BAGJE, DBV und DJV geben eine gemeinsame Stellungnahme zur Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung ab.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßen die vorgeschlagenen Ansätze der Bundesregierung, wonach die freiwillige Anlage von Schon- und Blühstreifen sowie Bejagungsschneisen und ähnlichen, dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienenden Flächen auch außerhalb von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in einzelnen Vorgaben erleichtert werden soll.

Im Hinblick auf die Amtschefkonferenz der Agrarministerien von Bund und Ländern und die Ausschussberatungen im Bundesrat in dieser Woche weisen BAGJE, DBV und DJV aber auch darauf hin, dass die Änderungsvorschläge zur Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung insgesamt nicht weit genug gehen, um den freiwilligen landwirtschaftlichen Beitrag für den Erhalt der Biodiversität tatsächlich zu begünstigen und deren Attraktivität für Landwirte und Jäger zu fördern. Vielmehr müsse durch konkreten Bürokratieabbau praxistauglich nachgebessert werden. So müsste die freiwillige Anlage von stillgelegten Streifen und Flächen wie Schon- und Blühstreifen sowie Bejagungsschneisen im Sinne des landwirtschaftlichen Beitrags für den Erhalt der Biodiversität begünstigt und deren Attraktivität für Landwirte und Jäger gefördert werden. Das komplizierte Herausmessen und Einzeichnen solcher Flächen im Agrarantrag bedeutet für Landwirte und Verwaltung einen enorm hohen Arbeits-, Kontroll- und Kostenaufwand. Bei freiwillig angelegte Schon- und Blühstreifen, flächenbezogenen Maßnahmen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie bei der Anlage von Ökologischen Vorrangflächen beim Greening sehen BAGJE, DBV und DJV erheblichen Bedarf der Entbürokratisierung.

Die Verbände fordern zudem, dass es künftig ohne bürokratischen Aufwand möglich ist, Schneisen zur Bejagung von Wildschweinen anzulegen, die gleichzeitig als Blühstreifen bedrohten Arten helfen. Um für die Landwirte in dieser Hinsicht Erleichterungen auf den Weg zu bringen, fordern die Verbände Bund und Länder auf, auch die laufenden Verfahren zur Änderung der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem zu nutzen.

Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert Änderung des GAK-Rahmenplans.

Niedersachsen ist das Bundesland mit der höchsten installierten Biogas-Leistung in Deutschland. Die Zentren der Biogasanlagen sind aber auch die Hochburgen der Geflügel- und Schweinehaltung in der Nordwestdeutschen Tiefebene. Durch diese Formen der Landnutzung dominiert der Maisanbau mit zum Teil über 60 % der Ackerfläche das Landschaftsbild. Das Land Niedersachsen bietet gleichzeitig eine Vielzahl attraktiver Agrarumweltmaßnahmen. Allerdings: Keine, der 15 zur Auswahl stehenden Fördermaßnahmen auf Ackerland ist dazu geeignet, auch nur einen Hektar Mais durch ein alternatives Substrat für die Biogaserzeugung zu ersetzen.

Das Land Niedersachsen übernimmt 2017 den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz. „Damit hat Niedersachsen die Chance, endlich den Natur- und Artenschutz auf die Tagesordnung der Energieproduktion aus Biomasse zu setzen“, sagt Hilmar Freiherr v. Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung und Mitglied im Netzwerk Lebensraum Feldflur. „Der Anbau und die Nutzung von Wildpflanzen für Biogasanlagen muss endlich als Agrarumweltmaßnahme angeboten werden“, fordert Münchhausen weiter. „Niedersachsen würde damit eine attraktive Umweltmaßnahme mit hoher Akzeptanz und weitreichenden ökologischen Effekten in der intensiv genutzten Agrarlandschaft auf den Weg bringen.“

