Angesichts der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest liegt die Schwarzwildbejagung im öffentlichen Interesse. Damit ist die Voraussetzung zur Gebührenbefreiung erfüllt. Hierzu muss gemeinsam mit der Probe ein Antrag eingereicht werden.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Parlament das Ministerium für Verbraucherschutz aufgefordert, die Landkreise bei der kostengünstigen und unbürokratischen Organisation der Trichinenuntersuchung zu unterstützen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Behörden auf „Antrag des Gebührenschuldners“ die Gebühren erlassen können, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. Hohe Schwarzwildbestände können die Ausbreitung der Seuche befördern. Das Parlament erkannte an, dass die Reduktion der Wildschweinbestände eine Maßnahme zur Seuchenprävention ist. Die Unterstützung der Bejagung und somit auch der Erlass der Gebühr liegen daher eindeutig im öffentlichen Interesse.

„Wir empfehlen allen Jägerinnen und Jägern, gemeinsam mit der Trichinenprobe einen Antrag auf Gebührenbefreiung einzureichen“, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Einen Musterantrag stellt der Verband auf seiner Homepage und auf Anfrage zur Verfügung. Derzeit müssen Jägerinnen und Jäger teilweise über 50 km fahren, um ihre Probe bei einer Annahmestelle abzugeben. Fahrtkosten und Gebühr übersteigen so den Ertrag aus dem Wildbretverkauf kleiner Wildschweine (Frischlinge) deutlich. Gerade die müssen aber besonders intensiv bejagt werden, um die Bestände zu kontrollieren. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Schwarzwildbejagung intensiviert werden muss. Dann brauchen wir Jäger aber auch die notwendige Unterstützung“, sagt Dr. Bethe. „Es kann nicht sein, dass ein Jäger für einen erlegten Frischling draufzahlt.“

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, die Haus- und Wildschweine befällt. Die Krankheit tritt derzeit in Russland, der Ukraine, in Weißrussland, Polen, Litauen und Lettland, wie aus der Dokumentation des Friedrich-Loeffler-Instituts hervorgeht. Das Virus wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt, beispielsweise über Fleisch- bzw. Wurstwaren, übertragen und kann somit von einem Tag auf den anderen auch in Brandenburg auftreten. Der Ausbruch der ASP hätte massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie. Der aggressiven Krankheit fallen fast 100 % der betroffenen Bestände zum Opfer. Eine Impfung ist nicht möglich. Nach Einschleppung der ASP kann eine erfolgversprechende Bekämpfung nur durch Tötung infizierter und ansteckungsverdächtiger Tiere erfolgen.

Der Braten ist der Klassiker unter den Wildrezepten. Doch auch gekocht und mit Gemüse und Beilagen verfeinert, wird aus Fasan oder Taube ein wunderbares Wildgericht.   

Die Fasansuppe ist eine klassische Hühnersuppe die zwar in der Zubereitung etwas Zeit in Anspruch nimmt, dafür aber mehrere Tage vorhält und auch portionsweise eingefroren werden kann. Das magere Fleisch verleiht der Suppe einen leichten und angenehmen Wildgeschmack. Hier gehts zum Rezept. 

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) hat in Brüssel ein Gutachten mit dem Titel „EU-Fitness Check für die FFH- und Vogelrichtlinie“ vorgestellt. Das Papier beleuchtet unter anderem die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien und kritisiert diese stark.

 

In Brüssel hat das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ein Gutachten mit dem Titel „EU-Fitness Check für die FFH- und Vogelrichtlinie“ vorgestellt. Das Papier beleuchtet unter anderem die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien. Im Ergebnis führe die Umsetzung von Habitat- und Vogelschutzrichtlinie zu Akzeptanzproblemen bei den Landnutzern und schaffe somit negative Effekte für Wirtschaft und Naturschutz. „Die Landnutzer müssen in die EU-Gesetzgebung zum Naturschutz auf gleicher Augenhöhe einbezogen werden, da sie von der Umsetzung direkt betroffen sind“, forderte Philipp Freiherr zu Guttenberg, Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer in Deutschland.

