Gute Ansätze werden durch Beschränkung der Eigenverantwortung und Bürokratie zunichte gemacht.

Am morgigen 1.April tritt das neue Wildtiermanagementgesetz in Kraft.

Der Landesjagdverband hat das über zweijährige Verfahren konstruktiv-kritisch begleitet. Mit dem Ergebnis ist er jedoch nicht zufrieden, weil die jagdliche Praxis nicht ausreichend berücksichtigt wird und zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden. Engagement und Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg werden durch das neue Gesetz in Frage gestellt.

Eine Kundgebung mit über 3.000 Jägerinnen und Jägern am 04.März vor dem Landtag in Stuttgart, bei der es um eine akzeptable Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ging, hat dies der Politik eindrücklich gezeigt.

„Die Einschränkung der Jagdzeiten auf Wildschweine, ein faktisches Fütterungsverbot auch in Notzeiten und die Beschränkung von Jagdarten machen uns Probleme“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart.

Der Verband wird deshalb bei seinem Landesjägertag am 25.04.2015 in Dettingen/ Erms einen Forderungskatalog an die Politik mit den wichtigsten Änderungswünschen der Jägerschaft beschließen.

Besonders verwundert zeigt sich Dr. Friedmann darüber, dass der NABU den Jägern naturschutzfeindliches Verhalten im Zusammenhang mit der Durchführungsverordnung zum Gesetz vorwirft.

Die Jägerschaft hat sich lediglich –und das offensichtlich mit Erfolg - dafür eingesetzt, dass eine Bejagung von einigen Vogelarten im Rahmen europarechtlicher Vorgaben weiterhin möglich ist.

„Wenn bei Enten, die in Baden-Württemberg zwar selten brüten, im Winter aber bei uns zu zehntausenden durchziehen oder rasten, nachhaltig bejagt werden, ist das für die europäische Population und den Brutbestand im Land völlig unerheblich“ so Friedmann, der sich durch Aussagen von Wildbiologen der Wildforschungsstelle bestätigt sieht. Die Tafelente hat ihren Namen übrigens daher, dass sie einen sehr schmackhaften Braten liefert.

Es ist für die Jägerschaft nicht hinnehmbar, dass über eine Rechtsverordnung, die unter dem Rang eines Gesetzes steht, vom Parlament beschlossene Regelungen „durch die kalte Küche“ ausgehebelt werden sollen, weil das manchen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht passt.

Kontakt:
Martin Bürner, 0711-268436-13
Dr. Erhard Jauch ,0711-268436-14

Der Deutsche Falkenorden (DFO) lehnt illegale Habicht-Verfolgung ab und wehrt sich gegen eine NABU-Petition, die eine behördlich streng geprüfte Aushorstung von Habichten offensichtlich als illegal brandmarken will.

Der DFO kann jedoch aus jagdrechtlicher, naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Sicht keine Gründe erkennen, warum das Aushorsten von Habichten verboten werden sollte.

Explizit sieht die EU-Vogelrichtlinie eine Naturentnahme von nicht gefährdeten Arten vor, die im Einzelfall behördlicherseits streng geprüft wird. Auch wenn die Zucht von Habichten unter Haltungsbedingungen gelingt, sollte die Aushorstung oder der Fang von Habichten im streng geprüften Einzelfall entsprechend der EU-Vogelrichtlinie, im Rahmen einer Nutzung natürlicher Ressourcen, weiterhin möglich sein (IUCN 2000).

Aushorstungen und Fang von Habichten erweitern die Methodenvielfalt eines nachhaltigen Wildtiermanagements mit positiven Auswirkungen auf gefährdete Arten und können im Bereich des Artenschutzes und im Konfliktfeld Mensch-Wildtier Lösungsansätze bieten.

Die behördlich genehmigte Aushorstung von  38 Junghabichten deutschlandweit im vergangenen Jahr aus rund 40.000 Nachkommen der ca. 16.000 Habichtspaare in Deutschland ist populationsbiologisch völlig belanglos und ohne jeden Einfluss auf den Erhaltungszustand dieser nicht gefährdeten Art.

