Das Netzwerk Lebensraum Feldflur erhält den Edmond-Blanc-Preis des CIC.

Auf der 62. Generalversammlung des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) vom 22. bis 25.04.2015 in Bulgarien wurde das Projekt „Energie aus Wildpflanzen“ mit dem Edmond-Blanc-Preis des CIC ausgezeichnet. Auf den Edmond-Blanc-Preis, der einmal im Jahr für herausragende Projekte zur Erhaltung und dem nachhaltigen Management von Wildtieren vergeben wird, bewerben sich Initiativen aus der ganzen Welt.

Mit dem Projekt „Energie aus Wildpflanzen“ arbeitet das Netzwerk Lebensraum Feldflur an einer Alternative zum zunehmenden Anbau von Mais als Substrat für Biogasanlagen. „Wir sind sehr stolz, mit dem Edmond-Blanc-Preis eine weitere internationale Anerkennung für die Arbeit des Netzwerkes Lebensraum Feldflur zu erhalten“, sagt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, die Projektpartner ist. Die Probleme, die wir heute in Deutschland durch die zunehmende Erzeugung von Energie aus Biogasanlagen in den Agrarlandschaften für Wildtiere lösen müssen, werden morgen auch in anderen europäischen Ländern entstehen. „Deshalb muss der Anbau von Wildpflanzen für die Erzeugung von Biogas auch auf die Ebene der europäischen Agrarpolitik gehoben werden. Landwirte, die Wildpflanzen statt Mais anbauen müssen stärker gefördert werden, denn sie erbringen auch eine große Leistung für die Erhaltung unserer Wildtiere in der Agrarlandschaft“, so Baron Münchhausen.

Wenn Ende April der Mais für Biogasanlagen gesät wird, ist ein großer Unterschied zwischen Mais und Wildpflanzen gut zu erkennen: „Die im Vorjahr ausgesäten, mehrjährigen Wildpflanzenmischungen sind jetzt bereits kniehoch und bieten vielen Bodenbrütern, Säugetieren und Insekten Schutz und Nahrung; die Maisfelder dagegen sind eine öde Wüste“, so Baron Münchhausen. Diesen hervorragenden Lebensraum bieten Felder, auf denen Wildpflanzen zur Biogasgewinnung angebaut werden dabei nicht nur im Frühjahr, sondern das ganze Jahr hindurch.

Der CIC ist eine international anerkannte Nichtregierungsorganisation und setzt sich als beratendes und politisch unabhängiges Organ für die nachhaltige Nutzung von Wild durch die Jagd ein. Er wurde 1928 gegründet und ist in 82 Ländern der Erde tätig.

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur ist ein Zusammenschluss aus 25 Organisationen und Akteuren der Jagd, des Naturschutzes und der Energiewirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, Mischungen aus verschiedenen Wildpflanzenarten als Ergänzung zu konventionellen Energiepflanzen in der landwirtschaftlichen Praxis zu etablieren.

Weiter Informationen erhalten Sie unter: www.Lebensraum-Feldflur.de

Kontakt

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur wird koordiniert von der Deutschen Wildtier Stiftung (Tel. 040 9707869-26; K.Drenckhahn@DeWiSt.de), dem Deutschen Jagdverband e.V. (Tel. 030 2091394-0; T.Moehring@Jagdverband.de) und dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) (Tel. 05606 534609; Joachim.Wadsack@t-online.de).

Neun Jäger und Grundeigentümer haben Normenkontrollanträge gegen die seit Oktober 2014 geltende neue Jagd- und Schonzeitenverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg auf den Weg gebracht. Unterstützt werden die Kläger hierbei von der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN).

Die Antragsteller wenden sich gegen die Verbote und Einschränkungen der Jagd, die das Landwirtschaftsministerium mit der Jagdzeitenverordnung verfügt hat. Deshalb rufen sie das Gericht an, damit es die Verordnung zumindest in Teilen für unwirksam erklärt, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt.