Im Januar 2015 hatte die Europäische Kommission den REFIT-Prozess für die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie begonnen. In mehreren Mitgliedstaaten hatte die Generaldirektion Umwelt in öffentlichen und halböffentlichen Gesprächen versucht, sich unter anderem über die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien ein Bild zu machen. „Allerdings hat die Kommission den Eigentümern und Bewirtschaftern keinen Raum geboten, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der beiden Richtlinien einzubringen“, so die Kritik des AFN-Vorsitzenden. Das Gutachten des „Kölner Büro für Faunistik“ und der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ soll diese Lücke füllen. Neben einer Bestandsaufnahme zeigt es auch Lösungswege auf.

„Wir sind offen für Gespräche“

Ein zentrales Ergebnis der Gutachter ist, dass die Umsetzung der Richtlinien zu erheblichen Akzeptanzproblemen geführt hat, da oftmals der „Schutz des Wertes des Eigentums einen geringeren Stellenwert“ habe als der Schutz der Natur. Sie plädieren dafür, die Kommunikation mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern deutlich zu verbessern. So sollte die Vorbereitung und Umsetzung von Managementplänen, die auf eine Verbesserung des Erhaltungszustandes abzielen, transparent und im Einvernehmen mit den Bewirtschaftern aufgestellt werden. „Landnutzer und Eigentümer müssen einbezogen werden, um negative Effekte auf Wirtschaft und Naturschutz zu vermeiden“, forderte zu Guttenberg. „Wir sind offen für Gespräche, denn Nachhaltigkeit und Naturschutz zählen zur Basis unseres Wirtschaftens.“

Als ein Mittel, um die Akzeptanz bei den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern zu erhöhen, schlagen die Gutachter den Vertragsnaturschutz vor. „Vertragliche Lösungen sollten einen Vorrang vor ordnungspolitischen Maßnahmen haben“, heißt es. Dies ermögliche zudem eine Kombination von Schutz- und Förderinstrumenten. Weiterhin sollten bestehende Förderprogramme von EU und Mitgliedstaaten für Eigentümer und Bewirtschafter vorrangig berücksichtigt werden, damit sich diese effektiver und aktiver am Naturschutz beteiligen können. Zudem sollten schwerwiegende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte einen angemessen Ausgleich nach sich ziehen.

Umgang mit Schutzzielen muss flexibler werden

Auch auf einen weiteren kritischen Punkt weisen die Gutachter hin, bei dem der Artenschutz konterkariert wird: So ziele die Vogelschutzrichtlinie auf den Schutz sämtlicher wildlebender Vogelarten ab, ob sie nun gefährdet seien oder nicht. Zudem würde eine uneingeschränkte Anwendung von artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH- und Vogelrichtlinie nicht nur die Bewirtschaftung von forstwirtschaftlichen Flächen unmöglich machen, sondern auch mit der Erhaltung von Vogelarten kollidieren, die auf Kulturlandschaften und bewirtschaftete Lebensräume angewiesen sind. „Mit derartig praxisfernen Regelungen stellt sich der Artenschutz ein Bein. Dies geht am Ende auf Kosten von Wirtschaft und Naturschutz“, kritisierte der AFN-Vorsitzende.

Insgesamt plädieren die Gutachter dafür, einen flexibleren Umgang mit Schutzzielen und ein stärkeres Anreizsystem an die Stelle von Restriktionen und Sanktionen zu setzen. Mehr Kooperationsbereitschaft von Seiten des Naturschutzes würde nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Motivation bei den Landnutzern erhöhen, bei Naturschutzmaßnahmen mitzumachen. Zu Guttenberg: „Wer keine Chance bekommt mitzureden, hat keine Motivation mitzumachen. Naturschutz hat auf Dauer nur Bestand, wenn er im Dialog mit den Landnutzern umgesetzt wird.“  

Weitere Informationen zu dem Gutachten unter www.forum-natur.de.