Im Hinblick auf den Tierschutz haben die nach der Aushorstung verbleibenden Individuen eine wesentlich höhere Überlebensrate. Die ausgehorsteten Individuen erreichen unter falknerischen Haltungsbedingungen eine weitaus höhere Lebenserwartung gegenüber ihren Geschwistern, deren Sterblichkeitsrate bei ca. 70% in den ersten beiden Lebensjahren liegt.

Der DFO weist ausdrücklich darauf hin, dass die gemeinsam verabschiedete Resolution zur Fachtagung „Vogel des Jahres 2015“ keine Forderung für ein Verbot der Aushorstung von Habichten zu Beizjagdzwecken enthält. Auf der Fachtagung hielt unser stellvertretender Vorsitzender, Herr Bednarek, einen Vortrag. Das Resolutionspapier wurde vom DFO jedoch nicht unterzeichnet.

Insgesamt 14 Kläger haben Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.
 

Gegen Teile der seit 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeiten-verordnung haben nunmehr 14 Kläger, unterstützt durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grund-besitzes, sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein eingereicht.

Unterstützt werden die Kläger ebenfalls vom Verband der Binnenfischer und Teichwirte sowie dem Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden und ein geschlossenes Vorgehen als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Minister Dr. Habeck befürworten.

Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da Sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Insbesondere sei das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht als grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht der Kläger durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt.

Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Jena, gestützt. Prof. Brenner wurde als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird die Kläger in den Verfahren vor dem OVG vertreten.

Seit April gelten in Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten. Nach Auffassung der Kläger sind die für die Verordnung notwendigen Begründungen fehlerhaft bzw. wurden überhaupt keine Begründungen gegeben. Insbesondere werden die aufgehobenen bzw. verkürzten Jagdzeiten bei den Schalenwildarten (Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild) als auch bei Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.

Wegen des Flugzeugabsturzes auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf hat der NRW-Landtag für heute, 25. März, sämtliche Sitzungen abgesagt. Der Landesjagdverband NRW teilt die Trauer und Bestürzung der Familienangehörigen, Freunde und Bekannten der Opfer und spricht ihnen sein Mitgefühl aus. Die angesetzte Demonstration „Gegen Ideologie im Jagdgesetz“ vor dem Düsseldorfer Landtag wird vor dem Hintergrund der Katastrophe abgesagt.

Wegen des aktuellen Absturzes eines Flugzeuges auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf hat der NRW-Landtag für heute, 25. März, sämtliche Sitzungen abgesagt. Der Landesjagdverband NRW teilt die Trauer und Bestürzung der Familienangehörigen, Freunde und Bekannten der Opfer und spricht ihnen sein Mitgefühl aus.

Eine für heute angesetzte Demonstration „Gegen Ideologie im Jagdgesetz“ vor dem Düsseldorfer Landtag wird vor dem Hintergrund der gestrigen Katastrophe abgesagt.

 

Über 3000 Jägerinnen und Jäger mit rund 450 Jagdhörnern trafen sich gestern zur Großkundgebung auf dem Schlossplatz. Politiker waren schwer beeindruckt und verkündeten Nachbesserungen an wesentlichen Kritikpunkten des Landesjagdverbandes bei der DVO zum JWMG.

Ein orangenes Jägermeer. Über 3000 Grünröcke sind mit Bussen aus ganz Baden-Württemberg angereist. Der Blick vom Hochsitz hinab ist überwältigend. Und dann schmettern die rund 450 Jagdhornbläser gemeinsam die Begrüßung über den Schlossplatz in Stuttgart. Gänsehaut-Atmosphäre. Und das spürt nicht nur Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann bei seiner Eröffnungsrede um fünf vor zwölf.

Die führenden Politiker aller Fraktionen im Landtag sowie der Minister und sein Amtschef stehen gebannt vor dem Hochsitz und lauschen den Kritikpunkten des Landesjägermeisters an der DVO. Sachlich und direkt formuliert Dr. Friedmann die Bedenken, Forderungen und Ängste der Jäger. Dafür erntet er überwältigende Zustimmung und Applaus.

