(Quelle: Kauer/DJV)

Wolf kommt ins Bundesjagdgesetz

17. Dezember 2025 (DJV) Berlin

Entwurf der Bundesregierung sieht künftig eine reguläre Bejagung vor. Der DJV fordert die Bundesländer auf, nach Verabschiedung im Bundestag das Gesetz zügig umzusetzen. Auch für Deiche und Almwiesen gibt es Lösungsvorschläge im Gesetzentwurf.

Die Gesetzesänderung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestandsmanagement von Wölfen.
Die Gesetzesänderung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestandsmanagement von Wölfen. (Quelle: Bernhardt/DJV)

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Durch die Gesetzesänderung können laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand jetzt ein Bestandsmanagement einführen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung und fordert die Landesregierungen auf, jetzt eine Bestandskontrolle zu ermöglichen, die den Wolf als Art schützt und gleichzeitig Konflikte mit Nutztieren in der Kulturlandschaft lösen hilft. "Ein Verstecken hinter der Politik aus Brüssel oder Berlin gibt es jetzt nicht mehr, die Verantwortung liegt bei den Bundesländern, sie müssen über Managementpläne Farbe bekennen. Wir sind gespannt, wie die Landesregierungen mit dem veränderten gesetzlichen Rahmen jetzt umgehen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Eine repräsentative Befragung von Civey im Auftrag des DJV zeigt: Fast zwei Drittel der Deutschen halten es für richtig, den Wolf zur Bestandskontrolle ins Jagdrecht aufzunehmen. 

Der DJV begrüßt die vorgesehene Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober. In dieser Zeit sind Alt- und Jungtiere eindeutig zu unterscheiden. Nach Ansicht des DJV ist damit ein klassisches Bestandsmanagement möglich, basierend auf wildbiologischen Erkenntnissen über Eingriffe in die Jugendklasse. 40 Prozent des jährlichen Zuwachses sollten erlegt werden, fordert der DJV. Als zweite Säule eröffnet der Gesetzentwurf ein ganzjähriges Riss-Reaktionsmanagement. Es gilt unmittelbar und greift unabhängig vom Erhaltungszustand, sobald einzelne Wölfe oder ganze Rudel Weidetiere verletzen oder töten. Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf den Weg für eine einfachere und rechtssichere Entnahme geebnet.

Darüber hinaus gibt es in der Kulturlandschaft Deutschlands Bereiche, in denen Konflikte vorprogrammiert sind. Zum Beispiel entlang von Deichen oder auf Almwiesen: Dort ist präventiver Herdenschutz durch Zäunung nahezu unmöglich. Eine Etablierung von territorialen Wölfen muss in diesen Bereichen laut DJV vermieden werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will es den Bundesländern künftig ermöglichen, sogenannte Weidegebiete auszuweisen, um "den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen".

Der offizielle Gesetzentwurf geht nach der Zustimmung durch das Bundeskabinett in den Bundestag. Über den Bundesrat können sich die Bundesländer noch einbringen. Das parlamentarische Verfahren dauert üblicherweise mehrere Monate.

Fragen rund um den Einzug des Wolfes ins Bundesjagdgesetz beantwortet das neue Frage-Antwort-Papier des DJV.

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Frage-Antwort-Papier zum Wolf im Jagdrecht

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