 

LJVB wehrt sich erfolgreich gegen tendenziösen Bericht im RBB

23. Februar 2016 (ljv brandenburg) Michendorf
Der Landesjagdverband kritisierte die einseitige Darstellung des am 19.02. gesendeten Beitrags „Zuviel Wild im Wald: Schießen Brandenburgs Jäger zu schlecht?“ Der RBB gestand daraufhin Versäumnisse ei...
Lehrerin Heike Meyer nutzt seit zehn Jahren das Lehrangebot von Lernort Natur - mit großem Erfolg. Auf der Bildungsmesse didacta in Köln trafen wir sie am DJV-Stand zum kurzen Interview.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) ist mit der Bildungsinitiative Lernort Natur auf der Messe didacta in Köln vertreten. Hier stellen Jäger Konzepte für den außerschulischen Unterricht vor sowie zahlreiche Info-Materialien, Spiel- und Bastelsätze zu unseren heimischen Wildtieren. Lehrerin Heike Meyer ist zum zehnten Mal vor Ort und erzählt begeistert von ihren Erfahrungen mit Lernort Natur. Grund genug, ihr ein paar Fragen zu stellen:

DJV: Wie sind sie auf die Bildungsinitiative Lernort Natur aufmerksam geworden?

Heike Meyer: Ich bin seit 2002 Lehrerin an der Sekundarschule in Beverungen (NRW). Seither besuche ich regelmäßig die Bildungsmesse didacta um mich über Neuheiten zu informieren. Vor zehn Jahren bin ich in Stuttgart auf den Stand und das Angebot des DJV aufmerksam geworden. Zeitgleich machte eine Freundin den Jagdschein, so dass ich mit dem Thema Jagd und Lernort Natur immer vertrauter wurde.

Wie haben sie das Thema in den Schulunterricht integriert?

In unserer Schule bieten wir für die sechste und siebte Klasse den Wahlpflichtkurs "Ökosystem Wald" an. Da passt es natürlich, mit den Schülern den Wald vor Ort zu erleben. Die Kreisjägerschaft Holzminden hat uns mit dem Lernort-Natur-Mobil begleitet. So konnten sich die Schüler ein Bild von unseren heimischen Wildtieren machen. Zusammen mit den Jägern haben wir zudem Holzstifte gebastelt, Holundersirup selbst hergestellt und natürlich Fährten gelesen. Zudem nutze ich das Lernort-Natur-Material für den Unterricht im Klassenraum. Farbfolien, Poster, Arbeitsblätter und Kopiervorlagen zu den heimischen Tierarten sind ja so aufbereitet, dass sie unkompliziert eingesetzt werden können.

Wie kommt der außerschulische Unterricht bei den Schülern an?

Angesetzt sind die Seminare zumeist bis 14Uhr. Nur selten werden wir pünktlich fertig. "So möchten wir immer Unterricht machen", bekomme ich dann zu hören. Es ist jedes Mal ein tolles Erlebnis, bei dem die Schüler spielerisch Wissen erlernen. Faszinierend ist auch, das ein fächerübergreifender Unterrricht auf diese Weise möglich ist. So lassen sich auch Themen vermitteln, die im normalen Unterricht nicht so attraktiv sind.

Überzeugt Sie als Lehrerin das pädagogische Konzept von Lernort Natur?

Die Kinder lernen hier mit allen Sinnen. Ich habe auch festgestellt, dass dadurch Wissen viel leichter aufgenommen und Bezüge hergestellt werden können. Lernen in und mit der Natur ist ein zukunftsweisender Aspekt der Pädagogik. Wir werden versuchen, das Konzept in Projektwochen öfter umzusetzen.

 

Die Debatte um die Verschärfung des Waffenrechts nimmt Fahrt auf. Würde sich die EU an Deutschland orientieren, das bereits eines der schärfsten Waffengesetze Europas hat, wäre vielen geholfen, meint Karl-Heinz Florenz, CDU-Europaabgeordneter und Präsident der Jagd-Intergruppe im Europäischen Parlament in einem Gast-Kommentar für den DJV.

Die Debatte um den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Überarbeitung der sogenannten Feuerwaffenrichtlinie nimmt spürbar Fahrt auf. Die Europäische Kommission hat seit mehreren Jahren an einer Revision der Richtlinie gearbeitet und für das Frühjahr 2016 einen neuen Vorschlag angekündigt. Aufgrund der Attentate in Frankreich war der politische Handlungsdruck jedoch hoch, so dass der neue Vorschlag überstürzt im November 2015 vorgelegt wurde. Viele, wenn auch nicht alle Vorschläge, wurden mit heißer Nadel gestrickt. Falsch ist meines Erachtens, die europaweite Regelung von legalen Waffen mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung zu begründen. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem legalen Besitz von zivilen Waffen, wie sie für die Jagd oder den Schießsport verwendet werden und terroristischen Attentaten.