"Wir teilen diese Auffassung absolut - zudem sind die beklagten Einschränkungen weder wildbiologisch noch wissenschaftlich fundiert nachvollziehbar begründet", so Clemens H. Hons, Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., stellvertretend für die klagenden Jäger. "Das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden - nicht die Jagdausübung muss daher begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung", ergänzt ZJEN-Geschäftsführer Peter Zanini, für die klagenden Grundeigentümer. Es finde keinerlei Jagd auf besonders geschützte Arten statt.

Da die Kläger von der neuen Jagdzeitenverordnung unterschiedlich betroffen sind, unterscheiden sich auch die eingereichten Normenkontrollanträge: Rechtlich überprüft wird nun unter anderem, ob die Streichung des Monats August als Jagdzeit für den Dachs - die Zeit, in der dieser am effektivsten bejagt werden kann - die Streichung der Jagdzeit bei Blässhuhn, Saat- und Blässgans sowie die umfassenden Einschränkungen bei der Bejagung des Wasserfederwildes in Vogelschutzgebieten rechtlich haltbar sind.

Die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes bedeutet keineswegs dass dort nicht gejagt werden darf: Im Vorwort der Jagdbestimmungen zur Richtlinie 79/409/EWG (Vogelrichtlinie) wird die Legitimität der Jagd auf beispielsweise Gänse und Enten als eine Form der nachhaltigen Nutzung voll anerkannt, wenn diese Tiere in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Seit dem 1.Oktober 2014 gilt in Niedersachsen die neue Jagd- und Schonzeitenverordnung. LJN und ZJEN hatten wie andere Verbände des ländlichen Raums im Vorfeld immer wieder auf die Fehlleistungen dieser neuen Verordnung hingewiesen: "Da unsere Argumente und konstruktiven Vorschläge als Interessensvertretung der Jäger und Grundeigentümer seitens des Landwirtschaftsministeriums allerdings keinerlei Berücksichtigung gefunden haben, bleibt unseren Mitgliedern leider nur diese Möglichkeit der rechtlichen Auseinandersetzung", so die beiden Verbandvertreter abschließend.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen ist die Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen und anerkannter Naturschutzverband. Gemeinsamen mit dem ZJEN, dem größten Grundeigentümerverband in Niedersachsen, vertreten die beiden Verbände etwa 300.000 Mitglieder des ländlichen Raums.

Kontakt für Rückfragen:
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauer Straße 21
30625 Hannover
Tel.: (0511) 5 30 43 - 0
Fax: (0511) 55 20 48
E-Mail: info@ljn.de

Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V.
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover
Tel.: 05 11 / 3 67 04 - 48
Fax: 05 11 / 32 46 27
E-Mail: zjen@landvolk.org

Jagdverband Nauen sammelt über 150 Kubikmeter Müll - Über 220 havelländische Jägerinnen und Jäger haben vorletztes Wochenende gemeinsam mit Freunden und Verwandten den Wald gesäubert. Seit 18 Jahren organisieren sie bereits die Aufräumaktion.

Über 220 havelländische Jägerinnen und Jäger haben vorletztes Wochenende gemeinsam mit Freunden und Verwandten den Wald gesäubert. Seit 18 Jahren organisieren sie die Aufräumaktion und konnten in dieser Zeit über 2.000 m³ Müll entsorgen.

Mit rotem Kopf zerrt Bernd Schulze, Revierpächter im Stadtwald Nauen, an einem Autoreifen. Es ist gar nicht so einfach, das sperrige, schwere Ding den Hang zur Straße hochzuhieven. Ein Kollege springt ihm zur Hilfe und mit vereinten Kräften gelingt es ihnen, den großen LKW-Reifen auf einen Hänger zu laden. Ein paar Meter weiter sammeln sie noch eine alte, vergammelte Matratze ein. Auch sie liegt direkt an der Landstraße L201 in der Nähe der Autobahnauffahrt Falkensee. Innerhalb von nicht mal einer Stunde ist der Anhänger übervoll.

