(Quelle: Kauer/DJV)

Versicherungsfragen

Fragen der Haft- und Aufsichtspflicht können bei Lernort Natur-Aktionen natürlich nicht ausgeblendet werden. Doch keine Angst: Um Bücher mit sieben Siegeln handelt es sich hier nicht.

Der DJV gibt Tipps worauf es beim Reviergang ankommt
Der DJV gibt Tipps worauf es beim Reviergang ankommt (Quelle: DJV)

Bei Maßnahmen der Aus- und Fortbildung werden immer wieder folgende Fragen gestellt: “Wie sieht´s mit der Haft- und Aufsichtspflicht aus?” und “Sind die Teilnehmer überhaupt versichert?”

 

Bei Versicherungsfragen ist maßgebend, aus welchem Anlass man unterwegs ist:

  • bin ich dienstlich unterwegs, ist meine Diensthaftpflichtversicherung zuständig,
  • bin ich privat unterwegs, ist meine Privathaftpflichtversicherung zuständig und
  • bin ich für einen Verein oder Verband unterwegs, muss dieser eine Haftpflichtversicherung haben.

Die Aufsichtspflicht gilt nur bei Minderjährigen, wenn sie sich nicht in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen (Eltern, Lehrer, Kindergärtnerin) befinden. Diese können die Aufsichtspflicht nicht anderen übertragen.

Handelt es sich um eine Schul- oder Kindergartenveranstaltung, sind die Schüler, Kinder und Lehrer über die jeweilige Versicherung des Trägers abgesichert.
Auch für alle anderen Fälle, die außerhalb dieser Bereiche liegen, bestehen i. d. R. hinreichende Versicherungen.

In Zweifelsfällen sollten Sie sich jedoch bei Ihrer Kreisjägerschaft über den bestehenden Versicherungsschutz speziell für Aktionen im Rahmen von LERNORT NATUR-Veranstaltungen informieren. Ggf. kann auch eine Nachfrage beim Landesjagdverband über z. B. bestehende Gruppenversicherungen sinnvoll sein.

Wichtige Versicherungen beim Betrieb von Rollenden Waldschulen

 

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Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen decken finanzielle Forderungen ab, die sich aus Schadensersatzansprüchen geschädigter Teilnehmer von Veranstaltungen herleiten. In der Regel wird dazu eine Vereinshaftpflichtversicherung durch die Kreisjägerschaft abzuschließen sein. Da waldpädagogische Aktivitäten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen wahrscheinlich nicht auftauchen, sollten Art und Umfang der Aktivitäten genau beschrieben und ausdrücklich mitversichert werden. Die Deckungssummen für Haftpflichtfälle bei waldpädagogischen Veranstaltungen sollten für Personenschäden bei ca. 3 bis 4 Mio. Euro liegen und bei Sachschäden bei 0,5 bis 0.8 Mio. Euro.

Gruppenunfallversicherung
Ehrenamtliche Mitarbeiter von Lernort-Natur sollten gegen unfallbedingte Risiken wie Invalidität, Tod oder Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen ausreichend durch die Kreisjägerschaft oder den Förderkreis versichert sein.

KFZ-Haftpflichtversicherung
Eine KFZ-Haftpflichtversicherungen deckt finanzielle Forderungen Dritter ab, die sich aus Schäden herleiten, die durch das Fahrzeug verursacht wurden (z.B. wenn eine am Hang abgestellte Rollende Waldschule sich in Bewegung setzt und einen Schaden verursacht).

Kasko-Versicherung
Sollen auch Unfallschäden an der Rollenden Walschule selbst abgedeckt werden, muss zusätzlich eine Kasko-Versicherung abgeschlossen werden.

Dienstreise-Kaskoversicherung
Wird ein Anhänger durch ein Fahrzeug gezogen, so greift die KFZ-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Damit diejenigen, die sich ehrenamtlich für Lernort Natur engagieren, nach einem Schadensfall nicht durch erhöhte Versicherungsbeiträge belastet werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstreise-Kaskoversicherung.

Inventarversicherung
Das Inventar der Rollenden Waldschulen kann gegen Diebstahl, Feuer- und Transportschäden versichert werden. Die Versicherung deckt natürlich nicht den Ersatz von Präparaten ab, die sich durch den fortwährenden Gebrauch abgenutzt haben.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Versicherungen haften grundsätzlich nur, wenn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht gilt nur bei Minderjährigen, wenn sie sich nicht in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen (Eltern, Lehrer, Kindergärtnerin) befinden. Diese können die Aufsichtspflicht nicht anderen übertragen.

Anmerkung:

Zusammengestellt von Andreas Schneider, LJV NRW.
Die o. g. Hinweise erheben keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit. In jedem Fall sind die zu versichernden Wagnisse mit dem Versicherer durch den Versicherungsnehmer auszuhandeln und zu vereinbaren. Danksagung: Klaus-Eberhard Liese von der Gothaer Versicherung und Horst Bentlage von der LVM Versicherung sei für die freundliche Unterstützung herzlich gedankt.