Überarbeitung des Waffenrechtes vor Hintergrund der Terrorismusbekämpfung ist inakzeptabel
 

Eine Überarbeitung des Waffenrechts vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung geht an der Sache vorbei und ist in dieser Verknüpfung nicht akzeptabel. Die Inhaber von Waffenbesitzkarten gehören bereits heute zu den am strengsten kontrollierten Gruppen in Deutschland. Die von den Terroristen verwendeten Granaten, Kalaschnikow und Raketenwerfer sind allesamt bereits heute verboten und waren auf dem Schwarzmarkt der Balkanstaaten illegal erworben worden.

Karl-Heinz Florenz, MdEPTerror in Europa muss entschlossen bekämpft werden, aber hier müssen wir bei den tieferliegenden Gründen ansetzen und nicht bei einer strengeren Regelung für den legalen Waffenerwerb in Europa. Die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich, der Zerfall staatlicher Strukturen in manchen Teilen des afrikanischen Kontinents und der Vormarsch des IS im Nahen und Mittleren Osten müssen als Ursachen des Terrorismus angegangen und gelöst werden. Dass die Europäische Kommission diesem Phänomen begegnen will und einen "Aktionsplan Terrorismus", unter anderem zur Austrocknung des Waffenschwarzmarktes, vorgestellt hat, begrüße ich. Der Kommissionvorschlag zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie verfehlt vor diesem Hintergrund jedoch sein Ziel. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine legal erworbene Jagd- oder Sportwaffe für einen terroristischen Anschlag missbraucht wurde. Die europäischen Jäger und Vereinsschützen sind daher die falschen Adressaten.

Entwurf der Kommission schießt an vielen Stellen über das Ziel hinaus
 

Gerade für deutsche Jäger und Sportschützen ist der Vorschlag der Kommission unverständlich: haben wir doch in Deutschland bereits heute eines der schärfsten Waffengesetze in Europa, an dem sich viele andere Mitgliedstaaten ein Vorbild nehmen könnten. So ist die Aufbewahrung von Waffen äußerst streng geregelt, in anderen Ländern sind die Vorschriften hier teilweise weniger restriktiv. Hier würde ein europäisches Mindestmaß durchaus einen Mehrwert bringen, jedoch ist zu diesem Thema nichts im Vorschlag enthalten. In anderen Fragen ist die Kommission hingegen über das Ziel hinausgeschossen. Verpflichtende medizinische Tests für die Erstausstellung und Verlängerung von Waffengenehmigungen müssen keineswegs wie vorgeschlagen europäisch standardisiert werden, sondern sind bereits heute von den Nationalstaaten ausreichend geregelt. Auch ein vollkommenes Verbot des An- und Verkaufs von Waffen zwischen Privatleuten mittels Fernkommunikation schießt über das Ziel hinaus. Während eine bessere Kontrolle des Onlinehandels sicherlich sinnvoll ist, muss der traditionelle Weg von Zeitungsinseraten in Fachzeitschriften selbstverständlich erhalten bleiben.

Vorschlag enthält aber auch sinnvolle Element
 

Den Vorschlag pauschal abzulehnen wäre aber umgekehrt ebenfalls eine Überreaktion, enthält er doch auch sinnvolle Elemente. Eine europäische Vernetzung der nationalen Waffenregister, einheitliche Regeln über die Markierung von Waffen und gemeinsame Deaktivierungsstandards sind sinnvoll und würden einen direkten Sicherheitsgewinn für die Menschen in Europa schaffen. Ausflüge ins benachbarte EU-Ausland zum praktischen aber verbotenen Waffenkauf, weil dort unter Umständen die Waffenbesitzberechtigungen oder Deaktivierungsstandards weniger restriktiv  geregelt sind, waren für Vertreter unseres Standes schon immer eher ein Dorn im Auge. Die Vereinheitlichung der Standards, zur unwiderruflichen Deaktivierung von Feuerwaffen, die inhaltlich weitgehend einer Angleichung des europäischen an das deutsche Recht entspräche, unterstütze ich daher.

