastung durch die notwendig gewordenen Schutzmaßnahmen.

«Es ist erfreulich, dass sich endlich etwas tut, aber es bleibt ein umständliches Verfahren», kritisierte Landvolk-Sprecherin Gabi von der Brelie. «Ausgeklammert wurden letztlich die Ansprüche der Rinderhalter und auch derjenigen, die Landschaftspflege und Deichschafhaltung betreiben - da kann man keine Zäune setzen», sagte sie. «In der Konsequenz heißt das, das Weidetierhaltung in Wolfsregionen nicht mehr zu verantworten ist.»

Die Landesjägerschaft Nidersachsen und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer unterstützen Klageverfahren gegen die seit Oktober geltende Jagdzeitenverordnung. Sie stelle einen massiven Eingriff in die Eigentumdrechte dar.

Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) sind sich in der Bewertung der seit Oktober geltenden Jagdzeitenverordnung einig: Sie stellt in vielen Teilen einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar, der nicht akzeptiert werden kann. Insbesondere die Aufhebung der Jagdzeiten auf Arten wie Blässhuhn oder Bläss- und Saatgans entbehrten ebenso jeder ausreichenden fachlichen Grundlage wie die Verkürzung der Jagdzeiten auf Wasserfederwild in Schutzgebieten.

Beide Verbände haben im Vorfeld und auch im Rahmen der Verbändeanhörung auf die Fehlleistungen dieser neuen Regelung hingewiesen und konstruktive, wissenschaftsbasierte Vorschläge gemacht. Da diese keine Berücksichtigung fanden, wird nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu klären haben, ob diese Einschränkungen noch verfassungsmäßig sind: Beide Verbände haben beschlossen, Klageverfahren aus ihrer Mitgliedschaft zu unterstützen.  

„Einschränkungen bei der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden verursachen, können so nicht stehen bleiben“, stellten die beiden Verbandspräsidenten Hans-Heinrich Ehlen (ZJEN) und Helmut Dammann-Tamke (LJN)  klar. Das Recht der Jagdausübung sei Bestandteil des Nutzungsrechts am Eigentum und durch das Grundgesetz vor unangemessenen Übergriffen streng geschützt so Ehlen und Dammann-Tamke übereinstimmend. Nicht die Jagdausübung müsse begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung.

Unterstützt werden ZJEN und LJN durch den Verband für Naturschutz und ökologische Jagd in Ostfriesland e.V.

5. Regionalkonferenz in Bielefeld: Der Kabinettsentwurf für das Landesjagdgesetz sorgt für neuen Protest und der Nabu brüskiert die NRW-Regierung. Zur Nachverfolgung finden Sie den LJV-Livestream und den DJV-Liveticker

Die Landesregierung hat mit ihrem zweiten Kabinettsbeschluss vom Dienstag (18. November) zum Landesjagdgesetz für neuen Ärger auf dem Land und für Verwirrung bei den Abgeordneten der rot-grünen Koalition im Landtag gesorgt. Während in der offiziellen Verlautbarung des Ministeriums von Johannes Remmel (Grüne) die Jagdsteuer mit keinem Wort erwähnt wird, meldete der WDR am Dienstagnachmittag, dass diese Steuer nicht nur wiedereingeführt, sondern gegenüber dem ersten Kabinettsentwurf auf Initiative der SPD-Regierungsseite auch noch verschärft werden solle. Demnach soll die im ersten Entwurf vorgesehene Deckelung von maximal 20 Prozent des Jagdwertes entfallen und künftig unbegrenzt erhoben werden können. Die Abgeordneten von SPD und Grünen hatten davon offensichtlich auch nur aus dem Rundfunk erfahren, wie bei der fünften Regionalkonferenz des Landesjagdverbandes am Dienstagabend in Bielefeld deutlich wurde.