Nach der Eröffnung bekommen Politiker Redezeiten, um aus der Sicht ihrer Partei die Sachlage zu erläutern. Ministerialdirektor Wolfgang Reimer versuchte die DVO-Entwicklung als politisch und juristisch korrekt zu verkaufen. Dafür gab es Pfeifkonzerte der orangenen Zuhörer. Er kündigte aber an, dass in wesentlichen Kritikpunkten nachgebessert wird: 1. Die vorgeschlagene Jagdzeit auf Rabenvögel wird verlängert, 2. Kirrung und Fütterung werden praxisgerechte Regelungen bekommen, 3. Tafel- und Krickente bekommen Jagdzeiten.

Schützenhilfe erhielten die Demonstranten von SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. Im ersten Entwurf der Durchführungsverordnung seien ihm auch ein paar Dinge gegen den Strich gegangen, ruft er den Waidmännern vom Hochsitz aus zu. Da habe er sich "hinters Licht geführt" gefühlt. Der per Gesetz beschlossene Kompromiss dürfe aber nicht "verwässert" werden. Und FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke setzt noch einen drauf: „Bei einem Regierungswechsel 2016 wird dieses Jagdgesetz in den ersten 100 Tage verschwinden".

Guido Wolf, Spitzenkandidat der CDU, holte die Jäger mit seiner Rede genau dort ab, wo der Schuh drückt. „Die Kompromissbereitschaft der Jäger wurde überstrapaziert. Die Menschen wurden an der Nase herumgeführt. Das erst 3.000 Jäger nach Stuttgart kommen müssen um Fairness einzufordern, ist traurig. Das Ganze polemisch zu überfrachten und Jäger als Katzenkiller darzustellen, ist unseriös." Tosender Applaus und Jubelrufe erhielt er von über 3000 begeisterten Demonstranten als Dankeschön dafür.

Der Präsident des Deutschen Jagdverbandes, Hartwig Fischer, sprach über die Auswirkungen auf Bundesebene. Besonders die Fallenjagd und das Fütterungsverbot sind für ihn nicht hinnehmbare Kritikpunkte. Gewohnt enthusiastisch und mitreißend gipfelte seine Rede mit einem 3- fachen Horrido aus über 3000 Kehlen.

LBV-Vizepräsident Gerhard Glaser stellte in seiner Rede die gelebte Misstrauenskultur in der Gesellschaft in den Vordergrund. Er wünsche sich mehr Kompetenz in der Politik. „Landwirte wie Jäger schützen durch nützen“, stellte Glaser fest.

„Über 3000 Teilnehmer, eine stilvolle Kundgebung, gelebter Zusammenhalt und Solidarität im Landesjagdverband“, so beschreibt Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann den denkwürdigen Auftritt der Baden-Württemberger Jägerschaft. Weiter führt er aus: „Großes Interesse von Politikern, Medienvertretern und Betroffenen verbunden mit der Ankündigung aus dem Ministerium, dass wesentliche Kritikpunkte der Jäger umgesetzt werden, das ist großartig. Wir haben ein Zeichen gesetzt, und unser Ziel mehr als erreicht. Unsere Kundgebung war ein Erfolg auf ganzer Linie! Die Politik hat begriffen, dass Sie nur mit und nicht gegen uns, die kompetenten und geprüften Anwender des Jagdrechts, den Schutz von Wild, Jagd und Natur sowie der Land- und Forstwirtschaft erreichen kann.“

Mehr als 3.000 Jägerinnen und Jäger zeigten gestern, was sie von der aktuellen Jagdpolitik in Baden-Württemberg halten.

Eine eindrucksvolle Demo liegt hinter den Jägern und Jägerinnen in Baden-Württemberg. 

Landesjägermeister Jörg Friedmann: „Diese Demo aus der Mitte der Gesellschaft setzt Signale für eine zeit- und praxisgerechte Jagd. Die Politik sollte begriffen haben, dass sie nur mit und nicht gegen die Jäger umsetzen kann, was Wild und Jagd nutzt."