„Es ist erstaunlich, was alles im Wald landet“, sagt Frank Wilke, Vorsitzender des Jagdverbandes Nauen. Rund um Nauen und in Rhinow wurden elf Container aufgestellt, die der Landkreis Havelland zur Verfügung stellte. Detlef Rachmatulla organisiert die Aktion von Anfang an und führt akribisch Statistik. In diesem Jahr kamen unter anderem 162 Reifen und 26 Kühlschränke und Waschmaschinen zusammen. „Wir haben in den vergangenen 18 Jahren bereits knapp 3.000 Autoreifen aus dem Wald gezerrt, giftige Autobatterien entsorgt und unzählige Müllsäcke eingesammelt“, sagt Rachmatulla. Viele Menschen scheinen nicht zu wissen, dass man fast jeden Müll kostenfrei oder für wenig Geld entsorgen kann. So finden die Jägerinnen und Jäger von Tüten mit Windeln über Hausmüll bis hin zu Kühlschränken, Fernsehgeräten und Farbeimern so ziemlich alles im Wald. Dieses Jahr fiel an neun der elf Standorte Sondermüll an. „Trauriger Höhepunkt war vor drei Jahren, als wir 30 Asbestplatten auf einem Haufen fanden“, sagt Rachmatulla. Die Skrupellosigkeit macht ihn fassungslos. „Es ist absurd“, sagt er. „Wenn man den Müll einmal ins Auto geladen hat, ist es kein Mehraufwand, ihn auf die Kippe zu bringen. Trotzdem laden viele Menschen den Müll im Wald ab.“

In der Vergangenheit hatten die Jäger die Aktion im Vorfeld angekündigt. Das führte jedoch dazu, dass einige Leute dann ganz gezielt ihren Müll im Wald abluden. „Es ist wirklich traurig, wie wenig Respekt einige Menschen vor unserer Natur haben“, sagt Bernd Schulze, Revierpächter in Nauen. Welchen Schaden der Müll anrichten kann, wurde jüngst wieder deutlich. In Schulzes Revier wurde ein junger Damhirsch fotografiert, dem eine Plastikschlinge das Maul verschließt. „Wenn es uns nicht gelingt, dieses Tier möglichst bald zu erlegen, wird es qualvoll verhungern“, sagt Schulze. Unlängst fand der Jäger einen Fuchs mit einem Einmach-Glas über dem Kopf. Offensichtlich waren in dem Glas noch Essensreste, die das Interesse des Tieres weckten. Reinicke blieb stecken und erstickte qualvoll.

Im Jagdverband Nauen sind 282 Jägerinnen und Jäger organisiert. Er ist Mitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg, einem der größten anerkannten Naturschutzverbände im Land.

Kontakt:
Dr. Tino Erstling
Pressereferent/ Leiter Landesjagdschule
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Saarmunder Straße 35
14552 Michendorf

Tel.: 033205-2109-26,  
Fax.:033205-210911
Mail: erstling@ljv-brandenburg.de  
Web:www.ljv-brandenburg.de

NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt zu den heutigen Stellungnahmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zum Jagdgesetz:

  1. Nordrhein-Westfalen macht Jagdpolitik gegen Jagd und Jäger. Eine Politik gegen die Hauptbetroffenen ist zum Scheitern verurteilt. Der Landesjagdverband wird das Gesetz nach der Verabschiedung unverzüglich der Detailanalyse mit dem Ziel einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterziehen. Das Gesetz gilt selbst nach Ansicht gestandener SPD-Politiker als handwerklich schlampig gemacht und rechtlich unhaltbar.
  2. Die erreichten Änderungen (Erhaltung des Reviersystems, keine Wiedereinführung der Jagdsteuer, Katalog der jagdbaren Arten) wären ohne den massiven Protest von Jägern, Land und Leuten nicht zustande gekommen. Gegen den massiven Willen aus der Mitte der Gesellschaft wird eine Klientelgesetzgebung nach ideologischen Vorgaben gegen Land und Leute, gegen gute jagdliche Praxis und gegen einen ungeteilten Tier- und Artenschutz durchgezogen.
  3. Die Politik der Grünen ist an Arroganz und Rosstäuscherei nicht zu überbieten. Als in der Koalition längst feststand, dass die Jagdsteuer nicht wieder eingeführt wird, hat Minister Remmel noch den am Landesjagdverband gescheiterten Versuch unternommen, der Jägerschaft die Finanzierung biologischer Stationen aus der Jagdabgabe als Gegenleistung abzupressen.
  4. Es ist ein Trauerspiel, dass die größte Regierungspartei SPD und die Ministerpräsidentin nicht selbstbewusst genug für die Mitte der Gesellschaft und einen Teil ihrer eigenen Basis einzutreten wissen.
  5. Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden werden wir uns weiter mit allen gebotenen Mitteln für die Abkehr der verfehlten Politik in NRW einsetzen: „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“

