Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband haben eine Liste mit mehr als 3.000 Unterstützerunterschriften eingereicht. Transparenz und angemessene Beiträge sind zentrale Forderungen.

Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband treten bei der Sozialwahl 2017 mit einer gemeinsamen Liste für die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Die Liste wurde mit den erforderlichen Unterlagen beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht. Unter anderem waren 1000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern der Liste einzureichen – mit über 3000 Unterschriften wurde das Quorum deutlich übertroffen.

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der SVLFG, das die Versicherten repräsentiert und maßgebliche Entscheidungen – etwa zum Beitrag und zu Satzungsfragen trifft. Revierinhaber gelten in der Sozialversicherung als „Unternehmer“ und sind deswegen Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu wenig Transparenz bisher

Die Berufsgenossenschaft ist seit Jahren in der Kritik, unter anderem weil die Beiträge im Vergleich zur Leistung sehr hoch sind, viele Unfälle nicht anerkannt werden und wenig Transparenz herrscht. „Wir wollen eine bessere Vertretung der Jägerschaft in der SVLFG“, sagte Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. Dazu gehörten vor allem gerechtere Grundbeiträge und mehr Transparenz, so Dr. Jordan weiter.

BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Die Sparte Jagd hatte bislang keine Interessensvertreter in den Gremien der SVLFG. Mit der Beteiligung an der Sozialwahl wird sich dies nun ändern. Unsere Mitglieder fordern über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge informiert zu werden. Das Ziel, die Jagd aus der Zwangsversicherung herauszulösen, besteht weiterhin.“

Bei den Sozialwahlen, die im Mai 2017 bundesweit in Form einer Briefwahl stattfinden, werden die Selbstverwaltungsorgane aller Träger der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt. In der Vergangenheit fanden die Sozialwahlen bei der SVLFG meist als „Friedenswahl“ ohne Wahlhandlung statt – weil nur so viele Kandidaten aufgestellt wurden, wie Plätze zu vergeben waren. Dies dürfte sich 2017 ändern, weil neben den Jagdverbänden auch andere Gruppierungen bereits eigene Listen angekündigt haben.

Der Wahlausschuss prüft nun die bis Fristablauf eingegangenen Listen und legt dann die weiteren Schritte für das Verfahren fest.

LJN lehnt Vorstoß des Landesvorstands der niedersächsischen Grünen zur Verschärfung des Waffengesetzes ab / Legalwaffenbesitzer werden unter unzulässigen Generalverdacht gestellt

Der Vorstoß des Landesvorstands der niedersächsischen Grünen eine Verschärfung des Waffenrechts zu fordern, stößt bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) auf Unverständnis und Ablehnung.

„Wer sich ernsthaft Gedanken um die Innere Sicherheit macht, muss sich auf die illegalen Waffen konzentrieren“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. „Verschärfungen des Waffengesetzes zu fordern ist hingegen reiner Populismus, denn das Problem sind die illegalen Waffen und diesem Problem wird man nicht Herr, indem man zuverlässige und gesetzestreue Legalwaffenbesitzer – insbesondere Jäger und Schützen – unter einen unzulässigen Generalverdacht stellt“, so Dammann-Tamke weiter.


Deutschland habe bereits jetzt eines der schärfsten und restriktivsten Waffengesetze in Europa – insbesondere auch was die Aufbewahrung von Waffen angeht.


„Jäger und Sportschützen in Deutschland sind sich gleichermaßen ihrer hohen Verantwortung und Sorgfalt als legale Waffenbesitzer gegenüber der Gesellschaft bewusst“, so Dammann-Tamke abschließend. Der Landesvorstand der Grünen Niedersachsen hatte bekannt gegeben, dass auf deren Landesdelegiertenkonferenz Anfang Dezember ein Leitantrag zur Verschärfung des Waffengesetzes behandelt werden soll. Unter anderem soll es hierin um ein generelles Verbot der Lagerung von Schusswaffen in  Privathaushalten gehen.