DJV-Präsidnet Hartwig Fischer: „Eine eindrucksvolle Demo. Es zeigt sich bereits nach einer halben Stunde, dass die Landesregierung Dinge zurücknehmen will. Diese Demo ist ein machtvolles Signal in andere Bundesländer, wo Regierungen mit grüner Beteiligung Gesetze ändern wollen."

Dr. Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender: „Der Minister (Bonde) bekennt sich nicht zu seiner Politik. Er hat sich weggeschlichen und schickt seinen Amtschef (Reimer) vor. Eigentlich hätte heute der wirkliche Chef der Grünen kommen müssen, nämlich Dr. Andre Baumann vom Nabu. Der Gipfel ist die Haltung von Minister Bonde in Sachen Demonstrationsfreiheit: Wenn die Jäger dieses Recht wahrnehmen, werden sie als Katzenkiller verunglimpft."

SPD-Fraktionsvorsitzender: „Wir erwarten, dass das Wildtiermanagementgesetz eins zu eins umgesetzt wird."

Guido Wolf, CDU-Fraktionsvorsitzender: „Die Kompromissbereitschaft der Jäger wurde überstrapaziert. Die Menschen wurden an der Nase herumgeführt. Dass erst 3.000 Jäger nach Stuttgart kommen müssen um in Trippelschritten voranzukommen, ist traurig. Das Ganze politisch zu überfrachten und Jäger als Katzenkiller darzustellen, ist unseriös."

Landesbauernpräsident Gerhard Glaser: „Leider werden die Kenntnisse von Natur und Tieren immer schlechter. Insbesondere die Lautstärke einiger Jagdgegner korreliert leider nicht mit deren Naturkompetenz. Demokratie bedeutet Bürgerbeteiligung. Und dazu gehören auch motivierte Jäger."

Karl Traub, Vorsitzender des Agrarausschusses im Landtag: „Dass sich der Minister Bonde einer weiteren Diskussion hier entzieht, ist ein Unding. Dass jetzt nochmal über die Durchführungsverordnung gestritten werden muss, ist bondenlos und unfair."

 

 

Alexander Bonde schießt scharf gegen Jäger. In einer dpa-Meldung vom gestrigen Montag wirft er erneut den Haustierabschuss in den Ring. Damit hat die Kundgebung nichts zu tun!

Minister Bonde regt sich über den Auftritt der Jäger in der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld in einer dpa-Meldung (lsw 2305) von gestern mächtig auf. Dabei sollte er als Grüner die Demonstrationsfreiheit besonders gut kennen. Die Wurzeln seiner Partei liegen auf Kundgebungen, Demonstrationen und Protestmärschen. Doch für eine Jäger- Kundgebung hat er offensichtlich kein Verständnis.

Anschuldigungen von Bonde, dass die Jäger den uneingeschränkten Katzenabschuss fordern, sind falsch! In der DVO geht es nicht um diesen Inhalt. Der Minister versucht immer wieder mit solchen Aussagen die Jägerschaft in ein schlechtes Licht zu rücken und dadurch ins Abseits zu drängen. Danach behauptet er, dass Jäger am Rande der Gesellschaft stünden.

Das sieht Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann anders: „Bei einer repräsentativen Umfrage ist das Ergebnis klar: Jagd und Jäger stehen in der Mitte der Gesellschaft. Die Bevölkerung hat Verständnis für Waidmänner und ihr Tun. Spätestens wenn der eigene Garten von Wildschweinen umgegraben oder ein Reh ins Auto gelaufen ist, ruft jeder nach uns Jägern.“

Außerdem unterliegt Minister Bonde einem Missverständnis, wenn er annimmt, dass vor allem Jäger aus Nordrhein-Westfalen zur Kundgebung kommen. Es haben sich bereits über 3000 Jägerinnen und Jäger aus Baden-Württemberg angemeldet. Gäste aus anderen Bundesländern sind aber selbstverständlich willkommen.