 

Pressekontakt:
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Andreas Schneider
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund

Tel.: 0231/2868-810
Fax: 0231/2868-888
E-Mail: aschneider@ljv-nrw.de
Web: www.ljv-nrw.de

NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt zu den heutigen Beratungen im zuständigen Landtagsausschuss über das Jagdgesetz:

Nordrhein-Westfalen ist auf dem Weg, Jagdpolitik gegen Jagd und Jäger zu machen. Eine Politik gegen die Hauptbetroffenen ist zum Scheitern verurteilt. Die nach Medienberichten erzielte Einigung der Koalitionsfraktionen, die Jagdsteuer nicht wiedereinzuführen, wäre unzureichend und bliebe weit hinter den Zusagen erheblicher Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf zurück. Es droht eine Klientelgesetzgebung nach ideologischen Vorgaben gegen Land und Leute, gegen gute jagdliche Praxis und gegen den Tier- und Artenschutz.

Die Tatsache, dass die Regierungsfraktionen von ihnen noch angekündigte Änderungen am Gesetzentwurf nicht öffentlich im zuständigen Fachausschuss diskutieren wollen, bestätigt die schlimme Befürchtung, dass das Gesetz fachlichen Ansprüchen nicht genügt, und offenbart einen Stil, der offene und demokratische Meinungs- und Willensbildung durch geheime Kabinettspolitik ersetzt. Das ist für eine Regierung, die Betroffene zu Beteiligten zu machen vorgibt, höchst merkwürdig.

 

Pressekontakt:
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Andreas Schneider (Pressesprecher)
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Anlässlich der Beratungen im NRW-Umweltausschuss am Mittwoch (22.04.) ruft der LJV-NRW dazu auf, die Abgeordneten an den Protest vom 18. März zu erinnern.

Rot-Grün ringt weiter um das Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen. Laut dpa stehen die Wiedereinführung der Jagdsteuer und der Verbleib der Waldschnepfe auf der Liste der jagdbaren Arten weiter zur Diskussion.

Im März machten 15.000 Jäger und andere Betroffene aus dem ländlichen Raum vor dem Düsseldorfer Landtag Druck, um den Jagdgesetzentwurf von Minister Remmel noch in eine praxitaugliche und dem Natur- und Artenschutz dienende Richtung zu bewegen. Die SPD hatte den Demonstranten daraufhin "erebliche Änderungen" angekündigt.

Davon ist jetzt anscheinend nicht mehr viel übrig geblieben. Nach den Fraktionssitzungen am Dienstag (21. April) lautete die Frage immer noch: Einigen sich SPD und Grüne, dass das Gesetz in der kommenden Woche im Landtag verabschiedet werden kann? Oder gibt es weitere Änderungen?

Am Mittwochnachmittag (22. April) wird der Entwurf im NRW-Umweltausschuss beraten.

Der LJV NRW ruft daher zu einer Mahnwache vor dem Düsseldorfer Landtag auf, um an die Stimmen der 15.000 Demonstranten vom 18. März zu erinnern.

Diesmal werden viele "Rollende Waldschulen" vor Ort sein, um den Beitrag der Jäger zur Natur- und Umweltbildung zu demonstrieren.

Also, auf zur Jäger-Mahnwache am Mittwochnachmittag ab 14.30 Uhr vor dem Landtag!

Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!

 

Kontakt:
Andreas Schneider (Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel.: 0231/2868-810
Fax: 0231/2868-888
E-Mail: aschneider@ljv-nrw.de

Postanschrift:
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund

Fährten im Schnee haben bereits im Winter auf einen Luchs hingedeutet. Nun ist das Tier gefangen, untersucht und mit einem Peilsender versehen worden, teilte das Ministerium für ländlichen Raum mit.