Das Parlament wird den Kommissionsvorschlag in den kommenden Monaten sehr genau prüfen. Als Jäger, als Europaabgeordneter und als Präsident der parlamentarischen Intergruppe "Biodiversität, Jagd, ländliche Aktivitäten" werde ich mich persönlich für einen praxistauglichen Vorschlag im Sinne der Jäger und Sportschützen einsetzen.

Als Demokrat hat die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundwerte vor den terroristischen Freiheitsfeinden für mich allerhöchsten Stellenwert. Rechtstreue Bürger in nationalstaatlich bereits ausreichend geregelten Bereichen mit unnötigen oder gar unverhältnismäßigen Maßnahmen zu behindern, darf aber nicht Ausfluss der latenten Terrorgefahr sein. Den Terrorismus als Anlass für eine weitreichende Beschränkung des zivilen Waffenbesitzes zu nehmen, würde bedeuten, das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Immer mehr Waschbären werde in Deutschland erlegt. Das deutet auf eine weitere Ausbreitung und eine Erhöhung der Bestände. Der DJV spricht sich für eine Ausweitung der Fallenjagd aus.

Die Waschbär-Population ist in Brandenburg nach allem Anschein zuletzt wieder deutlich gewachsen. Darauf weisen neue Zahlen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) hin. Demnach stieg die Zahl der getöteten Waschbären im Jagdjahr 2014/2015 (1. April bis 31. März) in der Mark um 11,6 Prozent auf 24 090 Tiere. Fachleute leiten von der Zahl der toten Tiere die Entwicklung des Gesamtbestands ab.

«Es ist nicht möglich, den Waschbären aus Deutschland wieder zu entfernen. Der hat sich etabliert und wird sich auch weiter ausbreiten», sagte der Vize-Geschäftsführer des DJV, Torsten Reinwald. «Aber, und das ist das Entscheidende: Mit der Jagd kann man regional und ganz besonders in Schutzgebieten - beispielsweise für den Uhu, die Großtrappe oder die Sumpfschildkröte - die Zahl der Waschbären effektiv reduzieren. Und damit auch den Druck auf gefährdete Arten.» Der DJV sprach sich für eine Ausweitung der Fallenjagd aus.

Bundesweit stieg die Zahl der Tiere, die geschossen, überfahren oder tot gefunden wurden, sogar um gut 20 Prozent auf über 116 000. «Die EU zählt den Waschbären zu den 100 schlimmsten invasiven Arten», sagte Reinwald vor der Messe «Jagd & Hund» (10.-14.2.) in Dortmund.

Die grau-weißen Kleinbären mit der markanten schwarzen Gesichtsmaske gibt es seit rund 80 Jahren in Deutschlands Wildbahn. Hier bedroht der Waschbär laut DJV mehrere seltene Tierarten, darunter die in Brandenburg noch beheimatete Sumpfschildkröte. «Die Waschbären versuchen die Schildkröten zu fressen», sagte Reinwald. «Sie beißen den Sumpfschildkröten die Schwänze und Gliedmaßen ab. Und gleichzeitig buddeln sie auch die Gelege aus und fressen die jungen Schildkröten.» Bei Studien wiesen 50 Prozent der ausgewachsenen Sumpfschildkröten charakteristische Bissverletzungen auf.

Auch der Uhu werde vom Waschbär bedrängt, wenn auch auf andere Weise. «Der Uhu braucht zum Brüten Felswände, Felsspalten, Felsvorsprünge. Beispielsweise alte verlassene Steinbrüche, das ist sein Brutgebiet.

So viele ungestörte Felswände gibt es einfach nicht. Deswegen ist der Uhu eine seltene und geschützte Art. Der Waschbär ist ein unglaublich guter Kletterer und kommt natürlich auch solche Steilwände locker hoch.» Er sei von Natur aus aber relativ bequem. «Der nimmt die Uhu-Horste einfach in Beschlag und sagt: «Hier wohne ich und nicht Du.» Er schmeißt den Uhu einfach raus.» Deutschlands größte Eule werde so aus seinen angestammten Brutgebieten verdrängt.

«Um diese Tiere effektiv zu bejagen, brauchen wir die Fallenjagd», sagte Reinwald. «Das ist ganz entscheidend, weil diese Tiere dämmerungs- und nachtaktiv sind. Es geht nur mit Lebendfallen.» Allerdings werden die gefangenen Tiere danach getötet. «Woanders aussetzen würde das Problem einfach nur verlagern. Das wäre sinnlos.» Es sei wichtig, offen über das Problem zu sprechen. «Wir fordern da mehr Ehrlichkeit, auch von den Naturschutzverbänden.»