Rücktritt eines Grünen-Kommunalpolitikers und Parteivorsitzenden im Kreis Steinfurt – Großdemonstration am 18. März vor Düsseldorfer Landtag

Der politische Druck auf die rot-grüne Regierungskoalition in NRW zu erheblichen Änderungen am Jagdgesetzentwurf wird immer größer. Inzwischen hat ein Grünen-Politiker die Partei wegen der von seinem Parteifreund Johannes Remmel vorgelegten Gesetzespläne verlassen. In Tecklenburg (Kreis Steinfurt) ist der Ratsherr Peter Fisse aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen ausgetreten, wie jetzt bekannt geworden ist.

Grund ist die geplante Änderung des Landesjagdgesetzes. Fisse ist Vorsitzender der Tecklenburger Grünen und seit 2009 Mitglied des Stadtrates. Seinen Wahlkreis holte er damals direkt, was für Grüne außergewöhnlich erfolgreich ist. „Offensichtlich ein Politiker, der das Ohr an der Basis hat und versteht, welch verheerenden Folgen die Verabschiedung des Gesetzentwurfes hätte“, kommentierte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes.

Nach Medienberichten hat Minister Remmel in einem persönlichen Gespräch bei einem Neujahrsempfang glaubhaft versichert, dass es nur wenige Änderungen im künftigen Jagdrecht geben solle. „Inzwischen gibt es zahlreiche Änderungen“, wird Fisse zitiert, der sich offensichtlich getäuscht sieht. Man sei auf einem falschen Weg, wird der Kommunalpolitiker wiedergegeben, der selber Jäger und Jagdpächter sei.

Am politischen Aschermittwoch ihrer Partei in Schwerte waren bereits die nordrhein-westfälischen SPD-Spitzenpolitiker Norbert Römer und André Stinka deutlich auf Distanz zu Remmels Gesetzesvorhaben gegangen. Der Fraktionsvorsitzende Römer hatte gegenüber LJV-Vertretern ausdrücklich betont: „Der jetzige Entwurf wird ganz sicher nicht Gesetz werden.“ Ralph Müller-Schallenberg: „Von den Gesetzesplänen haben offensichtlich nicht nur die Sozialdemokraten, sondern auch die ersten Grünen die Nase voll.“

Der Landesjagdverband und seine neun Partnerverbände des ländlichen Raums haben für Mittwoch, 18. März, zu einer Großdemonstration gegen das geplante Landesjagdgesetz eingeladen unter dem Motto „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“ Zu der Kundgebung vor dem Landtag sind neben Norbert Römer auch die Fraktionsvorsitzenden der anderen im Landesparlament vertretenen Parteien als Redner eingeladen.

Wenn sich der Wolf in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft weiter ausbreitet, wird es häufiger zu Begegnungen zwischen Mensch und Wolf kommen. Dr. Norman Stier erklärt wie man sich richtig verhält, wenn man auf einen neugierigen Wolf trifft.

Dr. Norman Stier ist Mitarbeiter der AG Wildtierforschung an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden und Koordinator des Wolfsmonitorings in Mecklenburg-Vorpommern. Der Deutsche Jagdverband (DJV) interviewte ihn zum Wolf in Deutschland. 

DJV: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein: Derzeit häufen sich Meldungen, dass einzelne Wölfe in der Nähe von Menschen auftauchen und trotz geringer Distanzen nicht flüchten. Wie ist das zu beurteilen?

Dr. Norman Stier: Es zeigt ein Verhalten, das vom Wolfsmanagement nicht gewollt ist und auch nicht akzeptiert wird. Die meisten Managementpläne oder andere Dokumente, die den Umgang mit Wölfen in Deutschland regeln, sehen Maßnahmen vor, um dies abzustellen. Im ersten Schritt ist vorgesehen, zu versuchen, diesen Tieren die nicht gewünschten Verhaltensweisen abzugewöhnen, auch wenn das sehr schwierig ist. Erst im zweiten Schritt sollen solche Individuen der Population entnommen werden, damit keine für Menschen gefährlichen Situationen entstehen können und die Akzeptanz der Art in der Bevölkerung nicht gefährdet wird.