Morgen wird die Novelle des Bundesjagdgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Jagdgewehren mit Wechselmagazin ist dann wieder erlaubt.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen".

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.

Ein Waschbär kommt selten allein. Im Jagdjahr 2015/2016 stieg die Anzahl der in Rheinland-Pfalz erlegten Waschbären im Vergleich zum Vorjahr um rund 27 Prozent. Selbst in Regionen, die der Waschbär bisher nicht erschlossen hatte, konnten einzelne Tiere erlegt werden – auch im Lehrrevier des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) bei Weinsheim im Kreis Bad Kreuznach.

Ende September fingen die Berufsjäger des LJV einen jungen Waschbären in einer Wipprohrfalle (Lebendfangfalle). Es ist der erste Waschbär, der im LJV-Lehrrevier jemals gefangen wurde. „Wo ein Waschbär auftaucht, sind Andere nicht weit“, sagt Wildmeister und akademischer Jagdwirt Christoph Hildebrandt. „Waschbären leben in Gruppen als Mutter-Kind-Verbände, Rüden-Koalitionen und/oder in lockeren Verbindungen der meist nah verwandten Fähen (weibliche Waschbären) in einem Gebiet“, erklärt Hildebrandt, der die LJV-Landesjagdschule leitet und für die Betreuung des LJV-Lehrreviers mit verantwortlich zeichnet.

In Rheinland-Pfalz kamen im letzten Jagdjahr 332 Tiere zur Strecke. Im Vergleich zum Vorjahr (261 erlegte Waschbären) bedeutet das einen Anstieg um rund 27 Prozent. Auch wenn die Streckenstatistik im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Hessen (27.769 Waschbären in 2015/2016), Niedersachsen (10.070), Sachsen-Anhalt (23.114) oder Brandenburg (26.358) gering ist, kann sich die Populationsentwicklung beim Waschbär innerhalb weniger Jahre rasant beschleunigen.

Das bestätigt Dr. Ulf Hohmann von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt. „Wenn man sich beispielsweise die Streckenstatistik der letzten 40 Jahre in Sachsen-Anhalt ansieht, so fällt auf, dass der Waschbär jagdlich betrachtet einige Jahre lang eine zu vernachlässigende Wildart war. Doch plötzlich schossen die Erlegungszahlen in die Höhe“, berichtet der Forscher. Die gleiche Entwicklung könne auch Rheinland-Pfalz blühen, so Dr. Hohmann. „Nur eine intensive Bejagung kann die Verbreitung des Waschbären höchstens verlangsamen, in Randgebieten im günstigsten Fall hinauszögern.“

Die Europäische Union (EU) sieht in der Ausbreitung des Waschbären ein Problem und setzte ihn mit 36 anderen eingeschleppten Tier- und Pflanzenarten auf die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten, deren Verbreitung eingedämmt werden soll. Diese Liste ist in Verbindung mit einer seit Januar 2016 in Kraft getretene Verordnung der EU zu sehen, die Mitgliedsstaaten zu verstärkten Bemühungen gegen die Ausbreitung solcher Arten verpflichtet.

Der Waschbär kann als invasive Art einen negativen Einfluss auf die heimische Artenvielfalt haben. In Brandenburg beobachten Forscher seit 2005 einen vehementen Bestandsrückgang der Europäischen Sumpfschildkröte. Wo der Waschbär vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil schwere Verletzungen auf, wie zum Beispiel abgebissene Gliedmaßen und Schwänze. In Thüringen macht der Waschbär dem Uhu die Brutplätze streitig. Zwischenzeitlich besetzt er jeden zweiten potenziellen Brutplatz. Als Nahrungsgeneralist und Nahrungsopportunist kann er auch in Rheinland-Pfalz lokal den gleichen negativen Effekt auf seltene Arten ausüben.

Auch Krankheiten sind bei den Kleinbären ein ernst zu nehmendes Thema. Neben Spulwürmern und Räudemilben können die Tiere auch Überträger des Staupevirus, der Aujeszkyschen Krankheit und des Canine Pravovirus sein.