Der SPD-Umweltpolitiker Norbert Meesters sagte auf der von 3.000 Landleuten besuchten Protestveranstaltung, er könne nicht kommentieren, was er noch nicht gelesen habe. Für Norwich Rüße von den Grünen ist die Jagdsteuer ohnehin entbehrlich. Der SPD-Bürgermeister Claus Jacobi aus Gevelsberg setzte sich einmal mehr dafür ein, die Leistungen der Jägerschaft bei der Beseitigung von Unfallwild und in der Umweltbildung nicht durch die Wiedereinführung der Jagdsteuer zu missachten. Alle SPD-Landräte seien dazu bereit. Die Jagdsteuer konnte früher von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Sie war 2009 in NRW abgeschafft worden, weil sie aus einer Zeit stammte, als mit der Jagd noch Geld verdient wurde. Das Gegenteil ist längst der Fall: Die Jäger wenden aus eigener Tasche erhebliche Mittel für die Natur auf, wollen damit aber nicht obendrein mit einer Exklusivbelastung bestraft werden, die sie zwar empfindlich trifft, aber mit einem landesweiten Aufkommen von 8 Millionen Euro ohnehin als Bagatellsteuer galt.

Nur der Nabu NRW findet beim zweiten Jagdgesetzentwurf alles gut und schön, hatte das aber peinlicherweise schon geäußert, bevor er das Kabinettsergebnis von Dienstagmittag offiziell kennen konnte. Denn sein hohes Lob hatte er bereits verbreitet, bevor die Regierung getagt und ihre eigenen Abgeordneten informiert hatte. Das zeigt für Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg einmal mehr, dass beim Jagdgesetz in Nordrhein-­Westfalen parteigrüner Lobbyismus die Feder führt. „Ministerpräsidentin Kraft muss sich fragen lassen, wer hier eigentlich regiert“, sagte Müller-Schallenberg in Bielefeld und kündigte an, den Protest bis zur Verabschiedung des Gesetzes verschärft im ganzen Land fortzusetzen. „Die nordrhein-westfälische Regierung verachtet das Land. Die Grenzen sind erreicht, couragierte Gegenwehr ist notwendig“, sagte Philipp zu Guttenberg, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Forum Natur mit sieben Millionen Mitgliedern der deutschen Landnutzerverbände.

Die fünf Protestveranstaltungen des Landesjagdverbandes waren bereits von 15.000 Jägern und Landleuten besucht worden. Im Münsterland hatten am 12. November mehrere hundert Jäger bei einem Besuch Remmels in Telgte gegen das Landesjagdgesetz vor dem Gebäude protestiert, in dem der Umweltminister zu einem Wohlfühltermin erwartet worden war.

LJV-Livestream:

DJV-Liveticker

 

Einem Jäger ist es im Raum Fuhrberg gelungen, einen Rüden mit seiner Fähe zu filmen. Damit halten sich derzeit fünf Rudel und zwei Paare ortstreu in Niedersachsen auf.

Im Raum Fuhrberg im Landkreis Celle konnte durch Videoaufnahmen und genetische Proben ein weiteres Wolfspaar nachgewiesen werden. Bereits im März dieses Jahres waren anhand von Losungsproben ein Wolfsrüde aus dem Lehniner Rudel  (Brandenburg) und ein Wolf aus dem Rudel bei Munster (Niedersachsen) nachgewiesen worden. Nun gelangen einem Jäger vor Ort Filmaufnahmen von zwei Wölfen, einem Rüden und einer Fähe. Damit ist der Nachweis erbracht, dass sich in der Region ein Wolfspaar längerfristig aufhält. Einen Hinweis auf Reproduktion für dieses Jahr gibt es bei diesem Paar bislang nicht. Damit gibt es in Niedersachsen aktuell fünf Rudel und zwei Paare.

Regelmäßig werden seit März dieses Jahres auch Wolfsnachweise aus dem westlichen Niedersachsen aus der Nähe von Meppen und Nordhorn gemeldet. Nun erbrachten genetische Analysen den Befund, dass es sich hierbei um eine junge Wölfin handelt, welche aus dem Gartower Rudel im Wendland (Niedersachsen) stammt. Die Fähe konnte sowohl auf dem Schießplatz Meppen  als auch auf dem Gelände Nordhorn Range nachgewiesen werden. Damit scheint sich in dieser Region ein Einzeltier ortstreu aufzuhalten.

Bei der Wolfsfähe aus dem Territorium des Escheder Rudels (Niedersachsen) handelt es sich wahrscheinlich um ein Individuum aus dem Munsteraner Rudel. Für eine eindeutige Zuordnung war das genetische Signal der eingeschickten Probe allerdings nicht eindeutig genug. Weitere Losungsfunde könnten hier helfen, die Herkunft genau zu klären.  

Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  beauftragt, die diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als zuständiger Fachbehörde und den rund 100 ehrenamtlichen Wolfsberatern wahrnimmt. Wer Spuren, Losungen oder Risse findet, die auf einen Wolf hinweisen, oder einen Wolf sieht oder gar fotografiert, sollte seinen Fund bei der Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Dr. Britta Habbe oder dem örtlichen Wolfsberater melden.  

Weitere Informationen zu Wölfen in Niedersachsen sowie Kontaktadressen der zuständigen Stellen und Wolfsberater finden Sie unter: www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/ Bei Interesse an dem Videomaterial aus dem Raum Fuhrberg im Landkreis Celle steht Herr Siemers (Kontakt: 05139 - 87580) gern zur Verfügung.

Das im Stuttgarter Landtag voraussichtlich heute zu verabschiedende Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nehmen die Jägerinnen und Jäger so nicht an. Die Nachbesserungen wertet der Landesjagdverband Baden-Württemberg als unzureichend und der Verband erwägt eine Verfassungsbeschwerde vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht.

Heute verabschiedet der Landtag in Stuttgart voraussichtlich das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg. Das Ergebnis des fast zweieinhalb Jahre dauernden Verfahrens erreicht allerdings die vom Land selbst gesteckten Ziele eines praxisgerechten, anwenderorientierten und entbürokratisierten Gesetzes nicht. Dem Naturschutz wurden in letzter Sekunde wieder mehr Rechte eingeräumt.

Der Landesjagdverband verkennt bei seiner Bewertung des Gesetzes nicht die mitunter substanziellen Verbesserungen des fortgeschriebenen Entwurfs. So wurde z. B. mit dem Schalenmodell ein Weg gefunden, Belange von Jagd und Naturschutz zu verbinden. Es wurde jedoch nicht stringent umgesetzt, weil wichtige Wildarten wie Biber und Kolkrabe, die Probleme bereiten können, gar nicht ins Gesetz aufgenommen bzw. sogar daraus entfernt wurden. Hier flieht der Gesetzgeber vor seiner Verantwortung. Die Herausnahme juristischer Personen aus der Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen aus ethischen Gründen zu verbieten, die Begrenzung der Nachtjagd auf weibliches Rotwild und die Beschränkung des Jagdruhekorridors auf März und April mit einem 200 Meter breiten Pufferstreifen im Wald wertet Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann als Erfolg einer konsequenten und nachdrücklichen, aber sachorientierten Haltung und Argumentation des Verbandes.

Zufrieden sind die Jägerinnen und Jäger im Land mit dem Gesetz trotzdem nicht: „Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des Jagdrechts unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte massiv beschneidet. Auf Herausforderungen, denen mit effektiven Lösungsinstrumenten zu begegnen ist, gibt das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dagegen gerade keine Antwort. Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen z. B. bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd oder beim Wildtierschutz ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des Landesjagdverbandes für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und einer Bagatellschadensregelung ignoriert“, bilanziert Friedmann.

„Die Debatte um ein sachgerechtes und praxisnahes Jagdrecht ist für uns mit der Verabschiedung im Landtag noch lange nicht beendet“, so der Landesjägermeister. „Wir werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen und uns bei der Politik für notwendige und sinnvolle Korrekturen einsetzen.“

Konkret wird der Landesjagdverband über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im Gesetz enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, hat der Landesjagdverband bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.

"421 Millionen Vögel weniger als vor 30 Jahren" titelt SPIEGEL-ONLINE heute und gibt der Landwirtschaft die Hauptschuld. Jäger kennen einen weiteren Faktor der Misere: verwilderte Katzen. Doch Aufschrei beim Tierschutz: So viele Vögel fräßen Katzen gar nicht und überhaupt "Alles nur grobe Schätzungen". SPIEGEL-ONLINE schreibt weiter: "Konkrete Zahlen, wie viele wilde Hauskatzen tatsächlich wie viele und welche Vögel fressen, gibt es nicht." - Ein Aufklärungsversuch.