- Die 100 gefährlichsten invasiven Arten: http://dpaq.de/GZ1tZ

- Waschbären und Sumpfschildkröten: http://dpaq.de/hm3Nw

- Eingeschleppte Arten: http://dpaq.de/I1X41

Jagdgatter sind nach Auffassung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein nicht mehr zeitgemäß.

Flintbek: Im Streit um Jagdgatter in Schleswig-Holstein schlagen die Wogen hoch. Aus Sicht der Jägerschaft des Landes ist die Nutzung von Jagdgattern nicht mehr zeitgemäß und ist mit den Grundsätzen einer naturnahen Jagd nicht vereinbar.

Aus diesem Grund habe der Landesjagdverband Schleswig-Holstein die Regelung zur Abschaffung der Jagdgatter mit einer 15-jährigen Übergangsfrist bei der Änderung des Landesjagdgesetzes im Jahre 1999 mit unterstützt.

„Für uns beinhaltet die Jagd immer frei lebende Wildtiere in freien Lebensräumen“, so Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Wildtiere sollen sich ihre Lebens- und Rückzugsräume in unserer Kulturlandschaft selber suchen können. Ihnen muss aber auch die Möglichkeit gegeben werden, dass sie in ihren Lebensräumen nicht unnötig gestört und vertrieben werden. Doch gerade in diesem Punkt beabsichtigt die Landesregierung mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes einen weiteren gravierenden Einschnitt.

Ebenso, wie es in den Wäldern bereits seit Jahren möglich ist, soll nun auch für die offene Landschaft das Freie Betreten eingeführt werden. Das heißt,  dass nun Feldhase, Rebhuhn und Co. in ihren Lebensräumen auf Äckern und Weiden ständig von Querfeldeingehern gestört werden könnten. „Wir verurteilen diese geplante Gesetzesänderung aufs Schärfste und appellieren zum Schutz unserer Wildtiere an Politik und Gesellschaft, die bisherige gute Regelung des Wegegebotes zur respektieren und bei zu behalten“, so Heins.

Erfolg für den Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV): Jägerinnen und Jäger können nun einfacher Schalldämpfer für die Jagd erwerben. Nach monatelangen Bemühungen des LJV, hat das rheinland-pfälzische Innenministerium eine pragmatische Genehmigungsregelung auf dem Weg gebracht.

Verboten waren Schalldämpfer im Jagdbetrieb zwar nicht, doch bürokratische Hürden machten den Erwerb nahezu unmöglich. Das ändert sich nun, denn das Innenministerium empfiehlt seinen nachgeordneten Waffenbehörden, auf „begründeten Antrag“ hin ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen (mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber) durch Jäger anzuerkennen.

„Wir begrüßen die Entscheidung von Innenminister Roger Lewentz, denn sie ist ein richtiger Schritt hin zu höherem Gesundheitsschutz bei der Jagdausübung“, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien fordern eine dem Stand der Technik folgende Lärmreduktion – und zwar direkt an der Lärmquelle.“

Lautlos wird die Jagd durch den Einsatz von Schalldämpfern dennoch nicht. Schalldämpfer sind nämlich nicht in der Lage, den Knall eines Schusses komplett zu unterdrücken. „Es wird lediglich der sogenannte Mündungsknall gedämpft, also das Geräusch, das direkt an der Mündung der Waffe entsteht“, erklärt LJV-Präsident Michael. „Es ist diese Geräuschquelle, die es zu unterdrücken gilt, um bleibende Hörschäden bei der Jagdausübung zu vermeiden.“ Bei großkalibrigen Waffen entsteht ein Knall mit einer Lautstärke von mehr als 160 Dezibel (dB). Ein brauchbarer Schalldämpfer reduziert diesen Knall des Schusses um bis zu 25 dB. Da Jagdgeschosse aber mit Überschallgeschwindigkeit fliegen, erzeugen sie während ihres Fluges bis zum Ziel ein Überschallknall, der trotz des Einsatzes von Schalldämpfern nach wie vor deutlich hörbar ist. Einen „lautlosen“ Schuss, wie er in Action-Filmen zu hören ist, wird es also in der Jagdpraxis nicht geben.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium folgt mit der nun vorliegenden Genehmigungspraxis dem guten Beispiel anderer Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg. Parallel dazu wird das Innenministerium weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung anstreben.