Menschen haben kürzlich einen Wolf in einer Schafherde auf frischer Tat ertappt. Obwohl sie sich bis auf wenige Meter näherten, ließ sich der Wolf erst nach einer ganzen Weile vertreiben. Wie ist der aktuelle Fall in Schleswig-Holstein zu beurteilen?

Es handelte sich scheinbar um einen Wolf, die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen liegen jedoch noch nicht vor. Das Tier hatte offensichtlich eine extrem geringe Scheu vor Menschen, die kritisch zu sehen ist und nicht akzeptiert werden kann. Solche Fälle sind durch das Wolfsmonitoring intensiv zu beobachten und zu analysieren. Nach Auswertung der Sachlage insgesamt, muss das Wolfsmanagement des jeweiligen Bundeslandes über den Umgang mit solchen Individuen entscheiden.

Die Scheu von Wölfen wird erheblich durch Umwelteinflüsse bestimmt. Negative Erfahrungen – etwa ein überlebter Verkehrsunfall oder Stromkontakt an Weidezäunen in der Nähe zu menschlichen Siedlungen – erhöhen diese. Positive Erfahrungen – etwa Fütterung oder Duldung in der Nähe von Menschen – verringern die Scheu. Wie sich Wölfe gegenüber dem Menschen verhalten, hängt oft auch von der Scheu der Elterntiere ab.

Was sind Merkmale für auffällige Wölfe? Und wie sehen mögliche Maßnahmen aus?


Wolfswelpen, auch wenn sie schon körperlich ausgewachsen sind, können neugierig sein und teilweise eine geringe Fluchtdistanz haben, was als „normal“ angesehen wird. Sobald aber körperlich ausgewachsene Wölfe gezielt Menschen aufsuchen, die sie wahrgenommen haben, oder sich auf Distanzen von unter 50 m nicht vertreiben lassen, sollte deren Verhalten überwacht werden. Maßnahmen, die das Verhalten bzw. die Fluchtdistanz verändern, können der Beschuss mit Gummigeschossen oder das Abschießen von Knallkörpern sein. Mittels Telemetrie können solche Tiere und der Erfolg der Maßnahmen überwacht werden. Um ein Tier der Population zu entnehmen, kommt im Grunde nur der Abschuss in Frage, da erwachsene, in freier Wildbahn groß gewordene Wölfe in Gefangenschaft nicht tierschutzkonform untergebracht werden können.

Wie sollten Menschen reagieren, die auf Wölfe treffen, die offensichtlich neugierig sind und die Nähe regelrecht suchen?

Man sollte versuchen diese Tiere mit lautem Rufen und Bewegungen zu vertreiben und sich dann zurückziehen. Besonders wichtig ist, dass dieser Vorgang  sofort  an das Wolfsmonitoring des Bundeslandes gemeldet wird, damit entsprechend schnell reagiert werden kann.

Gibt es besondere Verhaltensregeln für den Ausflug mit Hunden in bekannte Wolfsgebiete?

Im Wolfsgebiet sollten Hunde grundsätzlich angeleint geführt werden und auf keinen Fall sich weit entfernt vom Führer freilaufend bewegen. Wölfe sehen Hunde unter Umständen als Konkurrenten an, die ihr Revier übernehmen wollen. Hieraus können sich für Hunde gefährliche Situationen ergeben.

Was ist beim Einsatz von Jagdhunden bei Drückjagden in Wolfsgebieten zu beachten?

Wie der Einsatz von allein jagenden Elchhunden in Schweden zeigt, kann eine erhöhte Gefahr von Wölfen für Hunde ausgehen. Die mittlerweile sehr umfangreichen Erfahrungen von Stöberhundjagden aus Deutschland zeigen, dass bisher nur wenige Begegnungen von Hund und Wolf auf solchen Jagden bekannt wurden und keine tödlichen Übergriffe auf Stöberhunde übermittelt wurden. Das zeigt, dass die Gefährdung von Stöberhunden in Deutschland deutlich geringer erscheint als z.B. der Elchhunde in Schweden. Trotzdem besteht immer das Risiko, dass Wölfe Stöberhunde angreifen. Der Einsatz von Hunde-Schutzwesten kann dieses Risiko weiter minimieren. Grundsätzlich ist eine Ausstattung der Jagdhunde mit GPS-Sender zu empfehlen.