Leider verhindern auch die derzeitigen Regelungen im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz (GAK), dass die Bundesländer eine entsprechende Maßnahme anbieten. Die Anlage von ein- und mehrjährigen Blühstreifen ist zwar auch in der GAK förderfähig, ihr Aufwuchs darf aber grundsätzlich nicht genutzt werden. Weil eine nationale Ko-Finanzierung aus der GAK dadurch nicht möglich und der Ansatz damit für die meisten Länder nicht finanzierbar ist, ist eine Fördermaßnahme für mehrjährig nutzbare Wildpflanzen zur Biomasseproduktion in keinem Bundesland vorgesehen. „Das Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert, dass die Nutzung des Aufwuchses mehrjähriger Blühflächen im Rahmen der GAK ermöglicht wird“, so der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung weiter.

Anders als bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion eröffnet die Biomasseproduktion die Möglichkeit, unterschiedlichste Pflanzenarten in Mischung anzubauen und den gesamten Aufwuchs zur Biogasgewinnung zu nutzen. Saatgutmischungen aus ertrag- und blütenreichen ein- und mehrjährigen heimischen Wildarten und Kulturarten erreichen bei vergleichsweise geringen Investitions- und Pflegekosten mittlerweile über 80 % des Methanertrages je Hektar vom Mais. Gleichzeitig haben sie viele ökologische Vorteile: Sie bieten das ganze Jahr Nahrung und Deckung für Niederwild, Feldvögel und Insekten, werten das Landschaftsbild auf und erhöhen den Erholungswert einer Region. Gleichzeitig sind sie in der Lage, hohe Stickstoffmengen aus dem Boden zu nutzen – ein Aspekt der vor dem Hintergrund der unverminderten Nitratbelastung des Grundwassers an vielen Stellen von Bedeutung ist.

Ein Forderungspapier mit konkreten Vorschlägen zur Änderung des GAK-Rahmenplans hat das Netzwerk Lebensraum Feldflur auf der Internetseite www.Lebensraum-Feldflur.de veröffentlicht.

 

Hintergrund

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur ist ein Zusammenschluss aus 27 Akteuren der Jagd, des Naturschutzes und der Energiewirtschaft. Es setzt sich dafür ein, Mischungen aus verschiedenen heimischen Wildpflanzenarten als Ergänzung zu konventionellen Energiepflanzen in der landwirtschaftlichen Praxis zu etablieren. Weitere Informationen stehen unter www.Lebensraum-Feldflur.de  zur Verfügung.

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur wird koordiniert von der Deutschen Wildtier Stiftung (Tel. 040 9707869-26; U.Hennig@DeWiSt.de), dem Deutschen Jagdverband e.V. (Tel. 030 2091394-0; T.Moehring@Jagdverband.de) und dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) (Tel. 05606 534609; Joachim.Wadsack@t-online.de).

In einem Interview äußerte sich Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel unter anderem zu den steigenden Wolfszahlen: „Einen schnellen Beitrag zur Regulierung könnten jetzt schon die Jäger leisten, indem sie mehr Schalenwild schießen." Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) zeigt sich irritiert. 

Irritiert und befremdet zeigt sich die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) über jüngste Äußerungen aus dem Umweltministerium zum Thema Wolf und den zunehmend auftretenden Konfliktsituationen. Zwar ist es zu begrüßen, dass nun auch Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel bekundet, einen pragmatischeren Umgang mit dem Thema Wolf einschlagen zu wollen, seine Situationsanalyse offenbart allerdings nach wie vor eine deutliche Verkennung der Sachlage.  

„Wer lange Zeit den Sorgen und Nöten von Nutztierhaltern und Bevölkerung nur mit Worthülsen begegnet und dann -  wenn es brennt - versucht für die eigenen Versäumnisse Nutztierhalter und Jäger in Mithaftung zu nehmen, wirkt nicht nur hilflos sondern gefährdet auch sein eigenes Wolfsmanagement“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen mit Blick auf jüngste Äußerungen aus dem Umweltministerium.