In den letzten Jahren streiften immer wieder einzelne Luchse durch den Schwarzwald. Im Rahmen des sogenannten Luchsmonitorings konnten bereits einige dieser Tiere mit Unterstützung der Jägerschaft fotografiert oder durch ihre Spuren bestätigt werden. Doch was diese machten und wohin sie „verschwunden“ sind, konnte bisher nicht beobachtet werden. In der vergangenen Woche bot sich erstmals die Gelegenheit, diese Wissenslücke zu füllen. Nachdem die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) ein durch den Luchs getötetes Schaf bestätigt hatte, machte sie sich auch gleich an die Vorbereitungen für die Besenderung dieses Pinselohrs. Einem Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der FVA in Freiburg gelang es beim ersten Versuch, einen in Freiheit lebenden Luchs im Schwarzwald mit einem Halsbandsender auszustatten. „Wir konnten den männlichen Luchs bei seiner Rückkehr an das von ihm getötete Beutetier betäuben, untersuchen und anschließend mit einem Senderhalsband wieder in die Freiheit entlassen“, berichtet Micha Herdtfelder von der FVA. Über das Halsband ist es nun möglich, den Aufenthaltsort des Tieres regelmäßig zu ermitteln. Damit kann u.a. die Fläche festgestellt werden, die dieser Luchs im Schwarzwald als Lebensraum nutzt, welche Tiere er bevorzugt erbeutet und ob er längerfristig im Schwarzwald bleiben wird. In benachbarten Ländern sind die Reviere von Luchsen häufig mehrere hundert Quadratkilometer groß. „Ohne Halsbandsender ist es fast unmöglich, die Gewohnheiten dieser großräumig umherstreifenden Tiere zu untersuchen“, so Herdtfelder. Um die Herkunft des Luchses festzustellen, wurden beim Fang DNA-Proben genommen, die nun mit den Daten aus dem Luchsvorkommen im Schweizer Jura abgeglichen werden. Dort wurden vor über 30 Jahren in einem Auswilderungsprojekt Luchse wieder angesiedelt. Seitdem besuchen immer wieder einzelne männliche Tiere den benachbarten Schwarzwald.

Obwohl Luchse Einzelgänger sind, bleiben sie nur ungern ohne Anschluss an ein benachbartes Tier über längere Zeit in einer Region. Auch in diesem Fall gehen die Experten davon aus, dass der Luchs mittelfristig wieder abwandern wird. Ein Ziel der Besenderung ist daher, die Wanderrouten der Luchse nachvollziehen zu können. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass einzelne Luchse durchaus in der Lage sind, aus dem Schweizer Jura in den Schwarzwald zu ziehen. Welchen Weg sie dabei nehmen, ist für die Vernetzung der Lebensräume von großer Bedeutung“, berichtet Herdtfelder.

In der Arbeitsgruppe Luchs und Wolf beschäftigen sich zahlreiche Verbände seit Jahren mit dem Luchs und seiner möglichen Rückkehr. Für den besenderten Luchs hat der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) die Patenschaft übernommen. „Wir Jäger wollen damit ein Zeichen für die Akzeptanz von zuwandernden Luchsen setzen“, sagt Klaus Lachenmaier vom LJV. „Gerade für uns Jäger bietet die Besenderung die bisher einmalige Gelegenheit, das Verhalten dieser Tiere zu studieren“. Dass es überhaupt zu einer spürbaren Veränderung des Verhaltens der anderen Wildtiere kommt, wäre laut Lachenmaier auch bei mehreren Luchsen in einer Region eher unwahrscheinlich. „Luchse sind für uns keine Konkurrenz. Sie erbeuten aufgrund der großen Streifgebiete deutlich weniger als wir Jäger“, ergänzt Michael Rüttiger vom Ökologischen Jagdverband.