Da Waschbären dämmerungs- und nachtaktiv sind, bekommen Jäger sie bei der Ansitzjagd eher selten zu sehen. Daher rät Wildmeister Christoph Hildebrandt zur Fangjagd. „Wir können uns die natürliche Neugier des Waschbären zu Nutze machen und ihn effizient mit tierschutzgerechten Fallen bejagen.“ Für Hildebrandt steht fest, dass die Ausbreitung des Waschbären nur eingedämmt werden kann, wenn die Bejagung auf breiter Fläche – also revierübergreifend – durchgeführt wird.

Die wald- und gewässerreiche Landschaft von Rheinland-Pfalz bietet Top- Voraussetzungen für den Waschbären. Im Norden von Rheinland-Pfalz hat sich der Kleinbär vor allem in den Waldregionen ausgebreitet. Im südlichen Rheinland-Pfalz kommt er als Kulturfolger eher in urbanen Gebieten vor.

Aktuell gibt es etwa 500 Wölfe in Deutschland. Auf Gesellschaftsjagden werden diese gelegentlich gesichtet. Der Deutsche Jagdverband und der Jagdgebrauchshundverband informieren in einem neuen Faltblatt über Vorsichtsmaßnahmen während der Jagd.

Der Wolf breitet sich in Deutschland weiter aus, ein Zusammentreffen von Wolf und Jagdhund wird immer wahrscheinlicher. Unfälle mit verletzten bzw. getöteten Hunden im jagdlichen Einsatz in Wolfsgebieten können in Zukunft nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) haben nun einen Leitfaden für Jagdleiter und Hundeführer herausgegeben. Das Faltblatt informiert über Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn und während einer Jagd sowie bei der Nachsuche im Wolfsgebiet. Es enthält Tipps zum Verhalten und klärt auf für den Schadensfall nach einem Zusammentreffen mit dem Wolf.

Die aktuellen Daten der Bundesländer für das Monitoringjahr 2015/16 weisen mittlerweile 46 Rudel, 15 Paare und vier sesshafte Einzeltiere nach, insgesamt muss von etwa 500 Tieren deutschlandweit ausgegangen werden. Der Leitfaden steht im Internet (www.jagdverband.de) zum Herunterladen bereit.

Wir trauern um Cai-Friedrich von Bülow

14. Oktober 2016 (DJV) Berlin
Cai-Friedrich von Bülow war Damwild-Experte und Mitglied im Schalenwildausschuss des DJV sowie Träger der DJV-Verdienstnadel in Gold. Er starb am 6. Oktober 2016. Wir werden ihn dankbar in Erinnerung ...

Der Landesjagdverband NRW übergibt der Landesregierung nach erfolgreicher Volksinitiative fast 120.000 Unterschriften und zwingt den Landtag somit, sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz zu befassen. 

Jetzt ist es amtlich: Der Landtag muss sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz befassen. Der Landesjagdverband hat am Donnerstag (6. Oktober) im Landtag 117.601 Unterschriften der von ihm initiierten Volksinitiative übergeben. Auch juristisch steht das Gesetz auf der Kippe. So gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil das Land mit dem im April 2015 verabschiedeten Jagdgesetz seine Kompetenzen überschritten hat.

„Es ist teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt, richtet sich gegen bewährte jagdliche Praxis und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz“, sagte NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg bei der Übergabe an Landtagspräsidentin Carina Gödecke. Der Landesjagdverband hat mit der Volksinitiative fast doppelt so viele Unterschriften wie erforderlich zusammenbekommen. Erfasst wurden von den kommunalen Behörden bestätigte 117.601 Unterschriften in über 20.000 Listen.