In einem heute erschienenen Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung äußerte Niedersachsen Umweltminister Stefan Wenzel unter anderem zu den steigenden Wolfszahlen: „Einen schnellen Beitrag zur Regulierung könnten jetzt schon die Jäger leisten, indem sie mehr Schalenwild schießen. Je mehr Rehe es gibt, desto größer ist nämlich erwiesenermaßen die Zahl der Beutegreifer. Weniger Rehe würden also auch weniger Wölfe bedeuten.“ 

Angesichts einer seit langem bekannten jährlichen Reproduktionsrate der Wölfe von 30 Prozent und mehr, zeugten solche Äußerungen eher von der Hilflosigkeit des Ministeriums und dem durchsichtigen wie verzweifelten Versuch, von den eigenen Unterlassungen und Fehlern abzulenken Auch die Erwartungshaltung an die Nutztierhalter, stets noch mehr und weitere Präventionsmaßnahmen umzusetzen, ginge in diese Richtung.

Ein weiterer Beleg für fachliche Unkenntnis und Effekthascherei, ist die im Zusammenhang mit einem Ortstermin mit Weidetierhaltern und Kommunalpolitikern im Landkreis Uelzen am vergangenen Mittwoch vom Umweltminister an die Landesjägerschaft gerichtete Forderung, eine grundsätzliche Freigabe für das Betreten von Revieren bei möglichen Vergrämungsmaßnahmen zu erteilen. Eine solche Freigabe kann und darf die Landesjägerschaft aus rechtlichen Gründen gar nicht erteilen. 

Darüber hinaus ist das Betreten der Reviere bei den erfolglosen Vergrämungsversuchen des Umweltministeriums im Falle von MT6 ganz offenkundig auch nicht das Problem gewesen. Auch damals hatte die Landesjägerschaft lange im Vorfeld mehrfach fachliche Unterstützung angeboten, die seitens des Umweltministeriums aber nicht in Anspruch genommen wurde.  

„Um es klar zu  sagen, die Landesjägerschaft und die niedersächsischen Jäger werden sich nicht den schwarzen Peter für eine verfehlte Wolfsmanagementpolitik des Umweltministeriums zu schieben lassen“, so Dammann-Tamke.

Gefährlich seien solche und vergleichbare Äußerungen der jüngeren Vergangenheit im Besonderen daher, da sie diejenigen vor den Kopf stießen,  die seit einigen Jahren im Rahmen des Monitorings wichtige Daten über die Verbreitung der Wölfe in Niedersachsen liefern – ehrenamtlich. Seit Ende des Jahres 2011 ist die Landesjägerschaft vom Land Niedersachsen mit dem Wolfsmonitoring beauftragt. Seither entfallen ein Großteil der Meldungen über Hinweise und Nachweise auf Wolfsvokommen auf  Jägerinnen und Jäger. Drei der offiziell nachgewiesenen acht Rudel in Niedersachsen konnten durch aktive Monitoringmaßnahmen der Landesjägerschaft nachgewiesen werden. Auch der jüngst erfolgte Nachweis von fünf Wölfen  im Raum Visselhövede konnte so erbracht werden. „Wir als Landesjägerschaft stehen zu dieser Kooperationsvereinbarung und unserem Beitrag im Rahmen des Wolfsmonitorings – sollte dies  allerdings seitens der Landesregierung nicht mehr gewünscht sein, sollte man uns das offen sagen“, so der LJN-Präsident.

Grundsätzlich diene es auch nicht der Akzeptanz der Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen, sich stetig  auf die „Überraschungseffekte“ im Verhalten der niedersächsischen Wölfe zu beziehen. „Das ist nicht dass, was der Lage gerecht wird und einer Akzeptanzsteigerung dient. Handeln statt Worthülsen wäre angezeigt“, so Dammann-Tamke abschließend.  

