(Quelle: Kauer/DJV)

Waffengesetz: Bundesregierung teilt Auffassung des DJV

20. Juni 2014 (djv) Berlin

Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates nach einer verpflichtenden Verfassungsschutzabfrage ab.

_Keine verpflichtende Abfrage bei Verfassungsschutzbehörden
Keine verpflichtende Abfrage bei Verfassungsschutzbehörden (Quelle: DJV)

„Nein“ zu verpflichtender Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden: Die Bundesregierung hat eine entsprechende Forderung des Bundesrates im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgelehnt. Der DJV – ebenso wie das Forum Waffenrecht – begrüßt diese Entscheidung außerordentlich. Die Bundesregierung verweist mit Bezug auf den vom Land Niedersachsen eingebrachten Gesetzentwurf auf die fehlende Notwendigkeit. Außerdem solle der Verwaltungsaufwand begrenzt werden. Die Waffenbehörden können schon jetzt eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchführen, wie auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme schreibt. Verpflichtend ist dies aber nicht.

DJV-Präsident Hartwig Fischer hatte sich nach dem Beschluss des Bundesrates in einem Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages gewandt und die Bedenken des DJV vorgetragen.

Der Gesetzentwurf ist aber noch keineswegs vom Tisch: Das letzte Wort hat der Bundestag, der jetzt in den nächsten Monaten über den Entwurf beraten wird. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und fordert weiter die Ablehnung der generellen Verfassungsschutzabfrage. Darüber hinaus wird sich der DJV weiter für ein einfaches, sachgerechtes und unbürokratisches Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung einsetzen.