
Wolf jetzt im Jagdrecht aufgenommen
Der Bundesrat hat heute der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz zugestimmt. Primäres Ziel der Gesetzesänderung ist ein verbesserter Schutz von Weidetieren. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz in der Bevölkerung werden erstmals in Einklang gebracht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bewertet die Änderung als großen Erfolg: Die wissensbasierten Vorschläge der Jägerschaft haben zu einem guten Bundesjagdgesetz geführt.
"Wir sind der Politik sehr dankbar für diese Entscheidung. Sie ist ein Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und funktionierende Weidetierhaltung in Deutschland. Für Jägerinnen und Jäger bedeutet das viel Verantwortung, gleichzeitig haben sie die notwendige Erfahrung im Management von Wildtieren", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ist ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, dort ein Bestandsmanagement einzuführen, wo es der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ermöglicht oder der Schutz von Weidetieren erfordert. Wo Wölfe Schutzmaßnahmen überwinden und Schafe, Pferde oder Kühe töten, sind gezielte Entnahmen möglich.
Das Gesetz sieht zudem unter anderem vor:
- Verbot, Wölfe zu füttern, um einer Gewöhnung an den Menschen vorzubeugen.
- Sonderregelungen für Regionen, in denen präventiver Herdenschutz praktisch nicht umsetzbar ist – etwa in alpinen Gebieten.
- Hybriden zwischen Wolf und Hund werden zum Schutz der Population entnommen.
- Berichtspflicht: Nach fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Bundestag über Erfahrungen und möglichen Anpassungsbedarf berichten.