Die Zahl der Jäger wächst seit Jahren. Wer dazu gehören will muss eine anspruchsvolle Prüfung bestehen. Viele Informationen zum Erwerb des Jagdscheins hält eine neue DJV-Broschüre bereit.

In der Natur aktiv sein, Beute machen und gesundes Fleisch essen – immer mehr Menschen interessieren sich für die Jagd. Die neue DJV-Broschüre "Der Weg zum Jagdschein" liefert grundlegende Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Inhalten der Jägerausbildung. Unterschiedliche Kursformen werden ebenso erläutert wie die benötigte Erstausstattung für Jäger.

Die 28-seitige Broschüre im DIN-A6-Format wird auf der Grünen Woche 2017 vorgestellt. Sie kann ab Mitte Januar 2017 kostenlos im DJV-Shop bestellt werden.

Seit sich Wölfe in Deutschland wieder ausbreiten, streiten
Wolfsgegner und Tierschützer über den richtigen Umgang mit den
Wildtieren. Agrarminister Schmidt (CSU) hat jetzt eine "beschränkte
Abschussfreigabe" für Wölfe gefordert. Das heizt die Diskussion an.

Wenn Christian Apprecht von Wölfen berichtet, muss man unwillkürlich an Rotkäppchen denken. "Bei der ländlichen Bevölkerung nehmen die Ängste vor dem Wolf zu", betont der Sprecher des Landesbauernverbandes von Sachsen-Anhalt. Einige Leute würden sagen: "Mein Kind lasse ich nicht mehr allein in den Wald gehen."

Daher begrüßt der Landesbauernverband auch die jüngste Forderung von
Bundesagrarminister Christian Schmidt. Der CSU-Politiker will die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland mit einer "beschränkten
Abschussfreigabe" begrenzen. "So etwas brauchen wir auch in
Deutschland", forderte der CSU-Politiker in der "Passauer Neuen
Presse" am Freitag mit Blick auf andere Staaten.

Auch Bauernverbände anderer Bundesländer mit starken
Wolfspopulationen unterstützen den Bundesminister. "Zum Abschuss
verhaltensauffälliger Wölfe, die massiv unsere Weidetiere bedrohen
und töten, gibt es keine Alternative", teilt Henrik Wendorff,
Präsident des Landesbauernverbandes in Brandenburg, mit.

Vom Deutschen Tierschutzbund gibt es hingegen Kritik. "Bundesminister
Schmidt ist in seiner Funktion auch Tierschutzminister und sollte
wissen, dass wir nicht wie bisher ein Tötungsmanagement beim Thema
Jagd benötigen, sondern ein tierschutzgerechtes Wildtiermanagement",
sagte Präsident Thomas Schröder. Der Tierschutzbund lehnt die
Aufnahme des Wolfes in das Deutsche Jagdrecht strikt ab.

Möglicherweise auftretende Konflikte zwischen Wolf, Mensch und Tier
seien durch Schutz- und Präventionsmaßnahmen bestmöglich zu
vermeiden, schreiben die Tierschützer. Sie sehen die Landwirte in der
Pflicht: Sie sollten ihre Tiere in Wolfsgebieten schützen.

"Die Schutzmaßnahmen gegen Wölfe überfordern die Landwirte und
verursachen zusätzlich hohe Kosten", sagt hingegen der
niedersächsische Landvolk-Sprecher Sebastian Kuhlmann. Alles
einzuzäunen funktioniere für Weidetierhalter nicht.

In Niedersachsen hatte der im Internet liebevoll "Kurti" genannte
Wolf MT6 im Frühjahr 2016 für Aufregung gesorgt. Der
verhaltensauffällige Rüde wurde Ende April schließlich erschossen. Er
war damit der erste und bisher einzige Wolf in Deutschland, der legal
getötet wurde.

Das niedersächsische Umweltministerium teilte mit, dass sich das Tier
auffällig verhalten, die natürliche Fluchtdistanz nicht eingehalten
und sich wiederholt Menschen genährt hat. "Bei allen Maßnahmen steht
die Sicherheit der Menschen immer an erster Stelle", heißt es aus dem
Ministerium.