„Das Signal der Volksinitiative ist klar. Der Landtag soll keine Gefälligkeitsgesetzgebung für bestimmte Gruppen gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Mehrheit von Land und Leuten machen“, sagte Müller-Schallenberg und forderte das Landesparlament auf, das Werk aus dem Haus des Ministers Johannes Remmel (Grüne) überhaupt erstmals ordentlich zu beraten. Dies war bekanntlich vor der Verabschiedung durch den Landtag unterblieben. Eine Fachberatung im zuständigen Ausschuss wurde seinerzeit verhindert und hat es nie gegeben.

Unterdessen setzt sich der Landesjagdverband auch bei den Parteien vor der Landtagswahl am 14. Mai 2017 für eine Revision des Landesjagdgesetzes ein. Der LJV verweist darauf, dass die CDU und FDP sich eindeutig gegen das jetzige Landesjagdgesetz ausgesprochen und dagegen gestimmt haben; die CDU hat sogar einen eigenen Gesetzentwurf mit 85 Änderungsanträgen vorgelegt. Die SPD habe dem Landesjagdgesetz erkennbar nur aus Gründen der Koalitionsopportunität gegenüber ihrem bisherigen Regierungspartner von den Grünen zugestimmt. „Wir erwarten daher vor allem von diesen drei Parteien eine klare Positionierung zur künftigen Jagdpolitik des Landes in deren Wahlprogrammen und bei der Bildung der künftigen Landesregierung eine entsprechende Verankerung im Koalitionsvertrag“, so Ralph Müller-Schallenberg.

NRW-Jagdgesetz der politischen, juristischen und praktischen Wirklichkeit anpassen

Forderungen des Landesjagdverbandes an die Parteien zur Landtagswahl 2017

I.

Das im April 2015 vom Landtag verabschiedete Landesjagdgesetz ist politisch nach wie vor heftig umstritten, bei mehreren Gerichten unter erheblichen juristischen Druck geraten und jagdpraktisch untauglich.

Es wird nicht nur in der Jägerschaft, sondern auch bei den Partnerverbänden im Aktionsbündnis Ländlicher Raum massiv abgelehnt, und zwar vor allem aus drei Gründen:

1. Das Landesjagdgesetz ist gegen die gute jagdliche Praxis und bedeutet weniger Artenschutz.

2. Das Landesjagdgesetz ist teilweise verfassungswidrig.

3. Das Landesjagdgesetz ist gegen die Hauptbetroffenen gerichtet und gegen die Mehrheit von Land und Leuten.

Das Landesjagdgesetz kann deshalb in seiner derzeitigen Fassung keinen Bestand haben. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen fordert die zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 antretenden Parteien und deren Kandidaten auf, das Landesjagdgesetz zu revidieren.

CDU und FDP haben sich eindeutig gegen das jetzige Landesjagdgesetz ausgesprochen und dagegen gestimmt; die CDU hat sogar einen eigenen Gesetzentwurf mit 85 Änderungsanträgen vorgelegt. Die SPD hat dem Landesjagdgesetz erkennbar nur aus Gründen der Koalitionsopportunität gegenüber ihrem bisherigen Koalitionspartner zugestimmt.

Wir erwarten daher vor allem von diesen drei Parteien eine klare Positionierung zur künftigen Jagdpolitik des Landes in deren Wahlprogrammen zur Landtagswahl 2017 und bei den Verhandlungen über die Bildung der künftigen Landesregierung eine entsprechende Verankerung im Koalitionsvertrag.

II.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen hat mit seiner im September 2016 erfolgreich abgeschlossenen „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“ seine Forderungen detailliert bekräftigt:

  • Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG
  • Angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten
  • Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden
  • Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit, Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben
  • Stärkung des Jagdschutzes
  • Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung
  • Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild
  • Tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren
  • Wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung
  • Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen
  • Unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber
  • Strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz

III.

Mit der Ausübung der Jagd setzt die Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen im öffentlichen Interesse einen gesetzlichen Auftrag um. Hierzu ist ein in jeder Hinsicht gesetzeskonformer Betrieb von Schießanlagen unabdingbar, um den gesetzlichen Anforderungen an die Jägerschaft nachzukommen.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen betreibt daher seit 2009 ein umfangreiches Projekt zur Ertüchtigung der jagdlich genutzten Schießanlagen in Nordrhein-Westfalen.