Michael Nödl vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) hat Bedenken: „Wenn Luchse Schafe und Ziegen töten, muss gehandelt werden. Sollte sich dieser Luchs auf Nutztiere spezialisieren, fordern wir wirksame Maßnahmen, die weitere Übergriffe auf Nutztiere verhindern“. Gerade in diesem speziellen Fall wurde die Besenderung nur möglich, da der Luchs zum wiederholten Mal ein Schaf auf einer Weide erbeutet hatte. In solchen Fällen bleiben Landwirte nicht auf ihrem finanziellen Schaden sitzen: Im Jahr 2007 wurde von verschiedenen Jagd- und Naturschutzverbänden gemeinsam ein freiwilliger Entschädigungsfonds eingerichtet, der nun in diesem Fall erstmals zum Einsatz kommt. „Wir hoffen jetzt natürlich, dass dieser Luchs nicht vom Naturschutz zum Anlass genommen wird, zu seinem angeblichen Schutz neue Verbote und Bewirtschaftungseinschränkungen gegen die Grundeigentümer auszusprechen“, so Michael Nödl. Auch Andre Baumann, Vorsitzender des Naturschutzbundes Baden-Württemberg (NABU) betont, dass Schaf- und Ziegenhalter bei Luchsschäden nicht alleine gelassen werden dürfen.

Trotz dieser Überlegungen und Bedenken ist ein Luchs im Schwarzwald für sehr viele Bürgerinnen und Bürger eine spannende und faszinierende Tierart. Durch einen Luchs erscheint der Schwarzwald ein Stück wilder. Insbesondere der NABU sowie die Luchs-Initiative Baden-Württemberg heißen den Luchs willkommen. Beide setzen sich schon seit Jahrzehnten für die Rückkehr der großen Katze ein. „Luchse gehören zum Schwarzwald wie der Bollenhut“ sagt der Vorsitzende der Luchs-Initiative, Peter Willmann. Eine spannende Schwarzwaldgeschichte mit dem Hauptdarsteller Luchs hat begonnen.

Weitere Info: www.ag-luchs.de

 

 

Die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Niedersächsische Umweltministerium informieren über die aktuellsten Totfundmeldungen.

Am Mittwochmorgen, 15.04.2015, wurde auf der Autobahn A7 bei Großburgwedel ein Wolf von einem LKW erfasst und getötet. Bereits am Dienstag wurde der Fund eines Hundeartigen (Canide) im Emsland bei Lathen gemeldet. Das Tier wurde in einem Kanal gefunden und lag vermutlich seit einigen Tagen im Wasser. Aufgrund des Zustands des Kadavers ist derzeit noch keine gesicherte Aussage möglich, ob es sich um einen Wolf oder einen Hund handelt.

Beide Tiere wurden gestern an das Leibnitz-Institut für Zoo und Wildtierforschung (IZW) zur weiteren Untersuchung nach Berlin gebracht. Das IZW ist für das bundesweite Totfundmonitoring zuständig. Das Umweltministerium hat in Absprache mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden umgehend das IZW mit der Untersuchung beauftragte.

Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  beauftragt, die diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und den rund 100 Wolfsberatern wahrnimmt. Wer Spuren, Losungen oder Risse findet, die auf einen Wolf hinweisen, oder einen Wolf sieht, sollte seinen Fund dem örtlichen Wolfsberater oder der Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Dr. Britta Habbe (bhabbe@ljn.de) melden.

Gute Ansätze werden durch Beschränkung der Eigenverantwortung und Bürokratie zunichte gemacht.

Am morgigen 1.April tritt das neue Wildtiermanagementgesetz in Kraft.

Der Landesjagdverband hat das über zweijährige Verfahren konstruktiv-kritisch begleitet. Mit dem Ergebnis ist er jedoch nicht zufrieden, weil die jagdliche Praxis nicht ausreichend berücksichtigt wird und zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden. Engagement und Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg werden durch das neue Gesetz in Frage gestellt.

Eine Kundgebung mit über 3.000 Jägerinnen und Jägern am 04.März vor dem Landtag in Stuttgart, bei der es um eine akzeptable Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ging, hat dies der Politik eindrücklich gezeigt.

„Die Einschränkung der Jagdzeiten auf Wildschweine, ein faktisches Fütterungsverbot auch in Notzeiten und die Beschränkung von Jagdarten machen uns Probleme“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart.