Durch eine EU-Richtlinie sind Wölfe streng geschützt. Über die
Umsetzung des Gesetzes und damit auch den Abschuss von
verhaltensauffälligen Tieren entscheiden aber die Bundesländer.

Eigentlich ist es ein Erfolg für den Artenschutz, dass sich Wölfe
wieder ausbreiten, denn lange Zeit gab es in Deutschland keine mehr.
Im abgelaufenen Monitoring-Jahr 2015/16 waren es laut Bundesamt für
Naturschutz 46 Rudel, 15 Paare und 4 sesshafte Einzeltiere. Allein
rund 120 bis 130 erwachsene Wölfe streifen in Deutschland durch die
Landschaft - und reißen immer häufiger Weidetiere.

70 Schafe haben Wölfe zum Beispiel allein in einem Jahr in
Sachsen-Anhalt getötet. Die Wölfe in Deutschland leben hauptsächlich
in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Tierschützer, Jäger und Bauern sind sich darin einig, dass es bessere
Regeln für den Umgang mit dem Wolf braucht, auch weil die Akzeptanz
für das Tier stark zurückgeht.

Der Wolf hat laut Deutschem Jagdverband keine angeborene Scheu vor
Menschen: "Die Scheu wird erlernt und an die nächste Generation
weitergegeben. Wir müssen dem Wolf also beibringen: Halte dich vom
Menschen und seinen Nutztieren fern", erklärte Jagdverbandssprecher
Torsten Reinwald. Wenn das nicht gelingt, müsse auch ein Abschuss
schnell und unbürokratisch möglich sein.

In weiten Teilen Deutschlands sieht man jetzt ausgeräumte Äcker und umgebrochene Flur. Dass es auch anders geht, zeigt das Netzwerk Lebensraum Feldflur mit der Initiative "Energie aus Wildpflanzen" - denn Wildpflanzen bieten sogar im Winter Nahrung und Deckung.

Gehen Spaziergänger in diesen Tagen in der Feldmark spazieren, können sie nicht nur die frische Winterluft genießen. Es könnte sich ihnen auch ein außergewöhnliches Naturschauspiel bieten: Die Invasion von Gastvögeln aus dem hohen Norden. Denn im Winter bekommen heimischen Arten wie Spatz und Meise ungewöhnlich viel Gesellschaft. Die Rede ist zum Beispiel von den bunt-schillernden Seidenschwänzen, die in diesem Jahr in Scharen aus Nordosteuropa kommen. Grund ist die aktuelle Futterknappheit in ihren Heimatländern. Doch nicht nur der Seidenschwanz sucht bei uns Nahrung, auch andere Wintergäste wie Birkenzeisig und Bergfinken wollen bei uns satt werden.

Leider ist der Tisch auf unseren Feldern alles andere als reich gedeckt: Wenn im Herbst die letzten Mais- und Zuckerrübenfelder geerntet sind, dominiert der karge Acker: Seidenschwanz und Co. finden weder Samen noch Larven als Futter. „Seitdem auf den Feldern immer mehr Mais zur Stromgewinnung in Biogasanlagen angebaut wird, gibt es immer weniger Flächen, auf denen die Wintergäste Nahrung finden“, sagt Uta Hennig von der Deutschen Wildtier Stiftung.