Entgegen der landläufigen Meinung sind sich Jäger und andere Naturschützer oft einig, so auch beim Thema "Einfluss von Katzen auf die Vogelwelt". Der Naturschutzbund (NABU) Hamburg rief jüngst Katzenbesitzer dazu auf, ihre Vierbeiner zur Brutzeit im Haus zu lassen. Das Hamburger Abendblatt titelte "Nabu fordert Hausarrest für Hamburger Katzen". Der DJV unterstützt diese Forderung und weist darauf hin, dass es sich hier um Haustiere handelt, die in der Regel einen gefüllten Futternapf und ein warmes Plätzchen auf dem Sofa haben, Katzen also, die vom Erfolg ihres Jagdtriebes nicht abhängig sind. Sogar der Tierschutzbund gibt beim Thema Hauskatzen den Einfluss auf die Vogelwelt zu: "Einfluss ja, Ausrottung nein" - immerhin.

Ein zusätzliches Problem sind verwilderte Katzen (kein Futternapf, kein Sofa), deren Anzahl der Deutsche Tierschutzbund (DTB) auf etwa zwei Millionen Tiere schätzt. Das Leben dieser Tiere hängt maßgeblich von ihrem Jagderfolg ab, weil es in der Regel keine weitere Futterquelle für die Streuner gibt.

Legt man - auf der Basis zahlreicher Studien über Hauskatzen - nun vorsichtig zu Grunde, dass verwilderte Katzen in Mitteleuropa keine anderen Arten erbeuten als Hauskatzen auf ihren Streifzügen, dann wären das immer noch zu einem Viertel Vögel und zu 70 Prozent kleine Säugetiere. Legt man zu Grunde, dass sie nicht mehr Tiere erbeuten als Hauskatzen, so sind es immerhin um die 30 Tiere pro Jahr. Wenn wir ehrlich sind, ist mit 30 Beutetieren pro Jahr der Magen nicht gefüllt und ein Überleben unmöglich.

Rechnet man jedoch mit der kleinsten möglichen Annahme, wären ein Viertel der Tiere (sieben) immer noch Vögel. Bei 2 Millionen verwilderten Katzen wären dies 14 Millionen Vögel. Addiert man die 12,3 Millionen Hauskatzen in Deutschland sind es etwa 86 Millionen Vögel.

Insgesamt könnten also rund 100 Millionen Vögel in Deutschland auf das Konto von FELIS CATUS gehen. Nicht umsonst listet die Weltnaturschutzunion (IUCN) die Katze auf Platz 38 von 100 gefährlichsten invasiven Arten.

Wenn es Forschern gelingen sollte, verwilderten Katzen "Kitty Cams" umzuhängen, wie durch Wissenschaftler an der Universität von Georgia an Hauskatzen praktiziert, dann dürften diese vorsichtigen Rechnungen um ein mehrfaches übertroffen werden.

Weiterführende Studien:

K. Hackländer, S. Schneider und J.D. Lanz (2014): Gutachten „Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna und mögliche Managementmaßnahmen“. Universität für Bodenkultur. Wien.

S.R. Loss, T. Will und P.P. Marra (2013): The impact of free-ranging domestic cats on wildlife of the United States. Nature Communications. Nr 4, Artikelnummer 1396, DOI: 10.1038/ncomms2380.

O. Geiter, S. Homma, R. Kinzelbach (2002): Bestandsaufnahme und Bewertung von Neozoen in Deutschland. Untersuchung der Wirkung von Biologie und Genetik ausgewählter Neozoen auf Ökosysteme und Vergleich mit den potenziellen Effekten gentechnisch veränderter Organismen. Heft 25/2002, Umweltbundesamt. Berlin. ISSN 1862-4804.

S. 110: „Die wichtigsten schadensverursachenden Neozoen in Deutschland. (…) Die freilaufende Hauskatze ist die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich.“

M. Woods et al. (2003): Predation of wildlife by domestic cats Felis catus in Great Britain. Mammal Rev. 2003, Volume 33, No. 2, 174–188.

J.S. Coleman, S.A. Temple und S.R. Craven (1997): Cats and Wildlife. A Conservation Dilemma. In: wildlife.wisc.edu, University of Wisconsin.

statista (2013): „Studien und Statistiken zu Haustieren“. https://de.statista.com/themen/174/haustiere/ (abgerufen am 3. November 2014).

Die SPIEGEL-ONLINE Aussage: "Konkrete Zahlen, wie viele wilde Hauskatzen tatsächlich wie viele und welche Vögel fressen, gibt es nicht", vernachlässigt den aktuellen Stand der Wissenschaft.

 

Live Blog LJV-Chat mit Landesjägermeister mit Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann
 
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