Der LJV NRW erwartet insofern ein klares Bekenntnis der Politik dahingehend, dass eine zukünftige Landesregierung sich für eine aktive Unterstützung und Förderung der jagdlich genutzten Schießstände in Nordrhein-Westfalen ausspricht und einsetzen wird.

Modern, nachhaltig, gesund: Die aktuellen NRW-Wildwochen sind eröffnet. Zum zweiten Mal ist Spitzensportlerin Steffi Nerius Botschafterin des hochwertigen Lebensmittels Wildbret. Infos und Rezepte veröffentlicht der LJV NRW.

Am 22. September wurden die NRW-Wildwochen 2016 im Düsseldorfer Medienhafen, im Restaurant Berens am Kai, eröffnet. Auch in diesem als „Architekturmeile“ und Innovationsstandort bekannten Stadtviertel mit seinen rund 40 Szene-Lokalen findet Wildbret aus der Region seine Fans. Zum zweiten Mal ist Steffi Nerius, Weltmeisterin im Speerwurf 2009 und selbst begeisterte Jägerin, als Schirmherrin dabei.

Der Inhaber des Berens am Kai, Sternekoch Holger Berens, selbst Genussbotschafter im Verein Tourismus NRW sagte: „Viele meiner Stammkunden sind auch Jäger. Schon ab Mai ist Rehrücken bei mir auf der Speisekarte. Wildbret, und zwar aus der Region, ist bei uns in der Spitzengastronomie nicht wegzudenken.“

Dass ein leckerer Wildbraten aber nicht unbedingt von einem Sternekoch gezaubert werden muss, sondern aufgrund der hervorragenden Produkteigenschaften jedem Küchenneuling gelingt, beweist Berens, indem er ein ganz einfaches, aber dennoch delikates Rezept für Reh-Filets vorstellte.

Als bewährte Kooperationspartner des LJV bei den NRW-Wildwochen sind der DEHOGA NRW, der Verein Tourismus NRW, der Fleischerverband NRW sowie der Landesbetrieb Wald und Holz NRW auch in diesem Jahr wieder mit dabei.

Natürlich gesund und lecker
Das Wildbret aber keineswegs nur lecker, sondern auch gesund ist, wird deutlich wenn man die Inhaltsstoffe betrachtet. Es ist reich an Mineralstoffen, fett- und kalorienarm, aber reich an hochwertigem Eiweiß, Vitaminen und Spurenelementen.

Bei den NRW-Wildwochen weisen Jäger, Förster, Gastronomen und Fleischer gemeinsam auf die Vorzüge von Wildfleisch hin. So finden auch in diesem Jahr wieder diverse Informationsveranstaltungen statt.

Weitere Informationen und viele leckere Wildrezepte gibt es hier:
www.nrw-wildbretboerse.de, www.wild-auf-wild.de

Amtstierärzte sorgen für die Gesundheit von Mensch und Tier. Die Bilanz ihrer Untersuchungen zeigt: Wildtiere bergen große Risiken.

Veterinäre haben in Fleisch aus den Schlachthöfen in Sachsen-Anhalt kaum unzulässige Substanzen gefunden - Wildtiere bergen aus ihrer Sicht aber durchaus Risiken. Von insgesamt rund 700.000 Untersuchungen im vergangenen Jahr hätten 30.000 tierische Proben von Erzeugern und Schlachthöfen gestammt, teilte das Landesamt für Verbraucherschutz am Donnerstag in Stendal mit. Davon seien sieben auffällig gewesen, weil sie etwa zu viel Kupfer enthielten. In fünf Fällen stellte das Amt unzulässig hohe Antibiotikarückstände fest.