Doch Vogelfutter auf der einen und Strom aus Biomasse auf der anderen Seite schließen sich nicht aus: Wenn Energie in Form von Wildpflanzen auf dem Acker wächst, finden die Vögel aus dem hohen Norden und unsere heimischen Wildtiere was zu Knabbern und ein geschütztes Plätzchen für kalte Tage. Fenchel, Steinklee, Wilde Möhre und Malve – als Biomasse vergoren und in Biogasanlagen zu Strom umgewandelt – lassen unsere Lichterketten leuchten und helfen den Tieren über den Winter. Denn nach der Ernte im Spätsommer sind die Wildpflanzen bereits im November wieder kniehoch und bieten Unterschlupf für unsere ackerbewohnende Vogelfauna wie Rebhuhn, Grauammer oder Bluthänfling. In den im Winter abgestorbenen Stängeln der staudigen Pflanzen leben Insekten und Spinnen und ihre Eier und Larven. Das wiederum bietet weiteren Vogelarten wie dem Stieglitz und dem Neuntöter eine wichtige Nahrungsquelle, die sich bis zu unseren Vögeln aus dem hohen Norden rumspricht, die jährlich voller Eifer hier nach Nahrung suchen.

Damit die Rast der Gastvögel bei uns kein Kurzbesuch bleibt, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung gemeinsam mit dem Netzwerk Lebensraum Feldflur eine finanzielle Unterstützung für den Anbau von Wildpflanzen und deren Nutzung in Biogasanlagen durch die Agrarpolitik. „Statt Agrarsubventionen per Gießkanne sollte der Wildpflanzenanbau gezielt gefördert werden, damit sich Naturschutz finanziell für den Landwirt auch lohnt“, sagt Uta Hennig. Am Ende würden Mensch und Tier profitieren, wenn mehr Wildpflanzen-Power aus der Steckdose kommt.

Tiere können denken - das behauptet TV-Philosoph Richard David Precht in seinem neuen Buch. Nun kann man über diese These sicherlich streiten. Unstrittig jedoch ist, dass der Herr Philosoph zumindest beim Verfassen der Kapitel zur Jagd nicht zu Ende gedacht hat. DJV-Präsident Hartwig mit einem Beitrag in der Huffington Post.

Unbelastet von irgendwelchen Fakten schwadroniert Precht über die geistige Gesundheit von Jägern, die angebliche Freude am Töten, vermeintliche Selbstregulierung der Natur und Empfängnisverhütung für Wildschweine.

Viel Unsinn in teils geschwurbelter, teils reißerischer Sprache vorgebracht. Sowohl sprachlich als auch inhaltlich muss man sagen: Precht ist weder ein Dichter, noch ist er ganz dicht.

Da wimmelt es nur so von blutrünstigen Bildern, die vor allem auf den Verkauf in der Zielgruppe uninformierter Tierfreunde abzielt, die ihre Kenntnisse von Wildtieren vor allem aus Disneyfilmen beziehen: Er beschreibt die Jagd als „Strafexpeditionen gegen die Wildnis", „tötungsfreudiges Hobby", „Waidmanns blutige Arbeit", unterstellt „sportliche Tötungsfreude" und natürlich ist es Motivation des Jägers „einen anmutigen Rehbock zum Zeitvertreib in ein Stück Aas zu verwandeln", der Jäger wird zum „Terminator des Waldes", die Jagd ist nach seiner Auffassung „eine seltsame Mischung aus Romantik und Tötungswille" und so weiter.

Der Mann, der in jeder Talkshow für Aufklärung und Vernunft wirbt, arbeitet hier mit gezielter Desinformation. Precht ist zu intelligent, um ihm nicht Vorsatz unterstellen zu können.

Die Welt ist aber kein Disneyfilm. Was wäre denn los im Reich von Bambi und Klopfer - das übrigens in den USA liegt -, wenn es keine Regulierung durch ausgebildete private Jäger gäbe? Glaubt man Precht, würde die Natur sich selbst regulieren.

 

Soweit die Dichtung. Die Wahrheit sieht anders aus.

Ein entsprechendes Projekt im Kanton Genf - dort wurde Privatjagd verboten und Wildhüter wurden für das Wildtiermanagement eingesetzt - hatte fatale Folgen. Anfang der 1980er Jahre gab es im Kanton Genf etwa 400 Rebhühner, 25 Jahre später nur noch einzelne Individuen.