Der Verband wird deshalb bei seinem Landesjägertag am 25.04.2015 in Dettingen/ Erms einen Forderungskatalog an die Politik mit den wichtigsten Änderungswünschen der Jägerschaft beschließen.

Besonders verwundert zeigt sich Dr. Friedmann darüber, dass der NABU den Jägern naturschutzfeindliches Verhalten im Zusammenhang mit der Durchführungsverordnung zum Gesetz vorwirft.

Die Jägerschaft hat sich lediglich –und das offensichtlich mit Erfolg - dafür eingesetzt, dass eine Bejagung von einigen Vogelarten im Rahmen europarechtlicher Vorgaben weiterhin möglich ist.

„Wenn bei Enten, die in Baden-Württemberg zwar selten brüten, im Winter aber bei uns zu zehntausenden durchziehen oder rasten, nachhaltig bejagt werden, ist das für die europäische Population und den Brutbestand im Land völlig unerheblich“ so Friedmann, der sich durch Aussagen von Wildbiologen der Wildforschungsstelle bestätigt sieht. Die Tafelente hat ihren Namen übrigens daher, dass sie einen sehr schmackhaften Braten liefert.

Es ist für die Jägerschaft nicht hinnehmbar, dass über eine Rechtsverordnung, die unter dem Rang eines Gesetzes steht, vom Parlament beschlossene Regelungen „durch die kalte Küche“ ausgehebelt werden sollen, weil das manchen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht passt.

Kontakt:
Martin Bürner, 0711-268436-13
Dr. Erhard Jauch ,0711-268436-14

Der Deutsche Falkenorden (DFO) lehnt illegale Habicht-Verfolgung ab und wehrt sich gegen eine NABU-Petition, die eine behördlich streng geprüfte Aushorstung von Habichten offensichtlich als illegal brandmarken will.

Der DFO kann jedoch aus jagdrechtlicher, naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Sicht keine Gründe erkennen, warum das Aushorsten von Habichten verboten werden sollte.

Explizit sieht die EU-Vogelrichtlinie eine Naturentnahme von nicht gefährdeten Arten vor, die im Einzelfall behördlicherseits streng geprüft wird. Auch wenn die Zucht von Habichten unter Haltungsbedingungen gelingt, sollte die Aushorstung oder der Fang von Habichten im streng geprüften Einzelfall entsprechend der EU-Vogelrichtlinie, im Rahmen einer Nutzung natürlicher Ressourcen, weiterhin möglich sein (IUCN 2000).

Aushorstungen und Fang von Habichten erweitern die Methodenvielfalt eines nachhaltigen Wildtiermanagements mit positiven Auswirkungen auf gefährdete Arten und können im Bereich des Artenschutzes und im Konfliktfeld Mensch-Wildtier Lösungsansätze bieten.

Die behördlich genehmigte Aushorstung von  38 Junghabichten deutschlandweit im vergangenen Jahr aus rund 40.000 Nachkommen der ca. 16.000 Habichtspaare in Deutschland ist populationsbiologisch völlig belanglos und ohne jeden Einfluss auf den Erhaltungszustand dieser nicht gefährdeten Art.

Im Hinblick auf den Tierschutz haben die nach der Aushorstung verbleibenden Individuen eine wesentlich höhere Überlebensrate. Die ausgehorsteten Individuen erreichen unter falknerischen Haltungsbedingungen eine weitaus höhere Lebenserwartung gegenüber ihren Geschwistern, deren Sterblichkeitsrate bei ca. 70% in den ersten beiden Lebensjahren liegt.

Der DFO weist ausdrücklich darauf hin, dass die gemeinsam verabschiedete Resolution zur Fachtagung „Vogel des Jahres 2015“ keine Forderung für ein Verbot der Aushorstung von Habichten zu Beizjagdzwecken enthält. Auf der Fachtagung hielt unser stellvertretender Vorsitzender, Herr Bednarek, einen Vortrag. Das Resolutionspapier wurde vom DFO jedoch nicht unterzeichnet.

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