Nachsuchen mit Schweißhunden im Wolfsgebiet sind ungefährlich, wenn der Hund bis ans Stück am Riemen arbeitet. Er sollte nur geschnallt werden, wenn sich das kranke Stück unmittelbar vor dem Nachsuchengespann befindet.

Welchen Beitrag können Jäger liefern, wenn es um den Wolf geht?

Aus meiner Sicht ist der wichtigste Beitrag, den sie liefern können und auch sollten, sich intensiv ins Monitoring einzubringen, denn Jäger haben dafür die besten Voraussetzungen. Die Bekanntgabe realistischer Bestandeszahlen, die ja auch von Jägern gefordert wird, kann nur gelingen, wenn die bei der Jagd anfallenden Monitoringdaten zum Wolf auch weitergegeben werden. Hiermit tun sich viele Jäger noch schwer, weil sie die Bedeutung dieser Daten auch in der Diskussion um die Höhe der Wolfspopulation noch nicht voll erkennen.

Für die Zukunft einer nachhaltigen Schalenwildbewirtschaftung trotz Anwesenheit von Großraubtieren werden umfangreiche Daten zum Einfluss der Großraubtiere auf die Beutetierpopulationen benötigt, da die Anteile des gefressenen Wildes bei der Abschussplanung und Festsetzung unbedingt berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass in die Ermittlung entsprechender Daten investiert wird und sich Jäger beim Sammeln solcher Daten intensiv beteiligen.

Am 4. März werden mehr als 2000 Jäger mit hunderten von Jagdhörnern den Politikern vor dem Landtag von Baden-Württemberg „den Marsch blasen“.

Der Anhörungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält Regelungen, die über die vom Landtag verabschiedeten Gesetze hinausgehen. Das wären Verschärfungen des Ministeriums am Landtag vorbei durch die Hintertür.

Wir Jägerinnen und Jäger sind nicht bereit, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für unser Handwerk noch weiter eingeschränkt und noch weniger praxisgerecht werden. Das wollen wir der Politik und der Öffentlichkeit deutlich machen.

Wir planen deshalb für Mittwoch, den 4. März 2015, um 11.55 Uhr (5 vor 12) eine Großveranstaltung in Stuttgart auf dem Schlossplatz vor dem Interims-Landtag.

Wir laden alle Medienvertreter zur Pressekonferenz ein.
Uhrzeit:  10.30 Uhr 
Ort:  Cafe Künstlerbund (Schlossplatz 2, 70173 Stuttgart)
Interviewpartner:  Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann und DJV-Präsident Hartwig Fischer

Die wichtigsten Kritikpunkte in Kürze:

  1. Jagdzeiten und Schalenmodell: Wir lehnen ab, dass die Jagd von Vogelarten mit falschen Argumenten unterbunden werden soll. Entscheidungen des Parlaments werden damit undemokratisch ausgehebelt!
  2. Wildfütterung und Kirrung: Wir lehnen weitere Verschärfungen und praxisferne Regelungen für Fütterung und Kirrung ab!
  3. Rabenkrähen und Elstern: Wir lehnen eine Verkürzung der Jagdzeiten von Rabenvögeln über die von der EU vorgegebenen Richtlinien ab!
  4. Verbot von Fallen: Wir lehnen das Verbot der Wieselwippbrettfalle und eine weitere Verschärfung der Fangjagd ab!
  5. Jagdzeit beim Fuchs: Wir lehnen weitere Einschränkungen bei der Fuchsjagd ab!

Kontakt:
Armin Liese, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Felix-Dahn-Str. 41,
70597 Stuttgart

Tel: (0711) 268436-0;
Fax: (0711) 268436-29
E-Mail: info@landesjagdverband.de

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