Die Veterinäre untersuchten auch Wildtiere auf übertragbare Krankheiten. Dabei stellten sie fest, dass jeder dritte Waschbär den für Menschen gefährlichen Waschbärspulwurm in sich trug. Da der Waschbär sich sehr oft in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhält, sieht der Leiter des Fachbereichs Veterinärmedizin, Wolfgang Gaede, durchaus Grund zur Besorgnis. Der Schädling könne zu Organausfall, Erblindung oder gar zum Tod führen. In erster Linie seien Jäger bedroht, aber auch Kinder, die in Sandkästen mit Waschbärkot spielten.

Hepatitis E bei Schwarzwild

In jedem dritten toten Fuchs fanden die Tierärzte den gefürchteten Fuchsbandwurm. Risiken einer Übertragung auf den Menschen sieht der Bereichsleiter vor allem durch Hunde, die durch den Wald streifen und den Bandwurm so aufnehmen. Bei Schwarzwild wurde in jedem vierten Fall Hepatitis E festgestellt. Vier Tiere trugen den Dunckerschen Muskelegel in sich.

Das Landesamt für Verbraucherschutz überwacht auch Tierbestände. So machte die amerikanische Faulbrut 2015 sieben Imkern zu schaffen, wie die Veterinäre weiter mitteilten. Im schlimmsten Fall muss bei Auftreten der Krankheit das ganze Bienenvolk getötet werden.

Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne (SPD) betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts, die Verbraucherschützer verfolgten ein gemeinsames Ziel: «Wir wollen gesunde Tiere und gesunde Lebensmittel.»

Ein Jäger konnte am 5. September einen Wolf bei Neustadt/Wied fotografieren. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) ruft zum besonnen Umgang mit dem Wolf auf.

„Angesichts der Populationsentwicklung in Deutschland ist das vermehrte Auftreten von wandernden Wölfen in Rheinland-Pfalz wahrscheinlich“, sagt LJV-Vizepräsident Gundolf Bartmann. „Ob der nun von einem Jäger gesichtete Wolf in Rheinland-Pfalz langfristig bleiben oder weiterziehen wird, bleibt abzuwarten.“ Wandern die durch Naturschutzrecht streng geschützten Wölfe auf natürliche Weise ein, greift die Schutzvereinbarung, die von allen deutschen Jagdverbänden in einem Positionspapier festgeschrieben wurde und bundesweit gültig ist, betont Bartmann weiter. Mit dem Anfang 2015 gemeinsam mit Verbänden und Landesregierung erarbeiteten Wolfsmanagementplan sieht der LJV zudem Landnutzer, Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit für den Umgang mit dem großen Beutegreifer gut gerüstet. „Langfristig sieht der LJV jedoch in Rheinland-Pfalz keine geeigneten Lebensräume für die Etablierung von Wolfsrudeln und Konflikte nicht nur mit den Nutztierhaltern und im Straßenverkehr kommen“, erklärt Bartmann.  

„Die jüngste Sichtung durch einen Jäger zeigt, wie wichtig und wertvoll die Einbindung der Jägerschaft in das Wolfsmonitoring ist“, betont LJV-Vizepräsident Bartmann. Die Jägerschaft ist in der Fläche präsent und bereit, die weitere Entwicklung durch ihren Beitrag zum Wolfsmonitoring zu begleiten. Viele Jägerinnen und Jäger seien bereits als sogenannte Großkarnivorenbeauftragte für Luchs und Wolf geschult und aktiv.

Dramatische negative Auswirkungen für die Wildtiere befürchtet der LJV durch die ersten einwandernden Wölfe nicht. Ökologischen Träumereien erteilt Bartmann aber ebenso eine Absage: „Der Wolf ist in einer von Menschenhand beeinflussten Kulturlandschaft gewiss kein Wildtierregulator, der den Jäger in dieser wichtigen Aufgabe ersetzen kann.

Die mythische Angst vorm bösen Wolf ist genauso unangebracht wie eine falsche Verharmlosung und ein damit verbundener fahrlässiger Umgang mit dem Großraubtier“, bemerkt Bartmann.

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