Ohne private Jagd wuchs der Fuchsbestand zunächst an, die Räude, eine gefährliche Seuche, breitete sich aus, die Fuchsbestände gingen daraufhin gegen Null und der Feldhase, seines wichtigsten Fressfeindes beraubt, vermehrte sich derart, dass die Schäden auf den Feldern überhandnahmen. Ökologische Balance sieht anders aus.

Gerne wird der Kanton Genf als jagdfrei verkauft, und das Wildtiermanagement-Modell sei auch noch preisgünstig. Weniger als eine Tasse Kaffee würde der Einsatz der professionellen Wildhüter den Steuerzahler pro Jahr kosten. Nun ist nicht bekannt, welchen Kaffee man für diese Rechnung zugrunde legt. Jede Bohne muss einzeln gepflückt und einzeln mit der Hand geröstet worden sein.

Denn ein Genfer Wildhüter kostet den Steuerzahler etwa 98.200 Euro jährlich, das macht bei zwölf Stellen rund 1,2 Millionen Euro. Und was machen die Wildhüter in Genf? Sie jagen. 1,2 Millionen Euro sind ein stolzer Preis, um 500 Wildschweine pro Jahr zu erlegen. Übertragen auf Deutschland müsste übrigens folgende Rechnung aufgemacht werden: Hier werden jährlich etwa 1,8 Millionen Wildschweine, Rehe und Hirsche von privaten Jägern erlegt.

Übertrüge man diese Aufgabe ausschließlich staatlichen Wildhütern, müsste der Steuerzahler 3,6 Milliarden Euro für die staatliche Wildschadens- und Seuchenprävention aufwenden. Das Geld lässt sich nun wirklich besser investieren. Zum Beispiel in die Ausbildung von Philosophen.

Nun ist selbst Richard David Precht nicht entgangen, dass es in unserem Land das eine oder andere Wildschwein zu viel gibt. Und da hat er auch schon eine Alternative zum Abschuss parat: Empfängnisverhütung! Spätestens hier kommt man zu dem Schluss: Dümmer geht immer.

Precht, der eigentlich gar nicht regulierend in die Natur eingreifen will, möchte nun auf einmal gegen geltendes Recht verstoßen und Medikamente in den ökologischen Kreislauf einbringen. Abgesehen davon, dass es ohnehin große Probleme mit der Hormonbelastung durch Arzneirückstände in den Abwässern gibt, ist die Vorstellung völlig absurd.

Wie soll sichergestellt werden, dass die gebärfähigen Bachen ausreichend mit Kontrazeptiva versorgt werden, um eine Empfängnis zu verhüten? Sollen die staatlichen Wildhüter sie einzeln verabreichen? Sollen sie in das Futter, das er an anderer Stelle im Buch strikt ablehnt, gemischt werden? Hat Herr Precht sich jemals mit den Fressgewohnheiten von Wildschweinen befasst? Wohl kaum, sonst wüsste er, dass zunächst die Leitbache frisst, dann erst die jüngeren Tiere.

Wie viele Hormone möchte er denn bitte welchem Futter beimengen? Und weiß er, dass vor allem sehr junge Tiere für das Anwachsen der Populationen verantwortlich sind? Das weiß er genau so wenig, wie andere Dinge, die zum Waidwerk gehören.

Jetzt, da es auf die Weihnachten zugeht, sollten sich echte Tierfreunde das Geld für gedruckte Desinformation sparen. Statt Precht auf den Gabentisch zu legen, sollten sie besser in das hochwertigste Biofleisch investieren, das es gibt: Wildbret.

Erlegt von verantwortungsbewussten Jägern, die auch für die kommenden Generationen Artenvielfalt in Flora und Fauna garantieren. Sofern man sie nicht durch postfaktische Entscheidungen daran hindert.

Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband haben eine Liste mit mehr als 3.000 Unterstützerunterschriften eingereicht. Transparenz und angemessene Beiträge sind zentrale Forderungen.

Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband treten bei der Sozialwahl 2017 mit einer gemeinsamen Liste für die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Die Liste wurde mit den erforderlichen Unterlagen beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht. Unter anderem waren 1000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern der Liste einzureichen – mit über 3000 Unterschriften wurde das Quorum deutlich übertroffen.

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der SVLFG, das die Versicherten repräsentiert und maßgebliche Entscheidungen – etwa zum Beitrag und zu Satzungsfragen trifft. Revierinhaber gelten in der Sozialversicherung als „Unternehmer“ und sind deswegen Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu wenig Transparenz bisher

Die Berufsgenossenschaft ist seit Jahren in der Kritik, unter anderem weil die Beiträge im Vergleich zur Leistung sehr hoch sind, viele Unfälle nicht anerkannt werden und wenig Transparenz herrscht. „Wir wollen eine bessere Vertretung der Jägerschaft in der SVLFG“, sagte Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. Dazu gehörten vor allem gerechtere Grundbeiträge und mehr Transparenz, so Dr. Jordan weiter.

BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Die Sparte Jagd hatte bislang keine Interessensvertreter in den Gremien der SVLFG. Mit der Beteiligung an der Sozialwahl wird sich dies nun ändern. Unsere Mitglieder fordern über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge informiert zu werden. Das Ziel, die Jagd aus der Zwangsversicherung herauszulösen, besteht weiterhin.“

Bei den Sozialwahlen, die im Mai 2017 bundesweit in Form einer Briefwahl stattfinden, werden die Selbstverwaltungsorgane aller Träger der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt. In der Vergangenheit fanden die Sozialwahlen bei der SVLFG meist als „Friedenswahl“ ohne Wahlhandlung statt – weil nur so viele Kandidaten aufgestellt wurden, wie Plätze zu vergeben waren. Dies dürfte sich 2017 ändern, weil neben den Jagdverbänden auch andere Gruppierungen bereits eigene Listen angekündigt haben.

Der Wahlausschuss prüft nun die bis Fristablauf eingegangenen Listen und legt dann die weiteren Schritte für das Verfahren fest.

LJN lehnt Vorstoß des Landesvorstands der niedersächsischen Grünen zur Verschärfung des Waffengesetzes ab / Legalwaffenbesitzer werden unter unzulässigen Generalverdacht gestellt

Der Vorstoß des Landesvorstands der niedersächsischen Grünen eine Verschärfung des Waffenrechts zu fordern, stößt bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) auf Unverständnis und Ablehnung.

„Wer sich ernsthaft Gedanken um die Innere Sicherheit macht, muss sich auf die illegalen Waffen konzentrieren“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. „Verschärfungen des Waffengesetzes zu fordern ist hingegen reiner Populismus, denn das Problem sind die illegalen Waffen und diesem Problem wird man nicht Herr, indem man zuverlässige und gesetzestreue Legalwaffenbesitzer – insbesondere Jäger und Schützen – unter einen unzulässigen Generalverdacht stellt“, so Dammann-Tamke weiter.


Deutschland habe bereits jetzt eines der schärfsten und restriktivsten Waffengesetze in Europa – insbesondere auch was die Aufbewahrung von Waffen angeht.


„Jäger und Sportschützen in Deutschland sind sich gleichermaßen ihrer hohen Verantwortung und Sorgfalt als legale Waffenbesitzer gegenüber der Gesellschaft bewusst“, so Dammann-Tamke abschließend. Der Landesvorstand der Grünen Niedersachsen hatte bekannt gegeben, dass auf deren Landesdelegiertenkonferenz Anfang Dezember ein Leitantrag zur Verschärfung des Waffengesetzes behandelt werden soll. Unter anderem soll es hierin um ein generelles Verbot der Lagerung von Schusswaffen in  Privathaushalten gehen.

Morgen wird die Novelle des Bundesjagdgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Jagdgewehren mit Wechselmagazin ist dann wieder erlaubt.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen".

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.

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