Greifvögel hautnah, Jagdhunde zum Anfassen, Basteln mit Naturmaterialien und frische Wildgerichte genießen: Der Deutsche Jagdverband präsentiert sich seit dem 15. Januar auf der Grünen Woche 2016 mit neuem Standkonzept. Am Stand 300 in Halle 4.2 beantworten Jäger Fragen zur Hundeausbildung, zur Falknerei oder zum Umgang mit Wildtieren auf dem Grundstück. Eindrücke vom Messeauftritt des DJV finden Sie auf www.facebook.com/Jagdverband

Seit dem 15. Januar begrüßt der Deutsche Jagdverband (DJV) die Besucher der Grünen Woche in der Halle 4.2 mit einem neuen interaktiven Stand. Gäste können sich dort auf Themeninseln mittels Videos, Infomaterialien oder im Gespräch über konkrete Inhalte der Jagd informieren.

Gemeinsam mit seinen Partnern hat der DJV sein Messekonzept weiterentwickelt und steht als kompetenter Ansprechpartner allen Messebesuchern zur Verfügung. Kinder können im naturnahen Biotop auf die Pirsch gehen, Vogelkästen bauen und beim Natur-Quiz tolle Preise gewinnen. Auf modernen Themeninseln mit Multimedia-Screens erfahren Messebesucher durch Videos, Broschüren und Expertengespräche Wissenswertes zur Jagd in Deutschland.

Mitarbeiter des Jagdgebrauchshundverbands (JGHV) und eine Hundetrainerin beantworten Fragen wie: „Ist mein Hund ein Jagdhund?“ Sie stellen zudem am DJV-Stand und auf der Hallenbühne verschiedene Jagdhunderassen vor, erklären, wie die spannende Zusammenarbeit bei der Jagd und im Alltag am besten funktioniert und geben Erziehungstipps – natürlich auch für Hundebesitzer ohne jagdlichen Bezug. Der Deutsche Falkenorden, einer der größten Falknerverbände weltweit, stellt das immaterielle Kulturerbe Falknerei vor. Habicht, Harris Hawk, Wanderfalke und Steinadler können Besucher hautnah erleben. Zudem informiert der DFO über seine Arbeit im Greifvogelschutz.

Wer wissen möchte, worin sich Waschbär und Marderhund unterscheiden oder welchen Verwandtschaftsgrad Baum- und Steinmarder haben, ist im naturnahen Biotop des DJV richtig: Auf rund 170 Quadratmetern können Besucher aller Altersklassen unter fachkundiger Anleitung des Lernort-Natur-Teams pirschen und ihr Wissen zu heimischen Tieren testen. Noch mehr wissenswerte Fakten vermitteln die neu gestalteten Lernort-Natur-Poster mit Waschbär, Marder, Wolf und weiteren Wildtierarten, die auf der Messe erhältlich sind. Stadtjäger beantworten während der Messe Besucherfragen zum Umgang mit Wildtieren, etwa dem Marder auf dem Dachboden oder dem Wildschwein im Garten.

Richtig aktiv werden können Kinder auf dem halleneigenen „Marktplatz“. Dort bieten erfahrene Naturpädagogen das Basteln mit unterschiedlichen Naturmaterialien an: den Bau von Nistkästen beispielsweise oder den „Kleinsten Wald der Welt“. Wilde Happen gibt es natürlich auch: Täglich werden Spezialitäten vom heimischen Wild wie herzhaftes Gulasch, Wildbuletten oder saftiger Schinken von Gastronom Erich Einecke – Inhaber vom „Gasthaus am Gorinsee“ – angeboten. Unter dem Motto „Wild aus der Region“ kann alles probiert und gekauft werden. Wie einfach Wildbret zubereitet werden kann, zeigen Chefkoch und Restaurantinhaber Georg Barta und der DJV an mehreren Tagen auf der Hallenbühne.

Weitere Eindrücke vom Messeauftritt des DJV finden Sie auf www.facebook.com/Jagdverband

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